Ansonsten muss ich jetzt schnell machen. Zum Antrag „Fördern statt testen – Sprachförderung für alle“: Das hat Kollegin Möller schon ausgeführt: Der NichtdeutscheHerkunftssprachen-Hintergrund ist nur ein Indiz für die ursächliche Notwendigkeit von Sprachförderung. Es gibt aber wichtigere Ursachen: fehlende Sprachbildung zu Hause aufgrund fehlender Zeit oder mangelnder Bereitschaft der Eltern, dafür zu sorgen. Faktoren wie Armut spielen hier eine große Rolle, die sind aber in der Kindertagesförderungsverordnung überhaupt nicht berücksichtigt. Darauf haben im Ausschuss auch die Anzuhörenden hingewiesen. Deswegen halten wir diesen Antrag für unterstützenswert.
Zur Bedarfsprüfung: Wie die Linken und der Koa-Vertrag fordern, soll die Prüfung des Bedarfs aufgegeben werden. Außerdem sollen – das sagt der Antrag – zum ersten Geburtstag der Kinder die Sorgeberechtigten besser über die Kitabetreuung oder auch über Tagespflegeangebote informiert werden, umso mehr für den Besuch der entsprechenden Einrichtungen zu werben. Das Problem ist, dass § 4 im Kindertagesförderungsgesetz sich immer noch ein bisschen liest wie eine Regelung zur Aufbewahrung von Kindern, deren Sorgeberechtigte aufgrund ihrer Erwerbstätigkeit keine Zeit für die Förderung der Kinder haben. Und das widerspricht dem Bildungsauftrag, den die Kitas und auch die Tagespflegeeinrichtungen inzwischen als Einrichtungen der frühkindlichen Bildung erhalten haben, und zwar völlig unabhängig vom Bedarf der Sorgeberechtigten. Das heißt, wir stellen fest, jedes Kind soll ein Recht auf eine hochwertige frühkindliche Bildung haben, nicht nur die Kinder von Eltern, die einer Arbeit nachgehen. Von daher nehmen wir diesen Antrag auch gerne an, auch um den Sorgeberechtigten und den Behörden unnötige Bürokratie zu ersparen.
Der Eigenanteil der Kitaträger: Da ist es bisher so, dass die Träger einen Eigenanteil aufbringen, laut Senat aus verschiedenen Formen der Erbringung des Eigenanteils wie z. B. dem Einwerben von Drittmitteln, Spenden, Sponsoring – da kann man sich fragen, ob Sponsoring bei Kitas wirklich eine schlaue Sache ist –, aber auch, wie wir das in der Praxis erleben, dass der Anteil auf die Eltern umgelegt wird, oder auch, dass Eigenleistungen als Eigenanteil abgerechnet werden. Das ist also alles nicht so prima. Es ist völlig unverständlich, warum die Träger für die Realisierung eines Rechtsanspruchs, wofür das Land Berlin verantwortlich ist, ihr eigenes Geld mitbringen sollen.
Ich habe leider nicht zu allen Punkten etwas sagen können. Zu dem Grünen-Antrag reden wir ohnehin noch im Ausschuss. Wir sehen auch den Antrag, die Kitas als Partner im Netzwerk Kinderschutz zu stärken, positiv und werden dafür stimmen. – Danke schön!
Vielen Dank, Herr Kollege Kowalewski! – Meine Damen und Herren Kollegen! Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Wir kommen jetzt zu einer Reihe von Abstimmungen. Ich werde immer noch mal kurz das Stichwort sagen, um welchen Antrag es geht, weil wir ja von a bis f durchstimmen.
Ich fange an mit dem Antrag der Piratenfraktion Drucksache 17/1112, Stichwort: Flexible Betreuungsangebote. Die Ausschüsse empfehlen mehrheitlich gegen Grüne, Linke und Piraten die Ablehnung auch mit dem geänderten Berichtsdatum. Wer dem Antrag dennoch zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind Linke, Grüne und Piraten. Wer ist dagegen? Das sind die Koalitionsfraktionen. Gibt es Enthaltungen? Das ist nicht der Fall. Letzteres war die Mehrheit. Damit ist der Antrag abgelehnt. Auch der fraktionslose Abgeordnete hat hier abgestimmt.
Zum Antrag der Fraktion Die Linke Drucksache 17/1671, Stichwort: Fördern statt testen, empfehlen die Ausschüsse mehrheitlich gegen die Oppositionsfraktionen die Ablehnung auch mit dem geänderten Berichtsdatum. Wer dem Antrag dennoch zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind Grüne, Linke und Piraten. Wer ist dagegen? – Das sind die Koalitionsfraktionen und der fraktionslose Abgeordnete. Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Dann ist auch dieser Antrag abgelehnt.
Ich komme zum Antrag der Fraktion Die Linke auf Drucksache 17/1672. Hier lautet das Stichwort: Kitabedarfsprüfung. Auch hier empfehlen die Ausschüsse mehrheitlich gegen die Oppositionsfraktionen die Ablehnung auch mit dem geänderten Berichtsdatum. Wer dem Antrag dennoch zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Ich vermute ein ähnliches Stimmverhalten. – Linke, Grüne, Piraten. Wer lehnt ab? – Das sind die Koalitionsfraktionen und der fraktionslose Abgeordnete. Enthaltungen sehe ich nicht. Dann ist auch dieser Antrag abgelehnt.
Wir kommen zum Antrag der Fraktion Die Linke Drucksache 17/1868. Stichwort: Stufenplan vorlegen. Hier empfehlen die Ausschüsse mehrheitlich gegen die Oppositionsfraktionen die Ablehnung auch mit dem geänderten Berichtsdatum. Wer dem Antrag dennoch zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Linke, Grüne, Piraten. – Wer ist dagegen? – Die Koalitionsfraktionen und der fraktionslose Abgeordnete. Enthaltungen sehe ich nicht. Damit ist dieser Antrag abgelehnt.
Jetzt haben wir in der Tat die letzte Chance. Und zwar geht es um den Antrag der Fraktion Die Linke Drucksache 17/1869, Stichwort: Netzwerk Kinderschutz stärken. Auch hier wird mehrheitlich gegen die Oppositionsfrakti
onen die Ablehnung empfohlen, auch mit dem geänderten Berichtsdatum. Wer dem Antrag dennoch zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Linke, Grüne und Piraten. Wer ist dagegen? – Das sind die Koalitionsfraktionen und der fraktionslose Abgeordnete. Ich sehe keine Enthaltungen. Damit ist auch dieser Antrag abgelehnt.
Jetzt kommen wir zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 17/2085. Da wird die Überweisung an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Familie und an den Hauptausschuss empfohlen. – Ich höre keinen Widerspruch, dann verfahren wir so.
Dringliche Beschlussempfehlung des Ausschusses für Europa- und Bundesangelegenheiten, Medien vom 18. Februar 2015 Drucksache 17/2106
Wird der Dringlichkeit widersprochen? Das ist nicht der Fall. – Ich eröffne die zweite Lesung zur Gesetzesvorlage und schlage vor, die Einzelberatung der drei Paragrafen miteinander zu verbinden, und höre hierzu keinen Widerspruch. Ich rufe also auf die Überschrift und die Einleitung sowie die Paragrafen 1 bis 3 der Drucksache 17/1929. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Zu der Vorlage Drucksache 17/1929 empfiehlt der Fachausschuss einstimmig bei Enthaltung der Linken die Annahme. Wer der Gesetzesvorlage zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Koalitionsfraktionen, Piraten und Grüne. Wer ist dagegen? – Keine Gegenstimmen. Wer enthält sich? – Die Linksfraktion enthält sich. Damit ist die Gesetzesvorlage angenommen und das Gesetz zum 16. Rundfunkänderungsvertrag so beschlossen. – Entschuldigen Sie bitte, Herr Kollege, ich habe Sie übersehen! Für das Protokoll: eine Enthaltung bei der Piratenfraktion. – Danke schön für den Hinweis.
a) Spielräume auf Landesebene für den Schutz von Hinweisgebern/-geberinnen nutzen (I) (Gesetz zur Verbesserung des Schutzes von Hinweisgebern/-geberinnen)
Ich eröffne die erste Lesung. Es beginnt in der Beratung die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Das Wort hat der Kollege Dr. Behrendt. – Bitte schön!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir können in Berlin mehr zum Schutz von Hinweisgebern tun, und wir sollten auch mehr zum Schutz von Hinweisgebern tun. Wo sind die konkreten Handlungsspielräume auf Landesebene? Wir haben versucht, das in unseren Anträgen ein bisschen auszuleuchten. Zunächst wollen wir im Disziplinarrecht klarer machen, dass unter bestimmten Voraussetzungen die Weitergabe von Dienstgeheimnissen nicht verfolgt werden soll. Hierzu wollen wir auf das auf Bundesebene für das Arbeitsrecht diskutierte Stufensystem zurückgreifen und es auf die Berliner Beamtinnen und Beamten übertragen. Die sollen sich also zunächst einmal, wenn sie denn Missstände wahrnehmen, an den Dienstherrn wenden und sich intern um Abhilfe bemühen. Wenn das nicht erfolgreich ist, steht ihnen auf der letzten Stufe der Weg in die Öffentlichkeit offen.
Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Berliner Verfassungsschutzes wollen wir ein Zugangsrecht zu den Mitgliedern des Ausschusses für Verfassungsschutz hier im Haus schaffen. Dieses Gremium dient ja immerhin der Kontrolle der Arbeit des Verfassungsschutzes, und da halten wir es für sinnvoll, dass sie sich, ohne gegen Dienstpflichten zu verstoßen, mit ihren Kontrolleuren auseinandersetzen dürfen.
In der Berliner Haushaltsordnung wollen wir ein Hinweisgebersystem auch für die öffentlichen Unternehmen des Landes Berlin und die anderen Beteiligungen vorschreiben. Heute hat schließlich jedes größere internationale Unternehmen ein ausgefeiltes Compliance-Managementsystem. Bestandteil dessen ist auch ein Hinweisgebersystem. Da sollten unsere Landesunternehmen nicht zurückstehen.
Im Vergaberecht wollen wir jene Mitarbeiter schützen, die Unregelmäßigkeiten im Vergabeverfahren beobachten und diese den zuständigen Stellen mitteilen, denn wir wissen, dass das Vergabeverfahren – da geht es ja um Geld – besonders korruptionsanfällig ist. Da sollen die Mitarbeiter aus den Unternehmen, die sich womöglich an Unregelmäßigkeiten beteiligen, das dann auch mitteilen können. Das dient dem Interesse aller, und das dient auch dem Schutz des Landesvermögens. Im Tarifrecht, das die Verschwiegenheitspflichten für die nicht beamteten Mitarbeiter im öffentlichen Dienst regelt, wollen wir das
Stufensystem, das ich schon erwähnt hatte, ebenfalls einführen, also zunächst das Bemühen um interne Abhilfe und auf der nächsten Stufe dann noch die Möglichkeit, nach außen zu gehen.
Es bedarf gemeinsamer Anstrengungen auf Bundesebene – ein Großteil der Regelungsmaterie ist ja Bundesangelegenheit, vom Strafrecht bis zum Arbeitsrecht –, aber eben auch in den Ländern, um den Schutz von Hinweisgebern in Deutschland zu verbessern. Im Kern geht es darum, für die Allgemeinheit wichtige Informationen zu erhalten, denn egal, ob im Lebensmittelbereich, im Steuerbereich, im Sicherheitsbereich: Ohne Hinweisgeber und Hinweisgeberinnen wüssten wir wenig vom Gammelfleisch, wenig von den Missständen auch im Berliner Pflegebereich.
Es ist sehr gut, dass wir nach langjähriger Diskussion neben dem Berliner Vertrauensanwalt zur Korruptionsbekämpfung seit dieser Woche auch ein web-basiertes Hinweisgebersystem in Berlin haben. Allerdings frage ich mich, warum der Senat die Einführung dieses Systems mehr oder weniger geheim gehalten hat, warum nicht Sie, Senator Henkel, das der Öffentlichkeit vorgestellt haben, sondern allein der Polizeipräsident per Presseerklärung. Das ist ein bisschen niedrig gehängt. Waren Sie, Senator Henkel, womöglich mit zu viel Olympiawerbung beschäftigt, dass Sie sich um diesen wichtigen Bereich der Korruptionsbekämpfung im Lande Berlin offenbar nicht gekümmert haben? Dann sollten Sie vielleicht Ihre Prioritätensetzung an dieser Stelle einmal überdenken.
[Beifall bei den GRÜNEN – Beifall von Dr. Klaus Lederer (LINKE), Carsten Schatz (LINKE), Philipp Magalski (PIRATEN) und Simon Kowalewski (PIRATEN)]
Die Korruptionsbekämpfung und das Abstellen von anderen gravierenden Missständen erfordert Ausdauer und Nachdruck, beides etwas, das man sich bei diesem Senat an dieser Stelle wünschen würde. Weil wir darum wissen, dass es nicht immer einfach ist, auch die eigenen Mitarbeiter aufzufordern, über Missstände zu sprechen, haben wir ausdrücklich in den Antrag mit reingeschrieben, dass das mit einer Information über die zu schaffenden Regelungen einhergehen soll, damit die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landes Berlin wissen, dass sie das in Zukunft dürfen. Denn nur, wenn sie ihre Rechte kennen, können sie sie auch wahrnehmen. – Ich danke Ihnen!
Vielen Dank, Kollege Dr. Behrendt! – Für die SPDFraktion spricht jetzt der Kollege Zimmermann, dem ich auch das Wort erteile. – Bitte schön!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bei der Rede eben hat man ein bisschen den Eindruck gewonnen, als ob überall in der Berliner Verwaltung kleine Edward Snowdens sind, die nur durch das Disziplinarrecht daran gehindert werden, die Wahrheit über die Rechtswidrigkeit in der Berliner Verwaltung auszusprechen. Dazu muss man wirklich klarstellen: Die Berliner Verwaltung arbeitet nicht wie die NSA, sondern verhält sich grundsätzlich rechtstreu und achtet auch die Persönlichkeitsrechte der Leute.
Das Problem ist nicht, dass Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter gezwungen sind, Missstände zu verschweigen, weil das Disziplinarrecht zu streng ist, das Problem ist in der Tat die Anfälligkeit einiger Bereiche in der Verwaltung – und hier gehören insbesondere die Unternehmen dazu, das ist ganz klar – für Korruption. In der Tat ist es da wichtig, dass man die Quelle der Hinweisgeber nutzt, denn die sind für manche Verfahren, um das aufzuklären, von enormer Bedeutung. Deswegen will ich Ihnen kurz sagen, wie wir systematisch die Korruptionsbekämpfung gestaltet haben und weiter gestalten.
Wir haben im Jahr 2006 mit der Einführung eines Berliner Korruptionsregisters angefangen, die schwarzen Schafe, die da sind, die eine Gefahr für die Rechtmäßigkeit des Verwaltungshandelns sind, die Unternehmen aufzulisten und von öffentlichen Aufträgen auszuschließen. Das war der erste Schritt, der nötig war. Dann haben wir vor drei Jahren einen Vertrauensanwalt eingesetzt, an den sich Informanten wenden und Hinweise geben könne. Dieser prüft, ob sie tatsächlich relevant sind, ob das möglicherweise nur ein Anschwärzen von Leuten ist, dann muss das aussortiert werden, oder ob es ein Verdacht für eine relevante Tat ist, dann wird es weiterverfolgt und gegebenenfalls zur Anzeige gebracht. Das ist die Filterfunktion eines Vertrauensanwaltes, der existiert. Schließlich haben wir – darauf haben Sie selbst hingewiesen, Herr Behrendt – das elektronische Hinweisgebersystem eingeführt, ganz frisch. Das hat ein bisschen gedauert, aber es ist die nächste Stufe, die nötig war, um ein umfassendes Angebot an Instrumenten zu geben, die die Leute nutzen können. Wir werden uns natürlich angucken, wie dieses System funktioniert.
Bei der Korruption gibt es nämlich eine Besonderheit gegenüber allen anderen Kriminalitätsfeldern. Bei allen anderen Delikten haben die Opfer ein Interesse an der Aufklärung, bei der Korruption nicht. Der Vorteilsgewährende und der Vorteilsannehmende: beides Täter; der Bestechende oder der Bestochene: beides Täter. Das Opfer ist immer die Allgemeinheit. Deswegen ist es so wichtig, dass wir in der Korruptionsbekämpfung nicht nachlassen. – Herr Behrendt! Ob wir darüber hinaus eine Lockerung des Disziplinarrechts brauchen, wie Sie das fordern, darf man bezweifeln. Dennoch wollen wir hier
nicht vorschnell urteilen und uns die Vorschläge im Ausschuss im Einzelnen angucken, um dann zu entscheiden. – Herzlichen Dank!
Danke schön, Kollege Zimmermann! – Für die Linksfraktion erteile ich jetzt das Wort dem Kollegen Dr. Lederer. – Bitte sehr!
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Schutz von Whistleblowern hat in jüngster Zeit in der öffentlichen Debatte einen gänzlich neuen Stellenwert erfahren. Da ist die Veröffentlichung der Dokumente der NSA durch Edward Snowden, durch die die Welt Einblick in die nahezu flächendeckende Überwachung des Internets und die Langzeitspeicherung von Metadaten und Kommunikationsvorgängen bekommen hat. Damit ist letztlich auch eine Debatte um die Gefährdung von Demokratie und individueller informationeller Selbstbestimmung im Zeitalter von digitaler Globalisierung losgetreten und bis heute auch nicht beendet worden. Es wird eine Reihe weiterer Namen, Chelsey Manning ist sicherlich noch einer der bekanntesten.