Protokoll der Sitzung vom 26.03.2015

Vielen Dank! – Herr Senator! Wie bewertete der Senat die Entwicklung linker bzw. linksextremer Straftaten im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg?

[Zuruf von Heidi Kosche (GRÜNE)]

Herr Senator Henkel!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Kollege Wansner! Sie kennen meine Einschätzung: Es gibt keinen guten oder schlechten politischen Extremismus, und es gibt keine gute oder schlechte Gewalt. Insofern beantworte ich diese Frage, wie ich sie immer beantwortet habe: Der Rechtsstaat nimmt seine Aufgaben wahr. Das tut er in Spandau und Frohnau genauso wie in FriedrichshainKreuzberg.

Die zweite Nachfrage geht an Herrn Kollegen Lux von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. – Bitte schön, Herr Lux!

Herr Henkel! Sie haben sich auch zu den BlockupyDemonstrationen geäußert, bei denen Polizisten verletzt worden sind, und jetzt dem Friedrichshainer Fall. Ich frage Sie: Warum haben Sie sich nicht zu dem Fall geäußert, bei dem über 100 Berliner Polizistinnen und Polizisten anlässlich des Spiels 1. FC Union II gegen BFC Dynamo in der Wuhlheide verletzt worden sind, und welche Erkenntnisse können Sie dazu hier vortragen?

Herr Senator!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Kollege Lux! Zunächst einmal gab es unmittelbar danach eine Äußerung aus meinem Haus. Ich habe mich selbstverständlich auch zu den Vorfällen bei diesem Viertligaspiel geäußert,

und ich habe vor allem deutlich gemacht, dass ich den eingesetzten Beamtinnen und Beamten gute und schnelle Genesung wünsche. Darüber hinaus habe ich klar gemacht, dass so etwas in unserer Stadt nicht zu dulden ist.

Vielen Dank!

Dann kommen wir jetzt zur Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. – Frau Kollegin Bangert, bitte schön, Sie haben das Wort!

Vielen Dank, Herr Präsident! – Wie will der Senat der Bevölkerung und den Partnern im Humboldt-Forum vermitteln, dass das Konzept „Welt.Stadt.Berlin“ das Anliegen der Humboldt-Brüder erfüllt und nicht, wie aus der bisherigen Konzeptvorlage abzuleiten ist, eine aufdringliche Berlin-Reklame, sprich: einen Narzissmus, zur Schau stellt, wie Berlin die Welt geprägt haben soll? – Vielen Dank!

Danke schön! – Es antwortet Herr Staatssekretär Renner – bitte schön!

Sehr verehrter Herr Präsident! Liebe Abgeordnete Bangert! Der Regierende Bürgermeister hat in einem Artikel am 14. März im „Tagesspiegel“ dargestellt, wie die Überlegungen Berlins sind. Diese Überlegungen sind bislang eine Konzeptskizze, bewusst eine Konzeptskizze, weil wir in Absprache mit den Partnern im HumboldtForum, also mit der Stiftung Preußischer Kulturbesitz, mit der Stiftung Schloss und genauso mit unseren Kollegen von der Humboldt-Universität als auch dem zu suchenden Intendanten des Bundes, das Konzept fertig entwickeln werden.

Der Ansatz wird von allen Parteien, die involviert sind, begrüßt, denn er ermöglicht uns, einerseits aufzuzeigen, worum es in diesem Haus geht. Es ermöglicht uns, die Ideen Humboldts darzustellen, und ermöglicht aufzuzeigen, wieso dieses Haus dort ist, wo es ist. Wir müssen uns dabei auch vergegenwärtigen: Es ist die Eingangssituation des Hauses. Wir reden hier über die Beletage, wir reden über den Moment, wo man mit den Rolltreppen hochkommt und sich das Haus erschließt und hoffentlich weiter entdeckt wird.

Das Ziel Berlins muss sein, dass dieses Haus ein Erfolg wird, auch wenn wir nur einen Beitrag auf insgesamt 5 000 Quadratmetern haben. Deshalb werden wir uns mit allen Partnern zusammensetzen, gemeinschaftlich aus

(Bürgermeister Frank Henkel)

arbeiten und sicherstellen, dass wir der Idee des Hauses im Kern folgen, und gleichzeitig vermitteln, dass diese Idee mit der Stadt Berlin, mit dem Land Deutschland zu tun hat.

Vielen Dank! – Frau Bangert, für eine Nachfrage bekommen Sie das Wort – bitte schön!

Vielen Dank! – Der Artikel im „Tagesspiegel“ war weit gehaltvoller als die Konzeptskizze, stelle ich fest. – Herr Renner! Was meinen Sie mit Ihrer Aussage im Interview der „Berliner Morgenpost“ vom 22. März, dass bei der Kommunikation des Konzepts die Zeitachse nicht eingehalten worden sei, und welche Folgen leiten sich aus diesem Schnellschuss mit der Konzeptskizze dann ab?

Herr Staatssekretär – bitte schön!

Sehr verehrter Herr Vorsitzender! Liebe Frau Bangert! Es freut mich, dass Sie den Text des Regierenden Bürgermeisters noch besser finden als die Konzeptskizze. Ich möchte aber betonen, dass die Vorverlagerung einer Zeitachse schlichtweg eine Entscheidung ist, die der Kultursenator jederzeit fällen kann – also früher in die Aktion zu gehen. Diese hat das gesamte Unterfangen aber nicht negativ berührt, da die Konzeptskizze, auf deren Hintergrund er handeln konnte, in dem Moment bereits vorlag.

Vielen Dank! – Die zweite Nachfrage geht an Herrn Kollegen Braun von der CDU-Fraktion. – Bitte schön, Herr Kollege!

Herr Staatssekretär Renner! Können wir jedenfalls davon ausgehen, dass die bisher vom Land Berlin angedachte Konzeption, vorgetragen von der ZLB, zur „Welt der Sprachen“ damit vom Tisch ist?

Herr Staatssekretär – bitte schön!

Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Lieber Herr Braun! Wir können damit davon ausgehen, dass das, wofür bislang eine Absprache bestand, nämlich eine Bibliothek auf

4 000 qm Fläche zur Entlastung der ZLB einzurichten – so ist es mit dem Bund im Vertrag aus dem Jahr 2003 vereinbart worden –, somit obsolet ist. Danach hat die ZLB weitere Ideen eingeworfen, die nie beschlossen worden sind. Nun haben wir eine Idee, die wir beschließen werden.

[Torsten Schneider (SPD): Das ist ja mal eine Ansage! Sehr gut! Die Regierung regiert! – Dr. Gabriele Hiller (LINKE): Sie kündigt an!]

Vielen Dank!

Nun folgt die Frage der Fraktion Die Linke. Kollege Wolf hat das Wort. – Bitte schön!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage den Senat: Welche Konsequenzen ergeben sich nach Auffassung des Senats aus dem Urteil des Landgerichts über das Gaskonzessionsverfahren für die Stromnetzkonzession? Konkret: Welche der vom Landgericht monierten Rechtsfehler und Mängel sind nach Auffassung des Senats im laufenden Stromverfahren korrigierbar, welche nicht?

Herr Senator Dr. Kollatz-Ahnen! – Bitte schön!

Herr Präsident! Herr Wolf! Sehr geehrte Damen und Herren! Über die Konsequenzen kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht abschließend berichtet werden. Ich will versuchen, auf zwei Aspekte, die auch hinter Ihrer Frage stecken mögen, einzugehen. Das Eine sind die Auswirkungen auf das Stromverfahren, das Zweite sind die Auswirkungen im Gasverfahren selbst.

Im Gasverfahren stellt sich die Frage, ob Berufung eingelegt wird. Berufung ist insbesondere dann einzulegen, wenn die Rechtsprüfung, die gegenwärtig stattfindet, dazu Hinweise ergibt. Die Rechtsprüfung findet unter drei Gesichtspunkten statt. Der Erste: Ist dem Senat der Weg abgeschnitten worden, eine Tatbestandsrichtigstellung vorzunehmen? – Das scheint der Fall zu sein, weil das Urteil – in den Begründungen – sehr spät vorgelegt worden ist. Tatbestandsberichtigungen hätten wir – so denn in dem Urteil welche enthalten sind – bis drei Monate nach Verkündung geltend machen müssen. Das Urteil ist uns in den Begründungen später als drei Monate nach der Verkündung zugegangen. – Die zweite Frage, die gegenwärtig geprüft wird, ist: Spielen dort Sachverhalte eine Rolle, die Auswirkungen auf andere Kommunen und Stadtstaaten in Deutschland haben? Werden in

(Staatssekretär Tim Renner)

dem Urteil also Rechtsauffassungen vertreten, die zum Beispiel andere Kommunen daran hindern würden, den Weg der Kommunalisierung, der in Berlin einen positiven Niederschlag in der Koalitionsvereinbarung gefunden hat, zu gehen? – Die dritte Frage ist, ob die Rechtsauffassung des Gerichts bei einzelnen Punkten nicht geteilt wird.

Die Prüfung wird entlang dieser drei Punkte erfolgen; danach wird Berufung eingelegt oder auch nicht. Diese Frage ist noch nicht abschließend geklärt, was aber in Kürze der Fall sein wird.

Ein zweiter Gesichtspunkt sind die Auswirkungen auf das Stromverfahren. Die im Dezember geschlossene Vereinbarung im Senat lautete, dass die Urteilsbegründung unter dem Gesichtspunkt ausgewertet wird, welches die Änderungen im Stromverfahren sind. Da steht der zweite Verfahrensbrief an. Das Ganze ist ein bisschen auch mit dem ersten Gesichtspunkt verknüpft. Die Korrektur bietet sich insbesondere dort an, wo die Hinweise, die das Gericht auch in dem anderen Verfahren gegeben hat, überzeugen und es naheliegt, dass man diese vielleicht auch berücksichtigt. Das werden wir tun; das wird auf jeden Fall der Vorschlag sein, der aus meinem Haus an den Senat geht. Dort arbeiten wir arbeitsteilig.

Soweit der Verfahrensbrief betroffen ist, wird mein Haus diesen im Lichte der Anregungen ändern, die das Urteil in dem Gasverfahren gibt und die für das Stromverfahren sinnvoll sind, wenn es denn sachlich überzeugt. Wenn man z. B. Berufung einlegt und nicht alles sachlich überzeugt, wird man also nicht alles übernehmen können. Die Komponenten, die dabei eine Rolle spielen, sind – das kann ich hier schon allgemein sagen – erstens die Fragen der Kriterien. Es kann also durchaus sinnvoll sein, die Kriterien zu überarbeiten. Das Zweite ist: Es kann durchaus sinnvoll sein, der Frage der optimalen Rechtsform nachzugehen, in der Berlin-Energie sich bewirbt. Diese Frage der optimalen Rechtsform wird aber nicht in meinem Haus, sondern in einem anderen Haus des Senats entschieden. – Danke!

Vielen Dank! – Ich nehme an, Herr Kollege Wolf möchte eine Nachfrage stellen? – Bitte schön, dann haben Sie das Wort!

Besten Dank! – Es ist ja nun so, dass das Landgericht u. a. die Bieterfähigkeit von Berlin-Energie bezweifelt hat. Teilt der Senat meine Auffassung, dass er damit – wenn sich diese Rechtsauffassung durchsetzt – im Stromnetzverfahren keine Möglichkeit mehr hat, eine volle Rekommunalisierung über Berlin-Energie im Verfahren durchzusetzen? Erwägt der Senat vor dem Hintergrund der vielen monierten Rechtsfehler auch die Mög

lichkeit einer Aufhebung des Verfahrens und einer Neuausschreibung der Vergabe der Stromnetzkonzessionen, um Berlin-Energie dann wieder voll bieterfähig und rechtssicher in dieses Verfahren einbringen zu können?

Herr Senator – bitte schön!

[Torsten Schneider (SPD): Der Senat erwägt alles!]

Herr Präsident! Herr Wolf! Sehr geehrte Damen und Herren! Wie schon gerade ein Zwischenrufer sagt: Natürlich wird der Senat das erwägen. Ich will aber schon einen wichtigen Gesichtspunkt nennen, der auch in die Abwägung einzugehen hat und der vielleicht ein anderes Element einführt, als Sie in Ihrer Frage gestreift haben. Bei dem, was wir in dem Verfahren machen, müssen wir auch abwägen, ob die etwaige Zurücksetzung oder die Aufhebung des Verfahrens dazu führt, dass wiederum diejenigen, die sich in dem Verfahren prequalified, die sich also bereits teilqualifiziert haben, daraus eine Benachteiligung herleiten können. Auch diese Frage ist zu prüfen, und sie wird ein Faktor in der Abwägung sein. Ich kann hier noch nicht über ein Abwägungsergebnis berichten, aber dieser Gesichtspunkt, den Sie angesprochen haben – könnte es vorteilhaft sein, das Verfahren auf null zu setzen? –, ist auch eine Frage, die erwogen wird.

Vielen Dank! – Die zweite Nachfrage hat für Bündnis 90/Die Grünen Herr Schäfer. – Bitte schön!

Vielen Dank, Herr Präsident! – Herr Finanzsenator! Ihr Vorgänger hat das Stromnetzverfahren bereits am 7. August 2014 gestoppt. Man fragt sich nach sieben Monaten, wie lange es noch dauern soll, bis der Senat entscheidet, wie dieses Verfahren weitergeht.

Herr Senator!

Es war eigentlich im Dezember beabsichtigt, in die nächste Phase des Verfahrens einzutreten. Mein Vorgänger hatte mir, als ich das Amt angetreten habe, einen im Prinzip fertig formulierten zweiten Verfahrensbrief hinterlassen. Damit verrate ich kein großes Geheimnis. Allerdings erging dann ungefähr zeitgleich das Gerichtsurteil erster Instanz im Gasverfahren. Im Sinne einer

(Senator Dr. Matthias Kollatz-Ahnen)

möglichst gründlichen Vorbereitung des Stromverfahrens ist es nun mal sinnvoll, das Urteil aus dem Gasverfahren unter diesen Gesichtspunkten auszuwerten. Da uns die Gründe des Urteils nicht mit dessen Verkündung, sondern erst viel später zugegangen sind, hatten wir bisher erst wenige Tage Zeit, uns mit diesen zu befassen. Insofern kann ich eine zeitnahe Weiterführung in Aussicht stellen.