Eins will ich noch sagen: Der Mietspiegel ist kein Instrument, um Mieten zu senken. Der Mietspiegel ist eine neutrale Bestandsaufnahme der Entwicklung auf dem Mietenmarkt der vergangenen vier Jahre. Das heißt, alle Bemühungen, ihn in die Richtung zu drücken, wir würden damit Mieten dämpfen wollen, sind falsch. Alle Bemühungen, ihn in Richtung zu drücken, wir würden damit Mieten zu steigern versuchen, sind falsch. Der Mietspiegel dient dazu, Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden. Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden, schließt nicht aus, dass wir in Einzelfällen Klagen haben und dass es in Einzelfällen Urteile gibt. Aber – ich sagte es schon – wir haben eine Grundgesamtheit von 1,3 Millionen Wohnungen in Berlin. Da ist der Mietspiegel absolut bewährt und hilfreich und wird es auch in Zukunft sein.
Ich frage den Senat: Welche Maßnahmen hat der Senat in diesem Jahr zur Prävention im Bereich Islamismus/Salafismus eingeleitet?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Lenz! Sie wissen aus den verschiedensten Diskussionen in den Ausschüssen, zum Schluss in zwei Sitzungen des
Verfassungsschutzausschusses, was insbesondere mein Haus in diesem Jahr gemacht hat. Das Deradikalisierungsnetzwerk hat ab dem 1. April 2015 in meinem Haus die Arbeit aufgenommen. Wir als Sicherheitsbehörden arbeiten in diesem Projekt zusammen mit Fachleuten von Violence Prevention Network. Es geht im Kern darum, so auf junge radikalisierte Menschen einzuwirken, dass einer Gefährdung im sicherheitsrelevanten Bereichen nachhaltig begegnet werden kann. Wir haben in diesem Zusammenhang zum einen aus dem eigenen Haushalt Anstrengungen unternehmen müssen und 100 000 Euro zur Verfügung gestellt. Im Bereich der Radikalisierungsprävention hat die Stadt damit – jedenfalls nach meinem Wissen – erstmals eine institutionalisierte Kooperation von Sicherheitsbehörden auf der einen und zivilgesellschaftlichen Trägern auf der anderen Seite.
Ja, gerne. – Das sind ja gute Nachrichten. Welche nächsten Schritte im Bereich Prävention werden denn geplant? Gibt es da Pläne, ein Landesprogramm zu errichten? Gibt es da etwas Konkreteres?
Herr Präsident! Herr Kollege Lenz! Ich habe nur einen Bruchteil verstanden. Die Frage war, glaube ich, welche nächsten Schritte wir planen.
Auch hier verweise ich noch einmal auf die verschiedenen Sitzungen. Wir hatten im Verfassungsschutzausschuss eine Anhörung unter Zuladung von verschiedenen Ausschüssen. Ich habe aus dieser Anhörung verschiedene Anregungen mitgenommen. Und es ist, glaube ich, allen Beteiligten Senatsverwaltungen – davon gibt es ja eine ganze Menge – klar, dass wir, wenn wir uns mit diesem Thema beschäftigen, uns nicht allein auf den Bereich der Sicherheit beschränken können.
Ich habe deshalb gestern, weil es auch ein Unterschied ist, ob ich über Deradikalisierung spreche oder ob ich über Prävention spreche, zu einem Gespräch eingeladen:
die Kollegen aus den Senatsverwaltungen für Bildung, Soziales, Gesundheit, ich hatte den Justizsenator eingeladen, auch die Integrationsverwaltung, weil wir uns gemeinsam austauschen wollten, wie wir die einzelnen Maßnahmen, die jeder aus guten Gründen und mit viel Leidenschaft und Engagement in seinen Bereichen derzeit durchführt, bündeln können. Ich habe aus diesen Anhörungen mitgenommen – und das ging fraktionsübergreifend –, dass es ein Ziel sein muss, die einzelnen Projekte, die einzelnen Maßnahmen, die es gibt, so zu bündeln, dass es im Ergebnis zu einem Landesprogramm führen sollte.
Wenn das so ist und hier Einigkeit im Haus besteht, dann war gestern dieser Termin mit den Senatsverwaltungen außerordentlich hilfreich, weil wir uns darauf verständigt haben: Ja, wir streben ein Landesprogramm an. Und ja, wir wollen unsere Maßnahmen zu bündeln versuchen. Wir sind gestern übereingekommen, dass es gut und richtig wäre. Das ist übrigens ein Ergebnis der Anhörung, wo insbesondere zivilgesellschaftliche Träger wie HAYAT und ufuq deutlich gemacht haben, eine unmittelbare Anbindung an eine Sicherheitsbehörde hielten sie für problematisch vor dem Hintergrund ggf. vorhandener Hemmschwellen, dass man dies anders ansiedeln sollte. Deshalb war es gestern übereinstimmend so, dass wir gesagt haben, die Landeskommission gegen Gewalt wäre ein guter organisatorischer Überbau, um hier die nächsten Schritte zu gehen.
Die nächsten Schritte sind relativ einfach. Wir werden uns unterhalten müssen, wie viele von den Dingen, die es bereits gibt, zentral organisiert werden müssen, wie viele wir ggf. weiterhin dezentral vorhalten müssen. Und wir werden uns unterhalten müssen, wie wir das Ganze finanzieren.
[Dr. Gabriele Hiller (LINKE): Sie reden bloß die Zeit weg und achten nicht auf die Frage! Frechheit!]
Vielen Dank, Herr Präsident! – Herr Innensenator! Vielen Dank auch für Ihre Initiative, dass Sie das ins Rollen gebracht haben. Wir waren uns ja fraktionsübergreifend einig. Aber die Anhörungen haben auch ergeben, dass vor allen Dingen die Bildungs- und die Integrationsverwaltung in der Frage stark adressiert sind. Das haben wir mit
allen Fraktionen gemeinsam so gesehen. Können Sie mir erzählen, was sich seitdem im Senat getan hat, dass die beiden Verwaltungen eine starke, federführende Rolle spielen? Trifft es zu, dass die zuständigen Senatorinnen gestern nicht beim Runden Tisch dabei waren? Wenn ja, warum eigentlich nicht, wenn das so eine übergreifende zentrale Rolle spielt, dass die beiden Verwaltungen mit beteiligt sind?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Kollege Lux! Ich habe bewusst die von mir genannten Senatsverwaltungen eingeladen, weil sie alle und jeder für sich eine entscheidende Rolle spielen. Ich habe das versucht deutlich zu machen in der Antwort auf die Frage des Kollegen Lenz. Es gibt eine Vielzahl von Maßnahmen, die ergriffen werden, die in der Bildungsverwaltung bereits ergriffen werden, die in der Integrationsverwaltung ergriffen werden. Es gibt auch eine Vielzahl von Töpfen, aus denen diese Maßnahmen finanziert werden. Die Tatsache, dass gestern alle Senatsverwaltungen meiner Einladung gefolgt sind, zeigt, wie wichtig es allen Senatsverwaltungen ist, sich dieses Themas anzunehmen.
Wann hat denn der Aufsichtsrat der Flughafengesellschaft beschlossen, das Budget um 2,2 oder 2,5 Milliarden zu erhöhen? Wie soll der Berliner Anteil eigentlich finanziert werden? Das ist gestern im Hauptausschuss leider nicht zur Behandlung gekommen. Deswegen erhoffen wir jetzt hier eine Antwort auf diese Frage.
Herr Präsident! Herr Abgeordneter Otto! Meine Damen und Herren! Das ist im Aufsichtsrat nicht beschlossen worden, sondern es ist in Gesellschaftersitzungen diskutiert und entsprechend dem Aufsichtsrat zur Kenntnis
gegeben worden, dass es erstens mehrere Finanzierungswege gibt, jetzt den zusätzlichen Kapitalbedarf zu decken. Das kann in Form einer Eigenkapitalerhöhung sein. Das kann in Form eines Darlehens sein. Es gibt da unterschiedliche Verfahrenswege, die zwischen den Gesellschaftern auch noch abgestimmt werden.
Der zweite Punkt war dann: Welche Größenordnung wird auch ggf. in Brüssel in dem Notifizierungsverfahren angemeldet, und über welche Größenordnung reden wir da? Und da wissen Sie, dass wir immer von einer Größenordnung von 2,2 Milliarden gesprochen haben, die nötig sind für zum einen die Fertigstellung des Flughafens und zum anderen für mögliche nächste Ausbaustufen. Und jetzt ergibt sich noch einmal eine Summe von 300 Millionen für mögliche Finanzierungskosten. Je nachdem, auf welchem Weg denn nun auch dieser zusätzliche Kapitalbedarf gedeckt wird, ergeben sich eben Finanzierungskosten. Die sind jetzt vorsorglich in einem Pränotifizierungsverfahren von der Bundesebene mit angemeldet worden. Wir sind noch nicht im Notifizierungsverfahren. Wir sind in einer Vorstufe. Und die Bundesebene in Form des Bundesverkehrsministeriums, die sind dafür zuständig, hat das entsprechend angemeldet.
Herr Regierender Bürgermeister! Danke schön für die Antwort! Ich nehme zur Kenntnis, es gibt keinen Beschluss. Trotzdem ist das in Brüssel angemeldet worden. Haben Sie denn als Berliner Senat den Erweiterungsvorhaben der Flughafengesellschaft in diesem Sinne zugestimmt?
Herr Präsident! Herr Abgeordneter Otto! Sie kennen doch da meine Position. Es hat dazu keine Zustimmung gegeben und auch keine Beschlussfassung, und so weit sind wir auch noch nicht,
sondern wir sind dabei, den Flughafen mit den Kapazitäten, die wir zur Eröffnung dringend brauchen, fertigzustellen. Darum geht es. Das sage ich immer wieder. Dem wird alles andere untergeordnet. 2016 die Bautätigkeit beenden, 2017 mit dem Flugbetrieb an den Start gehen und nicht schon wieder die nächsten Erweiterungspläne vorantreiben, sondern erst mal muss da geflogen werden. Das ist das vordringliche Ziel.
Dafür werden noch mal die 1,1 Milliarden benötigt. Dieser zweite Teil der Summe steht für mögliche nächste Ausbauschritte zur Verfügung. Für dieses Gesamtpaket plus mögliche Finanzierungskosten hat im Rahmen einer entsprechenden Vorsorge praktisch jetzt der Bund die Mittel in Brüssel angemeldet.
Vielen Dank für die informative Antwort! – Wenn dem so ist, frage ich Sie – Sie haben sich ja auch überrascht gezeigt anlässlich der gemeinsamen Kabinettssitzung mit Brandenburg über diese Anmeldung –: Wie gedenken Sie denn da mögliche Informationsdefizite oder Konflikte mit dem Bund in Zukunft zu lösen, damit eben solche Überraschungen nicht wieder passieren?
Herr Präsident! Herr Abgeordneter Delius! Sowohl Ministerpräsident Woidke wie auch ich haben gesagt, dass wir selbstverständlich mit der Bundesebene auch noch mal das Gespräch suchen werden, um alle Informationen zu diesem Notifizierungsverfahren zu bekommen. Da geht es nicht nur um diese 300 Millionen mögliche Finanzierungsvorsorge, sondern es sind möglicherweise auch Inhalte damit verbunden. Was wird dort angemeldet, und wie reagiert die europäische Ebene mit welchen Vorgaben darauf? Darüber müssen wir selbstverständlich informiert werden.