Wir alle wollen, dass die Jugendämter, vor allem die Sozialarbeiter und Sozialarbeiterinnen, die die Familien sozialpädagogisch begleiten, gute Arbeit leisten können. Ich bin der festen Überzeugung, dass regionale soziale Dienste mit einer vernünftigen Personalausstattung, mit motivierten Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen, die Zeit
haben, Familien gut zu begleiten und Hilfen zeitnah fachlich zu steuern, effizienter arbeiten und damit dann auch unter einem monetären Aspekt besser steuern. Zusätzlich müssen wir die Bezirke und damit auch wieder vor allem die RSDs in die Lage versetzen, eine Familie schon begleiten zu können, bevor sie ein Hilfe-zur-Erziehung-Fall wird. Auch dies würde erhebliche Folgekosten sparen.
Lassen Sie uns die erarbeiteten fachlichen Standards und die damit verbundenen personellen Notwendigkeiten in den Ausschüssen besprechen und dann eine gemeinsame Entscheidung treffen! – Danke!
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir diskutieren heute einen Antrag „Personalentwicklung im Land Berlin: Jugendämter besser ausstatten“. Zunächst frage ich mich, weshalb Sie das Thema der Personalausstattung in den Berliner Jugendämtern dazu verwenden, in Antragsform den Senat dazu aufzufordern, notwendige Mittel in den Haushaltsplanentwurf 2016/17 einzustellen. Wir sind doch der Haushaltsgesetzgeber! Das ist doch kein Thema für einen Antrag, sondern für die Haushaltsberatung,
meinetwegen auch für andere Formen der parlamentarischen Auseinandersetzung. Eine Aktuelle Stunde wäre doch eine geeignete Form gewesen, wenn Sie das Thema so prominent auf die Tagesordnung setzen möchten!
Aber ein Antrag, in dem wir den Senat zur Einarbeitung in einen Entwurf auffordern sollen, der wenige Wochen später ohnehin durch das Berliner Abgeordnetenhaus beschlossen werden wird – na ja!
Nun zum Inhalt Ihres Antrags – die Kollegin Becker hat dazu schon sehr Zutreffendes ausgeführt, ich will nicht redundant werden.
ter. Diese ist bis Ende Februar abgeschlossen worden. Das Ergebnis ist nicht etwa in einer Schublade gelandet,
sondern wird wahrgenommen. Sie können sich sicher sein, dass auch die Punkte dieser Maßnahmenplanung – ich sage ausdrücklich, dass auch ich sie für berechtigt halte – in die Haushaltsberatungen einfließen werden.
Ja, Herr Kollege Doering, sie werden einfließen! – Ich werde hier der Haushaltsdebatte im Ausschuss nicht vorgreifen, weise aber darauf hin, dass es sehr viele Punkte gibt, bei denen eine höhere Finanzierung wünschenswert ist. Wir sind aber nicht bei „Wünsch dir was“, sondern wir müssen im Rahmen des Finanzierbaren das Wichtigste und Sinnvollste finanzieren; denn eine Finanzierung von noch so wichtigen und sinnvollen Dingen über eine noch höhere Verschuldung als die, die das Land Berlin jetzt schon hat, kann für die CDU-Fraktion keine Lösung sein. – Vielen Dank!
[Beifall bei der CDU – Vereinzelter Beifall bei der SPD – Marianne Burkert-Eulitz (GRÜNE): Auch nicht beim Kinderschutz?]
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! In meiner Rede vorhin habe ich schon darauf hingewiesen, dass in Berlin kaum noch etwas funktioniert. Dazu gehört bestürzenderweise auch die Arbeit der Jugendämter.
Vor anderthalb Jahren hingen weiße Fahnen aus den Bürofenstern des Bezirksamts Mitte. Das war keine lustige Kunstperformance, sondern damit wollten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zeigen, dass sie vor der nicht mehr zu bewältigenden Arbeitsbelastung kapitulieren. Das ist kein Wunder. Vom Beginn der großen Koalition bis letztes Jahr wurden 124 Stellen in den Berliner Jugendämtern abgebaut. Das sind 10 Prozent, und das bei steigenden Geburtenzahlen!
Das Ergebnis: Kinderschutzmeldungen werden unzureichend bearbeitet, an Hilfekonferenzen in der Schule können Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter der Jugendämter nicht mehr mitwirken, Fort- und Weiterbildung werden nicht mehr wahrgenommen. Einzelne Jugendamtsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter sind für bis zu 120 Fälle gleichzeitig zuständig, und das bei einer Besoldung, die sehr zu wünschen übrig lässt, das haben wir
Selbst die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit der höchsten intrinsischen Motivation fragen sich, warum sie weiterhin Blut, Schweiß und Tränen in ein System investieren sollen, das kaum noch wirksam helfen kann. Vielleicht wäre da auch mal ein Streik nötig, zur Erzwingung eines Personalschlüssels, mit dem die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tatsächlich die Möglichkeit haben, Kinder und Jugendliche wirksam zu unterstützen, anstatt sie nur im Schnellverfahren von teurer, unpassender Hilfemaßnahme zu teurer, unpassender Hilfemaßnahme umzuschichten. Selbst denjenigen, die es insgeheim für okay halten, die Berliner Kinder und Jugendlichen auf dem Altar der schwarzen Null zu opfern,
Schwarze Messen – nein, das war etwas anderes! – sei gesagt, dass das auch ein Verstoß gegen das Ausführungsgesetz zum Kinder- und Jugendhilfegesetz ist – aus dem ich, mit Ihrer Zustimmung, Herr Präsident, kurz den § 34 Abs. 1 zitiere:
Das Jugendamt ist mit den Personal- und Sachmitteln auszustatten, die für die Erfüllung seiner Aufgaben nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch und nach diesem Gesetz erforderlich sind.
Das passiert in Berlin nicht. Das wissen alle. Das wissen auch alle hier im Haus. Das wissen aber auch alle Menschen, die aus irgendwelchen Gründen schon mal mit dem Jugendamt in Kontakt waren. Das muss dringend geändert werden.
Bitte sagen Sie nicht, dass das die Aufgabe der Bezirke sei. Die Bezirke sind ausgequetscht und dank der Jahre der willkürlich ausgewürfelten Personalabbauzielzahlen effektiv handlungsunfähig.
Genau deswegen ist dieser Antrag auf Landesebene richtig und wichtig, und wir werden ihn nach Kräften unterstützen. – Vielen Dank!
Vielen Dank, Herr Kollege! – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Zu dem Antrag Drucksache 17/2330 wird die Überweisung an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Familie und an den Hauptausschuss empfohlen. – Widerspruch höre ich nicht. Dann verfahren wir so.
Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Zu dem Antrag Drucksache 17/2331 wird die Überweisung federführend an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Familie und mitberatend an den Ausschuss für Bauen, Wohnen und Verkehr empfohlen. Zusätzlich wird nun die Überweisung an den Hauptausschuss vorgeschlagen. – Widerspruch höre ich nicht. Dann verfahren wir so.
Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zur Aufklärung der Ursachen, Konsequenzen und Verantwortung für die rechtswidrige Duldungsversagungs- und Rückführungspraxis in Fällen von geltend gemachten Abschiebungshindernissen gemäß § 60a Aufenthaltsgesetz, insbesondere Erkrankungen