Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Vorgang, der zur Sperrung des Terminals geführt hat, ist im Kern eine Altlast aus der Zeit vor dem Jahr 2012.
Die Flughafengesellschaft hat am vergangenen Freitag einen Teil des Terminals gesperrt. Hintergrund dieser Maßnahme war die Vorbereitung von Einbauten, von neuen Entrauchungsschornsteinen im Terminaldach. In diesem Zusammenhang hat die FBB richtigerweise die tatsächlichen Dachlasten einer nochmaligen statischen Prüfung unterziehen lassen. Dabei hat sich zweierlei ergeben: Einerseits hat sich herausgestellt, dass die Statik des Terminaldachs gutachterlich bestätigt wird, ich zitiere:
Der Vergleich des Globalmodells zeigt, dass die vorhandenen Ausbaulasten die in den Planungen angenommenen und statisch nachgewiesenen Lasten nicht überschreiten und damit die bisher geführten statischen Nachweise weiterhin Gültigkeit haben.
Das Zitat entstammt aus dem Statikgutachten, das der FBB am 18. September vorgelegt worden ist. Eine Einsturzgefahr des Terminaldaches besteht also entgegen mancher geäußerter Vermutung nicht.
Andererseits wurden fünf deutlich schwerere Rauchgasventilatoren verbaut, als in der ursprünglichen Planung angenommen worden sind und in der Statik verankert waren. Es geht hier um fünf Rauchgasventilatoren mit einem Gewicht von jeweils 4 061 Kilogramm.
Insgesamt sind unter dem Dach des Terminals, das 180 x 220 Meter spannt, 15 Rauchgasventilatoren eingebaut worden. Und die ursprüngliche Statikberechnung ging davon aus, dass sie eine geringere Größe und damit ein geringeres Gewicht haben. Dieses Gewicht wird bei fünf Ventilatoren an den Arbeits- und Betriebsbühnen um den Faktor zwei überschritten. Zehn der tatsächlich eingebauten Ventilatoren haben ein Gewicht von 2 300 Kilogramm und überschreiten die Vorgaben nur geringfügig – nur gering, geringfügig wäre falsch. Weitere fünf eingebaute Ventilatoren, die sich oberhalb des Marktplatzbereichs befinden, haben ein Gewicht von, wie gesagt, 4 000 Kilogramm.
Diese Ventilatoren wurden auf Stahlbühnen montiert und sind an dem Primärtragwerk des Daches hängend verankert worden. Es hat sich herausgestellt, dass die fünf großen Ventilatoren auf Technikbühnen verankert worden sind, die statisch unterdimensioniert sind.
Erstens ist festzustellen, dass die Sperrung der FBB am vergangenen Freitag unmittelbar nach Vorliegen des Statikgutachtens richtig und angemessen war. Der Bauherr FBB hat nunmehr eine Nachberechnung der Dachstatik beauftragt. Die liegt zwischenzeitlich vor. Zurzeit prüft ein Prüfstatikbüro diese Nachberechnung. Und der Prüfbericht wird in wenigen Tagen, vielleicht auch schon heute, erwartet.
Auf dieser Grundlage muss dann die untere Bauaufsichtsbehörde des Dahme-Spreewald-Kreises entscheiden, ob eine teilweise oder komplette Aufhebung des behördlichen Baustopps im Terminalgebäude erfolgen kann. Nord- und Südpier sind von dem Baustopp nicht betroffen.
Ich möchte hier noch einmal feststellen, dass die untere Bauaufsichtsbehörde richtig gehandelt hat. Der Baustopp war erforderlich. Wir haben jetzt die Situation, dass die Bauexperten der FBB erwarten, dass der Statiknachweis
für die leichteren Ventilatoren zügig erbracht werden kann, in wenigen Tagen, und dieser Bereich auch wieder freigegeben werden könnte. Im Bereich der schweren Ventilatoren müssen wir von einem Zeitbedarf bis zur Wiederfreigabe von etwa einer bis vier Wochen ausgehen.
Vielen Dank, Herr Präsident! – Das hört sich ja zunächst positiv an, was die Statik anbelangt. Kann der Senat einschätzen, ob sich dieser Vorgang auf den Eröffnungstermin des Flughafens auswirken wird?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe gerade ausgeführt, dass die Sperrung in den Bereichen mit den leichteren Ventilatoren in absehbarer Zeit voraussichtlich wieder aufgehoben werden kann. Die Sperrung in den Bereichen mit den schweren Ventilatoren kann noch einige Wochen dauern. Dort müssen wahrscheinlich Maßnahmen ergriffen werden, um eine bauaufsichtliche Freigabe zu ermöglichen. Das führt zu einer terminlichen Belastung im Hauptterminalbereich von ein bis vier Wochen nach jetzigem Kenntnisstand. Ob das Auswirkungen auf die Inbetriebnahme hat, ist nicht abschließend einzuschätzen.
Wir haben am Flughafen die Situation, dass wir eine bauliche Fertigstellung nach aktuellem Kenntnisstand im Sommer 2016 erwarten. Die Inbetriebnahme ist für den Herbst 2017 vorgesehen, also bleiben für die technische Inbetriebnahme und das sogenannte ORAT-Programm, was die Flugvorbereitung betrifft, nach heutigem Kenntnisstand 12 bis 18 Monate. Das scheint aus heutiger Kenntnis eine auskömmliche Zeit zu sein.
Vielen Dank, Herr Staatssekretär, auch für die auskömmliche Beantwortung! – Da schließt sich eine Frage an: Wie reagiert denn der Senat auf die Vermutung, die auch der Geschäftsführer Mühlenfeld geäußert hat, in der Baustelle schlummern immer noch weitere, sagen wir mal, Überraschungen, und mit welcher Position dazu geht er in die Aufsichtsratssitzung am kommenden Freitag?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Senat wird am kommenden Freitag unter Tagesordnungspunkt 1 darauf dringen, dass ausführlich zu den Sachverhalten Stellung genommen wird. Das ist bereits mit der Geschäftsführung so annonciert worden.
Wir haben im Terminalbereich die Situation, dass die Flughafengesellschaft in einem fünften und sechsten baulichen Nachtrag daran arbeitet, alle erkennbaren und erkannten Themen aufzuarbeiten. Es hat sich herausgestellt, dass sich die Entrauchungsthematik nicht nur auf die berühmte Entrauchungsanlage Nr. 14, die große Anlage, bezieht, sondern im Flughafengebäude etwa 800 Räume Entrauchungsthemen aufweisen. Daran wird zurzeit intensiv gearbeitet. Das wird Gegenstand des fünften und sechsten Nachtrags sein. Der fünfte Nachtrag ist bereits vorgelegt. Dort laufen zurzeit Prüfungsprozesse. Diese sind sehr umfangreich.
Wir haben mittlerweile einen Status, dass man die Probleme weitestgehend erkannt hat, aber bei so einem komplexen Bauwerk ist keiner davor gefeit, dass bei Nacharbeiten weitere Probleme auftauchen können. Wir werden darauf dringen, dass die Organisation vernünftig darauf vorbereitet ist. Wir haben mit der Organisation, die im letzten Jahr aufgesetzt worden ist, schon wesentliche Fortschritte erreicht. Insofern ist die Situation wesentlich übersichtlicher und transparenter, als wir vor einem Jahr dargestellt haben.
Sehr geehrtes Präsidium! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich frage den Senat: Wie bewertet der Senat die Vorgehensweise, die ständigen hindernden Bedenken der
im Hinblick auf die bauliche Erweiterung des EUREFCampus, die Schaffung neuer Arbeitsplätze, die Stärkung der Wirtschafts- und Steuerkraft Berlins und letztlich auch des Ansehens des Bezirks? – Ich danke!
Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete Frau Thamm! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Thema des EUREF-Campus, unsere unterschiedliche Rechtsauffassung mit dem Bezirk Tempelhof-Schöneberg beschäftigt uns schon eine Weile. Wir haben die Situation, dass der EUREF-Campus in der Endentwicklung eine Nutzfläche von etwa 165 000 m² haben soll. Wir haben gegenwärtig eine Nutzfläche von um die 60 000 m². Strittig ist die Frage, ob eine Erweiterung auf 85 000 m² möglich ist.
Der Bezirk Tempelhof-Schöneberg hat einen Bebauungsplan festgesetzt, um den EUREF-Campus in vollständiger Größe möglich zu machen. Bei der Rechtsprüfung hat sich herausgestellt, dass dort ein Fehler gemacht wurde. Deshalb muss dieser Bebauungsplan noch mal beschlossen werden. In diesem Diskussionsverfahren hat sich jetzt die Rechtsauffassung des Bezirks Tempelhof-Schöneberg geändert. Frau Klotz, die dortige Baustadträtin, bezieht die Rechtsposition, dass bei 85 000 m² Nutzfläche eine Erschließung notwendig sei, die dann für 165 000 m² erforderlich ist.
Ich habe ihr in einem Schreiben im Frühsommer dieses Jahres mitgeteilt, dass die verkehrliche Untersuchung und die Rechtsauffassung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt dahin gehen, dass eine Teilplanreife bis zu 85 000 m² Verkaufsfläche nach § 33 des Baugesetzbuchs möglich ist und dass die jetzige Erschließung über die Torgauer Straße dafür ausreicht. Es ist gängige Praxis in Berlin, Teilbaureifen zu beschließen, wenn die verkehrliche Erschließung dafür ausreicht. Und es ist gängige Rechtsauffassung in Berlin, das so zu tun. Dieses Schreiben blieb von Frau Klotz unbeantwortet.
Nun muss man in dem Bezirk differenzieren. Es gab vor wenigen Tagen einen Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg, in dem das Bezirksamt aufgefordert wurde, jetzt eine Vorlage zur Planreife vorzulegen, damit diese Erweiterung des EUREFCampus stattfinden kann. Wir werden sehen, wie das
Grundsätzlich ist zu sagen, dass der EUREF-Campus eine wichtige Wirtschaftsansiedlung in Berlin ist, dass der EUREF-Campus bereits heute die Klimaschutzziele, die erst für 2050 vorgesehen sind, erfüllt, dass also der EUREF-Campus ein Pilotprojekt für die Energiewende ist und dass es jetzt darum geht, weitere innovative Firmen, z. B. Cisco und Bosch, anzusiedeln, um Mitte nächsten Jahres bis zu 2 000 Arbeitsplätze auf dem Gebiet des EUREF-Campus anzusiedeln.
Deshalb habe ich für die Rechtsauffassung des Bezirks Tempelhof-Schöneberg an dieser Stelle kein Verständnis und wirke auf das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg dahin gehend ein, dass die Planreife nach § 33 des Baugesetzbuchs beschlossen wird, damit die Voraussetzungen für die Ansiedlung dieser Firmen dort möglich sind.
Meine Nachfrage lautet: Wäre der Senat letztlich auch bereit, im Sinne einer bedeutenden wirtschaftlichen Weiterentwicklung des Campus das weitere Planungs- und Genehmigungsverfahren an sich zu ziehen, damit das Projekt nicht durch diese ständigen Interventionen der zuständigen Bezirksstadträtin scheitert? – Ich danke!
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Thamm! Wir werden jetzt sehr genau beobachten, wie sich das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg verhält. Klar ist: Wir können nicht jede Entwicklung in der Stadt als Senat an uns ziehen, aber ich finde – ich habe das gestern auch im Stadtentwicklungsausschuss gesagt –, für die Gesamtentwicklung der Stadt – und das bezieht sich auf den Bereich Wohnen ganz genauso wie auf den Bereich Wirtschaftsansiedlung – sind wir alle gemeinsam verantwortlich. Wir können nicht an der einen Stelle sagen, für die Energiewende müssen endlich Taten folgen, und dann, wenn es konkret werden soll und wir ein Modellprojekt in der Stadt haben, das die Klimaschutzziele bereits heute erfüllt, sagen, nein, so haben wir uns das nicht vorgestellt,
wir sagen, die verkehrliche Anbindung reicht nicht aus, obwohl die Rechtsauffassung ganz eindeutig anders ist. Also man muss dann seinen Worten auch Taten folgen lassen, und das gilt nicht nur für den Senat, sondern auch für den Bezirk.