Der Einheitliche Ansprechpartner wurde in den letzten Jahren auch zunehmend bekannt und genutzt. Er ist bereits eine Erfolgsgeschichte. Er ist sozusagen die OneStop-Agency geworden, koordiniert Verwaltungsvorgänge mit den zuständigen Behörden und zeigt dem „Customer“ ein einziges Gesicht.
Was gut ist, kann aber auch noch weiter verbessert werden, gerade auch für Unternehmen aus dem Ausland, für die der Einheitliche Ansprechpartner vorrangig gedacht war. Berlin ist eine internationale Stadt, hat hier bereits fast 40 000 Unternehmen mit ausländischen Wurzeln aus 170 Ländern. Da stellt sich die Frage, ob man, zumindest elektronisch, nur auf zwei Sprachen zurückgreifen muss. Sicher ist Englisch weit verbreitet, und es ist ein Vorteil, wenn sich die ausländischen Unternehmen erst mal auf Englisch informieren können, aber wir alle wissen: Wenn wir uns für etwas interessieren oder bewerben, ist es schön, wenn wir es auf Englisch lesen können, noch besser aber, wenn wir es in unserer eigenen Sprache lesen können, gerade bei komplizierten rechtlichen Fragen, die zu beachten sind.
Von daher bitten wir den Senat zu prüfen, in welchen Sprachen es sinnvoll ist, sich auch vom Kosten-NutzenVerhältnis her vernünftig darstellen lässt, ein solches länderspezifisches Angebot zu machen.
Vielen Dank, Herr Jahnke! – Da wir heute die zweite Lesung dieses wunderbaren Antrags haben, will ich Sie fragen: Was erzählen Sie uns eigentlich heute Neues im Vergleich zu dem, was Sie bei der Einbringung des Antrags gesagt haben?
Wir kommen gleich zu dem, was die Grünen auch noch fordern. – Wir wollen diesen Antrag noch dahin gehend spezifizieren, was der Senat tun wird: zum einen prüfen, in welchen Sprachen es Sinn macht, auch, ob eine Verbindung verschiedener länderspezifischer Angebote mit einem bundesweiten Portal sinnvoll ist, ob man vielleicht auch eine Kombination mit dem Bürgertelefon 115 herstellen kann. Dieses ist auf jeden Fall eine Beratung wert. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit!
Ja! – Herr Kollege Jahnke! Ich fasse es nicht, Sie haben offensichtlich die Schlussberatung mit der Einbringung verwechselt! Wir sind gerade bei der Beschlussempfehlung aus zwei Ausschüssen. Ich frage mich auch, warum wir über diesen Antrag reden und nicht über den viel spannenderen zur Situation der Bürgerämter, den Sie dringlich eingebracht haben. Das wäre wirklich besser gewesen, denn da brennt die Luft.
Da ist es interessant festzustellen, dass Sie offensichtlich vorhaben, die Online-Terminvereinbarung abzustellen und stattdessen nur noch die Nummer 115 als Möglichkeit, Termine zu vereinbaren, bereitstellen wollen. Es muss schlimm sein, wenn Sie das als Notmaßnahme nehmen. Da kann das ITDZ ja gleich ganz viele neue Leute einstellen, um die Nummer 115 nicht zum Flaschenhals für die Bürger werden zu lassen.
Aber zum Antrag! Wir haben schon bei der Einbringung gesagt, der Antrag ist nett, aber das kann alles die Wirtschaftssenatorin – die gerade gar nicht da ist – auch so machen, das Ding noch mal bewerben, wie wir das schon mal hatten, und mehr Sprachen haben wir schon lange gefordert, und dass man das vielleicht bundeseinheitlich gemeinsam bewerben soll, ist auch nichts Neues, das wird schon lange in der Fachszene debattiert. Wir haben uns schon bei der Einbringung darüber gewundert, dass Sie immer nur über ein Informationsportal reden wie auch in der Begründung des Antrags. Tatsächlich muss man sagen, dass der Einheitliche Ansprechpartner besser ist als sein Ruf. Er kann nämlich inzwischen für im
merhin 28 verschiedene Verfahren die Dinge online regeln, das heißt, man kann sich einloggen und die Dinge, wenn man eine elektronische Signatur hat, offensichtlich abschließend regeln. Da wir aber darüber Bescheid wissen wollten, wie viel inzwischen tatsächlich abschließend online regelbar ist, haben wir in unserem Änderungsantrag einfach die Dienstleistungsrichtlinie zitiert und fordern – ich verkürze es ein wenig:
Der Senat wird … gebeten zu prüfen, wie, bis wann und mit welchem technischen und finanziellen Aufwand das Erfordernis der EUDienstleistungsrichtlinie … erfüllt werden kann, dass nämlich alle Verfahren und Formalitäten … problemlos … elektronisch über den Einheitlichen Ansprechpartner oder bei der betreffenden zuständigen Behörde elektronisch abgewickelt werden können.
Nun hat uns Henner Bunde im Ausschuss gesagt: Wenn es ums Bergrecht geht, braucht man das nicht. – Stimmt, das sehe ich auch so. Da gibt Ihnen aber zukünftig das E-Government-Gesetz schon die Möglichkeit, wenn wirtschaftliche Gründe es hergeben, auf ein elektronisches Verfahren zu verzichten. Und dann hat Henner Bunde auch noch gesagt, die meisten wollten das gar nicht elektronisch machen, denn eine Gewerbeanmeldung sei so kompliziert – ohne zu wissen, dass das inzwischen schon elektronisch geht und natürlich von der Wirtschaft gefordert wird. Deswegen wollen wir heute unseren Prüfantrag zur Abstimmung stellen. Wir wollen, dass der Einheitliche Ansprechpartner noch besser wird. Wir wollen auch, dass er bekannt wird. Aber wenn er besser werden soll, dann muss er auch mehr können. Und dann können Sie ihn auch gerne mehr bewerben.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben aktuell 186 671 Arbeitslose in Berlin, und von den heutigen Flüchtlingen werden in Kürze noch weitere auf dem Arbeitsmarkt als Suchende vertreten sein. Wer schafft die Arbeitsplätze, mit denen diese Menschen dann ein finanzielles Auskommen, soziale Kontakte und gesellschaftliche Teilhabe haben werden? – Dieser Senat hat verstanden, wer die Arbeitsplätze schafft. Dieser Senat hat verstanden: Es sind die kleinen und mittelständischen Unternehmen, die Gewerbetreibenden und Handwerker, diejenigen, die mit hohem persönlichen Risiko und Unternehmergeist die Vision haben, mit ihrer
Geschäftsidee ein dauerhaftes Auskommen zu haben, und für diese Realisierung der Geschäftsidee andere Leute dauerhaft einstellen wollen. Dieser Senat hat es bewiesen, namentlich die Wirtschaftssenatorin Cornelia Yzer. Man muss diesen unternehmerisch handelnden Personen das Leben so einfach wie möglich machen, Administration reduzieren, Hürden abbauen, Prozesse beschleunigen. So ist nach wie vor die Reform des Vergaberechts mit der Erhöhung der Auftragsgrenzen bei der öffentlichen Vergabe, die Umstellung auf rein elektronische Verfahren, die Reduzierung der eigenhändigen Unterschriften und die Einbeziehung modernster technischer Innovationen in die Ausschreibungsvorgaben das klarste Symbol für die Handwerker, für diese kleinen und mittelständigen Unternehmen in Berlin, dass der Senat es ernst meint, die Handwerker als Partner und die KMU in gleicher Art und Weise auf Augenhöhe an die Seite zu nehmen, um gemeinsam Deutschland, Berlin und den Arbeitsmarkt nach vorne zu bringen.
Dafür steht auch die Verabschiedung des Handwerkeraktionsprogramms des Senats mit dem Bausenator Herrn Geisel. Hier werden ganz kleinteilig und detailliert mit den Partnern im Handwerk Aktionen abgestimmt, die den Handwerkern ermöglichen, sich mehr als vorher auf ihre unternehmerische Tätigkeit zu konzentrieren und den administrativen Aufwand rundherum zu reduzieren. So schafft man ein Klima, das es den Unternehmen ermöglicht, leichter Arbeitslosen eine neue, dauerhafte Beschäftigung zu geben.
Heute reden wir über eine weitere Maßnahme, mit der das Land Berlin den Unternehmen das Leben erheblich erleichtert. In der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung gibt es den sogenannten einheitlichen Ansprechpartner Berlin. Hierbei handelt es sich um ein Onlineportal, bei dem Anliegen rund um das Unternehmen bzw. den Beruf abgewickelt werden können. Das Portal kann rund um die Uhr – 24 Stunden, sieben Tage die Woche – genutzt werden. Unsere Verwaltung arbeitet mit einer völlig unübersichtlichen Zahl von Programmen aus allen Generationen des Computerzeitalters. Die einen, so meint man, haben noch gar keinen Computer. Die einen arbeiten scheinbar noch mit der Lochkarte, die anderen sind bei der Floppy-Disk angekommen, die anderen arbeiten schon mit den neuesten Apps auf ihren IPhone-6-Geräten. Und wir werden es nicht schaffen, diese Systemlandschaft in ihrer Heterogenität zu vereinheitlichen. Aber vermutlich ist auch den Gewerbetreibenden in Berlin völlig schnuppe, mit welcher Hard- und Software im Hintergrund gearbeitet wird.
Danke, nein. – Die wollen, dass die für sie relevanten Verwaltungsvorgänge so schnell und so einfach wie möglich abgewickelt werden können, damit sie sich auf das konzentrieren, was das Unternehmen nach vorne bringt. Dieser Senat hat es begriffen und gehandelt. Berlin war das erste Bundesland, das diesen einheitlichen Ansprechpartner im Jahr 2013 in dieser Form umgesetzt hat. In den ersten drei Quartalen 2015 wurden bereits über 22 000 Fälle über dieses elektronische System des einheitlichen Ansprechpartners abgelegt. Die Prognose beträgt 30 000 Fälle bis zum Jahresende. Dieser Senat hat begriffen, was wir brauchen, damit wir mehr Arbeitsplätze in Berlin schaffen können. Lassen Sie uns gemeinsam daran arbeiten, damit die Zahl der Prozesse, die rein elektronisch abgewickelt werden können, zeitnah sprunghaft steigen können! – Vielen Dank!
Ich lasse zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 17/2130-1 abstimmen. Wer also dem Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind Die Linke, die Grünen und Teile der Piraten. Wer ist dagegen? – Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer enthält sich? – Auch Teile der Piraten, drei Stimmen. Die Koalition hatte die Mehrheit, insofern ist dieser Antrag abgelehnt.
Zu dem Antrag Drucksache 17/2130 empfiehlt der Ausschuss für Wirtschaft, Forschung und Technologie einstimmig bei Enthaltung Grüne und Linke die Annahme mit geändertem Berichtsdatum „31. März 2016“. Wer also dem Antrag mit dem geänderten Berichtsdatum zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind Piraten, CDU und SPD. Wer enthält sich? – Das sind Linke und Grüne und ein Pirat. Gibt es Gegenstimmen? – Sehe ich nicht, damit ist der Antrag angenommen.
Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres, Sicherheit und Ordnung vom 9. November 2015 Drucksache 17/2563
Dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 25. November 2015 zur Vorlage – zur Beschlussfassung – gemäß § 38 GO Abghs Drucksache 17/2589
Wird der Dringlichkeit widersprochen? – Das ist nicht der Fall. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Der Hauptausschuss empfiehlt einstimmig bei Enthaltung Linke und Piraten die Zustimmung. Wer also dem Vermögensgeschäft Nr. 08/2013 zustimmen möchte, bitte ich um das Handzeichen! – Das sind die Koalitionsfraktionen und die Fraktion der Grünen. Wer enthält sich? – Das sind Piraten und Linke. Gibt es Gegenstimmen? – Einige Gegenstimmen bei den Piraten, drei, wenn ich richtig sehe. Damit ist das Vermögensverzeichnis beschlossen.
Dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 25. November 2015 zur Vorlage – zur Beschlussfassung – gemäß § 38 GO Abghs Drucksache 17/2590