Ich würde mich auf drei Punkte konzentrieren: Das ist einmal der Schutz des Denkmals. Ich schaue die Kollegin Haußdörfer an. Wir haben am Fall Friedrichswerdersche Schinkel-Kirche alle gelernt, dass es höchst problematisch ist, hinter alten – in dem Fall barocken – Gebäuden, auf Grundstücken, unter denen sich Wasser befindet, etwas bauen zu wollen, ohne diese Gebäude zum Einsturz zu bringen oder massiv zu beschädigen. Ich finde, das gilt auch an dieser Stelle.
Der zweite Punkt, den ich ansprechen will, ist die Frage nach Alternativen. Ich habe dazu eine Kleine Anfrage geschrieben. Ich bin froh, dass die Wirtschaftssenatorin hier ist, wenngleich sie sich gerade anderweitig unterhält. Sie ist mutmaßlich zuständig für die Beziehung zur Wirtschaft in Berlin. Ich habe mich damals gewundert, dass Frau Lüscher mir geantwortet hat, man hätte keine Ersatzstandorte angeboten. Hat dieser Senat kein Fingerspitzengefühl für eine solche Gemengelage? Merkt er nicht, dass es schlauer ist, man sucht gemeinsam mit einem Unternehmen – und es ist ein wichtiges deutsches Unternehmen – nach einem Ersatzstandort? Stattdessen macht der Senat – der Kollege Lederer hat beschrieben, dass das quasi Rechtsbeugung ist – politisches Baurecht.
Das Vertrauen in den Rechtsstaat und in die ordnungsgemäße Abwägung von Genehmigungsbehörden wird durch solche Vorgänge erschüttert. Das kann man gerade in diesen Zeiten nicht gebrauchen.
Wenn schon mal die Behörden – Denkmalamt, Baugenehmigungsbehörde –, Herr Kollege Schneider, sich einig sind – der Denkmalrat und alle möglichen anderen haben sich geäußert –, dann kommen ein Regierender Bürgermeister, ein Senator und eine Senatsbaudirektorin und sagen: Darüber setzen wir uns hinweg. – Diese Vorgänge sind es, die jeden anderen Bauherren empfinden lassen, dass es nicht gerecht zugeht, dass einfach, wenn jemand den Regierenden Bürgermeister ein bisschen besser kennt, eine solche Baugenehmigung erteilt wird und die auch noch einmal geändert werden kann, wenn man anders oder mehr bauen will, und dass dann alles sehr einfach ist. Dieses politische Baurecht hier im Land Berlin können Sie keinem Häuslebauer zumuten.
Der Antrag wird möglicherweise abgelehnt. Ich will Ihnen daher noch ein paar Vorschläge machen, Herr Schneider, weil Sie so interessiert zuhören. Ich würde Ihnen empfehlen: Kümmern Sie sich um einen Ersatzstandort! Machen Sie der Firma Siemens deutlich, dass sie hier sehr wohl erwünscht ist, dass eine Hauptstadtrepräsentanz von Siemens hier erwünscht ist! Wir würden uns auch freuen, wenn irgendwann wieder ein Siemensvorstand in Berlin sitzt. Machen Sie aber auch deutlich, dass das alles nur geht, wenn man sich an Recht und Gesetz hält und das Baurecht nicht politisch gebeugt wird, nur weil irgendein Regierender Bürgermeister das an der Stelle richtig findet. Machen Sie denen das deutlich! Suchen Sie mit dem Unternehmen einen Ersatzstandort, und dann, finde ich, können wir mit der Firma Siemens hier in Berlin in Zukunft auch ein sehr gedeihliches Zusammenwirken haben. Auf diese Weise ist es hingegen schwer belastet.
Punkt drei – der ist vielleicht auch ganz wichtig: Wenn das so ein wichtiges Kleinod der Entwicklung Berlins ist, das barocke Gebäude und der Garten, dann ist es, glaube ich, auch wichtig, dass das öffentlich zugänglich wird für die Berlinerinnen und Berliner, die in dieser Stadt zu Hause sind, sowie für alle, die in die Stadt kommen. Mein Appell an die Koalition, an die SPD und an den Regierenden Bürgermeister, auch wenn der gerade nicht anwesend ist: Machen Sie diesen Garten öffentlich! – Herzlichen Dank!
Vielen Dank, Herr Kollege Otto! – Stefan Evers hat jetzt das Wort für die CDU-Fraktion. Da kommt er auch schon. – Bitte sehr!
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn ich auch das Gefühl habe, dass wir die gleiche Debatte noch mal führen, die wir vor einigen Wochen schon einmal im Plenum und vor Kurzem auch im Ausschuss zum Magnus-Haus geführt haben, will ich gerne noch mal klarstellen: Man kann den Eindruck gewinnen, als ginge es uns darum, das Magnus-Haus abzureißen.
Nichts dergleichen findet statt. Es findet vielmehr statt, dass wir ein Bekenntnis, das Siemens zum Standort Berlin abgelegt hat, indem es dieses Grundstück erworben hat, indem es sich in vorbildlicher Weise für dessen Sanierung und Wiederherstellung eingesetzt hat, indem es sich in ebenso vorbildlicher Weise dafür offen gezeigt hat, die Physikalische Gesellschaft dort nicht nur bis zum heutigen Tag, sondern auch weit darüber hinaus zu beherbergen, würdigen und anerkennen
und damit, welche Wellen er Ihres Erachtens in der Stadt schlägt, dann werden Sie feststellen, dass Sie hier ein laues Lüftchen zum Wirbelsturm zu erheben versuchen. Es ist mitnichten so, dass hier ein Skandal gemutmaßt wird.
Vielmehr vermag auch der Letzte anzuerkennen, dass die zurückhaltende Bebauung für die Repräsentanz von Siemens auf dem Müllabladeplatz, in Nachbarschaft zum barocken Garten des Magnus-Hauses, ein Glücksfall für die Stadt und nichts anderes ist. Dazu bekennen wir als Koalition uns, und wir sind froh und dankbar darüber,
dass gemeinsam mit Siemens der Weg beschritten werden konnte, diese Repräsentanz für Berlin zu ermöglichen.
Selbstverständlich gibt es im Rahmen der Aufsichtsmöglichkeiten und der Weisungsmöglichkeiten des Senats und auch des zuständigen Bezirks aus guten Gründen die Möglichkeit, solch eine Entscheidung zu treffen.
Insofern ist es eine Unverschämtheit, nicht nur der Koalition, dem Senat und dem zuständigen Bezirk, sondern insbesondere dem Unternehmen, dem Berlin so viel zu verdanken hat, zu unterstellen, hier würde Rechtsbeugung betrieben, gegen die ich mich für die Koalition und alle anderen Beteiligten verwahre. Wir sind froh und dankbar dafür, Siemens in Berlin zu haben, und wir sind stolz darauf, dass Siemens an diesen Standort in Berlin seine Vorstandsrepräsentanz setzt. Wir werden auch weiterhin alles dafür tun, dass die Steine, die Sie dem Vorhaben in den Weg zu legen versuchen, entweder ausgeräumt werden oder gar nicht erst zum Tragen kommen. – Vielen Dank!
Danke schön! – Der Kollege Dr. Lederer bat um eine Kurzintervention. Hierfür erhält er das Wort. – Bitte sehr!
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! – Lieber Herr Schneider! Dass Sie bei 23 Prozent in den Umfragen etwas nervös werden, kann ich verstehen. Sie müssen das aber nicht auf uns projizieren.
Was die Anmerkung des Kollegen Evers angeht, so wiederhole ich es noch mal und fordere Sie auf, nicht nur das Gegenteil zu behaupten, sondern auch zu belegen: Was hier passiert ist, ist ein Verstoß gegen das Baugesetzbuch, gegen die Bauordnung und gegen das Denkmalschutzgesetz. Um es noch mal ganz deutlich zu machen: Das Grundstück am Kupfergraben ist als Bestandteil der Erhaltungssatzung Dorotheenstadt/Friedrichstadt sowohl Pufferzone des Weltkulturerbes als auch selbst ein Baudenkmal – das Gebäude in dem Ensemble – und damit
einer Bebauung nicht zugänglich. Wenn Sie jetzt die These aufstellen, dass es irgendwo – im Grundgesetz oder in der Verfassung von Berlin – eine Norm gebe, die da lautet: Eine politische Führung kann nach Belieben geltendes Recht außer Kraft setzen, wenn sie das für nötig hält –, dann sage ich Ihnen: Zeigen Sie mir bitte, wo Sie das finden!
Die Wirklichkeit ist eine andere, das kann man in den Akten in der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung gut nachlesen. Die Wirklichkeit ist, dass die Einschätzung über die Frage, ob dieses Verfahren genehmigungsfähig sei oder nicht, von den Beamtinnen und Beamten sowohl in der Stadtentwicklungsverwaltung als auch im Bezirksamt Mitte beantwortet ist mit: Nein! Das ist baurechtlich nicht möglich. – Die Wirklichkeit ist, dass dieser Widerstand aus den Ämtern nur überwunden werden konnte, indem die Leitungen – der Bezirksstadtrat Spallek und die Hausleitung der Stadtentwicklungsverwaltung – ihre Beamtinnen und Beamten angewiesen haben, geltendes Recht zu verletzen. Die Beamtinnen und Beamten sagen: Wir weisen darauf hin, dass Sie von uns einen Rechtsbruch verlangen. – Das nennt man remonstrieren. Und dann sagt die Hausleitung: Ja, das nehmen wir zur Kenntnis, wir weisen Sie aber an, diesen Rechtsbruch zu begehen. – Remonstration bedeutet, sich gegen einen Rechtsbruch zu verwahren, den die Hausleitung von einem verlangt. Jetzt bitte ich den Kollegen Evers, der mir schon von Anfang an nicht zugehört hat, was im Übrigen auch wieder bestätigt, dass es sich um Unterwürfigkeit und Arroganz gleichermaßen handelt,
mir die Norm zu zeigen, nach der seine wilde These, dass man in der Bundesrepublik Deutschland geltendes Recht einfach außer Kraft setzen könnte, wenn es einem nicht passt, in dem Fall anwendbar war. Zeigen Sie mir konkret im allgemeinen oder besonderen Baurecht, wo das steht!
[Beifall bei der LINKEN, den GRÜNEN und den PIRATEN – Dr. Wolfgang Albers (LINKE): Das ist eine Unverschämtheit!]
Wir haben das Klingeln hier oben nicht gehört, Entschuldigung! Der Kollege Dr. Lederer hat doch mit Verve gesprochen.