sicher nicht verdächtig – die meisten, die sich in der Sache auskennen, kennen ihn, er ist da ja relativ bekannt –,
er ist ein Anhänger dieses Projektes. Ich habe in meiner Verwaltung mit 11 000 Leuten natürlich auch welche, die das für falsch halten. Herr Buermeyer gehört ausdrücklich nicht dazu, und deswegen habe ich entschieden, dass er den Auftrag bekommt. Das ist der erste Sachverhalt.
Es gibt seitdem unzählige Aktivitäten zur Umsetzung. Was Sie nicht anerkennen, ist, welche Schwierigkeiten es gibt. Es ist nämlich nicht so einfach, wie es hier teilweise skizziert wird, und ich will versuchen, Ihnen ein paar Schwierigkeiten zu erläutern, für die ich nichts kann, für die das Parlament auch nichts kann – es ist nun mal ein Pilotprojekt.
Das Erste ist: Es gibt eine verwaltungsrechtliche Auffassung, die sagt, das ist alles Bundesrecht, da können wir landesrechtlich nicht machen, was wir wollen. Kleine Parenthese: Dr. Behrendt! Sie wissen ganz genau, dass keine Staatsanwaltschaft in Deutschland das anders macht als die Berliner. Keine Staatsanwaltschaft in Deutschland berichtet – so, wie Sie das einfordern; das ist nicht so trivial –, weil sich ausnahmslos alle Staatsanwaltschaften in Deutschland auf den Standpunkt stellen: Ich kenne den Inhaber der Nummer bei der anonymisierten Abfrage nicht, und wenn ich erst die Nummer identifiziere, dann vergrößere ich den Grundrechtseingriff, und das darf ich nicht. – Das ist ein Systemfehler oder ein Widerspruch – nennen Sie es, wie Sie wollen – im Bundesrecht, für den ich nicht verantwortlich bin und auch nicht die Staatsanwaltschaft in Berlin. Das ist aber nur ein kleiner Einschub.
Jetzt kommt das eigentliche Problem: In dem Moment, in dem ich mich anmelde, weil ich einen Hinweis haben will, entsteht eine Datenbank, weil ich das ja speichern muss. Ich kann als Staat auch nicht einfach personenbezogene Daten in irgendeine SMS schreiben, bei der ich den Inhaber nicht kenne. Also, ich melde mich mit einer Nummer soundso an und sage: Ich wüsste gerne, wenn... Dann wird gemeldet, dass ich mich – dieses Beispiel hatte jemand genommen – an dem Abend in der Nähe vom „Artemis“ befunden habe. Dann sieht die SMS meine Ehefrau. Das ist natürlich ein enormer Grundrechtseingriff. Die Staatsanwaltschaften können das nicht einfach so machen!
Deswegen ist es auch schlicht die Unwahrheit, dass der Datenschutzbeauftragte bereits zugestimmt hat. Der hat mitnichten zugestimmt, obwohl er seit anderthalb Jahren involviert ist. Der Datenschutzbeauftragte oder jetzt die Datenschutzbeauftragte – wobei ich sie, die neue, noch nicht persönlich dazu gesprochen habe, sondern nur die Mitarbeiter – findet die Zielrichtung des Antrages sogar richtig, so, wie das die Opposition findet, aber sie sieht Schwierigkeiten darin. Deswegen ist es, ehrlich gesagt,
eine Unverschämtheit gegenüber den Mitarbeitern meines Hauses, die sich in einem ganz schwierigen Problem befassen, das umzusetzen, zu sagen, sie täten nichts.
Deshalb, glauben Sie mir: Der ursprüngliche Antrag des Parlaments ist beachtet worden. Er wird beachtet. Das Projekt wird auch zu Ende geführt. Es dauert nur länger als gedacht, und es gibt sowohl rechtliche, verfassungsrechtliche, technische und vor allen Dingen datenschutzrechtliche Schwierigkeiten. Das können Sie alles negieren; es ist aber so. Es hat überhaupt nichts damit zu tun, dass wir das nicht wollen. Es ist ein Auftrag des Parlaments; den setzen wir selbstverständlich um. Jetzt können Sie sagen: Wir, die wir damit zu tun haben, sind alle unfähig. – Das können Sie von mir aus sagen,
aber dass es den Willen nicht gibt, ist einfach nicht die Wahrheit. Ich finde, das sollten Sie auch zur Kenntnis nehmen. – Vielen Dank!
Ich wollte Sie nicht unterbrechen und frage jetzt, ob Sie eine Zwischenfrage der Abgeordneten Kosche gestatten.
Danke, Herr Senator, für Ihren Bericht. Wenn das so stimmt, was Sie jetzt vorgetragen haben: Warum haben Sie das dem Parlament in den Berichten, die das Parlament gefordert hat, nicht mal berichtet?
Sie können gerne sagen, dass es zu abstrakt war, was in dem aktuellen Bericht – das ist ja vorgelesen worden – steht. Das akzeptiere ich. Die Debatte wird aber heute und auch in dem Bericht nicht zum ersten Mal geführt. Sie können sich auch vorstellen, dass das eine sehr fach
liche Debatte ist, die einige Abgeordnete vertieft verfolgen. Ich habe dazu, ich weiß nicht wie viele, Gespräche mit Abgeordneten geführt. Aber ich akzeptiere, wenn Sie meinen, dass man dazu detaillierter hätte berichten sollen.
Ich hatte, ehrlich gesagt, gehofft, dass in einem Abschlussgespräch Anfang April mit der Datenschutzbeauftragten das Konzept fertig ist. Den Termin hat die Datenschutzbeauftragte aus Krankheitsgründen abgesagt; er ist nun im Mai. Ich hoffe, dann kriege ich ein Konzept, dass mit der Datenschutzbeauftragten abgestimmt ist. Das wird sehr umfangreich sein; jedenfalls die Vorfassung ist es. Da werden auch die ganzen Schwierigkeiten detailliert dargelegt. Dem wollte ich nicht vorgreifen. Das ist der Hintergrund. Abstrakt steht das, was ich gesagt habe, in dem Bericht drin. Es ist nur nicht so konkret, weil ich mir auch nicht habe vorstellen können, dass die Abgeordneten, die genau wissen, dass wir daran arbeiten, behaupten, wir würden einfach nicht daran arbeiten. Das sind zwei unterschiedliche Dinge. – Vielen Dank!
Vielen Dank, Herr Senator! – Wir treten jetzt in eine zweite Rederunde ein. Zunächst hat für die Piratenfraktion das Wort der Herr Abgeordnete Lauer. – Bitte!
Sehr geehrter Herr Heilmann! Wie sagt man da so schön: Das war ja alles sehr interessant – I value your input! Ich finde es übrigens sehr schäbig und eher ungewöhnlich, dass Sie jetzt auf einmal Mitarbeiter Ihrer Verwaltung persönlich benennen und dadurch auch nur ansatzweise den Eindruck erwecken, dass es möglicherweise an Herrn Buermeyer liegen könnte, dass das Ganze noch nicht fertiggestellt ist.
Jetzt ist der Name genannt; jetzt können wir ja sagen, was der Herr Buermeyer beruflich macht, außer für die Justizverwaltung zu arbeiten. Er ist Richter. Und wie viel Arbeit hat ein Richter in Berlin normalerweise, bei der kompletten Überlastung der Justiz? – Herr Heilmann! Ich fordere Sie dazu auf: Wenn das auch nur ansatzweise – und den Eindruck haben Sie hier erweckt – an dieser Person liegen könnte, dann wäre es eine Möglichkeit, das ganze Projekt zu beschleunigen, Herrn Buermeyer einfach von seiner richterlichen Tätigkeit freizustellen und ihm nur noch an genau diesem Projekt arbeiten zu lassen. Das wäre eine Sache, die man machen könnte.
Diese ganzen rechtlichen Sachen, die Sie hier dargestellt haben, mit dem Datenschutz und sonst was: Sie als Jurist müssten das ja eigentlich besser wissen als ich als Nichtjurist. Aber offenbar ist das nicht so. Im Datenschutzrecht kann man in alles Mögliche einwilligen. Das heißt, wenn
Sie in eine Datenbank ihre Telefonnummer reinschreiben, dann ist das datenschutzrechtlich überhaupt nicht problematisch, wenn sie sagen: Ja, ich möchte das. Ich möchte in dieser Datenbank drinstehen. – Diese Fälle, die Sie jetzt konstruiert haben, dass die Frau eines Mannes dann erfährt, dass der Mann möglicherweise gar nicht auf Dienstreise in Karlsruhe war, sondern in Berlin bei sonst wem: Das ist dann halt so.
Ich bewundere Sie für das Werfen dieser Nebelkerzen und Ihre Kreativität, sich so etwas auszudenken.
Frau Seibeld hat ja ein rhetorisches Bengalo gefeuert. Da musste man ja Angst haben, dass man sich das Gesicht verbrennt. Diesem Antrag liegt ein anderer Antrag zugrunde, ein einstimmiger Antrag dieses Hauses. Und wir haben schon gesagt, dass wir das wollen. Und ich meine: Wie viele verfassungsrechtlich bedenkliche Sachen, die dann nachher vom Verfassungsgericht oder von irgendeinem anderen Gericht kassiert werden, werden von Regierungen gemacht, werden von Regierungen ins Parlament gebracht, und es wird gesagt, beschließt das mal? – Da müssen es dann andere wieder, gerade bei diesen ganzen Grundrechtsgeschichten, wegklagen. Aber wenn jetzt hier das Parlament mal sagt: Wir wollen mehr Transparenz und Nachvollziehbarkeit für die Bürgerinnen und Bürger...
Wenn hier jetzt wieder kam, das sei nur ein bisschen Grundrechtseingriff. – Nein! Es gibt nicht ein bisschen Grundrechtseingriff. Ein Grundrechtseingriff ist ein Grundrechtseingriff, und eine verdeckte Überwachung ist eine verdeckte Überwachung.
Und dann ist es vom Charakter her egal, ob nur eine Telefonnummer in einer Liste auftaucht oder ob ich ein Telefongespräch abhöre. Die Hürden im Recht, das zu tun, sind natürlich andere, aber ein Grundrechtseingriff ist ein Grundrechtseingriff.
Sie haben also kein Problem damit, Dinge zu fordern, die wahrscheinlich von jedem Verfassungsgericht wieder kassiert werden würden. Sie haben kein Problem damit, Dinge ins Parlament zu bringen, die von Verfassungsgerichten kassiert werden. Aber wenn das Parlament dann einmal sagt: Wir wollen Informationen für die Bürgerinnen und Bürger über Grundrechtsverletzungen –, dann sagen Sie: Ach nein, da haben wir jetzt aber rechtliche Bedenken. Da müssen wir noch einmal prüfen. – Wen wollen Sie hier eigentlich … – unparlamentarisches Wort!
Das geht nicht, und mir sind Ihre Ausflüchte vollkommen egal. Wer will, findet Wege, wer nicht will, findet Grün
Vielen Dank, Herr Lauer! – Bevor ich Frau Kollegin Seibeld das Wort zu einer Zwischenbemerkung erteile, möchte ich alle nachfolgenden Rednerinnen und Redner darauf hinweisen: Wir haben ein kleines Technikproblem. Sie bekommen Ihre Redezeit leider gegenwärtig nicht am Rednerpult angezeigt. Wir weisen dann darauf hin. Jetzt hat das Wort für eine Zwischenbemerkung Frau Abgeordnete Seibeld. – Bitte!
Vielen Dank! – Das liegt vermutlich daran, dass das Präsidium nicht will, und nicht daran, dass es nicht kann, an der Technik, die hier versagt.
Herr Lauer! Anders als Sie habe ich jedenfalls zugehört. Das ist bei Ihnen offenbar nicht der Fall. Das verwundert aber nach den letzten viereinhalb Jahren auch nicht so richtig. Weder ich noch der Senator haben gesagt, dass es an Herrn Richter am Landgericht Buermeyer liegt. Ganz im Gegenteil! Wir haben beide die Qualifikation von Herrn Dr. Buermeyer herausgestellt, und wir haben beide darauf hingewiesen, dass er inhaltlich geeignet ist, dass er qualifiziert ist und dass er auch will und dass es andere Gründe gibt, die dazu führen, dass es noch nicht in der wünschenswerten Zeit umgesetzt ist.
Ich finde es übrigens ganz bemerkenswert, Herr Lauer, dass Sie, statt zuzuhören – aber das haben auch schon Ihre Beiträge vorher dargelegt –, jetzt mit dem Handy spielen. Das ist bestimmt eine sinnvolle Diskussion an dieser Stelle!