Vielen Dank, Herr Senator, für die Beantwortung meiner Frage zu einem aktuellen und wichtigen Thema! In dem Zusammenhang fällt mir auf, dass die Polizei das Me
dium Twitter schon seit einiger Zeit benutzt. Mit welchem Erfolg ist es bis jetzt eingesetzt worden, und welche Erfahrungen hat die Polizei damit gemacht?
[Steffen Zillich (LINKE): Genau! Welche Funktion haben die sozialen Medien in diesem Zusammenhang? – Zurufe von den GRÜNEN – Joachim Esser (GRÜNE): Bei diesem Senat ist alles eine Erfolgsgeschichte! –
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Kollege Juhnke! Ja, Sie haben recht, es ist eine Erfolgsgeschichte, weil dieses moderne Kommunikationsinstrument heute aus einer modernen Öffentlichkeitsarbeit auch einer Behörde wie die Polizei gar nicht wegzudenken ist. Der Erfolg bemisst sich hier übrigens auch in Zahlen. Ich finde, 100 000 Follower, das ist eine Zahl, die durchaus für sich spricht.
Wobei ich ein bisschen verunsichert bin, was das Thema der Frage ist! Ich versuche es mal. – Herr Henkel! Hielten Sie es nicht für sinnvoller, dass man die Aufnahme von Verkehrsunfällen den Versicherungen statt der Polizei überlässt, die im Grunde genommen nur für die Versicherung arbeitet, wodurch sich die Versicherungen den Außendienst sparen? Zumindest sollten wir den Versicherungen die Leistungen, die die Polizei erbringt, in Rechnung stellen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege! Ich halte es für sinnvoll, dass die Polizei in Berlin ihren Aufgaben im Bereich der Verkehrssicherheit nachkommt, solche Aktionen macht, diese mit Erfolg durchführt und sie dann auch, der Lage entsprechend, der Öffentlichkeit vorstellt.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Regierender Bürgermeister! Wir hatten eigentlich nach dem 22. April und der Beratung im Aufsichtsrat Klarheit über die Perspektive des BER von Ihnen erwartet. Stattdessen gibt es neue Nebelkerzen. Deshalb folgende Frage: Wieso behauptete der Regierende Bürgermeister im Nachgang der Aufsichtsratssitzung der Flughafengesellschaft vom 22. April, dass die Behörden in Brandenburg – Baugenehmigungsbehörde und Bund, Eisenbahnbundesamt – neuerdings die Hauptverantwortung für die Fertigstellung des BER und die laufenden Probleme haben und nicht mehr die Flughafengesellschaft und die Gesellschafter, in unserem Fall das Land Berlin vertreten durch den Senat?
Fürs Protokoll: Die Frage ist allgemein an den Senat gerichtet. Herr Regierender Bürgermeister signalisiert, sie zu beantworten. – Bitte schön, Herr Regierender Bürgermeister!
Herr Präsident! Herr Abgeordneter Otto! Es geht nicht um Nebelkerzen. Und es geht nicht um Hauptverantwortung, sondern es geht darum – und das habe ich in der Pressekonferenz deutlich gemacht –, dass viele Beteiligte – die Geschäftsführung, der Aufsichtsrat, die Baufirmen, die Genehmigungsbehörden, die drei Gesellschafter – hier an einem Strang ziehen müssen, damit wir dieses Projekt endlich zu einem guten Ende bekommen.
Und es ist eben so, dass wir ein altbekanntes Thema haben, die Schnittstelle zwischen dem Bahnhofsbereich und dem Terminalbereich, dass es aber zu diesem bekannten Thema neue Anforderungen gibt und neue Simulationen gewünscht werden. Dann muss es erlaubt sein zu fragen, ob man mit diesem Thema so umgehen kann, dass man entweder – sagen wir mal vorsichtig – lebensnahe Anforderungen formuliert, die dann in der Simulation auch wirklich nachzuweisen sind, wo die Flughafengesellschaft, wo die im Bau Tätigen auch erklären können und wirklich in eine Situation kommen, dass sie das nachweisen können, dass ein gefahrloser Betrieb möglich ist, oder fragen muss, brauchen wir noch einmal Zeit, um mit diesem neuen Thema, mit diesen neuen Anforderungen umgehen zu können. Genau in dieser Situation befinden wir uns jetzt, das mit dem Eisenbahnbundesamt, mit der
Bahn, mit den Baugenehmigungsbehörden in Brandenburg auszuloten, welchen Weg wir gehen, ob es hier wirklich zwingend neue Anforderungen sind oder Anforderungen, wo es noch einen Verhandlungsspielraum gibt, nicht mehr und nicht weniger.
Vielen Dank für diese allgemeine Antwort, Herr Regierender Bürgermeister! Ich frage noch einmal konkret nach: Wollen Sie uns hier ernsthaft sagen, dass es vollständig neue Anforderungen von den Bundesbehörden und Brandenburger Behörden gibt, die der Flughafengesellschaft und den Gesellschaftern vorher völlig unbekannt waren?
Herr Präsident! Herr Abgeordneter Otto! Ich schaffe es offensichtlich nicht, Ihnen das vermitteln, was ich meine. Ich habe nicht gesagt, völlig neu und völlig unbekannt. Ich habe gerade eben, vor 30 Sekunden gesagt, es ist ein bekanntes Thema, aber es gibt bei einem bekannten Thema neue Anforderungen. Es werden neue Simulationen für einen Volllastbetrieb in dem Bahnhof für bestimmte Geschwindigkeiten gefordert. Das ist neu formuliert worden zu einem alten, bekannten Thema: zu der Schnittstelle zwischen dem Bahnhof und dem Terminalbereich. Es ist richtig, es muss nachgewiesen werden, wie Rauch- und Brandentwicklung an dieser Schnittstelle sind, wie man darauf reagieren kann. Zumindest für uns im Aufsichtsrat war das eine neue Information. Die Geschäftsführung hat gesagt, dass sie erst, glaube ich, ein oder zwei Tage vor dieser Aufsichtsratssitzung den entsprechenden Brief bekommen hat. Nun ist also noch etwas formuliert worden, dem wir nachgehen wollen, wo wir etwas klären wollen. Dazu finden in dieser und möglicherweise auch in der nächsten Woche Gespräche statt, wo wir klären wollen, wie man mit diesen Anforderungen umgeht.
Vielen Dank! – Die zweite Nachfrage geht dann an Frau Kollegin Matuschek von der Fraktion Die Linke. – Bitte schön!
Vielen Dank! – Herr Regierender Bürgermeister! Weder dem Aufsichtsrat noch der Geschäftsführung dürfte unbekannt sein, dass mit jedem Bauantrag auch eine Fortschreibung des Brandschutzkonzepts vorzulegen ist, das dann entsprechend geprüft werden muss. Deswegen stellt sich auch mir die Frage: Wie kann die Geschäftsführung, wie kann der Aufsichtsrat überrascht sein, dass mit dem fünften Nachtrag zur Baugenehmigung nunmehr ein fortgeschriebenes Brandschutzkonzept gefordert wird?
Herr Präsident! Frau Abgeordnete Matuschek! Ich frage zurück: Wenn das alles über Jahre bekannt und alles ganz selbstverständlich ist und jede Anforderung seit Monaten oder Jahren auf dem Tisch liegt, warum kommt eigentlich ein Tag vor der Aufsichtsratssitzung ein neuer Brief?
Ist doch alles bekannt. Man muss doch gar nichts Neues schreiben, man muss doch gar nichts formulieren.
Es wissen doch alle seit Jahren Bescheid. Warum gab es also Runden zwischen der Bahn und dem Eisenbahnbundesamt, die sich mit diesem Thema auseinandergesetzt haben? Warum gibt es dann diesen Brief?
Offensichtlich ist es doch so, dass in diesem gesamten Ablauf des Bauens und in dem Genehmigungsverfahren ständig überprüft wird, wie man mit dem Baufortschritt, wie man mit den Dingen, die umgesetzt werden, umgeht, ob man das akzeptiert, was gebaut wird, ob es allen Genehmigungen und Vorgaben entspricht, ob es vielleicht auch neue Anforderungen, neue Rechtsprechung gibt – kann alles sein – oder ob man ein Worst-Case-Szenario formuliert, das man gerne noch einmal durchgespielt haben möchte.
Offensichtlich hat es solche Gespräche gegeben und deswegen einen neuen Brief. Und deswegen ist es völlig legitim, dass wir sagen, wir tun alles, was wir tun können, um auf der Baustelle in dem jetzt von uns formulierten Zeitrahmen fertigzuwerden. Und wenn es neue Briefe gibt, muss man darüber reden, wie man damit umgeht, wie man mit diesen Anforderungen umgeht. Das Thema insgesamt ist nicht neu, aber das, was jetzt formuliert ist, ist etwas, was eine neue Aufgabe formuliert, nämlich neue Simulationen, neue Anforderungen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage: Wie bewertet der Senat den Sachverhalt, dass der Bundesverkehrswegeplan, der den Weiterbau der A 100 bis zur Storkower Straße beinhaltet, ohne Beteiligung der Bundesumweltministerin aufgestellt wurde und diese, wie in der Presse nachzulesen war, erklärte, es gehe dem Bundesverkehrsminister anscheinend „nicht um Öffentlichkeitsbeteiligung, sondern um Klüngelwirtschaft“ und der Plan – wiederum Zitat der Bundesumweltministerin – solle offensichtlich „gegen Veränderungen immunisieren“? Kann der Senat diese Bewertung nachvollziehen?
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Abgeordneter Wolf! Ich will hier an dieser Stelle Diskussionen innerhalb der Bundesregierung nicht bewerten. Ich sage nur, es handelt sich um einen nachvollziehbaren Vorgang. Im März 2011 hat der Berliner Senat den Verkehrsplan für Berlin beschlossen. Darin war der 17. Bauabschnitt der A 100 bereits enthalten. Seither gibt es dazu eine Diskussion hier in Berlin. Am 16. März hat der Bundesverkehrsminister den Referentenentwurf zum Bundesverkehrswegeplan vorgelegt. Der wird bis zum 2. Mai öffentlich zu kommentieren sein. Dann wird es eine Auswertung geben.
Ich glaube, zum Ende dieses Jahres ist dann eine Beschlussfassung im Kabinett vorgesehen. Ich gehe davon aus, dass es dann eine gemeinsame Beschlussfassung im Kabinett dazu geben wird. Je nachdem wie dieser Beschluss ausfällt, resultiert daraus für uns ein Planungsauftrag oder auch nicht. Sollte Berlin einen Planungsauftrag bekommen, dann folgt daraus selbstverständlich ein entsprechendes Planfeststellungsverfahren mit den entsprechenden Bürger- und Behördenbeteiligungen.
Nun, ich finde, es sollte auch den Umweltsenator interessieren, inwieweit vonseiten der Bundesregierung bei einem Planwerk, das auch Berlin tangiert, das Umweltministerium involviert worden ist. Aber zu meiner Frage: Nun ist ja der 17. Bauabschnitt der A 100 entgegen der ursprünglichen Anmeldung des Senats als eigenständiger Bauabschnitt nicht mehr als eigenständiger Bauabschnitt enthalten, sondern mit dem 16. Bauabschnitt zu einem Projekt zusammengefasst worden – mit der Folge, dass kein Projektdossier existiert, keine gesonderte Umweltbewertung, keine raum- und städteplanerische Bewertung vorliegt, auf die sich Bürgerbeteiligung beziehen kann. Können Sie nachvollziehen, oder wie bewerten Sie das denn, dass jetzt Umweltinitiativen von Anwohnern auch der Auffassung sind, dass auf diese Art und Weise Bürgerbeteiligung ausgehebelt und der Verkehrswegeplan und der Bau der A 100 gegen Veränderung immunisiert werden kann, um die Worte von Frau Hendricks noch einmal zu verwenden?