Protokoll der Sitzung vom 09.06.2016

(Oliver Höfinghoff)

sehr geehrten Damen und Herren, das sollten wir uns nicht gefallen lassen!

[Beifall bei den PIRATEN und den GRÜNEN]

Es ist so – und es ist in diesem ganzen Vorgang nachlesbar –, die Polizei spricht selbst über eine Statistiklösung, die sie einsetzen würde, um die Datenschutzbeauftragte in ihrem Erkenntnisinteresse zu befriedigen. Es gibt die Möglichkeit, eine Auswertung zu machen, die Daten liegen der Polizei vor. Das eigentliche Problem an dieser Stelle ist – Herr Henkel bekommt es an dieser Stelle als Innensenator ab, aber es betrifft genauso Herrn Heilmann als Senator für –

Justiz!

Danke, Herr Präsident! – als Senator für Justiz und Verbraucherschutz. Sehen Sie es mir nach, dass es mir nicht sofort eingefallen ist.

[Zuruf von Heidi Kosche (GRÜNE)]

Herr Heilmann als Senator für Justiz und Verbraucherschutz ist für die Staatsanwaltschaft verantwortlich, die diese Informationen auch hat, aber die, genau wie bei der Funkzellenabfrage, zu faul ist, diese Verfahrensakten auszuwerten. Deswegen muss auf die Notlösung der Polizeidatenbank zurückgegriffen werden. Es ist – wie gesagt – ein starkes Stück, dass in all den Jahren, in denen in diesem Parlament vor allem durch mich nach der stillen SMS nachgefragt worden ist, die Polizei und die Staatsanwaltschaft nicht einmal das Bedürfnis hatte, obwohl das Erkenntnisinteresse eindeutig signalisiert worden ist, auch nur ansatzweise zu sagen: Ja, wir haben da diese Datenbank, da sind die ganzen Daten drin, wir haben aber einfach keinen Bock, sie rauszuholen. – Stattdessen wurde mir gesagt: Ja, wir haben über die Abrechnungsdaten hier aufgelistet, wie viele stille SMS pro Jahr versendet werden. – Das reicht an dieser Stelle nicht. Es ist insbesondere unerfreulich, wenn dann auch noch der Senator im Ausschuss sagt, es würde einen erheblichen Mehraufwand bedeuten, diese Daten auszuwerten, wenn die Wahrheit ist, dass es einen Nachmittag dauert. Der Senat war auch nicht in der Lage, auf Nachfrage, wie erheblich der Aufwand sei, das in irgendeiner Art und Weise zu quantifizieren oder zu beziffern. Das heißt, weil die CDU mal wieder keine Lust darauf hat, wird die Öffentlichkeit, obwohl die Daten vorhanden sind, obwohl die Informationen vorhanden sind, nicht darüber informiert, wie Staatsanwaltschaft und Polizei die verdeckte Ermittlungsmaßnahme der stillen SMS einsetzt. Das ist ein trauriger Tag für die Bürgerrechte. Das ist auch ein trauriger Tag für den Parlamentarismus, wenn wir uns so von der Verwaltung belügen und verarschen lassen. Anscheinend ist das – –

Das rüge ich als unparlamentarisch! Herr Kollege Lauer! Bitte bis zum Schluss die Sitten bewahren!

Das habe ich mir fast gedacht. Aber sehen Sie es mir nach, ich habe kein Verständnis dafür, wenn wir als Parlament belogen und betrogen werden und es offenbar von der Koalition mitgetragen wird. Aber Herr Henkel hat die Möglichkeit, sich hier vor dem Parlament zu rechtfertigen, wie es damals sein Kollege Heilmann getan hat. Ich glaube aber kaum, dass er den Mut dazu hat. Wir werden sehen, ob er es am Ende dieser Debatte tut.

[Beifall bei den PIRATEN und den GRÜNEN – Beifall von Marion Platta (LINKE)]

Danke schön! – Ich hatte auch den Vorwurf der Lüge beim letzten Mal schon gerügt und tue es hiermit wieder. – Bitte schön, Kollege Zimmermann, Sie haben das Wort für die sozialdemokratische Fraktion. – Bitte!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wenn wir uns diesem Problem der statistischen Erhebung von Daten im Zusammenhang mit der stillen SMS stellen wollen, müssen wir zum einen die etwas überhöhte Bedeutung, die dem in der Debatte beigemessen wird, ein bisschen herunterzoomen und müssen zum anderen feststellen: Die stille SMS ist nach § 100a StPO ein gesetzliches Ermittlungsinstrument, das angewendet werden darf, und es ist auch verfassungsgemäß. Was in der Begründung des Antrags erläutert wird – das haben Sie jetzt mündlich nicht so deutlich wiederholt, Herr Lauer –, der Zusammenhang, der dort konstruiert wird, dass erst, wenn all die Daten erfasst und uns übermittelt sind, und wir dann entscheiden, ob das Instrument geeignet und erforderlich ist, und danach entscheiden, ob es genügend Erfolge gibt, sodass es verfassungsgemäß, erforderlich und geeignet ist, dieser Mechanismus ist nicht vorhanden. Es ist bereits jetzt verfassungsgemäß. Wir brauchen diese besonderen statistischen Daten, die Sie haben wollen, nicht, um die Verfassungsmäßigkeit dieses Instruments herzustellen. Das ist die erste Feststellung, die wichtig ist zur Einordnung des Problems.

Wir haben aber trotzdem zu klären, welche Daten die Polizei dokumentieren und welche sie uns übermitteln soll. Da ist eine erste Klärung durch den Datenschutzbeauftragten vom Dezember 2014 bis August 2015 erfolgt, der bestimmte Daten nachgeprüft hat. Das hat die Polizei – das haben Sie gesagt – daraufhin aufgearbeitet. Das ist auch der richtige Weg, dass der oder jetzt die Datenschutzbeauftragte, die von uns eingesetzt und gewählt ist, genau diese bestimmungsgemäße, zweckgerichtete

(Christopher Lauer)

Verwendung von Daten überprüft und guckt, ob das alles verfassungsgemäß ist.

Der nächste Schritt ist – das ist die Frage, über die wir entscheiden müssen –: Wollen wir festlegen, durch einen Antrag oder irgendeine Beschlussfassung hier, welche statistischen zusätzlichen Daten die Polizei dauernd in diesem Zusammenhang erheben, dokumentieren und weitergeben muss, wollen wir also feststellen, wie die Verwendungspraxis bei stiller SMS und die Datenerhebung künftig aussehen soll? – Da habe ich ein Problem, das so schematisch festzulegen. Eine solche Festlegung, was jetzt alles von der Polizei genau geleistet werden muss, geht mir zu schnell. Ich möchte mich dem Problem nähern, indem ich mit der Polizei darüber spreche, was sie darstellen kann, was sie dokumentieren kann, ohne dass ihre Ermittlungstätigkeit durch überbordende Verwendungsnachweise erschwert wird. Und das möchte ich mit denen besprechen und nicht, weil wir jetzt plötzlich die bessere Erkenntnis haben, wie es alles besser ist, einseitig beschließen. Also, die Frage ist für uns: Wie erheblich ist der Aufwand, um das zu machen? Ist es überhaupt erforderlich, dass wir diese ganzen detaillierten Daten haben? Und wie kann man zu einem auch im Datenschutzinteresse vernünftigen Ausgleich kommen, der aber immer eins beachten muss, neben den Bürgerrechten, die Sie betonen: dass wichtige Ermittlungsarbeit der Polizei an diesem Punkt nicht behindert werden darf; das ist entscheidend. – Herzlichen Dank!

[Beifall bei der SPD und der CDU]

Vielen Dank, Kollege Zimmermann! – Ich erteile jetzt Dr. Behrendt für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort. – Bitte!

Danke schön, Herr Präsident! – So, so, die SPD-Fraktion will das also nicht wissen. Aber Kollege Zimmermann, das Problem ist doch ein anderes: Wenn die Piraten es wissen wollen, dann hat man ihnen das zu sagen.

[Beifall bei den PIRATEN – Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN]

Denn der Senat ist verpflichtet, Anfragen von Abgeordneten wahrheitsgemäß und umfassend zu beantworten. Und das steht nicht im Gusto der SPD-Fraktion, sondern das ist eine verfassungsrechtliche Pflicht. Das hat das Bundesverfassungsgericht in schönster Klarheit dargestellt. Sie führen im Jahr 2013 aus:

Ohne Beteiligung am Wissen der Regierung kann das Parlament sein Kontrollrecht gegenüber der Regierung nicht ausüben. Daher kommt dem parlamentarischen Informationsinteresse besonders hohes Gewicht zu, soweit es um die Aufdeckung

möglicher Rechtsverstöße und vergleichbarer Missstände innerhalb von Regierung und Verwaltung geht.

Ich kann nicht erkennen, dass der Senat die Anfragen der Kollegen Taş und Lauer zur Stillen SMS und zum Einsatz der Stillen SMS im Land Berlin wahrheitsgemäß und umfassend beantwortet hat.

[Beifall bei den GRÜNEN und den PIRATEN – Vereinzelter Beifall bei der LINKEN]

Da hat der Kollege Lauer recht, das sollte uns alle bekümmern, weil das ein Recht des Parlaments gegenüber dem Senat ist, auf das wir angewiesen sind, um unsere Arbeit hier ordentlich zu machen im Interesse der Berlinerinnen und Berliner. Dazu gehören auch Fragen zu Grundrechtseingriffen. Es ist ja gut und schön, Kollege Zimmermann, dass Sie der Staatsanwaltschaft und der Polizei vertrauen, dass sie hier rechtmäßig handeln und die Stille SMS im Rahmen der Strafprozessordnung – Klammer auf: Man kann zweifeln, dass die Strafprozessordnung eine hinreichende Grundlage für dieses Ermittlungsinstrument ist, Klammer zu – nach Recht und Gesetz verwenden.

Allerdings sind wir, was diese geheimen Ermittlungsmethoden angeht, nach der Debatte über die Funkzellenabfrage eher ein gebranntes Kind. Es besteht der Anlass, Zweifel daran zu haben, ob das so ist. Zur Erinnerung: Der Berliner Datenschutzbeauftragte hatte bei der Staatsanwaltschaft einmal ermittelt, in welchem Umfang die Funkzellenabfrage angewandt wird, ob die Voraussetzungen gegeben sind, ob das Verfahren beachtet wird, ob die Mitteilungspflicht beachtet wird, und hat festgestellt, dass in relativ breitem Umfang – wir haben das hier unzählige Male diskutiert – das alles nicht beachtet wurde. Das ist ein geheimes Ermittlungsinstrument wie die Stille SMS auch, und von daher ist das Informationsinteresse der Piratenfraktion oder des Kollegen Lauer an dieser Stelle völlig begründet.

[Beifall bei den GRÜNEN]

Ob es das ergibt im Ergebnis, dass das nicht rechtmäßig passiert und dass man hier entsprechende Folgerungen treffen muss, das können wir erst beurteilen, wenn wir das Ergebnis haben. Das werden wir in dieser Legislaturperiode leider nicht mehr kriegen, weil der Senat in Ausflüchten – anders kann man das nicht nennen – sein Schicksal sucht, denn die jetzt aufgestellte semantisch interessante These, man habe das nicht beantworten können, weil nach Statistik gefragt worden sei, sie hätten eine händische Auswertung gemacht, deswegen sei das keine Statistik, und deswegen haben Sie es verschwiegen, überzeugt mich schon sprachlich nicht. Denn es ist völlig egal, wie die Statistik hergestellt wird: ob ich einen Computer habe und auf einen Knopf drücke – was angeblich gehen soll, ich kann das nicht beurteilen; Kollege Lauer hat dazu etwas gesagt – oder ob man das durch eine händische Auswertung macht – am Ende kriegen Sie eine

(Frank Zimmermann)

statistische Aufbereitung. Wir wollen ja nicht die Akten sehen. Deswegen kann diese Ausflucht, die hier vonseiten der Innenverwaltung und der Justizverwaltung versucht wurde, nicht erfolgreich sein.

Ich möchte an Sie appellieren, wir haben einen breiten Konsens, dass es auch geheimer Ermittlungsmethoden bedarf, um Kriminalität zu bekämpfen. Dieser breite Konsens gerät aber in Schieflage, wenn Geheimniskrämerei vermutet wird. Ich halte es für keinen klugen Weg, Herr Innensenator – der Justizsenator ist ja nicht da, es wird ihm übermittelt werden –, wenn man den Eindruck erweckt, wir lassen euch mal lieber nicht in die Karten gucken. Ich finde, das ist der falsche Weg. Man sollte dem mit Offenheit und Transparenz begegnen. Man hat diese Ermittlungsmaßnahmen nach der Strafprozessordnung, und dann kann man doch mit offenen Karten spielen. Das wäre genau der richtige Weg. Denn wir brauchen eine breite Vertrauensgrundlage in der Gesellschaft auch gegenüber den Sicherheitsorganen, dass sie rechtmäßig handeln. Dazu tragen Sie nicht bei, Herr Innensenator, indem Sie geheimniskrämerisch die Auskunft verweigern, sondern dazu tragen sie bei, indem Sie Offenheit und Transparenz an den Tag legen.

Ein Dank an den Datenschutzbeauftragten – noch in männlicher Form, es war der alte –, der sich sowohl die Funkzellenabfrage als auch die Stille SMS ein bisschen näher angeguckt hat. Ein Dank auch an die Piratenfraktion an dieser Stelle, dass Sie sich hartnäckig, kreativ und an der einen oder anderen Stelle auch vorlaut diese geheimen Ermittlungsmaßnahmen vorgenommen haben. So funktioniert parlamentarische Demokratie. So kommen wir hier zueinander.

Meine letzte Bemerkung, werte Kollegen von der SPD: Ich fand es ein bisschen unwürdig, wie Sie mit der Abschiedsrede des Kollegen Höfinghoff umgegangen sind.

[Beifall bei den GRÜNEN, der LINKEN und den PIRATEN]

Das zeugt nicht von gewachsenem parlamentarischem Stil. – Ich danke Ihnen!

Vielen Dank! – Für die CDU-Fraktion spricht Kollege Trapp und erhält das Wort. – Bitte sehr!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Stille SMS wird nicht auf dem Bildschirm des Mobiltelefons angezeigt, und es gibt auch kein akustisches Signal. Aber der Mobilanbieter hat alle Verbindungsdaten, und das hilft der Berliner Polizei. Solche Kurzmitteilungen werden von Ermittlungsbehörden zur Ortung von Telefonen und von Bewegungsprofilen verwandt. Ich glaube auch, dass so, wie es der Kollege Zimmermann schon gesagt

hat, alles rechtmäßig ist, denn wir haben den § 100a der Strafprozessordnung, und dies ist ein aus meiner Sicht geringerer Eingriff, als wenn ich jemanden zu observieren versuche.

Für uns ist es wichtig, die Sicherheit des Staates durch Ermittlungstätigkeit für die Sicherheit des Bürgers zu gewährleisten, denn nur wer ohne Bedrohung, ohne Angst um sich und seine Familie oder sein Eigentum leben kann, hat Vertrauen in unseren demokratischen Rechtsstaat. Deshalb gehören Freiheit und Sicherheit zu den zwei Seiten einer Medaille. Ohne Sicherheit gibt es keine Freiheit.

[Beifall bei der CDU]

Diese Freiheit wird durch einen überbordenden Kompetenzvorsprung der Sicherheitsbehörden nicht bedroht, sondern durch die Feinde des Rechtsstaats und durch kriminelle Elemente. Der politische Grundsatzkonflikt ist unter anderem deshalb da, weil die Bekämpfung von Straftaten nur durch den Einsatz der modernsten Fahndungsmethoden zum Erfolg führt. Dazu gehört auch das aktive Aufspüren von Straftätern durch SMS-Mitteilung der Berliner Polizei. Fahndungserfolge per SMS sind im Übrigen nicht durch eigenmächtiges Handeln der Polizei, sondern jeweils durch eine richterliche Anordnung erfolgt, und da erfolgt schon die erste Kontrolle. Deshalb haben die datenschutzrechtlichen Bedenken keinen Bestand, sie entbehren jeder Grundlage. Wir unterstützen Senator Henkel bei seinem Bemühen, moderne Ermittlungsmethoden, die den datenschutzrechtlichen Bestimmungen entsprechen, anzuwenden, um damit die Verbrechensbekämpfung in Berlin zum Erfolg zu führen.

Letztendlich muss ich dazu sagen, dass von den herangezogenen Instrumenten die Freiheitseinschränkung durch eine Stille SMS in der Praxis substanzlos ist. Die Zahlen sind zurückgegangen. Es ist kein Argument, dass die Maßnahme deshalb nicht mehr notwendig ist. Wir werden sehen, es wird keine Regelstatistik geführt, und deshalb dient es nicht der Aufklärung, wenn wir die Polizei mit zusätzlichen Aufgaben betrauen, indem sie Statistiken erstellen sollen. Die geforderten Statistiken sind deshalb kontraproduktiv. Ich glaube, der Datenschutzbeauftragte ist hier der Richtige, der die Kontrolle übernehmen soll.

[Beifall bei der CDU]

Danke, Kollege Trapp! – Für die Linksfraktion spricht jetzt Kollege Taş. – Verehrter Kollege, ich erteile Ihnen das Wort. Bitte sehr!

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Versendung von sogenannten Stillen SMS stellt einen schweren Eingriff in die Grundrechte dar und

(Dirk Behrendt)

bedarf somit der parlamentarischen Überprüfung. Eine kurze Aufklärung scheint an dieser Stelle notwendig zu sein: Stille SMS werden von den Ermittlern eingesetzt, um den Standort eines Verdächtigen herauszufinden und um Bewegungsprofile zu erstellen. Dafür wird eine SMS an das Handy des vermeintlichen sogenannten Kriminellen geschickt, die für den Besitzer nicht sichtbar ist. Während des Prozesses fallen u. a. Standarddaten an, die vom Mobilfunkbetreiber durchaus gespeichert werden. Aus mehreren Stillen SMS kann so die Bewegung des Verdächtigen nachgezeichnet werden. Lange Rede, an der Stelle auch kurzer Sinn: Sie stellen eine heimliche Art der aktiven polizeilichen Überwachung dar und greifen somit intensiv in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung des Betroffenen ein. Auch aus diesem Grund muss diese polizeiliche Maßnahme dringend einer kritischen Betrachtung seitens des Parlaments unterzogen und auf ihre Verhältnismäßigkeit hin überprüft werden.

Doch wie kann man feststellen, ob eine Maßnahme angemessen, effektiv und verhältnismäßig ist? – Das geht nur im Wege der statistischen Erfassung von detaillierten Einzelangaben. Wir müssen wissen, für welche Straftaten die Stillen SMS eingesetzt wurden und ob sie für die Ermittlungen überhaupt etwas gebracht haben. Diese Daten liegen uns aber nicht vor, Herr Behrendt ist bereits darauf eingegangen. Sowohl die Linksfraktion als auch die Piraten haben Anfragen dazu gestellt, aber keine aussagekräftigen Informationen erhalten. Bis heute hat uns der Innensenator nicht erklären können, warum es so schwer sein soll, uns diese Daten zu liefern. So entziehen Sie sich der parlamentarischen Kontrolle, und das geht gar nicht, lieber Herr Henkel!

[Beifall bei der LINKEN und den PIRATEN – Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN]