Insofern ist die Zunahme des Autoverkehrs seit 1990 an dieser Stelle durch die Anzahl der Fahrzeuge, die dort deutlich gestiegen ist, nicht in diesen Zusammenhang zu bringen.
Ich wiederhole noch mal: Zunächst ist es sinnvoll, die Klageschrift der Deutschen Umwelthilfe abzuwarten und
Dann kommen wir jetzt zur zweiten Runde, für die SPD Frau Kollegin Kitschun. – Bitte schön! – Kommen Sie mal bitte nach vorne! Das ist so bei der ersten Frage.
Etwas Bewegung am Plenartag schadet ja nicht. – Ich frage den Senat: Wie viele Turnhallen werden derzeit noch für die Unterbringung Geflüchteter genutzt, und wann ist mit dem endgültigen Freiziehen der Hallen zu rechnen?
Herr Präsident! Frau Abgeordnete! Derzeit sind noch 57 Hallen an 45 Standorten belegt. Die Platzkapazität beträgt 8 643 Plätze, und die reale Auslastung liegt bei rund 7 500 Plätzen. Wir haben mit dem Rat der Bürgermeister einen schrittweisen Hallenleerzug verabredet, der mit der Errichtung der Tempohomes einhergeht. Die Verabredung im Senat ist, dass wir im Lauf des Jahres 2016 alle Turnhallen schließen wollen, je früher, desto besser. Wir haben jetzt einen Plan von gut 40 Turnhallen mit den Bezirken besprochen, die bis zum September schrittweise geräumt werden können. Wenn die Modularbauten und Tempohomes stehen, werden wir bis zum Jahresende alle Turnhallen geräumt haben können, aber wie gesagt, je früher, desto besser, aber das ist unsere Zielstellung, die wir gemeinsam haben.
Vielen Dank! – Frau Kollegin Kitschun! Wenn Sie jetzt eine Nachfrage stellen, können Sie das sogar vom Platz aus machen. – Bitte schön!
Alles klar! – Wie bewertet der Senat den baulichen Zustand dieser Turnhallen und den weiteren Sanierungsbedarf?
Es ist verabredet, im Übrigen auch einvernehmlich mit den Bezirken, dass dort eine Besichtigung stattfindet und im Rahmen der Besichtigung so etwas wie ein Pflichtenheft erstellt wird, dass aus diesem Pflichtenheft dann die Beauftragung von Planern erfolgt und diese Planungen raschestmöglich umgesetzt werden. Die Bezirke haben im Übrigen im Rat der Bürgermeister darum gebeten, was ich für eine sinnvolle Überlegung halte, dass – wenn nicht schrecklich viel zu tun sein sollte – der Bezirk dann auch die Option hat, so etwas wie eine Minimalsanierung zu machen, dann die Turnhalle in Betrieb zu nehmen und das, was zu machen ist, ein Dreivierteljahr oder ein Jahr später in den nächsten Sommerferien umzusetzen.
Diese unter Leitung der BIM stattfindenden Besichtigungen haben nach den Unterlagen, die ich habe, bereits in fünf Sporthallen stattgefunden. Jetzt werden die Schritte, wie ich darzustellen versucht habe, umgesetzt. Wichtig ist uns dabei, dass zum einen das Notwendige getan wird, aber zum anderen auch nicht verzweifelt nach Argumenten gesucht wird, um eine Komplettsanierung oder Komplettrenovierung durchzuführen, sondern es sollen die offenkundig entstandenen Schäden beseitigt werden, es soll die Benutzbarkeit der Turnhallen wiederhergestellt werden, weil es so am schnellsten geht und auch unter finanziellen Gesichtspunkten einiges dafür spricht.
Vielen Dank! – Für die zweite Nachfrage hat Frau Kollegin Bayram von den Grünen das Wort. – Bitte schön!
Vielen Dank, Herr Präsident! – Herr Senator! Wer führt denn dann die Arbeiten durch? Sind dafür, wie ich es gehört habe, die Hochbauämter zuständig, und werden dann die Bezirke mit Mitteln ausgestattet, damit sie das auch machen können?
Herr Präsident! Frau Abgeordnete! Ja, die Bezirke werden mit den Mitteln ausgestattet. Wir haben in den Haus
haltsberatungen für flüchtlingsbedingte Maßnahmen einen relativ großen, zentralen Titel im Haushalt gebildet, aus dem flüchtlingsrelevante Maßnahmen bestritten werden können. Im Rahmen der Diskussion auch hier im Parlament habe ich zu einem früheren Zeitpunkt zugesagt, dass wir da insbesondere für die Renovierung von Turnhallen Mittel zur Verfügung stellen. Diese Mittel, die zur Verfügung gestellt sind, sind vorläufig auf 5 Millionen Euro beziffert. Ich sage aber bereits hier: Wenn diese 5 Millionen nicht ausreichen sollten, werden wir entsprechend aus dem Haushalt nachschießen, was wir im Rahmen der Haushaltswirtschaft machen können, werden wir diese Mittel zur Verfügung stellen. Das heißt also, das Ergebnis dieser Planungsbegehungen ist, dass dadurch der Mittelbedarf abgeschätzt wird, und dieser abgeschätzte Mittelbedarf steht dann zur Verfügung. Wenn es so ist, dass sich ein Bezirk dafür entscheidet, jetzt eine Minimalreparatur und die eigentliche Reparatur im nächsten Sommer zu machen, werden die Mittel auch im nächsten Sommer zur Verfügung gestellt, also die gehen dann nicht unter.
Zur Ausstattung der Ämter – das hat heute schon in einem Redebeitrag eine Rolle gespielt – weise ich darauf hin, dass – als wir das ganze Verfahren im RdB vorgestellt haben – es der Wille der Bezirksbürgermeister war, das gerne in der bezirklichen Verwaltung machen zu können, weil wir zum einen beim Thema wachsende Stadt durchaus eine Mehrausstattung der bezirklichen Verwaltungen beschlossen haben, auch weil sie glauben, dass man das Thema in der ortsnäheren Bearbeitung besser und adäquater machen kann und natürlich auch diese Flexibilitäten, die ich dargestellt habe, leichter im Bezirk umgesetzt werden können als in einer Zentralverwaltung. Wir haben aber eine Fall-back-Lösung vereinbart, das heißt also, wenn ein Bezirk sagt, es ist bei mir ein Spezialproblem, oder bestimmte Sachen da nicht gehen, dann haben wir angeboten, das auf zentraler Ebene zu unterstützen. Uns hat bisher ein Bezirk wegen einer Sporthalle um diese Unterstützung gebeten.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage den Senat: Aus welchen Gründen haben bislang nur zwei Bezirke verlässliche Zahlen zum aktuellen Sanierungsbedarf der Schulen geliefert?
Sehr geehrter Herr Schlede! Sehr geehrte Abgeordnete! Wir haben ja zur Schulsanierung den Bezirken und für Landesbauprojekte seit 2012 1,2 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt. Sie wissen, dass wir das Schul- und Sportstättensanierungsprogramm sukzessive aufgestockt haben und das Thema Neubau und schnelles Bauen über die modularen Ergänzungsbauten für uns einen ganz wichtigen Weg darstellt. Uns ist es wichtig, dass wir künftig ein einheitliches Verfahren haben, wie der Sanierungsbedarf erfasst wird. Dies gab es zuvor nicht. Das ist auch ein Bedürfnis der Eltern, die immer wieder ansprechen, dass es ihnen wichtig ist, eine Transparenz in allen Bezirken zu haben, wann welche Sanierungsmaßnahmen in welchem Jahr dran sind und aus welchen Gründen, damit eben keine politischen Setzungen stattfinden können, sondern es wirklich nach den Bedarfen geht.
Wir haben uns dann mit den Bezirken hingesetzt, die für die Sanierung zuständig sind, und haben gemeinsam – Fachverwaltung und Bezirke – Kriterien erarbeitet und vereinbart, dass nach diesen Kriterien eine Erhebung in den einzelnen Bezirken stattfindet. Ziel war es gewesen, dass die Bezirke diese Ergebnisse eigentlich Ende letzten Jahres vorlegen. Das haben wir auch im Bildungsausschuss diskutiert. Diese Ergebnisse lagen leider nicht vor. Es war den Bezirken nicht möglich, diesen umfangreichen Prozess umzusetzen. Im Moment ist es so, dass drei Bezirke ihre Pläne und Vorhaben vorgelegt haben und die anderen Bezirke bis Ende Juni ihr Screening durchgeführt haben wollen.
Wenn wir diese Erhebungen haben – und ich mache noch einmal ausdrücklich klar: Wir reden hier über Erhebungen und nicht über Schätzungen, deswegen haben wir ja die Kriterien gemeinsam mit den Bezirken erarbeitet –, wird die Finanzverwaltung in Zusammenarbeit mit uns stichprobenartig anschauen, ob wirklich nach diesen Kriterien verfahren worden ist. Ich sage das hier ganz klar: Einfache Schätzungen werden wir nicht akzeptieren. Es geht darum, dass wir die Sanierungsbedarfe in den einzelnen Bezirken feststellen – ich finde, wir haben hier eine ganz große Verantwortung auch den Eltern gegenüber, dass es keine geschätzten Daten sind, sondern qualifizierte – und wir anhand dieses Screenings eine Prioritätenliste ableiten können.
Verehrte Senatorin! Kann es eventuell daran liegen, dass die Vorgabe, die gemeinsame, offensichtlich doch nicht präzise genug ist, wie es nach neuesten Erkenntnissen der Finanzverwaltung zumindest heißt, und Sie nicht in der Lage sein werden, bis zum Ende der Legislaturperiode überhaupt einen konkreten Sanierungsbedarf für Sport- und Schulstätten zu nennen?
[Torsten Schneider (SPD): Hat Kollege Henkel auch ein Screening? – Antje Kapek (GRÜNE): Schätzungen!]
Sehr geehrter Herr Schlede! Die Kriterien sind sehr präzise. Und die Bezirke wissen ganz genau, in welchen Bereichen sie zu erheben haben. Es gibt sogar eine Abstufung der Dringlichkeit – was in den nächsten Jahren oder in späteren Jahren stattfinden soll oder was sofort dringlich ist. Das sind abgestufte Prioritäten. Das ist ziemlich klar. Das wissen die Bezirke auch. Da gibt es auch keine neuen Erkenntnisse der Finanzverwaltung. Da sind sich der Finanzsenator und ich sehr einig, dass wir anhand des Screenings und der Kriterien überprüfen werden, ob sich die Bezirke bei der Erhebung daran gehalten haben.
Sehr geehrter Herr Schlede! Ich bin der Auffassung, dass hier Genauigkeit richtig ist. Wir haben nichts davon, wenn wir feststellen, dass das einfach irgendwelche geschätzten Daten sind, weil wir, der Steuerzahler und auch die Eltern ein Recht haben, genau zu erfahren, wann welche Sanierungsmaßnahme in welchem Jahr stattfindet und aus welchen Gründen. Das können wir nur anhand qualifizierter Fakten und Daten und nicht anhand von Schätzungen. Der Senat wird Schätzungen nicht akzeptieren. Wir werden uns jeden Bezirk einzeln ganz genau vornehmen. Wenn diese Daten dann vorliegen – ich gehe davon aus, dass die Bezirke ihrer Aufgabe bis Ende Juni nachkommen und wir die Daten vorliegen haben –, dann werden wir uns dieses bezirksweise genau anschauen. Wenn die Ergebnisse da sind, wird selbstverständlich das Parlament bzw. die Öffentlichkeit darüber informiert werden.
Dann frage ich mal: Frau Senatorin! Sie hatten uns ja im Ausschuss in einer öffentlichen Sitzung versprochen, dass der Sanierungsbedarf noch im Sommer, also noch vor der Wahl, öffentlich gemacht wird. Werden Sie das halten können, noch dazu nach den pressewirksamen Äußerungen des Finanzsenators in dieser Woche?
Sehr geehrte Frau Kittler! Ich und Staatssekretär Rackles haben immer deutlich gemacht, dass dieses Screening von den Bezirken durchgeführt werden muss. Die Bezirke sind für die Sanierung zuständig.
Uns ist es als Senat wichtig. Deswegen haben wir uns da eingeklinkt, uns gemeinsam mit den Bezirken hingesetzt und gesagt, wir brauchen eine qualifizierte Erhebung.
Sie wissen, dass ich gerne Ende letzten Jahres diese Daten gehabt hätte. Das war den Bezirken nicht möglich. Die Bezirke haben darum gebeten, eine Verlängerung bis Ende Juni zu bekommen. Dann werden wir uns die Daten anschauen und prüfen, ob sie nach diesen Kriterien verfahren sind.
Ich glaube, keiner hat etwas davon, wenn wir nicht einheitliche qualifizierte Daten haben, weil es dann, wenn es unterschiedliche Daten wären – auf der einen Seite Schätzungen und auf der anderen Seite Bezirke, die mit ihren Bauämtern durch jede Schule gehen und die Dinge nach unseren Kriterien erheben –, nicht gerecht wäre. Alle haben ein Recht darauf, dass wir eine Prioritätenliste anhand von qualifizierten Daten vorlegen. Das werden wir machen, wenn alle Bezirke ihre Aufgabe geleistet haben, die Dinge vorlegen und wir diese geprüft haben.