Nein, denn meine Zeit ist fast um. – Herr Kollege! Wenn Sie sich diese Videoaufnahmen mal ansehen – von nachts um drei Uhr in der Silvesternacht –, werden Sie feststellen, dass da niemand anderes war.
Hören Sie doch mal einen Satz lang zu, Herr Lauer! Sie rufen doch auch immer dazwischen. Hören Sie doch einfach mal eine Antwort an! – Da war sonst niemand auf dem Bahnhof. Da konnte auch niemand in dem Moment helfen. Verdammt noch mal! Das arme Opfer an der Stelle, möchten Sie das sein? – Ich will das nicht sein. Ich persönlich lege Wert darauf, dass dann, wenn die Möglichkeit besteht, ein solches Kapitalverbrechen aufzuklären, die Zeit 24 Stunden, 48 Stunden, aber auch noch mehr sein kann. Dass Sie das mit Datenschutz begründen wollen! Dann sagen Sie das mal dem einzelnen Opfer am Krankenbett, wenn Sie da stehen! Ich will das nicht, ich kann das nicht.
Ich sage Ihnen: Das ist eine der wichtigsten Änderungen zum Datenschutzgesetz, die wir jemals beschlossen haben. – Vielen Dank!
[Torsten Schneider (SPD): Ist das protokolliert, was der da geschrieen hat? Ich will das mal lesen. – Von dem Kasper dort!]
Erstens: Ich kann mir schon vorstellen, weshalb die SPD so auf Kameras vertraut. Kameras streiken nicht und stellen auch keine höheren Lohnforderungen.
Herr Kollege Buchholz! Mit Ihrer Argumentation kann man in Deutschland auch wieder die Folter einführen.
Das ist völlig klar. Die Bilder, die im Fernsehen gezeigt wurden, haben uns alle erschüttert. Sprechen Sie uns das nicht ab! Wir versuchen, Sicherheitspolitik maßvoll zu machen. Sprechen Sie uns doch nicht ab, dass wir Empathie mit den Opfern haben! Das stimmt einfach nicht. Wir fahren auch BVG – jeden Tag –, mehr als Sie in der ganzen SPD. Völlig klar!
[Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN, der LINKEN und den PIRATEN – Andreas Kugler (SPD): Unverschämtheit!]
Ich fahre jeden Tag mit dem ÖPNV, und ich bin kein starker Mann wie Herr Dregger, sondern ich renne dann weg, wenn etwas passiert – auch wenn eine Kamera dabei ist. Und ich habe auch eine Interesse, dass Straftaten gegen mich oder gegen jeden schnell aufgeklärt werden können. Aber das wird nur konsequent passieren, wenn die Opfer auch bereit sind, schnell Strafanzeige zu stellen. Jetzt tun Sie doch nicht so, als hätten Sie eine höhere Aufklärungsquote, wenn die Kameras einen Tag länger speichern würden!
Tun Sie doch nicht so! Wenn sich die Leute sicherer fühlen, aber tatsächlich nicht sicherer sind, dann bringt das doch nichts. Dann machen wir doch weiter mit einer Art von Schaumschlägerpolitik, die von Ihnen im Wahlkampf noch in höchstem Maße kritisiert worden ist. Ihr Innensenator hat gesagt, dass jede schwere Straftat in der BVG sofort aufgeklärt werden kann und dass man dafür keine zusätzlichen 24 Stunden braucht. Ihr eigener Innensenator hat diesen Gedanken kurz vor der Wahl vorgebracht. Ist das jetzt alles falsch – nach dem, was Sie hier vortragen? Herr Buchholz! Ich frage Sie: Ist das alles auf einmal falsch?
Die liberale und besonnene Innenpolitik, die auch ein Herr Dr. Körting gefahren hat – von heute auf morgen völlig verändert, weil Sie mit diesem Koalitionspartner
Zum Schluss sage ich Ihnen noch eines: Längere Speicherung von Videoüberwachung bei der BVG ist seit dem Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichts ein eigenständiger Grundrechtseingriff. Wenn Sie das Bundesverfassungsgericht hier so düpieren wollen, wenn es von mir zitiert wird – nur weil ich ein Grüner bin –, dann adressieren Sie das auch. Dann sagen Sie, dass diese Richter aus Karlsruhe wollen, dass es mehr Opfer im öffentlichen Nahverkehr gibt – oder so, wie Sie es auch mir vorgeworfen haben! Dann machen Sie hier diesen parteipolitischen Popanz nicht mit, sondern richten Sie Ihre Argumente aufrichtig an die, die das höchstrichterlich entwickelt haben – verfassungsrechtlich gültig. Damit ist klar, dass eine längere Speicherung, ein eigenständiger Grundrechtseingriff, einer eigenen Abwägung bedarf, und dass das, was Sie zu Papier gebracht haben, das nicht erfüllt. – Danke!
Wenn Sie sich hier dazu versteigen, dass Sie sagen, eine Erweiterung der Videospeicherung von 24 auf 48 Stunden käme in irgendwas mit Folter gleich – mit Verlaub –, dann disqualifizieren Sie sich doch selbst bei diesem ganzen Thema.
[Beifall bei der SPD und der CDU – Zuruf von den PIRATEN: Wer hört denn hier nicht zu! – Weitere Zurufe von den GRÜNEN]
Kollege Schäfer! Auch Sie könnten mal kurz zuhören. – Wir haben tatsächlich ein Stück weit Grundrechte abzuwägen. Es geht um Sicherheit.
Es geht tatsächlich um eine Abwägung, und zwar insofern, dass wir tatsächlich ein bisschen länger Videos speichern – von Leuten, die sich in öffentlichen Verkehrsmitteln bewegen, übrigens in dem Sinne auf öffentlichem Straßenland, wo sie sich frei bewegen. Es wird niemand in seiner privaten Wohnung fotografiert, es werden auch keine anderen intimen Dinge aufgenommen,
sondern es wird aufgenommen, wie sich Menschen im öffentlichen Personennahverkehr bewegen. Sie sagen, es wäre ein nicht verantwortbarer Grundrechtsverstoß – schon fast –, wenn wir die Speicherung von 24 Stunden auf 48 Stunden verlängern.
Haben Sie denn begriffen, dass wir bisher 24 Stunden speichern? Wollen Sie das abschaffen? Ihre Argumentation würde dazu führen: Alle Videokameras weg! Die ganze Transparenz, die uns die Piraten ständig vorführen wollen – Offenheit von Daten –, alles weg! Das darf es alles nicht geben.