Da schaut man, was sonst noch so in der Debatte ist, und schreibt dann schnell einmal einen Antrag. Das ist wirklich sehr kurz gedacht. Es ist auch nicht sachgerecht. Es ist nicht sachgerecht dem Thema Elisabeth-Aue gegenüber, und es ist überhaupt nicht sachgerecht gegenüber der großen Aufgabe, Wohnungen in Berlin neu zu schaffen. Da müssen wir ein bisschen mehr bieten als einen so kurzen Antrag.
Ich finde, dass man das auch noch einmal beleuchten kann, wie es mit dem Volksentscheid ist. Sie wollen, dass jetzt woanders Wohnungen gebaut werden, weil Sie mit dem Volksentscheid als Kollateralschaden das Baugebiet Schumacher-Quartier beseitigt haben. Sie, Herr Czaja, ganz genau Sie, haben das angeschoben.
Dafür wollen Sie jetzt quasi in der Einflugschneise auf der Elisabeth-Aue ein anderes Wohngebiet hinstellen, im Bezirk Pankow, der sich übrigens mehrheitlich gegen Sie und gegen den Volksentscheid entschieden hat.
Auch das ist ein Zusammenhang. Jetzt sagen Sie: Da stellen wir denen mal in die Einflugschneise noch ein neues Wohngebiet. Hier können wir sehen, dass das, was Sie machen, keine seriöse Stadtentwicklungspolitik ist. Das ist kurzsichtig. Das ist Berlin überhaupt nicht angemessen.
Vielen Dank, Herr Präsident! – Lieber Herr Otto! Ich habe folgende Frage: Wenn Tegel theoretisch bebaut werden könnte und dort kein Flugbetrieb mehr stattfinden könnte, wären Sie nicht auch der Auffassung, dass man dann Tegel und die Elisabeth-Aue bebauen müsste? – Danke schön!
Gute Frage! Dann komme ich jetzt schon einmal eher zur CDU. Sie standen eigentlich ein bisschen weiter hinten auf der Liste. Herr Gräff! Sie haben uns vorhin erklärt, dass wir auf die Bezirke Rücksicht nehmen müssen. Das wollen wir, und das wollen wir auch an dieser Stelle. Ich kann Ihnen einmal sagen, dass es mit Datum 10. Oktober 2017 einen Antrag der BVV-Fraktion der CDU Pankow gibt, in dem darauf hingewiesen wird, dass die ElisabethAue möglicherweise als Landschaftsschutzgebiet infrage kommt. Auch das muss man ernst nehmen. Wenn die CDU Pankow dieser Meinung ist und das beantragt, möglicherweise haben Sie an der Stelle eine andere Meinung als Ihre Bezirkskollegen, so etwas gibt es ja, nehmen wir das ernst und beschäftigen uns damit.
Und ich sage Ihnen noch eins: An die elf Gebiete, die wir im Koalitionsvertrag stehen haben, gehen wir ran. Damit beschäftigen wir uns. Das macht die Senatorin, Frau Lompscher, und das macht die ganze Koalition. Ich kann sie Ihnen gerne noch mal nennen: Das ist der Blankenburger Süden mit 70 Hektar, Berlin-Buch mit 54 Hektar, die Michelangelostraße, die sind alle in Pankow. Pankow ist der Bezirk, wo die allermeisten Wohnungen von dieser Koalition auf den Weg gebracht werden, das kann ich Ihnen an der Stelle vielleicht auch noch mal sagen. Die anderen spare ich mir jetzt. Wir haben zu tun, und wir haben was vor, und wir werden was liefern.
[Beifall bei den GRÜNEN, der SPD und der LINKEN – Anja Kofbinger (GRÜNE): Bravo! – Zuruf von Sibylle Meister (FDP)]
Vielleicht kann man das auch noch mal grundsätzlich sagen: Wir werden da verdichten, wo es möglich ist. Wir werden auch da höher bauen, wo es sich anbietet.
Und wir werden für breite Schichten der Bevölkerung Wohnungen bauen; das kam heute schon vor. Herr Laatsch spricht immer über die Eigentumsförderung, Herr Czaja ist auch nicht weit weg davon. Wir müssen für alle Geldbeutel in Berlin Wohnungen anbieten, darum geht es. Und das heißt, für breite Schichten. Das ist in allen Segmenten, und daran arbeitet diese Koalition.
Und wir wollen – das vielleicht noch mal hinzugefügt, weil das hier heute auch schon vorkam – eine breite Beteiligung der Bürgerschaft, jawohl! Und da, glaube ich, Herr Gräff, treffen wir uns auch wieder. Aber was hier immer unterstellt wird, dass das dazu dienen würde, irgendwas zu behindern, das weise ich zurück. Ich gehe davon aus: Wo mehr Leute dabei sind, sich einbringen können, da wird es schneller gehen. Das ist das Ziel: schneller dadurch, dass man die Leute zügig einbezieht. Die Senatorin nickt dazu. Ich glaube, da sind wir uns einig. Darum muss es gehen. Sie können uns nach fünf Jahren, zur nächsten Wahl, daran messen, wie viel wir geschafft haben, ob die Wohnungen, die im Koalitionsvertrag stehen, gebaut sind oder nicht. Das ist die Messlatte, daran können Sie uns messen. Und bis dahin, bitte ich, machen Sie konstruktive Vorschläge – das sage ich auch noch mal an die Adresse der FDP – und nicht solche Schnellschüsse, nur weil Sie mal einen Volksentscheid gewonnen haben!
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Es wird die Überweisung des Antrags an den Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen und an den Hauptausschuss empfohlen. – Widerspruch hierzu höre ich nicht. Dann verfahren wir so.
Ich eröffne die erste Lesung. – Ich habe die Vorlage vorab an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Familie und an den Hauptausschuss überwiesen und darf Ihre nachträgliche Zustimmung dazu feststellen. In der Beratung beginnt die Fraktion der SPD und hier die Kollegin Kühnemann. – Bitte sehr!
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Heute ist ein guter Tag für Berliner Kinder, für die Berliner Eltern und für die Beschäftigten in den Berliner Kitas; denn mit dem vorliegenden Gesetzentwurf investieren wir nicht nur in den Ausbau der Kitaplätze oder in die Abschaffung der Gebühren, sondern wir investieren auch in die Qualität der Kinderbetreuung. Nach den Verbesserungen bei der Personalausstattung im Sommer werden mit dem sogenannten KitaFöG mehr Anleitungsstunden für die fachliche Betreuung von Beschäftigten in der berufsbegleitenden Ausbildung finanziert und die Kitaleitungen entlastet. Beides kommt Kindern und Beschäftigten gleichermaßen zugute. Die Erhöhung der Anleitungsstunden ist zudem eine wichtige Maßnahme gegen den Fachkräftemangel. Wir unterstützen damit die Kitas, die Frauen und Männer in der berufsbegleitenden Ausbildung beschäftigen und ihnen eine Chance geben, einen neuen Beruf zu ergreifen, und tragen dazu bei, dass diese auch fachlich gut betreut werden. Sie trauen sich dann, diesen Beruf zu ergreifen, und das ist das, was wir uns wünschen.
Im Detail bedeutet dies, dass es nicht mehr, wie bisher, im ersten Ausbildungsjahr zwei Anleitungsstunden pro Woche gibt, sondern künftig drei. Durch die Erhöhung wird die Qualität der Ausbildung verbessert, und die Fachkräfte, die für die Anleitung zuständig sind, werden damit entlastet.
Wir schaffen damit einen Anreiz, mehr Personen in der berufsbegleitenden Ausbildung zu beschäftigen.
Wir verbessern außerdem den Leitungsschlüssel. Seit dem 1. August 2017 gilt bereits ein Leitungsschlüssel von 1 : 100. Wir wollen mit diesem Gesetzentwurf, dass der Schlüssel noch einmal auf 1 : 90 herabgesenkt wird. Das würde dann bedeuten, dass die Kitaleitung ab 90 Kindern
für ihre Tätigkeit freigestellt wird. Wir denken dabei auch an die Kitas mit weniger Kindern. Hier würden Zuschläge anteilig bei der Personalbemessung gewährt. Mit der Verbesserung tragen wir vor allen Dingen den zunehmenden Planungs- und Verwaltungsaufgaben der Kitaleitungen Rechnung.
Wir haben aber auch die Eltern im Blick. Mit dem Rechtsanspruch auf eine Kitaplatz und bei der Frage der Zuzahlungen wollen wir die Position der Eltern stärken. Ab dem 1. Januar sollen Kinder ab dem vollendeten 1. Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf bis zu sieben Stunden Förderung pro Tag ohne Bedarfsprüfung haben. Das ist ein Novum; bisher gilt der Anspruch nur für fünf Stunden. Das ist nicht nur eine unglaubliche Entlastung der Eltern, sondern es ist auch eine Entlastung der Jugendämter, weil nämlich Bedarfsprüfungen entfallen.
Im Hinblick auf die neue Regelung bei den Zuzahlungen möchte ich aber noch mal etwas herausarbeiten: Diese gelten natürlich nicht für regelmäßige Theateraufführungen, für Ausflüge, Veranstaltungen. Nicht betroffen sind die Kosten für die Vesper, wie vielfach kolportiert wurde. Natürlich sollen die Kinder auch weiterhin ins Theater gehen können. Ziel dieser Regelung ist, Eltern vor ungewollten finanziellen Verpflichtungen zu beschützen; denn Kitas werden öffentlich finanziert, und wir machen sie ab dem 1. August für alle Kinder gebührenfrei. Wir Sozialdemokraten wollen eine Kita, die alle sich leisten können. Deshalb sollten Zuzahlungen eine Ausnahme sein. Das ist ganz im Sinne der Eltern.
Zuzahlungen sollen möglich sein für besondere Angebote, die explizit von den Eltern gewünscht werden. Dann sollen diese Zuzahlungen auch erhoben werden dürfen. Das heißt aber auch, dass Eltern jederzeit die Möglichkeit, das Recht haben müssen, solche Vereinbarungen auch einseitig kündigen zu können, ohne den Kitaplatz zu verlieren. Davor haben die Eltern nämlich Angst. Und noch eines: Die Höhe der Zuzahlungen muss angemessen sein. Es kann nicht sein, dass es in einzelnen Sozialräumen Kitas gibt, die bis zu 300, 400, 500 Euro aufrufen. Um Transparenz zu gewährleisten – das ist uns nämlich auch wichtig – müssen Zuzahlungen in der Zukunft bei der Senatsverwaltung angezeigt werden. Das tut nicht weh, das sorgt für Transparenz, und die Eltern können sich dann darüber informieren, welche Kosten auf sie zukommen, wenn sie einen Kitaplatz suchen.
Grundsätzlich gilt aber, dass alle Einzelheiten – und das wird immer so gehandhabt – selbstverständlich unter Einbeziehung der Eltern und der Trägervertretungen ausgearbeitet werden.
Der vorliegende Gesetzentwurf bringt zahlreiche Verbesserungen in der Berliner Kita zum Wohle der Kinder, der Eltern und der Beschäftigten. Ich wünsche mir, dass die
Gesetzesänderung zum 1. Januar 2018 in Kraft tritt. Ein entsprechender Zeitplan liegt vor. Ich freue mich nun ganz außerordentlich auf die Beratung im Fachausschuss. – Vielen Dank!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Kühnemann! Ich habe das Gefühl, Sie haben schon Ihre Rede für die zweite Lesung gehalten. Von einem schönen Tag für die Eltern, für die Kinder, für die Beschäftigten haben Sie gesprochen. Wir reden über einen Gesetzentwurf. Er muss erst noch verabschiedet werden. Da sollten wir noch ein bisschen bei dem Entwurf bleiben, auch wenn Sie natürlich Vertreter der Koalitionsfraktionen sind und wenn Sie sicher sein können, dass relativ viele dieser Punkte auch Gesetzesfassung erlangen werden, da wir vor der zweiten Lesung keine Neuwahlen haben werden.