Protokoll der Sitzung vom 30.11.2017

Ich wüsste also gerne von Ihnen, bevor wir irgendjemanden vorschicken, um eine solche Beschwerde einzureichen – mit der wir uns ja exponieren –, was denn da genau drinstehen soll, und vor allem, welche Einzelbelege dafür angeführt werden können. Es kann sich im Lauf der Diskussion, auch der Behandlung hier im Haus und in den Ausschüssen, ergeben, dass wir solche Belege haben. Dann kann man das noch einmal formulieren. Dann muss

man das aber auch zusammentragen, und diese Mühe hätten Sie sich schon geben müssen – das ist aber leider nicht erfolgt.

Das Zweite, was Sie fordern, ist eine Strafanzeige – im größtmöglichen Umfang, sage ich an der Stelle mal; es gibt kaum so viele Sachverhalte wie die, die sich aus der Auslieferung von Paketen, Post- und Zustellungsdienstleistungen in diesem Land ergeben – gegen die Betreiber. Da muss ich eins sagen: Betrug – Eingehungsbetrug allemal – ist ohnehin schwer nachzuweisen, das sollte uns aber natürlich nicht hindern, wenn Sie einen solchen Anfangsverdacht sehen. Aber dazu müssen Sie deutlich mehr in Ihrer Begründung schreiben, als Sie es getan haben.

Das fängt damit an, welchen Anfangsverdacht Sie den haben. Wer hat das gemacht? Haben das alle gemacht? Wer hat das bei den zuständigen Dienstleistern gemacht? Oder wo liegt der Schaden? – Sie brauchen ja für einen Betrug einen Schaden. Der kann darin bestehen, dass jemand Aufwand betreiben muss, um sein Paket abzuholen. Aber das ist in dem Sinne kein ernst zu nehmender Schaden, den Sie heranziehen können für einen Anfangsverdacht nach § 263 StGB, Betrug.

Deshalb sage ich: Wir werden in der Beratung – und die Überweisung ist ja vorgesehen – deutlich mehr an Sachverhaltsaufklärung leisten müssen, um überhaupt an einen solchen Punkt zu kommen, dass wir diesen Antrag unterstützen oder ernst nehmen können. – Vielen Dank!

[Beifall bei der SPD, der LINKEN und den GRÜNEN]

Für die Fraktion der CDU hat jetzt der Abgeordnete Herr Trapp das Wort. – Bitte schön!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn die Post nicht ankommt, ist der Ärger groß – die Berlinerinnen und Berliner können davon ein Lied singen. Die Post kommt immer seltener an. Die Bundesnetzagentur spricht von steigenden Beschwerdezahlen, und die Gewerkschaft kritisiert die Personalpolitik. Die Zahl der Beschwerden über nicht zugestellte Post liegt bereits drei Monate vor Ablauf des Jahres höher als im gesamten Jahr zuvor. – Das teilte die Bundesnetzagentur dem Bundestagsabgeordneten Wegner mit: Aus Berlin gab es mehr als 600 schriftliche Beschwerden – im gesamten Jahr 2016 waren es nur 421. Wie hoch muss der Frust beim Bürger sein, wenn er sich schriftlich beschwert? Also muss die Dunkelziffer noch wesentlich höher sein.

[Beifall von Holger Krestel (FDP) In persönlichen Gesprächen mit einem Briefzusteller des Wahlkreises 5, Gatow/Kladow, wurde mir geschildert, dass nur wenige Touren in Spandau noch in der regulären Dienstzeit zu schaffen sind. Die Touren sind so vergrö- ßert worden, dass es fast unmöglich ist, die Arbeit in der tariflich festgelegten Arbeitszeit zu erledigen. Zwar sinke die Zahl der verschickten Briefe, doch steige die der schweren Briefsendungen, bei denen es sich hauptsäch- lich um Werbebroschüren handelt, so von IKEA, Edeka, Netto usw. und so fort. [Stefan Förster (FDP): Keine Schleichwerbung!]

Außerdem weiß man als Mitarbeiter aufgrund des hohen Krankenstandes nicht, welche Tour man am Arbeitstag zu bedienen hat. Der Krankenstand ist anhaltend hoch, liegt bei etwa 12 Prozent und war in den vergangenen Wochen schon wesentlich höher. Hier sollte einmal die Post über ein modernes Gesundheitsmanagement nachdenken, es etablieren und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern anbieten. Knapp 60 Prozent der Beschwerden bezogen sich auf Probleme bei der Briefzustellung, und in etwa ein Drittel betraf die Paketzustellung, nur ein sehr kleiner Teil auch die Lieferung von Zeitungen und Zeitschriften.

Die Bundesnetzagentur ist für die Sicherstellung des Universaldienstes zuständig und hat dafür Sorge zu tragen, dass alle Marktteilnehmer ihrem Auftrag gerecht werden. Eine funktionierende Postzustellung ist als ein integraler Teil der Grundversorgung zu sehen,

[Beifall von Paul Fresdorf (FDP)]

da nur hierdurch ein Zugang aller Bürgerinnen und Bürger zum Gemeinwesen gegeben ist.

[Beifall von Holger Krestel (FDP)]

Es darf und kann nicht sein, dass durch verspätete Zustellung evtl. Ladungsfristen zu Gerichtsterminen versäumt werden, Zahlungsaufforderungen und Mahnungen nicht zeitgerecht bearbeitet werden können und die Postkunden durch verspätete Zustellung Nachteile erleiden.

[Beifall bei der CDU und der FDP]

Entsprechend ist die Bundesnetzagentur gefragt einzugreifen, denn die regelmäßige Postzustellung ist nicht nur ein nationaler Auftrag, sondern wird auch durch die Postuniversaldienstleistungsverordnung, also die Umsetzung einer EU-Richtlinie, festgeschrieben.

Für Spandau hat der Bundestagsabgeordnete Wegner dieses Thema aufgegriffen, die Bundesnetzagentur angeschrieben, und ich glaube, er bleibt an diesem Thema – zumindest für seinen Wahlkreis – dran. Er wird sich dafür einsetzen, dass sich die Bürgerinnen und Bürger vertrauensvoll an ihn wenden. Vielleicht bekommt auch die FDP-Spandau, Herr Fresdorf, etwas davon ab.

[Beifall bei der CDU – Zuruf von Paul Fresdorf (FDP)]

(Florian Dörstelmann)

Auch im Bereich des Verbraucherschutzes verfügt die Bundesnetzagentur über Möglichkeiten, auf die Durchführung von Postdienstleistungen Einfluss zu nehmen, da der Staat die Gewährleistungspflicht hat, für ein angemessenes und ausreichendes Angebot von Postdienstleistungen zu sorgen. Die Sicherstellung dieses Basisangebotes obliegt der Bundesnetzagentur. Es muss deshalb sichergestellt werden, dass dieser Zustellungsauftrag von allen Wettbewerbern wahrgenommen wird. Die Senatsbeschwerde kann entsprechend dafür Sorge tragen, dass bei der Post- und Paketzustellung bei den Dienstleistungsunternehmen wieder geordnete Verhältnisse eintreten. – Ich danke Ihnen!

[Beifall bei der CDU und der FDP]

Für die Fraktion Die Linke hat jetzt die Abgeordnete Frau Seidel das Wort. – Bitte schön!

Sehr geehrte Damen und Herren! Frau Präsidentin! Das Anliegen dieses Antrags ist absolut nachvollziehbar. Abenteuerliche Geschichten über misslungene Zustellungen können reichlich erzählt werden. Leider bleibt in der Regel nicht viel mehr, als sich zu beschweren, denn beim Standardversand gibt es kein Recht auf eine Entschädigung. Nichtsdestotrotz haben die Menschen einen Anspruch auf diese Dienstleistung. Die Problematik der verbesserungswürdigen Post- und Paketzustellung ist übrigens kein Luxusproblem. Insbesondere für ältere, kranke oder behinderte Menschen ist es wichtig, Pakete an der Wohnungstür abgeliefert zu bekommen. Aber auch für kleine und mittlere Gewerbetreibende ist es ein Problem, wenn Waren oder Ersatzteile nicht korrekt abgeliefert werden und stattdessen unvermutet im Vorgarten des Nachbarn landen. Das Problem ist komplex.

Nun schlägt die FDP-Fraktion vor, der Verbraucherschutzsenator soll sich bei der Bundesnetzagentur beschweren und durch die Staatsanwaltschaft auf gewerbsmäßigen Betrug prüfen lassen, damit – wie Sie begründen – bei den Post- und Paketdienstleistungsunternehmen wieder geordnete Verhältnisse einkehren. Die Bundesnetzagentur könnte im Übrigen zunächst nichts anderes tun, als die Post zu einer Stellungnahme aufzufordern. Genau das ist in diesem Herbst bereits passiert, zusammen mit einer Mahnung, zügig Maßnahmen zur Verbesserung der Briefzustellung zu ergreifen, trotz besonderer Ereignisse wie Krankenständen oder Unwettern. Dies hat das Problem nicht gelöst.

Die ungeordneten Verhältnisse, die Sie hier meinen, beruhen ganz wesentlich auf miserablen Arbeitsbedingungen, prekärer Beschäftigung und schlechter Bezahlung in der Branche. Die Deutsche Post sucht händeringend nach Personal und hatte im Herbst einen Kranken

stand von bis zu 20 Prozent. Kalkuliert wird mit einer Ausfallquote von 6 Prozent. Da müssen die Zusteller, die ohnehin schon für bis zu 2 600 Haushalte zuständig sind, auch noch die Krankenvertretung übernehmen. Neue Mitarbeiter sind unter diesen Umständen schwer zu finden. Eine hohe Arbeitsbelastung und befristete Verträge führen laut Verdi dazu, dass von zehn eingearbeiteten neuen Kollegen am Ende oft nur einer übrigbleibt. Die Post zahlt immerhin noch einen Haustarifstundenlohn in Höhe von 17,70 Euro. Wir erinnern uns an 2015 als dieser erkämpft wurde, als 2 300 Postangestellte wochenlang streikten. Wir haben im selben Jahr auch erlebt, dass die Post damals einen Großteil ihrer befristet beschäftigten Paketboten in die 49 DHL-Tochterunternehmen abgeschoben hat, wo die Löhne nach dem günstigeren Logistiktarif 20 Prozent unter denen der Post liegen. Es war im Übrigen unter FDP-Wirtschaftsminister Rösler, dass 2013 die Sperrminorität der Bundesregierung aufgegeben wurde und der Anteil am Unternehmen endgültig auf unter 25 Prozent sank. Damit wurde die Möglichkeit aufgegeben, wichtige Entscheidungen im Rahmen der Hauptversammlungen zu blockieren.

[Beifall bei der LINKEN – Beifall von Dr. Turgut Altug (GRÜNE)]

Dieser Privatisierungsschub bei der Post, der das ganze Elend, Ihre „ungeordneten Verhältnisse“, massiv befördert hat, müsste doch in Ihrem politischen Interesse liegen. Nun wundern Sie sich über die Folgen.

[Beifall bei der LINKEN, der SPD und den GRÜNEN]

Man wollte Wettbewerbsnachteile durch Lohnkosten wettmachen und hat damit die Abwärtsspirale bespielt, denn in der Tat liegt selbst der niedrigere DHL-Tarif von 13,00 Euro brutto die Stunde vielfach weit über dem der Konkurrenz. Eine Vielzahl von Lieferunternehmen wie DPD, Hermes, UPS oder GLS arbeiten ohnehin nur zum Teil oder gar nicht mit festangestellten Mitarbeitern, sondern mit Subunternehmern. Diese Subunternehmen stellen wiederum Leute ein und zahlen einen geringen Stundenlohn, der mitunter bei 3,00 Euro brutto plus Stücklohn liegt – ja nach gelieferter Paketzahl. Da geht beispielsweise ein Paketzusteller, dessen Arbeitstag um 5.00 Uhr beginnt und um 19.00 Uhr endet, der ohne Pause tonnenweise ein- und auslädt, mit maximal 1 400 Euro brutto nach Hause. Das Tagessoll für einen DPDPaketboten beträgt übrigens 150 bis 200 Pakete – oder die Subunternehmer sind Soloselbstständige, die auch noch ihr eigenes Fahrzeug stellen und nach der Zahl der zugestellten Pakete bezahlt werden. Da bleibt u. U. noch weit weniger und sie stehen finanziell im Risiko und tragen die Verantwortung. Da braucht es lange Arbeitszeiten, um ein Einkommen zu erreichen, von dem man leben kann.

(Peter Trapp)

Gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Herrn Krestel?

Nein, jetzt nicht! – Wenn dann zum Zeitdruck und zum wachsenden Aufkommen – der Kollege Dörstelmann hat es beschrieben – noch praktische Probleme wie Stau, Unwetter oder einfach fehlende Parkmöglichkeiten hinzukommen, wundert es eigentlich nicht, wenn die Kollegen den Zettel zur Selbstabholung dranmachen, um ihr Auslieferungssoll noch erfüllen zu können.

Es ist also mehr als fraglich, ob wir es hier mit einem Kriminalitätsphänomen zu tun haben, wie Sie es vermuten, oder ob noch mehr Druck, der bekanntlich von oben in Richtung der schwächsten Glieder in der Kette, nämlich den Zustellern, hilfreich ist. Nichtsdestotrotz haben Sie hier ein wichtiges Problem aufgegriffen, und wir werden in den Ausschüssen umfassend beraten, was auf Landesebene überhaupt möglich ist.

[Beifall bei der LINKEN, der SPD , den GRÜNEN und der FDP]

Für die Fraktion der AfD hat jetzt der Abgeordnete Herr Ubbelohde das Wort. – Bitte schön!

Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist doch nicht zu fassen, und das im wahrsten Sinne des Wortes: Wieder einmal scheint etwas nicht zu funktionieren, und wieder einmal ist keine wirkliche Abhilfe für die Menschen in dieser Stadt in Sicht. Stell dir vor, dein Päckchen kommt, und keiner klingelt. – So heiter dies klingt, so traurig ist es gerade in der Weihnachtszeit, in der doch jeder gern etwas Persönliches in den Händen hält. Hier ist es auch nicht hilfreich, Herr Dörstelmann, wenn man sagt: Na ja, man kann das Päckchen doch am Schalter abholen und steht dort dann eine halbe Stunde und kommt nur in Tippelschritten voran.

Gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Keine Frage! – Wir haben heute schon viele Beispiele gehört. Viele Presseberichte der letzten Zeit beschäftigen sich mit diesem traurigen Umstand. Die Antwort der Post auf die Beschwerde der Betroffenen und diese nicht akzeptable Situation ist immer die gleiche: Es gebe krankheitsbedingt Ausfälle, die leider zu Unregelmäßigkeiten führen. – Sicher, jeder kann die gelegentlichen Heraus

forderungen nachvollziehen, wenn Mitarbeiter und Kollegen krankheitsbedingt ausfallen, sicher auch, das ist auch richtig, wenn so manche soziale und beschäftigungsbedingte Situationen alles andere als zufriedenstellend sind. Da sind wir völlig bei Ihnen.

Sicher ist auch – das müssen wir auch sehen –, dass wir es auch in diesem Punkt mit einem generellen Arbeitskräftemangel zu tun haben, den wir in einer ehrlichen gesellschafts- und familienpolitischen Diskussion erörtern müssen. Aber für die AfD-Fraktion ist dieser Zustand so generell nicht hinnehmbar, egal warum. Den Presseberichten und zahlreichen Hinweisen von Berlinern nach scheint es ganze Straßenzüge zu geben, in denen die Grundversorgung der Menschen regelmäßig nicht mehr gewährleistet ist. Das kann und darf doch im 21. Jahrhundert nicht der Weisheit letzter Schluss sein. Aus Artikel 87 Grundgesetz leitet sich die rechtsstaatliche Pflicht ab, eine flächendeckende Grundversorgung mit Postdienstleistungen zu erschwinglichen Preisen sicherzustellen. Das ist – ich wiederhole es – ein gesetzliches Regulierungsziel. Leider geben die hier greifenden Rechtsvorschriften dem einzelnen Bürger keinen eigenen einklagbaren Anspruch auf die jeweilige Universalleistung des vermeintlichen Dienstleisters. Würde sich die Post einklagbaren Verbraucheransprüchen offensiv stellen müssen – so bin ich mir sicher –, könnte sie sich nicht hinter krankheitsbedingten Ausfällen verstecken – ganz im Gegenteil: Sie müsste sich der Verantwortung eines echten Wettbewerbs stellen und schnellstmöglich dafür Sorge tragen, mehr geeignete Mitarbeiter einzustellen,

[Beifall von Frank-Christian Hansel (AfD)]

auf die die Beschreibung Leistungswille, Verlässlichkeit, Pünktlichkeit zutrifft und die diese Begriffe zur Maxime ihrer ganz eigenen persönlichen Leitkultur machen.

Zwar ist nach § 5 Postuniversaldienstleistungsverordnung jedermann berechtigt, bei der Bundesnetzagentur Maßnahmen anzuregen. Doch was nützt es, wenn diese Verordnung am Ende ins Leere läuft? Die Bundesnetzagentur ist auch dann verpflichtet, auf diese Bürgereingabe zu antworten. Allgemeine Reklamationen im Einzelfall behandelt sie aber nicht. Hierfür sind die verschiedenen Postdienstleister selbst zuständig, die eigene Beschwerdestellen eingerichtet haben. Das zeigt, dass die oben erwähnte Vorschrift für den Einzelfall nicht hilfreich ist, dass die Beschwerden der Menschen vor Ort in den unternehmenseigenen Beschwerdestellen offensichtlich nicht wirklich ernst genommen und die Betroffenen nur vertröstet werden. Leider vermischt die antragstellende Fraktion zwei mögliche Tatbestände miteinander; zum einen die eben erörterte zwingend notwendige bürgerorientierte Grundversorgung und zum andern den möglichen Tatbestand einer strafbaren Handlung. Letztere setzt aber ein vorsätzliches Handeln voraus. Die AfD-Faktion bedauert, dass das zunächst hehre Ziel mit einer rein aktionistischen, populistisch anmutenden Forderung vermengt wird. Für die Behandlung der beantragten Beschwerde

wäre die Bundesnetzagentur zuständig, das wissen wir bereits. Sollten sich dabei Ansatzpunkte für ein vorsätzliches Verhalten tatsächlich herausstellen, wäre von Amts wegen die zuständige Staatsanwaltschaft einzuschalten, und diese würde dann mit entsprechenden Ermittlungen beginnen.

Noch einen letzten Satz: Eine Verstaatlichung der Post und entsprechender Dienstleistungen ist mit Sicherheit nicht der richtige Weg. Dann haben wir nicht nur keinen Flughafen, sondern auch kein Päckchen zu Hause. Insoweit ist der gut gemeinte, aber fragwürdige Antrag aus Sicht der AfD-Fraktion noch weitergehend im Fachausschuss zu diskutieren. Diese Diskussion nehmen wir wie immer sehr engagiert und mit großer Freude an. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit!

[Beifall bei der AfD]

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat der Abgeordnete Dr. Altug das Wort. – Bitte!

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Hinter dem Antrag, den wir heute als Priorität der FDP-Fraktion behandeln, steckt keine ihrer Fachpolitikerinnen und Fachpolitiker, sondern ihre PR-Abteilung. Welche Erzählung haben Sie für diesen Antrag vorgesehen? – Ich würde Ihnen folgende vorschlagen: Die Verbraucherinnen und Verbraucher bestellen immer mehr online, oder anders gesagt: 24 Stunden konsumieren ist in. Geiz ist geil. Diese Mentalität wirft in der Wirklichkeit aber große Probleme auf. Firmen mit einer erheblichen Marktmacht wie Zalando und Amazon befeuern dieses Verhalten und drücken die Preise, wo sie können – egal ob bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern oder bei Versandfirmen, die diesem Preisdruck mit schlecht bezahlten und zu wenigen Zustellerinnen und Zustellern begegnen.

Sehr geehrte Damen und Herren der FDP-Fraktion! Glauben Sie wirklich, mit diesem Antrag substanziell dazu beizutragen, ein Problem zu lösen, welches viele Berlinerinnen und Berliner nervt? – Neben dem fehlenden Problembewusstsein haben Sie auch keine realistischen Vorschläge und Ansätze, wie man dieses Problem lösen kann. Sie schlagen vor, dass Berlin Beschwerde bei der Bundesnetzagentur über die mangelhafte Post- und Paketzustellung einreicht.