Drittens: Das Bundesverfassungsgericht hat einen klaren Funktionsauftrag für die öffentlich-rechtlichen Anstalten formuliert. Dazu gehört insbesondere die Versorgung mit all den Inhalten, die in den Staatsverträgen drinstehen. Es geht hier um die Finanzierung und den Anspruch der Anstalten, eine gerechte und vernünftige Finanzierung zu bekommen.
Sie haben in der letzten Minute Ihrer Rede doch noch einmal zur Sache gesprochen. Ich will dazu noch ein paar Sätze sagen, um das zu korrigieren, denn es war leider auch falsch. Es ist kein Reptilienfonds oder irgendeine Art von Kasse, in die irgendjemand greifen kann.
Die Ministerpräsidenten haben Ende Oktober entgegen der Empfehlung der KEF – der zuständigen Kommission – beschlossen, den Rundfunkbeitrag unverändert zu lassen. Damit erreichen wir eine Beitragsstabilität über mehrere Jahre. Das ist genau das, was wir wollen, nämlich dass die Rundfunkbeiträge nicht wie ein Jo-Jo rauf- und runtergehen und sich ständig alles ändert. Wir wollen an dem Punkt eine Stabilität haben. Und diese Einnahmen, die durch ein Beitragsaufkommen entstehen und nicht ausgegeben werden müssen,
werden einer Rücklage zugeführt. Dazu geben die Sender eine Selbstverpflichtungserklärung ab. Auch der RBB wird das tun. Mit diesem Geld wird nichts getan. Es ist eine Rücklage für künftige Mehrbedarfe, und das macht Sinn.
Gleichzeitig – um noch einen positiven Ausblick zu wagen – ist es entscheidend – und das ist auch ein Auftrag der Länder an die Sender –, dass die öffentlichrechtlichen Sender grundlegende strukturelle Veränderungen in die Wege leiten, um künftig überbordende Mehrbedarfe zu vermeiden. Das ist auch beschlossen worden. Wir erwarten bis Herbst 2017 erste Vorschläge dazu, wie die Sender verfahren. Damit das klar ist: Es ist der Auftrag und die Botschaft der Bundesländer an die Anstalten, dass sich die Sender auf viele Jahre auf gleichbleibende und nicht auf steigende Beiträge einstellen. – Herzlichen Dank!
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der vorliegende Rundfunkstaatsvertrag ist folgerichtig in der Umsetzung des neuen Beitragsmodells, das in Deutschland eingeführt worden ist. Wir glauben, dass sich das, was mit diesem neuen Beitragsmodell in Deutschland jetzt zur Finanzierung des öffentlichrechtlichen Rundfunks auf den Weg gebracht worden ist, bewährt hat. Zum einen führt es dazu, dass inzwischen der Anteil derjenigen, die den Rundfunkbeitrag zahlen, gestiegen ist. Das hat bei den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten zu Mehreinnahmen geführt. Davon profitiert insbesondere der Rundfunk Berlin-Brandenburg. Es ist zwar auch richtig, dass man dafür gesorgt hat, dass diese Mehreinnahmen nicht einfach verplant und ausgegeben werden können, sondern in eine Rücklage gepackt werden, die insbesondere dazu dient, künftige Beitragsanpassungen abzufedern bzw. zu verhindern. Das ist bisher erfolgt, und insofern zeigt sich, dass dieses System funktioniert. Ich finde die Entscheidung, die in diesem Rundfunkstaatsvertrag abgebildet ist, richtig, nämlich dass man auch für die künftige Gebührenperiode auf diesem Weg fortschreitet. Auch hier wird es so sein, dass diese Mehreinnahmen seitens des öffentlichrechtlichen Rundfunks nicht verpfändet werden dürfen, sondern in eine Rücklage gepackt werden müssen.
Und die 30 Cent-Gebührenreduzierung, die die KEF vorgeschlagen hat, ist eine Dimension, mit der man nicht ernsthaft vor der Gebührenzahlerinnen und -zahler treten und sagen konnte: Wir haben etwas entlastet. Das würde keiner ernst nehmen. Wichtig ist es, dafür zu sorgen, dass der Rundfunkbeitrag dauerhaft stabil bleibt, und das ist mit diesem Staatsvertrag gewährleitet.
Lieber Kollege Krestel, das, was von Ihnen vorgeschlagen wurde, geht in der Sache ein bisschen fehl. Zum einen sind wir in Deutschland Verfechter des privaten Rundfunks. Ich glaube auch, dass viele spannende und interessante Formate auf dem Markt sind. Auf der anderen Seite ist es nach wie vor richtig, dass der öffentlichrechtliche Rundfunk einen wichtigen Beitrag zur Information und Unterhaltung leistet. Der Kollege Zimmermann hat zu Recht darauf hingewiesen, dass staatsvertraglich geregelt ist, was der öffentlich-rechtliche Rundfunk senden soll. Ich wäre sehr dagegen, dass wir vonseiten der Politik sagen: Sport, Unterhaltung oder Kultur sind nicht so wichtig.
Diese Form der Einmischung in Programmangebote von privaten wie staatlichen Rundfunkanstalten ist nicht gut. Die FDP hat über viele Jahrzehnte diese Entwicklung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland auf Bundesebene mitgeprägt und mitverantwortet. Damals waren sie nicht auf dem schlechtesten Weg. Ich habe eher den Eindruck, dass das, was Sie heute erzählt haben, eher von der Stimmung und dem Mainstream bestimmter
Ich glaube, wir haben mit dem System, das wir jetzt in Gang gesetzt haben, dafür gesorgt, dass der öffentlichrechtliche Rundfunk sparen muss, denn in der Tat ist es so, dass die Finanzplanung der Rundfunkanstalten in der Vergangenheit davon ausgegangen ist, mit künftigen Gebührensteigerungen weitaus höhere Beträge zur Verfügung zu haben. Wir sehen beim RBB mit der neuen Intendantin, dass man sich sehr ambitioniert und engagiert darum kümmert, wie man das Programm attraktiver und interessanter machen kann. Diese Diskussion auch der Nutzerinnen und Nutzer ist völlig legitim und wichtig. Ich warne allerdings ein bisschen davor, vonseiten der Politik jetzt zu sagen, was gesendet werden darf und was nicht. Die Beitragsstabilität, die wir jetzt hiermit erreichen, ist eine substanzielle Veränderung im Vergleich zu früheren Jahren, wo wir mit jeder Gebührenperiode eine Beitragserhöhung beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk hatten. Das haben wir seit Jahren nicht mehr, und das werden wir auch bis 2020 nicht mehr so haben. Deswegen ist es, glaube ich, richtig, was hier mit diesem Staatsvertrag auf den Weg gebracht wird. Die Änderungen, die jetzt in diesem Staatsvertrag zum Thema Deutschlandradio auf den Weg gebracht werden, sind sozusagen organisatorischer, struktureller Art. Das ist auch richtig, dass man das macht, und ich finde übrigens, dass diese Rundfunkanstalt durchaus mehr Beachtung auch durch die Politik und die Öffentlichkeit verdient, weil dort wirklich ein qualitativ hochwertiges Rundfunkprogramm gemacht wird – übrigens auch aus Gebühren finanziert. Das zeigt, dass sich öffentlich-rechtlicher Rundfunk durchaus in diesem Land bewährt hat. – Vielen Dank!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Im Koalitionsvertrag, der hoffentlich bald beschlossen ist, steht geschrieben:
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist und bleibt eine unverzichtbare Säule unserer Medienordnung. Die Koalition steht zum Gebot der Staatsferne und zur verfassungsrechtlich abgesicherten Bestands- und Entwicklungsgarantie. … Dazu gehört auch eine auftragsgemäße Finanzierung durch den Rundfunkbeitrag.
Das ist die Leitschnur, entlang der wir dann in dieser Legislaturperiode das Thema handhaben wollen, und
Dort ist natürlich der Hörfunkrat des Deutschlandradios aufgeführt. Das ist bis jetzt noch nicht so thematisiert worden. Trotz aller Kritik an der Gremienzusammensetzung – da hätten wir uns ein bisschen mehr vorstellen können; ich sage mal: Pluralismus bei Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften – sagen wir: Die Gremienzusammensetzung hat sich verbessert – in der Konsequenz des Bundesverfassungsgerichtsurteils, aber auch mit dem verbesserten Verhältnis von Mann und Frau durch die Präzisierung der dortigen Vorschriften. Wir finden auch gut, dass die Transparenz in diesem Rundfunkänderungsstaatsvertrag noch mal festgeschrieben wurde – das heißt, öffentliche Sitzungen des Hörfunkrates beim Deutschlandradio und auch eine Veröffentlichung der Ergebnisse. Auch das ist hier noch nicht angeklungen.
Das Einzige, was hier thematisiert wird, ist das alte Thema, was immer alle bewegt: Rundfunkbeitrag. – Da empfehle ich Ihnen allen: Fahren Sie mal nach Griechenland, fahren Sie mal nach Polen! Schauen Sie sich an, wie man es auch machen kann und wie es wirklich schwierig ist! In Griechenland die Staatskrise, und was wurde als Erstes gemacht? Man streicht mal eben dem öffentlichrechtlichen Rundfunk die Gelder. Dadurch ist der Rundfunk geschlossen worden, und damit ist eine Säule kritischer Berichterstattung über das, was da passiert, weg. Da schlägt jetzt die FDP vor, dass wir diesen Weg einschlagen sollen.
[Dr. Hans-Joachim Berg (AfD): Die berichten doch gar nicht mehr kritisch! – Holger Krestel (FDP): Sie haben nicht zugehört!]
Das kann es ja wohl nicht sein. Mit Verlaub, nein, da sind wir anderer Auffassung. Und, Herr Krestel, ich glaube, auch die FDP wird mindestens in Rheinland-Pfalz diesem Rundfunkänderungsstaatsvertrag zustimmen. Deswegen finde ich Ihre Argumentation bemerkenswert und auch, wie Sie sich da verbiegen. Ich empfehle Ihnen, mal innerparteilich zu klären, was die Haltung der FDP zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk ist –
ob es die Haltung derjenigen ist, die rechts von Ihnen sitzen, oder die Haltung derjenigen, die links von Ihnen sitzen. Das sollten Sie, glaube ich, klären.
Jetzt zum Rundfunkbeitrag als solchem: Ich sage, dass es eine solche Finanzierungsgrundlage braucht – Punkt 1. Und Punkt 2: Es braucht auch eine unabhängige Finanzierungsgrundlage, die eben nicht im Steuersystem der Bundesrepublik ihre Grundlage findet.
Herr Kollege! Ich unterbreche Sie ungern, aber ich weiß nicht, ob Sie meiner Rede in voller Länge zuhören konnten. Ich habe doch gesagt, der öffentlich-rechtliche – –
Ja, weil Sie sich die meiste Zeit mit Ihrem Nachbarn unterhalten haben. Ich habe Sie gut beobachtet.
Ich habe gesagt: Öffentlich-rechtlicher Rundfunk hat weiterhin seinen Platz. Wir brauchen ein Korrektiv, das kulturell hochwertige Sendungen möglich macht. –
Ich glaube, ich habe Sie ganz richtig interpretiert. Sie wollen in den Programmauftrag hineindirigieren. Das ist nicht in Ordnung. Wenn man dort Staatsferne postuliert, was ich richtig finde – ich finde es auch richtig, wenn die FDP das postuliert –, dann können Sie nicht auf der anderen Seite gleich wieder sagen, was der Rundfunk wie oder wo machen soll. Das passt nicht zusammen,
und das sollten Sie intern bei sich klären, ob das die Haltung der FDP ist oder ob das nur Ihre Haltung ist. – Das zum einen.
Dann noch zum Rundfunkbeitrag: In der Tat, Beitragsstabilität – das ist schon angesprochen worden – ist für uns auch wichtig, denn das Ganze immer wieder zu erhöhen und dann wieder abzusenken, ist nicht nur intransparent, sondern hilft auch den Sendern nicht weiter. Insofern ist diese Variante mit einer Sicherheitsreserve, über die man dann auch reden kann – wie man das genau macht, wie das transparenter ist, was da mit dem Geld passiert – – Wenn da die FDP kommen und etwas sagen würde, fände ich das spannend. Darüber könnte man reden. Aber es ist grundsätzlich ein richtiger Ansatz, Beitragsstabilität als eine Maßgabe für die Rundfunkfinanzierung anzunehmen. Das finde ich vollkommen richtig, weil es das Ziel sein muss: Qualität in allen journalistischen Formaten! Vielleicht kommen wir da ein bisschen zusammen. Das ist Punkt 1.
Und Punkt 2: Beispielsweise Ausbau des barrierefreien Angebots! – Das ist im Koalitionsvertrag auch breit geschrieben worden. Auch das kostet Geld, und es ist mir und der bündnisgrünen Fraktion besonders wichtig – das ist ein alter Kampf –, dass wir den öffentlich-rechtlichen Rundfunk vollständig barrierefrei generieren, und das meint auch, dass jeder das Programm wahrnehmen kann. Das finden wir wichtig, und das kostet eben Geld. Dieses Geld kann man über den Rundfunkbeitrag bereitstellen, und deswegen werden wir mit dieser Prämisse in die Ausschussberatungen gehen, stehen dem aber sehr offen gegenüber. – Danke schön!