Selbstverständlich ist auch die CDU-Fraktion für die Stärkung des ÖPNV, denn wir müssen unsere Menschen bewegen. Zusätzliche Busse, weitere U-Bahnen, mehr S-Bahn – alles das haben wir im SIWANA-Programm beschlossen. Sie führen es nicht fort, Sie beschreiben es nicht in Ihrem Konzept. Außerdem fehlt ein Konzept zu gegenseitiger Rücksichtnahme und Respekt aller am Verkehr Teilnehmenden. Zu all dem stehen in Ihrem Papier keine Maßnahmen. Sie haben hehre Ziele, aber Sie machen es nicht.
Wir haben mit Spannung die vom Senat angekündigte Verkehrsrevolution erwartet, eine rot-rot-grüne Kampfansage ist daraus geworden. Das Wort Mobilitätskonzept versprach jedoch mehr, als das Gesetz nun tatsächlich
beinhaltet. Das vorgelegte Papier ist lediglich ein enttäuschendes Stückwerk und würde eher als Radverkehrsgesetz oder besser gesagt als ein Grundsatzpapier auf einem Ihrer Landesparteitage passen. Es ist ein Angst machendes Gesetz, ist reine Ideologie, und es ist eine Kampfansage an diejenigen, die sich in der Verkehrspolitik um Ausgleich miteinander, gleichberechtigtes Wachstum und Freiheit bemühen. Denn das, was wir in unserer Stadt Berlin brauchen, ist ein gleichberechtigtes Miteinander aller Verkehrsteilnehmer und kein Gegeneinander. Dieses Gesetz wird zu Recht keine verkehrspolitische Akzeptanz erfahren, weshalb wir es auch vehement ablehnen werden. – Vielen Dank!
Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Lieber Kollege Friederici! Wenn Ihnen und Ihrer Fraktion die Verkehrspolitik unserer Stadt so sehr am Herzen liegt, dann stellt sich für mich die Frage: Warum nehmen Sie nicht an den Sitzungen des Runden Tisches und den Treffen zur Fortschreibung des Stadtentwicklungsplans Mobilität und Verkehr teil? Wo bleibt Ihr Engagement? Wo sind Sie, wenn es konkret um die Fragen der Zukunft einer verkehrlichen Entwicklung unserer Stadt geht? Hier glänzen Sie, hier glänzt Ihre Fraktion durch penetrante Abwesenheit.
Aber kommen wir nun zur heutigen Gesetzesvorlage: Nach einem längeren Entstehungs- und Diskussionsprozess können wir heute über das vorliegende Mobilitätsgesetz in erster Lesung beraten. Das Gesetz steht für einen Paradigmenwechsel in der Verkehrspolitik unserer Stadt, denn die Politik der letzten 60 Jahre hat sich größtenteils auf das Auto, den motorisierten Individualverkehr konzentriert. Aber die Stadt hat sich verändert, und die verkehrlichen Herausforderungen sind gewachsen. Der Verkehr in Berlin nimmt stetig zu, und es sind immer mehr Menschen mobil. Jetzt trägt das Land den geänderten Rahmenbedingungen Rechnung und greift die aktuellen Herausforderungen an einen modernen und umweltverträglichen Großstadtverkehr auf. Mit dem Gesetzentwurf legen wir nun den Schwerpunkt auf den stadt-, umwelt- und klimaverträglichen Verkehr.
Dabei wird der Radverkehr an Standards angepasst, die für Autos, Busse und Bahnen seit den Fünfzigerjahren üblich sind. Das Land reagiert auf die aktuellen Zahlen. Das Fahrrad wird zunehmend als echte Alternative zum
Berlin reagiert auf die Verbraucherinteressen, aber auch auf Klimawandel, Feinstaubbelastung und das immense Verkehrsaufkommen in der Innenstadt. Unsere Stadt bekommt ein umfassendes Gesetz, das neben dem Radverkehr zusätzlich die öffentlichen Verkehrsmittel stärkt und deren Ausbau beschleunigt. Auch wird es künftig Regelungen für den Fußverkehr, Konzepte für den Wirtschaftsverkehr sowie Standards für eine intelligente Mobilität geben.
Viele Autofahrer – so war der Presse zu entnehmen – finden es befremdlich, dass sich ein Mobilitätsgesetz nicht mit dem Autoverkehr auseinandersetzt. Aber dieser Trugschluss lässt sich ausräumen: Wenn Radwege gebaut werden, kommt das auch den Autofahrern zugute, denn Radfahrer sind dann auf einer eigenen Spur unterwegs, und das dient der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer in unserer Stadt.
Es gibt Radfahrer, die Auto fahren, und Autofahrer, die Rad fahren. – Liebe CDU! Das müssen wir Ihnen doch nicht jedes Mal gebetsmühlenartig vortragen. Und keine Panik: Das autofreie Zeitalter steht deshalb nicht bevor. Das Auto wird auch künftig seinen Platz in Berlin behalten.
Aber eins ist auch ganz klar: Andere Verkehrsteilnehmer dürfen nicht unter die Räder kommen. Deshalb setzen wir mit diesem Gesetz auf eine Neuausrichtung des Gesamtverkehrs, hin zu mehr ÖPNV, Rad- und Fußverkehr. Je mehr Menschen auf Bus, Bahn oder Fahrrad umsteigen können und wollen, desto schneller kommen auch diejenigen voran, die auf das Auto angewiesen sind.
Das Ziel des Gesetzes ist auch, den Radverkehrsanteil bis 2025 auf ca. 20 Prozent zu steigern. Dabei kann ein Umstieg natürlich nur gelingen, wenn dieses auch gefahrlos möglich ist. Deshalb formuliert das Gesetz verbindliche Regeln, Rahmenbedingungen und Standards für einen nachhaltigen, stadtverträglichen und vor allem sicheren Verkehr. Ein Schwerpunkt ist daher die Umgestaltung gefährlicher Kreuzungen und die Schaffung sicherer Radverkehrsanlagen an Hauptverkehrsstraßen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen der Opposition! Ihre Verschwörungstheorien gegen Rot-Rot-Grün, wir würden Politik gegen die Autofahrer dieser Stadt betreiben, kann und will keiner mehr hören.
Erinnern Sie sich noch an die Einführung der Busspuren? Der Verkehrskollaps sollte unmittelbar bevorstehen. Erinnern Sie sich noch an die Sperrung des Brandenburger
Tors für Autos? Berlin sollte seinen Status als Metropole verlieren. Erinnern Sie sich noch an die Einführung des Rauchverbots in Gaststätten? Das hat der Partykultur genauso wenig geschadet wie die Umweltzone den Handwerksbetrieben. Und heute ist es das Mobilitätsgesetz, das Berlin wieder an den Rand des Abgrunds bringen soll – das könnte man meinen, wenn man Ihnen zuhört und Ihre Stimmen in der Presse der letzten Monate verfolgt. Ihre Beiträge haben wenig mit der Realität auf den Berliner Straßen zu tun.
Ich nutze ein Auto, die S-Bahn und gehe auch gerne zu Fuß. Aber egal in welcher Form ich unterwegs bin, eines lässt sich ganz klar beobachten: Berlin wird dichter, voller, enger und zum Teil gefährlicher. Und hier hört der Spaß auf: 34 Verkehrstote im vergangenen Jahr, davon allein 9 Radfahrende. Das dürfen wir nicht weiter hinnehmen. Wenn sich im Abgeordnetenhaus jemand vehement gegen die Förderung des Radverkehrs sträubt, dann sind Sie es, liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU. Sie werfen uns eine Politik gegen das Auto vor, aber im Wahlkampf 2016 bewarben Sie selbst das Pedelec. Und Ihre Kolleginnen und Kollegen aus den Bezirken fordern auf der Frankfurter Allee einen Fahrradstreifen.
Wie passt den das, bitte schön, zusammen? Hören Sie auf mit Ihrem Poltern, dem Lamentieren und dem ständigen Vorwurf der Klientelpolitik! Mit unserer Verkehrspolitik machen wir auch Politik für 287 977 Wählerinnen und Wähler der CDU, 109 500 Wählerinnen und Wähler der FDP und 231 492 Wählerinnen und Wähler der AfD.
[Frank-Christian Hansel (AfD): Und die deutsche Autoindustrie geht kaputt! – Georg Pazderski (AfD): Auf diese Politik verzichten wir gerne!]
Berlin wünscht sich eine umweltfreundliche Mobilität und Umgebung und holt die Lebens- und Aufenthaltsqualität schrittweise in die Stadt zurück. Ein zentraler Schritt auf diesem Weg ist der heute zur Beratung vorliegende Mobilitätsentwurf für ein sicheres, entspanntes, faires Miteinander auf den Straßen, Plätzen und Gehwegen. Dafür haben wir im letzten Jahr mit Nachdruck und voller Motivation gearbeitet.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf beschreibt in schönster Form das Ergebnis, das man bekommt, wenn Lobbygruppen den Entwurf in großen Teilen fertigen und sich die Regierenden immer wieder von den zugehörigen Personen unter Druck setzen lassen. Man muss sich übrigens mal die Frage stellen, was für eine Empörung durch die Stadt gegangen wäre, wenn z. B. der ADAC auf die gleiche Idee gekommen wäre, nämlich eine eigene Vorlage für ein Automobilgesetz vorzulegen. Das wäre ein Skandal sondergleichen gewesen.
Bereits in § 1 – Zweck des Gesetzes – finden sich ideologische Versatzstücke wie „klimaverträglich ausgestaltet“ oder „inklusive Lebensraumgestaltung“, was dann in den folgenden Paragrafen ausgeführt und weiterformuliert wird. Bis einschließlich § 4 wimmelt es von unbestimmten Rechtsbegriffen. Das sogenannte Gesetz ist durchwirkt von abstrakten Klimazielen, wobei es offensichtlich nicht um das Stadtklima geht, sondern um das Weltklima. Das Weltklima kann aber das Land Berlin überhaupt nicht beeinflussen und schon gar nicht ändern. Deutlich wird das in § 8, wo ein sachlich schlichtweg unmögliches Ziel formuliert wird. Dort heißt es:
Die vorstehenden Maßnahmen sollen somit einen angemessenen Beitrag dazu leisten, den globalen Temperaturanstieg auf deutlich unter zwei Grad Celsius und möglichst anderthalb Grad Celsius über dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen.
Hier werden Dinge miteinander verknüpft, die nichts miteinander zu tun haben. Selbst unterstellt, Berlin würde morgen seine eigenen Klimaziele für das Jahr 2030 komplett erfüllen, änderte das am weltweiten CO2-Ausstoß überhaupt gar nichts.
Tatsächlich gibt es im Gesetz aber auch einige wenige positive Ansätze – Nein danke! Keine Zwischenfragen. Ich bin ohnehin schon angeschlagen.
Sie können nachher gern noch zu mir kommen, wenn Sie wollen. –, beispielsweise das Streben nach einem Tarifverbund und einer Verknüpfung zwischen ÖPNV und
öffentlichen Angeboten für Mietfahrzeuge, Mitfahrgelegenheiten und Mietfahrrädern. Auch die Mobilität bei Großveranstaltungen oder die Stadt-Umland-Beziehungen in Bezug auf Pendlerverkehre werden thematisiert.
Jedoch erweist sich das Gesetz, sobald es konkreter wird, als ein wahres Bürokratiemonster. Alle zwei Jahre sollen Fortschrittsberichte angefertigt und mit umfangreichen Studien begleitet werden. Das füllt zwar die Auftragsbücher von Demoskopen und Forschungsinstituten im positivsten Fall, und vielleicht auch von sogenannten ThinkTank-Agenturen, wie sie zufälligerweise von Heinrich Strößenreuther, dem Vorreiter der Lobbygruppe Volksentscheid Fahrrad betrieben wird, ob es die Situation in der Stadt aber verbessert, ist doch sehr fraglich.
Noch mehr ins Grübeln kommt man, wenn man nach längeren Ausführungen genau ins Gesetz sieht. In § 16 Abs. 6 lässt der Senat erkennen, welche Punkte ihm bevorzugt wichtig sind: Fußverkehr, Radverkehr, Nahverkehr. – Sicherlich wichtige Punkte, doch leider fehlen hier der Autoverkehr, der Wirtschaftsverkehr, der Fernverkehr und auch der Luftverkehr. Wie kann ein Mobilitätsgesetz „Mobilitätsgesetz“ heißen, wenn es nur einen Teil der täglich im Verkehr befindlichen Gruppierungen berücksichtigt? – Gut, Tegel existiert für die Linkstruppen praktisch nicht mehr. Sie wollen den Flughafen ja auch schließen. Dumm nur, dass der Wähler anders entschieden hat. Aber das tun Sie sicher nur als kleinen Schönheitsfehler ab. Volkes Stimme ist für Sie nicht so wichtig.
Den Autoverkehr und den Wirtschaftsverkehr jedoch bewusst zu vernachlässigen, ja schon fast komplett auszublenden, geht gar nicht. Während für den Wirtschaftsverkehr in einem gesonderten Unterabschnitt in § 18 wenigstens noch vorgesehen ist, ein integriertes Wirtschaftsverkehrskonzept zu erarbeiten, ist beim Auto, dem motorisierten Individualverkehr, gänzlich Fehlanzeige. Hier versinnbildlicht sich die rot-rot-grüne Autohasserpolitik ein weiteres Mal, dieses Mal sogar in Gesetzesform gegossen. Dabei werden wir von der AfD definitiv nicht mitmachen!