Ich bin mal sehr gespannt, wie Sie diesen Widerspruch auflösen wollen hinsichtlich Ihres Integrationsansatzes. Sie werben dafür, dass in Deutschland die deutsche Sprache gesprochen wird und die ausländischen Sprachen und deren lebendige Kultur usw. nicht zu Deutschland gehören oder passen. Jetzt haben Sie für Amerika gerade erklärt, da werben Sie für die deutsche Sprache, nicht für die amerikanische oder englische. Erklären Sie mir bitte den Widerspruch!
Ist ganz einfach aufgelöst, Herr Schneider! Die Vereinigten Staaten sind ein klassisches Einwandererland. Da sind Millionen eingewandert und haben eine neue Kultur gefunden, während unser Land uns gehört, und da kommen neue Leute dazu. Die müssen die Regeln akzeptieren, die schon da sind.
Ich kehre zurück zu den Zeitungen, über die ich gesprochen hatte. Es ist verheerend, es ist wirtschaftlich ganz schlecht, wenn Zeitungen oder überhaupt irgendwelchen Medien bestimmte Privilegien entzogen werden. Deswegen müssen wir da ganz vorsichtig sein. Die Medien in unserer Zeit leben in einer ganz schwierigen Umbruchsphase. Da ist die Digitalisierung, die seit 20, 30 Jahren immer weiter voranschreitet, mit erheblichen Auflagerückgängen in Verbindung zu bringen. Auf diese Probleme haben die Verlage noch keine große Antwort gefunden. Und da gibt es neue Trends wie das Autorisieren von Interviews,
weshalb wir nur noch PR-Blabla in gedruckten Texten zu lesen bekommen. Da ist der Konzentrationsdruck – habe ich bei uns in der Stadt gerade gehört –, dass die DumontZeitungen kapituliert haben und ihre überregionalen Nachrichten in Zukunft vom Redaktionsnetzwerk
Deutschland zuliefern lassen. Das ist auch schlecht für die Pressevielfalt und Pressefreiheit in unserem Land. Und, ja, da sind noch die öffentlich-rechtlichen Monsterkonzerne mit Zwangsbeiträgen, die den privaten Konkurrenten das Wasser abgraben.
Da darf jetzt nicht noch eine weitere Bürde in Form staatlicher Aufsichtsbehörden hinzukommen. Das wären Datenschützer, die sich hier einmischen und den Zeitungsverlagen und überhaupt den Medien weiter das Leben schwer machen. Sie haben sich ein Stück weit in die richtige Richtung bewegt, mit dem Artikel 19 haben Sie etwas gestrichen. Aber leider gilt das Kapitel 8 der DSGVO immer noch. Damit gelten Sanktionen für Medien, und das können wir so nicht mittragen. Das ist schon der erste wichtige Grund, warum wir dem Gesetz nicht zustimmen können.
Und dann haben wir das zweite Thema, mit den staatseigenen Betrieben. Das ist hier auch schon angesprochen worden. Es ist aus unserer Sicht nicht nachvollziehbar, dass jeder kleine Berliner da draußen, der sich gewerbsmäßig mit der Verarbeitung von Daten beschäftigt, sich mit diesem Gesetz arrangieren, sich ihm unterwerfen muss, aber für Sie als Abgeordnete hier und die von Ihnen kontrollierten staatseigenen Betriebe da draußen gelten diese Regeln nicht. Schon deswegen können wir nicht zustimmen. Die Datenschutzbeauftragte hat ihre Bedenken vorgetragen. Ich kann nur noch mal kurz zitieren, was sie am Montag gesagt hat: Sie haben offenbar meine Bedenken nicht aufgenommen, meinen Brief vielleicht auch gar nicht gelesen. – Die Verwaltung ist zu weiten Teilen freigestellt vom Datenschutz. Das ist nicht richtig. Das prangern wir an als „Wasser predigen und Wein trinken“. Deswegen können wir nicht zustimmen. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit!
Frau Präsidentin! Liebe Gäste! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich fange mit dem Satz an, den ich erst später sagen wollte, ich glaube, nach den Ausführungen ist das nötig: Wir haben mit dem vorliegenden Gesetzentwurf alle Zweifel über mögliche Einschränkungen von Presse
Nach intensiven Debatten und Beratungen in den letzten Wochen und Monaten freue ich mich, dass wir mit diesem Datenschutzgesetz nun endlich einen Abschluss dieser Phase hinter uns haben und es gleich beschließen werden. Insofern möchte ich mich an dieser Stelle bei allen bedanken, die in dem Prozess mitgemacht, die ihre Expertise eingebracht haben. Ich bin überzeugt, dass wir gemeinsam ausreichend gute Kompromisse gefunden haben, und bitte Sie, dem vorliegenden Gesetzentwurf nachher zuzustimmen.
Wir haben mit unserem Änderungsantrag viele Anregungen aus der Anhörung aufgenommen. Die Anhörung war wirklich gut. Wir hatten da Expertise, haben auch die umfangreichen schriftlichen Stellungnahmen intensiv ausgewertet. Man sieht auch an unserem Änderungsantrag, dass vieles, was in der Anhörung gesagt wurde, zur Änderung geführt hat. Insofern haben wir viele Aspekte aufgenommen. Wir konnten nicht alle aufnehmen, weil die Aspekte sich zum Teil widersprochen haben. Das liegt in der Natur der Sache. Und wenn zwei Fachleute das Gegenteil wollen, muss Politik sich entscheiden. Wir haben, glaube ich, an allen Stellen einen ausreichend guten Mittelweg gefunden.
In den kommenden Wochen und Monaten kommt es nun darauf an, dass in allen Teilen der Berliner Verwaltung ein sicherer Umgang mit der neuen Datenschutzregelung gelebt wird. Da haben wir noch viel vor uns. Hier ist auch der Senat gefordert, die Beschäftigten in Land und Bezirken mit Informationen und Fortbildung zu unterstützen. Ich bin davon überzeugt, dass das auch geschehen wird. Für die Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen, von allen, über die man heutzutage viel in den Zeitungen liest, können wir als Land auch noch mehr machen. Wir müssen es endlich hinbekommen, dass senatsintern alle Streitigkeiten zur Digitalagentur beseitigt werden,
damit wir endlich ein Angebot des Landes haben, um Unternehmen auf dem Weg in die digitale Welt zu unterstützen. Das gilt für Datenschutz, aber auch für ITSicherheit und andere Fragen. Diese Digitalagentur ist genau für diese Phase gemacht. Insofern, lieber Senat, liebe Finanzverwaltung, liebe Senatskanzlei, liebe Wirtschaftsverwaltung: Auf geht’s!
Wir werden uns aber – und das gehört zur Wahrheit dazu – in Zukunft viel häufiger mit Fragen des Datenschutzes befassen. Eine zentrale Frage muss dafür immer bei uns im Raum stehen, und zwar die Frage: Welche personenbezogenen Daten brauche ich für meinen Dienst, für meine Aufgabe? – Denn nur die Daten, die zur Erbringung meiner Aufgabe, meines Dienstes wirklich nötig sind, die darf ich erheben und alle anderen eben nicht. Das ist das Prinzip der Datensparsamkeit, und das sollten wir alle für alles, was wir tun und wo wir mit personenbezogenen Daten umgehen, verinnerlichen.
Zum Abschluss möchte ich meine Bitte aus der Debatte von vor zwei Wochen noch mal wiederholen. Mit dem Gesetz geben wir heute der Berliner Datenschutzbeauftragten das Recht, sich bei Verstößen von Verwaltung und Landesunternehmen an unsere Fachausschüsse zu wenden. Nehmen Sie dieses ernst und entkräften Sie damit die Zweifel der Datenschutzbeauftragten an der Wirksamkeit dieses Instruments! Datenschutz und ein bewusster Umgang mit Daten ist eine Aufgabe für jeden einzelnen von uns. Mit Ihrer Zustimmung zum vorliegenden Gesetzentwurf können Sie heute in diese Aufgabe einwilligen. – Vielen Dank!
Sehr geehrte Frau Smoltczyk! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Die wesentlichen Kritikpunkte am Entwurf des Landessdatenschutzgesetzes habe ich bereits in der letzten Plenarsitzung deutlich benannt. Zum einen sind die Rechte und Befugnisse der Berliner Datenschutzbeauftragten gegenüber der Berliner öffentlichen Verwaltung unzureichend ausgeprägt. Es fehlt ein kräftiges Anordnungsrecht, eine Anordnungsbefugnis, mit der Sie Missständen und Verstößen gegen die neue Datenschutz-Grundverordnung effektiv entgegentreten könnten.
Um es noch einmal deutlich zu sagen: Die weiteren öffentlichen Stellen des Landes Berlin, die auch Wettbewerbsunternehmen sind, erhalten trotz unserer Kritik eine Bereichsausnahme und werden von möglichen Geldbußen befreit. Das ist ein schlechtes politisches Signal und das ist und bleibt eine Ungleichbehandlung im Vergleich zu privaten Mitbewerbern am Markt.
Unsere Änderungsanträge hierzu wurden im Ausschuss bereits abgelehnt. Insgesamt wäre mehr drin gewesen. Wir hätten gerne mehr erreicht, auch zum Wohle neuer digitaler Grundrechte für die Bürgerinnen und Bürger von Berlin.
Aber ich möchte auch deutlich anerkennen, dass die rotrot-grüne Koalition sich unserer weiteren Änderungshinweise angenommen hat. Und es ist auch deutlich anzuerkennen, dass sich die rot-rot-grüne Koalition für künftige Änderungen offen und flexibel zeigt. Wir wollen im Ausschuss genau hinschauen, wie sich das Gesetz entwickelt. Ich begrüße die Möglichkeit, ein Initiativrecht auszunehmen. Wir wollen erproben und Erfahrungen sammeln. Wir wollen Dinge korrigieren, wenn sie falsch laufen, mit Betroffenen sprechen, öffentliche Stellen vorladen, wenn sie aufgedeckten Missständen nicht wirkungsvoll begegnen, experimentieren und dann schnell umsteuern, wenn es schief geht, Freiräume lassen – ein guter liberaler Ansatz.
Für diese Einladung zu diesem Handeln danke ich Ihnen sehr. Wir freuen uns auch, dass Sie das so wichtige Presseprivileg zwar nicht ganz nach unseren Vorstellungen, aber nunmehr auch im Gesetz umgesetzt haben. Wir freuen uns darüber, dass Sie unbestimmte Rechtsbegriffe wie die drohende Gefahr erläuternd konkretisiert haben. Dafür vielen Dank!
Ein gut ausgeprägter Datenschutz, der unser Recht auf informationelle Selbstbestimmung stärkt, der uns Bürgern Datensouveränität zuweist, hilft uns, uns in der Digitalisierung zurechtzufinden. Ein verlässlicher Datenschutz ist von zentraler Bedeutung und im Zeitalter der Digitalisierung wesentlich. Daher ist es auch wichtig zu betonen, dass nur eine gut ausgestattete, mit guten Kompetenzen versehene und anerkannt unabhängig tätige Stelle für den Schutz unserer Daten und Informationen agiert. Stärken wir die Rolle der Datenschutzbeauftragten! Stärken wir sie auch insbesondere für die Information der Berliner Bürgerinnen und Bürger, für ihre Grundrechte und für die vielen Unternehmen!
Wenn wir einmal die letzte Woche Revue passieren lassen und insbesondere die sozialen Medien analysieren und genau betrachten, zeigt sich: Es herrscht doch sehr viel Unwissenheit und Verunsicherung, nicht nur bei den kleinen und mittleren Unternehmen oder in den vielen Ehrenamtsorganisationen, nein, auch bei vielen Bürgerinnen und Bürgern in Berlin. Ihnen die Sorge zu nehmen, ihnen aber auch ihre neuen Rechte aufzuzeigen, wird wesentliche Aufgabe von uns Politikern sein, insbesondere aber auch der Berliner Datenschutzbeauftragten. Sie muss und sie soll aufklären, Bürgerinnen und Bürgern helfen und Unternehmen beraten. Nur so kann der neue Datenschutz seine positive Wirkung spürbar entfachen. –
Ja, man darf auch mal klatschen zum Datenschutz! Wir sollten uns selbst nicht immer so ernst nehmen und uns freuen, dass wir ein wirkungsvolles Datenschutzgesetz haben!