Er hat all das gemacht, was notwendig ist. Diese Maßnahmen, Herr Albers, hätten natürlich ohne Weiteres früher ergriffen werden können,
Ich frage Sie mal, Herr Lederer: Herr Knabe hat Sie auch schon im Januar dieses Jahres gebeten, ihn zu unterstützen, um die Situation in der Gedenkstätte zu verbessern,
die natürlich unbefriedigend war, die in vielerlei Hinsicht verbesserungsfähig war. Er hat Sie gebeten, ihn zu unterstützen, und Sie haben nichts gemacht.
Ihnen sind die Frauen nämlich egal gewesen, weil Sie Ihr politisches Spiel gespielt haben. Das ist die Wahrheit, und darauf weisen wir hin!
[Beifall bei der AfD – Beifall von Kay Nerstheimer (fraktionslos) und Andreas Wild (fraktionslos) – Zurufe von Anne Helm (LINKE), Stefanie Fuchs (LINKE) und Dr. Wolfgang Albers (LINKE)]
Wenn Sie den Brief von, ich glaube, ungefähr einem Drittel der Mitarbeiter, die sich für die neue Führung ausgesprochen haben, als Beleg anführen, dann ist das absolut lächerlich. Es haben sich doch mindestens acht Frauen auch ganz explizit hinter Herrn Knabe gestellt.
Da zeigt sich mal wieder, dass Sie nichts anderes als ein übles Spiel mit diesen Frauen machen. Nichts anderes machen Sie hier! Und die Sache mit den Rechtsverstößen, die wir dem Kultursenator vorwerfen: In der Tat ist es so, wenn jemand gerichtlich gegen seine Kündigung vorgeht, dann dürfen Sie ihm dadurch keine Nachteile entstehen lassen.
Und was hat der Kultursenator getan, weil ihm das Urteil nicht gepasst hat, am Freitagnachmittag? – Er hat ir
um eben dieses Urteil aufheben lassen zu können. Das ist in der Tat nicht mit unserem Rechtsverständnis vereinbar, und das wird man sehr genau unter die Lupe nehmen müssen.
Ich vermute schon sehr stark, dass es sich hier um einen Rechtsverstoß gehandelt hat. – Vielen Dank!
Das ist es wirklich nicht wert. Ich empfehle Ihnen dringend: Lesen Sie noch mal in den Wortprotokollen der letzten Plenarsitzungen nach! Herr Dr. Lederer hat hier mehrfach ausführlich Stellung genommen. Und wenn Sie keine Schnellschüsse wollen, aber dem Senat vorwerfen, dass er Anschuldigungen erst mal nachgeht, bevor er handelt, dann ist das ein Widerspruch in sich.
Ansonsten muss ich sagen: Der ganze Hass, der hier von Ihnen rüberkommt, den kann ich nicht verstehen.
Was Sie uns hier vorwerfen: Das werden die Frauen, für die wir uns einsetzen, garantiert ganz anders sehen. Da können Sie sicher sein!
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In der Tat haben wir ein Thema, das sich eigentlich nicht für eine Plenardebatte eignet, weil man die Sachverhalte, um die es geht, nicht in fünf Minuten komprimieren kann. Das muss man ganz klar sagen. Das wäre eher ein Ausschussthema oder ein Thema für andere Beratungen. Das muss man vorwegschicken.
Zweite Vorbemerkung: Es ist auch prinzipiell nichts dagegen einzuwenden, wenn man sagt, dass jemand, der 18 Jahre im Amt ist, irgendwann mal für einen personellen Wechsel an der Spitze Platz machen muss. Wenn man gleichzeitig sagt: Auch beim Bundeskanzleramt sind 13 Jahre genug. –, kann man auch die Auffassung vertreten, dass man nach 18 Jahren einen Wandel inhaltlicher Art durchführen kann. Gegen die Diskussion habe ich auch nichts einzuwenden. Ich habe aber sehr wohl etwas gegen die Art und Weise einzuwenden, wie das gemacht wurde und dass andere Dinge als Kündigungsgrund herhalten mussten, die allerdings nichts mit dem Strukturwandel einer Gedenkstätte zu tun haben. Und das ist ein ganz zentraler Vorwurf!
Man kann sagen, man begrenzt Amtszeiten – auch bei Gedenkstättenleitern –, man schreibt danach neu aus. Man kann auch sagen: Ich will einen fachlichen Direktor und einen kaufmännischen Direktor haben, um bestimmte Dinge zu trennen. – Kann man alles machen. Aber dann bitte nicht dafür Dinge instrumentalisieren, die für eine Kündigung herhalten müssen, aber damit nichts zu tun haben. Das ist ein zentraler Vorwurf in dieser Angelegenheit.
Ich will es auch gerne begründen – ich bin Historiker und es deshalb gewohnt, mich an Fakten zu halten. Die allerersten Vorwürfe, die Herrn Knabe erreichten, waren am 29. Februar 2016 in einem Gespräch mit dem damaligen Staatssekretär Renner als Stiftungsratsvorsitzendem konkretisiert worden, damals ohne Nennung konkreter Hintergründe, Namen oder Orte – Stichwort: Vertraulichkeit, Stichwort: Anonymität –, der ganz allgemeine Vorwurf: nicht-dienstliche SMS des Stellvertreters, fehlende persönliche Distanz und zu vertrauliche Anreden. Das waren im Wesentlichen die Vorwürfe, die Herr Renner damals vortrug.
Und Herr Knabe hatte daraufhin mitgeteilt: Er sucht das Gespräch mit ihm, weist aber darauf hin, dass es arbeitsrechtlich schwierig ist – weil es so unkonkret und anonym ist –, da etwas zu machen. Einen Tag später, am 1. März, fand das Gespräch statt. Knabe fordert seinen Stellvertreter auf, dies unverzüglich abzustellen und zu unterlassen, weist sogar auf alle dienstrechtlichen Möglichkeiten hin, bis hin zu einer Kündigung, fertigt darüber einen Vermerk, schickt ihn an die Senatskulturverwaltung und teilt ausdrücklich mit, wenn Weiteres gewünscht sei – also, weiteres Vorgehen –, braucht er mehr Unterlagen, um tätig werden zu können. Das Schreiben wird bestätigt; weiteres Vorgehen wird nicht eingefordert. Entschuldigung, aber an der Stelle hat die Senatsverwaltung versagt und nicht die Gedenkstätte!
Dann haben wir eine lange Phase, wo es überhaupt keine Vorwürfe mehr gibt, nämlich fast zwei Jahre, und da sind wir schon im Januar 2018, wo es am 29. Januar 2018 ein neues Schreiben aus der Senatskulturverwaltung gibt, dass es angeblich die Beschwerden einer Volontärin erneut geben würde. Knabe verweist am 2. Februar 2018, also drei Tage später, auf die Unterredung von 2016, auf die entsprechenden Vermerke und auf den Hinweis, er habe seitdem von der Senatskulturverwaltung nichts Neues erhalten, auch nichts, wo er greifbar tätig werden konnte, und fordert noch mal dazu auf, um vorgehen zu können, Namen, Zeiten, Orten und Ähnliches zu nennen, um entsprechend dienstrechtlich agieren zu können, ansonsten würde er Strafanzeige stellen.
Es kommt wieder von der Senatskulturverwaltung nichts – gar nichts. Am 26. April 2018 dann die Strafanzeige gegen unbekannt, Hinweise auf die bisher bekannten Dinge, die sehr unkonkret waren. Und dann passiert wieder eine ganze Weile nichts.
Dann sind wir schon beim 6. Juli 2018. Da teilt die Staatsanwaltschaft mit, dass sie beabsichtige, das Verfahren einzustellen, denn die Senatskulturverwaltung – jetzt wird es interessant – hätte mitgeteilt, dass keine Straftatbestände im Sinne der sexuellen Belästigung vorliegen, keine körperlichen Übergriffe, keine Nötigungshandlungen, keine Anhaltspunkte für strafbare Handlungen. Und das teilt die Senatskulturverwaltung der Staatsanwaltschaft mit, die daraufhin am 6. August 2018 endgültig einstellt.
Herr Lederer! Genau diese Punkte machen Sie dann zum Vorwurf bei der Entlassung: Er hätte nicht durchgegriffen. – Also, wo leben Sie denn! Ihre Verwaltung teilt mit, es sei nichts gewesen, und Sie werfen dann Knabe vor, er hätte nichts getan!
[Beifall bei der FDP – Vereinzelter Beifall bei der AfD – Beifall von Kurt Wansner (CDU) – Zuruf von Bürgermeister Dr. Klaus Lederer]
Herr Senator Lederer! Sie können hier Stellung nehmen. Sie müssen nicht kneifen. Sie können nach mir reden – ich erwidere darauf –, aber hier nicht einfach reinbrüllen. Das steht Ihnen nicht zu!
Gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Woldeit? – Und die Sitzungsleitung unterliegt immer noch mir – gestatten Sie wenigsten den Hinweis darauf! – Gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Woldeit?