Protokoll der Sitzung vom 13.12.2018

Deswegen fordere ich Sie noch mal auf: Nutzen Sie die Möglichkeit, um hier Ihre Position zu beleuchten!

[Beifall bei der CDU und der FDP – Vereinzelter Beifall bei der AfD]

Dritte Bemerkung, sehr geehrter Kollege Wesener: Auch Sie haben sicherlich wahrgenommen, dass SPD und Linkspartei darauf verzichtet haben, in dieser Debatte das Wort zu ergreifen.

[Benedikt Lux (GRÜNE): Alles gesagt!]

Und da es hier keine geheime Abstimmung gibt, ist das ohne Zweifel so zu werten, dass das ihre Form der Missbilligung dieses Verhaltens ist.

[Beifall bei der CDU und der FDP – Vereinzelter Beifall bei der AfD – Lachen von Benedikt Lux (GRÜNE)]

Und deswegen dürfen wir alle, ganz egal, wie die namentliche Abstimmung gleich ausgehen wird, davon ausgehen – die namentliche Abstimmung, die ja möglicherweise durch Ihren Koalitionszwang dazu führt, dass einige Kolleginnen und Kollegen in Ihrer Reihe nicht ihrem Gewissen folgen –, dass auch Ihre Koalition nicht hinter dieser Verkehrssenatorin steht, sondern ihr Vorgehen missbilligt. – Herzlichen Dank!

[Beifall bei der CDU und der FDP – Vereinzelter Beifall bei der AfD]

Zur Erwiderung hat jetzt noch mal der Kollege Wesener das Wort.

Vielen Dank, Herr Präsident! – Sehr geehrter Kollege Dregger! Sie haben gerade eingangs gesagt, ich müsste Ihnen zubilligen, dass Sie Opposition sind und auch hier als Opposition agieren können. Das tue ich.

[Zuruf von Stefan Evers (CDU)]

Aber genau das ist der Punkt. Sie agieren hier nicht wegen der Verkehrspolitik, nicht wegen menschlichen Anstands und nicht wegen Herrn Kirchner,

[Zurufe von der CDU: Doch!]

sondern Sie agieren hier als Opposition.

[Zurufe von der CDU: Nein!]

Danke, dass Sie das noch mal bestätigt haben! – Vielen Dank!

[Beifall bei den GRÜNEN, der SPD und der LINKEN – Mario Czaja (CDU): Sie sind ein hinterhältiger Zyniker!]

Die Fraktion der CDU hat zu diesem Punkt die sofortige namentliche Abstimmung beantragt. Ich bitte den Saaldienst, die vorgesehenen Tische aufzustellen. Und ich bitte die Beisitzerinnen und Beisitzer nach vorne.

Noch ein paar Erläuterungen: Die Beisitzerinnen und Beisitzer hatte ich schon aufgerufen. Eine namentliche Abstimmung ist mit Namensaufruf durchzuführen. Es ist geregelt, dass ein Mitglied des Präsidiums gleich die Namen der Abgeordneten aufrufen wird.

Noch mal zur Klarstellung: Die Stimmkarten werden Ihnen durch Präsidiumsmitglieder ausgegeben. Ich weise darauf hin, dass die tatsächliche Stimmabgabe erst nach Namensaufruf möglich ist. Nur so ist ein reibungsloser, geordneter Wahlgang möglich. Sie finden Urnen vor, die eindeutig gekennzeichnet sind, eine Urne für die JaStimmen, eine Urne für die Nein-Stimmen und eine Urne für die Enthaltungen sowie für die nicht benötigten restlichen Karten und Umschläge. Es lohnt sich also, immer noch mal zu schauen: Ist das die richtige Urne? –, damit wir nicht wieder so eine Verzögerung haben wie beim letzten Mal.

Ich frage mal: Sind wir startbereit? – Ja! Ich eröffne also die Abstimmung über den dringlichen Antrag der Fraktion der CDU Drucksache 18/1555, und ich bitte, mit dem Namensaufruf zu beginnen.

[Aufruf der Namen und Abgabe der Stimmkarten]

Ich darf nachfragen: Hatten alle anwesenden Mitglieder des Hauses die Möglichkeit abzustimmen? – Das scheint der Fall zu sein; dann schließe ich die Abstimmung und bitte die Präsidiumsmitglieder, die Auszählung vorzunehmen. Für die Dauer der Auszählung wird die Sitzung unterbrochen.

[Auszählung]

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Sitzung wird fortgesetzt. Ich bitte, die Plätze einzunehmen.

Ich darf Ihnen das Ergebnis der namentlichen Abstimmung zum Thema Missbilligung der Senatorin Günther – Drucksache 18/1555 – bekanntgeben: Abgegebene Stimmen 146, Ja-Stimmen 59, Nein-Stimmen 87, Enthaltungen keine. Damit ist der Antrag abgelehnt.

(Burkard Dregger)

[Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN – Paul Fresdorf (FDP): Jetzt klatscht ihr auch noch! – Georg Pazderski (AfD): Pfui! Ihr merkt auch gar nichts! – Weitere Zurufe von der CDU und der AfD]

Meine Damen und Herren! Als kurzer Hinweis: Die Fraktionen haben sich einvernehmlich darauf verständigt, den Tagesordnungspunkt 30 heute noch als letzten Beratungspunkt und die übrigen Tagesordnungspunkte nur noch geschäftsmäßig zu behandeln. Das wird dann gegebenenfalls nach 19.00 Uhr der Fall sein. – Widerspruch höre ich nicht, dann verfahren wir so.

Ich rufe auf

lfd. Nr. 30:

Die überfällige Asylwende endlich einleiten – Masterplan Migration des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat konsequent umsetzen

Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 18/1234

In der Beratung beginnt die AfD-Fraktion. Herr Abgeordneter Bachmann hat das Wort. – Bitte schön!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der letzte heute zur Aussprache anstehende Tagesordnungspunkt ist leider wenig geeignet, vorweihnachtliche Besinnlichkeit einkehren zu lassen. Solange Sie die drängenden Probleme dieser Stadt nicht lösen, können wir Ihnen nicht ersparen, dies Ihnen immer wieder auf Neue vorzuhalten.

In vier Tagen wird der Senat im Rahmen einer fünfeinhalbstündigen Inszenierung, mit musikalischer Untermalung, sein sogenanntes Gesamtkonzept zur Integration und Partizipation geflüchteter Menschen vorstellen. Das Problem ist dabei aber nicht so sehr der äußere Rahmen, sondern der Inhalt, nämlich eine grundfalsche Politik. Hierzu wollen wir heute einen Kontrapunkt setzen und den Blick darauf lenken, was eigentlich zu tun wäre. Damit sind wir beim Masterplan Migration des Bundesinnenministeriums, der hierfür eine durchaus brauchbare Anleitung bietet.

Das BMI will richtigerweise schon um der Stabilität des Staates willen die Zuwanderung steuern und begrenzen.

[Beifall bei der AfD]

Besser wäre allerdings noch gewesen, man hätte das schon 2015 beherzigt. Ausdrücklich wird versprochen, die Zahl der nach Deutschland Flüchtenden nachhaltig zu reduzieren. Hierzu werden fast 40 nationale Handlungsfelder definiert, die gleichzeitig belegen, in welch erschreckendem Ausmaß in unserem Asylsystem weiterhin Schlupflöcher und Fehlanreize, die Missbrauch ermögli

chen und belohnen, fortbestehen. Einige Aspekte möchte ich anreißen.

Beginnen wir mit einer besonders absurden Konstellation, dem Asylbewerber auf Heimaturlaub. Wer genau in dem Land Ferien macht, aus dem er angeblich um seines Lebens willen fliehen musste, widerlegt sein Asylbegehren selbst. Trotzdem hat ein solcher Fall bislang keine Konsequenzen, was der Plan zu Recht ändern will. Ebenso wenig gelöst ist das Problem der angeblich Minderjährigen. Im Saarland, wo bisher schon in Zweifelsfällen regelhaft eine medizinische Überprüfung stattfindet, hat sich ergeben, dass 30 Prozent aller Altersangaben falsch waren. Deshalb muss endlich bundesweit eine solche regelhafte medizinische Untersuchung festgeschrieben werden.

[Beifall bei der AfD]

Einiges liegt auch bei den Integrations- und Sprachkursen im Argen. Viele dieser Kurse sind reine Alibiveranstaltungen ohne hinreichende Anwesenheits- und Erfolgskontrolle. Eine beträchtliche Zahl der Teilnehmer nimmt an den Sprachtests zum Kursende überhaupt nicht teil. Diejenigen, die teilnehmen, erreichen nicht einmal zu 50 Prozent das angestrebte Sprachniveau auf dem Level B2. Sanktionen sind theoretisch möglich, werden aber praktisch so gut wie nie verhängt. Deshalb brauchen wir eine erhöhte Kontrolldichte und wirksame Sanktionsmechanismen. Und wir müssen dringend über den Umgang mit straffällig gewordenen Asylbewerbern reden. Die bisher insoweit praktizierte Nachsichtigkeit und Nachlässigkeit lässt sich, das zeigen die dramatischen Fälle der letzten Jahre und Monate überdeutlich, im Sinne der Sicherheit unserer Bürger nicht länger beibehalten.

[Beifall bei der AfD]

Nicht fehlen darf schließlich die unzureichende Durchsetzung der Ausreisepflicht als das zentrale Problem, an dem wir schon – oder besser gesagt, Sie – seit Jahrzehnten herumlaborieren. Diese Thematik gewinnt noch weiter an Dringlichkeit, da die Schutzquote in Asylverfahren stetig sinkt: Betrug sie 2017 bundesweit noch 44 Prozent, so ist sie im Laufe dieses Jahres auf 34 Prozent gesunken. Oder anders ausgedrückt: Zwei Drittel aller Asylbewerber stellen derzeit unbegründete Anträge.

Diese Menschen sind eben nicht zu ganz normalen Berlinern zu machen, wie es der Senat in völliger Ignoranz gegenüber der geltenden Rechtslage plant.

[Beifall bei der AfD]

Vielmehr gilt – und ich zitiere mit Ihrer Erlaubnis, Herr Präsident, aus dem Masterplan Migration:

Menschen ohne Bleiberecht müssen unser Land verlassen. Einer Pflicht zur Ausreise muss eine tatsächliche Ausreise folgen.

Das ist eigentlich eine rechtsstaatliche Selbstverständlichkeit – leider nicht in Berlin. Hier ist eine ganze

(Präsident Ralf Wieland)