Hanno Bachmann
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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! In der Aktuellen Stunde vor zwei Wochen hat es nicht an flammenden Bekenntnissen gemangelt, jetzt aber endlich den Islamismus entschieden bekämpfen zu wollen. Der vorliegende Antrag ist quasi der erste Lackmustest, wie ernst es den jeweiligen Fraktionen wirklich damit ist.
Es geht um eine längst überfällige Maßnahme, nämlich darum, die Abschiebung von Gefährdern und Schwerkriminellen nach Syrien wieder zu ermöglichen. Zwar werden wir mit Gefahrenabwehr allein den Islamismus nicht besiegen, aber im Kampf gegen die Gefährder als terroristische Speerspitze des Islamismus ist die Abschiebung ein hochwirksames Instrument.
Bundesweit gelten ca. 660 Personen als islamistische Gefährder; unter ihnen sind mehrere Hundert Ausländer,
die prinzipiell abgeschoben werden können. Konkret bei uns in Berlin gibt es eine hohe zweistellige Zahl von islamistischen Gefährdern, von denen 30 bis 40 Personen Ausländer sein dürften. Neben Nordrhein-Westfalen sind wir in Berlin leider ein Ballungsgebiet islamistischer Gefährder.
Welche Optionen haben wir, mit diesen Gefährdern umzugehen? – Eine elektronische Fußfessel gibt es nicht. Die Observation auch nur eines Gefährders über 24 Stunden erfordert 30 bis 40 Beamte. Das mit der Observation betraute MEK verfügt aber insgesamt nur über weniger als 200 Mann. Eine Überwachung mit technischen Mitteln mag bei Attentätern helfen, die einen längeren Vorlauf benötigen und etwa Zutaten für eine biologische Waffe oder Bomben im Internet bestellen. Aber bei den immer häufiger in Erscheinung tretenden Einzeltätern, die unvermittelt mit Alltagsgegenständen wie Autos oder Messern zuschlagen, hilft eine solche Überwachung mit technischen Mitteln auch nichts. Dann gibt es schließlich noch die Option, Gefährder in Haft zu nehmen. Das ist aber nur möglich, wenn jemand straffällig wird, was keinesfalls auf alle Gefährder zutrifft, bevor sie zuschlagen mit einem Attentat.
Zudem werden sie irgendwann auch wieder entlassen und sind dann teils noch radikaler als zuvor, wie das Beispiel des Dresdener Attentäters belegt.
Die Zahl der Gefährder wie auch die begrenzten Handlungsoptionen der Polizei lassen eines klar ersehen: dass die Polizei schon alle Hände voll zu tun hat, die deutschen Gefährder irgendwie einzuhegen, und wir es uns nicht leisten können, auch noch die ausländischen Gefährder als tickende Zeitbomben frei durch die Gegend laufen zu lassen.
Deshalb ist die Abschiebung als Maßnahme, die das von dem jeweiligen Gefährder ausgehende Risiko sofort auf null reduziert und zudem eine abschreckende Wirkung auf das gesamte Milieu hat, so wichtig. Wie aber verfahren wir in Berlin mit ausländischen Gefährdern? Meine diesbezügliche Anfrage an den Senat hat Folgendes ergeben: In den ersten neun Monaten dieses Jahres wurde sage und schreibe ein Gefährder abgeschoben – ein Gefährder.
So sieht das Engagement des Senats für die Sicherheit der Berliner aus. Diese Untätigkeit verwundert allenfalls auf den ersten Blick, denn sie ist offensichtlich Programm, wie ein Zitat der Kollegin Schubert aus der Plenardebatte vom 30. November 2017 belegt. Ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin:
Es konnte mir noch niemand erklären, warum es so wahnsinnig vorteilhaft ist, potenzielle Terroristen abzuschieben. Was ist denn gewonnen, wenn sie anderenorts schwere Verbrechen begehen? Der Terror ist längst global …
Zitat Ende. – Ich finde, das spricht für sich, und es sollten alle Berliner wissen, wie viel – oder treffender: wie wenig – ihr Leben der Linkspartei wert ist.
Für uns ist die Abwägung hingegen eindeutig: Die potenziellen Opfer der Gefährder sind absolut unschuldig. Sie werden völlig willkürlich ermordet. Die Gefährder und Schwerkriminellen hingegen müssen mit der Abschiebung die Konsequenzen ihres Handelns tragen, denn es war ihre ureigene Entscheidung, sich so zu entwickeln, nachdem sie in Deutschland Schutz gefunden haben. Sie haben Ihre Rückführung durch ihr Verhalten selbst herausgefordert und ihren Schutzstatus verwirkt. Deshalb müssen sie auch die mit der Rückkehr nach Syrien verbundenen Risiken in Kauf nehmen.
Wir können und wir werden uns nicht an Verhältnisse gewöhnen, in denen es quasi zum allgemeinen Lebensrisiko gehören soll, auf der Straße oder in der Kirche unvermittelt abgestochen oder auf dem Weihnachtsmarkt von einem Laster zerquetscht zu werden. Das können wir nicht hinnehmen.
Nein, ich bin ja gleich fertig. Die Politik der unterlassenen Abschiebung von Gefährdern hat einen Preis, und dieser Preis bemisst sich im schlimmsten Fall in den verlorenen Leben Unschuldiger. Ich glaube, das kann niemand, vielleicht mit Ausnahme der Linkspartei, verantworten. Deshalb appelliere ich an den Innensenator, seiner Verantwortung gerecht zu werden und sich auf der Innenministerkonferenz für eine Rückführung von Gefährdern nach Syrien einzusetzen. – Vielen Dank!
Herr Kollege Zimmermann! Sie haben uns vorgehalten, wir würden hier immer wieder dasselbe Thema aufwärmen. Das stimmt so natürlich nicht. Sie wissen, dass das ein ganz spezieller Antrag ist, nämlich die Abschiebung von Gefährdern und Schwerkriminellen nach Syrien zu ermöglichen. Das hat mit der Abschiebung abgelehnter Asylbewerber, die wir anderweitig auch schon thematisiert haben, erst mal weniger zu tun. Da müssen Sie schon ein wenig differenzieren, nicht immer, wenn es um Abschiebung pauschal geht, ist das Thema von vornherein identisch.
Es gibt ja auch einen aktuellen Anlass, und der sollte Ihnen auch bekannt sein. Das ist einmal die Mordtat von Dresden, und das ist zusätzlich der Umstand, dass wir gerade in Berlin auch wieder letzte Woche einen Syrer als Angehörigen einer terroristischen Vereinigung festgenommen haben. Vor diesem Hintergrund stellt sich ganz akut die Frage, wie wir uns jetzt auf der Innenministerkonferenz dazu positionieren bzw. wie sich der Senat dazu verhält. Ich gebe Ihnen recht: Die Lage in Syrien ist ausschlaggebend, nur muss man die eben schon genau und analytisch betrachten.
Wir haben schon den Eindruck, dass bisher immer sehr routinehalber der Abschiebestopp verlängert worden ist. Manche Bundesländer haben das auch schon auf der vergangenen Innenministerkonferenz kritisiert. Da gibt es eine Protokollnotiz, dass manche Bundesländer nach verschiedenen Flüchtlingsgruppen differenzieren wollen. Natürlich gibt es in bestimmten Gebieten Syriens noch Krieg – das ist unbestritten –, und wir machen uns auch keine Illusionen über den Charakter des syrischen Regimes. Herr Assad ist sicher ein Fall für den internationalen Strafgerichtshof. Nichtsdestotrotz gibt es aber auch befriedete Gebiete in Syrien. Es gibt tausende von Syrern, die inzwischen Heimaturlaub dort machen. Es gibt Syrer, die Rückkehrhilfen in Anspruch nehmen, um nach Syrien zurückzukehren. Es verbietet sich da eine pauschale Betrachtung, und vor dem Hintergrund dessen, was wir jetzt an islamistischen Anschlägen zu beklagen hatten, ist es sehr wohl geboten, da ganz genau hinzusehen und sich dafür einzusetzen, dass, wenn es irgendwie möglich ist, Gefährder nach Syrien abzuschieben, dies dann auch zu tun.
Weiterhin haben Sie von einem Rückkehrmanagement gesprochen. Sie haben ja sogar einen Gefährdergewahrsam in Berlin-Lichtenrade mit zehn Plätzen eingerichtet, und die sind die meiste Zeit vakant. Sie stauben vor sich hin, weil Sie da aus ideologischen Gründen auch keine abgelehnten Asylbewerber unterbringen. Die Zahl der vollziehbar Ausreisepflichtigen hat mit über 14 000 einen neuen Rekordstand erreicht.
Die Zahl der Abgeschobenen sinkt von Jahr zu Jahr, seit dieser Senat 2016 angetreten ist. Sie können das einfach schlechterdings nicht kaschieren, dass hier eine Blockade besteht. Vielleicht sind Sie dafür noch am wenigsten verantwortlich, aber da müssen Sie sich für Ihre Koalition in Haftung nehmen lassen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir sind bestürzt angesichts der brutalen und sinnlosen islamistischen Terroranschläge in Dresden, Paris, Nizza und Wien. Wir trauern um die Toten, und unser Mitgefühl gilt den Angehörigen der Opfer und den Schwerverletzten.
Islamismus kostet das Leben Unschuldiger, und er wird uns allen unsere Freiheit nehmen, wenn wir ihm nicht widerstehen. Deshalb ist es mit den immer gleichen Beschwichtigungsfloskeln, die auf die unzähligen Anschläge der Vergangenheit folgten, nicht mehr getan. Ich hätte mir als Reaktion auf die Terroranschläge ein starkes Signal der Berliner Muslime gewünscht, ein Signal des Inhalts: nicht in unserem Namen, nicht im Namen unserer Religion!
Leider ist dieses Signal ausgeblieben. Was wir erleben mussten, waren Demonstrationen, die sich nicht etwa gegen die Morde richteten, sondern allein gegen die Karikatur des Propheten.
Und damit nicht genug: Letzten Sonntag zog ein 2016 als Asylbewerber eingereister Syrer durch Neukölln und zelebrierte öffentlich und ungehindert die Auspeitschung des französischen Staatspräsidenten Macron. – Was für ein obszönes Schauspiel mitten in Berlin!
Für uns ist klar: Für ihn und für alle, die denken wie er, ist kein Platz in unserer Stadt und in unserem Land.
Wenn wir über Islamismus reden, reden wir nicht nur über einige Hundert Gefährder und 12 000 Salafisten – das ist die terroristische beziehungsweise gewaltbereite Speerspitze –, sondern wir reden über ein strukturelles Problem, das bereits in viele Bereiche unserer Gesellschaft eingedrungen ist. Nehmen wir nur die Schulen: Lehrerverbände beklagen ein Klima der Einschüchterung durch muslimische Schüler bei heiklen Themen. Das Mobbing gegen jüdische Mitschüler und gegen Schülerinnen, die sich nicht streng religiös verhalten, nimmt zu. Die Absenz muslimischer Mädchen beim Schwimmunterricht wie auch der fehlende Respekt von Schülern gegenüber Lehrerinnen ist inzwischen ein Alltagsphänomen. Das alles ist fatal.
Denn wo, wenn nicht in der Schule, sollen die Schüler die Werte, die Ideen und die Toleranz vermittelt und vorge
lebt bekommen, die sie später in die Lage versetzen, dem totalitären Islamismus zu widerstehen?
Auch die Meinungs- und die Kunstfreiheit sind bedroht, weshalb wir in unserer Entschließung ein klares Bekenntnis zu ihr ablegen. Wer wird nach dem Massaker bei Charlie Hebdo und der Enthauptung von Samuel Paty noch wagen, Mohammed-Karikaturen zu veröffentlichen? – Dabei ist eine satirische Darstellung von Religion nun einmal von diesen Freiheiten umfasst. Wo Christen lernen müssen, sich mit einem Film wie „Das Leben des Brian“ zu arrangieren – und viele finden ihn vermutlich sogar lustig –, müssen auch Muslime mit MohammedKarikaturen umzugehen lernen.
Besonders stark wirkt der Islamismus auf die hiesigen Muslime über Verbände und Moscheen und von außen über Staaten wie die Türkei und Katar ein. Letztere nehmen Einfluss über Propagandakanäle, über Geldflüsse und die Entsendung von Imamen. Sie befeuern Konflikte und zielen darauf ab, Integration zu verhindern. Besonders unrühmlich agiert dabei der türkische Präsident Erdoğan, der in jedem Konflikt von außen noch Öl ins Feuer gießt.
Auf der anderen Seite stehen die, die für eine aufgeklärte Version des Islam kämpfen, die das beste Gegengift gegen Islamismus ist. Doch die Vorkämpfer für diese Ideen lassen wir im Stich: An den skandalösen Zustand, das Menschen wie Seyran Ateş und Hamed Abdel-Samad rund um die Uhr geschützt werden müssen, weil Fundamentalisten sie mit dem Tode bedrohen, haben wir uns nur allzu leicht gewöhnt. Hamed erinnerte kürzlich daran, wie absurd es ist, dass er alle vier Monate die Wohnung wechseln muss, während Gefährder unbehindert durch die Gegend laufen können.
Das Vordringen des Islamismus ist indes nicht naturgegeben: Es beruht auf Kulturrelativismus und falscher Toleranz, die sich aus der verfehlten Multikultiideologie ableiten, die jede zugewanderte Lebens- und Glaubenspraxis per se als legitim ansieht. Es gibt viele Beispiele, wie linke und grüne Politik den Islamismus fördert, und einige werden ich im Folgenden beleuchten. – Es beginnt damit, dass Sie den Muslimen pauschal eine extreme Opferrolle als permanent diskriminierte Minderheit zugestehen, auf die sich dann auch die Islamisten berufen können. Berechtigte Kritik diffamieren Sie als Islamophobie und schaffen somit ein Framing, das auch Fundamentalisten gegen Kritik immunisiert.
Und auch wenn Sie sich am Internationalen Frauentag noch so sehr als Vorkämpfer für Frauenrechte in Pose werfen – Frauen im Allgemeinen und muslimischen
Frauen im Besonderen ist wenig mit verfassungswidrigen Parité-Gesetzen geholfen. Man schützt sie vielmehr, indem man den Anmaßungen des zutiefst patriarchalischen Islamismus entgegentritt, und da sind Sie ein Totalausfall.
Sie arbeiten sich an der vermeintlich toxischen Männlichkeit alter weißer Männer ab. Aber sobald die Männer mit den langen Gewändern und den langen Bärten um die Ecke kommen, schlagen Sie sich als Erste in die Büsche.
Freiheitssuchende Frauen aus muslimischen Familien können auf Sie am allerwenigsten zählen. Notorisch ist die Kooperation des Senats mit fundamentalistischen Verbänden und Organisationen. Viele in der Koalition wollen das Neutralitätsgesetz schleifen und auch fundamentalistisch konnotierte Symbole wie das Kopftuch in staatlichen Institutionen etablieren. Kopftuchtragende Rechtsreferendarinnen sind ein erster Schritt dahin, das für den Rechtsstaat existenzielle Vertrauen in die Neutralität der Justiz zu untergraben.
Eine Gesellschaft, die ihre Kultur verteidigt und sicher auftritt, macht es den Integrationswilligen leichter. Das hilft gegen Islamismus. Der Senat will jedoch überhaupt keine Integration, wie die Begründung der kürzlich vorgelegten Novelle des Partizipations- und Integrationsgesetzes zeigt. Dort heißt es – ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten –:
Der Begriff der Integration bildet nicht ab, was mit dem Gesetz erreicht werden soll. Die Vorstellung von Integration trennt die Gesellschaft in Menschen mit und ohne Einwanderungsgeschichte
und
legt nahe, dass diejenigen, die neu hinzugekommen sind, sich in eine bestehende Gesellschaft einfügen sollen.
Ja, was denn sonst? Sollen wir jetzt mit Salafisten täglich aufs Neue unser Zusammenleben verhandeln? Das ist doch aberwitzig.
Sie öffnen hier ein scheunengroßes Einfallstor für die Islamisten, denn wenn wir unsere Werte nicht propagieren, werden andere in dieses Vakuum stoßen.
Wenn wir den 11. September 2001 als Ausgangspunkt nehmen, befinden wir uns schon seit fast 20 Jahren im Kampf gegen den Islamismus. Was haben wir seither erreicht? – Wenn wir ehrlich mit uns sind, wenig bis nichts. Weder gibt es bislang eine Strategie, noch können
wir wesentliche Fortschritte verzeichnen. Deshalb ist es Zeit für eine Neubesinnung. Wenngleich es nicht den Königsweg gibt, den Islamismus zu besiegen, so ist doch eines klar: Ohne den Willen zur zivilisatorischen und kulturellen Selbstbehauptung, ohne dass wir unsere Werte offensiv vertreten, wird es nicht gehen.
Als AfD fordern wir daher: An allen Berliner Schulen sind die Schüler über die Gefahren des Islamismus und die konstitutive Bedeutung der Meinungsfreiheit für die Demokratie aufzuklären.
Die Bildungsverwaltung stärkt den Lehrern dabei im Fall von Anfeindungen uneingeschränkt den Rücken. Intransparente Finanzflüsse aus dem Ausland an Moscheen zur Förderung des Fundamentalismus sind zu unterbinden. Dasselbe gilt für den Import von Imamen. Jedwede Kooperation mit fundamentalistischen Verbänden ist einzustellen.
So ist beispielsweise die Kooperation mit DITIB sofort zu beenden. Das Neutralitätsgesetz muss fortgelten. Fundamentalistisch-religiöse Symbole haben vor allem bei Polizei und Justiz, aber auch im Schuldienst nichts verloren.
Die von uns in diesem Hause bereits beantragte gesetzlicher Befreiung von Mädchen an staatlichen Schulen vom Kopftuch, bis sie das Alter der Religionsmündigkeit erreichen, ist zu verabschieden. Nur wer die freie Persönlichkeitsentwicklung fördert, kann fundamentalistischer Indoktrination etwas entgegensetzen.
Ausländische Gefährder und Salafisten sind zum Schutz der Bevölkerung umgehend abzuschieben, und zwar auch nach Syrien und in den Irak.
Wir müssen endlich unsere Grenzen schützen, um zu verhindern, dass – wie im Fall des Attentäters von Nizza – Terroristen unter Berufung auf Asyl ungehindert einreisen können, um Anschläge zu begehen. Islamistische Hasskriminalität im Netz ist konsequent zu verfolgen.
Der Horror der letzten Tage und Wochen zeigt eines überdeutlich: So wie bisher kann es nicht weitergehen. Dieses Mal dürfen wir nicht in alte Routinen zurückfallen, kaum dass die Toten bestattet sind, sondern wir müssen es anders und besser machen. Das sind wir den Toten schuldig, und das sind wir unserer Bevölkerung schuldig, die zu schützen, unsere wichtigste Aufgabe ist. – Vielen Dank!
Sehr geehrter Herr Kollege Zimmermann! Ich habe Sie mitnichten der Komplizenschaft mit dem Terrorismus bezichtigt, und wenn Sie mir genau zugehört hätten, hätten Sie diese Behauptung auch gar nicht in den Raum gestellt. Was ich Ihnen allerdings vorgeworfen habe, ist die Kooperation mit fundamentalistischen, legalistischen Verbänden, und ich kann Ihnen dafür auch ein Beispiel nennen.
Ich habe 2018 nach der Kooperation des Senats mit DITIB gefragt. DITIB ist der verlängerte Arm des autoritärfundamentalistischen türkischen Regimes. Als Antwort erhielt ich, dass der Senat mit DITIB kooperiert bei der religiösen Betreuung muslimischer Inhaftierter, dass er am Berliner Beirat für die Betreuung muslimischer Inhaftierter teilnimmt. Weiter gibt es ein Projekt im Rahmen des Landesprogramms „Demokratie. Vielfalt. Respekt.“ des Vereins Violence Prevention Network, und dieses Projekt kooperiert seinerseits mit einer DITIB-Moschee – damit aber noch nicht genug. Darüber hinaus ist DITIB auch noch Mitglied im Berliner Islamforum
und Mitglied im bezirklichen interreligiösen Dialog von Charlottenburg-Wilmersdorf. – Ich glaube, das sind ausreichend Belege für meine Behauptung.
Dann haben Sie noch einen Vorwurf an die FPÖ gerichtet. Ich glaube, Sie sind wirklich nicht in der Position, hier auf andere Länder und Parteien zu verweisen.
Wenn man nur einmal betrachtet, welches Ausmaß an Politik- und Staatsversagen überhaupt erst den Anschlag des Anis Amri möglich gemacht hat, dann sollten Sie lieber schweigen, als auf andere zu verweisen. – Vielen Dank!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Im Antrag der Koalition spiegelt sich die ganze Misere der deutschen Asylpolitik wider. Wesentliche Fakten werden unterschlagen, eine hohle Pseudomoral wird zum alleinigen Maßstab der Politik erhoben und jeder Ansatz einer auch nur mittelfristig tragenden Lösung fehlt komplett.
Beginnen wir mit den unterschlagenen Fakten: Gleich zu Anfang Ihres Antrags ist von den verheerenden Bränden in Moria die Rede, ganz so, als handele es sich um eine Naturkatastrophe. Es war aber keine Naturkatastrophe, sondern Brandstiftung aus erpresserischer Motivation heraus.
Sie müssen sich dann schon eingestehen, dass Sie mit Ihrem Antrag einer Erpressung nachgeben. Ebenso verschweigen Sie uns, wer die Menschen auf Moria eigentlich sind. Zu drei Viertel sind es Afghanen, deren Gesamtschutzquote in Deutschland 2019 bei gerade einmal 38 Prozent lag. Sie wollen also Leute hierher holen, die zu über 60 Prozent gar nicht schutzberechtigt sind. Auch das halten wir für widersinnig.
Und natürlich unterschlagen Sie, dass Deutschland seit 2015 mit der Aufnahme von Menschen – in Relation zur Bevölkerung, wie auch in absoluten Zahlen – in der EU und global mit an der Spitze liegt. Weltweit gibt es laut UNHCR nur zwei Staaten, die absolut noch mehr aufgenommen haben als wir. Unter den westlichen Demokratien liegen wir klar an der Spitze. Wir haben also unser Soll auf Jahre hinaus klar übererfüllt. Von einer moralischen Pflicht, noch mehr zu tun, kann ernsthaft nicht die Rede sein. Die Frage sollte eigentlich sein: Wer entlastet Deutschland?
An Herrn Dregger gerichtet: Jetzt soll es mal wieder Ihre seit 2016 permanent vergeblich beschworene europäische Lösung richten. Bei der gibt es nur ein grundlegendes Problem: Es ist eine Lösung ohne die Europäer. Die machen den deutschen Irrweg nämlich nicht mehr mit.
In der Frage der Aufnahme von Erwachsenen aus Moria haben Sie alle anderen 25 Mitgliedstaaten gegen sich. Deren Regierungen reagieren rational, bedenken die Konsequenzen ihres Handelns und fühlen sich den Interessen ihrer eigenen Bevölkerung verpflichtet.
Einzig in Deutschland stolpert die Asylpolitik von einer pseudomoralischen Affekthandlung zur nächsten, ohne jeden Plan, ohne jede Strategie.
Mit jeder unilateralen Aufnahme, Herr Dregger, entfernen Sie sich weiter von der europäischen Lösung, die Sie doch angeblich anstreben. Diese Paradoxie müsste Ihnen eigentlich auch bewusst sein. De facto bedeutet europäische Lösung inzwischen: Alle halten die Füße still und warten, bis die deutsche Politik mal wieder die Nerven verliert und sich einseitig zur Aufnahme bereit erklärt.
Und wieder an die Koalition gerichtet – es wurde schon von den Vorrednern betont –: Die griechische Regierung hat ein ganz klares Anliegen artikuliert: Sie will explizit nicht, dass noch nicht als schutzberechtigt Anerkannte von den Ägäisinseln ausgeflogen werden, weil sie sonst weitere Brandstiftungen – eine haben wir schon auf Samos erlebt – und eine neue Fluchtwelle aus der Türkei fürchtet.
Und es ist schon frappierend – Herr Zimmermann hat das in dieser Hinsicht etwas modifiziert –, wie Sie jetzt mit dem Moralpanzer über die berechtigten Interessen eines EU-Partnerlandes hinwegwalzen, denn in Ihrem Antrag ist von einer Koordination mit Griechenland nicht die Rede. Sie hintertreiben in typisch deutscher Selbstbezogenheit die griechische Politik, was Ihnen als Landesregierung schlicht nicht ansteht.
(Frank Zimmermann)
Wir müssen uns endlich von dem Denkfehler lösen, dass Hilfe für Menschen in Not, zu der wir als AfD uneingeschränkt stehen,
gleichbedeutend mit der Aufnahme in Deutschland ist.
Wenn wir die Perspektive über Moria hinaus weiten, sehen wir, dass es laut UN derzeit 80 Millionen Flüchtlinge weltweit gibt. Jedem denkenden Menschen ist angesichts dessen einsichtig, dass wir die Fluchtbewegungen des 21. Jahrhunderts nicht mit unbegrenzter Aufnahme in Deutschland und Europa bewältigen können.
Für uns als AfD ist klar, wie sich eine Lösung in Anlehnung an das australische Modell gestalten muss.
Erstens: Die illegale Einreise unter Berufung auf Asyl ist sofort zu beenden.
Zweitens: Hilfe wird vor Ort in der jeweiligen Krisenregion im Wege heimatnaher Zuflucht geleistet, wozu wir großzügig finanzielle und technische Hilfe leisten.
Und wenn das erreicht ist, dann nehmen wir drittens in freier demokratischer Selbstbestimmung auserwählte, besonders Schutzbedürftige im Wege des humanitären Resettlements auf.
So sieht ein zukunftsfähiges Schutzsystem des 21. Jahrhunderts aus, im Kontrast zu dem konzeptlosen Herumgewurstel im Rahmen eines dysfunktionalen EU-Systems, das schon seit Jahren nicht mehr funktioniert. – Vielen Dank!
Frau Schubert! Ich habe eben schon über unterschlagene Fakten gesprochen. Auch Sie haben eine wichtige Tatsache unterschlagen: Das Lager auf Moria gibt es schon seit 2014. Eigentlich waren die Verhältnisse dort von Anfang an relativ beklagenswert. Die Geschichte von Moria ist eine Abfolge von Überfüllungen, Gewaltausbrüchen, Brandstiftungen, dann Überführungen einiger aufs Festland oder ins Ausland, dann wieder Nachrücken anderer aus der Türkei. Ich möchte Sie aber mal fragen: Wer hat in der Zeit eigentlich in Griechenland regiert?
Von 2015 bis 2019 hieß der Ministerpräsident Tsipras,
und er stand einer kommunistischen Partei, nämlich der Syriaza, vor.
Es waren also Ihre kommunistischen Buddys, die diese Verhältnisse auf Moria, die Sie gerade eben wieder so lautstark beklagt haben, im Wesentlichen zu verantworten haben.
(Katina Schubert)
Falls Sie mit Ihrer Rede zum Ausdruck bringen wollten, dass Kommunisten unfähig sind, Politik zu gestalten, gebe ich Ihnen ja recht,
aber bitte bedenken Sie doch erst einmal, an wen Sie Ihre Vorwürfe eigentlich korrekterweise adressieren sollten. – Vielen Dank!
Ich frage den Senat: Wie erklärt der Senat der Berliner Bevölkerung, dass erneut, genau wie im Fall Amri, ein Islamist, der ein vollziehbar ausreisepflichtiger abgelehnter Asylbewerber und zudem bereits als gewältig polizeibekannt war und überdies auch noch zuvor in einem anderen EU-Staat bereits einen Asylantrag gestellt hatte, in einer derart frappierende Ähnlichkeit mit dem Fall Amri aufweisenden Konstellation erneut ein islamistischer Terroranschlag in Berlin möglich war?
Ja, in der Tat, da die Frage keineswegs beantwortet ist. Welche Anstrengungen hat denn der Senat ganz allgemein unternommen, um die Berliner Bevölkerung vor dem Anschlag von dem bekanntermaßen gewalttätigen und psychisch labilen und latent islamistische Sympathien äußernden und damit eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellenden Attentäter zu schützen, zum Beispiel durch eine Abschiebung nach Finnland, von wo aus er eingereist war?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Letzte Woche war eine gute Woche für den Rechtsstaat und für den Kampf gegen den politischen Islam, denn das Bundesverfassungsgericht erklärte es für rechtmäßig, Referendarinnen, die in der Rolle einer Richterin oder Staatsanwältin bei Gericht auftreten, das islamische Kopftuch zu verbieten. Es stärkte so die staatliche Neutralität und bestätigte im Übrigen implizit entsprechende Regelungen in unserem Berliner Neutralitätsgesetz.
Aber weitere Schritte sind notwendig, und das belegen Fälle aus Hamburg und Kiel, wo zwei junge Frauen, eine Schülerin und eine Studentin, jeweils darauf beharrten, ihre Schule bzw. Universität vollverschleiert zu besuchen. Dies zu verbieten, scheiterte bislang an der fehlenden speziellen Rechtsgrundlage, welcher es für den damit verbundenen Eingriff in die Religionsfreiheit bedarf. Unsere Fraktion hat schon 2016 einen Antrag auf ein umfassendes Verbot der Vollverschleierung im öffentlichen Raum, wie es in vielen anderen europäischen Staaten übrigens längst gängig ist, eingebracht. Wäre man dem damals gefolgt, würde heute keine Rechtslücke bestehen. So aber müssen wir auch in Berlin spezielle Regelungen erlassen, um zumindest an Schulen und Hochschulen den Nikab untersagen zu können. Das zumindest sollte doch Minimalkonsens sein.
Es liegt auf der Hand, dass man vollverschleiert zahlreiche der im Berliner Schulgesetz niedergelegten Bildungs- und Erziehungsziele nicht erreichen kann, und ebenso wenig kann man auf diese Weise vernünftig einen wissenschaftlichen Diskurs in universitären Lehrveranstaltungen führen. Wir brauchen also entsprechende Verbote, um unsere Bildungsinstitutionen funktionsfähig zu erhalten.
Aber uns geht es noch um etwas anderes. So mag man einwenden, das Thema werde symbolhaft überfrachtet, weil es in Berlin, soweit bekannt, noch gar keinen Fall einer vollverschleierten Schülerin bzw. Studentin ge
(Stefan Förster)
geben hat. Und ja, uns ist es in der Tat wichtig, ein Zeichen zu setzen – ein Zeichen, dass wir endlich klare Grenzen ziehen, gegen das Vordringen des politischen Islam, und denen entgegentreten, die aus der Religion ein politisches Projekt machen.
Wie notwendig das ist, zeigt exemplarisch der Fall der Kieler Studentin – hinter der stehen nämlich Salafisten, die auch ihren Prozess finanzieren wollen. Es geht den Fundamentalisten eben gerade darum, sukzessive in unsere Institutionen einzudringen und den Nikab systematisch nach und nach in allen Bereichen der Öffentlichkeit zu etablieren. Deshalb ist es so wichtig, den Anfängen zu wehren.
Was überdies die rein praktische Notwendigkeit einer Regelung mit Blick auf die künftig zu erwartenden Fallzahlen angeht, möchte ich auch auf Aktivitäten des Bundesgesetzgebers verweisen. Der hat es kürzlich als erforderlich erachtet, ein Verbot der Gesichtsverhüllung von Verfahrensbeteiligten vor Gericht gerade auch mit Blick auf die Burka zu regeln. Ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin auszugsweise aus der diesbezüglichen Bundesratsinitiative:
gerichtliche Praxis erwartet, dass Fallkonstellationen mit vollverschleierten Personen … angesichts der beachtlichen Zahl von Zuwanderern aus Kulturkreisen, in denen eine solche Verschleierung nicht unüblich ist, vermehrt auftreten werden.
Zitat Ende. – Die hier geäußerte Erwartung lässt sich ohne Weiteres auf die Situation an Schulen und Hochschulen in Berlin übertragen. Geben wir also unseren Schulen und Hochschulen rechtzeitig die Mittel an die Hand, mit dem Phänomen der Vollverschleierung adäquat umgehen zu können.
Der Nikab steht dem Bildungserfolg entgegen und hat zudem als Symbol der Frauenunterdrückung an unseren Bildungsstätten ganz grundsätzlich nichts verloren. In der Aktuellen Stunde haben Sie gerade wieder die Frauenrechte beschworen – hier können Sie nun beweisen, dass es Ihnen damit auch gegenüber fundamentalistisch-islamistischen Praktiken wirklich ernst ist. – Vielen Dank!
Besser als Sie kenne ich die Verfassung allemal. – Herr Kohlmeier, Sie haben mir offensichtlich weder zugehört noch die Begründung unseres Antrages gelesen. Noch einmal der Klarstellung wegen: Wir verfolgen zwei Anliegen. Das eine ist die Funktionsfähigkeit unserer Bildungseinrichtungen, die eben nicht mehr gewährleistet ist, wenn dort Schülerinnen mit Nikab auftreten; das haben wir eingehend begründet. Wie wollen Sie Sport treiben mit einem Nikab? – Im Berliner Schulgesetz ist auch vorgesehen, man soll zur Musik erzogen werden – wie wollen Sie ein Blasinstrument spielen oder singen mit einem Nikab? – Sie können uns das ja mal erklären, mir ist es nicht ersichtlich.
Das zweite ist in der Tat das Zurückdrängen des politischen Islam. Ich habe immer vom politischen Islam beziehungsweise Islamismus gesprochen und keineswegs pauschal vom Islam – diese Differenzierung haben Sie geflissentlich überhört.
Brüllen Sie doch nicht ständig dazwischen, ich habe das Wort. – Danke!
Dann haben Sie angemahnt, ich solle Ihnen eine Quelle nennen, das kann ich gerne. Die Quelle: Entwurf eines Gesetzes zum Verbot der Gesichtsverhüllung während der Gerichtsverhandlung, Gesetzentwurf des Bundesrates, Drucksache 19/6287. Dort finden Sie aus Sicht der Praktiker vor Gericht die Notwendigkeit einer solchen Regelung begründet für die Gerichtsbarkeit.
Dasselbe gilt auch für Schulen und Hochschulen. Im Übrigen ist es bezeichnend, dass Ihre Hamburger Kollegen durchaus die Notwendigkeit sehen, die von uns angemahnten Regelungen zu erlassen. Da zeigt sich mal wieder der Unterschied zwischen Hamburg und Berlin.
Ihre Kollegen in Hamburg haben ein durchaus gutes Wahlergebnis erzielt, von dem Sie hier in Berlin nur träumen können.
Das zeigt sich beim Mietendeckel, das zeigt sich hier. Da handelt es sich anscheinend um völlig verschiedene Parteien. In anderen Bundesländern gibt es diese Regelung längst. Ich habe Ihnen auch die Regelungen aus Bayern zitiert; das hätten Sie auch einmal nachlesen können.
Im Übrigen ist es unser Politikansatz, dass man vorausschauend agiert, und wenn man vor die Lage kommt, schon ein Gesetz hat, wenn der Fall auftritt, anstatt abzuwarten, bis es zu dem Problem kommt, vor das sich die Länder Hamburg und Schleswig-Holstein gestellt sahen. – Vielen Dank!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! 2015 darf sich nicht wiederholen, so lautet das Mantra deutscher Politik seit dem damals gezielt herbeigeführten Kontrollverlust.
Aktuell sehen wir jedoch Bilder von der türkischgriechischen Grenze, die uns in beklemmender Weise an die damalige Entwicklung erinnern. Wir sehen Menschen, die in zynischer Weise von dem türkischen Regierungschef Erdoğan manipuliert und instrumentalisiert werden, um Deutschland und die EU zu erpressen. Wird die Situation falsch gehandhabt, kann sie schnell eskalieren und eine gefährliche Dynamik entwickeln. Umso wichtiger ist es, dass alle politischen Akteure verantwortungsvoll und kohärent reagieren. Wirklich das Letzte, was wir in dieser Situation brauchen, sind unqualifizierte Querschüsse profilierungswütiger Berliner Provinzpolitiker,
Berliner Provinzpolitiker, die kaum, dass Erdoğan die Menschen an die Grenze gebracht hat, schon auf der Matte stehen und ihre unbegrenzte Aufnahmebereitschaft verkünden.
(Nicole Ludwig)
Wenn man aus 2015 eine Lehre ziehen kann, dann ist es doch die: Migrationspolitik ist auch ganz zentral Kommunikationspolitik, weshalb man dieses Instrument eben sehr sensibel handhaben muss. Wird unbegrenzte Aufnahmebereitschaft signalisiert, wie 2015 mit den Tweets des BAMF oder den Selfies von Frau Merkel, machen sich die Menschen auf den Weg. Wird hingegen klar vermittelt, dass keine Aussicht auf Aufnahme in dem Zielland besteht, werden die Menschen erst gar nicht aufbrechen, denn sie verhalten sich in dieser Hinsicht durchaus rational.
Daher ist es absolut richtig, wenn Griechenland seine Grenze für uns alle schützt und die von Erdoğan gezielt befeuert Illusion einer Aufnahme in der EU widerlegt. Hierin ist sich übrigens auch die EU einig.
Im Widerspruch dazu betreibt der Senat seine eigene Asyl- und Kommunikationspolitik. Spielen wir doch mal durch, was passieren würde, wenn die von Ihnen offerierten Kontingente von der Grenzen tatsächlich nach Berlin ausreisen dürften. Die Nachricht würde sich in Sekundenschnelle über Social Media verbreiten, und binnen kürzester Zeit würde sich die fünf-, zehn- oder zwanzigfache Menge an der Grenze wiederfinden und ihrerseits Aufnahme fordern. Der Druck auf Griechenland würde massiv zunehmen und die Position des Erpressers Erdoğan gestärkt.
Die Senatorin Breitenbach hat in der Fragestunde mal wieder die Menschenrechte beschworen. Sie hat damit mal wieder eindrucksvoll bestätigt, dass sich gerade diejenigen am entschiedensten auf die Menschenrechte berufen, die deren Bedeutung und Geltungsbereiche am wenigsten durchdrungen haben.
Frau Senatorin! Es gibt eben kein Menschenrecht auf Einwanderung in ein Zielland seiner Wahl, und wenn man längst in Sicherheit ist, wie die von der Türkei aufgenommenen Menschen, ist man auch kein Flüchtling mehr, sondern man ist ein Migrant, der aus einem sicheren Drittstaat kommt.
Deutschland und Berlin haben ihr Soll seit 2015 mehr als übererfüllt. Deutschland hat neben Österreich und Schweden die Hauptlast innerhalb der EU getragen, und Berlin allein hat seither ca. 100 000 Menschen aufgenommen. Wir haben hier wahrlich keinen Nachholbedarf. Da Sie Fragen knapper Ressourcen prinzipiell ausblenden, bringe ich es hier als schlichte Zustandsbeschreibung: Nein, wir haben keinen Platz mehr. Es fehlen Wohnungen, es fehlen Lehrer, es fehlen Schulplätze, es fehlen Kindergartenplätze, es fehlt Kindergartenpersonal. Die Infrastruktur ist am Limit, und jetzt droht auch noch ein Konjunktureinbruch infolge des Coronavirus, womit
sich die Frage der Finanzierung der Aufnahme weiterer Menschen noch dringlicher stellt als ohnedies.
Wenn Sie tatsächlich Überkapazitäten an Unterbringungsplätzen haben, Frau Senatorin, dann können Sie einfach auf ein paar der geplanten MUFs verzichten, die in den betroffenen Nachbarschaften ohnedies vielfach auf Protest stoßen.
Der Unterschied zwischen uns und der Koalition in der Migrationspolitik lässt sich klar auf den Punkt bringen: Uns geht Hilfe vor Zuwanderung, Ihnen hingegen geht Zuwanderung vor Hilfe.
Im Gegensatz zu Ihrer völlig willkürlichen Aufnahmepolitik legen wir den Fokus auf Hilfe vor Ort, die viel wirksamer ist und viel mehr Menschen erreicht. Dies ist nicht die Stunde, um mal wieder linke Pseudomoral auf Kosten der Allgemeinheit auszuleben. Deshalb mein Appell: Leisten wir unseren Beitrag, die Krise zu lösen, indem wir die Türkei bei der Versorgung der Menschen unterstützen und indem wir in der Region Idlib eine humanitäre Schutzzone einrichten. Aber unterlassen Sie unverantwortliches Gerede ohne Rücksicht auf die möglicherweise weitreichenden Konsequenzen. – Vielen Dank!
Vielen Dank, Herr Präsident! – Vor dem Hintergrund, dass aus der jetzt umgetauften Ausländerbehörde sowohl 2017 als auch 2019 jeweils Tausende Blankodokumente von Aufenthaltstiteln geklaut worden sind – das zweite Mal deshalb, weil Sie nach dem ersten Mal keine verstärkten Sicherheitsvorkehrungen getroffen haben –, frage ich Sie, ob Sie gestern neben dem Türschild auch endlich das Türschloss ausgetauscht haben.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ich frage den Senat: Weshalb ist der Senat daran gescheitert, gemäß seiner ursprünglichen Absicht und insbesondere gemäß der den Anwohnern gemachten Zusagen die sogenannten Temp
ohomes an den jeweiligen Standorten nicht länger als drei Jahre für die Unterbringung von Asylbewerbern zu nutzen?
Frau Senatorin! Wenn Sie also – Stand heute – immer noch gezwungen sind, viele Menschen in Tempohomes unterzubringen, müsste das nicht Konsequenzen für den Umfang des weiteren Zuzugs von Asylbewerbern nach Berlin haben, den Sie ja immer noch weiter zu forcieren gedenken? Wo sollen denn die dann untergebracht werden?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Antrag der Koalition, Leistungen der Wohnungslosenhilfe unabhängig vom Aufenthaltsstatus zu gewähren, fügt sich nahtlos ein in die unablässigen Bestrebungen von Rot-Rot-Grün, unter Missachtung geltenden Rechts ein De-facto-Bleiberecht für alle zu etablieren.
Dabei möchte ich allerdings eines festhalten: Es ist natürlich nichts dagegen einzuwenden, obdachlosen Menschen, und zwar auch solchen ohne Aufenthaltsstatus, kurzfristig zu einer Notunterkunft zu verhelfen. Deswegen haben wir uns im Ausschuss auch enthalten. Aber diese Notlage nutzen Sie ja nur als Vorwand, denn Ihre Intentionen sind weitergehend.
Sie wenden sich ja ganz grundsätzlich gegen die Anwendung des Aufenthaltsrechts. Bezeichnend ist die Passage in Ihrer Begründung, wo es heißt, Forderungen nach sofortiger Rückführung in die Herkunftsländer entsprächen nicht dem Koalitionsvertrag und seien daher zurückzuweisen. In einem Rechtsstaat hat sich die Verwaltung eben nun mal vorrangig an den Gesetzen zu orientieren und nicht an Ihrem abstrusen Koalitionsvertrag.
Weiterhin schreiben Sie, EU-Bürger nähmen ihr Recht auf Freizügigkeit war, indem sie auf der Suche nach einem besseren Leben nach Berlin kommen. Das mag die Motivlage korrekt beschreiben, ist aber rechtlich natürlich unzutreffend. Die Freizügigkeit ist an eine Arbeitsaufnahme bzw. eine Ausbildung oder an die Fähigkeit, den Lebensunterhalt selbst zu finanzieren, geknüpft.
Sie umfasst jedoch gerade nicht das Recht, beliebig in das Sozialsystem eines anderen Mitgliedstaates einzuwandern. Die EU ist eben gerade keine Sozialunion, und das ist gut so.
Wir sagen daher: Hilfe für Menschen in unmittelbarer Notlage – ja, natürlich! Aushebelung des Aufenthaltsrechts und fortgesetzte Armutszuwanderung – nein! Ein starker Sozialstaat und offene Grenzen für jedermann schließen sich aus. Vor die Wahl gestellt, entscheidet sich Rot-Rot-Grün für offene Grenzen. Wir als AfD befürworten dagegen ganz klar den Erhalt des Sozialstaats. – Vielen Dank!
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Integrationskapitel des Einzelplans 11 sind Ausdruck einer Migrationspolitik, die völlig blind ist für die durch sie verursachten immensen Kosten. Ganz offensichtlich haben Sie nicht eine Sekunde an diejenigen gedacht, die Ihren migrations- wie fiskalpolitischen Irrweg finanzieren müssen – die Steuerzahler.
Vielleicht glauben Sie ja an die von Heiko Maas artikulierte linke Voodoo-Ökonomie, wonach bei der Asylpoli
tik niemandem etwas weggenommen wird. Tatsächlich aber wird jeder einzelne Euro Ihres Etats den Steuerzahlern abverlangt, und wenn das Geld dann auch noch für Belange ausgegeben wird, die der Allgemeinheit nicht nutzen, sondern ihr vielmehr schaden, dann darf man durchaus im politischen Sinne von einer Veruntreuung öffentlicher Mittel sprechen.
Alle Fehlentwicklungen, die schon im vorherigen Haushalt angelegt waren, haben Sie verstetigt. Praktisch alle Posten mit Migrationsbezug werden mit der Gießkanne und völlig losgelöst von realen Notwendigkeiten einfach mal um mindestens 5 bis 10 Prozent aufgestockt. Rückläufig ist mit der Rückkehrförderung ausgerechnet eine der wenigen sinnvollen Positionen. Allein die direkten flüchtlingsbedingten Ausgaben belaufen sich auf immer noch 530 bis 560 Millionen Euro per anno.
Soweit es dabei im Vergleich zu den Vorjahren vordergründig einen Rückgang gibt, dann nicht etwa, weil die Folgen der Asylkrise ausgestanden wären, sondern schlicht deshalb, weil vielfach ein Übergang ins HartzIV-System erfolgte. Das entlastet zwar das Land Berlin, aber keineswegs die Steuerzahler. Die müssen die betreffenden Asylbewerber jetzt nämlich über den Bundeshaushalt finanzieren.
Sie haben einen Wildwuchs von geförderten Projekten und Initiativen etabliert, den Sie wahrscheinlich selbst nicht mehr überblicken. Es ist Ihnen aber egal, Hauptsache die mit Ihnen verwobene Migrations- und Abschiebeverhinderungsindustrie ist mit aus Steuergeldern finanzierten Posten versorgt.
So wird etwa die Asylberatung noch einmal ausgebaut, obwohl die Zugangszahlen und die offenen Verfahren zurückgehen. Für die Beratung in Ankunftszentren wird ein sechsstelliger Betrag aufgewendet, obwohl das BAMF als die für Asyl zuständige Behörde genau dort eine Erstberatung anbietet und sich das Land Berlin die Kosten komplett sparen könnte.
Eine Evaluation schließlich findet gar nicht erst statt und wenn doch, dann rein alibihalber und ohne Konsequenzen.
In der letzten Haushaltsdebatte habe ich die Alimentierung von 11 600 vollziehbar Ausreisepflichtigen aus Steuermitteln kritisiert. Inzwischen sind es 12 600. Da heute seitens der Koalition so oft der Rechtsstaat als tragendes Prinzip unserer Demokratie beschworen wurde: In dieser Zahl der Ausreisepflichtigen verdichtet sich die
(Hakan Taş)
systematische Sabotage eben jenes Rechtsstaats durch diese Koalition.
Sie wenden Recht nur selektiv an, und die darin liegende Willkür ist das genaue Gegenteil von Rechtsstaat. Ihr Haushalt ist darauf ausgelegt, jeden Unterschied zwischen Migranten mit und ohne Aufenthaltsrecht aufzuheben. Auch ausreisepflichtige und abgelehnte Asylbewerber erhalten Sprachkurse, Wohnungen, sowie Ausbildungs- und Beschäftigungsförderung. So untergraben Sie zwingendes Bundesrecht und verwischen verfehlterweise Asyl- auf der einen und Arbeitseinwanderung auf der anderen Seite.
Was viele Menschen umtreibt, weil es ihr unmittelbares Lebensumfeld betrifft, ist die fortgesetzte Errichtung neuer MUFs – Frau Seibeld hat das auch schon angesprochen. Ein Ende ist hier überhaupt nicht abzusehen, da Sie den regulären Wohnungsneubau abwürgen und die irreguläre Zuwanderung forcieren. Trotz teils erheblicher Widerstände vor Ort werden die Projekte brachial durchgesetzt. Ihr Versprechen, die betroffenen Bürger bei Bauprojekten stärker zu beteiligen, erweist sich dabei als hohles Gerede. So, wie Ihre Politik derzeit angelegt ist, kaum Abschiebungen, kaum Neubau, dafür aber fortgesetzte Armutszuwanderung, wird es auch mit den aktuell geplanten 53 MUFs nicht sein Bewenden haben, und das, obwohl die MUFs dringend benötigte Flächen absorbieren, Flächen, welche wir besser für Gewerbe, für Sport, für Wohnungen für alle verwenden könnten. Eine unsinnigere Allokation der knappen Ressource Boden ist kaum denkbar.
Meine Damen! Ich fasse zusammen: Ihr Integrationshaushalt ist ein Kompendium weitgehend sinnloser Projekte. Er ist eine unselige Symbiose aus Förderung illegaler Zuwanderung und notorischer Klientelpolitik.
Von unserem Standpunkt als Interessenvertreter der arbeitenden Mittelschicht und Hüter des Rechtsstaat ist eine Ablehnung deshalb zwingend. – Vielen Dank!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich frage den Senat: Treffen Pressemeldungen zu, wonach die Berliner Polizei mit einem internen Schreiben darauf verpflichtet wurde, bei der Abschiebung vollziehbar ausreispflichtiger Personen eine Nachtruhe von 21.00 bis 6.00 Uhr einzuhalten?
Darf ich Sie so verstehen, dass es auch nicht zutrifft, dass die Sozialsenatorin Breitenbach Ihnen gegenüber intern darauf gedrängt hat, eine solche Nachtruhe künftig zu etablieren?
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es gehört schon einiges an Chuzpe dazu, dass ausgerechnet diese Koalition versucht, das Thema Innere Sicherheit positiv für sich zu vereinnahmen. Denn angesichts dessen, was Sie auf diesem Feld leisten, wäre betretenes Schweigen das einzig angemessene Verhalten Ihrerseits.
Offensichtlich spekulieren Sie darauf, mit öffentlichkeitswirksamem Aktionismus die unverändert fortbestehenden strukturellen Defizite zu übertünchen. Allein, das wird Ihnen nicht gelingen. Ihr Politikmarketing ist das eine, die Realität ist etwas völlig anderes.
Der Vorsitzende der Vereinigung Berliner Staatsanwälte Herr Knispel beschreibt die reale Situation wie folgt: Aufklärung und Strafverfolgung sind, so Knispel, in einem erschreckenden Ausmaß nicht mehr sichergestellt und Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichte nicht mehr in der Lage, ihrem verfassungsmäßigen Auftrag zu entsprechen. – Vernichtender kann ein Befund aus dem Mund eines Praktikers kaum ausfallen.
Eines ist ganz klar: Sie sind bei diesem Thema nicht Vorreiter, sondern von den äußeren Ereignissen Getriebene. Noch Ende 2016 widmeten Sie der OK in Ihrem Koalitionsvertrag lediglich ein paar luftige Sätze, und die Clankriminalität taucht dort überhaupt nicht auf. Erst nach der öffentlichen Hinrichtung von Nidal R. und der anschließenden Trauerfeier unter Beteiligung Tausender Clanangehöriger konnten selbst Sie nicht mehr wegsehen und richteten Ende 2018 eiligst eine Arbeitsgruppe ein.
Da waren aber schon wieder zwei Jahre ungenutzt verstrichen. Aber lieber spät als nie! Wir begrüßen durchaus, dass die Polizei jetzt niederschwellig und konzertiert mit anderen Behörden gegen die Clans vorgeht, dass Berlin sich bundesweit und international vernetzt und zudem von den neuen Möglichkeiten der Vermögensabschöpfung Gebrauch macht. Aber natürlich sind das nur erste Schritte. Sie selbst, Herr Innensenator, sprechen von Nadelstichen. Mit noch so vielen Nadelstichen werden sie die OK aber nicht besiegen. Das Ziel muss doch sein, zu rechtskräftigen Verurteilungen gerade der führenden Köpfe zu gelangen, die kriminellen Strukturen nachhaltig zu zerschlagen und schließlich zu verhindern, dass in das entstandene Vakuum wieder neue Akteure stoßen.
Davon sind wir aber noch weit entfernt. In einem Punkt bin ich mir mit dem Kollegen Schrader einig: Wer nach geeigneten Mitteln im Kampf gegen die Clankriminalität sucht, muss auch erst einmal fragen, wie es eigentlich zu den heutigen Zuständen kommen konnte. Wie war es möglich, dass in den letzten drei Jahrzehnten aus Großfamilien mittelloser und ungebildeter Asylbewerber vermögende Kriminelle wurden, die ganze Straßenzüge beherrschen und die Autorität des Rechtsstaates aggressiv infrage stellen? – Meine Antwort ist eine ganz andere als die absurde Ausrede des Kollegen Schrader, nach dessen
(Niklas Schrader)
Meinung es gerechtfertigt ist, wenn man Sozialhilfe bezieht und einen unsicheren Aufenthaltsstatus hat, kriminell zu werden. Nein, das rechtfertigt gar nichts. Der Rechtsstaat gilt auch dann, und Gesetze sind auch dann zu beachten. Im Übrigen würde diese Ausrede nur für die erste Generation greifen und nicht für die Folgegenerationen, die aber ebenso kriminell sind.
Der Experte Ralph Ghadban benennt die Ideologie des Multikulturalismus und die darauf beruhende falsche Toleranz als maßgeblichen Faktor für den Aufstieg der Clans, eine falsche Toleranz, die von den allein am Recht des Stärkeren orientierten Clans als leicht auszusitzende Schwäche einer Beutegesellschaft verstanden wird.
Diese von Ghadban angeprangerte falsche Toleranz prägt leider weiterhin die Politik des Senats. Nehmen wir das wichtigste Deliktfeld der OK, die Drogenkriminalität. In Berlin kann, wie jeder weiß, im öffentlichen Raum weitgehend unbehelligt gedealt werden. Das Fußvolk der Dealer generiert so die Einkünfte, welche den Hintermännern der OK zufließen. Exemplarisch hierfür stehen die grotesken Verhältnisse im Görlitzer Park, der inzwischen ein bundesweites Symbol für Staatsversagen ist.
Die dort dealenden Schwarzafrikaner werden weder festgenommen noch abgeschoben, sondern im Sinne des Minderheitenschutzes – da sind wir wieder bei Ghadban und seiner falschen Toleranz –, wie der Senat ihn versteht, einfach geduldet. Sie werden mit Parkläufern bespaßt. Sie haben neuerdings im Fußball den DealerNationen-Cup ausgespielt. Wie lächerlich will sich dieser Staat eigentlich noch machen?
Genau, das Denkmal fehlt noch! – Der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts Papier bemerkt zum Görlitzer Park:
Ein Staat, der geltendes Recht in so offenkundiger Weise nicht durchsetzen kann, entzieht den Bürgern das Vertrauen in die Handlungsfähigkeit des Rechtsstaates.
Eigentlich sollte Sie diese Aussage von Herrn Papier beschämen, Herr Innensenator! – Meine Damen und Herren von der Koalition! Da können Sie noch so viel unversteuerten Tabak in Shisha-Bars konfiszieren, solan
ge Sie solche Verhältnisse wie im Görlitzer Park dulden, ist Ihr vorgeblicher Kampf gegen die OK nichts als Effekthascherei.
Oder nehmen wir die Schleuserkriminalität, auf die 10 Prozent aller Ermittlungskomplexe zur OK entfallen! Der Geschleuste ist ein ökonomisch rational handelnder Akteur. Er investiert nur in die Schleusung, wenn die sich absehbar amortisiert. Es muss also ein Verbleib im Zielland garantiert sein, und das völlig unabhängig von einem etwaigen negativen Ausgang des Asylverfahrens. Genau das garantiert dieser Senat mit seiner Politik unter Verstoß gegen geltendes Bundesrecht, Abschiebungen zu unterlassen. Sie schaffen damit einen zentralen Anreiz für die Schleuserkriminalität. Sie bekämpfen diese Kriminalität nicht, Sie befördern sie, und das sehenden Auges.
Und so wundert es nicht, dass Berlin neben Hamburg die Hauptstadt der OK ist. Nirgendwo gibt es in Relation zur Bevölkerung so viele Ermittlungskomplexe wie in diesen beiden Bundesländern. Auch deshalb verbietet sich jede Selbstbeweihräucherung dieses Senats. Noch wichtiger ist folgende Statistik: 66 Prozent der OK-Verdächtigen bundesweit sind Ausländer, und da sind der Migrationshintergrund bzw. die abweichende Geburtsstaatsangehörigkeit der deutschen Verdächtigen noch gar nicht einbezogen. – Die Organisierte Kriminalität ist überwiegend importierte Kriminalität. Was liegt also näher, als sich des Problems auch durch Abschiebungen wieder zu entledigen? Das sieht auch die Innenministerkonferenz so, die im Juni 2019 unter Beteiligung des Innensenators beschlossen hat, aufenthaltsbeendende Maßnahmen bei ausländischen Mehrfach- und Intensivtätern zu verstärken. Sie können ja die Gelegenheit nutzen, in Ihrem Redebeitrag, Herr Innensenator, uns mal darzulegen, inwieweit Sie diesen Beschluss schon umgesetzt haben.
Im Herbst vergangenen Jahres hat unsere Fraktion ein Konzept für den Kampf gegen Clankriminalität vorgelegt, dessen Forderungen inzwischen ausnahmslos Eingang in den politischen Diskurs gefunden haben. AfD wirkt mal wieder.
Sogar unsere Forderung, Kriminellen aus dem Bereich der OK mit doppelter Staatsangehörigkeit die deutsche Staatsangehörigkeit wieder zu entziehen, wurde von besagter IMK mittels Prüfauftrag aufgegriffen. Wir sind positiv überrascht.
In unserem Konzept haben wir dargelegt, dass mehrere staatliche Ebenen ineinandergreifen müssen, wenn wir die OK wirksam bekämpfen wollen. Am Anfang steht die Polizei, die Straftaten effektiv aufklärt und der Täter habhaft wird. Die nächste Ebene ist eine Staatsanwaltschaft, die in der Lage ist, Straftaten zeitnah anzuklagen. Wir benötigen Gerichte, die nicht mehr infolge völliger Überlastung Straftäter aus der U-Haft entlassen müssen, weil sie nicht zeitig abgeurteilt werden können. Und schließlich brauchen wir einen Strafvollzug, der von den abgebrühten Kriminellen der OK auch tatsächlich als Sanktion empfunden wird.
Letzteres ist sicher nicht der Fall, wenn sie in Berlin, wie es öfter geschieht, frühzeitig in den offenen Vollzug kommen.
Eines ist mithin klar: Ohne eine funktionierende Justiz kann die OK nicht erfolgreich bekämpft werden. Damit haben wir in Berlin ein Problem, und das heißt Dr. Behrendt.
Der Justizsenator hat bislang ein bemerkenswertes Potpourri an Aktivitäten entfaltet, die von der Schweinezucht über die feierliche Eröffnung von Insektenhotels
bis hin zur Einführung von internetfähigen Tablets in Strafanstalten reichen. Leider kommt darüber seine eigentliche Kernverantwortung, die Justiz, deutlich zu kurz,
denn trotz höheren Etats ist deren Ausstattung mit Personal, Sachmitteln und Räumen schlicht unzureichend. Das aktuelle IT-Desaster am Kammergericht als höchstem Berliner Strafgericht ist insoweit geradezu symptomatisch. Und als ob dieser von ihm zu verantwortende, teils desolate Zustand der Strafjustiz nicht schon genug wäre, bringt er jetzt auch noch das vom Kollegen Dregger schon völlig zu Recht kritisierte Antidiskriminierungsgesetz ein und sabotiert so auch noch die Arbeit der Polizei.
Wer jahrzehntelang die Entwicklung der Clankriminalität verpennt hat, wer der Polizei mit dem Antidiskriminierungsgesetz in den Rücken fällt, eine völlig überlastete Strafjustiz zu verantworten hat und aus ideologischen Gründen auf die Abschiebung Krimineller weitgehend verzichtet, wer Drogenkriminalität hinnimmt und Schleuserkriminalität befördert, der kann eines ganz sicher nicht für sich reklamieren, und das ist, die organisierte Kriminalität erfolgreich zu bekämpfen.
Hierzu braucht es einen Regierungswechsel. Alle Bürger, die nicht wollen, dass in unserer Stadt Verhältnisse wie im Görlitzer Park weiter um sich greifen, sind eingeladen, daran mitzuwirken. – Vielen Dank!
Sehr geehrter Herr Lux! Zwei Punkte: Zum einen haben Sie uns vorgehalten, wir seien auf dem von der Innenverwaltung veranstalteten Kongress nicht anwesend gewesen. Meines Wissens sind wir gar nicht eingeladen worden.
Vielleicht wirken Sie mal beim Innensenator darauf hin, dass er die nötige Toleranz aufbringt, auch die Angehörigen aller Oppositionsparteien einzuladen – das wäre doch mal ein Schritt!
Und ein zweiter Punkt: Sie haben in einer fast schon zynischen Bemerkung Ihre Schadenfreude darüber zum Ausdruck gebracht, dass wir in Berlin keinen Raum finden. Sie spielen sich hier immer als Rechtsstaatsapostel
auf: Wenn Ihnen wirklich so viel am Rechtsstaat liegt, dann müsste es Sie empören, dass, sobald es öffentlich wird, dass ein Wirt eine Gaststätte an uns vermieten will, dieser mit Drohanrufen überzogen wird, Scheiben eingeschmissen, Wände beschmiert werden, Boykotte angekündigt werden.
Da wäre der Rechtsstaat mal gefordert; da hört man von Ihnen überhaupt nichts! Ihr Rechtsstaat ist selektiv nach Gesinnung – er gilt für die einen, aber nicht für die anderen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ich frage den Senat: Was entgegnet der Senat der einhelligen öffentlichen Kritik insbesondere auch seitens jüdischer Organisationen und der homosexuellen Community am offiziellen Empfang eines hochrangigen Vertreters des totalitären iranischen Mullahregimes, welches das Existenzrecht Israels leugnet, Terror befürwortet und Frauen wie Homosexuelle systematisch unterdrückt?
Vielen Dank, Herr Regierender Bürgermeister! Sie haben von einem 45-minütigen Austausch gesprochen. Hat dieser Austausch denn irgendwelche konkreten greifbaren Ergebnisse gebracht, welche den Imageschaden, der durch den Empfang des Teheraner Bürgermeisters für Berlin entstanden ist, wenigstens ansatzweise aufwiegen?
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage den Senat: Warum hat die landeseigene Grün Berlin GmbH auf dem Tempelhofer Feld ein muslimisches Massengebet mit strenger Geschlechtertrennung gestattet, das federführend von religiösen Extremisten organisiert wurde?
Warum wurden laut Medienberichten Innenverwaltung und Verfassungsschutz nicht vorab konsultiert, obwohl die islamistische Ausrichtung des Veranstalters allgemein bekannt ist?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Einrichtung eines Landesamtes für Einwanderung – wir haben es schon von den Vorrednern gehört – dient der Umsetzung des 2020 in Kraft tretenden Fachkräfteeinwanderungsgesetzes. Wäre dieses Gesetz ein gutes Gesetz, so wäre auch dessen effektive Umsetzung wünschenswert. Es ist aber kein gutes Gesetz, sondern ein völlig missratenes Gesetz. Schon seine Prämisse stimmt nicht. Entgegen irreführender Dauerpropaganda – Frau Jarasch hat ja wieder auf eine dieser Fließbandstudien verwiesen – gibt es nämlich keinen flächendeckenden Fachkräftemangel, sondern lediglich sektorale Lücken.
Ich zitiere – mit Erlaubnis der Präsidentin – aus der aktuellen Fachkräfteengpassanalyse der Bundesagentur:
Von einem generellen Fachkräftemangel in Deutschland kann aber weiterhin nicht gesprochen werden.
Vielmehr werden von 1 286 Berufsgattungen derzeit gerade einmal 48 als Mangelberufe eingestuft. Mangelberufe machen also lediglich 4 Prozent aller Berufsfelder
aus. Und trotz dieses rein sektoralen Mangels beseitigt das Gesetz komplett alle bestehenden Schutzmechanismen zugunsten einheimischer Arbeitnehmer. Die Beschränkung der Zuwanderung aus Drittstaaten auf Mangelberufe fällt ebenso weg wie die Vorrangprüfung, die fragt, ob nicht Einheimische oder EU-Arbeitnehmer zur Verfügung stehen. Für einheimische Arbeitnehmer bedeutet das zukünftig totale globale Konkurrenz. Wer einen Job bekommen oder behalten will, der konkurriert nunmehr potenziell mit allen geeigneten Arbeitskräften dieser Welt.
In einer funktionierenden sozialen Marktwirtschaft hat ein Arbeitskräftemangel zweierlei zur Folge: bessere Arbeitsbedingungen und höhere Löhne für die nachgefragten Arbeitskräfte. Indem Sie aber den Arbeitgebern Zugriff auf einen weltweiten Pool an Arbeitskräften eröffnen, setzen Sie diesen Mechanismus bewusst außer Kraft und laden zum Lohndumping geradezu ein.
Gerade aufseiten der politischen Linken wird nach Beschluss dieses Gesetzes künftig niemand mehr über zu niedrige Löhne klagen können, ohne sich komplett unglaubwürdig zu machen. Dieses Gesetz ist damit ein weiterer, vielleicht sogar der ultimative Beleg dafür, dass die SPD als Arbeitnehmerpartei abgedankt hat.
Das Gesetz ist aber auch ein Schlag ins Gesicht aller Arbeitslosen einschließlich der statistisch in Maßnahmen versteckten Arbeitssuchenden. Es ist ein Schlag ins Gesicht aller wegen ihres Alters oder als Alleinerziehende bei einer Arbeitssuche diskriminierten Menschen, denn spätestens jetzt sind die Arbeitgeber jeder Notwendigkeit enthoben, ihnen eine Chance zu geben, da sie nach Belieben auf ein globales Potenzial zugreifen können. Sie alle haben diese Menschen offensichtlich aufgegeben, nur wir von der AfD stehen weiter an deren Seite.
Je genauer man hinsieht, desto weiter entfernt sich das Gesetz von seinem vorgeblichen Zweck, qualifizierte Fachkräfte anzuwerben, denn sowohl von einem Arbeitsplatz als auch von vorhandener Qualifikation als Voraussetzung einer Einreise wird vielfach abgesehen. So kann man auch ohne Arbeitsvertrag für sechs Monate zwecks Suche nach einem Arbeitsplatz einreisen. Dabei ist doch die Vorstellung, dass in Zeiten des Internets Leute hier ein halbes Jahr durch das Land tingeln und auf der Suche nach Arbeit auf gut Glück Klinken putzen, völlig lebensfremd.
Aber auch Ungelernte sollen zwecks Ausbildung oder gar erst zwecks Suche nach einem Ausbildungsplatz einreisen dürfen. Von gesuchten Fachkräften kann hier nicht
(Frank Zimmermann)
mal mehr ansatzweise die Rede sein. Dafür ist der Missbrauch insoweit vorprogrammiert, denn natürlich werden die, die nicht fündig werden, nicht umstandslos wieder ausreisen, sondern einfach einen Asylantrag stellen und damit in das Sozialsystem einwandern.
Ja, auch wir von der AfD haben in unserem Grundsatzprogramm die Forderung nach einem Einwanderungsgesetz. Damit meinen wir allerdings ein sinnvoll konzipiertes Gesetz, das auf wirkliche Spitzenkräfte und klar begrenzte Mangelberufe zielt
und das natürlich unter der Bedingung steht, dass parallel die Asylkrise gelöst wird. Für den Senat hingegen ist Zuwanderung inzwischen offensichtlich ein Selbstzweck. Er versieht seine planlose Politik der ungesteuerten Zuwanderung mit dem Etikett der wachsenden Stadt, welches Dynamik und Attraktivität suggerieren soll. Tatsächlich stoßen unsere Ressourcen in der Stadt aber überall an Grenzen, zuallererst natürlich auf dem Wohnungsmarkt, aber auch im Bildungssystem und beim Transport. Immer mehr Berliner empfinden angesichts dessen Dichtestress. Nach einer Umfrage des Civey-Instituts sehen 30 Prozent den Zuzug aus dem Ausland inzwischen negativ und nur noch 27 Prozent positiv.
Wenn Sie wirklich etwas gegen den Fachkräftemangel unternehmen wollen, dann sollten Sie bei Ihrer eigenen Politik ansetzen und endlich die Misere des Berliner Schulsystems beheben, das zuletzt wieder über 8 Prozent der Schüler ohne Abschluss verlassen haben.
Ich komme zum Schluss: Der gravierendste Fachkräftemangel, den wir in Berlin zu beklagen haben, ist eindeutig der auf der Regierungsbank. – Vielen Dank!
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die AfD beantragt, Schülerinnen, die jünger als 14 Jahre und damit noch nicht religionsmündig sind, vor aufgezwungener Verschleierung zu schützen.
In diesem Anliegen wissen wir uns einig mit vielen renommierten Frauenrechtlerinnen und Islamexperten und
auch mit einigen Politikern von Union und FDP. Die Debatte wird bereits seit Längerem intensiv geführt, und wir tragen sie jetzt in dieses Hohe Haus, weil letztlich wir als Parlament zu entscheiden haben, ob das Land Berlin eine solche Verhüllungspraxis weiter hinnimmt oder nicht. Da heute schon von der Meinungs- und Wissenschaftsfreiheit die Rede war: Erst gerade haben die Feinde dieser Freiheiten, vermutlich eine krude Allianz aus Linksextremisten und Islamisten, versucht, einen von der Islamexpertin Prof. Schröter veranstalteten Kongress zum Thema Kopftuch zu sabotieren. Auch deshalb ist es wichtig, dass wir heute hier eine freie Debatte führen. – Grundsätzlich keine!
Meine Damen und Herren! Das muslimische Kopftuch gründet auf einer diskriminierenden Unterstellung gegenüber den Männern. Die seien so triebgesteuert, dass sie sich gegenüber unverhüllten Frauen nicht zu beherrschen vermögen. Und es mündet in eine diskriminierende Praxis gegenüber Frauen, die sich verhüllen müssen, um die vermeintlich triebgesteuerten Männer nicht in Versuchung zu führen. So weit – so bedenklich, aber bei Erwachsenen von der Religionsfreiheit geschützt.
Auf junge Mädchen angewandt führt sich eine so hergeleitete Glaubenspraxis allerdings selbst ad absurdum. Hier werden Mädchen sexualisiert, und wer Mädchen frühsexualisiert, missachtet deren Kindeswohl.