Es ist aber auch klar, dass, wenn das dauerhaft finanziert werden muss, die Spielräume für die Zukunft, soweit es das betrifft, geringer werden.
Vor mehr als zehn Jahren, also in den letzten Jahren der Boomphase vor der Finanzkrise, umfasste der Haushaltsplan in Berlin ungefähr 20,7 Milliarden Euro. Seitdem sind die Haushalte im Jahresdurchschnitt um nahezu 1 Milliarde Euro pro Jahr angewachsen. Das war nur möglich, weil es in Berlin gelungen ist – auch damals schon mit entschlossener Umsetzung des Konjunkturprogramms –, schnell aus der Krise herauszukommen. Dieses Jahr kratzen wir an der 30-Milliarden-Euro-Marke; im nächsten Jahr werden wir diese Marke überschreiten. Insofern rate ich allen, die stets einen Skandal dahinter wittern, wenn mal ein Teil des Haushaltes nicht ausgegeben wird, sich die Dimension klar zu machen: Wir haben deutlich mehr ausgegeben, und es gibt landauf, landab keinen Haushalt, in dem es nicht Ausgabenreste gibt. Es ist richtig, wir müssen daran arbeiten, dass die Ausgabenreste so gering wie möglich ausfallen. Es ist aber auch richtig, dass wir dabei wesentliche Erfolge erzielt haben.
Einer der wichtigen Erfolge ist, dass die Investitionen aus dem Haushalt, und zwar die umgesetzten und nicht nur die, die im Haushalt enthalten sind, bereits in diesem Jahr über 2 Milliarden Euro erreichen werden. Diejenigen, die die Diskussion verfolgt haben, als wir den Koalitionsvertrag gemacht haben, wissen, dass die 2 Milliarden Euro schon eine Schwelle darstellten, über die lange diskutiert wurde, ob wir das schaffen. Wir schaffen es bereits in diesem Jahr. Nach zwei Jahren dieser Senatskoalition ist das also erreicht. Ich verrate kein großes Geheimnis: Die Werte werden in den nächsten Jahren weiter nach oben gehen.
Damit ist die Voraussetzung geschaffen worden, dass wir in den Investitionen pro Kopf auf Bundesebene – und das ist eine wichtige Messzahl, mit der wir mit den anderen Bundesländern tatsächlich auch vergleichbar sind – nicht
mehr auf dem untersten Platz stehen, wo wir herkommen, sondern dass wir jetzt auf einem durchschnittlichen Platz sind und wir, wenn es uns gelingt, das noch zu steigern, über den Durchschnitt der Bundesländer hinauskommen. Das bedeutet, dass wir da nicht nur bei einem Thema sind, bei dem wir mit den anderen Bundesländern gleichziehen, sondern dass wir im Verhältnis zu ihnen in einen kontinuierlichen Aufholprozess eingetreten sind. Damit wird die Perspektive für einen sozialen Staat des 21. Jahrhunderts gesetzt, der, in diesem Sinne verstanden, mit Investieren – wir haben deswegen auch das Jahrzehnt der Investitionen ausgerufen –
wichtige Voraussetzungen schafft, dass es auch ein sozialer Staat sein kann, und zwar mit Investitionen aus dem Haushalt und den landeseigenen Unternehmen als starke Partner mit gestalterischen sozialen Aufgaben. Das lässt sich in der gesamten Breite bei den Themen Schulbau, Kitas, Gesundheit, Hochschulen, Grünflächen, Straßen, Sport und Kultur festmachen.
Wichtig ist mir in diesem Zusammenhang, weil gesagt worden ist, es ändere überhaupt nichts, wenn sich der Eigentumstitel ändere: Das ist zu kurz gesprungen! Was haben wir denn bei den Wasserbetrieben gemacht?
Ich habe mich als Aufsichtsratsvorsitzender über viele Jahre daran beteiligt. Was machen wir jetzt, wenn Ramona Pop als Wirtschaftssenatorin den Aufsichtsratsvorsitz innehat? – Wir haben die Preise gesenkt und die Investitionen um weit über 500 Millionen Euro pro Jahr angehhoben. Dort ändert sich also etwas, weil es richtig ist, dass kommunale Betriebe im Regelfall mehr für die Investitionen tun als ihre privaten Vergleichsfirmen.
Der letzte Punkt, zu dem ich etwas sagen will: Es ist auch nicht so, dass wir sagen, wir machen irgendwelche Ansparmaßnahmen. Es muss uns allen klar sein – und das gehört zu dem Thema dazu, wenn wir uns ehrlich machen –, dass wir so große Herausforderungen wie z. B. den Aufbau eines Fahrzeugpools im S-Bahnbereich nicht aus dem laufenden Haushalt stemmen werden.
Jeder, der täglich mit der S-Bahn fährt, weiß das. Wenn wir das hinbekommen wollen, müssen wir dazu ansparen, um nachher nicht in der Situation zu sein, uns gemeinsam am Kopf zu kratzen und zu sagen: Das hätten wir uns mal besser vorher überlegt!
Dieser Senat hat es bereits zum zweiten Mal getan; die erste Ansparrate kam im SIWA des letzten Jahres. Wenn ich dafür die Verantwortung trage, wird es weitere Ansparraten geben, das kündige ich hiermit gleich an. Der
Senat wird das also fortsetzen. Das ist auch richtig so, damit wir bei einem Fahrzeugpark, der wahrscheinlich 3 Milliarden Euro kosten wird – das werden die Ausschreibungsergebnisse zeigen, aber in dieser Dimension wird es sich bewegen –, in die Lage versetzt werden und wir überhaupt die Option haben, einen landeseigenen Fuhrpark aufzusetzen. Ich bin mir sicher: Jeder, der täglich die S-Bahn nutzt, sagt, das möge gelingen. – Ich bitte deshalb um Unterstützung für den Nachtragshaushalt.
Wir kommen nun zur Abstimmung über den Nachtragshaushalt. Zunächst lasse ich über die Ihnen vorliegenden Änderungsanträge abstimmen. Wer dem Änderungsantrag der Fraktion der FDP Drucksache 18/1440 Neu-1 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die FDP-Fraktion. Gegenstimmen? – Das sind die Koalitionsfraktionen, CDU, AfD und die beiden fraktionslosen Kollegen. Ich frage vorsichtshalber: Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der FDP-Antrag abgelehnt.
Wer dem Änderungsantrag der AfD-Fraktion Drucksache 18/1440 Neu-2 zustimmen möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. – Das sind die AfD-Fraktion und die beiden fraktionslosen Kollegen. Gegenstimmen? – Das sind alle anderen Fraktionen. Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Antrag abgelehnt. Wer dem Änderungsantrag der Fraktion der CDU Drucksache 18/1440 Neu-3 zustimmen möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. – Das ist die CDU-Fraktion. Gegenstimmen? – Das sind die Koalitionsfraktionen, FDP, AfD und die beiden fraktionslosen Kollegen. Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt.
Ich komme damit zur Abstimmung über die Vorlage zur Beschlussfassung Drucksache 18/1440 Neu. Der Hauptausschuss empfiehlt mehrheitlich – gegen die Oppositionsfraktionen –, das Nachtragshaushaltsgesetz 2018/2019 mit Änderungen sowie den der Vorlage auf Drucksache 18/1440 Neu beigefügten Nachtragshaushaltsplans von Berlin für das Haushaltsjahr 2018/2019 einschließlich seiner Übersichten und Anlagen mit Änderungen anzunehmen.
Ich lasse zunächst über den Nachtragshaushaltsplan mit den Änderungen gemäß der Beschlussempfehlung des Hauptausschusses abstimmen. Wer also dem Nachtragshaushaltsplan 2018/2019 Drucksache 18/1440 Neu mit den Änderungen der Beschlussempfehlung des Hauptausschusses Drucksache 18/1546 zustimmen möchte, den
bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Koalitionsfraktionen. Gegenstimmen? – Das sind die Oppositionsfraktionen und die beiden fraktionslosen Kollegen. Ersteres war die Mehrheit. Ich frage trotzdem: Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall.
Nunmehr lasse ich über das Nachtragshaushaltsgesetz Drucksache 18/1440 Neu einschließlich des Nachtragshaushaltsplans abstimmen. Wer dem Nachtragshaushaltsgesetz einschließlich dem diesem Gesetz als Anlage beigefügten Nachtragshaushaltsplan für die Haushaltsjahre 2018 und 2019 mit den Änderungen der Beschlussempfehlung des Hauptausschusses Drucksache 18/1546 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Koalitionsfraktionen. Gegenstimmen? – Das sind die Oppositionsfraktionen und die beiden fraktionslosen Kollegen. Ersteres war die Mehrheit; so beschlossen. Ich frage trotzdem: Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist das Nachtragshaushaltsgesetz 2018/2019 einschließlich des Nachtragshaushaltsplans mit den vom Hauptausschuss vorgeschlagenen Änderungen angenommen.
Ich lasse nun über die vorgesehenen Auflagen, die Ziffer II der Dringlichen Beschlussempfehlung des Hauptausschusses Drucksache 18/1546, abstimmen. Wer den vom Hauptausschuss unter Ziffer II empfohlenen Ermächtigungen, Ersuchen, Auflagen und sonstigen Beschlüssen zum Nachtragshaushalt 2018/2019 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Koalitionsfraktionen. Gegenstimmen? – Das sind die Oppositionsfraktionen und die beiden fraktionslosen Kollegen. Ersteres war die Mehrheit – so beschlossen. Ich frage, ob es Enthaltungen gegeben hat. – Das ist nicht der Fall. Damit sind auch die Auflagen zum Nachtragshaushalt 2018/2019 so beschlossen.
Nun können mündliche Anfragen an den Senat gerichtet werden. Die Fragen müssen ohne Begründung, kurzgefasst und von allgemeinem Interesse sein sowie eine kurze Beantwortung ermöglichen. Sie dürfen nicht in Unterfragen gegliedert sein, ansonsten werden die Fragen zurückgewiesen.
Zuerst erfolgen die Wortmeldungen in einer Runde nach der Stärke der Fraktionen mit je einer Fragestellung. Nach der Beantwortung steht mindestens eine Zusatzfrage dem anfragenden Mitglied zu; eine weitere Zusatzfrage kann auch von einem anderen Mitglied des Hauses gestellt werden. Für die erste Frage rufe ich ein Mitglied der Fraktion der SPD auf und bitte, an das Redepult zu treten. Nachfragen werden von den Sitzplätzen aus ge
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich frage den Senat vor dem Hintergrund der aktuellen Proteste der Ärzte im öffentlichen Gesundheitsdienst, wie er diese bewertet und welche Lösungen in Sicht sind.
Herr Präsident! Herr Abgeordneter! Es hat, glaube ich, die Öffentlichkeit erreicht, dass wir jetzt bereits zweimal einen Vorschlag ausgearbeitet und dem Hauptpersonalrat vorgelegt haben. Der Hauptpersonalrat hat zweimal seine Zustimmung nicht gegeben. Es ist also damit zu rechnen, dass das Verfahren, das dann zu der Einigungsstelle führt, angestrengt wird. Das wird meine Verwaltung jetzt entsprechend vorbereiten. Es gibt ein Einigungsgespräch; wenn es dort keine Verständigung gibt, kommt es dann zu der Einigungsstelle.
Worum geht es in dem Vorschlag? – Es ist insbesondere von den bezirklichen Gesundheitsverwaltungen, aber natürlich auf Senatsebene auch von Frau Senatorin Kolat, mehrmals dem Senat vorgetragen worden, dass es schwer ist, Stellen zu besetzen, insbesondere ärztliche Stellen, und dass es dabei schwerpunktmäßig um junge, qualifizierte Ärzte geht, also junge Fachärzte, für die es wichtig ist, dass wir ihnen eine Perspektive bieten.
Der Vorschlag, den wir dafür entwickelt haben, lehnt sich an den Vorschlag eines anderen Bundeslandes, nämlich Hamburg, an. Der Vorschlag sieht vor, dass wir einen außertariflichen Weg gehen. Dieser außertarifliche Weg ist möglich, weil die Einstufung von diesen Ärzten durchaus eine AT-Einstufung zulässt und wir dafür einen Weg gefunden haben, der das möglich macht. Das muss dann jeweils auch auf bezirklicher Ebene geprüft und begründet werden. Aber dafür gibt es einen, wie wir finden, sicheren Weg.
Dem Hauptpersonalrat scheint es eher darum zu gehen, einen anderen Tarifvertrag anzuwenden, der aber den Nachteil hat, dass er in unserem Tarifverbund nicht gilt. Wenn man in einem Tarifverbund ist, kann man auch nur die Tarifverträge dieses Tarifverbundes anwenden. Insofern ist es so, dass uns das, was man dort vielleicht wünscht, in dem Tarifverbund nicht möglich ist.
Wenn ich die Proteste bewerten soll: Es ist schon interessant, dass eine Organisation – es war, glaube ich, in dem Fall der Marburger Bund – zu den Protesten aufruft und
der Hauptpersonalrat, in dem der Marburger Bund nun gar nicht vertreten ist, eine andere Gewichtung bei diesem Thema hat. Das mögen aber die Mitglieder des Parlaments einer eigenen Bewertung zuführen.
Was aber klar ist, was nicht geht, ist, einen anderen Tarifvertrag in unserem Tarifverbund anzuwenden. Es hat andere Bundesländer gegeben, die dazu Anträge gestellt haben. Das hat die Tarifgemeinschaft abgelehnt. Insofern ist es so, dass das auch für Berlin gelten würde. Deswegen sind diese außertarifliche Eingruppierung und dann die außertarifliche Bezahlung, die im Übrigen dazu führt, dass Fachärzte ungefähr 1 000 Euro mehr bekommen, das Mittel der Wahl und der mögliche Weg. Ich appelliere an alle, sich das zu überlegen. Wenn wir das in Einigungsgesprächen, vielleicht in einer Einigungsstelle, durchsetzen, wird das Zeit erfordern. Wenn es gelingt, das auf dem Verhandlungsweg zu machen, geht es deutlich schneller.
Vielen Dank! – Herr Kollege Isenberg! Möchten Sie eine Nachfrage stellen? – Dann bekommen Sie das Wort. – Bitte schön!
Welche Szenarien wären denn denkbar, wenn sich der Hauptpersonalrat jetzt nicht auf eine Einigung einlässt? Wir müssen die Stellen in Berlin ja besetzt bekommen.
Nicht alle Bezirke nutzen bisher vollständig die Möglichkeiten, die ihnen der bestehende Tarifvertrag gibt. Darauf haben wir die Bezirke schon hingewiesen. Davon kann noch etwas stärker Gebrauch gemacht werden; darum werden sich auch Kollegin Kolat und ich bemühen. Aber der wesentliche Weg, wie das jetzt vorangebracht werden kann, ist ein Einigungsgespräch und dann die Einigungsstelle. Es besteht aber in jeder Phase die Gelegenheit, zu einem neuen Votum zu kommen. Ich glaube, ich habe dargestellt, welche Möglichkeiten es gibt und welche es nicht gibt.
Die zweite Nachfrage geht an Herrn Kollegen Zeelen von der CDU-Fraktion. – Bitte schön, Herr Kollege!
Ich würde gerne wissen, wie viele Stellen aktuell nicht besetzt sind und welche Leistungen dadurch für die Berlinerinnen und Berliner nicht erbracht werden können.