Protokoll der Sitzung vom 24.01.2019

[Kurt Wansner (CDU): Das hätte gerügt werden müssen!]

Auf das Niveau wollte ich mich jetzt nicht begeben.

[Beifall bei der FDP, der CDU und der AfD – Anja Kofbinger (GRÜNE): Das ist so hoch!]

Das bin ich von Ihnen, Frau Kofbinger, geschätzte Kollegin, auch gar nicht gewohnt bei der sachlich guten Zusammenarbeit im Petitionsausschuss.

Es bringt doch hier überhaupt nichts, sich irgendwelche Anträge im parlamentarischen Verfahren vorzurechnen.

[Anja Kofbinger (GRÜNE): Das habe ich nicht getan!]

Dann müssten wir jetzt auch vorrechnen, wie viele Monate und Jahre unser Antrag schon im Ausschuss schmort, weil er nicht auf die Tagesordnung gesetzt wird.

[Beifall bei der FDP, der CDU und der AfD – Anja Kofbinger (GRÜNE): Dann muss man es anmelden!]

Aber das, liebe Frau Kofbinger, das behebt doch nicht die Probleme in dieser Stadt.

[Iris Spranger (SPD): Sie haben gar keine Ideen!]

Das nervt auch die Leute draußen, die vielleicht diese Parlamentsdebatte verfolgen. Das ist eine reine Innensicht. Ich habe versucht, den Blick nach außen zu öffnen. Wenn ich hier einmal den Finger in die Wunde lege

[Torsten Schneider (SPD): Was denn für eine Wunde?]

und aktuelle Probleme der Frauen in dieser Stadt benenne, wo Ihre Fraktionen in Senatsverantwortung sind, in Verantwortung sind, die Probleme zu lösen, wie Kriseneinrichtungen, wie gute Kitas,

[Zuruf von Anja Kofbinger (GRÜNE)]

wie guten Lohn gerade für die Leute, die am 8. März werden arbeiten müssen, dann scheint Sie das in besonderer Weise zu ärgern. Das zeigt mir aber auch, dass ich recht habe,

[Anja Kofbinger (GRÜNE): Nein! Ich habe nur geantwortet!]

und dass wir da viel stärker dran arbeiten müssen. Als Opposition lege ich den Finger natürlich in die Wunde und sage, an welchen Stellen Sie handeln müssen. Mir geht es darum, dass wir praktisch etwas verändern und uns nicht irgendwelche Parlamentsdokumentationen aufrechnen.

[Beifall bei der FDP, der CDU und der AfD – Anja Kofbinger (GRÜNE): Bitte, Sie machen nichts!]

Zu diesem Tagesordnungspunkt hat der fraktionslose Abgeordnete Wild gemäß § 64 Abs. 2 GO Abghs einen Redebeitrag angemeldet.

[Torsten Schneider (SPD): Das rundet jetzt die Opposition ab! Für heute passt das!]

Ihre Redezeit beträgt drei Minuten. – Herr Abgeordneter, bitte, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Berlin braucht eigentlich keinen weiteren Feiertag, wenn man seine Leistungsbilanz mit der von Bayern vergleicht. Ein weiterer Feiertag würde die Leistungsbilanz von Berlin weiter schwächen. Dies würde die Akzeptanz des Länderfinanzausgleichs – wie Frau Jasper-Winter gerade sagte – weiter schwächen und das Gespött hinter vorgehaltener Hand vergrößern. Am ehesten käme noch der 31. Oktober, der Reformationstag, als regelmäßiger Feiertag infrage, da er in neun Bundesländern bereits Feiertag ist. So würde es zur deutschen Einheit beitragen, wenn auch Berlin diesen Feiertag dauerhaft übernehmen würde, wie er hier schon 2017, zum 500. Jahrestag der Reformation, gefeiert wurde. Eine Singularisierung Berlins durch eigene Feiertage lehnen wir als Berliner Sonderweg im negativen Sinne ab.

So ist der 8. März als Feiertag überflüssig, da es weder ein Verdienst noch eine Schande ist, mit einem bestimmten der beiden biologischen Geschlechter geboren worden zu sein.

Gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Buchner?

Gern!

Herr Buchner! Bitte, Sie haben das Wort!

(Anja Kofbinger)

Vielen Dank! – Sie haben gerade gesagt: Einen Berliner Sonderweg, eine Singularisierung lehnen wir ab. – Ich würde gern wissen: Wer sind in dem Fall „wir“?

„Wir“ meint in diesem Fall mich und Kollegen der AfD.

[Lachen bei der SPD]

Gefährlich ist weiterhin die Absicht, den 8. Mai als einen sogenannten Feiertag begehen zu wollen, falls damit die bedingungslose Kapitulation der deutschen Wehrmacht gemeint sein soll, und ist es auch nur als einmaliger Feiertag anlässlich des 75. Jahrestags der deutschen Kapitulation.

[Torsten Schneider (SPD): Wer ist wieder wir?]

Weder der Bund noch ein anderes Bundesland haben einen solchen Feiertag. Außer den Siegermächten kannte lediglich die DDR den 8. Mai als Feiertag. Glauben Sie, wir tun gut daran, uns in deren Traditionslinie einzureihen?

Der 8. Mai 1945 war, wie der Historiker und Zeitzeuge Prof. Dr. Andreas Hillgruber gesagt hat, für die Mehrheit der Deutschen kein Tag einer Befreiung. Eine Berlinerin erzählte mir: Da es keine funktionierenden Verkehrsmittel gab, lief mein Vater mit seiner Mutter am 8. Mai 1945 vom Adlergestell in Treptow zu seiner Tante in die Wedekindstraße nach Friedrichshain. Unterwegs wurde der ausgemergelte Vierzehnjährige immer wieder angehalten, Barrikaden wie z. B. tote Pferde von den Straßen zu räumen. Er arbeitete bis zur Erschöpfung, damit seine Mutter, die sich Runzeln ins Gesicht gemalt hatte, nicht vergewaltigt wurde. Nach acht Stunden kamen sie an. – Durch diesen Tag wurden 15 Millionen Deutsche aus ihrer Heimat vertrieben. Die sind nicht bloß geflüchtet. Durch diesen Tag wurde Deutschland für 45 Jahre geteilt. Nach Schätzungen sollen Soldaten der Roten Armee allein in Berlin etwa 100 000 Frauen vergewaltigt haben. Deswegen kann die Kapitulation Deutschlands höchstens ein Gedenktag sein, der eindeutig auf Bundesebene entschieden werden sollte, weil er nicht nur Berlin, sondern ganz Deutschland betrifft.

[Dr. Wolfgang Albers (LINKE): Ein Tag der Befreiung!]

Ob Deutschland für ein versöhnliches Gedenken an diesem Tag reif erscheint, vermag immer noch nicht mit Sicherheit gesagt zu werden.

[Zuruf von Dr. Wolfgang Albers (LINKE)]

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit!

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Wir kommen nun zu den Abstimmungen. Zu dem Gesetzesantrag der Koalitionsfraktionen auf Drucksache 18/1522, Gesetz zur

Änderung des Gesetzes über die Sonn- und Feiertage, empfiehlt der Fachausschuss mehrheitlich gegen AfD und FDP bei Enthaltung der CDU die Annahme mit Änderungen. Die Fraktion der CDU hat zu dem Gesetzesantrag eine namentliche Abstimmung beantragt.

[Torsten Schneider (SPD): Zu dem sie sich enthalten will!]

Ich bitte nun den Saaldienst, die vorgesehenen Tische aufzustellen. Ich bitte die Beisitzerinnen und Beisitzer nach vorn. Eine namentliche Abstimmung ist mit Namensaufruf durchzuführen. Ich bitte ein Mitglied des Präsidiums, Herrn Buchner, die Namen der Abgeordneten aufzurufen. Meine Damen und Herren, die Stimmkarten werden Ihnen durch Präsidiumsmitglieder ausgegeben. Ich weise darauf hin, dass die tatsächliche Stimmabgabe erst nach Namensaufruf möglich ist. Nur so ist ein reibungsloser und geordneter Wahlgang möglich. Sie finden Urnen vor, die eindeutig gekennzeichnet sind: eine Urne für die Ja-Stimmen, eine für die Nein-Stimmen und eine für die Enthaltungen sowie für die nicht benötigten restlichen Karten und Umschläge.

Ich eröffne hiermit die Abstimmung über den Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion Die Linke und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Drucksache 18/1522, Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Sonn- und Feiertage mit den Änderungen gemäß der Dringlichen Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres, Sicherheit und Ordnung vom 21. Januar 2019 auf Drucksache 18/1619. – Herr Buchner, Sie dürfen mit dem Namensaufruf beginnen. Bitte schön!

[Aufruf der Namen und Abgabe der Stimmkarten]

Ich frage jetzt, ob alle Abgeordneten die Möglichkeit hatten abzustimmen. – Wenn das der Fall ist, dann schließe ich die Abstimmung und bitte die Präsidiumsmitglieder, die Auszählung vorzunehmen! Für die Dauer der Auszählung ist hiermit die Sitzung geschlossen.

[Auszählung]

Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Die Sitzung wird fortgesetzt. Ich verlese hiermit das Ergebnis der gerade vollzogenen Abstimmung. Thema der Abstimmung war das Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Sonn- und Feiertage, Drucksache 18/1619, in Verbindung mit der Drucksache 18/1522.

Abgegebene Stimmen insgesamt 147, Ja-Stimmen 87, Nein-Stimmen 60, Enthaltungen keine.

[Beifall bei der SPD, der LINKEN und den GRÜNEN – Bravo! von der SPD, der LINKEN und den GRÜNEN – Zuruf: Das haben wir uns verdient!]

Auch wenn es der Applaus schon vorweggenommen hat, will ich es trotzdem noch einmal offiziell sagen: Damit ist das Gesetz mit den Änderungen aus der dringlichen Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres, Si

cherheit und Ordnung vom 21. Januar 2019, Drucksache 18/1620 beschlossen.