wachsende Stadt. Wir haben neue Herausforderungen für die Sicherheitspolitik. Also brauchen wir dringend mehr Personal. Für die Feuerwehr und die Justiz gilt natürlich das Gleiche. Die Stadt wird größer. Die Anforderungen steigen. Auch hier wird dringend Personal gesucht.
Genau deshalb müssen wir die Bezahlung unserer Beamtinnen und Beamten verbessern, um die Attraktivität der Sicherheitsberufe in Berlin zu steigern, denn wir wollen ja nicht nur diejenigen, die bereits im Dienst sind, besser bezahlen, um unsere Wertschätzung auszudrücken – das ist auch wichtig, das machen wir auch –, wir wollen ja auch neue Kräfte gewinnen und mehr junge Menschen davon überzeugen, eine Ausbildung in diesen Berufen in Berlin zu beginnen. Die Vorlage des Senats, über die wir heute reden, ist ein wichtiger Baustein dazu.
Die rot-rot-grüne Koalition hat bereits die Angleichung der Beamtenbesoldung an den bundesweiten Durchschnitt bis 2021 auf den Weg gebracht. Dieser Pfad ist verbindlich eingeschlagen, und da ist es ja auch nur logisch und konsequent, wenn auch die Stellenzulagen, die Erschwerniszulagen entsprechend angehoben werden, wie es dieser Gesetzentwurf vorsieht, denn das versteht ja kein Mensch, wenn man die Grundbesoldung erhöht, aber die Zulagen über Jahre so bleiben, wie sie sind. Da kann ich in Richtung des Senats nur sagen: Es wurde jetzt auch höchste Zeit, aber danke, dass Sie nun endlich eine Vorlage eingebracht haben.
Ich will noch auf einen Punkt eingehen, der aus meiner Sicht bemerkenswert ist: Es ist hier nicht nur die Erhöhung der Zulagen an sich vorgesehen, wer den Gesetzentwurf genau gelesen hat, wird bemerken, wir gehen hier auch einen neuen Schritt, nämlich den der Dynamisierung. Das bedeutet, dass wir in Zukunft nicht immer getrennt über die Erhöhung der Grundbesoldung und der Zulagen entscheiden müssen, sondern wenn es eine Besoldungserhöhung gibt, und die gibt es ja regelmäßig, dann erhöhen sich die Zulagen entsprechend mit. Damit entfällt künftig das Risiko des Auseinanderdriftens zwischen der Grundbesoldung und den Zulagen. Das ist ein guter und wichtiger Schritt und eine langjährige Forderung der Gewerkschaften und Personalvertretungen, die wir aufnehmen.
Meines Wissens hat bislang kaum ein Bundesland so eine Regelung gemacht, das heißt, wir können hier auch mal bundesweit ganz vorne sein. Lassen Sie uns die weiteren Details im Ausschuss diskutieren! Da können wir auch noch über die einzelnen Erhöhungssätze im Detail reden. Ich bin jedenfalls im Großen und Ganzen froh, dass wir das endlich auf den Weg gebracht haben. – Vielen Dank!
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch vonseiten der CDU-Fraktion begrüßen wir im Grundsatz das vorliegende Gesetz, aber wie Sie vielleicht unschwer am Namen des Gesetzes erkennen können, liegt der Verdacht nahe, dass da der Teufel im Detail steckt. Und so ist es tatsächlich auch. Es gibt eine Reihe von Auslassungen und Ungereimtheiten, die wir gerne in der weiteren Fachausschussdebatte noch diskutieren möchten.
Es fängt damit an, dass man z. B. bei der Bewertung des Dienstes zu ungünstigen Zeiten bei der Feuerwehr die Bereitschaftsdienste nicht entsprechend anpasst, dass man bei der Zulage in § 4 der Zulagenverordnung beim Dienst zu ungünstigen Zeiten auch aus unserer Sicht unzureichende Anpassungen vornimmt und teilweise fast ulkige Vorschläge unterbreitet, z. B., das ist sicherlich eine kleine Gruppe, aber eine wichtige Gruppe, bei den Sprengstoffexperten der Berliner Polizei eine Anpassung an den Schnitt der Landesbesoldungen vornehmen möchte, aber übersieht, dass in den anderen 15 Bundesländern das alles Tarifbeschäftigte sind. Also das ist sicherlich noch nicht der Weisheit letzter Schluss.
Wir könnten uns auch vorstellen, dass man bei den Einsatzeinheiten der Polizei eine Funktionszulage neben der Wechseldienstzulage einführt und dass man am Ende des Tages auch mal die Ruhegehaltsfähigkeit der Zulagen prüft, denn bei den Tarifbeschäftigten wird das ja am Ende über die Steuerpflicht und die Einzahlung der Sozialversicherungsabgaben bei der Renteneinzahlung mit berücksichtigt.
Die Justizwachtmeister erhalten übrigens auch nicht einheitlich, wie wir das damals noch mit der SPD verabredet hatten, die Sicherheitszulage. Die allgemeine Stellenzulage für die Amtsanwälte wurde nicht geregelt. Sie bekommen keine Zulage im Gegensatz zu den normalen Rechtspflegern. Obwohl es dieser Tage leider auch eine gestiegene Bedrohungslage zu verzeichnen gibt, bekommen die Gerichtsvollzieher keine Sicherheitszulage.
Also dieses Gesetz, das Sie uns hier auf den Tisch packen, enthält eine ganze Reihe von Ungereimtheiten und Unschlüssigkeiten, die, wie wir finden, nicht dem entsprechen, was die Berliner Beamtinnen und Beamten verdient haben. Wir würden uns deshalb wünschen, dass man dieses ganze Besoldungsrecht, das, wie Sie merken, viel Stückwerk und unsystematische Einzelheiten enthält,
mal mit einem durchgeschriebenen Landesbesoldungsgesetz einheitlich regelt. Das wäre ein großer Wurf, der hier sicherlich zielführend wäre. Sie gehen in die richtige Richtung, aber Sie haben ein Stückwerk gemacht, das aus unserer Sicht noch viele Fehler enthält. – Vielen Dank!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Unsere Vollzugskräfte in den Sicherheitsbehörden müssen wie die übrigen Beschäftigten des öffentlichen Dienstes bei der Besoldung aufholen, schnell aufholen und zu den anderen Bundesländern aufschließen. Die anspruchsvollen Aufgaben im Vollzugs- und Sicherheitsdienst des Landes verlangen aber darüber hinaus, dass die Stellenzulagen und die Erschwerniszulagen stärker erhöht werden als bisher. Wir haben lange Zeit keine Erhöhung gehabt. Deshalb brauchen wir jetzt dieses Zulagenänderungsgesetz. Wir brauchen qualifiziertes, spezialisiertes Personal, und das muss angemessen, auch bei den Zulagen, vergütet werden. Das ist ein Gebot der Fairness gegenüber den Beschäftigten, und es ist eine Frage der Konkurrenzfähigkeit des Berliner öffentlichen Dienstes, denn wir stehen nun mal im Wettbewerb mit anderen Ländern und dem Bund. Auch deshalb müssen wir hier bei den Zulagen eine ordentliche Schippe drauflegen.
Die Beamtinnen und Beamten im Polizei- und Feuerwehrvollzugsdienst erhalten eine Erhöhung der Stellenzulage, aber wir bleiben nicht stehen bei einer einmaligen Anhebung, wir wollen die Stellenzulagen – Kollege Schrader hat es angesprochen – dynamisieren und an die prozentuale Erhöhung der Besoldung anpassen, und nicht nur das, wir erweitern auch den zulagenberechtigten Personenkreis, z. B. um den Werkdienst an Justizvollzugsanstalten und um den Krankenpflegedienst in der Besoldungsgruppe A11.
Mit der Erhöhung der Erschwerniszulagen wird den besonderen Einsatzbelastungen bei den Vollzugskräften von Polizei und Feuerwehr Rechnung getragen. Ausgehend von diesem Gesetz soll auch die Erschwerniszulage den prozentualen Steigerungen bei der Besoldung folgen.
Wir sind überzeugt, dass dies ein Beitrag zur weiteren Attraktivitätssteigerung des Berliner öffentlichen Dienstes sein wird. In den Ausschussberatungen wird sich zeigen, ob der Entwurf völlig unverändert beschlossen wird oder ob wir doch noch etwas verbessern können. Herr Goiny hat schon einige Anregungen gegeben. Ich will nur mal einen Punkt in Frageform aufwerfen: Ist es
wirklich sachgerecht, dass wir die Zulage für die Feuerwehrtaucher nach der Tauchtiefe und die der Höhenretter nach den Höhenmetern bemessen?
Ist das wirklich sachgerecht? Ist das nicht ein Aufwand, den man vermeiden kann? Ist hier eine pauschale Vergütung nicht doch besser, weil man auch sehen muss, dass nicht die Einsätze selbst, sondern dass auch durch die Vorbereitung, die Qualifizierung sowie die Ausrüstung etc. mehrere Anforderungen erfüllt sein müssen, um solche Tätigkeiten auszuüben? Es ist nicht allein der Einsatz, der besonders gewürdigt werden muss, sondern die gesamte Vorbereitung. Ich wäre dafür, darüber nachzudenken, ob man die meterweise Berechnung nicht durch eine Pauschale ersetzt. Das werden wir beraten. – Herzlichen Dank!
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Meine sehr verehrten Damen und Herren Kollegen! Liebe Gäste! Ich glaube, wir sind uns fraktionsübergreifend einig, dass wir vor enormen Herausforderungen stehen, was die nachhaltige Nachwuchsgewinnung im öffentlichen Dienst angeht. Das betrifft den öffentlichen Dienst im Allgemeinen, das betrifft aber gerade auch Stellen im Vollzugsdienst, bei der Polizei, der Feuerwehr und der Justiz im Besonderen, weil wir hier besondere Herausforderungen durch die Schwere des jeweiligen Dienstes haben.
Ich muss übrigens sagen, dass ich mich über den vorliegenden Gesetzentwurf gefreut habe. Das sage ich ganz deutlich. Wir haben in den vergangenen Haushaltsberatungen über die Novellierung des Landesbesoldungsgesetzes gestritten. Ich glaube, es war ein richtiger und notwendiger Schritt. Kollege Zimmermann sprach es gerade an: Man möchte zu 2021 gerne auf das Bundesdurchschnittsmittel kommen, vergisst aber, dass die anderen Länder auch Anpassungsmomente haben und das Ziel somit voraussichtlich nicht erreicht wird.
Was haben wir für Möglichkeiten, um dem ein Stück weit entgegenzuwirken? – Das ist die Möglichkeit der Zulagenebene. Hier liegt im Gesetzentwurf ein ganz wichtiger Punkt vor: Diese Zulagenebene orientiert sich nicht am Land, sondern am Bund, was schon mal wesentlich höher ist. Wenn wir uns vor Augen führen, dass die letzte allgemeine Stellenzulage im Jahr 2006 erhöht wurde, vor 13 Jahren, die Erschwerniszulage nur marginal erhöht wurde, und zwar im selben Zeitraum von 2006 bis 2013,
dann haben wir hier ein hohes Versäumnis. Hier richte ich die Kritik auch an die CDU und an den Kollegen Goiny: Natürlich kann man im Rahmen der Beratung für den Dienst zu ungünstigen Zeiten vereinzelt noch die eine oder andere Stellschraube drehen, außer Frage! Aber auch der letzte Senat, zumindest der letzte verantwortliche Innensenator hätte auf den damaligen Finanzsenator dahingehend einwirken können, auch bereits in der letzten Legislaturperiode im Rahmen der Zulagenerhöhung etwas für die Attraktivität und die Nachwuchsgewinnung zu tun. Das hat er nicht gemacht. Dass Sie hier ein Stück weit in einer Kleinkrämerei versuchen, Kritik zu üben, wo wir gar keine große Notwendigkeit für Kritik sehen, halte ich ein wenig für unseriös.
Ob wir im Rahmen der Höhenrettung in die Meterebene gehen müssen – nicht die Metaebene im physikalischen Sinne, sondern die Meterebene bezogen auf die Höhe oder der Tauchtiefe –, darüber lässt sich auch streiten. Ich halte das für vernünftig, weil es ein unterschiedliches Gefahrenmomentum gibt, ob ich Höhenrettung in 20 Meter oder in 180 Meter Höhe mache. Das sind aber Kleinigkeiten. Unterm Strich, seien Sie sich gewiss: Wir unterstützen das Vorhaben. Wir finden es gut, dass es so auf den Weg gebracht wurde. Es wurde Zeit – wie gesagt, 13 Jahre lang wurde etwas versäumt –, aber Sie haben uns da als konstruktiven Partner an Ihrer Seite. – Ich danke Ihnen!
Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat jetzt das Wort Frau Abgeordnete Schillhaneck. – Bitte schön!
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – In der Tat: Der jetzt vorliegende Gesetzentwurf ist als Baustein zu sehen, sicherlich im Sinne einer Attraktivitätssteigerung des öffentlichen Dienstes und der entsprechenden Vollzugsbereiche. Ich möchte allerdings darauf hinweisen, dass das natürlich längst nicht alles ist, worum es geht. Ich wage zu bezweifeln, dass jemand ausschließlich wegen der Gehalts- oder Besoldungsstruktur eine Karriere im Bereich Justiz, Polizei, Feuerwehr, Vollzugsdienst einschlägt. Ich glaube, das wäre auch gar nicht sinnvoll, insofern sollte es uns nicht nur um die Frage der Attraktivität der Tätigkeit und der Institution Berlin als Arbeitgeber gehen, sondern an der Stelle vielleicht auch ein kleines bisschen um Gerechtigkeit.
Es ist völlig zu Recht darauf hingewiesen worden: Zum Teil sind die entsprechenden Zulagen seit 2006 nicht mehr angepasst worden. Deswegen ist ein Element ganz wichtig, das bereits angesprochen worden ist: die Dynamisierung, damit es eben nicht wieder dazu kommt, dass die entsprechenden Beamten und Beamtinnen jahrelang
darauf warten müssen, dass die Zulagen, die sie für einen besonderen Dienst, für Erschwernisse, für Dienst zu besonderen Zeiten, für besondere Strukturen oder auch für besondere Qualifikationen erhalten, dem dann irgendwie auch angepasst werden. Das wird vielmehr jetzt, mit diesem Vorschlag geregelt, nämlich: Entsprechend der Anpassung der normalen Besoldungssteigerung werden auch die Zulagen angepasst. Das wird dynamisch, und damit besteht für alle endlich Klarheit, auch im Sinne einer gewissen Gerechtigkeit.
Es gab bereits einige Punkte, die aufgerufen worden sind, wo man vielleicht noch ein wenig ändern, nachjustieren könnte. In der Tat, es gibt weitere Anliegen im Bereich der Zulagen. Ob es darum geht, die Feuerwehrzulage wie in anderen Bundesländern – das ist zum Beispiel eine Forderung aus dem Kreis der Beschäftigtenvertretung – als Laufbahnzulage zu regeln, ähnlich wie im Polizeidienst, oder aber – der Kollege Zimmermann hat es schon angesprochen – ob es um die Frage geht, ob es nicht vielleicht sinnvoll wäre, bei in der Feuerwehr tätigen Personen in der Höhenrettung pauschaliert und nicht dezidiert abzurechnen: Waren das jetzt 202 oder 199 Meter? Das ist ein bisschen absurd. Es ist natürlich ganz klar dem geschuldet zu sagen, das soll auch alles korrekt sein. Nichtsdestotrotz teilen auch wir die Einschätzung, dass es dabei nicht allein um den Einsatz selbst geht, sondern vor allem auch um die Bereitstellung der Qualifikation. Denn seien wir doch mal ehrlich: Eigentlich sind wir doch froh, wenn die Fachkräfte aus der Höhenrettung oder die Spezialkräfte gar nicht zum Einsatz kommen müssen. Nichtsdestotrotz müssen wir sie vorhalten, müssen wir auch einen Anreiz dafür geben, die entsprechende Qualifikation vorzuhalten, à jour zu halten, auch für die Beschäftigten. Insofern würden wir im Rahmen der Ausschussberatung gerne noch über eine Pauschalierung reden. Damit ist das richtige Schlaglicht darauf gesetzt worden.
Es gab einige Vorschläge, auch aus dem Kreis der CDU. Ich denke, wir werden dazu in eine gute und konstruktive Debatte kommen, denn eins liegt uns, glaube ich, gemeinsam am Herzen, dass wir unsere Beamten und Beamtinnen in diesem Bereich angemessen besolden und gerade auch besondere Erschwernisse entsprechend abbilden können. – Vielen Dank!
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich kann fast in diesen Chor einstimmen: Auch wir begrüßen ausdrücklich, dass die Stellenzulagen seit 2006 in weiten Bereichen erstmals angepasst werden. Das ist richtig so. Es ist folgerichtig, und ich würde sagen, es ist auch überfällig. Zweitens ist es richtig, dass dann, um aus diesem Versäumnis gelernt zu haben, die Stellenzulagen ab 2021 dynamisiert werden. Auch das ist im Grundsatz erst einmal richtig.
Wir müssen bei den Zulagen wie auch insgesamt bei den Besoldungen immer im Blick haben, dass wir ein attraktives Vergütungsniveau für Beamtinnen und Beamte sicherstellen müssen. Das ist das grundsätzliche Ziel, das wir erreichen müssen. Davon sind wir noch ein ganz großes Stück entfernt.
Das zeigen auch die Stellungnahmen der Beschäftigtenvertretungen zu diesem Gesetzentwurf. Die vorgesehenen Erhöhungen bleiben hinter den Erwartungen zurück. Die Erhöhungen sind teilweise nur in Centbeträgen ablesbar. Für die Pflege von schwer kranken Patienten ist für das Personal eine Erhöhung von 15,37 Euro auf sage und schreibe 15,57 Euro vorgesehen.