Vielen Dank! – Herr Senator, wie bewerten Sie denn dann die Kritik des Bundes Deutscher Radfahrer, der dem Berliner Senat vorwirft, genau diese Unterstützung für die Einrichtung eines Bundessstützpunkts nicht gewährt und dadurch wertvolle Zeit verstreichen zu lassen zu haben?
Herr Förster! Diese Kritik weise ich zurück, ich teile diese Kritik ganz ausdrücklich nicht. Wenn Sie das Grundstück vor Ort kennen, dann wissen Sie, dass zunächst mal Strukturen auf diesem Grundstück eingerichtet werden müssen. Die Voraussetzung dafür wären, dass
dort ein Bundesstützpunkt eingerichtet werden kann. Wir sind dort in Gesprächen mit dem Verein, der den Standort an dieser Stelle betreibt. Wir haben nicht den Eindruck, dass unsere Unterstützung zu gering ist.
Das Stichwort ist: 25 Wohnungen auf eine Schule. Ich frage: Wie weit ist die vom Regierenden Bürgermeister gegenüber der Presse bekannt gegebene Kombination von Schulbau mit Wohnungsbau?
Frau Präsidentin! Herr Abgeordneter Otto! Das ist das Ergebnis des letzten Bezirksbesuchs des Senats in Pankow, dass wir ressortübergreifend in der Diskussion mit dem Bezirksamt gesagt haben, wir wollen ausloten, ob wir die Flächen, die wir für den Schulbau ja dringend benötigen und nutzen, noch intensiver nutzen können und ob es Synergien geben kann mit anderen Nutzungen. Das wird jetzt innerhalb oder zwischen den Ressorts abgestimmt, aber wenn ich die Anzahl richtig im Kopf habe von den gut 60 Schulen, die wir in den nächsten Jahren in Berlin bauen müssen, waren es wohl um die 35 oder 40 Schulen, die in den nächsten Jahren alleine in Pankow benötigt werden. Und daraus ergibt sich dann klar, dass wir insbesondere eben bei dieser Problematik schauen müssen, ob wir zum Beispiel studentisches Wohnen auch kombinieren können mit Bildungsstandorten oder Schulstandorten. Senator Lederer hat darauf aufmerksam gemacht, dass es zudem Schnittstellen zur Kulturarbeit gibt, auch zur bezirklichen Kulturarbeit – das wollen wir jetzt zwischen den Ressorts ausloten, aber da liegt noch kein konkretes Ergebnis vor.
Wir haben das als Parlament in die Richtung auch beschlossen, Herr Regierender Bürgermeister. Ich freue mich, dass der Senat sich das jetzt zu eigen gemacht hat. Die Nachfrage: Könnten Sie sich denn vorstellen, bei wie
vielen Projekten so etwas am Schluss rauskommen wird, mehr als eines, aber weniger als 60? Aber vielleicht gibt es zehn, an denen jetzt gearbeitet wird? Meine Befürchtung ist, wenn man jetzt nur darüber nachdenkt, dann stehen die Schulen vielleicht und man hat es verpasst. Vielleicht können Sie dazu noch etwas sagen?
Danke, Frau Präsidentin! – Ich finde, Sie haben den Rahmen gut beschrieben: Mehr als eins und weniger als 60. Man muss damit ehrlich umgehen. Das wird nicht so einfach sein. Wir haben ja auch das Ziel, sehr schnell mit den Schulbauten voranzukommen. Sie als Parlamentarier achten darauf, dass die Kosten im Rahmen bleiben. Es gibt bei diesen Schnittstellen Schule und Wohnen, Schule und Kultur mit Sicherheit auch Probleme. Die Menschen, die dort wohnen, wollen auch durch den Betrieb nicht gestört werden, und umgekehrt darf der Schulbetrieb nicht gestört werden durch Leute, die ihre Wohnung entsprechend nutzen – oder Ateliers zum Beispiel bei Künstlerinnen und Künstlern. Das bedeutet, man muss sich über die entsprechenden Zugänge zu den Räumen auseinandersetzen, man muss sich über die Kostensituation auseinandersetzen. Sie haben dann wieder andere Themen beim Brandschutz und bei Fluchtwegen. Deswegen sage ich: Vorsicht!
Aber, auf der anderen Seite, wir sind jetzt ganz konkret bei vielen Projekten in der Umsetzung, was den Schulbau anbelangt. Das geht gut voran. Wir wissen aber auch, es wird Projekte geben, die beginnen erst in drei oder vier Jahren. Wir haben ja ein Programm für die nächsten zehn Jahre. Bei diesen Modellen wird man jetzt verstärkt in die Prüfung eintreten, ob es da entsprechende Ergänzungen geben kann.
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Meine Frage zu den gemischten und gestapelten Nutzungen in der wachsenden Stadt: Wird es denn vom Senat einen weiteren Supermarktgipfel geben, um die großen eingeschossigen Supermärkte, die es in Berlin gibt, und die sehr großen Parkplatzflächen davor, ebenfalls gestapelt und doppelt zu nutzen?
Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Buchholz! Meine Damen und Herren! Wir haben ja die Erfahrung gemacht, dass der erste Aufschlag das Thema bekanntgemacht hat. Beim zweiten Supermarktgipfel wurde deutlich – was uns sehr gefreut hat –, dass die Projekte Fahrt aufnehmen.
Wir haben in der Mitteilung – zur Kenntnisnahme – an das Parlament berichtet, dass 70 plus 90 Projekte unterwegs sind. Man könnte jetzt sagen, das Thema Supermarkt ist möglicherweise durch, bis auf ein paar wenige. Wir haben aber andere sehr flächenfressende Nutzungen im Einzelhandelsbereich, zum Beispiel Fachmärkte mit sehr großen Parkplätzen, sodass es sinnvoll ist, diesen Dialog mit dem Einzelhandel fortzusetzen, um die positiven Erfahrungen aus der Intensivierung der Nutzung von Supermarktflächen auf andere Segmente zu übertragen.
Zum Thema gestapelte Infrastruktur vielleicht noch einmal so viel: Es wäre einfacher, die Wohnungen neben die Schule zu stellen – aus verschiedenen baulichen und rechtlichen Gründen. Das heißt, wir haben ein großes Interesse daran, effizient mit den Flächen umzugehen, damit wir einfach auch Flächen gewinnen, aber wir werden da, wo es möglich ist, solche Stapelungen prüfen.
Für gemischte Infrastrukturen ist im Senat verabredet, dass wir mit Pilotprojekten starten wollen, uns also nicht große Regelungen, Kriterien oder sonst was überlegen, sondern an Pilotprojekten herausfinden, was die wichtigen Fragen sind, die wir klären müssen. Wir haben aktuell eine Veröffentlichung gemacht zur Stapelung von Infrastrukturen, wo schon erkennbar ist, was funktioniert und wo wir noch Fragen beantworten müssen.
Die nächste Frage geht an Herrn Abgeordneten Tabor. – Bitte schön! – Herr Tabor! Kommen Sie bitte nach vorn!
Ich frage den Senat: Wie rechtfertigt der Senat, dass in Zeiten von Lehrerknappheit dem Antrag des Leiters der Bergius-Schule auf Dienstzeitverlängerung über das 65. Lebensjahr hinaus nicht gestattet wurde, während gleichzeitig 2 147 Kollegen bundesweit und 338 Kollegen berlinweit durch Rückkehr die Dienstzeit verlängert wurde? – Vielen Dank!
Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Im Land Berlin gibt es Ruhestandsregelungen. Wenn das 65. Lebensjahr vollendet ist, dann fängt bei unseren Lehrkräften bzw. bei unseren Schulleitungen zum Schuljahresende die Pension an. Dann besteht die Möglichkeit, in den Ruhestand zu gehen.
Das ist jetzt eine Personaleinzelangelegenheit, die Sie hier ansprechen, deswegen kann ich im Detail nicht darauf eingehen. Aber wir handhaben es generell so, dass wir an den Schulen, wo abzusehen ist, dass die Schulleitung 65. Jahre alt wird, frühzeitig in Ausschreibungen gehen. Das haben wir an dieser Schule auch getan, damit wir, ich sage mal, auf den Punkt die Schulleitungen besetzen können. Das ist die aktuelle Situation.
Vielen Dank! – Trotz vieler freier Stellen. Aber vielen Dank, für die Antwort! – Was entgegnet der Senat Mutmaßungen, der erfolgreiche Schulleiter müsse gehen, weil er sich in Konflikt zur Schulinspektion gestellt hat? – Vielen Dank!
Vielen Dank! – Frau Senatorin! Warum riskieren Sie trotz der Debatte um Quereinsteiger den Eindruck, der befundete Lehrermangel sei dadurch möglicherweise schon vorüber?
Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Ich glaube, das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Dass wir einen bundesweiten Lehrkräftemangel haben, eine sehr schwierige Fachkräftesituation, dass viele Bundesländer ihre Stellen trotz Quereinstiegs nicht besetzen konnten, das ist die Situation. Es wird auch in den nächsten Jahren in Berlin so sein, dass die Situation angespannt sein wird, weil wir aufgrund der wachsenden Stadt – jedes Jahr können wir 6 000 bis 7 000 Schülerinnen und Schüler mehr begrüßen –, dass ich bis zu 3 000 Lehrkräfte einstellen muss, was in den letzten Jahren gelungen ist. Das wird auch weiterhin mit Quereinsteigerinnen und Quereinsteigern sein. Das sind Menschen, die sich in der berufsbegleitenden Ausbildung befinden, die ein abgeschlossenes Studium haben. Das Parlament hat hier sehr viel Geld in die Hand genommen, um die Quereinsteigenden zu begleiten. Wir setzen natürlich weiterhin auf ausgebildete Lehrkräfte, aber wir werden in den nächsten Jahren weiter diese Schritte gehen und auch entsprechend qualifizieren. Das eine hat überhaupt nichts mit Besetzungen von Schulleitungen zu tun.
Vielen Dank! – Ich möchte an dieser Stelle nach einmal darauf hinweisen, dass sich Nachfragen generell bitte auf die gestellte Frag zu beziehen haben, ansonsten nicht zugelassen werden.
Frau Präsidentin! – Ich frage den Senat: Aus welchem Grund fließen die Mieteinnahmen von beschlagnahmten Immobilien von kriminellen Clans weiterhin an die Familien und nicht auf ein Treuhandkonto?
Danke schön, Frau Präsidentin! – Meine Damen und Herren! Das sieht die Strafprozessordnung nach Auffassung der Staatsanwaltschaft Berlin so vor. Wir sind im Bereich der vorläufigen Sicherung. Wie Sie wissen, ist das ja noch keine endgültige Entscheidung, die dort im Sommer getroffen wurde. Also, das Vermögen ist noch nicht endgültig dem Land Berlin zugeordnet, sondern wir haben es vorläufig gesichert, damit nicht anderweitig darüber verfügt werden kann.
Nach – ich erspare Ihnen das nicht, weil Sie das nachgefragt haben – § 111c Abs. 3 Satz 2 StPO in Verbindung mit § 21 Abs. 2 Zwangsvollstreckungsgesetz wird geregelt, dass sich diese Beschlagnahme – die wir gemacht haben – nicht auf Miet- und Pachtforderungen bezieht. So sieht es die Staatsanwaltschaft. Momentan überprüft die zur Dienstaufsicht berufene Generalstaatsanwaltschaft diese Rechtsauffassung, ob das so zwingend ist. Aber nach erster Sichtung ist das Gesetz hier eindeutig. Wir haben es ja mit einem neuen Rechtsregime zu tun, was uns der Bundestag im Sommer 2017 überantwortet hat. Das Land Berlin ist dort vorangegangen und hat jetzt in größerem Umfang von diesen neuen rechtlichen Regelungen Gebrauch gemacht. Die Staatsanwaltschaft hat hier diese 77 Immobilien aus dem Bereich der organisierten Kriminalität vorläufig beschlagnahmt.
Das zeigt, wir sind handlungsfähig gegenüber der organisierten Kriminalität. Und gelegentlich geäußerte Befürchtungen und Vermutungen, der Rechtsstaat hätte nicht die richtigen Instrumentarien oder nicht den richtigen Mut oder nicht die richtige Entschlusskraft, haben wir hier Lügen gestraft. Wir werden weitergehen auf diesem Weg und sind sehr optimistisch, dass die gerichtliche Entscheidung, dass diese Immobilien bei uns bleiben oder aber an die Eigentümer zurückzugeben sind, zu unseren Gunsten ausfällt. Bis wann das entschieden wird? Das liegt bei Gericht, darauf habe ich als Justizsenator, hat das Land Berlin wenig Einfluss. Aber so ist das mit rechtsstaatlichen Verfahren. Jeder hat das Recht, das alles überprüfen zu lassen. Das ist gut und richtig so. Und am Ende des Tages kommt es darauf an, dass wir hier deutlich die Bereiche der organisierten Kriminalität in die Schranken weisen und die neuen Möglichkeiten der Vermögensabschöpfung nutzen, denn das ist das Effektive, das wissen wir auch aus Italien, im Kampf gegen die organisierte Kriminalität. Verbrechen und Vergehen dürfen und sollen sich nicht lohnen. Deswegen wollen wir diesen Kreisen ans Geld, damit sich dann eben Straftaten nicht auszahlen und sie dann auch bitte sich etwas anderes überlegen zum Broterwerb als Straftaten zu begehen.
Vielen Dank, Herr Senator, für die Auskunft! Meine Nachfrage: Wie lange braucht der Senat oder welchen Zeitraum hat er veranschlagt, damit dem Weg Hamburgs gefolgt werden kann, wo Eigentum beschlagnahmt wird und Luxusgüter wie Autos sofort verwertet werden?
Es gab ja eben schon Diskussionen über die Frage der Enteignung. Offenbar wollen Sie daran anknüpfen. Der Senat macht sich vielfältige Gedanken, wie er seine Maßnahmen hier effektivieren kann – zur Enteignung, zur Vermögensabschöpfung und auch, was die Autos angeht. Es hängt allerdings von dem konkreten strafrechtlichen Verfahrensstand ab. Man muss ja daran erinnern, bei den 77 vorläufig beschlagnahmten Immobilien ist das ja nicht im Rahmen eines Strafverfahrens am Ende entschieden worden, das bleibt jetzt bei uns, das wird abgeschöpft zum Wertersatz in Auskehrung für Opfer von Straftaten, oder aber es bleibt im Vermögen des Landes Berlin, sondern wir haben ja eine vorläufige Maßnahme, das ist ja das Neue, ohne dass wir hier ein strafrechtliches Hauptverfahren haben. Das gibt das Recht her.