Jeder kann in ein Bürgeramt gehen, in so ein Großraumbüro, wo vielleicht sechs, acht, zehn Computer sind, da ist ein ständiges Kommen und Gehen, da kommen Leute
mit Hunden, da kommen Leute mit ihren Kindern, da sind nur die Hälfte der Arbeitsplätze besetzt und es ist nichts leichter als das, einen Stick zu nehmen, so einen Keylogger irgendwo reinzustecken und schon könnten Sie, zumindest teilweise, hardwareseitig die Kommunikation mitverfolgen, die da gesprochen oder was da kommuniziert wird. Deswegen gibt es in Berlin eine Menge Dinge zu tun.
Dieser Antrag mit dem Titel „IT-Sicherheitsstrategie für Berlin“, der ist nicht falsch. Es geht hier um die Ertüchtigung des Personals, um Live-Hacking-Events. Wir finden das auch richtig, aber es wird dem Titel einfach nicht gerecht, weil da noch so viel mehr getan werden muss. Ich würde auch sagen, wie Herr Lenz: Wir sind an Ihrer Seite, wenn Sie da noch ein besseres Konzept vorlegen. Das müsste dann allerdings auch den großen rosa Elefanten im Raum betreffen. Den gibt es auch noch. Das ist die Tatsache, dass die gesamte Verwaltung mit MicrosoftSoftware arbeitet. Da haben amerikanische Geheimdienste möglicherweise Zugriff zu allen Daten, die da sind. Auch das müsste man einmal überdenken. Das ist ein sehr großes Konzept, was ist jetzt vorschlage, aber da müsste die Stadt wirklich einmal ran, dass sie eine andere Software verwendet. Das war es schon. Wir werden uns auch dieses Mal wieder enthalten. – Vielen Dank!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich will unsere Rederunde dazu nutzen, einen Punkt zu nennen, der bei Awareness immer wichtig ist, und zwar, den Menschen nicht immer mit demselben zu kommen. Wir hatten jetzt vor zwei Wochen eine Debatte, haben im Ausschuss darüber diskutiert, den Antrag auf den Weg gebracht, aber nicht großartig verändert. Was bei IT-Sicherheit nicht passieren sollte, ist, dass sie in jeder Fortbildung immer dieselben Sätze hören und nicht weitergehen. Wir haben im Antrag unter anderem geschrieben, dass wir auch Entertainment und verschiedene Dinge berücksichtigen wollen. Da muss viel dahinter stehen, solch eine Sensibilisierungskampagne für die Berliner Verwaltung zu machen. Was nicht hilft, ist, dass ich meine Rede von vor zwei Wochen noch einmal wiederhole. Insofern verweise ich gern darauf und bitte um Zustimmung zu dem Antrag. – Vielen Dank!
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich werde etwas ausführlicher berichten. Ich habe meiner Fraktion empfohlen, dem vorliegenden Antrag nicht zuzustimmen, sondern sich zu enthalten. Die Gründe dafür stelle ich Ihnen sehr gerne vor: Zum einen haben Sie es sich etwas einfach gemacht und meinen damaligen Antrag aus dem Jahr 2017 mit dem Titel „IT-Sicherheit durch Aus-, Fort- und Weiterbildung gewährleisten – Ein Cyber-Führerschein für die Berliner Verwaltung“ einfach in Teilen kopiert, mit neuem Namen versehen und hier aktuell neu eingebracht.
Sie orientieren sich damit an den Freien Demokraten im Abgeordnetenhaus von Berlin, und das ist sehr lobenswert. Das spricht sehr für Ihren Antrag.
Denn Sie folgen jetzt grundsätzlich unserer Linie, dass Datenschutz und Informationssicherheit in den Berliner Behörden nur dann erfolgreich und effizient verwirklicht werden können, wenn alle Beschäftigten regelmäßig erkennen und akzeptieren, dass sie ein ganz bedeutender Faktor für den Erfolg der digitalen Behördenarbeit sind. Nur wenn Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Berliner Behörden regelmäßig über relevante Gefährdungen des Digitalen sensibilisiert werden und wissen, wie sich diese Gefährdungen auf den Büroalltag und auf alle privaten Lebensbereiche auswirken können, dann sind sie auch bereit, Sicherheitsmaßnahmen nicht nur zu akzeptieren, sondern auch wirkungsvoll zu unterstützen. Das ist dann eine gelebte und eine zeitgemäße Sicherheitskultur. Dieses Sicherheitsbewusstsein, diese Awareness, wie mein Kollege es genannt hat, muss stetig ausgebaut, verändert und regelmäßig gepflegt werden.
Je mehr sich die Beschäftigten mit Gefährdungen auskennen, desto eher akzeptieren sie entsprechende Sicherheitsmaßnahmen. Die Beschäftigen der Berliner Verwaltung müssen zudem über die erforderlichen Erkenntnisse verfügen, um Maßnahmen zur Steigerung der Informationssicherheit richtig verstehen und anwenden zu können. Insbesondere muss Ihnen bekannt sein, was von Ihnen im Hinblick auf Informationssicherheit erwartet wird, und wie sie in sicherheitskritischen Situationen reagieren sollen.
Aber abseits dieser für uns so wichtigen E-LearningForderung für mehr Awareness verlieren Sie sich. Ihre weiteren Vorschläge sind wenig, zum Teil gar nicht zielgruppenorientiert. Sie erreichen die Berliner Beschäftigten damit nicht mehr. Informationskultur kann nur dann
ein ganz selbstverständlicher Teil des alltäglichen Arbeitsumfeldes und der Arbeitsorganisation sein, wenn sie unmittelbar am Arbeitsplatz selbst vermittelt wird, wenn die Beschäftigten erreicht werden. Das gelingt Ihnen mit diesem Antrag nicht.
Sie legen hier keine IT-Sicherheitsstrategie für die Berliner Verwaltung vor. Das ist uns allen klar. Sie formulieren keine klaren Regeln und keine neuen Grundsätze für Informationssicherheit in der Berliner Verwaltung. Wir sehen insgesamt hier kein Konzept für die rechtliche, organisatorische, personelle und technische Gewährleistung von Sicherheit für Berlin. Viele Probleme, wie die in der Berliner Charité im Bereich Informationssicherheit und Datenschutz bleiben unberührt. Sie fordern Wettbewerbe, die nur etwas für Feinschmecker sind. Hauptsache irgendwas mit dem Chaos Computer Club entwickeln. Es ist sehr fraglich, ob dieser das überhaupt mitmacht und mit diesem Plan einverstanden ist. Beraten wird der Chaos Computer Club sicherlich sehr gerne. Haften wird er für die Entwicklung nicht. Software selbst entwickeln und Tools auflegen, ist sehr einfach. Software in die Behörden einführen, verlangt schon etwas mehr.
Sie zeigen wenig Verständnis für Strategie und kein Händchen für eine IT-Strategie. Eine E-GovernmentStrategie fehlt Ihnen gänzlich. Das reicht uns nicht. – Vielen Dank!
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Zu dem Antrag Drucksache 18/1587 empfiehlt der Fachausschuss einstimmig – bei Enthaltung der AfD-Fraktion und der Fraktion der FDP – die Annahme. Wer dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Koalitionsfraktionen und die CDU. Gegenstimmen? – Keine. Enthaltungen? – Das sind FDP, AfD und ein fraktionsloser Kollege. Damit ist der Antrag angenommen.
Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres, Sicherheit und Ordnung vom 18. Februar 2019 Drucksache 18/1683
Vielen Dank, Herr Präsident! – Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir behandeln hier jetzt einen Antrag, den wir bereits am 29. November 2016 in das Abgeordnetenhaus eingebracht haben, also unmittelbar nach Abschluss Ihres Koalitionsvertrags zu Beginn der Legislaturperiode. In dem Koalitionsvertrag haben Sie damals „einen Paradigmenwechsel“ – ich zitiere – in der Politik zur Rückführung ausreisepflichtiger Personen angekündigt. Sie haben – ich zitiere mit der Genehmigung des Präsidenten wörtlich – gesagt:
Die Koalition hält Abschiebehaft und Abschiebegewahrsam grundsätzlich für unangemessene Maßnahmen und wird sich deshalb auf Bundesebene für deren Abschaffung einsetzen.
Diese Ankündigung oder Androhung hat uns veranlasst, den Antrag, den wir heute in zweiter Lesung beraten, einzubringen.
Da wir jetzt die Halbzeitbilanz dieser Koalition thematisieren können, weil die Legislaturperiode zur Hälfte rum ist, können wir mal gucken, was aus Ihrer Ankündigung im Koalitionsvertrag geworden ist. Da muss ich schon sagen, sehr geehrter Herr Innensenator: In Ihrer Verantwortung ist hier nicht konsequent gearbeitet worden.
Sie haben zwar Ihre Ankündigung wahr gemacht, Abschiebungen zu reduzieren, aber Sie haben nicht Ihre Ankündigung wahr gemacht, die freiwilligen Ausreisen zu erhöhen. Das Gegenteil ist der Fall. Ich darf mal kurz einige Zahlen vortragen, die das untermauern: Im Jahr 2016 – unserem letzten Regierungsjahr – gab es 2 028Abschiebungen und 9 601 freiwillige Ausreisen, also eine Durchsetzung der Ausreisepflicht in 11 629 Fällen. Im Jahr 2018, das jetzt hinter uns liegt, sind diese Zahlen um 66 Prozent zurückgegangen. Das heißt, Sie haben es nicht vermocht, die Ausreisepflichtigen auch zur Ausreise anzuhalten. Nun könnte man ja fragen, ob die Zahl der Ausreisepflichtigen gesunken, also die Zahl der Fälle weniger geworden ist. Das ist aber nicht der Fall. Am 1. Januar 2017 waren 10 512 Personen ausreisepflichtig und Ende letzten Jahres 12 605. Das sind etwa 20 Prozent mehr. Das heißt, Sie haben es nicht vermocht, die Ausreisepflicht durchzusetzen, obwohl die Zahl derjenigen, die davon betroffen sind, gewachsen ist. Sie haben heute in der Fragestunde diese Zahlen infrage gestellt. Ich darf Ihnen sagen, dass das Ihre Zahlen sind. Die haben Sie im Rahmen der Beantwortung einer Schriftlichen Anfrage von mir genannt.
Vielen Dank! – Jetzt können wir uns die Frage stellen, was wir tun können, um die Ausreisepflicht konsequenter durchzusetzen. Ich will auch noch anmerken – damit da kein falscher Zungenschlag reinkommt –: Es geht nicht
darum, per se einfach nur die Ausreisepflicht durchzusetzen, sondern darum, dass wir unsere Kapazitäten und Fähigkeiten auf die Hilfeleistungen für Menschen beschränken, die schutzbedürftig sind, die unseren Schutz verdient haben und die deswegen auch als Schutzbedürftige anerkannt worden sind. Das ist aber bei all diesen Personen nicht der Fall. Damit wir unsere Kräfte auf die Schutzbedürftigen konzentrieren können, müssen wir dafür sorgen, dass die weniger oder nicht Schutzbedürftigen wieder in ihre Heimat zurückgeführt werden – so, wie wir das konsequent in unserem letzten Regierungsjahr 2016 durchgesetzt haben. Ich glaube, das ist keine Unmenschlichkeit, keine Inhumanität, sondern das ist die eine Seite der Medaille. Auf der einen Seite geht es darum, diejenigen zu unterstützen, die schutzbedürftig sind, und auf der anderen Seite darum, diejenigen, die nicht schutzbedürftig sind, wieder zurückzuführen.
Wir haben heute Morgen über Abschiebehaft und Abschiebegewahrsam diskutiert. Sie haben ein Abschiebegewahrsam in Berlin eingerichtet, aber es steht leer. Sie nutzen es nicht, und Sie haben bisher meine Frage nicht beantwortet, ob Sie bereit sind, dieses Abschiebegewahrsam auch für schwerste Straftäter zu nutzen, deren Abschiebung bevorsteht, deren Abschiebung aber noch nicht erfolgen kann und die deswegen zum Zweck der Abschiebung auch in einem Abschiebegewahrsam untergebracht werden könnten. Sie weichen hier immer aus. Ich kann Ihnen nur sagen: Wenn Sie das nicht nutzen, dann sorgen Sie dafür, dass gefährliche Personen in Berlin unterwegs sind, dass sie untertauchen und sich der Abschiebung entziehen können. Das ist unverantwortlich.
Zum Schluss: Auch bei denen, die sich der Abschiebung entziehen, ohne Straftäter gewesen zu sein, müssen wir das Mittel des Abschiebegewahrsams nutzen, weil es kein verhältnismäßigeres Mittel gibt. Bei denjenigen, die den Anordnungen einer demokratisch legitimierten Behörde auf der Grundlage demokratischer Gesetze nicht Folge leisten, die ihre Ausreisepflicht nicht durchführen, die sich der Ausreise und der Abschiebung entziehen, müssen wir dieses Mittel ansetzen, und dazu gehört auch die Nutzung des Abschiebegewahrsams, das Sie eingerichtet haben, aber nicht nutzen. Ich finde das ist eine völlige Sinnlosigkeit, die niemand verstehen kann. – Herzlichen Dank!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Dregger! Diese Platte nudeln Sie hier nun schon
zum vierten oder fünften Mal durch. Sie behaupten, wir würden nicht abschieben, die Instrumente nicht anwenden und alle herumlaufen lassen. Deswegen will ich Ihnen in aller Kürze – zum vierten oder fünften Mal – noch einmal Folgendes sagen: Erstens schiebt Berlin konsequent ab, und zwar ungefähr in der Größenordnung, wie das der Königsteiner Schlüssel vorsieht. Wir bewegen uns damit im oberen Mittelfeld der Bundesländer, und die These ist nicht haltbar, wir würden bei den Abschiebungen nichts tun.
Zweitens: Abschiebungen sind nur ein Mittel der Rückführung und nicht einmal das wirksamste. Das wirksamste Mittel der Rückführung sind Rückkehrhilfen und ein Rückkehrmanagement, wie es der Senat praktiziert. Das unterstützen wir, damit dort wirklich Erfolge erzielt werden, und die werden auch erzielt. Wir hatten im Jahr 2018 1 182 Abschiebungen und 2 799 freiwillige Ausreisen aufgrund des Managements. Das sind Zahlen, die sich durchaus sehen lassen können. Und man kann jetzt nicht sagen, das sind 1 000 oder so zu wenig. Es sind immer andere Aspekte zu beachten: laufende Verfahren, Zahl der Anträge und Ähnliches. Deswegen macht es keinen Sinn, an diesen Zahlen herumzukritteln. Wir wenden die Instrumente an, Abschiebung genauso wie freiwillige Ausreise.
Drittens: Das Mittel der Wahl zur Durchsetzung der Ausreisepflicht ist, wenn das Rückkehrmanagement nicht greift, die Direktabschiebung, nicht die Haft. Wie viele Menschen in Haft sitzen oder nicht in Haft sitzen, ist für die Frage, ob die Ausreisepflicht richtig durchgesetzt wird oder nicht, von nachrangiger Bedeutung. Direktabschiebungen sind wesentlich effizienter. Das ist das, was wir machen – außer, aus den Schulen heraus. Direktabschiebungen sind das effiziente Mittel, und sie werden angewendet. Die Haft ist da nachrangig.
Vierte Bemerkung: Von den rund 12 000 Ausreisepflichtigen in Berlin sind es zurzeit lediglich 1 300, bei denen die Ausreise wirklich durchsetzbar ist. Das hat der Senator heute Morgen in der Fragestunde alles ausführlichst erläutert. Das heißt, bei allen anderen liegen verschiedene Abschiebungshindernisse vor. Und auf den größten Teil dieser Abschiebungshindernisse hat der Berliner Senat überhaupt keinen Einfluss; die liegen nicht in der Sphäre des Senats. Sie liegen in der Person der Betroffenen. Sie liegen in der Kooperation oder mangelnden Kooperation der Herkunftsstatten – fehlende Passersatzpapiere, Probleme zwischen Auswärtigem Amt und den Staaten. Und das ist alles auf Bundesebene angesiedelt. Das sind alles Dinge, auf die der Senat in Wahrheit überhaupt keinen Einfluss hat.