Wir kommen zur weiteren Behandlung der Anträge: Zu dem Antrag auf Drucksache 18/1733 – Soziale Säule der Europäischen Union stärken – empfiehlt der Fachausschuss mehrheitlich – gegen die Oppositionsfraktionen – die Annahme mit Änderung. Wer dem Antrag mit Änderung gemäß Beschlussempfehlung auf Drucksache 18/1925 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Koalitionsfraktionen. Gegenstimmen? – Das sind die Oppositionsfraktionen und ein fraktionsloser Kollege. Ersteres war die Mehrheit. Damit ist der Antrag mit Änderung angenommen.
Zu dem Antrag auf Drucksache 18/1893 – Europa in Berlin wieder ein Zuhause geben – wird die Überweisung an den Ausschuss für Europa- und Bundesangelegenheiten, Medien sowie an den Hauptausschuss empfohlen. – Widerspruch höre ich nicht – dann verfahren wir so.
Zum Antrag auf Drucksache 18/1899 – Bezirkliche Europabeauftragte stärken und Standards für Öffentlichkeitsarbeit zu Europa setzen – wird die Überweisung an den Ausschuss für Europa- und Bundesangelegenheiten, Medien empfohlen. – Auch dazu höre ich keinen Widerspruch – dann verfahren wir so.
Nun können mündliche Anfragen an den Senat gerichtet werden. Die Fragen müssen ohne Begründung, kurz gefasst und von allgemeinem Interesse sein sowie eine kurze Beantwortung ermöglichen; sie dürfen nicht in Unterfragen gegliedert sein. Ansonsten werden die Fragen zurückgewiesen. Zuerst erfolgen die Wortmeldungen in einer Runde nach der Stärke der Fraktionen mit je einer Fragestellung. Nach der Beantwortung steht mindestens eine Zusatzfrage dem anfragenden Mitglied zu; eine weitere Zusatzfrage kann auch von einem anderen Mitglied des Hauses gestellt werden. Für die erste Frage rufe ich ein Mitglied der Fraktion der SPD auf und bitte, an das Redepult zu treten; Nachfragen werden von den Sitzplätzen aus gestellt. – Herr Kollege Hofer! Sie haben das Wort.
Vielen Dank, Herr Präsident! – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich frage den Senat: Wie beurteilt der Senat den Sachverhalt, dass der französische Konzern Einspruch von Alstom gegen die Auftragsvergabe der BVG an die Firma Stadler in Wilhelmsruh eingelegt hat über 1 500 U-Bahn-Wagen mit einem Auftragsvolumen von 3 Milliarden Euro? Mit welcher zeitlichen Verzögerung ist jetzt zu rechnen? Gerät nun die Schienenfahrzeugbeschaffung in Berlin in Gefahr?
Herr Präsident! Herr Abgeordneter Hofer! Sie verstehen, dass ich Ihre Frage, die von großem Interesse für die Stadt ist, nur im Rahmen des rechtlich Möglichen beantworten kann, denn wir befinden uns in einer rechtlichen Auseinandersetzung. Das muss ich bei der Beantwortung beachten.
Ich will kurz auf den Hintergrund und damit auf den Punkt, an dem wir uns gerade befinden, eingehen: Sie wissen, dass die BVG mit dieser Vergabeentscheidung eine der größten Vergaben und Aufträge der deutschen Nahverkehrsgeschichte ausgelöst hat. Das hat natürlich einen Hintergrund und eine Historie. Die Stadt wächst jedes Jahr um 40 000, 50 000 Einwohnerinnen und Einwohner, die nach Berlin kommen. Wir sehen – und das ist auch das erklärte Ziel dieser Regierung –, dass mehr Menschen auf den öffentlichen Nahverkehr umsteigen. Die BVG hat aufgrund der Vergangenheit und der Konsolidierung zu Sparzeiten einen sehr, sehr hohen Investitionsbedarf, insbesondere im Fuhrpark und im Wagenpark.
Nur zum Vergleich: Die U-Bahnen in Hamburg sind im Schnitt 13 bis 14 Jahre alt; bei der BVG in Berlin sind sie im Schnitt 30 bis 40 Jahre alt. Das zeigt, dass in den letzten Jahren oder gar Jahrzehnten nicht ausreichend in den Fuhrpark der BVG investiert wurde. Nur als Beispiel: In den Jahren 2011 bis 2015 tätigte die BVG Investitionen von insgesamt rund 1,5 Milliarden Euro, darin eingeschlossen der Weiter- und Neubau der U 5. Im Laufe dieser Legislaturperiode, mit Blick nach vorne, verdoppeln sich die Investitionen bei der BVG, was auch das erklärte politische Ziel dieser Regierung ist, nämlich den öffentlichen Nahverkehr in Berlin zu stärken.
Wir sprechen jetzt über den Vergabezuschlag; allerdings ist der Zuschlag noch nicht erteilt worden, weil nicht nur eine Rüge, sondern bereits auch ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde. Wenn der Zuschlag erteilt wird, würde dies ermöglichen, bis zu 1 500 U-Bahnen zur Sicherung des öffentlichen Nahverkehrs in Berlin zu beschaffen. Wie Sie wissen, hat sich die BVG mit dieser Vergabe im Rahmen einer EU-weiten Ausschreibung bzw. eines solchen Vergabeverfahrens für öffentliche Auftraggeber bewegt. Das ist ein klar verrechtlichtes Verfahren. Es ist ein Verfahren, was lange gedauert hat, nämlich fünf Jahre, und es ist ein sehr komplexes Verfahren.
Wir sind an dem Punkt angekommen, dass die BVG, die diese Ausschreibung im Jahr 2016 beschlossen hat, über die vorgeschriebenen Verhandlungsrunden im Verga
beverfahren zu dem Entschluss gekommen ist, den besten Bieter auszuwählen, und zwar nach den Kriterien, die bereits 2015 oder sogar in den Jahren davor festgelegt worden waren. Diese Entscheidung hat der Vorstand getroffen, der operativ für die BVG verantwortlich ist; der Aufsichtsrat hat diesen Vorstandsbeschluss nachvollzogen.
Ich möchte hinzufügen, dass innerhalb und im Laufe dieses Verfahrens, das immerhin mehrere Jahre gedauert hat, keine Rüge eingetroffen ist. Nun ist der Beschluss im Vorstand und dann im Aufsichtsrat erfolgt. Im Nachgang hat einer der im Verfahren unterlegenen Bieter sowohl eine Rüge erteilt als auch einen Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt. Durch die Zustellung dieser Nachprüfung ist erst einmal ein Zuschlagsverbot eingetreten. Das bedeutet, dass die BVG den Zuschlag an den Bestbieter erst einmal nicht erteilen kann. Es handelt sich in diesem Fall um ein zweiinstanzliches Rechtsschutzverfahren. Das kennen wir bereits aus anderen Fällen. In der ersten Instanz ist die Vergabekammer des Landes Berlin zuständig. Die Vergabekammer hat die Entscheidung, die jetzt ansteht, innerhalb einer Frist von fünf Wochen ab Eingang des Antrags zu treffen.
Eine bis zu zweiwöchige Verlängerung dieser Frist ist möglich. Das heißt, wir sprechen über einen Zeitraum von fünf bis sieben Wochen, in denen die Vergabekammer zu entscheiden hat.
Wenn die Vergabekammer entschieden hat, läuft eine zweiwöchige Rechtsmittelfrist, innerhalb derer noch kein Zuschlag erteilt werden darf. Allerdings kann sich dann der unterlegene Bieter noch den Weg offenhalten, über das Kammergericht in die zweite Instanz zu gehen. Das könnte natürlich zu weiteren Verfahrensverzögerungen, die jetzt hier nicht näher einzufassen sind, führen. Sie sehen also, wir sind in der ersten Instanz, mit dem, was hier passiert ist. Wir gehen zurzeit von den paar Wochen Verzögerung aus, die dies erfordern wird. Die BVG ist selbstverständlich in dieser Angelegenheit vor der Vergabekammer auch rechtlich beraten.
Vielen Dank, Herr Präsident! – Vielen Dank, Frau Senatorin Pop, für die Beantwortung! Ich frage weiter: Wie beurteilt der Senat den Umstand, der auch medial eine große Rolle gespielt hat, wonach bei den neuen U-Bahnen die Technik nicht so stark gewichtet und insbesondere auf eine Klimaanlage verzichtet wurde?
Was sind die Gründe, die Sie dazu bewogen haben, die Technik nicht so stark zu gewichten und insbesondere auf eine Klimaanlage zu verzichten?
Ich habe es gerade bereits beschrieben, dass, wenn man die größte Vergabe der deutschen Nachkriegsgeschichte vorbereitet und durchführt, das auch einen gewissen zeitlichen Vorlauf hat. In den Jahren 2011, 2012 sind bereits die Lastenhefte erstellt worden. In den Jahren 2015 und 2016 sind die technischen Spezifikationen für diese Ausschreibung erarbeitet worden, und Ende 2016 ist der Beschluss über die Ausschreibung im Vorstand der BVG gefallen. Das heißt, die Kriterien, die technischen Spezifikationen, die Gewichtung dieser Kriterien waren Teil dieser Ausschreibung. Sie wissen alle, dass Veränderungen im Vergabe- und Ausschreibungsverfahren an dem Verfahren, an den Gewichtungen, an den Kriterien und Ähnlichem zu einer Gefährdung dieses Verfahrens führen können. Das erkläre ich hier etwas ausführlicher, damit Sie die Historie kennen.
Es gab immer mal wieder Diskussionen, vor allem mit der Verkehrsverwaltung, die in diesem Fall der Besteller ist, ob daran noch etwas geändert wird. Um auf der einen Seite das Verfahren nicht zu gefährden und es auf der anderen Seite nicht unnötig zu verzögern, ist es nicht erfolgt, dass sich die technischen Spezifikationen in Ihrem Sinne geändert haben. Ich will inhaltlich darauf hinweisen: U-Bahnen, die Klimaanlagen haben, fahren meistens in neu gebauten U-Bahnen in Asien, Singapur, etc. Wir hingegen haben hier in der Stadt ein altes UBahnsystem, ähnlich wie in London oder Paris, wo eine Nachrüstung sämtlicher Tunnel erfolgen müsste, wenn man Klimaanlagen einbaut.
Klimaanlagen funktionieren ungefähr so wie Kühlschränke. Wer die Hand hinter den Kühlschrank hält, stellt fest: Da ist es heiß, weil innen gekühlt wird und die heiße Luft nach außen geht. Wenn die U-Bahn gekühlt würde, würde die heiße Luft in die Tunnel und in die Bahnhöfe strömen. Das hieße eine Nachrüstung der Tunnel und Bahnhöfe zumindest mit Belüftung, wenn nicht mit Klimaanlagen, und die Energiefrage sowie die Energiekostenfrage, die sich da stellt, vor allem, ob das wirklich klimafreundlich ist, kommt noch anschließend hinzu.
Insofern haben die Gesamtabwägung, dass das Verfahren nicht gefährdet werden sollte, und die inhaltlichen Erwägungen, die ich Ihnen gerade dargestellt habe – von den
Vielen Dank, Herr Präsident! – Frau Senatorin! Vielen Dank für die Exkursion zum Thema „heiße Luft und kalte Wagen“. Ich möchte doch noch mal zu den Ausstattungsmerkmalen nachfragen: Können Sie uns im Grunde zusichern, dass wir keine Billig- oder Schrott-U-Bahnen, sondern die dem aktuellen Stand der Technik entsprechenden erhalten, wie wir das auch in anderen Ländern auf der Welt erleben?
Diese Diskussion würde ich empfehlen, mit der BVG im Fachausschuss zu führen. Um das kurz darzustellen: Der Aufsichtsrat ist nicht das Gremium, das die technischen Spezifikationen und Ähnliches diskutiert. Das hat der Einkauf und die Vergabe bei der BVG in Zusammenarbeit mit der Abteilung U-Bahn vorbereitet, diese technischen Fragen zu lösen. Dann wird das durch den Vorstand ausgeführt. Der Aufsichtsrat ist nur eingebunden, wenn es zum Schluss darum geht, die Entscheidung des Vorstandes über die Gesamtvergabe zu treffen, dieses zur Kenntnis zu nehmen und natürlich auch zu bestimmen, weil es dann um Investitionssummen geht, die den Aufsichtsrat betreffen.
Aber noch mal: Die technischen Fragen werden in keinem Aufsichtsrat diskutiert. Sie sind eingangs geklärt worden, in den Jahren 2012 fortfolgende, bis es zur Ausschreibung des Rahmenvertrags durch die BVG, den Vorstand der BVG gekommen ist. Aber diese technischen Fragen sind, glaube ich, durchaus von Interesse, und vielleicht wäre da noch einmal eine Diskussion in einem Ausschuss oder mit der BVG direkt vonnöten, um diese Frage noch aufzuklären.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vier Wochen vor dem Beginn der Berliner Schulferien haben in Berlin hunderte Schüler noch keinen Schulplatz für die Oberschule, die im August startet. Gleichzeitig werden Erstklässler im Bezirk Lichtenberg einer Grundschule zugeordnet bzw. dort eingeschult, die vor dem Februar nicht fertiggestellt sein kann. Wir stecken also in einer dramatischen Schulplatzkrise, und wir haben dafür einen Schulplatzgipfel vorgeschlagen.
Unsere Frage ist: Wann wird der Senat zu diesem Schulplatzgipfel einladen, und welche Schritte wird er unternehmen, um die Schulplatzkrise zu überwinden?
Sehr geehrter Herr Czaja! Sehr geehrte Abgeordnete! Es ist bekannt, dass das Land Berlin immens wächst, dass wir jedes Jahr Tausende Schülerinnen und Schüler mehr im Schulsystem haben. Deswegen hat das Land Berlin viel Geld in die Hand genommen und sich entschieden, die Bezirke zu unterstützen, weil wir gemerkt haben, dass es die Bezirke in den letzten Jahren nicht geschafft haben, schnell Schulplätze zu schaffen. Aus diesem Grund war es wichtig, dass wir hier Verantwortlichkeiten verteilt haben, auch wenn die Bezirke weiterhin für die äußeren Schulangelegenheiten zuständig sind.
Unter anderem ist es ihre zentrale Aufgabe, Herr Czaja, bei der Verteilung der Schulplätze ganz genau zu schauen, wo man welche Ressourcen hat, bzw. auch weiter auszubauen. Die Bezirke sind auch weiterhin dafür zuständig, Schulplätze zu schaffen. Das Land Berlin unterstützt die Bezirke, indem wir Neubauten übernommen haben, große Sanierungsmaßnahmen. Es freut mich, dass es in den letzten zwei Jahren gelungen ist, dass es endlich mit der Verschieberei der Verantwortlichkeiten aufhört, dass wir hier gemeinsam an einem Strang ziehen.
Im April hat eine Ausgleichskonferenz der Bezirke stattgefunden. Das sind reguläre Treffen der Bezirke, da es ganz normal ist, dass Bezirke Schulplätze von anderen Bezirken in Anspruch nehmen. Es gibt abgebende und nehmende Bezirke, und hier gab es eine Ausgleichskonferenz zwischen den Bezirken Treptow-Köpenick, Lichtenberg und Marzahn-Hellersdorf. Man setzt sich da an einen Tisch und diskutiert, wie die Schulplatzvergabe stattfindet, wie man die Schulplätze untereinander aufteilt.