Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich mache es kurz, denn wie wir bereits in der ersten Lesung und im Ausschuss deutlich gemacht haben, lehnen wir Ihren Gesetzesentwurf auch weiterhin entschieden ab. Wir stimmen keinem Gesetzesentwurf zu, der im Wesentlichen rot-rot-grüne Klientelpolitik festzurren soll.
Wir stimmen keinem Gesetzesentwurf zu, welcher durch verbindliche qualitative Standards die unterschiedliche Sozialstruktur der Bezirke ignoriert und die Vielfalt in diesen einschränkt. Wir stimmen keinem Gesetzesentwurf zu, durch welchen eine ideologisch motivierte Zweckbindung des Globalsummenhaushalts für die Bezirke vorgeschrieben wird. Wir stimmen keinem Gesetzesentwurf zu, mit dem unter dem Deckmantel der Demokratieförderung ganz im Sinne der politischen Linken die Erziehung zu sozialistischen Persönlichkeiten vorangetrieben werden soll.
Wir stimmen keinem Gesetzesentwurf zu, durch welchen viele Berliner Jugendzentren und Jugendclubs, welche leider viel zu oft eine Scharnierfunktion zwischen demokratischem Spektrum und militantem Linksextremismus haben, finanziell gefördert werden.
Und wir stimmen auch weiterhin keinem Gesetzesentwurf zu, mit dem sich die politische Linke unter dem Deckmantel der Jugendförderung Fleischtöpfe für ihr Netzwerk aus linientreuen Projektträgern schaffen will.
Es geht Ihnen doch in Wahrheit nicht um die Förderung der Jugend, es geht Ihnen darum, ein weiteres Politikfeld zur Verbreitung der eigenen kruden Weltanschauung zu missbrauchen, und das lehnt meine Fraktion in aller Deutlichkeit ab.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Zuhörerinnen und Zuhörer! Am 6. April 2017, auf den Tag genau vor nunmehr zwei Jahren und zwei Monaten, haben wir uns hier das erste Mal mit diesem Jugendfördergesetz beschäftigt. Wir haben damals den Senat beauftragt, einen Entwurf für das Jugendfördergesetz vorzulegen, und damit ein Vorhaben auf den Weg gebracht, das eines der zentralen im Bereich der Jugendpolitik in dieser Legislatur ist. Heute liegt das fertige Gesetz vor. Es ist viel Zeit vergangen und vor allem viel Arbeit in dieses Vorhaben geflossen. Wir haben dieses Gesetz gemeinsam mit Trägern und jugendpolitischen Akteuren und den Jugendlichen dieser Stadt selbst erarbeitet, sie beteiligt und versucht, einen Weg zu gehen, in dem alle Stimmen aus dem Kinder- und Jugendbereich gehört werden und diesen Prozess mitgestalten können. Dafür haben wir etwas länger gebraucht als geplant, aber ich würde keinesfalls sagen, dass das ein Manko war, sondern ganz im Gegenteil: Ich finde, es beweist umso mehr, dass wir es ernst meinen damit, dass dieser Prozess hin zu einer besseren Situation für die gesamte vielfältige Jugendarbeit in Berlin ein gemeinsamer sein muss.
Der Wunsch nach diesem Gesetz ist nicht neu. Die Historie haben wir bereits ausführlich in der ersten Lesung des Gesetzes erörtert. Die Kinder- und Jugendarbeit in Berlin steht seit Langem schlecht da. Sie hat in den letzten Jahrzehnten eine Verschlechterung erfahren, die nicht nur finanziell, sondern auch strukturell bedingt war. Statt dem steigenden Bedarf gerecht zu werden, wurden die Vielfalt und der Umfang in der Kinder- und Jugendarbeit immer weiter ausgedünnt. Die Zeit können wir auch mit diesem Gesetz nicht zurückdrehen, aber gegensteuern können wir, und genau dafür schaffen wir jetzt starke Instrumente.
In meiner ersten Rede zum Thema habe ich erörtert, was wir mit diesem Gesetz schaffen müssen, wo die Knackpunkte liegen.
Ich möchte keine Zwischenfragen. Danke! – Das waren zum einen die qualitativen und quantitativen Standards, die wir jetzt festschreiben. Das waren die verbindlichen Förderpläne, die wir jetzt auf Landes- und Bezirksebene einführen. Das war die verbindliche Beteiligung der Kinder und Jugendlichen in dieser Stadt, mit der wir im Entstehungsprozess dieses Gesetzes begonnen haben und die weitergeführt wird. Das war die gesicherte Finanzierung, die eines der härtesten Bretter war, das wir zu bohren hatten. Und das waren die flächendeckenden Angebote, die zukünftig den tatsächlichen Bedarfen in den Bezirken entsprechen werden.
Mit den im Fachausschuss vorgenommenen Änderungen konkretisieren wir auch noch mal unsere Vorhaben und
unterstreichen die bisherige Zielsetzung. So wird nun in § 6 Abs. 9 in den Grundsätzen der Jugendarbeit das Thema Inklusion noch mal explizit erwähnt. Klar, Inklusion ist Querschnittsaufgabe, aber es bleibt so lange wichtig, sie zu betonen, bis es nicht mehr nötig ist, sie explizit zu benennen.
Ein weiteres wichtiges Thema, dem wir auch bei diesem Gesetz Rechnung tragen müssen, ist die Flächenproblematik. Nicht nur bereits bestehende Projekte und Angebote stehen durch die angespannte Situation auf dem Berliner Immobilienmarkt immens unter Druck. Es ist fast unmöglich, für neue Angebote geeignete Räume zu finden, in denen Jugendarbeit stattfinden kann. Um dieser Problematik zu begegnen, werden wir unter § 46 nun Instrumente der Stadtentwicklung berücksichtigen. Das soll dazu führen, dass Jugendarbeit ein fester Bestandteil der Stadtentwicklungspolitik wird. Räume und Flächen für Jugendarbeit in all ihrer Vielfalt sollen in Zukunft schon beim Bau neuer Quartiere eingeplant und bestehende Angebote berücksichtigt werden. Diese Änderung ist ein Schritt in die richtige Richtung. Lösen wird es die Problematik dennoch nicht. An dieser Stelle wird es auf lange Sicht weitere Maßnahmen brauchen.
Es geht jetzt darum, die Instrumente, die wir heute hier beschließen werden, anzuwenden und die neu geschaffenen Spielräume auszunutzen. Die Bezirke sind nun aufgefordert, die neuen Produkte zu buchen, neue Angebote zu schaffen und die bestehenden auszubauen. Die Jugendhilfeausschüsse müssen in den Bezirken auf die Umsetzung achten und die Entwicklung gerade auch unter Berücksichtigung der bezirklichen Besonderheiten im Blick behalten. Wir werden diesen Prozess begleiten, aber wichtig ist auch: Mit dem heute hier zu beschließenden Gesetz wird zwar ein Prozess abgeschlossen, und das freut uns sehr, aber dieses Ende ist explizit auch ein Anfang. Wir werden das Jugendfördergesetz auch in Zukunft weiterentwickeln und uns sehr genau ansehen, ob die Instrumente ausreichend sind, wir nachsteuern müssen oder etwas gänzlich anders machen müssen, als wir es bisher angedacht haben. Die Bereitschaft zur stetigen Weiterentwicklung, die wir heute signalisieren möchten, ist auch eine Art Kulturwandel, den wir beginnen, und ich wünsche mir, dass dieser nachhaltig ist.
Und weil wir uns als Koalition nicht nur den Jugendbereich, sondern auch die Familienarbeit vorgenommen haben und diese nur mit der Förderung von Kindern und Jugendlichen in Berlin Hand in Hand gehen kann, freue ich mich auf unser nächstes großes Projekt, das wir jetzt auf den Weg bringen werden: das Familienfördergesetz. Aber um erst mal eine Sache abzuschließen: Mit diesem Jugendförder- und Beteiligungsgesetz wird Berlin bundesweit eine Vorbildfunktion einnehmen.
Ich möchte mit etwas enden, was ich in der Sitzung am 6. April 2017 gesagt habe: Wie wir heute mit der jungen Generation umgehen, welche Zukunftsperspektiven wir ihr geben, wird maßgeblich beeinflussen, wie diese die Welt und unsere Stadt künftig gestalten wird. Und damit wird dieses Gesetz Berlin gestalten. – Vielen Dank!
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ja, der rot-rot-grüne Senat hat ein gutes Gesetz vorgelegt. Das wurde jetzt ja auch abgefeiert, indem es dreimal behandelt wurde, in der ersten Lesung, im Ausschuss und jetzt heute auch noch. Was mich ein bisschen beruhigt, ist, dass Sie nicht so viele gute Gesetze machen, sonst würden wir im parlamentarischen Ablauf nicht weiterkommen, aber Sie machen das ja nur bei denen, die Ihnen gelingen, und das sind ja leider nicht so viele.
Sie haben einen vernünftigen Beteiligungsprozess aufgesetzt. Das ist alles gut gelaufen. Da kann man Ihnen nichts vorwerfen. Ich sehe auch nicht den Vorwurf der AfD im Raum stehen, dass Sie damit Ihre eigenen Kader bedienen wollen. Ich denke, da wurde das Gesetz einfach nicht verstanden. Aber mit diesem Gesetz, liebe Kolleginnen und Kollegen von Rot-Rot-Grün, müssen Sie jetzt auch wirklich zeigen, dass Sie es ernst meinen. Wir haben Sie jetzt am Schlafittchen mit diesem Gesetz. Wir werden in diesem Jahr die Doppelhaushaltsberatung haben, und da werden Sie das erste Mal zeigen müssen, dass es keine Lippenbekenntnisse sind, sondern dass Sie das Gesetz ernst nehmen und dass mehr bei rumkommt als die 10 Prozent, die sonst im bezirklichen Haushalt eigentlich für die Jugendhilfearbeit vorgesehen waren.
Wenn es Ihnen wirklich wichtig ist, was mit jungen Leuten in dieser Stadt passiert, wie man sie fördern kann, wie man sie weiter entwickeln kann, dann sollten wir uns noch weitere Sachen in diesem Zusammenhang anschauen, auch bei den Haushaltsberatungen. Da müssen wir uns anschauen: Sind unsere Horte in der Stadt gut genug für die Nachmittagsbetreuung ausgestattet? Können wir da wirklich pädagogisch sinnvoll arbeiten mit der Personalsituation, die dort vorherrscht? Haben wir genügend Schulsozialstationen? – Das ist eine rhetorische Frage, Sie wissen es selbst, nein, haben wir nicht. Auch da wer
den wir schauen, wie viele Mittel Sie in den Haushalt einstellen, um Schulsozialstationen zu schaffen. Auch multiprofessionelle Teams an Schulen einzusetzen, ist ein Thema, wo Sie beweisen können, wie wichtig Ihnen die Jugend in dieser Stadt ist. Auch hier werden wir genau hinschauen, auch hier werden wir als Freie Demokraten Ihnen Vorschläge machen, wie man den Haushalt entsprechend ausgestalten kann.
Ich gratuliere Ihnen zu diesem guten Gesetz. Wir werden dieses Gesetz mittragen. Es geht in die richtige Richtung,
jetzt liegt es aber an Ihnen, das mit Leben zu erfüllen und die Mittel bereitzustellen. Das können Sie mit Ihrer Mehrheit machen, und das ist das, was wir von Ihnen erwarten und was wir beobachten werden. – Vielen Dank!
Vielen Dank! – Zu diesem Tagesordnungspunkt hat der fraktionslose Abgeordnete Wild gemäß § 64 Abs. 2 der Geschäftsordnung einen Redebeitrag angemeldet. Die Redezeit beträgt bis zu drei Minuten. – Herr Abgeordneter! Sie haben das Wort, bitte schön!
Liebe Berliner! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Die Novelle des Ausführungsgesetzes zum Kinder- und Jugendhilfegesetz ist nicht der große Wurf und war weitgehend überflüssig, aber für die Grünen ist es eine günstige Gelegenheit, ihre krude Weltanschauung ein wenig mehr im deutschen Rechtswerk zu verankern. Unter den Grundsätzen findet sich die Regelung:
Kurz gesagt: Das neue Ziel ist, den Kindern und Jugendlichen keine Vorbilder und Ziele aufzuzeigen. – Der deutsche Kinder- und Jugendpsychiater Michael Winterhoff hat kürzlich in seinem Buch „Deutschland verdummt“ darauf hingewiesen, dass Kinder Orientierung, Anleitung und Bezugspersonen brauchen. Unter „Ziele der Jugendarbeit“ heißt es:
Toleranz gegenüber unterschiedlichen Weltanschauungen, Glaubensbekenntnissen, sexuellen Orientierungen und kulturellen Prägungen soll gefördert werden.