Aber ist es wirklich wenig, was wir am Ende der Wahlperiode erreichen werden? – Hier mal ein Beispiel: Eine Beamtin der Besoldungsgruppe A 4, Endstufe, beispielsweise eine Justizhauptwachmeisterin,
hatte 2016 eine Jahresbruttobesoldung von 26 491 Euro. Am Ende des Jahres 2021 werden es mindestens 32 902 Euro sein. Das ist eine Steigerung von 24,2 Prozent.
Ich spreche von mindestens, weil die Besoldungsanpassung 2021 noch einmal feinjustiert werden soll. In der Besoldungsgruppe A 8, beispielsweise bei einer Polizeiobermeisterin, wird die Jahresbruttobesoldung von 33 871 Euro auf 41 450 Euro angewachsen sein. Das ist eine Steigerung um 22,4 Prozent.
In allen Besoldungsgruppen der A-Besoldung wird es einen Anstieg von mehr als 20 Prozent gegeben haben und in den niedrigen Besoldungsgruppen wird er stärker ausfallen als in den höheren. Manche oder mancher wird sich jetzt vielleicht fragen, wie man in fünf Jahren ein Wachstum von mehr als 20 Prozent erreichen kann, wo doch nur in zwei Jahren die 4-Prozent-Marke überschritten wurde. Das Geheimnis ist schnell gelüftet: Neben den linearen Anpassungen Jahr für Jahr wird seit 2018 der Zeitpunkt des Wirksamwerdens vorgezogen. Auch das wirkt natürlich auf die Jahresbruttobesoldung.
Damit bin ich bei meiner nächsten Anmerkung. Die Oppositionsparteien haben die jeweiligen Zeitpunkte der Besoldungsanpassung gerne als unbegründet oder willkürlich bezeichnet. – Ich will Ihnen da gerne weiterhelfen: In der Koalitionsvereinbarung haben sich die den Senat tragenden Parteien darauf verständigt, dass es einen stetigen Prozess der Annäherung an den Durchschnitt der Besoldung der anderen Länder geben soll. Genauso haben wir es in den Haushalten verankert.
Im Jahr 2018 wurde vom August auf den Juni vorgezogen, in diesem Jahr auf den April, im nächsten Jahr auf den Februar und im Jahr 2021 auf den Januar. Damit haben wir auch hier der Durchschnitt der anderen Bundesländer erreicht, denn im Jahr 2021 werden nur noch das Saarland und Niedersachsen nicht im Januar anpassen. Natürlich hätte man sich auch einen anderen Anpassungspfad vorstellen können. Um es einmal zugespitzt zu formulieren: Wenn wir bis 2020 beim August geblieben und erst 2021 auf den Januar gesprungen wären, hätte das an dem Erreichen des Ziels für diese Legislaturperiode nichts geändert. Von Stetigkeit hätte man dann aber kaum reden können.
Damit bin ich bei meiner dritten Anmerkung angelangt. Immer wieder wird behauptet, dass das Wirksamwerden der Anpassung erst im April den Zuschlag von 1,1 Prozentpunkten auf den TdL-Abschluss auffressen oder zumindest abschmelzen würde. – Auch das ist Unsinn. Das Argument würde nur dann zutreffen, wenn wir im Jahr 2018 schon im Januar die Besoldung angepasst hätten und in diesem Jahr auf den April zurückgefallen wären. – Aber bekanntlich verhält es sich anders. Im Jahr 2018 waren wir im Juni, und so führte das Vorziehen um zwei Monate dazu, dass die Jahresbruttobesoldung im Jahr 2019 für alle Besoldungsgruppen um mehr als 4,3 Prozentpunkte über der Jahresbruttobesoldung des vergangenen Jahres liegen wird.
Ich will es noch einmal aussprechen: Das für diese Wahlperiode formulierte Ziel – das Erreichen des Durchschnitts der anderen Länder – kann nicht das letzte Ziel sein. Diese Stadt ist nicht nur Durchschnitt.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zuerst fragte ich mich, warum wir jedes Mal über dasselbe Thema reden und wen das eigentlich interessiert,
aber nachdem ich mitbekommen habe, dass die geschätzte Kollegin so aufmerksam meine vergangenen Reden aufarbeitet und wahrnimmt,
habe ich mir gedacht, dass es sich vielleicht doch lohnt, heute noch einmal zu dem Thema zu sprechen.
Es ist in der Tat richtig, dass ich sehr gespannt darauf war, ob Sie das schaffen. Dass diese Spannung schon so viel Druck aufgebaut hat, dass Sie das Versprechen jetzt einlösen, das finde ich ausgesprochen begrüßenswert.
Insofern kann ich Ihnen versichern: Wir glauben Ihnen inzwischen, dass Sie das entsprechend umsetzen. Allein – das haben wir Ihnen damals gesagt und das sagen wir Ihnen heute –, es reicht eben nicht. Wenn Sie den Schnitt der Länderbesoldungen bei der Berliner Landesbesoldung erreichen, dann ist das im Ergebnis so, dass wir schlechter zahlen als der Bund und als Brandenburg, denn Brandenburg hat es sich zum Ziel gesetzt, auf jeden Fall besser zu zahlen als Berlin. Das heißt, in unserer konkreten Wettbewerbssituation sind wir als Berlin nach wie vor dritter Sieger – und das ist aus unserer Sicht unzureichend.
Diese Position haben wir uns nicht ausgedacht, weil wir auf einmal festgestellt haben, dass Sie Ihr selbstgestecktes Ziel erreichen. – Nein! Wir haben bereits vor zwei Jahren im Zuge der Beratungen zum damaligen Doppelhaushalt einen entsprechenden Änderungsantrag eingebracht, in dem wir Ihnen vorgeschlagen haben, die Anhebung der Berliner Landesbesoldung in vier Schritten auf das Bundesniveau zum Ende der Wahlperiode. Diesen Antrag mit Gegenfinanzierung haben Sie damals abgelehnt. Deswegen ist das etwas, was bei uns in der politischen Argumentation eine Kontinuität hat. Wir sehen uns da in guter Übereinstimmung mit den Gewerkschaften in diesem Land.
Wir haben dem Gesetz am Ende zugestimmt, weil wir sagen, jede Besoldungsverbesserung ist ein Schritt nach vorne, den wir richtig finden und mitgehen. Unsere Kritik ist: Es reicht letztlich nicht. – Ihnen kommen offensichtlich selbst Zweifel, weil Sie am Ende Ihrer Rede gesagt haben, Berlin ist nicht nur Durchschnitt. – Das sehen wir auch so; Berlin ist Spitze. Deswegen verdienen auch die
Wir haben ferner deutlich gemacht, dass wir darüber reden wollen. Neulich waren wir bei Verdi eingeladen und haben darüber diskutiert. Wir haben das aber auch schon früher beim Deutschen Beamtenbund gesagt. Natürlich müssen wir auch darüber nachdenken, wie wir im Tarifbereich bestehende Unzulänglichkeiten und Ungerechtigkeiten ausräumen wollen. Wir lassen uns hier auch nicht in die Ecke drängen, als ob wir nur für einen Teil der Beschäftigten im öffentlichen Dienst da seien – ganz im Gegenteil: Wir sehen das in Gänze so. Deswegen meinen wir, dass wir uns weiterbewegen müssten, was die Besoldung im Lande Berlin anbetrifft. – Ihr Weg ist unzureichend.
Zum Zeitpunkt der Anpassung: Sie haben gerade die Koalitionsvereinbarung zitiert. – Das meinen wir mit Willkür; das ist willkürlich gegriffen, weil Sie sich damals in der Koalitionsvereinbarung auf diesen Pfad bezogen haben. Wie ist dieser Pfad denn entstanden? – Er ist entstanden, als Berlin nicht mehr in der Tarifgemeinschaft der Länder war und man für die Tarifanpassung im Lande Berlin erst die jeweiligen Tarifverhandlungen der anderen Länder abwarten musste, um zu gucken, was wir in Berlin machen; da hat damals den August gewählt. Nachdem Berlin in die Tarifgemeinschaft der Länder zurückgekehrt war, hat man gesagt: Jetzt können wir bei den Tarifbeschäftigten auch wieder im Einklang mit den anderen Bundesländern zum 1. Januar anpassen. – Weil man damals aber im August war, hat man alle Besoldungsanpassungen für die Beamten auch im August vorgenommen. Bei den Tarifbeschäftigen haben Sie das korrigiert, da sind Sie auf den 1. Januar gegangen; bei den Beamten haben Sie es so belassen. Erst durch entsprechenden Druck aus dem Parlament und von den Gewerkschaften haben Sie sich zu diesen Tippelschritten durchgerungen und gesagt: Okay, dann gehen wir mal schrittweise nach vorne. – Das meinen wir mit Willkür, und das ist eine Benachteiligung der Beamtinnen und Beamten in diesem Land. Das gehört abgeschafft, und das fordern wir von Ihnen nach wie vor ein. – Vielen Dank!
Herr Goiny! Wenn für Sie ein stetiger Prozesswillkür ist, dann ist das geschenkt. – Ich wollte mich noch einmal ganz kurz darauf beziehen, dass Sie Ihre Anträge für den Haushalt 2018/2019 angesprochen haben. Wenn Sie
damals wirklich gefordert hätten: vorziehen auf Januar plus Anpassung an die Bundesbesoldung –, dann hätten Ihre Anträge damals mit 88 bzw. 179 Millionen Euro bei weitem nicht ausgereicht. Vor zwei Jahren waren Sie bei den Haushalsberatungen noch nicht innerlich bereit, genau diese beiden Sachen, die Sie jetzt fordern, zu fordern. Von daher passt das schlecht zusammen.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kollegin! Natürlich haben wir das damals gemacht. Hier haben damals das etatisiert, was etatisierbar war, plus der avisierten Besoldungsanpassung. Wir haben aber auch gesagt, dass für die weiteren zwei Jahre natürlich der Betrag noch nicht bezifferbar ist, aber trotzdem in diesem Anpassungspfad in die Finanzplanung eingepasst werden soll. Insofern haben wir das in der Tat vor zwei Jahren a gefordert und b mit den uns damals als Opposition zur Verfügung stehenden Möglichkeiten auch im Rahmen unserer Änderungsanträge eingebracht. – Vielen Dank!
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Vor zwei Wochen debattierten wir an dieser Stelle über die erste Lesung zum Doppelhaushalt 2020/2021 und über die Besoldungsanpassung für die Beamtinnen und Beamten. Ich möchte aus der Diskussion ein paar Punkte aufgreifen, bevor ich zum Firmenticket komme. Das ist übrigens das Thema der jetzigen Rederunde. Deswegen bin ich ein bisschen erstaunt, dass meine Vorrednerin und mein Vorredner dieses Thema mit keinem Wort erwähnt haben. Ich war eben etwas verunsichert.
Der Senat hat bereits 2018 die vollständige Anpassung der Beamtenbesoldung an den Durchschnitt der übrigen Bundesländer bis 2021 beschlossen, und ab Herbst 2020 bekommen die Landesbeschäftigten als Hauptstadtzulage 150 Euro mehr im Monat. Neben dem 840-MillionenEuro-Paket für die Beamtenbesoldung stärken wir die ökonomische Basis vieler Berlinerinnen und Berliner und geben weitere Leistungen hinzu. Das tut dringend not in
einer Stadt, wo die Mieten für viele nicht mehr bezahlbar sind. Deswegen brauchen wir einen rechtssicheren Mietendeckel, damit die Stadt für alle bezahlbar bleibt. Wohnen ist ein Grundrecht. Wer jetzt behauptet, etwa die FDP, das sei alles überflüssig, handelt unverantwortlich. Er verkennt die Realität und weiß nicht, wie das Leben vieler in der Stadt tickt.
Das, was wir im Hauptausschuss beschließen, ist nichts anderes als in Zahlen gegossene Politik. So nannte das einmal mein früherer Kollege im Hauptausschuss, Charly Nolte. Das, was wir als rot-rot-grüne Koalition 2016 gemeinsam verabredet haben, setzen wir jetzt um, Stück für Stück. Wir tätigen Milliardeninvestitionen in Bildung und Köpfe. Dazu gehört, dass wir Sozialdemokraten uns unserem Ziel nähern, dass Berlin in den Innen- wie Außenbezirken trotz vereinzelter Wachstumsschmerzen bezahlbar und lebenswert bleibt.