Hendrikje Klein
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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Schneider! Herr Goiny! Gefühlt ist das Haushaltsumsetzungsgesetz alter Käse, den Sie hier verkaufen wollen. Die Welt hat sich weitergedreht, seitdem wir Ende letzten Jahres den Haushalt für 2020/21 hier im Abgeordnetenhaus beschlossen haben. Nichtsdestotrotz lohnt es sich, hier noch mal einen Blick darauf zu werfen, denn alter Käse ist bekanntlich auch etwas Leckeres.
Käseexperten sind auch anwesend, das ist in Ordnung! – Das vorliegende Gesetzesprojekt umfasst unter anderem eine Änderung des Berliner Kindertagesförderungsgesetzes und der entsprechenden Vorordnung. Wie bekannt, haben Bund und Länder zur Umsetzung des Gute-Kita-Gesetzes Vereinbarungen geschlossen, um die Rahmenbedingungen für die frühkindliche Förderung in Kitas und Kindertagespflege zu verbessern. Das ist gerade jetzt wichtiger denn je, denn die aktuelle Situation zeigt, wie wichtig und systemrelevant diese Einrichtungen der kindlichen Frühförderung als Bildungsinstitutionen, für die Förderung der Kinder und zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf sind.
Diese schwierige Situation trifft nach den Kindern vor allem Mütter, aber nicht nur diese. Diese waren in den
(Christian Goiny)
letzten Wochen – und sind es immer noch – besonders von der Mehrbelastung betroffen und mussten Kindererziehung, Erwerbsarbeit und Haushalt unter einen Hut bringen. – Da fällt mir glatt dieses lustige Video zum Muttertag aus dem Haus von Gesundheitsminister Spahn ein: Ach, wie lustig ist doch diese schöne Mehrfachbelastung! – Das wird dort gezeigt, und Yoga ist nebenbei auch noch drin. Die erste Botschaft in diesem Video ist übrigens: Mütter, ab an den Herd! – Das ist ekelhaft und peinlich.
Zurück zum Gesetzentwurf: Um die mit Berlin beschlossene Vereinbarung komplett umzusetzen, brauchen wir eine Änderung der Rechtsgrundlagen, und die schaffen wir hiermit: Die Verbesserung des Leistungsschlüssels auf 1 : 85 wird gesetzlich verankert. Das heißt, es gibt zusätzliche Personalzuschläge für die Leitung von Kitas pro 85 Kindern mit 38,5-Wochenarbeitsstunden. In der Verordnung schaffen wir die Grundlagen für die Ausweitung des Berechtigtenkreises für die Anleitungsstunden und für Vor- und Nachbereitungszeiten in der pädagogischen Arbeit.
Außerdem nutzen wir die Gelegenheit und reduzieren den bürokratischen Aufwand für Eltern und Verwaltung, indem wir Ihnen hiermit vorschlagen, die Begrenzung der Gültigkeit der Kita-Gutscheine ganz aufzuheben bzw. zu verlängern. Das ist eine gute Sache, die wir voll und ganz unterstützen.
Als Nächstes regeln wir in diesem Gesetz die Hauptstadtzulage – dazu wurde eben schon gesprochen – und den Zuschuss für die Monatskarte für den ÖPNV für Beamtinnen und Beamte. Diese Zulage ist nicht unumstritten. Auch hat sie im Lauf der Zeit viele verschiedene Namen getragen. Der große Streitpunkt ist bei Zulagen immer der Kreis der Berechtigten, gepaart mit dem zur Verfügung gestellten Geld. Ohne Zweifel erhöht die Zulage die Attraktivität des öffentlichen Diensts in Berlin und hilft, den noch immer vorhandenen Besoldungsrückstand zu den anderen Ländern in den unteren und mittleren Besoldungsgruppen auszugleichen. Dazu kommt, dass mit diesem Gesetz faktisch die Finanzierung der Heldenprämie ermöglicht wird. – Für alle, die sich wundern, warum das hier nur für Beamtinnen und Beamte geregelt ist – das hat Herr Goiny auch schon angesprochen: Für Angestellte ist das im Tarifvertrag der Länder geregelt. Hier braucht es natürlich auch die Zustimmung, allerdings nicht von uns als Parlament, sondern von den Tarifparteien der Länder.
Was wollen wir hier beschließen? – Zum einen soll es die Hauptstadtzulage ab dem 1. Januar 21 befristet bis 25 geben. Parallel dazu wird der Zuschuss zum Firmenticket
ebenfalls angepasst. Diese Hauptstadtzulage soll für Beamtinnen und Beamte bis zu A 13 gelten; zusammen mit dem Zuschuss für das Ticket sind das 150 Euro monatlich. Dabei ist das Firmenticket eine freiwillige Sache. 50 Euro bekommen die Azubis, und damit die Beamtinnen und Beamte, die im Lauf der Zeit zu A 14 befördert werden, nicht auf einmal weniger als vorher in der Tasche haben, wird auch das noch ausgeglichen. Außerdem wird geregelt, dass die Beamtinnen und Beamte ab A 14 weiterhin den Zuschuss von 15 Euro zum Firmenticket bekommen.
Fernab von der Hauptstadtzulage wird die bestehende Zulage für Lehrkräfte an Schulen in schwieriger Lage um zwei Jahre verlängert. Sie würde sonst mit dem Schuljahresende auslaufen, und wir finden es gut, dass sie verlängert wird. Des Weiteren wird die Rechtsgrundlage für die Einstufung von einigen Amtsleiterinnen und -leitern in den Bezirken in die Besoldungsgruppe B 2 geschaffen. Die Bezirke warten seit Anfang dieses Jahres auf diese Regelung. Damit vollziehen wir das Ergebnis einer langen Debatte über die neuen Anforderungen an einen Teil der Verwaltungsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter in den Bezirken. Das ist gut so und hilft nicht nur den Amtsleitungen, sondern auch den Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern und den Referentinnen und Referenten. – Dieses Besoldungsgefüge, wer wie viel für welche Arbeit bekommt, ist durchaus ein verzwicktes und nicht immer gerechtes System. Es ist auch, wie ich finde, ein sehr altbackenes System mit all seinen Vor- und Nachteilen für eine moderne Verwaltung.
Weiter geht es mit Artikel 4 und 5 dieses großen Pakets: Wir alle wollen mehr oder weniger saubere Parks in dieser Stadt – die einen wollen es sehr akkurat im Park; anderen wiederum reicht es, wenn einfach kein Müll rumliegt. Wir Berlinerinnen und Berliner mögen unsere Parks. Manchmal ist ein Park die Vergrößerung des heimischen Wohnzimmers, manchmal ist es ein Zufluchtsort, wenn man mal von zu Hause raus muss. Es ist ein Ort der Begegnung und der Freizeitgestaltung. Ein Park ohne Jogger ist fast kein Park mehr, könnte man meinen. – Für diese sauberen Parks haben wir nun die BSR als Unterstützung gefunden. Um diese Unterstützung zu verstetigen, haben wir zum einen das erforderliche Geld in den Haushalt eingestellt, und zum anderen muss nun der Vertrag mit der BSR angepasst werden. Auch das ist eine gute Sache.
Zum Schluss: Ein etwas spezielleres, aber nicht minder wichtiges Problem ist der allseits bekannte Hundekot. Hundekot ist etwas, was vor allem Kommunalpolitikerinnen und -politiker umtreibt.
Es waren vielleicht nicht alle hier Kommunalpolitiker und -politiker, bevor sie Mitglied im Abgeordnetenhaus geworden sind. – Aber dort ist es echt und oft Thema,
und was haben wir nicht alles versucht, das Kotaufkommen zu verringern. – Ich muss dazusagen: Ich wusste, dass jetzt welche lachen. Das ist immer so bei dem Thema; das ist nichts Neues. – Hundekot-Tütenspender, freundliche Ansprache, unfreundliche Ansprache, böse Blicke, gepaart mit einer gewissen Ohnmacht diesem Kot gegenüber – auf allen Bürgerversammlungen ist das Thema. Besonders ärgerlich ist das Eintüten in Plastiktüten bei gleichzeitiger Entsorgung dieser Plastiktüte im Busch. – Wir hoffen, dass es mit dieser neuen Regelung besser wird. Denn bei all dem Ärger mit dem Hundekot dürfen wir nicht vergessen, dass sich viele Hundehalterinnen und -halter in dieser Stadt schon super um die Entsorgung kümmern.
Wir werden mit diesem Gesetzespaket nun eine Runde durch die Ausschüsse ziehen und Gelegenheit zum Diskutieren haben. – Ich wünsche eine frohe Debatte!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Was länger währt, wird gut –, es gibt da so einen schönen Spruch. Wie Sie wissen, finden wir als Linksfraktion die Zahl 16 im Zusammenhang mit Wahlen schon länger dufte. Damit meinen wir nicht 16 Prozent, da kann es auch ruhig einmal mehr sein. Da meinen wir natürlich das Wahlalter. Wir freuen uns, dass wir nun den nächsten kleinen Schritt in diese Richtung gehen können. Nachdem seit 2006 bereits 16-Jährige die Bezirksverordnetenversammlungen mitwählen dürfen, können nach dem Beschluss dieser hier vorliegenden Gesetzesänderung auch 16-Jährige als Bürgerdeputierte gewählt werden. Ich freue mich, dass wir diese Gesetzesänderung gemeinsam mit der CDU einbringen. Ich finde es sehr schade, Frau Demirbüken-Wegner, dass Sie da irgendwie hinterhertreten. Herr Zimmermann hat bereits etwas dazu gesagt. Dass wir einen echten Gesetzesantrag machen, ist wesentlich mehr wert. Sie vermiesen einem die Lust an solchen übergreifenden Anträgen.
Warum die FDP-Fraktion nicht mitmacht, wird sie uns gleich erklären, wobei ich da auch nicht in der Haut von Herrn Schlömer stecken möchte.
Die Beteiligung beziehungsweise Mitwirkung von jungen Menschen an der Politik ist bis heute eine gewisse Herausforderung. Oft wird es ihnen einfach nicht zugetraut, Gescheites beizutragen, das haben wir eben gehört.
Was die Politik ihnen allerdings zutraut, ist, Entscheidungen über die Zukunft zu treffen, indem sie zum Beispiel eine Ausbildung starten, dafür das eigene Zuhause verlassen und Verträge unterschreiben. Darüber freuen sich die Erwachsenen. Doch wenn sie freitags oder an anderen Tagen auf Demos gehen, die sie vielleicht sogar selbst vorbereiten, Forderungen an die Politik stellen und sich von den Erwachsenen auch nicht einschüchtern lassen, dann ist schon einmal Schluss mit dem Zuhören und dem Ernstnehmen. An Jugendliche wird gern ein überhöhter Anspruch gestellt, wie, wann und warum sie sich einmischen dürfen. Wenn diese Erwachsenen diesen hohen Anspruch auch einmal an sich selbst richten würden, hätten wir sicherlich eine etwas andere Welt. Oder anders herum gesagt: Wenn wir Kinder und Jugendliche ernster nähmen, hätten wir eine bessere, gerechtere Welt.
Wie Sie wissen, würde diese Koalition die Absenkung des Alters zur Wahl zum Berliner Abgeordnetenhauses auf 16 Jahre gern beschließen. Es geht uns auch klar darum, das nachzuholen, was andere schon haben. Frau Kahlefeld hat erwähnt, dass es in Brandenburg, Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein schon möglich ist, mit 16 Jahren auch den Landtag zu wählen. Wenn wir diesen
(Jeannette Auricht)
logischen Schritt nicht auch machen, denn sehe ich in dieser Debatte um das Wahlalter eine ungenutzte Möglichkeit verstreichen.
Klar ist, die Wahlalterabsenkung auf Landesebene würde eine Verfassungsänderung voraussetzen. Diese scheitert leider an unseren Kollegen und Kolleginnen von der CDU. Frau Demirbüken-Wegner! Sie haben unlängst im Ausschuss Ihre Auffassung vertreten, dass viele junge Menschen das politische Geschehen aktiv mitgestalten wollen und es darüber hinaus auch ein Akt der Demokratiestärkung sei, ihnen mehr Teilhabe und Mitbestimmung zu ermöglichen. Warum Sie beim Wahlrecht mit 16 Nein sagen, erschließt sich mir deshalb nicht.
Auch die FDP hat Einwände und will sich leider noch nicht einmal unserem Antrag zur Senkung der Altersgrenze bei Bürgerdeputierten anschließen. Das ist sehr bedauerlich. Es schwingt immer eine Angst mit, Jugendliche zu beteiligen, die ich nicht nachvollziehen kann. Nun geben Sie sich doch am besten einen Ruck, liebe CDU, liebe FDP, und lassen Sie uns noch einmal darüber reden.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Berlin investiert wie schon lange nicht mehr, und das galt vor dieser heutigen Parlamentssitzung, und das
(Franz Kerker)
gilt auch noch danach. In unserer Aktuellen Stunde heute Vormittag konnten wir zu einem Teilaspekt schon eine Menge Sachliches hören. Die CDU legt nun kurzfristig einen Maßnahmenkatalog für die Ferienzeit vor, immerhin noch zwei Tage vor den Ferien. Ein Punkt vorneweg, bevor ich zu Ihren Maßnahmen komme: Ich lese deutlich aus Ihrem Antrag heraus, da geht es mir so ähnlich wie Frau Czyborra, Sie glauben, dass alle in den Bezirksverwaltungen jetzt faul herumsitzen und nicht wissen, was sie tun sollen. Sie glauben, dass die Bezirksämter Ihren Antrag brauchen, damit sie endlich wissen, was sie tun sollen. Ich finde das etwas frech, auch Ihren eigenen CDU-Stadträtinnen und -Stadträten und -Bezirksbürgermeisterinnen und -Bezirksbürgermeistern gegenüber.
Was steht denn in Ihrem Antrag? – Sie wollen, dass geplante Sanierungsmaßnahmen in Schulen vorgezogen werden, jetzt, wo die Schulen in den Ferien weitestgehend leer sind. Was glauben Sie denn, wann Sanierungsmaßnahmen stattfinden? – Richtig, in den Ferien, weil da die Gebäude weitestgehend leerstehen. Das ist nichts Neues. Ich dachte mir aber, okay, ich nehme die CDU ernst wie des Öfteren oder wie fast immer. Herr Goiny, der nicht da ist, könnte das bestätigen.
Ach doch! Hallo! Ich habe Sie eben noch gesucht. – Ich frage nun einfach einmal in ein paar Bezirken herum. Es kann ja sein, dass etwas anderes dabei herumkommt. Natürlich habe ich auch in Lichtenberg gefragt, aber nicht nur dort, und die Antwort war: Das machen wir doch längst. Dafür brauchen wir diesen Antrag nicht. – Das hörte ich von Verantwortlichen unterschiedlicher Couleur, von SPD, Grüne, Linke und auch CDU. Die Bezirke sagen auch, dass ihre Maßnahmen umfangreicher sind, als dass acht Werktage in den Ferien für die Umsetzung ausreichen könnten, zumal in der Regel auch die Baufirmen in dieser Ferienzeit nur in geringerer Besetzung zur Verfügung stehen. Die Bezirke meldeten mir ebenso, dass sie alle Maßnahmen in den Ferien natürlich fortführen werden, und ja, wo es möglich ist, ziehen sie auch Bauabschnitte vor, so z. B. in der Schule am Rathaus in Lichtenberg. Es werden sogar die Aufzüge fertiggestellt, obwohl der TÜV zurzeit keine Prüfungen mehr durchführt. Also es bleibt dabei, es wird gemacht. Es bedarf Ihres Antrages nicht.
Was steht noch drin? – Sie wollen die freihändigen Vergabe erhöhen. Wohin sagen Sie nicht. Die freihändige Vergabe ist bereits jetzt unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. Da fragte auch ich einige Bezirksämter, und raten Sie einmal, was sie gesagt haben: Das machen wir doch schon längst. Dazu brauchen wir den Antrag nicht. – Die Bezirke sind in Sachen Vergabe für die Sanierung von Schulen sehr fit, was sie auch bei der Umsetzung der Schulbauoffensive zeigen. Beim dritten Punkt – Breitband an Schulen – sind wir uns einig. Das wollen wir
auch. Da sind viele Gelder für 2020 und 2021 eingestellt. Ich hoffe, das wird auch mal was. Was die Lehrerinnen und Lehrer zurzeit mit einem Breitbandanschluss in der Schule anfangen sollen, wenn sie zu Hause sitzen, das erschließt sich mir nicht ganz.
Nein, danke. – Es bleibt dabei, es wird gemacht, und dafür brauchen wir den Antrag nicht.
Der vierte Punkte: Ja, ich denke funktionierende Seifenspender sind eine gute Idee. Ich glaube, die gibt es noch nicht überall. Und funktionierende Sanitäreinrichtungen finde ich auch wichtig, doch vor allem, wenn die Schulen besucht werden, und nicht nur, wenn sie leer sind. Dazu passt wieder die Aussage der Bezirke: Alle Maßnahmen, die jetzt umsetzbar sind, werden erledigt. – Dazu braucht es diesen Antrag nicht. Deshalb werden wir den Antrag auch ablehnen, nicht aus Prinzip, sondern weil er für uns überflüssig ist. Ich finde konstruktive Mitarbeit der Opposition total super, bloß dann hätte Herr Dregger heute Vormittag eine andere Rede halten müssen.
Zur Digitalisierungsoffensive hat Frau Czyborra schon eine ganze Menge gesagt. Frau Remlinger wird nachher auch noch mal darauf eingehen. Deswegen werde ich es jetzt hierbei belassen und danke.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Berliner Beamtinnen und Beamten bekommen mit diesem Gesetz die attraktive Möglichkeit, die gesetzliche Krankenversicherung anstatt der privaten zu nutzen. Das wurde hier schon mehrfach gesagt, und es ist auch für uns ein guter Schritt – und auch ein guter erster Schritt aus Sicht der Linken, denn schon lange möchten wir eine solidarische Gesundheits- und Pflegeversicherung schaffen.
Mit diesem Berliner Gesetz ermöglichen wir Beamtinnen und Beamten eine wirkliche Wahlfreiheit zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung. Damit stärken wir die gesetzliche Krankenversicherung und bauen die Ungleichbehandlung der Versicherten ab.
Herr Goiny! Sie sprachen vorhin davon, dass, wenn eine Beamtin, ein Beamter von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung wechselt, sich dann die Gesundheitsversorgung verschlechtert. Damit geben Sie quasi zu, dass es ein Zweiklassensystem gibt. Aber wollen wir das nicht überwinden? Sollte das nicht unser Ziel sein?
Warum ist das gut? – In der gesetzlichen Krankenversicherung sind die zu zahlenden Beiträge einkommensabhängig und risikounabhängig. Außerdem existiert eine beitragsfreie Familienversicherung. Damit unterstützt die pauschale Beihilfe insbesondere Familien und Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen. Gleiches gilt für Beamtinnen und Beamte in Teilzeit und in niedrigen Besoldungsgruppen, denn für sie ist die private Krankenversicherung zu unattraktiv. Viele Beamtinnen und Beamte wünschen sich eine Absicherung in der gesetzlichen
Krankenversicherung. Im Unterschied zur privaten Krankenversicherung gibt es in der gesetzlichen keine Steigerung der Beiträge ausgerechnet im Alter, wenn aufgrund des Ruhestands das Einkommen sinkt.
Andere Bundesländer haben die pauschale Beihilfe bereits, etwa Brandenburg und Hamburg. Andere sind dabei, sie einzuführen. Wir fänden es schön und zugleich überfällig, wenn der Bund für seine Beamtinnen und Beamten sich ebenfalls anschließt und die pauschale Beihilfe einführt. Einen Antrag dazu gab es bereits im Bundestag. Das Thema ist dort nicht unbekannt. Berlin ist nun bald auch so weit, und weitere Nachahmerinnen sind willkommen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Es besteht kein Zweifel, dass es einen hohen Bedarf an IT-Fachkräften gibt. Wie die FDP allerdings darauf kommt, IT-Fachkräfte allein mit der Einführung einer ITBesoldung zu gewinnen, ist mir schleierhaft. Dazu kommt, und darüber habe ich mich echt gewundert, dass Sie die Forderung nach IT-Beamtinnen und -Beamten mit der Modernisierung des öffentlichen Dienstes begründen. Es gibt genügend Studien dazu, dass das Beamtentum für IT-Fachkräfte gerade nicht attraktiv ist. Sie wünschen sich Flexibilität in der Arbeitsumgebung, einen entspannten Führungsstil, flache Hierarchien und die Sinnhaftigkeit der Aufgabe – die allerdings im öffentlichen Dienst natürlich da ist.
[Heiterkeit bei der SPD – Torsten Schneider (SPD): Super! Das war überzeugend! – Steffen Zillich (LINKE): Die setzen wir nicht nur voraus, die setzen wir!]
Das sagt die Studie. Sie suchen die Sinnhaftigkeit der Aufgabe, so steht es in der Studie. – Lediglich mehr Geld für IT-Beamten in die Hand zu nehmen, bringt nicht eine
Fachkraft mehr in den öffentlichen Dienst. Dazu kommt speziell in dieser Branche, dass es oft am entsprechenden Abschluss fehlt. Es gibt viele Menschen, die unglaublich viele Erfahrungen in der Informationstechnik haben, aber nicht den passenden Abschluss. Mit Ihrer alleinigen Forderung der IT-Besoldung schließen Sie diese Menschen aus. Es ist für sie fast nicht möglich, überhaupt in den öffentlichen Dienst zu gelangen; ohne passende Abschlüsse gibt es auch wenig Entwicklungsmöglichkeiten im Beamtentum. Das System ist dafür – noch – zu starr. Vielleicht ändern wir das mal. Ich selbst bin allerdings auch der Meinung, dass ohne hoheitliche Aufgaben nicht verbeamtet werden muss – da gibt es einen Dissens.
Ich denke, es ist wesentlich zielführender, wenn der TVöD bzw. der TV-L hier Verbesserungen anbietet. Berlin hat nun selbst gehandelt und ist in Sachen Bezahlung der IT-Fachkräfte einen großen Schritt vorangegangen. Das kam heute noch gar nicht zur Sprache, das Rundschreiben ist auch erst zwei Wochen, glaube ich, alt: Es gibt nun eine Fachkräftezulage; bis zu 1 000 Euro monatlich sind möglich. Berlin reagierte zudem, indem IT-Fachkräfte speziell für den öffentlichen Dienst an der Hochschule für Wirtschaft und Recht ausgebildet werden. Das ist ein Erfolgskonzept, allerdings reicht das allein natürlich nicht aus. Ich erkenne an, dass die FDP sich dazu Gedanken macht. Damit ist sie nicht alleine. So bearbeitet der IT-Planungsrat auf Bundesebene das Thema schon eine ganze Weile. Dort werden sogar die positiven Maßnahmen Berlins hervorgehoben. Zum Schluss noch generell zur Besoldungsstruktur im Land Berlin: Ja, sie muss grundlegend überarbeitet werden. Da sind wir uns, glaube ich, alle einig. Das ist keine neue Erkenntnis; das steht sogar in unserer Koalitionsvereinbarung.
Es ist doch ein sehr langwieriger Prozess. Alle, die sich damit auskennen, wissen das. Er wird bis Ende der Legislaturperiode abgeschlossen sein. Nächstes Jahr werden wir dazu voraussichtlich im Parlament beraten können; ich freue mich dazu auf eine gute Zusammenarbeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Einsamkeit ist ein real bestehendes Problem in der heutigen Gesellschaft. Ein Beauftragter für Einsamkeit wird dieses Problem nicht lösen – warum? –, weil Einsamkeit ein vielschichtiger Begriff ist mit ungefähr genauso vielfältigen Ursachen: Individualisierung, die Forderung nach beruflicher Flexibilität und soziale Isolation durch Hartz IV befördern das Leben allein. Wenn dies als politisches Problem begriffen wird, müssen auch die entsprechenden Ursachen benannt und angegangen werden.
Wer über Vereinzelung und Einsamkeit spricht, muss auch über Verdrängung aus dem gewohnten Kiez reden. Wer darüber spricht, muss auch über Altersarmut und prekäre Lebensverhältnisse sprechen, denn wer kein Geld hat, ist von sozialer Teilhabe ausgeschlossen. Die Debatte zur Grundrente auf Bundesebene hat die CDU meines Erachtens in der Öffentlichkeit verloren. Sie wollen einen Einsamkeitsbeauftragten, gleichzeitig fällt es Ihnen aber sehr schwer, die Altersarmut zu bekämpfen. Das ist entlarvend.
Wer über Einsamkeit redet, muss über Wohnungsbau und Stadtplanung reden, wo fußläufig erreichbare, barrierefreie Begegnungsräume und soziale Orte mitgeplant werden müssen. Berlin stärkt mit dem nächsten Haushalt unter anderem die Stadtteilzentren. Lichtenberg schreibt gerade eine neue Seniorenbegegnungsstätte aus. Die städtischen Wohnungsbaugesellschaften wie zum Beispiel die HOWOGE in Lichtenberg plant beim Neubau Begegnungsräume mit ein.
Und wer über Einsamkeit spricht, muss natürlich auch über Pflege sprechen, eine Pflege, die alte Menschen zu Hause mit Kurzbesuchen versorgt – unter dem Diktat der Wirtschaftlichkeit. Hier ist weder Geld noch Zeit, sich um diese Menschen wirklich zu kümmern, ganz zu schweigen von den Arbeitsbedingungen für Pflegekräfte.
(Dr. Hugh Bronson)
Berlin wird dazu Anfang 2020 eine Bundesratsinitiative starten, die fordert, dass Leiharbeit in der Pflege verboten wird.
Und wie Gesundheitssenatsverwaltung startete den Pflegedialog 2030 mit diesem Prozess. Es wird eine nachhaltige Perspektive für gute Pflege und Pflegebedingungen in Berlin entwickelt.
Wer über Einsamkeit spricht, muss auch über Kinderarmut sprechen. Die soziale Isolation der Eltern hat entsprechende Folgen für die Kinder. Dagegen hilft das kostenfreie Mittagessen in der Grundschule, das kostenfreie Bahnfahren für Schülerinnen und Schüler, der kostenfreie Besuch von Museen und Theatern und das vor Kurzem von der Koalition beschlossene Jugendförder- und Beteiligungsgesetz.
Einsamkeit entsteht dann, wenn es an sozialer Einbindung in die Gemeinschaft fehlt und das Gefühl entsteht, dass es einem an Menschen mangelt, mit denen man Zeit verbringen kann und die einem helfen, wenn man sie braucht.
Als Lösung all dieser Probleme einen Beauftragten zu fordern, ist Schaufensterpolitik. Deutlich wirksamer ist es, Angebote zu stärken, die Menschen zum Beispiel zu Hause aufsuchen. Auch dafür habe ich ein Beispiel aus Lichtenberg: Der Verein „Miteinander Wohnen“ mit seinen 250 Mitgliedern in Friedrichsfelde macht genau das; sie gehen nach Hause, fahren die Menschen zum Arzt, laden zum Sport, zum Kuchen ein, verbinden die Menschen. Solche Beispiele gibt es natürlich nicht nur in Lichtenberg. Konzentrieren wir uns doch einfach auf diese Maßnahmen!
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Jetzt mal wieder zu einem ernsthaften Thema. Ich frage den Senat: Wie bewertet der Senat die Situation am Vorplatz des Bahnhofs Lichtenberg, und welche Maßnahmen plant der Senat, um die Situation vor Ort zu entspannen und den wohnungslosen Menschen die erforderlichen Hilfen zukommen zu lassen?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Herr Goiny, hallo! Die Beratung der vorliegenden Vorlage zur Beschlussfassung im Hauptausschuss in der vergangenen Woche hat gezeigt, dass in diesem Haus offensichtlich niemand mehr davon überzeugt werden muss, dass die Besoldungsanpassungen 2019 und 2020 ein wichtiger und richtiger Schritt sind,
um den Rückstand in der Berliner Besoldung schrittweise aufzuholen. Deshalb muss ich die Vorlage heute nicht noch einmal, wie vor zwei Wochen, erklären. Ich kann mich darauf beschränken, Anmerkungen zu Argumentationslinien der Opposition zu machen, die uns in der vergangenen Wochen immer wieder begegnet sind.
Zumindest die Kollegen der CDU bestreiten nicht mehr wie noch vor zwei Jahren, dass die Koalition ihr für diese Legislaturperiode formuliertes Ziel – die Angleichung der Berliner Besoldung an den Durchschnitt der anderen Länder – erreichen wird. Die Argumentation lautet nun: Ja, ja, dieses Ziel erreicht ihr, aber das liegt nur daran, dass das Ziel nicht ambitioniert genug ist; das ist alles viel zu wenig. – Falls Kollege Goiny wie gestern im Hauptausschuss in seiner Rede nachher behauptet, dass
man das Erreichen des Ziels nie infrage gestellt hat, darf ich aus seiner Rede zum Gesetzentwurf zur Besoldungsanpassung am 22. Juni 2017 erinnern. Damals haben Sie gesagt – ich darf zitieren:
Ich bin mal sehr gespannt, wie Sie dieses Versprechen, das Sie gegeben haben, diesen Besoldungsrückstand bis zum Schnitt der Länderbesoldung in diese Wahlperiode abzubauen, denn dann erreichen wollen.
Und jetzt, wo Sie wissen, dass wir das Ziel erreichen werden, setzen Sie die Latte einfach höher. Das können Sie machen.
Aber ist es wirklich wenig, was wir am Ende der Wahlperiode erreichen werden? – Hier mal ein Beispiel: Eine Beamtin der Besoldungsgruppe A 4, Endstufe, beispielsweise eine Justizhauptwachmeisterin,
hatte 2016 eine Jahresbruttobesoldung von 26 491 Euro. Am Ende des Jahres 2021 werden es mindestens 32 902 Euro sein. Das ist eine Steigerung von 24,2 Prozent.
Ich spreche von mindestens, weil die Besoldungsanpassung 2021 noch einmal feinjustiert werden soll. In der Besoldungsgruppe A 8, beispielsweise bei einer Polizeiobermeisterin, wird die Jahresbruttobesoldung von 33 871 Euro auf 41 450 Euro angewachsen sein. Das ist eine Steigerung um 22,4 Prozent.
In allen Besoldungsgruppen der A-Besoldung wird es einen Anstieg von mehr als 20 Prozent gegeben haben und in den niedrigen Besoldungsgruppen wird er stärker ausfallen als in den höheren. Manche oder mancher wird sich jetzt vielleicht fragen, wie man in fünf Jahren ein Wachstum von mehr als 20 Prozent erreichen kann, wo doch nur in zwei Jahren die 4-Prozent-Marke überschritten wurde. Das Geheimnis ist schnell gelüftet: Neben den linearen Anpassungen Jahr für Jahr wird seit 2018 der Zeitpunkt des Wirksamwerdens vorgezogen. Auch das wirkt natürlich auf die Jahresbruttobesoldung.
Damit bin ich bei meiner nächsten Anmerkung. Die Oppositionsparteien haben die jeweiligen Zeitpunkte der Besoldungsanpassung gerne als unbegründet oder willkürlich bezeichnet. – Ich will Ihnen da gerne weiterhelfen: In der Koalitionsvereinbarung haben sich die den Senat tragenden Parteien darauf verständigt, dass es einen stetigen Prozess der Annäherung an den Durchschnitt der Besoldung der anderen Länder geben soll. Genauso haben wir es in den Haushalten verankert.
(Vizepräsidentin Cornelia Seibeld)
Nein, danke!
Entschuldigung! Wir reden nachher.
Im Jahr 2018 wurde vom August auf den Juni vorgezogen, in diesem Jahr auf den April, im nächsten Jahr auf den Februar und im Jahr 2021 auf den Januar. Damit haben wir auch hier der Durchschnitt der anderen Bundesländer erreicht, denn im Jahr 2021 werden nur noch das Saarland und Niedersachsen nicht im Januar anpassen. Natürlich hätte man sich auch einen anderen Anpassungspfad vorstellen können. Um es einmal zugespitzt zu formulieren: Wenn wir bis 2020 beim August geblieben und erst 2021 auf den Januar gesprungen wären, hätte das an dem Erreichen des Ziels für diese Legislaturperiode nichts geändert. Von Stetigkeit hätte man dann aber kaum reden können.
Damit bin ich bei meiner dritten Anmerkung angelangt. Immer wieder wird behauptet, dass das Wirksamwerden der Anpassung erst im April den Zuschlag von 1,1 Prozentpunkten auf den TdL-Abschluss auffressen oder zumindest abschmelzen würde. – Auch das ist Unsinn. Das Argument würde nur dann zutreffen, wenn wir im Jahr 2018 schon im Januar die Besoldung angepasst hätten und in diesem Jahr auf den April zurückgefallen wären. – Aber bekanntlich verhält es sich anders. Im Jahr 2018 waren wir im Juni, und so führte das Vorziehen um zwei Monate dazu, dass die Jahresbruttobesoldung im Jahr 2019 für alle Besoldungsgruppen um mehr als 4,3 Prozentpunkte über der Jahresbruttobesoldung des vergangenen Jahres liegen wird.
Ich will es noch einmal aussprechen: Das für diese Wahlperiode formulierte Ziel – das Erreichen des Durchschnitts der anderen Länder – kann nicht das letzte Ziel sein. Diese Stadt ist nicht nur Durchschnitt.
Herr Goiny! Wenn für Sie ein stetiger Prozesswillkür ist, dann ist das geschenkt. – Ich wollte mich noch einmal ganz kurz darauf beziehen, dass Sie Ihre Anträge für den Haushalt 2018/2019 angesprochen haben. Wenn Sie
damals wirklich gefordert hätten: vorziehen auf Januar plus Anpassung an die Bundesbesoldung –, dann hätten Ihre Anträge damals mit 88 bzw. 179 Millionen Euro bei weitem nicht ausgereicht. Vor zwei Jahren waren Sie bei den Haushalsberatungen noch nicht innerlich bereit, genau diese beiden Sachen, die Sie jetzt fordern, zu fordern. Von daher passt das schlecht zusammen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Ohne Zweifel haben die Beamtinnen und Beamten im Land Berlin in den vergangenen 15 Jahren einen großen Beitrag zur Konsolidierung des Landeshaushalts geleistet. Ihnen ist fast ein Jahrzehnt lang zugemutet worden, ohne Erhöhung der Besoldung auszukommen. In diesen Jahren sind die Sonderzahlung des Weihnachtsgelds radikal gekürzt und eine Kostendämpfungspauschale eingeführt worden. All dies wurde mit der Haushaltslage des Landes Berlin begründet.
Ja, auch die Tarifbeschäftigten waren an dieser Leistung beteiligt. Doch für diese gilt seit Dezember 2017 wieder die Bezahlung nach TV-L in vollem Umfang, während die Beamtinnen und Beamten noch bis 2017 Schlusslicht im bundesweiten Besoldungs- und Versorgungsvergleich waren.
(Thomas Seerig)
Die Erkenntnis, dies ändern zu müssen, hat sich nur langsam, zu langsam durchgesetzt. Erst mit der jetzigen Koalition ist ein belastbarer Fahrplan zur Angleichung der Berliner Besoldung an den Durchschnitt der anderen Länder vereinbart worden. Die Vorlage des Senats zur Besoldungs- und Versorgungsanpassung 2019/2020 messen wir genau an diesem Ziel, und wir können sagen: Dieses Ziel werden wir erreichen.
Jetzt folgt eine kleine Rechnung: Wenn man das Berechnungsverfahren des Bundesverfassungsgerichts anwendet, betrug der Rückstand des Landes Berlin zu den anderen Ländern im Jahr 2016 noch knapp 5,4 Prozentpunkte und konnte bis 2018 auf 3,8 Prozentpunkte reduziert werden. Da sich inzwischen alle anderen Länder auf ihre Besoldungsanpassung für die Jahre 2019, 2020 und 2021 festgelegt haben, ist eine solide Prognose für die Jahre bis zum Ende der Legislaturperiode möglich: Mit dem heute zur Debatte stehenden Gesetzentwurf, also mit der Erhöhung der Besoldung um jeweils 4,3 Prozentpunkte in den Jahren 2019 und 2020 sowie dem Vorziehen des Zeitpunkts der Anpassung, werden wir den Rückstand auf gut 2,8 Prozentpunkte im laufenden Jahr und gut 1,3 Prozentpunkte im kommenden Jahr reduzieren.
Mit dem letzten Schritt der Besoldungsanpassung für das Jahr 2021 ist dann eine Feinjustierung zur Zielerreichung möglich. Deshalb gibt es ja die Evaluierungsklausel im Gesetzentwurf. Beschlossen ist inzwischen, dass die Angleichung dann auf den Monat Januar im Jahr 2021 vorgezogen wird. Geplant ist zunächst erneut eine Besoldungserhöhung, die um 1,1 Prozentpunkte über dem TdL-Abschluss und auch über dem Durchschnitt der anderen Länder liegt.
Wenn dies nicht ausreichend ist, um das Ziel zu erreichen, haben wir eine ganze Reihe weiterer Möglichkeiten. Ich will hier Beispiele nennen: Zum einen ist die Einführung bzw. die Erhöhung der allgemeinen Stellenzulage in den Besoldungsgruppen des einfachen und mittleren Diensts möglich – denn diese Beschäftigten haben immer noch den größten Rückstand zum Durchschnitt der anderen Länder –, zum Zweiten der Wegfall der Besoldungsgruppe A 4, wie es Brandenburg und Niedersachsen für dieses Jahr entschieden haben, drittens eine lineare Steigerung, die über den Zuschlag von 1,1 Prozentpunkten hinausgeht, viertens eine nochmalige Erhöhung der Sonderzahlungen, fünftens die Einführung einer Zulage, wie sie in Bayern seit 1990 als Ballungsraumzulage oder in Brandenburg als Attraktivitätsbonus bezahlt wird oder sechstens eine Kombination aus all diesen Möglichkeiten.
Die Besoldungs- und Versorgungsanpassungen 2019 und 2020 sind uns lieb und teuer. Aber sie sind auch erforderlich. Berlin hat noch aufzuholen, keine Frage, und das Erreichen des Durchschnitts der anderen Länder kann
nicht das letzte Ziel sein; diese Stadt ist nicht nur Durchschnitt. Aber genauso klar ist, dass sowohl 2017 als auch 2018 aufgeholt wurde und 2019 weiterhin aufgeholt wird. Das Weihnachtsgeld ist wieder deutlich erhöht und die Kostendämpfungspauschale abgeschafft worden. Die Senatsentscheidungen vom 15. Mai 2018 haben für die kommenden Jahre Klarheit geschaffen. Wir werden das in der Koalition vereinbarte Ziel erreichen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Am 28. November fand eine erste Diskussionsveranstaltung zu einem berlinweiten Bürgerhaushalt statt. Wir hatten dazu unter anderem Gäste aus Paris und Helsinki, die wir befragen konnten, wie sie das umsetzen. Ich frage den Senat: Welche nächsten Schritte plant der Senat für eine breite Diskussion in der Stadt zu der Idee eines berlinweiten Bürgerhaushaltes?
Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Am 19. März 2018 fand die erste öffentliche Werkstatt zur Entwicklung von Leitlinien für Bürgerbetei
ligung in der Stadtentwicklung statt. Ich frage den Senat: Welche Schlüsse zieht der Senat aus dieser Veranstaltung?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In einer so vielseitigen Stadt wie Berlin ist bürgerschaftliches Engagement unverzichtbar, und da wundert es mich schon, dass die AfD-Fraktion das Ehrenamt so hochhält und gleichzeitig die Ehrenamtlichen in Geflüchtetenunterkünften so runterputzt.
Rund ein Drittel der Berlinerinnen und Berliner engagiert sich freiwillig für ein gutes Zusammenleben in unserer Stadt. Sie alle erhalten dafür unsere Anerkennung, und es steht außer Frage: Diese Anerkennung muss sichtbarer werden, und so vielfältig, wie Berlin ist, sind die Möglichkeiten für die Anerkennung des Ehrenamts.
Der damals rot-rote Senat hat 2011 die Ehrenamtskarte in Berlin eingeführt. Seitdem wird sie stetig verbessert. Die letzte große Änderung war die Zusammenführung der Karte mit Brandenburg. So steht nun Inhaberinnen und Inhabern der Karte das gesamte Angebot in Berlin und Brandenburg zur Verfügung. Damals erhöhte sich die Zahl für Angebote, die mit der Karte in Anspruch genommen werden können, auf immerhin etwa 200. Dazu kommt, dass die Anzahl der ausgegebenen Karten noch einmal erhöht werden konnte: Waren es 2016 noch 4 500, sind es 2017 etwa 7 000 Ehrenamtskarten. Ich denke, auch da ist noch Luft nach oben. Als Nächstes steht die Kombination der Ehrenamtskarte mit der Jugendleiterkarte an. Das ist schon ein länger gehegter Wunsch, der von der Koalition unterstützt wird.
Liebe CDU-Fraktion! Im Grunde sind wir gar nicht so weit voneinander entfernt. Was allerdings jetzt in meinen Augen nicht so prioritär ist, ist der Vorschlag für eine Anstecknadel. Auf Platz 1 steht für mich: Ehrenamt darf nicht vom Geldbeutel abhängen.
Das führt mich zu dem Vorschlag, die Ehrenamtskarte mit einer Vergünstigung im öffentlichen Personennahverkehr zu verbinden. Ich muss sagen, ich höre das das erste Mal von der CDU. Bisher haben Sie sich dagegen gewehrt. Wie mir auch berichtet wurde, haben Sie das in der letzten Legislaturperiode streichen lassen.
Wenn uns das gelingen würde, wäre wirklich viel erreicht. Viele fahren mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zu ihrer ehrenamtlichen Einsatzstelle, in der sie oft unentgeltlich helfen. Und was gibt es da bereits? – Das gehört mit zur Debatte: Die BVG leistet bisher einen Beitrag zur Anerkennung ehrenamtlichen Engagements. Sie stellt jährlich 13 000 Fahrkarten für Ehrenamtliche
(Jeannette Auricht)
zur Verfügung. Es wäre also klug, das miteinander zu verbinden. Doch nicht alle, die bisher von der BVG so eine Fahrkarte bekommen, haben einen Anspruch auf die Ehrenamtskarte. Es ist also notwendig, gemeinsam mit der BVG eine Idee zu entwickeln, die im realen Leben trägt.
Doch bevor wir hier im Abgeordnetenhaus über Anträge philosophieren, sollten wir die Inhaberinnen und Inhaber der Ehrenamtskarte befragen. Die Auswertung der bisherigen Erfahrungen ist für Sommer dieses Jahres geplant. Dann können wir uns auf weitere Verbesserungen für die Ehrenamtskarte verständigen, und ich gehe davon aus, dass wir da alle genau hinhören und entsprechende Verbesserungen auf den Weg bringen.
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Ich frage den Senat: Wie geht es weiter nach dem Stadtforum „Berlin – gemeinsam Stadt machen“, das am Montag in der letzten Woche in der Markthalle Neun stattfand?