Vielen Dank, Frau Senatorin! – Können Sie nachvollziehen, dass diese typischen Beispielen folgende Gängelung mittelständischer Unternehmen und besonders auch Kleingewerbetreibenden zu der Meinung führt, dass diese sozialistische Senatspolitik, die hier deutlich wird, die sich auch bei der Verstaatlichung von Wohnungen und Ähnlichem zeigt, das Wirtschaftsleben in der Stadt massiv belastet und vielen die Luft zum Atmen in ihren Unternehmen nimmt?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Abgeordneter! Ich glaube, bei Ihnen liegt ein Missverständnis vor. Das Landesamt für das Mess- und Eichwesen ist nicht für die Vergesellschaftung zuständig. Insofern verstehe ich Ihre Frage nicht.
Frau Senatorin! Können Sie mir darstellen, ob Sie ähnliche Prüfungen auch im Görlitzer Park bei den dort dealenden Personen stattfinden lassen, und ob Sie dort auch Eichprüfungen durchführen?
Wir sind dafür zuständig. Das Landesamt für Mess- und Eichwesen ist dafür zuständig, die Eichgeräte vernünftig zu warten. Aber in diesem Fall gibt es keine Gewerbeanmeldungen, insofern ist das Landesamt hier auch nicht tätig.
Was konkret unternimmt der Senat dagegen, dass an der Teltow-Grundschule kein christlicher, sondern nur noch islamischer Religionsunterricht angeboten wird?
Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Das ist die Entscheidung der Religionsgemeinschaften, an welcher Schule Religionsunterricht angeboten wird. Wir haben nichts dagegen, wenn unterschiedlicher Religionsunterricht angeboten wird. Wir haben Schulen, an denen gibt es evangelischen Religionsunterricht und katholischen Religionsunterricht, das ist in der Umsetzung möglich. Aber entscheiden tun das die Religionsgemeinschaften.
Sehr geehrte Frau Senatorin! Warum sieht der Senat offensichtlich keine Dringlichkeit, in der TeltowGrundschule einzugreifen, obwohl der muslimische Religionsunterricht von dem von Erdoğan gesteuerten Verein DITIB und damit von islamistischen Imamen durchgeführt wird?
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zum einen werden, wie gesagt, Vereinbarungen mit den anerkannten Religionsgemeinschaften getroffen, deren Betätigung vom Grundgesetz geschützt ist. Nun ist nicht jede Partei in Sachen Grundgesetz sattelfest
aber nichtsdestotrotz ist die Religionsfreiheit ein hohes Gut in unserem Land. Der Senat sieht sich in der Verpflichtung, die Religionsfreiheit der unterschiedlichen Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften zu
schützen, und er geht Verträge mit den Anbietern des Religions- und Weltanschauungsunterrichts ein, in denen
im Konkreten geregelt wird, nach welchen Maßstäben die Vergütung erfolgt, wenn die anerkannten Träger des Religionsunterrichts diesen Unterricht anbieten.
Ansonsten ist es so, wie die Kollegin Scheeres es gesagt hat: Es richtet sich nach den Anmeldezahlen und der Entscheidung der Religionsgemeinschaften, ob sie an einer Schule Religionsunterricht anbieten wollen oder nicht. Im Übrigen ist ansonsten die Ausübung des Religionsunterrichts in der Verantwortung der Religionsgemeinschaften durchzuführen. Der Rahmen dessen ist das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, und das bedeutet, wenn dort nicht Religionsunterricht gelehrt wird, dann können wir einschreiten, wenn wir entsprechende Anhaltspunkte haben. Das ist dann eine Aufgabe der Sicherheitsbehörden. Aber bis zu dem Zeitpunkt hat sich der Staat unter Wahrung seiner Neutralität jedes Kommentars über den Inhalt des Religionsunterrichts zurückzuhalten, und das ist auch richtig so.
Vielen Dank Frau Präsidentin! – Ich weiß gar nicht, wen von Ihnen ich ansprechen soll. Ich schaue zu Frau Scheeres, das ist Gewohnheit: Ist es denn möglich für Kinder dieser Schule, die evangelischen oder katholischen Religionsunterricht haben wollen, dass sie im Verbund mit anderen Schulen diesen Unterricht erteilt bekommen?
Das ist möglich. Es wird teilweise organisiert, dass sich Schulen zusammentun, sodass man dann im Verbund Religionsunterricht stattfinden lässt.
Einfach nur zur Information: Der Kollege Lederer ist für dieses Thema zuständig. Wir befinden uns in sehr engen Abstimmungen, was dieses Thema angeht. Deswegen ist es so, dass wir beide antworten können.
Ich frage den Senat: Laut sämtlichen Verfassungsschutzberichten des Bundeslands Berlin von 2004 bis 2018 ist in genau diesem Zeitraum die Anzahl der Unterstützer der „Roten Hilfe“ von 300 auf 1 650 Personen gestiegen. – Wie bewertet der Senat das Erstarken dieser Gruppe?
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Abgeordneter Buchholz! Wir bewerten das genauso, wie es im Verfassungsschutzbericht beschrieben ist: Wir kritisieren das; wir beobachten die Situation genau deshalb, weil wir definieren, dass es sich dort um eine auf die Unterwanderung der Verfassung gerichtete Bestrebung handelt. Deshalb ist sie im Verfassungsschutzbericht aufgeführt, und genau deshalb widmet sich der Verfassungsschutz auch der „Roten Hilfe“.
Was hat der Senat gegen den stetigen Anstieg dieses linksextremistischen Potenzials konkret unternommen?
Wir beobachten verfassungsfeindliche Bestrebungen; das ist die Aufgabe des Verfassungsschutzes. Und durch diese Beobachtung und die Erwähnung im Verfassungsschutzbericht warnen wir vor einer solchen Entwicklung – genau das ist die Kernaufgabe. Es ist natürlich dann immer in der Abwägung eine Frage – die in dem Fall aber eher an das Bundesinnenministerium gerichtet ist –, ob die verfassungsfeindlichen Bestrebungen geeignet sind, die freiheitlich-demokratische Grundordnung in der Bundesrepublik Deutschland zu schädigen oder sie in irgendeiner Art und Weise zu unterwandern, sodass unmittelbare Gefahren für die Demokratie entstehen. Wenn das der Fall wäre, würde es sich um ein entsprechendes Verbotsverfahren handeln. Das war bei der „Roten Hilfe“ bisher noch nicht der Fall; jedenfalls ist diese Einstufung durch
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Welche spezifischen Präventions- und Aussteigerprogramme gibt es denn gegen Linksextremismus, die von Ihrem Senat hier in Berlin unterstützt werden?
Frau Präsidentin! – Sehr geehrter Herr Abgeordneter Dregger! Wie Sie wissen – wir haben das ja im Innenausschuss und auch im Verfassungsschutzausschuss diskutiert –, gibt es solche Aussteigerprogramme für Linksextremisten bundesweit nicht, weil bundesweit in den Verfassungsschutzbehörden aller Bundesländer Übereinstimmung besteht, dass Aussteigerprogramme auf Linksextremisten im Unterschied auf Aussteigerprogramme für Rechtsextremisten nicht wirken.