Protokoll der Sitzung vom 14.11.2019

[Beifall bei der CDU – Beifall von Holger Krestel (FDP)]

Gleichwohl sehen wir natürlich auch die Notwendigkeit, im Bereich der Besoldung insbesondere für Spezialisten und Spezialberufe weitere Anreizsysteme zu schaffen. Wir haben uns diese Woche im Unterausschuss Personal übrigens mit der Personalsituation im Tiefbaubereich des Landes Berlin unterhalten und festgestellt, dass es uns da nicht gelingt, genügend Ingenieure zu gewinnen. Das heißt, das Problem ist offenbar größer, als dass es sich nur auf den Bereich von IT-Spezialisten beschränkt.

Deswegen sehen wir da durchaus einen Handlungsbedarf, der größer ist als das, was Sie hier skizzieren. Wir sehen auch die Notwendigkeit, im Bereich des Dienst- und Besoldungsrechts entsprechende Anpassungen vorzunehmen und Möglichkeiten zu eröffnen. Da müssen wir im Detail darüber reden, welche Instrumente uns hier an die Hand gegeben werden. Auf der anderen Seite ist es auch so: Eine weitere Zersplitterung für immer detailliertere Berufsgruppen ist, was die Gerechtigkeit und die Eingruppierung im Bereich des Beamtenrechts und des Dienstrechts angeht, auch nicht sonderlich förderlich. Wir sind durchaus offen, wenn es darum geht, höhere Eingruppierungen durchzuführen oder Zulagen zu zahlen, wir müssten aber im Detail noch mal darüber reden, für welche Berufsgruppen es im öffentlichen Dienst, insbesondere in der Beamtenschaft im Detail gehen sollte.

Was den Bereich der Digitalisierung und der ITSpezialisten angeht, so ist es vielleicht ein bisschen zu kurz gegriffen, wenn Sie davon ausgehen, dass es in der Verwaltung auch weiterhin nur einen eng begrenzten Kreis von IT-Spezialisten gibt, der sich sozusagen insgesamt der Herausforderung der Digitalisierung stellt. Ich glaube, wir werden irgendwann zu der Erkenntnis kommen müssen, dass Digitalisierung und der Umgang mit entsprechenden Arbeitsmöglichkeiten und technischer Ausstattung etwas ist, was ganz selbstverständlich in immer mehr Arbeitsbereichen auch der Berliner Verwaltung eindringen wird und die Reduzierung auf ITSpezialisten und Spezialisten für Digitalisierung damit immer fraglicher wird. Wir brauchen am Ende ein Besoldungssystem, das den öffentlichen Dienst attraktiv und leistungsfähig macht und das natürlich auch für Spezialisten, die wir nach wie vor brauchen, ein entsprechendes Anreizsystem schafft. Da hat die Kollegin Becker na

(Franziska Becker)

türlich recht: Die Entscheidung, sich im öffentlichen Dienst zu bewerben, ist eine, die aus mehreren Kriterien gespeist wird, nicht nur aus der Frage der Bezahlung. Gleichwohl spielt sie eine Rolle, und da hinken wir im Land Berlin immer noch hinterher. Nicht umsonst werden wir Ihnen im Rahmen der Haushaltsberatung noch mal den Vorschlag unterbreiten, die Beamtenbesoldung im Land Berlin perspektivisch auf das Bundesniveau anzupassen.

[Beifall bei der CDU und der FDP]

Dazu gehört auch die Frage, wie wir besondere Befähigungen vergüten bzw. besoldungstechnisch eingruppieren.

Ich glaube, es lohnt sich, im Ausschuss noch einmal im Detail darüber zu diskutieren, wie wir auch, was die Gewinnung von Fachkräften angeht, für die Besoldung dieser Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine attraktive Struktur schaffen können. Wir glauben allerdings, dass der Bogen etwas größer gezogen werden muss als das, was sich hier rein auf den Bereich der IT-Spezialisten reduziert, denn wir werden auch noch andere Bereiche finden, wo das genauso notwendig ist. Das haben wir im Rahmen der Haushaltberatungen in den letzten Wochen schon festgestellt. – Vielen Dank!

[Beifall bei der CDU und der FDP]

Für die Fraktion Die Linke hat jetzt das Wort Frau Abgeordnete Klein.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Es besteht kein Zweifel, dass es einen hohen Bedarf an IT-Fachkräften gibt. Wie die FDP allerdings darauf kommt, IT-Fachkräfte allein mit der Einführung einer ITBesoldung zu gewinnen, ist mir schleierhaft. Dazu kommt, und darüber habe ich mich echt gewundert, dass Sie die Forderung nach IT-Beamtinnen und -Beamten mit der Modernisierung des öffentlichen Dienstes begründen. Es gibt genügend Studien dazu, dass das Beamtentum für IT-Fachkräfte gerade nicht attraktiv ist. Sie wünschen sich Flexibilität in der Arbeitsumgebung, einen entspannten Führungsstil, flache Hierarchien und die Sinnhaftigkeit der Aufgabe – die allerdings im öffentlichen Dienst natürlich da ist.

[Heiterkeit bei der SPD – Torsten Schneider (SPD): Super! Das war überzeugend! – Steffen Zillich (LINKE): Die setzen wir nicht nur voraus, die setzen wir!]

Das sagt die Studie. Sie suchen die Sinnhaftigkeit der Aufgabe, so steht es in der Studie. – Lediglich mehr Geld für IT-Beamten in die Hand zu nehmen, bringt nicht eine

Fachkraft mehr in den öffentlichen Dienst. Dazu kommt speziell in dieser Branche, dass es oft am entsprechenden Abschluss fehlt. Es gibt viele Menschen, die unglaublich viele Erfahrungen in der Informationstechnik haben, aber nicht den passenden Abschluss. Mit Ihrer alleinigen Forderung der IT-Besoldung schließen Sie diese Menschen aus. Es ist für sie fast nicht möglich, überhaupt in den öffentlichen Dienst zu gelangen; ohne passende Abschlüsse gibt es auch wenig Entwicklungsmöglichkeiten im Beamtentum. Das System ist dafür – noch – zu starr. Vielleicht ändern wir das mal. Ich selbst bin allerdings auch der Meinung, dass ohne hoheitliche Aufgaben nicht verbeamtet werden muss – da gibt es einen Dissens.

[Beifall bei der LINKEN, den GRÜNEN und der FDP]

Ich denke, es ist wesentlich zielführender, wenn der TVöD bzw. der TV-L hier Verbesserungen anbietet. Berlin hat nun selbst gehandelt und ist in Sachen Bezahlung der IT-Fachkräfte einen großen Schritt vorangegangen. Das kam heute noch gar nicht zur Sprache, das Rundschreiben ist auch erst zwei Wochen, glaube ich, alt: Es gibt nun eine Fachkräftezulage; bis zu 1 000 Euro monatlich sind möglich. Berlin reagierte zudem, indem IT-Fachkräfte speziell für den öffentlichen Dienst an der Hochschule für Wirtschaft und Recht ausgebildet werden. Das ist ein Erfolgskonzept, allerdings reicht das allein natürlich nicht aus. Ich erkenne an, dass die FDP sich dazu Gedanken macht. Damit ist sie nicht alleine. So bearbeitet der IT-Planungsrat auf Bundesebene das Thema schon eine ganze Weile. Dort werden sogar die positiven Maßnahmen Berlins hervorgehoben. Zum Schluss noch generell zur Besoldungsstruktur im Land Berlin: Ja, sie muss grundlegend überarbeitet werden. Da sind wir uns, glaube ich, alle einig. Das ist keine neue Erkenntnis; das steht sogar in unserer Koalitionsvereinbarung.

[Paul Fresdorf (FDP): Das heißt ja nicht viel!]

Es ist doch ein sehr langwieriger Prozess. Alle, die sich damit auskennen, wissen das. Er wird bis Ende der Legislaturperiode abgeschlossen sein. Nächstes Jahr werden wir dazu voraussichtlich im Parlament beraten können; ich freue mich dazu auf eine gute Zusammenarbeit.

[Beifall bei der LINKEN, der SPD und den GRÜNEN]

Für die AfD-Fraktion hat jetzt das Wort Herr Abgeordneter Ubbelohde. – Bitte schön!

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die AfD-Fraktion begrüßt grundsätzlich die mit dem Antrag verbundene Zielrichtung. Es ist offensichtlich, dass das Land Berlin in den letzten Jahren im Dornröschenschlaf lag, wenn es um das Halten und die Gewinnung qualifi

(Christian Goiny)

zierten Personals ging. Insofern wird es in der Tat Zeit, auch hier aufzuwachen. Die mangelhafte Konkurrenzfähigkeit in für die zukünftige Entwicklung dieser Stadt unverzichtbaren Berufsbereichen ist aber keinesfalls auf die IT-Branche begrenzt; auch das wurde schon gesagt. Ich erinnere an den Ärztemangel im öffentlichen Gesundheitsdienst und an den Mangel qualifizierter, spezialisierter Ingenieure wie zum Beispiel im Baubereich, um nur zwei Beispiele zu nennen. In allen Fällen sind nicht nur Brandenburg und der Bund direkte Konkurrenten um benötigtes spezialisiertes Personal, sondern insbesondere die freie Wirtschaft. Allen Unternehmen, die sich auf diesen Personalmarkt um die Besten streiten und nicht öffentlicher Dienst sind, sind uns neben dem extrinsischen auch noch im intrinsischen Bereich, also im Bereich der Soft Facts, um Jahre voraus. So finden sich beispielsweise in fast allen Inseraten im IT-Bereich flexible Arbeitszeiten, und wenn ich von flexiblen Arbeitszeiten spreche, meine ich nicht das Zeiterfassungssystem des Landes Berlin in seinen starren Strukturen. Auf die Flexibilität kommt es den meisten, gerne projektbezogen arbeitenden IT-lern jedoch zuallererst an. Regelmäßig gehören aber auch Kinderbetreuung während der Arbeitszeit, ein kostenloses BVG-Ticket oder Sportangebote bei Kooperationspartnern dazu, um nur noch ein paar weitere Beispiele zu denen, die bereits genannt wurden, zu ergänzen.

Gleichwohl ist es zwingend notwendig, wenigstens den ersten Schritt zu vollziehen und zumindest schon mal die monetären Anreize konkurrenzfähiger zu gestalten. So weit, so gut. Die vorgesehenen Besoldungsgruppen IT 2 bis IT 4 scheinen uns dabei aber zu niedrig angesetzt zu sein und selbst bei antragsgemäßer Umsetzung unter den Durchschnittseinkommen der freien Wirtschaft zu liegen. Vor dem Hintergrund der beschriebenen Umstände – insbesondere des allgemeinen Mangels an IT-Experten – ist die Unkündbarkeit dabei von nachrangiger Bedeutung, wenn überhaupt. Nach erster summarischer Betrachtung ist zudem noch genauer zu prüfen, welche Wechselwirkungen zwischen dem Bundesbesoldungsgesetz und den landesgesetzlichen Regelungen gegeben sind und wo sie tatsächlich konkret angepasst werden müssten. Hier sehen wir als AfD-Fraktion den Senat in der Pflicht, gegebenenfalls über den Bundesrat initiativ zu werden.

[Beifall bei der AfD – Beifall von Andreas Wild (fraktionslos)]

Abschließend noch ein paar Worte zu den Gewinnungs- und Bindungsbezügen. Diese Möglichkeit birgt aus Sicht der AfD-Fraktion die Gefahr, dass quasi inflationär immer mehr Beschäftigte womöglich unter Vorlage eines besseren Jobangebotes damit drohen, zu gehen, und somit diesem Antrag folgend eingeladen werden, ihren Dienstherren gewissermaßen zu nötigen, das Portemonnaie immer weiter zu öffnen. Ist das denn die Intention dieses Antrages? Zudem beschleunigt diese Möglichkeit geradezu das Suchen nach einer anderen Stelle, anstatt die Bindung an den Berliner Arbeitgeber zu stabilisieren, wie der

Antrag ja doch eigentlich suggeriert. Da lassen Sie uns doch unsere Mitarbeiter gleich tariflich angemessen und konkurrenzfähig bezahlen.

Im Übrigen zweifle ich stark daran, dass dieser Antrag das Gebot der Gleichbehandlung wahrt. So könnten überall in der öffentlichen Verwaltung und insbesondere in stark nachgefragten Berufsgruppen Begehrlichkeiten entstehen. Das wurde ja bereits an verschiedener Stelle unterstrichen. Aber womöglich ist das ja auch so beabsichtigt und durchaus berechtigt.

Alles in allem geht dieser Antrag grundsätzlich in die richtige Richtung. Lassen Sie uns gemeinsam diese Initiative verfeinern, umsetzbar und tragfähig machen. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit!

[Beifall bei der AfD]

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat jetzt das Wort Frau Abgeordnete Remlinger. – Bitte schön!

Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe FDP! In der Tat bedanke auch ich mich, dass Sie einen interessanten Vorschlag gemacht haben. Es ist grundsätzlich immer erwähnenswert, wenn eine Fraktion hier einen Gesetzentwurf vorlegt, der nicht von der Verwaltung geschrieben ist. Insofern finde ich es völlig richtig, dass wir uns hier für die Diskussion ein bisschen Zeit nehmen, und ich möchte mich jetzt in der Zeit, die ich habe, auf drei Komplexe beschränken. Man könnte mehr diskutieren, aber ich möchte etwas zur Verbeamtung, zur Personalgewinnung und zu der Frage der unterschiedlichen Besoldung sagen.

Dass die Personalgewinnung und -bindung Grund und Ziel Ihres Gesetzentwurfs ist, ist eindeutig. So ist er formuliert, und es ist auch erst einmal verständlich. Genauso klar finde ich allerdings, dass der Wunsch, die Attraktivität eines Berufs oder einer Laufbahn zu steigern, noch lange keine Begründung für Verbeamtungen hergibt. Als Erstes müssen wir uns also fragen, warum IT-Leute Beamte sein sollten. Geht es hier überhaupt um hoheitliche Aufgaben? – Darüber lässt sich immer trefflich diskutieren, aber egal, ob man eine enge oder eine weite Begriffsbestimmung hat, Einigkeit sehe ich an dem Punkt, dass es als Grund für Verbeamtungen nicht ausreicht, dass eine Aufgabe wichtig ist oder dass es Unannehmlichkeiten bereitet, wenn etwas nicht funktioniert. Die Diskussion ist, glaube ich, einschlägig für das, was wir hier diskutieren. Wenn man das vertreten würde, dass schon die Tatsache, dass ansonsten etwas nicht funktioniert, automatisch ein Grund für die Verbeamtung wäre, dann gälte das auch für die Müllabfuhr oder die Reinigungsdienste.

(Carsten Ubbelohde)

Umgekehrt handelt es sich beim IT-Bereich ganz offensichtlich nicht um eine Eingriffsverwaltung im Sinne von Interaktionen mit Bürgerinnen und Bürgern. Gar mögliche Eingriffe in ihre Grundrechte und auch eine regelhafte Entscheidungs- und Über- und Unterordnungsgewalt liegen aus unserer Sicht hier nicht vor.

Wenn man sich einer Verbeamtung von IKT-Personal überhaupt nähern möchte, dann müsste man aus meiner Sicht über das ITDZ reden. Hier hülfe in der Tat der Funktionsvorbehalt ein Stück weiter, denn im ITDZ werden aus meiner Sicht Kernbereiche dessen berührt, was man aus landespolitischer Sicht vielleicht tatsächlich als kritische Infrastrukturen bezeichnen könnte. Hier ließe sich gegebenenfalls doch für die Zulässigkeit oder gar Notwendigkeit eines Beamtenstatus argumentieren. Allerdings hätten Sie dann das ITDZ-Errichtungsgesetz anfassen müssen, denn gleich in § 1 ist geregelt: Neue Beamtenverhältnisse darf die Anstalt nicht begründen.

Vielleicht dachten sich die Erfinder und Erfinderinnen, ausgerechnet bei einer nachgelagerten Dienstleistungsbehörde Beamtenlaufbahnen begründen zu wollen, sei dann doch etwas weit hergeholt. Ich lasse das so im Raum stehen, denn vielleicht ist das gerade ein Punkt, der zu Ihren Fragen gehört, die Sie am Schluss angefügt haben, und wo man weiter diskutieren könnte. Es scheint mir schon so zu sein, dass gerade das klar abgetrennte und eben auch ein Stück weit weg von dem Kernbereich des öffentlichen Dienstes angesiedelte Laufbahnen sind, wo auch andere Gründe – Macht, Interessen usw. – eine Rolle spielen. Ganz systematisch ist ja der Bereich nun wirklich nicht. Jedenfalls müsste man da weiter diskutieren.

Durchaus spaßig finde ich – ich habe viel Herz dafür –, wie Sie versuchen, das Beamtentum und das Beamtenrecht hier soeben mal nebenbei neu zu flexibilisieren, wenn Sie schreiben: Insbesondere die individuelle Qualifikation, die Arbeitsleistung des IT-Beamten, die Bewerberlage und die Arbeitsmarktsituation sind zu berücksichtigen. Die Gewährung von Bindungsbezügen soll voraussetzen, dass man noch ein anderes Angebot hat. – Letzteres ist tatsächlich kritisch zu sehen, also ob man sie dadurch hält, dass sie sich andere Angebote suchen müssen. Wie auch immer, ich denke schon, dass diese Aufzählung auch zeigt, dass wir ein Fragezeichen machen dürfen, was die Praktikabilität angeht. Sicher wünschen sich das viele, und wir wünschen uns das auch für das gesamte Personal im öffentlichen Bereich. Wir alle arbeiten an solchen Fragen wie einer Leistungszulage oder der Frage, wie man Berufserfahrung besser einbeziehen und so etwas individualisieren kann. Das ist keine Frage, die sich nur auf die IT-Beamten, wenn wir sie denn schaffen wollten, beziehen würde, und gerade an dieser Frage mühen wir uns ja seit Jahren mit relativ kleinen Erfolgen ab.

Ich bezweifle wie die Kolleginnen und Kollegen auch, dass Sie gerade die Leute, die Sie ja anscheinend als potenzielle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen vor Augen haben, mit dem Ansatz für den Landesdienst gewinnen können. Ich bezweifle, dass in diesem sich schnell entwickelnden und dauernd verändernden Bereich, mit dem rasanten technologischen Wandel, den Sie hier ja auch beschrieben haben, ausgerechnet das Beamtenverhältnis so sexy ist, das auf Dauerhaftigkeit, Gleichförmigkeit und Rang- und Altershierarchien aufgebaut ist, was für die IT- und Start-up-Szene ja nun wirklich nicht charakteristisch ist.

Letzter Satz, abschließend zur besseren Bezahlung: Auf den ersten Blick ist auch das zweifelsohne plausibel, und das hört man typischerweise immer, wenn es Fachkräftemangel gibt. Trotzdem hieße das, weil wir uns hier immer noch im engeren Gefüge des öffentlichen Dienstes des Landes Berlin bewegen, dass wir neue Konkurrenzen und neue Ungleichheiten, wie die Kolleginnen und Kollegen auch schon gesagt haben, mit anderen Bereichen aufmachen, wo auch Fachkräftemangel herrscht, sei es bei den Ärzten und Ärztinnen, den Architektinnen und Architekten, sei es in den bau- und gebäudetechnischen Gewerben, sei es bei den Erziehern und Erzieherinnen oder bei den Pflegekräften. Dennoch, Herr Schlömer, ich finde, Sie haben eine interessante Diskussion aufgemacht. Erfahrungen damit, dass die Revolution nicht an einem Tag zu machen ist, haben wir auch. Ich freue mich auf die weitere Diskussion, vielleicht kriegen wir ja doch noch etwas hin. – Vielen Dank!

[Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN]

Vielen Dank! – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Zu dem Gesetzesantrag wird die Überweisung federführend an den Hauptausschuss und mitberatend an den Ausschuss für Kommunikationstechnologie und Datenschutz empfohlen. – Widerspruch dazu höre ich nicht. Dann verfahren wir so.

Ich rufe auf

lfd. Nr. 8:

a) Ersatzwahl eines stellvertretenden Mitgliedes des

Richterwahlausschusses

Wahl Drucksache 18/2268

b) Wahl von einer Person zum Mitglied des

Richterwahlausschusses