gesagt, dann ging hier die ganze Liste auf. Seien Sie versichert: Auch in Zukunft werden sie sofort gelöscht!
Ich frage den Senat, wie die Strategie der HumboldtUniversität im Umgang mit dem Emotet-Befall aussieht und welche Schlussfolgerungen für die Zukunft gezogen werden können, insbesondere vor dem Hintergrund, dass wir noch gar nicht wissen, wie sich das Virus möglicherweise weiterverbreitet.
Herr Präsident! Herr Abgeordneter! Ja, das sind natürlich auch bedauernswerte Vorfälle, aber soweit wir wissen Einzelfälle. Wir beobachten es weiter und sind an der Stelle auch mit den Datenschutzbehörden in Kontakt. Sollte es tatsächlich in einem größeren Umfang eine Rolle spielen, werden wir in Abstimmung mit der Innenverwaltung und den Datenschutzbehörden darauf reagieren. Im Moment scheint es ein überschaubares Problem zu sein.
Ich wollte nur noch fragen: Können Sie bestätigen, dass es sich bisher um neun Accounts handelt, die befallen sind? – Danke schön!
Herr Präsident! Herr Abgeordneter! Ja, das ist die Rückmeldung, die wir bisher erhalten haben, dass die entsprechenden Vorfälle wohl in diesem Umfang vorliegen.
Ich möchte gerne noch mal nachfragen: Es mögen Einzelfälle sein, aber glauben Sie, dass in den heutigen Zeiten von digitalen Verwaltungen und digitalem Arbeiten auch im Kontext von Universitäten IT-Sicherheitsübungen genau wie Brandschutzübungen üblich werden sollten, um zukünftig solche Einzelfälle zu verhindern?
Herr Präsident! Herr Abgeordneter Ziller! Meine Damen und Herren! Das Netz der Humboldt-Universität hängt nicht am Netz des Landes Berlin. Das ITDZ ist insofern nicht zuständig. Aber ich will Ihnen die Zahlen für das vergangene Jahr sagen. Dort sind von der Firewall des ITDZ rund 31 Millionen Spam-Mails geblockt worden, und wir haben etwa 7 Millionen versuchte Angriffe auf das Datennetz des Landes Berlin gezählt. Das zeigt die Größenordnung, mit der wir an dieser Stelle konfrontiert sind, und dass wir deshalb alles unternehmen müssen, um im Zuge der Digitalisierung zur Sicherung der Arbeit des öffentlichen Dienstes im Land Berlin unsere Netze zu sichern und besser zu sichern, als dies bisher der Fall ist. Das ist auch klar.
Wir haben selbstverständlich schon die entsprechenden Hinweise an die Behörden des Landes Berlin herausgegeben, an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, unbekannte Daten nicht zu öffnen. Wir haben, um solche Angriffe möglichst auszuschließen, an der Stelle eingegriffen. Wir hatten auch einen Angriff im Bereich der Schulen; da waren zwei Schulen betroffen. Wir haben dort Zip-Dateien aus dem Netz genommen, also nicht mehr zugelassen.
Aber richtig ist, dass wir uns mit den Behörden des Landes Berlin zusammensetzen müssen, um einen neuen Grad der Sicherheit zu erreichen. Denn die Zahl der Angriffe wird zunehmen, und das, was wir gegenwärtig erleben, was wir beim Kammergericht erlebt haben, was wir bei den Schulen und jetzt bei der HumboldtUniversität erlebt haben, sind Warnschüsse, die wir ernst nehmen sollten, um uns besser aufzustellen.
Vielen Dank, Herr Präsident! – Ich frage den Senat: Teilt der Senat die Bedenken gegen den Entwurf des Bebauungsplans 1-98 Checkpoint Charlie?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Billig! Der Senat hat den Bebauungsplan noch nicht beschlossen. Insofern kann ich das noch nicht beantworten. Ich kann Ihnen aber sagen, dass die für die Aufstellung des Bebauungsplans zuständige Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen sehr sorgfältig alle eingegangenen Stellungnahmen abgewogen hat, das auch ausführlich dokumentiert hat und insofern davon ausgeht, dass es sich um einen ausgewogenen Bebauungsplan handelt, gerade vor dem Hintergrund, dass es eine sehr langwierige Planungsgeschichte gibt, die zurückreicht mit einem Senatsbeschluss aus dem Jahr 2006 über ein Gesamtkonzept für die Erinnerung an die Berliner Mauer, die zurückreicht über die Verständigung am Ende letzten Jahres darüber, dass man öffentliche Nutzungen auch planungsrechtlich sichern will. Vor diesem Hintergrund halte ich den Bebauungsplanentwurf für ausgewogen.
Vielen Dank! – Frau Kollegin, wünschen Sie, eine Nachfrage zu stellen? – Dann bekommen Sie das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Billig! Bisher haben wir keine Verzögerung, aber wir haben einen ehrgeizigen Zeitplan. Wie allgemein bekannt ist, gibt es eine Veränderungssperre, die bereits verlängert worden ist und nicht noch einmal verlängert werden kann und die am 14. Februar 2020 ausläuft. Vor diesem Datum muss die Festsetzung des Bebauungsplans erfolgen, das heißt, es besteht jetzt noch eine sehr gute Möglichkeit, sowohl im Senat als auch im Abgeordnetenhaus, termingerecht die entsprechenden Beschlüsse zu fassen. Sollte uns das allerdings nicht gelingen, dann hätten wir ein Problem, denn dann würde planungsrecht
lich nach § 34 für ungeplante Innenbereiche die Möglichkeit für eventuelle Bauantragssteller bestehen, Bauvorhaben einzureichen, die nicht einen Stadtplatz vorsehen, die nicht eine Gemeinbedarfsfläche für ein Museum vorsehen, die z. B. Hotels enthalten, die wir einvernehmlich ausschließen wollen. In diesem Sinne empfehle ich sehr, diese Beschlussfassung sowohl im Senat als auch im Abgeordnetenhaus herbeizuführen, und zwar rechtzeitig vor dem 14. Februar 2020.
Vielen Dank! – Frau Senatorin! Stehen die Bedenken, die im Zusammenhang mit dem B-Plan jetzt geäußert werden, in irgendeinem Zusammenhang mit dem Letter of Intent? Stehen da irgendwelche Zusagen drin, die dem Investor Trockland gemacht wurden?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Bangert! In dem Letter of Intent ist seinerzeit ausdrücklich dargestellt worden, dass die planungsrechtlichen Fragen und Kompetenzen des Landes Berlin davon unberührt sind. Nichtsdestotrotz gibt es auch Einwendungen, die die Überbaubarkeit des Grundstückes in einer Ähnlichkeit mit dem damaligen Letter of Intent beschreiben.
Ich will eines festhalten: Mit diesem Bebauungsplan haben wir eine Bebauungsdichte auf den Arealen, die teilweise über der GFZ 4,0 liegt, die sogar zum Teil über 6,0 liegt, das heißt, wir sind in einem Bereich, was die Überbaubarkeit angeht, der tatsächlich den äußersten Rahmen ausschöpft, der in solchen Baugebieten möglich ist. Vor diesem Hintergrund halte ich es nicht für angezeigt, nochmals über eine höhere Überbaubarkeit zu reden.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage den Senat im Zusammenhang mit der antiisraelischen Videosequenz bei der Bühnenshow zum 30. Jahrestag des Mauerfalls: Trifft es zu, dass die landeseigene Kulturprojekte Berlin GmbH bereits in der Vergangenheit bei einer Kunstaktion im Haus der Statistik eine Free-PalestineGruppe auftreten ließ und dort eine Broschüre verteilt wurde, in der palästinensische Märtyrer gefeiert und ein Recht auf Heimkehr gefordert wurde?
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Mir ist das nicht bekannt. Ich werde dem nachgehen. Es ist aber relativ klar, und da habe ich mit der Kulturprojekte Berlin GmbH auch ein langes Commitment, dass wir Antisemitismus jederzeit entgegentreten. Es gibt auch einen Beschluss zum Thema BDS aus diesem Hause, was für uns die Maßstäbe sind, nach denen wir agieren. Deswegen kann ich mir das eigentlich nicht vorstellen. Aber ich werde dem nachgehen, und gegebenenfalls werden wir dann auch Konsequenzen ziehen.
Ihr Wort in Gottes Ohr, Herr Senator! Wie wollen Sie denn sicherstellen, dass antiisraelische Botschaften in Zukunft nicht mehr Eingang in Projekte der Kulturprojekte Berlin GmbH finden können?
Sie unterstellen damit, dass es einen Automatismus gäbe, dass bei der Kulturprojekte Berlin GmbH antisemitische oder in besonderer Weise Israel in den Fokus nehmende Themen und Botschaften auf der Tagesordnung stünden. Das ist aber nicht der Fall.
Ich sage es an dieser Stelle auch noch einmal deutlich: Die Feierlichkeiten zum 30. Jahrestag der Friedlichen Revolution waren im Großen und Ganzen ein großer Erfolg. Die Resonanz war sehr positiv. Umso bedauerlicher finde ich es, und das haben wir auch relativ deutlich gesagt, dass in einer Videosequenz einer Bühnenshow am 9. November der Nahostkonflikt thematisiert worden ist.
Da ist die Haltung des Senats und auch die Haltung des Geschäftsführers der Kulturprojekte Berlin GmbH ganz klar: Der 9. November steht nicht nur für die Öffnung der Berliner Mauer, steht nicht nur für die Friedliche Revolution, sondern er steht auch für den 9. November 1938, als in Berlin und in ganz Deutschland die Synagogen brannten und die Nazis zum Teil unter dem jubelnden Beifall von Teilen der Bevölkerung den Terror gegen die jüdische Bevölkerung in besonderer Weise entfesselt haben.
Das setzt uns in eine besondere Verantwortung. Deswegen verbietet es sich, auf einer Veranstaltung, die den 9. November 1989 zum Gegenstand hat, den Nahostkonflikt in irgendeiner Weise zum Thema zu machen. Das ist für den Senat ganz klar. Das ist für die Kulturprojekte Berlin GmbH ganz klar.
Dass es in dem konkreten Fall so gewesen ist, dass die beauftragte Firma diese Sequenzen dort eingespielt hat, finde ich traurig, muss ich ganz ehrlich sagen. Ich finde, dass an der Sensibilisierung von Menschen, die sich mit solchen Sachen befassen, offenbar immer noch gearbeitet werden muss. Wir haben offenbar auch das Problem gehabt, dass das bei der Abnahme, beim Abstimmen der Videosequenzen zwischen der Kulturprojekte Berlin GmbH und dem Dienstleister, der beauftragt worden ist, der das übrigens vor fünf Jahren auch schon erfolgreich gemacht hat, es gab also einen guten Grund, ihn zu beauftragen, untergegangen ist.