Tobias Schulze

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Vielen Dank, Herr Präsident! – Ich frage den Senat: Wie bewertet der Senat, dass der Verkehrsverbund BerlinBrandenburg gegenüber den 200 000 Studierenden allein in Berlin auf Preiserhöhungen für das Semesterticket besteht? – Danke schön!
Vielen Dank! – Ich frage noch einmal nach, ob es der Senat für leistbar hält, dass wir erst einmal die Preise einfrieren, bis die Neuaufstellung des Semestertickets mit möglichen öffentlichen Zuschüssen auch gelingen kann?
Vielen Dank, Herr Präsident! – Wir hatten ja in den Fraktionen zum Teil Besuch von den Streikenden der Charité. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat, wie der Senat sichert, dass sich die Beschäftigten der Charité an den aktuellen Streiks um eine bessere Bezahlung beteiligen können und insbesondere eine Notdienstvereinbarung dort ermöglicht wird. – Danke schön!
Vielen Dank! – Verdi hat ja angekündigt, verantwortungsvoll zu streiken. Würden Sie mir zustimmen, dass, wenn ein Streik wie jetzt zum TVÖD angekündigt ist und die Intensivstationen nicht bestreikt werden, dann die anderen Stationen die Möglichkeit haben müssen, zu streiken, und dies auch über eine Notdienstverordnung abgesichert werden sollte?
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bevor ich auf Herrn Grasse eingehe, vielleicht zur Grundsatzfrage, was wir heute mit diesem Gesetzentwurf tun: Wir gründen eine Körperschaft öffentlichen Rechts, die darauf basiert, dass die vier Berliner Universitäten inklusive der Charité näher zusammenrücken und stärker kooperieren, als sie das bisher gemacht haben. Dieses stärkere Zusammenrücken und diese Kooperation begrüßen wir als Linke ausdrücklich; das ist ein Ergebnis des gemeinsamen Exzellenzantrags. In der Tat: So etwas war früher nicht unbedingt üblich und möglich in Berlin, und dieses nähere Zusammenrücken, dieses Kooperieren ist ein Erfolg.
Dass wir als Linke dem Grundkonzept von Exzellenzförderung eher kritisch gegenüberstehen, ist, glaube ich, bekannt. In der Tat ist die Frage, was eine Universität in Göttingen oder Leipzig, die nicht exzellent sind, von denen in Berlin oder in Karlsruhe, die mal exzellent waren, jetzt nicht mehr sind und so weiter – sind nicht überall exzellente Forscherinnen und Forscher, die gefördert gehören? – Diese Debatte möchte ich hier aber gar nicht führen. Wir haben als Berliner Verbund diesen Exzellenzstrategiewettbewerb im Verbund gewonnen und müssen jetzt die entsprechenden Strukturen schaffen. Das tun wir auch.
Diese Strukturen haben aber nicht nur Auswirkungen auf diejenigen, die in ihnen arbeiten, sondern auch auf diejenigen, die nicht in ihnen, sondern im Rest der Universitäten außerhalb von Exzellenzprojekten arbeiten. Die Bedenken dieser Menschen haben wir uns sehr genau angehört. Meine Kolleginnen Czyborra und Plonske und ich waren in den letzten Monaten in diversen Runden und haben uns mit Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, mit Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftlern, aber natürlich auch mit den Präsidien über die Frage unterhalten, wie wir diese Körperschaft am besten zuschneiden. Es war der große Wunsch der Akademischen Senate – wo die aktiven Wissenschaftler sitzen –, bis hin in die einzelnen exzellenzgeförderten Strukturen, Transparenz und Mitbestimmung in die Körperschaft zu bringen.
Klar ist: Wir haben mal irgendwann vor 15 Jahren eine Debatte über eine Super-Uni in Berlin gehabt, und dies schwebte immer noch ein bisschen über der Frage, ob wir so etwas hier eingeführt haben wollen oder nicht. Wenn wir jetzt über Kooperation reden, dann heißt das: Die vier Universitäten rücken gemeinsam zusammen. Es geht nicht darum, aus den Universitäten die besten Bereiche herauszuziehen und in eine eigene Einrichtung zu überführen, sondern die vier Universitäten rücken als gesamte Institutionen näher zusammen. Das ist etwas anderes.
Die Bedenken, die da herrschen, muss man, glaube ich, den Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern in den Universitäten nehmen. Das haben wir getan. Wir haben neue Tatbestände für Transparenz und Mitbestimmung über unseren Änderungsantrag hier eingebracht. Wir haben – Frau Dr. Czyborra hat es erwähnt – den Angehörigenstatus so gestaltet, dass er automatisch denjenigen zukommt, die in diesen Verbundprojekten arbeiten. Wir haben das Thema Lehre mit aufgenommen, denn das ist neu: Zum ersten Mal wird im Rahmen eines exzellenzgeförderten Projekts auch Lehre gemacht. Dafür steht Geld zur Verfügung, und deswegen wird auch Lehre an der Kooperationsplattform angesiedelt werden.
Es geht auch darum, dass nicht jedes Mal, wenn ein Forschungsprojekt eingerichtet wird, externe Verträge zwischen den verschiedenen Einrichtungen geschlossen
(Adrian Grasse)
werden müssen, sondern die Mitarbeiter werden Angehörige der KöR und können so unkompliziert, unbürokratisch miteinander zusammenarbeiten. Ich glaube, das ist sinnvoll, das erschließt sich. Wir schaffen hier eine kleine Verwaltungseinheit, die entsprechende Verbundprojekte abwickelt, und dazu machen wir dieses Gesetz.
Jetzt zu Herrn Grasse insgesamt: Ich glaube, es ist sinnvoll, Herr Grasse, wenn Sie sich nicht nur mit den Präsidien unterhalten und nicht nur anhören, was dort in der Anhörung gekommen ist; da war in der Tat der Wunsch nach möglichst unbürokratischem Vorgehen und Pragmatismus, das sehe ich auch. Dem haben wir an sich schon mit dem Gesetz Rechnung getragen. Aber natürlich ist der Wunsch bei den Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern auch, dass sie sehen können, was in einer solchen neuen Struktur passiert, denn es ist natürlich in den Universitäten Usus, dass die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler selber über ihre Belange entscheiden. Dafür haben wir Fakultätsräte, Akademische Senate, die gewählt werden. Wir haben eine akademische Selbstverwaltung.
Wenn jetzt eine neue Struktur kommt, dann gibt es erst mal Misstrauen. Ich glaube, es ist sehr sinnvoll, wenn wir eine Legitimation haben wollen für die Körperschaft öffentlichen Rechts, dass diese transparent und partizipativ arbeitet. Dem sind wir als Koalition nachgekommen und haben deswegen noch mal im Nachklang viele Gespräche geführt und einen wohlabgewogenen Änderungsantrag eingebracht, den wir heute beschließen wollen. Das hat nichts damit zu tun, dass wir irgendwem misstrauen, sondern es hat einfach damit zu tun, wie man in Universitäten üblicherweise zusammenarbeitet und wie man sich auf Augenhöhe und im Vertrauen begegnet. Ich glaube, da haben wir hier einen guten Kompromiss gefunden. – Danke schön!
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Kollege Grasse! Die Uneinigkeit, die Sie uns gerade unterstellt haben, findet an dieser Stelle gerade nicht statt. Wir sind uns hier vollkommen einig, dass die Tatsache, dass das Berliner Institut für Gesundheitsforschung endlich bei
der Charité landet, die logische Konsequenz aus den vergangenen Jahren ist, in denen es ein bisschen hin und her ging mit der Entwicklung dieses Instituts. Dass wir das Institut jetzt bei der Charité haben, ist genau richtig, um diesen Prozess – von der Klinik bis zur Anwendung in der Gesundheitsversorgung – gut hinzubekommen. Da werden Sie bei uns keine Uneinigkeit sehen. Da sind wir uns völlig einig. Das Gesetz ist ordentlich gemacht.
Zur zweiten Frage – Exzellenz –: Wir haben natürlich nichts gegen Exzellenz, vielmehr sind wir dafür, dass gute Wissenschaft, gute Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler die entsprechenden Arbeitsbedingungen bekommen, die sie brauchen. Das wird mit dem Berliner Institut für Gesundheitsforschung auch mittlerweile gewährleistet.
Ich erinnere noch mal daran – ich weiß nicht, wer von Ihnen die Bundesforschungsministerin Annette Schavan noch kennt –: Es war eines ihrer Projekte damals. Sie wollte unbedingt ein Translationsforschungsinstitut irgendwo in der Bundesrepublik ansiedeln, hat sich dann mit dem damaligen Wissenschaftssenator verbündet und dieses Institut auf die Charité aufgesattelt. Das war, wie wir heute wissen, keine ganz glückliche Konstruktion. Wir haben jetzt einen längeren Prozess der Neustrukturierung des Instituts hinter uns und sind froh, dass die Charité dabei die führende Rolle spielt und sich die Translation – und damit auch der Bund – auf den Weg begeben hat, sich dort unterzuordnen, damit die Wissenschaft den Vorrang hat und nicht der Leuchtturm. Die Qualität steht jetzt im Vordergrund und nicht mehr die Frage, ob der Bund hier ein Projekt hat, wo man gelegentlich mal Bänder durchschneiden kann. Das Zusammenwirken beider Einrichtungen ist vielmehr das Entscheidende.
Und ja, der Bund finanziert die Translationsforschung jetzt an der Charité mit 75 Millionen Euro. Das ist ein ordentliches Engagement, und dafür sind wir auch dankbar. Das Wichtigste ist allerdings, dass die Translationsforschung ohne den Riesentanker Charité überhaupt nicht möglich wäre; das muss man auch mal sagen. Der Bund hätte das BIG nicht einfach irgendwo auf die grüne Wiese stellen können, vielmehr brauchten sie damals so einen großen Unikliniktanker wie die Charité, die größte Uniklinik Europas, um die Translationsforschung, all die Übersetzungsleistungen in die Gesundheitsversorgung überhaupt erforschen zu können. Ich glaube, das ist jetzt hier auf einem guten Weg; das ist eine gute Struktur.
Die Kollegen vor mir haben schon erklärt, was Translation eigentlich ist, wie das funktioniert. Ich will daran erinnern, dass zum Beispiel Prof. Drosten einer der ersten Professoren an dem neuen BIG damals war und er jetzt in hervorragender Weise zeigt, wie klinische Forschung und Gesundheitsversorgung miteinander interagieren, wie das ineinander übergeht und er damit auch eine internationale
(Adrian Grasse)
Ausstrahlungskraft erreicht. Wenn wir auf diesem Weg weitergehen, dann, glaube ich, kann das BIG nach den Problemen, die es dort gegeben hat, noch zu einem guten Ende finden.
Ich will noch daran erinnern, dass wir den dritten Bereich Translationsforschung in der Charité jetzt natürlich auch personalmäßig absichern müssen. Es geht da ja auch Personal in die Charité über. Das wird jetzt ein ordentlicher Teil der Hochschulmedizin, worüber ich sehr froh bin, weil wir mit den unterschiedlichen Rechtskonstruktionen immer Probleme haben. Dass das jetzt Teil der Charité wird, ist eine gute Vereinbarung.
Ich will dem Senat, besonders dem Wissenschaftssenator und auch dem Staatssekretär dafür danken, dass sie diese doch lange währenden Verhandlungen mit dem Bund dazu geführt haben. Es war kein leichter Weg; es gab mehrfach auch andere Modelle, die für die Konstruktion des BIG auf der Tagesordnung standen. Dass das Land – die Charité – jetzt das Dach bildet und die Translationsforschung runtergegangen ist, ist, glaube ich, ein ganz entscheidender Punkt für den Erfolg, und dafür will ich dem Senat noch einmal danken. Die Verhandlungsleistungen mit dem BMBF waren an der Stelle sicherlich außerordentlich und nicht ganz einfach.
Wir haben hier insofern einen weiteren Baustein bei der Gesundheitsstadt-Strategie, der sehr wichtig ist.
Ich will noch eins hinzufügen: Ich habe gestern mit dem Berliner Entwicklungspolitischen Ratschlag über Forschung diskutiert, und ich glaube, wenn wir über Gesundheitsforschung in Berlin diskutieren, dann sollten wir die ärmeren Regionen dieser Welt nicht vergessen. Es wird derzeit viel über genbasierte individuelle Therapien gesprochen; das sind Dinge, die im reichen Europa und im reichen Nordamerika natürlich gut ankommen. Wir sehen aber gerade an Corona, das keine Grenzen kennt, dass wir, wenn wir hier forschen, auch an die Regionen der Welt denken müssen, wo es kein Gesundheitsversicherungssystem wie bei uns gibt, sondern wo die Menschen ganz einfache Dinge brauchen, um gesund zu werden, um gesund zu bleiben. Ich wünsche mir, dass das BIG auch dazu, zu Global Health und internationaler Gesundheitsforschung, seinen Beitrag leistet. – Herzlichen Dank!
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Worum geht es hier in diesem Staatsvertrag? – Nach über 30 Jahren muss unsere Medien- und Rundfunkordnung vernünftig an das Internet angepasst werden. Dieser Staatsvertrag unternimmt darin einen Versuch, die Regelungen, die wir getroffen haben, um Konzentrationen im Medienbereich zu verhindern, um Meinungsvielfalt sicherzustellen, auf die digitale Welt zu übertragen. Dazu wird auch die Definition von Rundfunk im Staatsvertrag neu gefasst, und die Zulassungsverfahren, um Rundfunk betreiben zu können, die bisher vor allem auf Medienhäuser zugeschnitten sind, werden jetzt auf die digitale Welt orientiert, denn klar ist auch, es kann jeder Rundfunk machen heutzutage. Viele junge Menschen haben ihren eigenen Youtube-Kanal. Das zentrale Kennzeichen von Rundfunk, das immer noch im Staatsvertrag steht, ist, dass Rundfunk live zu passieren hat, also dass es ein lineares Angebot ist, das genau in der Zeit, in der es aufgenommen wird, auch ausgesendet wird.
Deswegen sind viele Youtuber, Gamer und ähnliche Medienproduzentinnen und -produzenten in den letzten Jahren unter die Rundfunkzulassungspflicht gefallen, und das hat doch unter vielen Menschen, die im Internet unterwegs sind, für Verwirrung gesorgt. Warum sollte ein 16-Jähriger, der jeden Tag ein Livevideo bei Youtube reinstellt und dafür viele Follower hat, eine Rundfunklizenz beantragen? – Das war aber bisher so. Jetzt ist es mit dem neuen Medienstaatsvertrag gelungen, diese Hürde deutlich zu senken. Jetzt muss nur noch jemand, der durchschnittlich mehr als 20 000 Nutzerinnen und Nutzer für seine Liveangebote hat, eine Rundfunklizenz beantragen.
Wo liegt jetzt das Problem bei diesem Medienstaatsvertrag? – Das Problem liegt darin, dass wir immer noch die alte Rundfunkdefinition haben, und die wird nicht mehr lange haltbar sein. Das heißt, lineare Angebote spielen zunehmend weniger eine Rolle, also Liveübertragungen und Liveangebote. Wer sich mal umguckt bei den Öffentlich-Rechtlichen und das vergleicht mit Videostreamingdiensten wie Netflix, wird feststellen, dass sich die Mediatheken und Netflix kaum noch unterscheiden, sowohl im Angebot als auch im ganzen Layout und in der Nutzung. Das heißt, wir werden in Zukunft dazu kommen müssen, dass wir ein integriertes Medienrecht bekommen, das tatsächlich der digitalen Wirklichkeit gerecht wird, und da müssen alle Angebote rein, denn klar ist auch, wir werden in Zukunft natürlich Medienkonzentrationen in
(Katrin Schmidberger)
verstärkter Form haben. Wir hatten im Ausschuss für Europa- und Bundesangelegenheiten, Medien den Vorsitzenden der „Bild“-Chefredaktion, Herrn Reichelt, da, und er hat uns erzählt, wie die Strategien aussehen. „Bild“ will natürlich in Zukunft verstärkt Fernsehen machen und läuft derzeit aber unter Presseangebot. Die Frage, was Presse ist, was Rundfunk ist und was Internet ist, das wird sich in Zukunft gar nicht mehr so klar unterscheiden lassen. Das wird alles in eins übergehen. Wir müssen es natürlich trotzdem schaffen, dass wir dort keine Konzentration, sondern Transparenz reinbekommen. Ein Nutzer, eine Nutzerin sollte wissen, wer das ist, der das Angebot dort digital im Internet überträgt, denn wir haben zukünftig und auch jetzt schon Anbieter, die, zum Beispiel wie Russia Today, von Staaten finanziert werden und trotzdem im Prinzip Fernsehen machen, hier aber keine Rundfunklizenz haben, würden sie vermutlich auch nicht bekommen. Das ist das Problem, womit wir umgehen müssen.
Darum geht es doch. Das ist das Problem, womit wir umgehen müssen, dass diese ganzen Dinge in Zukunft ineinandergreifen und der etablierte Rundfunkbegriff uns da nicht mehr weiterhilft.
Das heißt, nach dem Staatsvertrag ist vor dem Staatsvertrag. Die Verhandlungen zu einem neuen Medienrecht in der digitalen Welt müssen jetzt starten. Wir werden den Staatsvertrag natürlich so verabschieden, wie es immer ist mit Staatsverträgen – die verhandeln die Landesregierungen miteinander –, aber wir werden weiterkommen müssen.
Es gibt natürlich genug Kritik aus der Internetszene, die sagen: Wir müssen eigentlich versuchen, jetzt schon weiterzugehen, denn die Entwicklung ist so rasend im digitalen Bereich, dass der Staatsvertrag, wenn er denn verabschiedet ist, schon veraltet ist. Deswegen müssen wir heute anfangen, neu darüber zu reden, wie wir das regulieren wollen, damit wir morgen nicht in einer Welt aufwachen, wo große Medienkonzerne unser Internet bestimmen. – Danke schön!
Danke schön, Herr Präsident! – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe gerade mal nachgeguckt, Herr Lenz: ab Montag sind durchgehend Termine in Berliner Bürgerämtern verfügbar, um einen Personalausweis zu beantragen. Gucken Sie einfach mal im Internet unter service.berlin.de ab Montag rein! Das ist ganz hilfreich.
Sie können es gerne nachverfolgen. Einfach mal selber drauf gehen! Funktioniert!
Gerne, ja!
Ich zeige Ihnen das, kein Problem! Ich habe es gerade auf dem Rechner. Kein Ding!
Es wurde davon gesprochen, dass die FDP mit ihrem digitalen Rathaus hier eine besonders mutige Idee präsentiert hat. Ich finde nicht, dass das eine mutige Idee ist. Wenn man anfängt, einen Bypass um die Digitalisierung aller Ämter in Berlin herum zu bauen, dann ist das keine mutige Idee, sondern eigentlich das Eingeständnis, dass man mit der Digitalisierung des öffentlichen Sektors in Berlin nicht weiterkommt. So ist das bei uns nicht. Das hat der Kollege Kohlmeier eben auch schon ausgeführt. Wir brauchen kein digitales Leitamt – so ist das im FDPAntrag gekennzeichnet –, sondern wir wollen unsere Bürgerämter insgesamt digitalisieren. Wir wollen alle Dienstleistungen im öffentlichen Sektor digitalisieren, auch vor Ort in den Bezirken. Es ist ein oberflächlicher Antrag. Warum? – Weil die ganze Infrastruktur, die da
hinterliegt, die digitalisiert werden muss. Das heißt: das Breitband, die E-Akte, die Schulung der Beschäftigten. Das fehlt alles im Antrag. Es ist sozusagen nur die Oberfläche – das Bling-Bling – hier in dem Antrag gekennzeichnet. Und das ist für eine ernsthafte Befassung mit dem Thema einfach zu wenig. Tut mir leid!
Uns geht es ja darum, dass die Bürgerinnen und Bürger auf alle Dienstleistungen in Zukunft digital zugreifen können, und dass die Beschäftigten die Geschäftsprozesse auch digital abwickeln können, dass sie nicht mehr Papierakten durch die Gegend tragen, die sie aus ihren Schränken holen, sondern dass das alles digital funktioniert. Und in der Tat: Da gab es einige Rückschläge.
Wir müssen auch sagen, dass die Situation unserer Dienstgebäude deutlich komplizierter ist, als wir uns das vorgestellt haben und als sich das auch die große Koalition 2016 bei der Verabschiedung des E-GovernmentGesetzes vorgestellt hat.
Wir haben mehr Probleme, als erwartet, und trotzdem arbeiten wir die Sachen seriös ab und sind auf einigen Stellen vorangekommen. Das will ich mal erwähnen. Wer sich heute service.berlin.de anguckt, der wird feststellen, dass das ganz anders aussieht, als vor fünf Jahren. Wir haben die Service-App für den öffentlichen Sektor, wir haben die Ordnungsamts-App, wir haben schon Dienstleistungen, die komplett digital abgewickelt werden können – da kommen immer weitere hinzu –, wir sind gerade dabei, die Homeofficefähigkeit deutlich zu verbessern – das ist die Lehre, die wir aus Corona ziehen müssen –, und es gibt einfach sehr viele Baustellen, die parallel abgearbeitet werden. Ja, es dauert zu lange, es könnte schneller gehen, aber dass hier nichts passiert und dass wir das digitale Rathaus bauen müssen, welches die FDP uns vorschlägt, sehe ich nicht. Da sind wir auf einem besseren Weg. – Danke schön!
Vielen Dank! – Ich frage den Senat: Wie ist der Stand der Semesterticketverhandlungen für die 200 000 Studierenden in dieser Stadt, und was tut der Senat, um sie zu einem erfolgreichen Ende zu führen? – Danke!
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Worum geht es hier? – Es geht darum, dass der Forschungsraum Berlin zusammenwächst und wir einen gemeinsamen Forschungsraum schaffen. Diesen Forschungsraum gab es im Prinzip natürlich schon immer, wir konstituieren ihn nun aber auch gesetzlich. Hintergrund dieser Konstituierung ist das Mehrwertsteuerrecht. Wo ist der Zusammenhang? – Der Zusammenhang besteht darin, dass die Europäische Union gemäß ihrer Binnenmarktgrundlagen von uns verlangt, dass wir alle diese Leistungen, die im öffentlichen Interesse und im öffentlichen
Auftrag erbracht werden, auch unter öffentlichen Einrichtungen, im Prinzip als Dienstleistungen verstehen, und dass nur wenige, eng begrenzte Möglichkeiten bestehen, um diese Leistungen aus der Mehrwertsteuerpflicht herauszunehmen. Dazu gehören auch Forschungs-, Wissenschafts- und Bildungskooperationen. Und wir müssen, um das nachzuvollziehen, im Berliner Hochschulgesetz beschreiben, dass wir einen gemeinsamen Forschungsraum haben und dass alle Forschungsaktivitäten von den Hochschulen, den Kultureinrichtungen, den Bildungseinrichtungen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen im öffentlichen Interesse sind und diese Aktivitäten mit öffentlich-rechtlichen Verträgen untermauert sind. Nur dann haben wir die Möglichkeit, das Ganze aus der Mehrwertsteuerpflicht auszunehmen, und das machen wir hier.
Wir ebnen den Hochschulen und den Instituten damit den Weg, gemeinsame Berufungen vorzunehmen und gemeinsame Projekte wieder auf die Schiene zu setzen. Denn wir hatten in den letzten Monaten vielfältige Anfragen von den Forschungsinstituten und Hochschulen, die gesagt haben: Was machen wir denn jetzt? Wir wollen auf gar keinen Fall in Zukunft Mehrwertsteuer oder Umsatzsteuer zahlen müssen, wenn wir eine Professorinnen oder ein Professor berufen. Bitte klärt das, präzisiert das, damit wir da rechtlich auf der sicheren Seite sind.
Dazu dient dieser Gesetzentwurf, der den gemeinsamen Forschungsraum konstituiert. Wir haben uns da in den Anhörungen auch Hilfe und Unterstützung geholt, sodass der Gesetzentwurf jetzt aus meiner Sicht rund und gut ist und unsere Wissenschaftslandschaft wieder guten Gewissens gemeinsame Berufungen vornehmen, Projekte umsetzen und weiterarbeiten kann. Deswegen werbe ich um Zustimmung und danke für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Vortrag von Herr Trefzer hat leider belegt, dass er das Thema Open Science nur zu einem kleinen Teil durchstiegen hat. Ihm ging es ausschließlich um die Frage wissenschaftlichen Fehlverhaltens. Das Thema Open Science ist aber viel breiter und beinhaltet insbesondere den kostenlosen Zugang von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern zu den von ihnen selbst erarbeiteten Forschungsergebnissen. Dazu haben Sie gar nichts gesagt. Das ist aber der große Teil von Open Science, nämlich Open Access, wo es darum geht, dass Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die in der Regel von Steuergeldern finanziert sind, die Forschungsergebnisse, die sie selbst erarbeitet haben, auch kostenfrei so zugänglich zu machen, dass die gesamte Bevölkerung und insbesondere die eigene Community sie lesen können, ohne ultrateure Zeitschriften von Springer oder Elsevier oder sonst irgendwem kaufen zu müssen. So ein Wissenschaftssystem haben wir derzeit nicht. Es gibt eine Riesenauseinandersetzung zwischen den Verlagen und den Wissenschaftseinrichtungen um die Frage, ob Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler dazu verpflichtet werden können, ihre Dinge Open Access zu publizieren.
Sie sind ja ein häufiger Leser der „FAZ“, wie Sie immer wieder unter Beweis stellen. Die „FAZ“ ist einer der größten Gegner von Open Science und macht eine Kampagne nach der anderen gegen Open Science und Open Access; ich könnte ihn das alles belegen.
Sie haben auch nichts zum zweiten Problem von Open Science gesagt, und das ist der ganze Bereich der Auftragsforschung, da, wo wir Kooperationen oder Aufträge aus der Industrie haben. Da werden die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in der Regel dazu verdonnert, Geheimhaltung zu wahren und ihre Forschungsergebnisse gerade nicht offenzulegen, insbesondere dann nicht, wenn sie nicht den Erwartungen des Auftraggebers entsprechen.
Das sind alles Bereiche, die Sie weggelassen haben, und deswegen sage ich nur noch mal: Wer so verkürzt an das Thema Open Science herangeht, der erweist dem ganzen Bereich einen Bärendienst, wie Kollegin Czyborra es schon gesagt hat. Darüber können wir im Ausschuss noch mal reden, aber das hier war nichts. – Danke!
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Frau Präsidentin! Nach der Rede möchte man die CDU-Fraktion fast schon in den Arm nehmen, aber das geht ja gerade nicht.
Das war nur die Vorrede. Jetzt zu Ihrem Antrag! Ich habe den Eindruck, dass Sie gerne so etwas wie die HeinsbergStudie für Berlin hätten, und ich muss sagen, Ihr Ministerpräsident hat nicht die allerbesten Erfahrungen mit solchen Landesstudien gemacht. Wenn der Kollege Grasse vorhin sagte, wir brauchen eine eigene Landesstudie, weil wir ja der große Wissenschaftsstandort sind, dann sage ich: Man braucht das nicht aus Prestigegründen, sondern um neue Erkenntnisse zu gewinnen.
Wir haben in der Tat bundesweit – das wurde angesprochen –, aber auch in Berlin bereits einiges an Forschung, was genutzt werden kann und was schon läuft. Hamburg und Baden-Württemberg wurden angesprochen. Sachsen hat jetzt eine Studie aufgelegt, die bei Schulöffnungen untersucht, wie sich die Infektionsverläufe und auch die Immunologie ergeben. Wir sollten auf diese Studien zurückgreifen. Und auch in Berlin: Die Charité will mehr als 30 Schulen bei der Öffnung begleiten und wird dort kontinuierlich untersuchen, wie sich das Virus verbreitet.
Wenn die CDU beantragt, dass 10 000 Eltern-Kind-Paare getestet werden sollen, dann muss man einmal fragen, was dabei herauskommen soll. Wir haben insgesamt 128 Covidfälle in der Bevölkerungsgruppe zwischen 5 und 14 Jahren gehabt. Davon sind 110 gesund oder gelten als genesen. Das heißt, wir haben in dieser Altersgruppe aktive Coronafälle im unteren zweistelligen Bereich. Was wollen Sie denn mit 10 000 Eltern-KindPaaren erreichen, wenn Sie diese jetzt mehrfach testen – einmal abgesehen davon, dass die Testverfahren vermutlich Infektionsherde sein werden, wenn Sie sie in die entsprechenden Einrichtungen bringen. – Das ist echter Quatsch, das sollten wir uns klemmen. Wir sollten auf das schauen, was da ist.
Ich sage einmal, was wirklich in der Forschung fehlt: Wir haben keinen vernünftigen Datenzugriff der Forschenden auf die Gesundheitsämter. Dort wird mit Exceltabellen gearbeitet. Nur wenige haben die neue Software, die es jetzt gibt. Darauf brauchen wir dringend Zugriff. – Wir haben keine Studien zu den sozialen Folgen von Corona in den Familien. Das fehlt. – Was wir nicht haben, was untersucht werden muss, ist, wie in den Schulen in Zukunft der hybride Unterricht aus Digitalisierung, Homeschooling und Präsenzphasen funktionieren kann.
Dazu fehlt Forschung, da müssen wir etwas ausschreiben.
Was wir übrigens auch nicht haben – und das geht ans BMBF –, ist eine bundesweite Koordinierung der Covid
forschung. Das fehlt auch. Alle Länder machen jetzt, wie bei den Maßnahmen auch, ihres, und das kann nicht sein. Denn überall wird dasselbe untersucht, zum Teil doppelt und dreifach. Andere Fragestellungen bleiben unberücksichtigt. Wir brauchen eine koordinierende Stelle. Das kann eventuell das neue Netzwerk sein, das die Kollegin Dr. Czyborra angesprochen hat, aber hier muss deutlich mehr Abstimmung unter den Bundesländern passieren. – Dazu können Sie Ihren Teil beitragen, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, und dann kommen wir einen guten Schritt weiter. – Danke schön!
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Vielen Dank auch an den Regierenden Bürgermeister für diese sehr erfreuliche Nachricht! Wir haben ja dafür gemeinsam gekämpft. Meine Nachfrage: Sie sagten, dass es um eine geringe Anzahl von Beschäftigten an der Charité geht. Wissen Sie ungefähr, um wie viele es geht?
Danke schön, Frau Präsidentin! – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich dachte, heute reden alle, die vorher schon wussten, was LoRaWAN ist, aber der Kollege Kohlmeier hat vorhin zugestanden, dass er es nicht wusste. Na gut, dann ist es so. – Noch einmal dazu, was das Besondere, das Spezifikum an diesem Netzwerk ist. LoRaWAN ist ein Mobilfunknetzwerk, das mit sehr niedrigem Energieverbrauch arbeitet, sodass Sensoren mit Batterien über Jahre hinweg arbeiten und Daten funken können. Sie brauchen kein Stromanschluss. Das Zweite ist: Das Netzwerk kann in Gebäuden und in unterirdischen Schächten und Ähnlichem funken, weil es ein niedrigfrequentes Netzwerk ist. Es ist deswegen supergut geeignet, um zum Beispiel aus Abwasserschächten mit Sensoren zu funken. Es ist zudem sehr kostengünstig. Es müssen keine großen Masten aufgestellt werden, es muss keine große Infrastruktur gebaut werden. So etwas kann im Prinzip jeder auch in seinem eigenen Haus installieren. Es ist, ähnlich wie Freifunk, ein Graswurzelnetzwerk. Die Anwendungen, die ein solches Netzwerk hat, sind vielfältig denkbar, und sie werden auch schon in Berlin ausprobiert. Wir sind nicht ganz hinten; das muss man sagen. Wir haben das LoRaWAN-Netzwerk Berlin, wo sich viele Akteure damit beschäftigen.
Ich habe mich mit den Digitalisierungsleuten der BSR und der Berliner Wasserbetriebe getroffen. Die beiden Unternehmen haben ein gemeinsames Projekt. Sie probieren zum Beispiel im Moment aus, auch Müllcontainer nach deren Füllstand abzuschätzen, mit Sensoren auszustatten und sie nur dann zu leeren, wenn sie voll sind. Das spart Wege; es ist auch ökologisch und effizient. Es lohnt sich nicht für jeden kleinen Müllcontainer, aber auf jeden Fall für die großen Unterflurcontainer.
Die Berliner Wasserbetriebe beispielsweise testen derzeit, ob man Abwasserkanäle über LoRaWAN-Sensoren steuern kann, damit, wenn etwa Starkregen fällt, sie ganz schnell die entsprechenden Tore und Schleusen öffnen können, um den Starkregen abzuleiten. So etwas kann man über LoRaWAN-Sensoren steuern.
Eine dritte gute Anwendung ist beispielsweise, dass Rettungszufahrten freigehalten werden, dass man dort Sensoren einbaut, die an die entsprechenden Stellen weiterfunken, wenn eine Rettungszufahrt zugeparkt ist und dann die Abschlepper holt. – Das sind alles Anwendungen für dieses Netzwerk. Es ist sehr preisgünstig. Wir brauchen gar nicht die große Lösung über das ITDZ; wir müssten einfach nur das Go geben, dass unsere öffentlichen Betriebe so etwas machen können, denn diese haben das Know-how und die Sensorik. Wir sollten diese Partner, die wir schon haben, unterstützen.
Die Vorbilder sind vielfältig. Es ist nicht nur Heidelberg, sondern es sind auch Wien und viele weitere Städte wie Koblenz und viele kleinere Städte, die da viel weiter sind als wir. Die Technologiestiftung Berlin ist da dran; dort trifft sich der LoRaWAN-Stammtisch im Land Berlin. Wir als Politik sollten einfach die Akteure, die wir schon haben, unterstützen.
Dann bekommen wir im Ergebnis auch eine Smart City von unten, wie wir sie uns im Gemeinwohlinteresse wünschen. Da hat der Kollege Schlömer recht: Im Gemeinwohlinteresse sollten wir die Smart City bauen. – Und da ist LoRaWAN ein super Instrument, das wir nach vorne bringen wollen; da sind wir an Ihrer Seite. Ich denke, wir werden da auch eine gemeinsame Lösung finden. – Danke schön!
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ja, wir müssen weg von der einseitigen Abhängigkeit von Microsoftprodukten in der öffentlichen Verwaltung. Darin sind wir im Übrigen völlig einig mit der FDP. Es ist zunehmend ein Problem, dass Betriebssysteme und Bürosoftware fast flächendeckend aus derselben Hand kommen. Dies ist noch dazu ein Hersteller, der unter den USamerikanischen Patriot Act und auch den Cloud Act, der im letzten Herbst verabschiedet wurde, fällt. Das heißt, dass Microsoft zur Zusammenarbeit mit den Geheimdiensten und Regierungsstellen und im Zweifel auch zur Herausgabe von Daten über deutsche Bürgerinnen und Bürger verpflichtet ist. Es ist schon jetzt nur unter größerem Aufwand möglich, Windows 10 datenschutzkompatibel zu konfigurieren. Wenn in Zukunft Windows und Office komplett in die Cloud wandern, wie es Microsoft angekündigt hat, wird das Problem noch viel drängender. Software mit offenem Quellcode könnte hier sowohl für mehr Datensicherheit sorgen als auch Transparenz in den Umgang mit sensiblen Daten von Bürgerinnen und Bürgern bringen.
Ein Ausstieg aus dem Microsoftgefängnis ist jedoch nicht trivial. Darauf haben die Kollegen schon hingewiesen.
Wir standen 2016 in den Koalitionsverhandlungen vor der Frage, ob wir die Entscheidung für Windows und Office als Standardsysteme noch einmal aufrollen oder ob wir vorerst dabei bleiben. Wir haben uns vorerst für Windows und Office entschieden. Die Gründe liegen angesichts der Probleme bei der Umsetzung des E-Government-Gesetzes auf der Hand. Wer diese zersplitterte IT-Landschaft, die wir hier im Land und den Bezirken haben, standardisieren und zentralisieren will, der sollte das nicht auch noch mit der Entscheidung für Open Source überlasten. Ein Systemwechsel bei Betriebssystemen und Bürosoftware hätte das Ganze nämlich noch viel komplizierter gemacht und vermutlich verzögert. Deswegen haben wir uns damals dafür entschieden, bei Microsoft zu bleiben.
Trotzdem müssen wir jetzt – und da haben die Kollegen von der FDP recht – damit beginnen, die Bausteine für eine zukunftsfähige Open-Source-Strategie zu entwickeln. Fangen wir doch mit den Servern an. Etwa ein Drittel der Server in der Berliner Verwaltung werden bereits unter Linux betrieben. Hier geht noch mehr. Auch bei den Fachverfahren sind Opern-Source-Programme mit einem Viertel bereits gut vertreten. Das kann und sollte schnell ausgebaut werden. Wir können uns nicht leisten, dass wir in Zukunft die Daten von Bürgerinnen und Bürgern im E-Government auf Server geben, die eventuell von der NSA oder weiteren Geheimdiensten angezapft werden. Wir müssen eigene Lösungen finden, und sollten da digital souveräner werden. Wir werden uns dann auch den Betriebssystemen und Officeprogrammen widmen. „Public Money, Public Code“ muss unsere Losung für die E-Government-Umsetzung in Berlin sein, und wir werden im Ausschuss für Kommunikationstechnologie und Datenschutz mit einer Anhörung anfangen und mit einer Strategie weitermachen. – Danke schön!
Lieber Kollege Grasse! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Werte Frau Präsidentin! Die 5 000 Wohnheimplätze werden kommen. Sie werden später kommen, wie alles in Berlin immer ein bisschen später kommt.
Insofern ist auch das ein Lehrstück, wie man in einer hochverdichteten Stadt noch Wohnungen bauen kann.
Zu der Frage nach den Start-ups und warum die jetzt nach Brandenburg gehen, sollten Sie sich mal mit denen unterhalten. Dann können wir uns noch einmal über die Spekulation mit Boden und steigende Bodenpreise unterhalten. Wenn Sie da an unserer Seite stehen und die Bodenspekulationen regulieren wollen, dann stehen wir gemeinsam auf einer Seite.
Die wichtigste Entscheidung für die Wissenschaft haben wir schon zu Beginn dieser Legislaturperiode getroffen, nämlich in den Koalitionsverhandlungen, als wir uns entschieden haben, jedes Jahr 3,5 Prozent mehr in die Hochschulen zu geben. Von dieser Entscheidung profitieren wir heute und profitieren auch die Wissenschaftseinrichtungen, denn sie macht uns unabhängig von der Konjunktur und auch von den Aufs und Abs des Gesamthaushalts, und so können wir vermelden, dass bis zum
(Adrian Grasse)
Ende der Hochschulvertragsperiode 228 Millionen Euro mehr in unsere Hochschulen fließen werden, und das ist genau die Planungssicherheit über fünf Jahre, die diese Hochschulen brauchen, um sich so gut zu entwickeln, wie sie das derzeit tun. Und da kann ich noch mal sagen, darauf können wir auch stolz sein, dass wir uns dazu durchgerungen haben, damals eine feste Prozentzahl zu vereinbaren, und die jetzt über die Jahre fortschreiben. Ich glaube, darauf setzen die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in Berlin und freuen sich darüber. Und die Grundfinanzierung ist ja auch das, was wir steigern sollten. Die Drittmittel haben wir natürlich nicht in der Hand, auch wenn wir uns über jeden Drittmittel-Euro freuen.
Und Berlin gibt am meisten für seine Hochschulen pro Einwohner aus in Deutschland. Wir übernehmen damit Aufgaben für die anderen Bundesländer in relevanter Höhe mit. Mehr als jeder zweite Studierende, der an unseren Hochschulen studiert, kommt nicht aus dieser Stadt. Das finden wir gut. Austausch ist wichtig für die Wissenschaft. Aber es ist natürlich auch eine Aufgabe, die wir zu leisten haben als Land und als Stadt. Wir haben sozusagen mehr als 200 000 Studierende, die soziale Infrastruktur brauchen. Ich freue mich, dass wir für das Studierendenwerk der Stadt noch mal mehr als 30 Prozent Aufwuchs im Haushalt drin haben, denn es geht um Beratung, um Betreuung, es geht um die Mensen, es geht um Wohnheimplätze, und all dies muss finanziert werden. Es war ein Kraftakt, auch noch mal im Parlament diesen Aufwuchs fürs Studierendenwerk hinzubekommen. Die Studierenden brauchen dringend diese Angebote. Deswegen sind die Millionen richtig angelegt.
Ein zweiter wichtiger Baustein waren 4 Millionen, die wir für studentische Beschäftigte im Haushalt haben. Wie alle wissen, gab es ja ein Landesarbeitsgerichtsurteil, das vorgesehen hat, dass studentische Beschäftigte, die in der Verwaltung arbeiten, nicht mehr im TV Stud, also dem studentischen Tarifvertrag, sondern im Tarifvertrag der Länder beschäftigt werden müssen. Wir lassen die Hochschulen mit diesen Mehrkosten nicht allein, sondern finanzieren ihnen das gegen. Ich erwarte von den Hochschulen, dass sie dieses Geld abrufen, dass sie die Stellen umwandeln, damit wir hier gute Arbeit für Studierende in der Stadt und in den Universitäten und Hochschulen haben. Wir haben extra dieses Geld bereitgestellt, und jetzt sollen die Hochschulen es auch abrufen. Dafür wird es im nächsten Jahr ein Verfahren geben. Insgesamt wird das Thema gute Arbeit, das Thema Ausbau der Kapazitäten, das Thema gute Wissenschaft in Berlin in diesem Haushalt noch mal gestärkt, auch bei den Investitionen. – Danke schön!
Ich frage den Senat, wie die Strategie der HumboldtUniversität im Umgang mit dem Emotet-Befall aussieht und welche Schlussfolgerungen für die Zukunft gezogen werden können, insbesondere vor dem Hintergrund, dass wir noch gar nicht wissen, wie sich das Virus möglicherweise weiterverbreitet.
Ich wollte nur noch fragen: Können Sie bestätigen, dass es sich bisher um neun Accounts handelt, die befallen sind? – Danke schön!
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Noch vor 10 oder 15 Jahren, in denen Sparzeiten Berlins, galt die Charité als das große Sorgenkind. Einige Haushälter hier im Haus werden es noch wissen: Die kriegten häufiger mal Falten auf der Stirn, wenn das Wort Charité fiel. – Kürzungen beim Landeszuschusses und unsteuerbare Defizite haben unsere Universitätsmedizin damals immer wieder in Schieflage gebracht. Die vier Standorte der Charité standen zur Diskussion, und die CDU hatte damals übrigens sogar eine Teilprivatisierung ins Gespräch gebracht. Aber nicht nur auf Kosten der Investitionen wurde die Charité saniert, vor allem die Beschäftigten haben Lasten geschultert.
Heute haben wir eine ganz andere Zeit, und darüber sind wir sehr froh. Wir holen heute ausgesourcte Tochterfirmen ins Unternehmen zurück und nehmen Kurs auf den TVöD als Flächentarifvertrag für alle Bereiche der Charité. „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ ist unser Motto auch für die Charité. Das ist ein wichtiges und gutes Motto.
Wer heute auf unsere Universitätsmedizin schaut, der sieht eine Einrichtung, die beim Personal, beim Umsatz und bei der wissenschaftlichen Qualität wächst. Wenn wir über die Zukunft der Charité sprechen, geht es um die Entwicklung der Medizin im 21. Jahrhundert. Es geht um individualisierte, genbasierte Therapien, es geht um akademisierte, forschungsbasierte Pflege, und es geht nicht zuletzt auch um die Digitalisierung von Forschung und Krankenversorgung. Die Charité ist heute eine der ersten Adressen weltweit, wenn herausragende Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler einen Arbeitsort suchen. Ich glaube, darauf können wir gemeinsam mit allen 15 000 Beschäftigten unserer Universitätsmedizin stolz sein.
Warum braucht es eigentlich in dieser Situation ein neues Universitätsmedizingesetz? Zum einen können wir gerade deswegen die Strukturen der Charité modernisieren, weil die Zeiten des harten Sanierens vorbei sind, weil wir heute nicht mehr den Mangel verwalten, sondern das Wachstum und die Qualität gestalten wollen. Zum anderen hat uns das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil zur Medizinische Hochschule Hannover klare Hausaufgaben als Gesetzgeber aufgegeben. Ich zitiere hier mal mit Erlaubnis der Präsidentin den Leitsatz 1 des Urteils:
Die mit Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG garantierte Mitwirkung von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern im wissenschaftsorganisatorischen Gesamtgefüge einer Hochschule erstreckt sich auf alle wissenschaftsrelevanten Entscheidungen.
Darunter auch auf die Krankenversorgung. Im Klartext: Karlsruhe hat dem Gesetzgeber den unmissverständlichen Auftrag erteilt, die akademische Selbstverwaltung gegenüber den Managementstrukturen deutlich zu stärken. Diesem Auftrag kommen wir mit diesem Gesetz nach.
Erstens: Der Fakultätsrat als gewähltes Gremium von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern und Studierenden bekommt deutlich mehr Kompetenzen. So wird er zukünftig zwei Wissenschaftlerinnen bzw. Wissenschaftler in den Aufsichtsrat entsenden können.
Zweitens: An der Charité wird nicht nur geforscht, sondern hier werden Ärztinnen und Ärzte ausgebildet. Mir hat ein Eingeweihter berichtet, dass es im Aufsichtsrat in den vergangenen zwei Jahren vielleicht zehn Minuten um das Thema Lehre ging. Wir haben uns entschieden, den Studierenden einen Sitz mit beratender Stimme im Aufsichtsrat einzuräumen, und ich wünsche den Studierenden viel Erfolg, das Thema Studium und Lehre dort mit lauter Stimme einzubringen.
Drittens: Ohne hochqualifiziertes pflegendes und therapeutisches Personal gibt es keine Universitätsmedizin. Wir schaffen einen neuen Vorstandsposten für Pflege und für die Gesundheitsberufe, und auch für die Personalentwicklung soll dieses neue Vorstandsmitglied zuständig sein. Denn nicht erst in Zeiten des Fachkräftemangels muss ein guter Arbeitgeber beste Bedingungen, Karriereperspektiven und natürlich auch Weiterbildungsmöglichkeiten anbieten.
Nicht zuletzt: Eine Hausaufgabe ist noch offen geblieben. Wir diskutieren seit Längerem über die Schaffung des neuen Universitären Herzzentrums. Bei den Verhandlungen, die in dem Zusammenhang noch laufen, deutet sich an, dass wir eventuell ohne eine risikobehaftete Ausgründung in privater Rechtsform auskommen. Auch wenn der entsprechende § 2a derzeit noch in dem Gesetz steht, wird er wohl nicht zur Anwendung kommen und steht auf der Diskussionsliste für eine kommende Überarbeitung des Gesetzes.
Zum Schluss: Die Charité ist bereits sehr gut – besser denn je –, und sie wird mit diesem Gesetz den Rahmen bekommen, noch besser zu werden. – Danke schön!
(Vizepräsidentin Dr. Manuela Schmidt)
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich wollte eigentlich etwas zu den Details des Gesetzes sagen, aber die Rede des Kollegen Hausmann fordert mich jetzt doch heraus. NCs sind als Notmaßnahme in den Siebzigerjahren entstanden, als man den sogenannten Studierendenberg hatte und nicht wusste, wie man die Kapazitäten so schnell ausbauen sollte, dass alle einen Studienplatz bekommen. Wir haben in unserer Verfassung das Grundrecht auf Berufsfreiheit enthalten; die Kollegin Dr. Czyborra hat es angesprochen. Im Kern darf hier jeder den Beruf erlernen, den er erlernen möchte. NCs sind die Notmaßnahmen, wenn die Studienplätze für diese Berufswahl nicht ausreichen. Nun sind wir in Berlin in der besonderen Situation, eine Großstadt und noch dazu eine sehr attraktive Großstadt zu sein. Wir haben sehr viele Bewerbungen auf relativ wenige Studienplätze. Leider müssen wir immer auswählen, wer bei uns studieren darf. Das aber zum Grundprinzip zu erheben, wie Sie das gerade gemacht haben – dass nur jemand, der eine gute Abiturnote hat, hier studieren darf, als wenn wir nicht alle Menschen zu einem guten Berufsabschluss führen wollten –, das muss ich entschieden zurückweisen.
Das sieht übrigens auch das Bundesverfassungsgericht nicht vor.
Dieses hat die NCs immer als temporär begrenzte Notmaßnahme beschrieben, und deswegen ist es auch so, dass dort, wo wir Studiengänge haben, die nicht voll ausgefüllt sind, die NCs wieder abgeschafft werden müssen. Es gibt ja auch zulassungsfreie Studiengänge in Berlin, die nicht so eine hohe Anzahl an Bewerberinnen und Bewerbern haben. Wir wollen eigentlich, dass das Studienangebot der Studiennachfrage entspricht. Das heißt, unser Ansinnen muss es sein, so viele Studienplätze aufzubauen, dass alle jungen Menschen, die einen bestimmten Studiengang wählen wollen, das auch tun können. Das muss unser Ziel sein.
Wir werden in Berlin Schwierigkeiten damit haben, einfach wegen der Attraktivität der Stadt und natürlich auch der Attraktivität der Wissenschaftseinrichtungen. Wir haben aber auch Universitäten und Hochschulen, die nicht voll sind. Da gibt es auch keine NCs. Da wünschen sich die Menschen vor Ort, dass Studierende dort endlich hingehen. Das muss auch das Ziel für uns alle sein. Insofern geht es jetzt darum, die Hochschulen weiter zu öffnen und den Versuch zu unternehmen, dass wir tatsächlich keine Studierendenberge haben, die wir irgendwie untertunneln müssen, sondern dass wir Bildungschancen ausbauen.
Wenn Sie sagen, das deutsche Bildungssystem sei sozial gerecht, es sei eines der egalitärsten der Welt, dann muss man sagen, dass das einfach nicht stimmt. Die Studien, die es dazu gibt, sagen das Gegenteil. Die sprechen davon, dass wir trotz der Studiengebührenfreiheit immer noch eine extrem hohe Abhängigkeit von der sozialen Lage der Eltern haben. Wir haben an unseren Hochschulen eben gerade keine soziale Durchmischung in ausreichender Form. Und wenn wir jetzt die Zulassungsverfahren überarbeiten, dann geht es uns genau darum, dass Menschen, die zum Beispiel kein Abitur, sondern berufliche Qualifikationen haben – wie eine Krankenschwester, die lange gearbeitet hat und jetzt Ärztin werden will –, ein Studium auch aufnehmen können. Dazu haben wir die richtigen Regelungen geschaffen.
Ja, bitte schön!
Das Saldo ist, ehrlich gesagt, eher umgekehrt. Wir bilden für andere Bundesländer aus, und die jungen Menschen bleiben dann hier. Das ist tatsächlich so der Fall. Die gehen danach nicht nach Brandenburg zurück, worüber
(Dr. Hans-Christian Hausmann)
sich die Brandenburger bitter beschweren. Wir haben dann den wissenschaftlichen Nachwuchs da, die hochausgebildeten Menschen. Aber es gibt spannende Beispiele wie die Lehrerausbildung in Bayern oder BadenWürttemberg. Dort werden wirklich zu wenige Lehrer und Lehrerinnen ausgebildet. Das machen wir hier mit, und die gehen dann zurück nach Bayern oder BadenWürttemberg. Darüber können wir mal nachdenken. Das ist tatsächlich ein Problem. – Danke!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Hausmann! Das war jetzt eine Steilvorlage. Das muss man sagen. Es stimmt, Die Linke im Bundestag hat die Exzellenz-Ini, insbesondere dritte Säule, also die sogenannten Exzellenzuniversitäten, abgelehnt und wollte sie zugunsten des Hochschulpakts umverteilen, damit dieses Geld nicht in wenige Exzellenzuniversitäten fließt, sondern in die ganze Hochschullandschaft in Deutschland. Das ist korrekt.
Wenn Sie sich einmal mit jemandem aus Cottbus oder mit jemandem aus Senftenberg oder Eberswalde unterhalten, es gibt noch viele andere Standorte,
oder jemandem aus Göttingen, die aus der Exzellenzinitiative ausgeschieden sind, oder aus Karlsruhe,
(Dr. Hans-Christian Hausmann)
werden Sie feststellen, die haben einen anderen Blick auf die Exzellenzinitiative als wir Berliner. Trotzdem hat es nichts damit zu tun, dass wir als Linke natürlich unsere Universitäten in der Exzellenzinitiative unterstützen. Es ist doch selbstverständlich. Wenn der Wettbewerb da ist, werden die Universitäten beim Wettbewerb auch unterstützt. Das ist klar.
Aber wir reden heute auch deswegen über Wissenschaft,
weil die Bundeskanzlerin 2008 die Bildungsrepublik ausgerufen hat. Es hat nur, man höre und staune, elf Jahre gedauert, bis die Bundeskanzlerin verstanden hat, dass sich der Bund auch dauerhaft und unbefristet in der Wissenschaft und Bildung mit dem Hochschulpakt und Digitalpakt engagieren muss. Es waren elf Jahre, in denen viel nachgedacht wurde. Trotzdem ist es jetzt ein ziemlicher Erfolg, dass wir diese unbefristeten Vereinbarungen von Bund und Ländern haben, weil die temporären Vereinbarungen, die wir bisher hatten, immer wieder zum Spielball der Konjunktur zu verkommen drohten. Diese sind jetzt Geschichte. Wir werden dauerhaft Geld für Berlin in die Wissenschaft bekommen. Das sind 10 Prozent der gesamten Hochschulhaushalte. Das ist ein ziemlicher Erfolg. Das muss man auch sagen.
Wenn man einmal eine Rückschau wagt auf den Hochschulpakt, dann haben wir einen Bildungsboom in Deutschland. Im Jahr 2005 hatten wir etwa zwei Millionen Studierende, heute haben wir fast drei Millionen Studierende. Die Quote eines Jahrgangs, die ein Studium aufnimmt, lag damals bei 37 Prozent, heute liegt sie bei knapp 60 Prozent. Ein Ende dieses Hochs ist nicht in Sicht. Aus dem Studierendenberg, über den wir damals so viel gesprochen haben, ist ein Hochplateau geworden. Es ist eine grandiose Bildungsexpansion. Es sind viele Bildungschancen, die verteilt worden sind an viele Menschen, die neu an unseren Hochschulen sind.
Heute redet man kaum noch von der Wissensgesellschaft, aber sie ist zumindest bei der Beteiligung an Hochschulbildung Realität geworden. Auch wenn es da noch viel Diskriminierung abzubauen gibt, kommen heute so viele junge Menschen an unsere Hochschulen wie noch nie. Das ist ein Erfolg.
Allerdings hat dieser Boom auch Kehrseiten. Die Ausweitung an Bildungschancen war nur deswegen möglich,
weil unsere Hochschulen insbesondere in den Großstädten Höchstleistungen unter schwierigsten Bedingungen vollbrachten. Ich erinnere einmal daran: Der Pakt war und ist unterfinanziert. Die Hochschulen waren und sind immer noch unterfinanziert, auch in Berlin. Hier bei uns in Berlin quetschte die Politik in den Zweitausenderjahren etwa zehn Prozent aus den Haushalten heraus und sparte 75 Millionen Euro ein. Wir erinnern uns daran alle noch. Trotzdem wuchs die Zahl der Studierenden auch in Berlin ungebremst weiter. 130 000 Studierende hatten wir 2005 an unseren Hochschulen. Heute sind es fast 190 000 Studierende, und obwohl erst seit 2010 die Mittel wieder stiegen, hielten sie nicht annähernd mit diesem Wachstum mit. Das muss man klar sagen. Erst Rot-Rot-Grün setzte hier ab 2016 mit einem jährlichen Aufwuchs von 3,5 Prozent ein klares Signal, dass das Sparen bei den Hochschulen auf Dauer ein Ende hat. Das ist auch eine Antwort auf Ihre Vorwürfe, Herr Hausmann. Keine Landesregierung in Deutschland sichert seinen Hochschulen 3,5 Prozent jährlichen Aufwuchs zu. Das macht nur Berlin. Darum beneiden uns die anderen Bundesländer.
Aber, und das ist auch die Kehrseite des Booms, parallel zum Aufwuchs der Studierenden explodierten die Drittmittel an den Hochschulen. Hinter vorgehaltener Hand wird einem an unseren Universitäten berichtet, dass im Prinzip gar keine freie Wissenschaft und Forschung aus Grundmitteln mehr stattfindet. Grundmittel werden für die Lehre aufgewendet und Drittmittel für die Forschung. So ist die grobe Rechnung an den Universitäten. Das angestellte Personal, die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, sind in dieser Situation die Verschiebemasse in unseren Hochschulhaushalten. Das galt lange auch für Berlin. Man muss es sich einmal vorstellen: Mehr als 90 Prozent der angestellten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler an unseren Hochschulen und Universitäten sitzen auf befristeten Stellen, mehr als 90 Prozent. Wer nicht eine der wenigen Professorenstellen ergattert hat, fristet in der Regel ein prekäres Dasein mit Kettenbefristungen, oft auf Teilzeitstellen. Wir haben dazu ein Heer von Lehrbeauftragten, die vielfach im Haupterwerb Lehre zu vergleichsweise Dumpinglöhnen machen.
Uns bleibt festzustellen, der höchstqualifizierte Bereich des öffentlichen Sektors, nämlich unsere Wissenschaftslandschaft, ist zugleich der mit den schlechtesten Arbeitsbedingungen. Das ist eine Schande. Das muss man auch einmal klar sagen.
Diese Zustände sind nicht nur ungerecht, sondern sie sind auch der Qualität von Forschung und Lehre abträglich. Das Land Berlin, namentlich der Regierende Bürgermeister Michael Müller und der Staatssekretär für Wissenschaft, Steffen Krach, haben sich in den Verhandlungen
mit dem Bund und den Ländern dafür eingesetzt, dass aus den Hochschulpaktmitteln zur Hälfte unbefristete Stellen eingerichtet werden müssen. Auch die Bundesbildungsministerin, dafür muss man ihr übrigens wirklich danken, Herr Hausmann, hat sich ebenfalls dafür eingesetzt. Andere Landesregierungen hingegen lehnten diese Entfristungen der Stellen ab. Deswegen wurde dieser Durchbruch verpasst, Entfristungen auch im Hochschulpakt zu sichern. Ich hoffe – das ist auch ein Aufruf an die Landesregierungen der anderen Bundesländer –, dass die Regierungschefs von Bund und Ländern am 6. Juni hier noch einmal die Entfristung mit in den Hochschulpakt aufnehmen. Die Chance haben sie dazu.
Aber wir in Berlin als Rot-Rot-Grün haben natürlich nicht darauf gewartet, bis andere Länder endlich soweit sind und endlich bei einer Personalstruktur angekommen sind, die der Zeit entspricht, sondern wir als Koalition haben das Thema gute Arbeit in der Wissenschaft zum Schlüsselthema dieser Legislaturperiode gemacht. Wir haben die Trendwende für gute Arbeit mit den Hochschulverträgen bereits eingeleitet. Auch wenn Herr Hausmann die Hochschulverträge vielleicht noch nicht gelesen hat, sind hier 35 Prozent der Stellen entfristet anzubieten. Das ist einmalig in Deutschland. Das gibt es nirgendwo.
Mit der kommenden Novelle des Hochschulgesetzes wollen wir weitere Schritte gehen, um die Personalstruktur in der Wissenschaft zu modernisieren. Es ist klar, nicht jeder gute Wissenschaftlerin und jeder gute Wissenschaftler kann Professorin oder Professor werden. Viele wollen das auch gar nicht. Wir werden eine dauerhafte Stellenkategorie schaffen, die eine selbständige wissenschaftliche Arbeit neben der Professur und im Angestelltenverhältnis ermöglicht. Diese Kategorie wird ein echter Durchbruch im bundesweiten Vergleich sein und ein klarer Standortvorteil für Berlin. Wir werden viele Menschen aus anderen Bundesländern herbekommen, die genau auf diese Stellen wollen.
Mit diesen Dauerstellen gehen wir auch einen weiteren Weg weg von der Orientierung auf einzelne Professuren mit Ausstattung hin zu dem Fakultätsmodell, wie es sich etwa in den USA bewährt hat. Wissenschaft ist ein kollektiver Prozess und kein hierarchischer Prozess.
Die Zeit der Ordinarien, das muss man auch einmal sagen, ist lange vorbei.
Wir haben etwa mit den Hochschulverträgen aber auch die Vergütung der Lehrbeauftragten massiv erhöht. Das war nur der Anfang. Wir wollen zukünftig den Grundsatz Dauerstellen für Daueraufgaben zum gesetzlichen Leit
prinzip machen. Lehraufträge sind zwar ein gutes Instrument, um externes Wissen in die Lehre zu integrieren – ich weiß nicht, wer von Ihnen noch einen Lehrauftrag nebenbei hat und seine Expertise an den Hochschulen einbringt –, dafür taugen Lehraufträge auf jeden Fall, aber als Instrument zum billigen Füllen von Lücken in der Personaldecke sollen sie zukünftig, wenn es nach Rot-Rot-Grün geht, nicht mehr eingesetzt werden.
Zum Schluss: Gute Arbeitsbedingungen sind natürlich nicht das Ziel von Wissenschaft, sondern sie dienen einem Ziel. Sie dienen dem Ziel, Wissen zu erarbeiten und weiterzugeben. Das hatte die Kollegin Czyborra auch schon angesprochen. Sie dienen dem Wissen, das der Stadt und der Gesellschaft nutzen soll. Die Milliarden Euro, die in die Hochschulen und Forschungseinrichtungen in Berlin gehen, müssen sich natürlich immer vor allen legitimieren, deren Steuergelder investiert werden. Ich erinnere einmal daran, dass wir hier über relevante Milliardenbeträge in unserem Haushalt reden. Wissenschaft ist in Berlin kein Elfenbeinturm, der nur auf internationale Rankings fixiert ist. Wir haben mit den Hochschulverträgen besonders die Studiengänge ausgebaut, die unsere wachsende Stadt braucht, Sozialpädagoginnen, Verwaltungsfachleute, Polizisten, Fachkräfte in der Pflege und nicht zuletzt Lehrerinnen und Lehrer, die unsere Stadt so dringend braucht. Das sind die Studiengänge, die wir ausgebaut haben. Das sind die, die aufwachsen. Davon haben tatsächlich alle in der Stadt etwas, denn wir brauchen diese Menschen, diese hochqualifizierten Menschen dringend.
Aber wir setzen auch in der Forschung Akzente für die Stadt. Mit dem kommenden Doppelhaushalt bringen wir erstmals ein landeseigenes Forschungsförderprogramm auf den Weg, das die Forschung für die wachsende Stadt unterstützen soll. Ob Gesundheit, ob Mobilität, ob Klimaschutz, ob Wohnen, ob Hauptstadtentwicklung, wir wollen erkunden, welche Fragen die Wissenschaft in unserer Stadt genau auf diesen Feldern für die Stadt beantworten kann, denn wissensbasierte Stadtentwicklung ist immer die bessere Stadtentwicklung.
Jeder Berliner und jede Berlinerin soll wissen, dass wir in einer Stadt des Wissens leben und dass alle davon etwas haben.
Und zum Schluss: In einer Zeit, in der in anderen Ländern die freie Wissenschaft verfolgt und vertrieben wird, gehen wir genau den gegenteiligen Weg. Wir öffnen das Wissen für alle, wir leben die Freiheit der Wissenschaft in Berlin, und ohne eine lebendige Wissenschaft ist Berlin eben auch nicht Berlin. – Vielen Dank!
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Worüber reden wir jetzt hier eigentlich? Es geht um die Einrichtung der FITKO. Ich weiß nicht, wer von Ihnen weiß, was die FITKO ist – wahrscheinlich kaum jemand, außer denen, die jetzt gleich reden müssen. Die FITKO ist die Föderale IT-Kooperation, und es geht dort um die Frage, wie Bund, Länder und Kommunen ihre gemeinsamen E- Government-Vorhaben miteinander bündeln.
Um das mal an einem Beispiel deutlich zu machen: Wenn man sein Auto in Zukunft nur noch per Handy an- und ummelden möchte, dann muss man dazu verschiedene Schnittstellen anzapfen, weil die Kfz-Zulassung natürlich eine Bundesangelegenheit ist und wir das trotzdem mit den Ämtern vor Ort verknüpfen müssen. Diese Schnittstellen müssen zur Verfügung gestellt werden, und das muss zwischen Bund, Ländern und Kommunen vernünftig koordiniert werden. Um diese Prozesse im Internet zu gestalten, ist eine Koordination zwischen den drei Ebenen dringend notwendig, und die Föderale IT-Kooperation, die wir mit diesem Staatsvertrag einrichten wollen, die derzeit beim hessischen Finanzministerium aufgebaut wird, wird mit diesem Staatsvertrag besiegelt und auch finanziert. Sie ist nicht zu üppig finanziert, das muss man auch sagen; wir schauen mal, ob das dann zum Schluss reicht, was wir da jetzt anschieben.
Klar ist aber: Wenn wir das Online-Zugangsgesetz umsetzen wollen – und das Online-Zugangsgesetz sieht vor, dass wir bis 2022 alle Dienstleistungen der Verwaltung digitalisieren und keine Ämtergänge mehr brauchen –, dann müssen wir uns vernünftig koordinieren und brauchen diese gemeinsame Koordination auf Bundesebene.
Der Herr Schlömer klatscht, das finde ich gut – der weiß, wovon die Rede ist. – Im Ausschuss wurde gefragt, wann wir denn endlich per Handy mit unseren Verwaltungen kommunizieren können. Ich kann Ihnen die freudige Botschaft übermitteln, dass wir das schon heute können – Herr Laatsch hatte gefragt, oder? Nehmen Sie mal Ihr Handy zur Hand, installieren Sie die Berlin Service-App, und schauen Sie mal, was da schon alles geht, da geht nämlich schon einiges. Wir haben eher das Problem, dass viele Menschen das noch gar nicht wissen. Man kann das dort ausprobieren, man kann seinen Kita-Gutschein schon digital beantragen, man kann die Parkvignette – für die Autofahrer unter uns, bei der AfD sollen ja einige sein – schon digital beantragen. Das alles geht heute schon, und es werden Stück für Stück weitere Anwendungen dazukommen, sodass wir Ende 2022 das komplette Repertoire der digitalen Verwaltungsdienstleistungen haben werden. Darauf stellt dieser Staatsvertrag ab. Er ist ein Schritt in
die richtige Richtung, damit wir das mit Bund und Ländern verzahnen können, und ich hoffe, wir werden als Berlin ein guter Teil dieses gesamten IT- und E-Governmentnetzwerks sein. Dafür schaffen wir die Voraussetzungen. – Danke schön!
Herr Lenz! Jetzt haben Sie ganz viel zu den Dokumentenprüfgeräten gesagt und ganz wenig zu den Bürgerämtern. Interessant war die Anhörung zu den Dokumentenprüfgeräten mit dem Hauptpersonalrat ja schon, weil der sehr deutlich gesagt hat, dass der ganze Vorgang bereits sechs bis sieben Jahre dauert. Das stimmt, allerdings nur vier Monate von den sechs bis sieben Jahren lagen am Hauptpersonalrat. Der Rest lag an unseren Verwaltungen. Also, wenn wir mit dem Finger auf den Personalrat zeigen, dann zeigen vier Finger auf uns als Politik zurück. Da müssen wir uns schon fragen – das haben Sie gerade deutlich gemacht –, was bei uns falsch läuft.
Ein Punkt wurde deutlich: Wenn die Bezirke dafür zuständig sind, die Prüfgeräte aufzustellen, und sich die Debatte darum dreht, wo sie stehen, weil die Beschäftigten wissen wollen, wenn sie ein Dokument prüfen, was
(Stephan Lenz)
passiert, wenn das Dokument falsch ist, und sie wollen das nicht vor den Augen des Menschen machen, dem das Dokument gehört oder der es eingereicht hat, dann sind dazu relativ umfangreiche Arbeiten notwendig. Im Ausschuss hat die Staatssekretärin dazu berichtet, dass die Geräte inzwischen bestellt sind. Es geht nicht um wenige Geräte, sondern um relativ viele, die gehen also in die Fläche. Insofern würde ich sagen, das Thema ist in Arbeit. Und was in den Jahren passiert ist als, ich glaube, Ihre Partei, wenn ich es richtig weiß, den Innensenator gestellt hat, das können Sie selbst intern aufarbeiten.
Ja, wenn die Uhr anhält, dann gestatte ich die.
Ihre Aufregung zu dem Thema war schon im Ausschuss beeindruckend. Sie ist auch hier wieder auf Knopfdruck abzurufen. Ich finde das sehr beeindruckend. Trotzdem sind die Geräte bestellt und werden in den nächsten Monaten geliefert. Sie werden dann zum Einsatz kommen. Insofern liefern wir im Gegensatz zur vorherigen Koalition, was das Thema Dokumentenprüfgeräte angeht.
Das verweist aber auf einen spannenden Punkt, und zwar die Frage Verwaltungsreform. Wer sich einmal erinnert: Als diese Koalition angetreten ist, da hatte man tatsächlich die Schlangen in den Bürgerämtern. Es war eines von vier herausragenden ersten Projekten der Koalition, diese Bürgerämter auf Trab zu bringen. Wer heute einen Bürgeramtstermin haben möchte, der bekommt ihn heute oder morgen und kann seine Wohnung um- oder abmelden. Das hat übrigens auch mit Digitalisierung zu tun. Da müssen wir gar nicht auf den Bund oder die Änderung des Meldegesetzes warten, die Chance, zum Bürgeramt zu gehen und sich umzumelden, hat jeder Berliner und jede Berlinerin heute und morgen. Das ist ein ziemlicher Erfolg, das kann man auch einmal sagen. Das hat auch die letzte Koalition nicht hinbekommen.
Vielleicht noch ein letzter Punkt: Der Kollege Schlömer beehrt uns immer mit sehr vielen schönen Digitalisierungsanträgen und stellt die Bedenken bei der Digitalisierung hinten an. Das ist auch dieses Mal so. Man muss sagen, wie es bei der digitalen Kfz-Anmeldung auch schon geklappt hat. Berlin ist vorbereitet, auch auf die Frage elektronische An- und Ummeldung. Wir haben die Schnittstellen, wir haben die Technik, wir haben die Server, allein der Bund ist noch nicht so weit mit der Gesetzesänderung. Bisher muss noch jeder hin zum Bürgeramt und muss seine Person überprüfen lassen. Wenn das irgendwann einmal nicht mehr notwendig ist und wir das digital machen können, dann ist das schön. Wir werden jetzt demnächst das City-Lab auf den Weg bringen, wo solche bürgernahen digitalen Lösungen auch entwickelt werden können. Insofern sind wir, glaube ich, auf einem guten Weg und die parteiübergreifende Zustimmung zeigt ja auch, dass wir da gemeinsam dran arbeiten. Im KTDat ist das Klima entsprechend. Dafür Danke schön – und vielen Dank auch für Ihre Aufmerksamkeit!
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben das Thema schon einmal hier behandelt. Es fällt ein bisschen schwer, dazu noch etwas Neues zu sagen. Ich versuche es trotzdem, weil aus den Beratungen im Ausschuss noch Erkenntnisse gewonnen werden konnten, die wir in der Form bisher nicht besessen hatten.
Unser Antrag – das können Sie demselben entnehmen – setzt vor allem darauf, dass IT-Sicherheit heutzutage nicht mehr so, wie in vergangenen Zeiten in Deutschland üblicherweise war, von Ingenieuren und IT-Techniker im stillen Kämmerlein entwickelt wird – und dann macht man alle Systeme zu und spricht nicht mehr darüber. IT-Sicherheit wird heutzutage im Diskurs entwickelt und braucht Offenheit. Das ist eine ziemlich entscheidende neue Entwicklung, die wir berücksichtigen müssen. An
dieser Stelle setzt unser Antrag an und versucht, die IT-Sicherheitsstrategie des Landes Berlin um diesen Aspekt zu ergänzen.
Welche Bestandteile gibt es dabei? – Wir wollen, dass einerseits die Beschäftigten stärker mitgenommen werden, denn es hat sich bei den Sicherheitsproblemen, die wir in der Vergangenheit bei der IT hatten, gezeigt, dass das Risiko sich häufig zwischen Bildschirm und Bürostuhl befand und den Computer bediente, und dass viele Beschäftigte mit Sicherheitsrisiken nicht zurechtkommen und nicht darüber ausreichend informiert sind. Wer sich einmal den IT-Sicherheitsbericht des Landes vom vergangenen Jahr angeguckt hat, stellt fest, dass es insbesondere die Aus- und Weiterbildung sowie das Risikomanagement sind, die besonders wenig in der Berliner Verwaltung umgesetzt wurden. Das heißt, es sind Dinge, die in die Fläche gehen und die gemeinsam mit den Beschäftigen erarbeitet werden müssen. Da wollen wir vorankommen.
Ein Beispiel: Wir brauchen regelmäßige Informationssicherheitsübungen. Ein Sicherheitsexperte hat uns bei der Anhörung im Ausschuss gesagt: Man weiß nie, was passiert, bis man es nicht einmal ausprobiert hat. – Wir sollten versuchen, mit den einzelnen Verwaltungen, mit den Beschäftigen in den Büros, vor den Arbeitsplätzen, tatsächlich einmal Ernstfälle durchzuspielen und zu gucken, was passiert, damit sie sich an der richtigen Stelle richtig verhalten können.
Ein zweites Beispiel ist, dass wir die Expertise von Universitäten, von zivilgesellschaftlichen Organisationen wie dem Chaos Computer Club nutzen wollen, um Schwachstellen aufzuspüren. Wenn wir jetzt über IT und E-Government in Berlin und die komplette Umsetzung von digitaler Verwaltung reden, dann werden wir solche Schwachstellen unweigerlich haben. Wir werden sie nicht immer alleine finden, sondern es ist sinnvoll, Hacker hinzuzuziehen – Menschen, die sich auskennen – und in Labs gemeinsam auszuprobieren, wie man diese Schwachstellen findet und beseitigt. Das heißt, auch da ist Offenheit das Gebot der Stunde.
Weitere Maßnahmen sieht der Antrag vor. Ich wünsche uns, dass wir hier eine große Zustimmung erzielen. Es ist nicht die Sicherheitsstrategie, sondern deren Ergänzung, und zwar in die richtige Richtung, nämlich nach vorne. – Danke schön!
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Fantastischen Vier haben einmal gesungen: Es könnte alles so einfach sein, ist es aber nicht! – Das scheint hier aus dem FDP-Antrag auch so ein bisschen zu sprechen. Die Komplexität des Ganzen wird, glaube ich, etwas verkannt, die wir hier vor uns haben.
Um es noch mal darzustellen: Die Digitalisierung der Verwaltung von Land und Bezirken ist das größte ITProjekt der Bundesrepublik, und wir haben 2016 mit dem E-Government-Gesetz damit angefangen. Wir haben 83 000 Arbeitsplätze umzurüsten, wir haben diverse Dienstgebäude an das Landesnetz anzuschließen, mit sicheren Breitbandnetzen auszustatten. Das Ganze hat bisher einen Umfang von 200 Millionen Euro im Jahr, und davor steht die Aufgabe, diesen Technikzoo, wie es die Staatssekretärin immer zu Recht sagt, aufzuräumen. Der besteht übrigens nicht nur darin, dass jede Abteilung und jede Verwaltung und jedes Bezirksamt die eigene IT aufgebaut hat, sondern dieser Technikzoo besteht auch darin, dass wir Hunderte selbst programmierte Fachverfahren darunter liegen haben, die auch alle auf die neuen Infrastrukturen aufgebaut werden müssen. Es geht also darum, die Software zu vereinheitlichen, unter eine Administration zu bringen, es geht darum, die Hardware zu kaufen, es geht darum, die Server zu bauen, es geht darum, die Strukturen aufzubauen, und das Ganze im laufenden Betrieb. Wir haben ja keine Zeit dazu, das Land Berlin mal zwei Jahre lahmzulegen, sondern es muss hier alles vernünftig umgestaltet werden – und dies, und das wurde auch schon deutlich –, unter den Bedingungen von einem massiven Fachkräftemangel.
Und wenn man jetzt sagt, Sie müssen mal einfach die neuen Fachkräfte einstellen – das sagt sich hier so leicht. Aber wir wissen alle, dass alle öffentlichen Stellen des Landes Riesenprobleme haben, unter den Tarifbedingungen, unter denen wir derzeit stehen, nämlich TV-L mit den entsprechenden Einstufungen und Eingruppierungen, überhaupt die entsprechenden Menschen zu bekommen. Die Privatindustrie zahlt nun einmal deutlich besser. Und das ist alles nicht so einfach. Dann jetzt hierherzukommen und zu sagen, machen Sie doch mal eine Strategie, machen Sie doch mal alles schneller, ist ein bisschen billig, würde ich sagen. So einfach ist es eben nicht.
Die digitale Verwaltung, das muss man dazu sagen, glaube ich, wenn man die wirklich schaffen will unter den Bedingungen, dass hier 20 Jahre lang nichts passiert ist bei der Digitalisierung und wir diese Zersplitterung in der Landschaft haben, die ändert tatsächlich alles, für die
Beschäftigten alles, für den Dienstleister ITDZ alles, der in sehr kurzer Zeit ganz schnell und massiv wachsen muss, um das zu packen, und die ändert natürlich auch alles für die politische Führungsstruktur.
Es kam mal das Wort: Wir wollen keine PDF-Digitalisierung. Wer die Geschäftsprozesse in das Digitale überträgt, der bringt nicht einfach das, was er bisher auf der Papierakte gemacht hat, jetzt ins Netz – so simpel ist das nicht –, sondern die Geschäftsprozesse, und zwar jeder einzelne, werden angeschaut, werden analysiert, optimiert und in Software übertragen. Damit ändern sich die Bedingungen, unter denen Beschäftigte im öffentlichen Dienst arbeiten, fundamental. Und wer jetzt dem Hauptpersonalrat oder überhaupt den Personalvertretungen unterstellt, die würden an der Stelle aus Prinzip bremsen – da muss man mal sagen: Die Umwälzung der Arbeitswelt, auch in der öffentlichen Verwaltung mit der Digitalisierung, ist so fundamental, dass man den Personalräten nur viel Glück und viel Erfolg wünschen kann bei ihrer Arbeit, den Beschäftigten die Auswirkungen der Digitalisierung zu erklären, mit ihnen zusammen Lösungen zu erarbeiten und dafür zu sorgen, dass die Beschäftigten bei diesem ganzen Prozess mit sehr viel Technologie nicht unter die Räder kommen.
Ich danke den Personalräten jedenfalls für diese Arbeit, und ich glaube, dass sie in dem ganzen Prozess extrem wichtig ist. Übrigens ist die gesamte Personalfrage ein Punkt, der im E-Government-Gesetz komplett fehlt. Der müsste da eigentlich noch rein.
Auch für die Bürgerinnen und Bürger ändert sich vieles. Und wenn Sie jetzt sagen, das muss alles schneller gehen, und es ist ja nichts passiert in den zwei Jahren – da kann ich Ihnen nur empfehlen: Laden Sie mal die Service-App des Landes Berlin herunter, und loggen Sie sich mal in Ihr Service-Konto ein. Die ersten Basisdienste stehen nämlich. Demnächst wird man sein Auto in Berlin digital zulassen können, und Sie können auch jetzt schon Ihre Parkvignette digital erstellen lassen. Die Basisstrukturen sind da, und es werden Stück für Stück neue Anwendungen dazukommen. Die Bürgerinnen und Bürger können sehen, dass die Digitalisierung des Landes Berlin wächst. Das heißt nicht, dass sie zu Ende ist, sondern es heißt einfach nur, dass sie wächst.
Berlin ist im Bundesvergleich damit übrigens ziemlich weit vorne, das muss man auch mal sagen, wenn Sie immer meinen, hier geht alles zu langsam und wir haben hier den nächsten BER vor uns. Das ist falsch, die Sachen laufen.
Bitte schön!
Ich bin nicht zufrieden mit dem vorgelegten Tempo,
ich würde nur nicht dazu kommen, das dem mangelnden Willen der einzelnen Akteurinnen und Akteure zuzuschieben. Wir haben ganz offensichtlich Bedingungen, die es nicht ermöglichen, deutlich schneller zu sein. Da habe ich den Personalmangel als das tatsächlich größte Problem genannt. Wenn Sie da teilhaben wollen, dann können wir gern gemeinsam darum kämpfen, dass die Bezahlung für IT-Fachkräfte im Land deutlich besser wird. Ich hoffe, Sie sind dann dabei, wenn es um mehr Geld für diese entsprechenden Ressourcen geht.
Wir haben ja bald Haushaltsverhandlungen.
Zur FDP will ich noch sagen, in Anlehnung an Ihren Bundesvorsitzenden: Machen Sie doch lieber keinen Antrag als einen schlechten Antrag!
So kann man dem jedenfalls nicht zustimmen. Mit einer schlichten Strategie nach dem Motto, wir schreiben einmal auf, was wir ohnehin tun, ist es nicht getan. Ich glaube, wir sehen uns im Ausschuss und werden dann weiter gemeinsam an der Umsetzung des E-GovernmentGesetzes arbeiten. – Danke schön!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Lieber Kollege! Das ist ein Antrag, der die Sicherheitsstrategie des Landes weiterentwickeln soll, und nicht einer, der die Sicherheitsstrategie des Landes ist. Wenn Sie sich mal im Internet informiert hätten – auf der Seite des Senats –, dann würden Sie ein ganzes Rahmenleitprogramm finden mit diversen Unterverästelungen über die Sicherheitsstrategie im IT-Bereich, die das Land hat. Wir haben hier einen bestimmten Schwerpunkt gesetzt. Wenn wir sehen, dass sich Teile unseres Lebens zunehmend in die digitale Welt verlagern, dann hat uns die Doxing-Attacke, unter der wir ja auch als Abgeordnete zu leiden hatten, doch noch mal sehr aufgeschreckt. Sie dürfte auch dem Letzten hier im Haus klargemacht haben, dass IT-Sicherheit kein Thema für Nerds und für Freaks ist, sondern die Grundvoraussetzung dafür, dass wir die Vorteile der Digitalisierung überhaupt nutzen und weiterentwickeln können.
(Sven Kohlmeier)
Wenn es nicht sicher ist, dann werden wir auch die Bürgerinnen und Bürger nicht dazu kriegen, E-Government umzusetzen und Dinge im Internet zu tun, mit den Verwaltungen gemeinsam. Sicherheit im digitalen Raum ist daher ein gesellschaftspolitisches Thema, zu dem wir alle beitragen müssen und alle beitragen können.
Wenn ein 20-Jähriger mit mangelnden IT-Kenntnissen, der die Daten aus dem Darknet zusammengeklaut hat, die Politik derart in Aufruhr versetzen kann, möchte man sich gar nicht vorstellen, was echte Profis hier anrichten. Verschiedene Forschungseinrichtungen haben mal die Szenarien für großflächige Angriffe auf unsere öffentliche ITInfrastruktur durchgespielt. Das Ergebnis ist: Lange andauernde Stromausfälle und die Kappung von Internetzugängen würden humanitäre Katastrophen in ungeahntem Ausmaß nach sich ziehen. Dabei sind Krankenhäuser nur ein Beispiel, Banken ein anderes. Ich glaube, wir alle können uns das ungefähr vorstellen.
Die Verwaltung Berlins allerdings ist im Bereich Sicherheit trotz der noch recht zersplitterten IT-Landschaft schon ziemlich gut aufgestellt. Das muss man auch sagen, und Kollege Ziller hat es auch schon erwähnt. Wir sind bisher relativ unbeschadet durch die ganzen Attacken und Angriffe gekommen. Das liegt u. a. daran, dass wir im Land Berlin anders als andere Kommunen und Länderverwaltungen z. B. keine veralteten XP-Rechner mehr am Netz haben. Das war nämlich einer der Gründe, warum „WannaCry“ damals so erfolgreich war. Die Angriffsstelle war das Betriebssystem Windows XP. Die Infrastrukturen der Berliner IT sind vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik – BSI – zertifiziert, und dafür sind eben auch maßgeblich die Kolleginnen und Kollegen des vielgescholtenen ITDZ verantwortlich. Das möchte ich hier auch noch mal erwähnen. Den Kolleginnen und Kollegen dort, die unter schweren Bedingungen arbeiten und unter Personalmangel zu leiden haben wie alle ITStellen des Landes, möchte ich noch mal ausdrücklich dafür danken.
Wir haben z. B. im Land Berlin Innen- und Außennetz geteilt. Das ist eine Maßnahme, die wir recht frühzeitig gemacht haben und die z. B. der Bundestag in der Form nicht gemacht hat, weswegen er auch so leicht angegriffen werden konnte. Aber auch in der Umsetzung des EGovernment-Gesetzes nimmt die IT-Sicherheit einen Schwerpunkt ein. Zehn Prozent der immensen Investitionskosten für neue Rechner und neue Server, für Software und neue Prozesse werden in die IT-Sicherheit gesteckt. Das ist ein riesiger Betrag, wenn man sich das mal ausrechnet. Wir geben dreistellige Millionenbeträge für die Umsetzung des E-Government aus, und auch für die IT-Sicherheit kommt dabei einiges rum.
Bei der IT-Sicherheit geht es allerdings nicht nur um schützende Technologie, sondern vor allem um das Verhalten von Nutzerinnen und Nutzern. Das größte Risiko – das hat Kollege Kohlmeier auch gerade angesprochen – befindet sich allzu oft direkt zwischen Bildschirm und Bürostuhl. Wenn die Menschen in unseren Verwaltungen, die zunehmend digital interagieren werden, sich der Gefahren und Risiken ihres Verhaltens nicht bewusst sind, wenn sie im Falle von Bedrohungen und Angriffen falsch reagieren, dann nützt auch die beste Technik nichts. Dieses Beispiel haben wir auch beim Doxing – auch wir Abgeordnete – immer wieder erlebt. Daher müssen sowohl die Technologie als auch die Kompetenzen der Kolleginnen und Kollegen vor den Bildschirmen kontinuierlich weiterentwickelt werden.
Insbesondere Letzteres steht jetzt im Mittelpunkt unseres Antrags. Wir wollen, dass der Ernstfall geprobt wird. Das kam in der Anhörung raus: Wir wissen nicht, was passiert, wenn wir nicht mal den Ernstfall durchspielen. Was passiert, wenn ein Trojaner oder eine DDoS-Attacke in unsere Verwaltungsnetzwerke einbricht, müssen wir dann eben auch mal durchspielen. Wie werden Beschäftigte reagieren, wenn sie Datenabflüsse oder Schäden in Netzwerken feststellen? – Das ist genau der Punkt, wo sich dann auch Beschäftigte mal auf den Prüfstand stellen lassen müssen und sehen müssen: Was können sie? Welche Kompetenzen haben sie? – Genau da setzt unser Antrag an.
Am Schluss möchte ich noch eine besondere Bemerkung machen, und zwar angesichts der Debatten um „WannaCry“ oder auch angesichts der Debatten um Staatstrojaner: Öffentliche Stellen sollten Treiber der Sicherheit sein und nicht Treiber der Unsicherheit. Das finde ich ganz entscheidend.
Wenn wir hier über IT-Sicherheit reden, dann geht es darum, dass wir keine Hintertürchen einbauen dürfen. Der „WannaCry“-Angriff etwa nutzte eine Schwachstelle aus, die die NSA entdeckt und mittels digitaler Instrumente auch genutzt hatte, um auf XP-Rechner einzudringen, und diese Instrumente des Geheimdienstes gelangten später in die Hände von Kriminellen, die damit Krankenhäuser und Flughäfen lahmlegten und Geld erpresst haben. Wenn wir also hier im Parlament über IT-Sicherheit reden, sollten wir für Sicherheitsbehörden oder für Geheimdienste keine Hintertürchen offenlassen, sondern Sicherheit dann auch umfassend denken und alles schließen, alles sicher machen und insbesondere die Beschäftigten schulen. – Danke schön!
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Konstruktive Vorschläge, sagte der Kollege eben, habe die CDU hier gemacht. Ich muss sagen, so konstruktiv fand ich die jetzt nicht. Hätten Sie mal einen Blick in den Hochschulvertrag geworfen, hätten Sie gesehen, dass diese Kommission, über die wir gerade gesprochen haben, mit den Hochschulen längst vereinbart ist und dass die Ziele, die Sie in Ihrem Antrag benannt haben, genau als Ziele der Arbeit dieser Kommission auch im Hochschulvertrag genannt worden sind. Ich verstehe nicht, warum Sie jetzt hier einen Antrag dazu einbringen, wenn sich die Hochschulen und die Arbeitgeber und die Tarifpartner – um die geht es nämlich – schon auf eine Vereinbarung geeinigt haben und an die Zielen, die Sie hier benennen, arbeiten wollen.
Und man muss ja noch mal sagen, wer eigentlich duales Studium in Berlin anbietet: Das ist das Spektrum von unseriösen oder halbseriösen Instituten, die – das hat die Kollegin Czyborra gesagt – so was wie Titelverkäufe anbieten und dabei immer noch einen Arbeitgeber mit im Boot haben, bis zu den staatlichen Fachhochschulen, die natürlich seriöse Studiengänge anbieten und ihre Studierenden auch entsprechend betreuen, wenn sie in den Praxisphasen sind. Ich finde, dieses Spektrum der Anbieter
haben Sie in Ihrem Antrag überhaupt nicht benannt. Sie müssten mal die Frage beantworten, mit wem Sie denn diese Qualitätskriterien erarbeiten wollen und wer denn Gegenstand Ihrer politischen Zielrichtung ist. Das fehlt leider in dem Antrag. Aus diesem Grund können wir dem auch nicht zustimmen. Und wir müssen uns natürlich auch nicht so einen Antrag vornehmen, um Dinge, die längst im Hochschulvertrag stehen, hier noch mal anbieten zu lassen.
Die Frage Qualität der dualen Studiengänge taucht immer wieder auf. Ich habe auch mit vielen Studierenden gesprochen, die sich wirklich allein gelassen fühlen, die bei den Arbeitgebern verheizt werden und keine Zeit fürs Lernen haben, die die Prüfung nicht vernünftig vorbereiten können, die überhaupt nicht erkennen können, dass das, was sie im Studium machen, irgendwas mit ihrem Praxisteil zu tun hat, wo einfach Arbeitgeber Fachkräfte binden und sagen: Du kriegst von uns Geld und du studierst. Wenn du deinen Abschluss hast, dann arbeitest du bei uns noch länger. – Das sind ja die Vereinbarungen, die da getroffen sind. Ich finde, wir sollten dringend über Qualitätskriterien sprechen. Da hat die CDU recht. Aber der richtige Ort dafür ist diese Kommission, die nach der Sommerpause ihre Arbeit aufnehmen und dann möglichst schnell Ergebnisse zeitigen soll.
Ganz wichtig ist ja, wir brauchen dann konkrete Vereinbarungen, und zwar mit den Anbietern von dualen Studiengängen, die daran interessiert sind, nämlich die seriöseren und natürlich unsere staatlichen Hochschulen. Und diese konkreten Vereinbarungen werden wir dann sicher auch irgendwann in der Hochschulgesetznovelle für die staatlichen Hochschulen festlegen. Das sollten wir schon machen. Und dann können wir den Studierenden in dieser Stadt, die dual studieren wollen, auch was Gutes tun. – Danke schön!
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, die AfD versucht, zwei Volksbegehren gegeneinander auszuspielen, und das gelingt ihr mehr schlecht als recht mit diesem Antrag, die Beuth-Hochschule nach Tempelhof zu bringen.
Das ist eine schlechte Ablenkung davon, dass sie der Beuth-Hochschule mit der Unterstützung des TegelVolksentscheids selbst mitten ins Gesicht getreten hat. So ist das von der Beuth-Hochschule auch aufgenommen worden. Das gilt übrigens auch für die anderen Parteien, die den Tegel-Volksentscheid unterstützt haben. Das war also kein besonderer Erfolg.
Warum die Beuth-Hochschule selbst unbedingt nach Tegel möchte, hat sie schon mehrfach deutlich gemacht. Zum einen ist Tegel für die Beuth-Hochschule durchgeplant, und das seit zehn Jahren. Darin steckt viel Planungsleistung. Zum anderen geht es ja darum, dass die Beuth-Hochschule Platz braucht, und zwar auch Fläche. Sie wollen mit ihren Fachbereichen Gartenbau, Landschaftsarchitektur, Energietechnik und Mobilität umziehen. Jeder kann sich ausrechnen, was es bedeutet, wenn man diese Fachbereiche irgendwo unterbringen will. Sie brauchen Freiflächen, große Hallen und möglicherweise Teststrecken. All dies war und ist in Tegel vorgesehen, und all dies kann man, das wissen Sie wahrscheinlich selbst, in Tempelhof überhaupt nicht machen.
Ja, das geht, wenn man das Tempelhof-Gesetz komplett ignoriert. – Jetzt komme ich zu meinem Eingangssatz: Sie spielen zwei Volksbegehren gegeneinander aus. Der Vorteil des Tempelhof-Volksbegehrens war, dass es ein Gesetzentwurf war. Dieser war ausgefeilt, ist von einer Mehrheit der Berlinerinnen und Berliner beschlossen worden, und er gilt. Wenn Sie sich einmal die einzelnen Paragrafen dieses Gesetzentwurfs ansehen, finden Sie den schönen § 8, der heißt: Verbote. Darunter steht auch das Verbot, bestehende Gebäude zu erweitern. Wenn man das, was Sie gerade vorgeschlagen haben, machen wollte, dann müsste man dieses von der Bevölkerung Berlins beschlossene Gesetz ändern. Das haben wir nicht vor, und ich glaube, das würden uns viele Berlinerinnen und Berliner, die damals dafür gestimmt haben, auch wirklich übel nehmen.
Für die Beuth-Hochschule ist aber noch etwas sehr wichtig: Sie möchte in Tegel in ein Umfeld kommen, in dem viel mehr passiert als nur dieser Campus. Von den 495 Hektar Fläche, die in Tegel zur Verfügung gestellt werden sollen, sind nur 39 Hektar für die Hochschule selbst vorgesehen. Der Rest geht in zwei Industrieparks, in die schon benannte Teststrecke für Mobilität, in KMU und Kleingewerbe und auch in Gründungszentren für Start-ups und ähnliche Firmen. All dies wäre in Tempelhof überhaupt nicht möglich, und das würde der BeuthHochschule als kreatives produktives Umfeld fehlen. Auch deswegen hängt die Beuth-Hochschule sehr an Tegel, was ich gut verstehen kann. Richtig ist: Wir müssen so schnell wie möglich den Flughafen BER in Gang bringen, wir müssen Tegel so schnell wie möglich schließen und die Beuth-Hochschule an den von ihr gewünschten Platz bringen. – Danke schön!
Ich will Ihre Gespräche nicht unterbrechen, liebe Kolleginnen und Kollegen!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Kollege Hausmann! Ich möchte meine Redezeit jetzt gar nicht damit verwenden, Ihre ganzen Halbwahrheiten zu widerlegen, weil es so viele am Stück waren. Sie haben das alles schön aufgezählt. Dazu ist mir die Zeit, ehrlich gesagt, ein bisschen zu schade. Ich würde etwas über Brain-City und die Stadt des Wissens sagen. Mit Wissen hatte Ihre Rede jetzt gerade leider nicht so viel zu tun. Was bedeutet eigentlich Stadt des Wissens? – Stadt des Wissens ist mehr als Wirtschaft. Stadt des Wissens heißt Kreativität, neue Wege, Austausch und Kommunikation, Digitalisierung, und Stadt des Wissens heißt auch Selbstbestimmung. Dahinter steht auch ein Strukturwandel. Berlin hat das größte Wirtschaftswachstum aller Bundesländer, aber dahinter steht eben nicht mehr das Wachstum klassischer industrieller Arbeitsplätze, wie wir leidvoll erfahren, sondern es sind neue Branchen, die hier Arbeitsplätze schaffen. Wir haben es mit einem umfassenden ökonomischen und gesellschaftlichen Strukturwandel zu tun, der gerade in den Metropolen die Wertschöpfung auf neue Füße stellt. Wissen ist dabei mehr denn je die Triebfeder der Veränderungen in Gesellschaft und Ökonomie, und damit steigt die Bedeutung von Qualifikation,
aber es steigt auch die Bedeutung von Wissenschaft und Forschung in dieser Stadt.
Diese Koalition setzt hier deswegen auch einen klaren Schwerpunkt. 2 Milliarden Euro werden allein im Einzelplan 03 für Wissenschaft und Forschung durch das Land Berlin aufgewendet. Berlin ist damit bundesweit Spitzenreiter in der Wissenschaftsfinanzierung gemessen am Bruttoinlandsprodukt.
Kein anderes Bundesland gibt mehr für das Wissen von morgen aus, und übrigens, wer es wissen möchte: Das Schlusslicht ist Bayern.
Manche Kolleginnen und Kollegin auch hier im Haus fragen sich, ob das viele Geld – ich sehe ein paar Haushälter hier sitzen – nicht in einem schwarzen Loch oder auch in einem hellen Elfenbeinturm versenkt wird. – Wer fragt? – Sie fragen, das sehe ich hier.
Nein, im Gegenteil! Die Wissenschaft, die Hochschulen, die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler dieser Stadt arbeiten in der Stadt und für die Stadt. So steigert Rot-Rot-Grün die Zahl der Studienplätze genau für die Bereiche, die der wachsenden Stadt dienen: an den Unis bei der Ausbildung von Lehrkräften, die wir verdoppeln. – Ich glaube, das sieht jeder ein. An den Fachhochschulen investieren wir in die Bereiche mit dem größten Personalmangel: Gesundheits- und Pflegeberufe, soziale und Erziehungsberufe, Verwaltung und Polizei. – Ich glaube, auch das sieht jeder ein.
Aber auch die Forschung findet nicht im luftleeren Raum statt, denn die Wissenschaftsfreiheit steht weltweit unter Druck. Bei der Einstein-Stiftung haben wir ein Förderprogramm aufgelegt, das sich explizit an diejenigen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler richtet, deren Arbeitsbedingungen sich wegen der politischen Lage in ihren Ländern verschlechtert, sei es Großbritannien wegen des Brexits, sei es die Türkei, seien es die USA. Berlin ist offen für offene Wissenschaft aus aller Welt, und wir laden Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die Zensur oder Verfolgung befürchten müssen, nach Berlin ein.
Aber wir wollen auch, dass Forschung die Fragen der wachsenden Stadt beantwortet. Wie kann man preiswert, aber ökologisch viele Wohnungen bauen? Wie erreicht man eine gute Pflege in einer multikulturellen Stadt? Wie kommen wir zu guter Luft, weniger Lärm und sauberem Wasser in Berlin? Wie können wir als Start-up-City und
(Dr. Hans-Christian Hausmann)
Dienstleistungsmetropole gute und sichere Arbeitsplätze schaffen? Die Antworten zu diesen und vielen weiteren Fragen können auch unsere Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler liefern. Ich weiß von vielen auch aus dem persönlichen Gespräch, dass sie gern mehr für ihre Stadt arbeiten und forschen würden.
Rot-Rot-Grün wird die Wissenschaft, Öffentlichkeit und Zivilgesellschaft daher an einen Tisch holen und gemeinsame Forschungsfragen erarbeiten, und ab 2020 wollen wir diese stadtbezogene Forschung auch über das Land Berlin noch mal gesondert fördern.
Zum Abschluss möchte ich noch etwas über E-Government und über offene Daten sagen. Wissen nützt nur dann allen, wenn es allen zur Verfügung steht.
In unserer Stadt und in unseren Verwaltungen schlummert ein riesengroßer Schatz aus Wissen, aus Daten. Zukünftig wird dieser Schatz mit der weiteren Digitalisierung der Akten in Ämtern und Behörden weiter stark anwachsen. Lassen Sie uns auch dieses Wissen in den Dienst der guten Entwicklung Berlins stellen! Lassen Sie uns eine Smart-City gestalten, die Daten und Wissen öffnet und zum Gemeingut macht! In unseren öffentlichen Unternehmen, bei Vivantes, der BVG, der BSR, in Bürger- und Jugendämtern, aber eben auch an den Hochschulen ist viel Wissen, sind viele Daten vorhanden, die es für die wachsende Stadt zu nutzen gilt. Geben wir den Menschen dieser Stadt dieses Wissen, diese Daten zurück! Auf in die Open-City! – Ich danke Ihnen!
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Lieber Kollege Trefzer! Sie haben das schon im Ausschuss gesagt, Sie seien die Partei der Hochschulautonomie, und legten direkt danach mit Anträgen und Beiträgen los, die einzelne Forschungsprojekte in unseren Berliner Hochschulen kritisierten, andere ganz abschaffen wollten. Sie haben kritisch bei der Genderforschung nachgefragt, und das soll alles weg, dabei sind das alles Dinge gewesen, die sich aus der Mitte der Berliner Wissenschaft entwickelt haben. Wer die Hochschulen so politisch beeinflussen und Dinge einfach abschaffen will, der nimmt Einfluss auf die Hochschulen, der beschädigt die Hochschulautonomie
und nicht der Berliner Senat und diese Koalition, die seit Jahrzehnten mittlerweile in einem sehr liberalen System den Hochschulen Globalhaushalte zur Verfügung stellen, über die wir auch heute reden. Man muss schon sagen, diese neuen Hochschulverträge mit ihrem 3,5-prozentigen Aufwuchs sind tatsächlich eine neue Zeitenwende. Wir haben immer übers Sparen an den Hochschulen geredet, wir reden jetzt darüber, die Hochschulen zu entwickeln, und sind damit bundesweit einmalig.
Wenn der CDU – das muss ich auch sagen – leider nichts anderes einfällt, als sich wegen des Botanischen Gartens, der übrigens in den Hochschulverträgen enthalten ist, hier zu enthalten, dann muss ich sagen: Das ist Klientelpolitik. Sie fallen so oft damit auf, sich für den Südwesten einzusetzen. Es wäre schön, wenn Sie sich mal für die Hochschulen der ganzen Stadt einsetzen.
Ich möchte noch mal ein besonderes Schlaglicht auf den Paradigmenwechsel beim Thema gute Arbeit in den Hochschulen werfen. Wir haben über 90 Prozent der Menschen, die als Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler an unseren Hochschulen angestellt sind, die befristet beschäftigt sind. Ja, das ist eine große Prekarität, wahrscheinlich der prekärste Bereich im öffentlichen Sektor in Berlin. Wir fangen jetzt mit einer Entfristungsquote von 35 Prozent an. Das ist ein Riesenfortschritt. Da müssen wir darauf gucken, dass die auch eingehalten wird.