auf das Kontrollverhalten der Polizei, Herr Dregger, das wissen Sie auch. Deswegen ist die Aufklärungsquote als solche nicht Ausweis von erfolgreicher Strafverfolgungspolitik.
Was ich als letztes sagen möchte: Aus ihren Anmerkungen spricht ja dann schon – Sie sagen es nicht zu deutlich –, dass Sie wenige Details kritisieren. Ich nehme das zum Anlass, um noch mal zu sagen, dass wir hier die größte Reform in der Innenpolitik seit mehr als 20 Jahren in einer rot-rot-grünen Konstellation, –
Das ist sowieso schon mein letzter Satz. – die jeden Tag von Ihnen irgendwie angezählt wird als links, polizeifreundlich usw., die größte Reform für die innere Sicherheit, für den Opferschutz, für den Schutz der Menschen in dieser Stadt hinlegen. Und das, Herr Kollege Dregger – das hat man aus ihren Redebeitrag gehört –, muss Sie auch tatsächlich verletzt haben, aber ich glaube, für die Menschen in der Stadt ist es ein gutes Ergebnis.
Herr Dregger, sobald das Pult desinfiziert ist, haben Sie die Möglichkeit der Erwiderung, keine Frage.
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Sehr geehrter Herr Kollege Lux! Wenn Sie sagen, das sei die größte Reform aller Zeiten,
das habe ich, glaube ich, heute schon bei dem Versammlungsfreiheitsgesetz gehört. Ich neige nicht zu diesen Übertreibungen,
nein! – und möglicherweise liegt es ja auch mal daran, dass wir hier als Opposition von Beginn an mit klaren Vorschlägen vorangegangen sind und den notwendigen parlamentarischen Druck erzeugt haben.
Das muss ja auch mal bei Ihnen irgendwann ankommen. Wenn Sie jetzt das Reförmchen vorlegen, dann bin ich dafür dankbar, und das habe ich ja zum Ausdruck gebracht.
Wenn Sie glauben, dass das, was Sie hier vorlegen, die Telefonüberwachung bei organisierter Kriminalität ermöglicht, dann stelle ich jetzt fest, dass Sie das wollen. Dann stimme ich dem zu, und dann werden wir in der Fachausschussberatung dafür sorgen, dass der Gesetzeswortlaut auch so gefasst wird, dass es funktioniert. Ich freue mich aber, dass Sie sich hier offenbar als Koalition zu diesem Ziel bekennen. Das werde ich jetzt deswegen auch für das Protokoll festhalten wollen.
Die StPO ist natürlich auch in Berlin anwendbar, Gott sei Dank, es ist nämlich Bundesrecht und nicht von Ihnen abhängig. Sie sieht eine große Reihe von Eingriffsmöglichkeiten vor, aber sie dient eben letztlich der Aufklärung bereits begangener Straftaten und nicht der Vermeidung, der Prävention oder der Verhinderung neu zu begehender Straftaten. Deswegen ist es erforderlich, dass wir ein starkes Landespolizeirecht besitzen. Der Reformbedarf ist immens. Das zeigt unser Gesetzentwurf, der Ihren nicht nur in Hinblick auf die Anzahl der Vorschläge, sondern auch der Ausarbeitung insgesamt bei Weitem übertrifft.
Sie wollen jetzt die Kriminalitätslage in Berlin mit einem Vergleich mit Frankfurt kleinreden. Ich weiß nicht, ob das eine große Auszeichnung ist, sich in Hinblick auf die Kriminalitätsrate mit Frankfurt zu vergleichen. Es ist mir aber auch egal. Lassen Sie uns uns doch darauf verständigen, dass es inakzeptabel ist, dass ein Großteil von Straftaten nicht verhindert oder nicht aufgeklärt werden kann, und erkennen wir doch die Realität, dass Berlin hier bereits seit Jahren am Ende im Vergleich aller Bundesländer steht. Das führt doch dazu, dass wir die Schlussfolgerung ziehen müssen, alles zu tun, um diese miserable Bilanz zu verbessern. Deswegen lassen Sie uns doch darüber sachlich, auch gern im Fachausschuss, beraten, was die richtigen Schritte sind. Wir kritisieren ja gar nicht, wenn Sie mal nach langer Zeit etwas machen wollen, sondern wir wollen es befördern und möglicherweise auch noch ein bisschen verbessern, damit das Ergebnis stimmt. – Vielen Dank!
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Meine Damen und Herren! Nach dieser Zwischenintervention und der Antwort des Kollegen Dregger bin ich ganz zuversichtlich, dass wir in dieser wichtigen Diskussion über das Polizeirecht auch im Ausschuss eine sachliche Debatte hinbekommen und dann um den besten Weg streiten. Bis jetzt sieht das gut aus, und wir werden alles tun, damit wir eine solche Debatte bekommen.
Ich möchte in aller Kürze in den fünf Minuten darstellen, dass uns einige Punkte in diesem Gesetz ganz besonders wichtig sind, dass aber auch der Gesamtentwurf und die Gesamtkomposition eine ausgewogene und vernünftige gesetzliche Regelung bedeuten, wie der Kollege Lux bereits begründet hat.
Es ist erstens wichtig, dass wir eine gezielte Weiterentwicklung des Terrorabwehrrechts vornehmen. Wir wissen, dass das nötig ist. Das haben wir im Untersuchungsausschuss festgestellt. Wir haben festgestellt, dass zum Beispiel bei der Telefonüberwachung die Berliner Behörden einen gewissen Zeitraum, bis nämlich die strafrechtlichen Ermittlungen aufgenommen wurden, keine Möglichkeit hatten zu gucken, wo der Amri denn steckt. Dann mussten sie noch in Nordrhein-Westfalen fragen und auch anderswo.
Eine Konsequenz aus dem Untersuchungsausschuss, ohne dem Bericht vorzugreifen, ist, dass wir diese Telefonüberwachung zur Gefahrenabwehr hier einführen und im Zusammenhang damit auch eine dezidierte Rechtsgrundlage schaffen, dass für die Standortermittlung die Telefongesellschaften verpflichtet sind, der Polizei Standortdaten zu liefern. Das muss man zusammen betrachten. Das führen wir ein, und das ist eine wichtige Neuerung, die nötig ist.
Wichtig ist, dass – das ist die Doppeltürtheorie – das, was im Bund an Verpflichtungen vorhanden ist für die Telefonunternehmen, dass die Polizei auf landesrechtlicher Ebene die Befugnis erhält, diese Daten auch abzugreifen und ihr die Arbeit damit zu erleichtern, auch in Berlin gilt. Das ist sehr wichtig.
Zweiter Punkt: Wir haben in dem Gesetzentwurf eine Definition terroristischer Straftaten vorgenommen. Das erleichtert die Anwendung zur Terrorabwehr, weil die Befugnisse entsprechend Bundesverfassungsgericht weitgehend sind, und wir brauchen diese weitgehenden Befugnisse, brauchen aber eine klare Definition, für welchen Bereich sie anwendbar sind. Die schreiben wir in das Gesetz hinein. Das ist für die Praxis sehr wichtig.
Dritter Punkt – das hat Kollege Lux schon erläutert: Es ist eben nicht auf Terror beschränkt, sondern die Nummer eins beschreibt ausdrücklich die organisierte Kriminalität. Wir sind uns in dem Ziel einig.
Abwehr einer dringenden Gefahr für den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes, oder für Leib, Leben oder Freiheit einer Person oder von Sachen von bedeutendem Wert … geboten ist.
Das sind Schutzgüter, die von organisierter Kriminalität angegriffen werden und die deswegen hier zur Anwendung kommen.
Nächster Punkt: Wir wollen, dass die Bodycams zur besseren Eigensicherung der Polizeikräfte im Vollzugsdienst eine gesicherte, präzise Rechtsgrundlage haben, und die führen wir ein. Das ist für alle Seiten von Vorteil. Es wird unheimlich viel fotografiert und jetzt bekommt die Polizei endlich die Rechtsgrundlage dafür, dass wir – um es ein bisschen martialisch zu sagen – Waffengleichheit haben oder zumindest die Möglichkeit, genauso wie andere auch, die Dinge zu dokumentieren. Dann wird die Beweiskraft für schwierige Sachverhalte erleichtert. Es hilft der Polizei, aber es hilft auch den Betroffenen von Einsätzen. Deshalb machen wir das.
Ein zweiter großer Komplex ist die Schaffung von präzisen Befugnissen zur Prävention und zwar nicht nur bei Terror, sondern auch bei anderen Deliktgruppen. Kollege Lux hat es angesprochen: Wir regeln die Gefährderansprache ausdrücklich, wir regeln den operativen Opferschutz für die Frage einer geänderten Identität zur Sicherung. Wir führen aber auch ausdrücklich das Sicherheitsgespräch ein, eine Konsequenz aufgrund von Vorfällen, sodass das Gesetz vorsieht, mögliche potenzielle Opfer einer Straftat sollen vorher durch ein Sicherheitsgespräch gewarnt werden können. Wir regeln die Meldeauflagen. Ein weiterer Punkt, um vorab Bedingungen zu schaffen, die es erleichtern, Gefährder aufzufinden.
Ein weiterer Punkt ist die Schließung von Lücken. Das ist noch nicht angesprochen worden, ist aber eine wichtige Sache, dass wir die Eilzuständigkeit für den Zoll bei der Verfolgung von organisierter Kriminalität, grenzüberschreitender Kriminalität, einführen. Das haben uns die Bundesleute empfohlen. Der Zoll verlangt es seit Langem. Dies entlastet die Polizei und stärkt die Möglichkeit für den Zoll, im Eilverfahren gegen grenzüberschreitende organisierte Kriminalität vorzugehen.
Wegen der Kürze der Zeit will ich nur auf zwei Punkte eingehen, Herr Kollege, die Sie kritisiert haben. Der eine ist die Schleierfahndung. Die haben wir in den Nullerjahren abgeschafft, weil wir gesagt haben: Diese Schleierfahndung als die ins Inland verlagerte Grenzkontrolle braucht Berlin nicht, weil alle Einfallstore, wenn man so will, gesichert sind, und die Flughäfen durch die Bundespolizei bearbeitet werden. Eine weitere Begründung für verdachtsunabhängige, anlasslose Kontrollen ist nicht gegeben, deswegen ist es zu Recht nicht nötig, dass man hier die Schleierfahndung einführt.
Nächster Punkt: Die elektronische Fußfessel, das haben Sie selbst, glaube ich, eingeräumt, verhindert keine terroristischen Anschläge
behaupten Sie gar nicht – und sie ist auch sonst von zweifelhaftem Wert. Ich glaube, dass auch die Polizei relativ gut damit leben kann, dass sie dieses Instrument nicht hat, sondern lieber gezielt und auch mit sonstigen nachrichtendienstlichen Mitteln, die jetzt möglich sind, gegen Gefährder vorgeht und dadurch Gefahrenabwehr betreiben kann. – Weitere Punkte, die Sie angesprochen haben – meine Redezeit ist zu Ende – müssen wir im Ausschuss besprechen. Ich bin aber sicher, dass wir hier einen konstruktiven Dialog haben werden und dieses wichtige Gesetz dann am Ende auf den Weg bringen können. – Vielen Dank!
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Meine sehr verehrten Damen und Herren Kollegen! Liebe Berlinerinnen und Berliner! Liebe Polizeivollzugsbeamte! Liebe Angestellte im gesamten Bereich der Berliner Polizei! – Vorab: Herr Zimmermann! Es wird Sie wundern: Ich muss Sie schon wieder loben. Sie haben nämlich gesagt, ein Gesetzentwurf kommt nach der Sommerpause, was das Allgemeine Sicherheits- und Ordnungsgesetz angeht.
Sie haben das angekündigt, nachdem die AfD und die CDU in den Jahren 2017 und 2018 umfangreiche Gesetzesänderungsanträge vorgelegt haben, das Ganze im Rahmen der Beratungen im Jahr 2018, vor knapp zwei Jahren. Ich kann Sie dennoch loben. Sie sind ein Politiker, der Wort hält. Gut war es in dem Fall, dass Sie das Jahr nicht genannt haben. Sie haben es nach der Sommerpause vorgelegt. Herzlichen Glückwunsch!
Wieder ein Gesetz, das eine grüne Handschrift trägt! Ich wünsche mir, dass möglichst viele Polizistinnen und Polizisten im Land Berlin die Begründungsrede des Kollegen Lux gehört haben. Nicht nur, dass man mit dem Landesantidiskriminierungsgesetz die Polizei in ihren Fähigkeiten beschneidet, nicht nur, dass wir im Rahmen eines Bürger- und Polizeibeauftragten Schwierigkeiten und bürokratische Hürden schaffen – nein, jetzt wird auch noch ins Allgemeine Sicherheits- und Ordnungsgesetz eingegriffen, in einer Art und Weise, zu der ich sagen muss: Ja, Herr Lux, Sie haben in der Innenausschussberatung zum Bürgerbeauftragten gesagt, die rot-rot-grüne Koalition könne und müsse jetzt auch Gesetze vorlegen, die Zumutungen beinhalten. Das machen Sie reichlich, aber Sie machen nichts, was der inneren Sicherheit dieser Stadt hilfreich wäre. Nein, Sie machen genau das Gegen
Das Bundesland Berlin, unsere Hauptstadt, hat neben dem Bundesland Bremen bis heute das schwächste Polizeigesetz in ganz Deutschland. Diverse Maßnahmen sind zwingend notwendig, und wir haben sie eingebracht und begründet. Nehmen wir das Beispiel Schleierfahndung, das der Herr Kollege Zimmermann gerade als abwegig abgetan hat – es sei nicht notwendig! – Herr Kollege Zimmermann! Neben Bremen und Nordrhein-Westfalen ist Berlin auch die Hauptstadt der organisierten Kriminalität. Eine anlasslose Kontrolle von Personen hat nicht nur etwas mit überschreitendem Grenzverkehr zu tun. Nein, dies ist auch ein gezieltes Maßnahmenkonstrukt, um organisierter Kriminalität präventiv Herr zu werden.
Wenn ich mir überlege, wie die Argumentation der Zwischenintervention von Herrn Lux war: Bei Begehung einer Straftat kommt ja dann die Strafprozessordnung zum Tragen. – Das Allgemeine Sicherheits- und Ordnungsgesetz – neben dem Gesetz über den unmittelbaren Zwang – dient der Verhinderung von Straftaten. Das ist unsere Aufgabe und nicht nur später die Strafverfolgung. Hier müssen wir den Hebel ansetzen.