Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Herr Innensenator! Macht Ihnen aber nicht die Zahl der Islamisten, die jubelnd durch diese Stadt gezogen sind, Sorgen? Sie haben den Hermannplatz vergessen, wo ich zufälligerweise vorbeigekommen bin und wo man wirklich mit Abscheu erleben musste, welcher Jubel dort war. Deshalb noch einmal meine Frage: Macht Ihnen die Anzahl der Islamisten in dieser Stadt, die ganz offen ihre Gesinnung hier zur Schau stellen, nicht Sorgen? Und wie gehen Sie mit diesen Kreisen in dieser Stadt jetzt um?
Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Wansner! Ich habe eben zwanzig Minuten zu diesem Thema gesprochen.
[Vereinzelter Beifall bei der SPD, der LINKEN und den GRÜNEN – Kurt Wansner (CDU): Aber nicht darüber!]
Dann hat für die Linksfraktion die Kollegin Fuchs die Gelegenheit zur nächsten Frage. – Bitte schön!
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Meine Frage: Welche Maßnahmen plant der Senat angesichts der ausgelaufenen Unterstützung im Rahmen des Krankenhausentlastungsgesetzes ab dem 30. 10., um die Krankenhäuser bei der Bewältigung des Patientenaufkommens unter Infektionsschutzbedingungen zu unterstützen?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete Fuchs! Meine Damen und Herren! Seit Beginn dieser Pandemie ist unser Gesundheitssystem sehr beansprucht; natürlich auch unser öffentlicher Gesundheitsdienst, die niedergelassenen Ärzte, aber vor allem sind die Krankenhäuser sehr belastet. Wir haben in der ersten Welle dieser Pandemie erlebt, dass unsere Krankenhäuser durchaus leistungsfähig waren und unsere Patientinnen und Patienten sehr gut behandeln konnten. Wir haben ja deutschlandweit eine Strategie gehabt, dass wir den Krankenhäusern gesagt haben: Haltet eure Betten für mögliche Co
vid-19-Patienten frei. – Diese Pandemie hat gezeigt, dass das Vorhalten von Kapazitäten für eine Versorgung sehr wichtig ist, weil wir einfach nicht vorausschauen können, wann welche Patientinnen und Patienten zusätzlich durch diese Pandemie versorgt werden müssen.
Ich will aber, bevor ich zu Ihrer Frage ganz speziell komme, sagen, dass unsere Berliner Krankenhäuser das in der ersten Phase sehr gut hinbekommen haben, in sehr kurzer Zeit freigehaltene Betten bereitzustellen und alle Patientinnen und Patienten zu sichern. Ich habe im Sommer eine Tour gemacht, habe mir das auch vor Ort angeschaut. Ich muss an dieser Stelle sagen, auch jetzt, in dieser Stunde, leisten unsere Berliner Krankenhäuser eine hervorragende Arbeit in der Versorgung von Covid-19Patientinnen und -Patienten, aber auch darüber hinaus bei allen Patienten. Ich denke, man kann da wirklich auch mal danke sagen, denn wir haben bisher 2 500 Covid-19Patienten hervorragend behandelt.
Vielen Dank an die Ärztinnen und Ärzte, die Pflegekräfte, die tagtäglich mit dieser Last ganz gut klarkommen.
Wir haben in dieser Zeit, in der wir den Krankenhäusern gesagt haben, ihr müsst freie Betten vorhalten, ja auch bundesweit eine Finanzierung gehabt – das ist genau Ihre Frage –, die sogenannten Freihaltepauschalen. Das heißt, je nach Krankenhaustyp gab es zwischen 260 und 760 Euro pro Bett, das freigehalten worden ist. Wir haben in Berlin diese Freihaltepauschalen sehr schnell an die Krankenhäuser ausgezahlt; das waren Bundesmittel. In Summe, inklusive der Investitionen für zusätzliche Intensivbetten, sind 400 Millionen Euro in die Berliner Krankenhäuser als Unterstützung für diese Situation geflossen.
Nun hat sich die Finanzierung auf Bundesebene geändert. Diese Freihaltepauschalen gibt es seit dem 1. 10. in der Form nicht mehr. Mit dem Krankenhauszukunftsgesetz ist jetzt für die Finanzierung der Krankenhäuser ein neuer Mechanismus eingeführt worden. Er sieht vor, dass die Ertragsbudgets, die Erlösbudgets, von 2019 gesichert werden. Aber auch was die coronabedingten Mehrkosten angeht, soll das mit den Vertragspartnern, mit den Kassen, ausgeglichen werden.
Also wenn Sie mich fragen, ist das nicht ausreichend. Wir brauchen jetzt in dieser Zeit, wo wir den Krankenhäusern in Berlin wieder erhöhte Vorgaben machen, was ihre Freihaltungen angeht, dringend eine Finanzierung von der Bundesebene. Deswegen bin ich im Rahmen der Gesundheitsministerkonferenz aktiv geworden. Der Regierende Bürgermeister berichtet, dass das auch bei der MPK ein Thema ist. Auch im Bundesrat wird es sicher eine Rolle spielen, dass wir sagen, diese Freihaltepauschalen muss es auch jetzt wieder geben, in dieser Situation, wo wir den Krankenhäusern ganz klar sagen: Haltet mehr Kapazitäten frei. – Denn jedes Bett, das frei ist und für mög
liche Patienten Vorsorge ist, heißt ja für die Krankenhäuser auch Erlösausfälle. Das heißt, wir sind aktiv. Wir sagen: Das, was jetzt geregelt ist, reicht uns nicht. Wir brauchen wieder Freihaltepauschalen.
Was haben wir in Berlin gemacht? – Wir haben die Vorgaben für die Krankenhäuser aufgrund der pandemischen Entwicklung angepasst. Wir hatten seit der ersten Welle eine Vorgabe von 10 Prozent freier Kapazitäten für Covid-19-Patienten. Wir sind jetzt aufgrund der pandemischen Entwicklung auf 25 Prozent hochgegangen. Und per Rechtsverordnung, die ab Samstag gelten wird, sagen wir den Krankenhäusern auch ganz klar, dass sie planbare Operationen und Aufnahmen verschieben sollen. In dieser Rechtsverordnung ist aber auch ganz klar definiert, dass medizinisch erforderliche Operationen und Eingriffe selbstverständlich weiterhin stattfinden sollen. Das sind die Notfälle. Das sind natürlich lebenserhaltende Fälle. Das sind auch, was die Funktionsfähigkeit angeht, solche Operationen, aber auch, was Lebensqualitätseinschränkungen angeht. Um all das zu verhindern, können oder müssen nach wie vor Eingriffe und Operationen möglich sein. Aber alles, was medizinisch nicht erforderlich und planbar und verschiebbar ist, soll ab Samstag verschoben werden, damit wir Kapazitäten freihalten können.
Denn seit Ende September stellen wir fest, dass wir sowohl bei den normalen Betten einen Zuwachs von über 500 Patientinnen und Patienten haben, die an Covid-19 erkrankt sind, als auch bei den Intensivbetten, wo wir über 200 mehr haben. Wir sehen bundesweit, aber auch in Berlin, dass mit steigenden Infektionszahlen auch die Betten stärker beansprucht werden, nicht nur Intensivbetten, auch Normalbetten. Wir reagieren darauf. Wir sind sehr eng abgestimmt mit der gesamten Berliner Krankenhauslandschaft, aber am Ende wissen wir nicht, wie die Inanspruchnahme sein wird, ob unser gemeinsam verabredeter Lockdown zwei wirkt, dass die Infektionszahlen dann nicht mehr so stark steigen und es damit weniger Bedarf an Intensivbetten gibt, denn das wäre tatsächlich das, was uns wirklich helfen würde. Aber wenn sich die pandemische Lage ernsthaft weiter so entwickelt wie bisher, müssen wir mit mehr Inanspruchnahme rechnen. Wir sind mit der Berliner Krankenhauslandschaft gut vorbereitet.
Vielen Dank, Frau Senatorin, für die Antwort! Sie haben es angesprochen. Es wird hervorragende Arbeit in den Krankenhäusern geleistet. Es ist, wenn wir der Realität ins Auge schauen, schon jetzt so, dass bereits geplante Operationen nicht durchgeführt werden können. Ich danke Ihnen, dass Sie sich auf Bundesebene für die Kran
kenhäuser einsetzen. Meine Frage noch mal konkret: Was tut Berlin für unsere Krankenhäuser? Inwieweit gibt es Absprachen in Berlin, um hier die Krankenhäuser vor möglichen Risiken zu schützen, dass Kosten nicht mehr erbracht werden können?
Die Finanzierung der Krankenhausleistungen ist bundesweit geregelt. Berlin erhöht die eigenen Investitionsmittel. Das ist das, wo wir direkt zuständig sind. Wir haben gemeinsam im Parlament die Investitionspauschalen für die Krankenhäuser deutlich erhöht, von 80 auf bis zu 250 Millionen Euro. Das hilft in der Pandemie den Krankenhäusern auf jeden Fall.
Darüber hinaus haben wir den Krankenhäusern Schutzkleidung zur Verfügung gestellt, das war in der ersten Phase der Pandemie ein ganz großes Problem, für die Sicherheit der Beschäftigten, aber auch für die Sicherheit der Patientinnen und Patienten. Da ist Berlin in Vorleistung gegangen. Wir haben die gesamte Krankenhauslandschaft mit Schutzkleidung beliefert.
Eine zweite große Maßnahme war die Finanzierung von Beatmungsgeräten. Über 28 Millionen Euro hat Berlin zur Verfügung gestellt, dass die Berliner Krankenhäuser, und zwar schon sehr frühzeitig, Beatmungsgeräte bestellt haben. Das heißt, neben der Hilfe vom Bund ist Berlin unterstützend, auch finanziell, dabei gewesen, und das werden wir auch in Zukunft machen, wenn sich Bedarfe hieraus ergeben. Aber noch mal: Für die Finanzierung der freizuhaltenden Betten ist der Bund zuständig, und wir sind als Berliner Senat aktiv, dass der Bund wieder solche Freihaltepauschalen einführt. Das würde tatsächlich der Berliner Krankenhauslandschaft, was vor allem die Liquiditätssicherheit für 2020 angeht, auf jeden Fall helfen.
Vielen Dank, Frau Senatorin! – Die zweite Nachfrage geht an den fraktionslosen Abgeordneten Luthe. – Bitte schön!
Herzlichen Dank! – Frau Senatorin! Sie haben gerade angesprochen, dass die Mittel für die Krankenhäuser auf 250 Millionen Euro für Investitionen erhöht wurden. Können Sie kurz noch einmal erläutern, ob es zutrifft, dass die Krankenhäuser 2017 in Berlin einen Bedarf von 2,1 Milliarden Euro angemeldet haben und für das Jahr 2019, den Doppelhaushalt, 3,5 Milliarden Euro, und die Leistungsfähigkeit insbesondere deshalb eingeschränkt
ist, weil der Senat nicht die finanziellen Mittel zur Verfügung gestellt hat, die die Krankenhäuser brauchen?
Das Wort „angemeldet“ passt nicht zu unserer Finanzierungssystematik. Berlin hat eine pauschale Finanzierung für die Krankenhäuser, das heißt, wir haben im Haushalt zur Verfügung stehende Mittel. Die werden je nach Leistungserbringung auf die Krankenhäuser aufgeteilt. Es gibt eine Zuteilung, also es gibt kein Antragswesen, so wie Sie das gerade formuliert haben. Das muss ich leider korrigieren.
Wir haben einen Krankenhausinvestitionsplan über zehn Jahre erhöhte Investitionspauschalen im Berliner Senat aufgestellt, und das kommt dem gesamten Bedarf sehr nahe. Das, was Sie gerade gesagt haben, ist tatsächlich noch aus der letzten Legislatur, wo in dem großen Berliner Haushalt nur 79 Millionen Euro für alle Krankenhäuser standen. Das haben wir geändert. Sie wissen auch, dass im Rahmen von SIWA die Krankenhausinvestitionen ein Schwerpunkt sind, und es gibt auch Bundesmittel über Strukturfondsmittel, die das Land Berlin auch kofinanziert. Wenn man alles zusammennimmt, decken wir inzwischen diesen Bedarf, der durchaus sehr hoch ist. Deswegen bekommen wir inzwischen auch Lob von der Berliner Krankenhausgesellschaft, was nicht selbstverständlich ist, dass wir tatsächlich diesen hohen Bedarf inzwischen mit unseren Finanzierungsmöglichkeiten perspektivisch über zehn Jahre abdecken können. Ich denke, diese Trendwende, die der Berliner Senat bei den Krankenhausinvestitionen am Anfang der Koalition angesagt hat, haben wir umgesetzt. Im Gegenteil: Wir finanzieren deutlich mehr, als wir uns vorgenommen hatten, und diese Trendwende ist gut für die Berliner Krankenhauslandschaft.
Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grüne hat jetzt die Kollegin Tomiak Gelegenheit, die nächste Frage zu stellen. – Bitte schön!
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Wie wird bei zukünftigen Einsatzplanungen im Kontext von Demos von Coronamaßnahmengegnern sichergestellt, dass Demonstrationen, die die Auflagen nicht erfüllen und deren Missach
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Abgeordnete Tomiak! Wie Sie wissen, beurteilt die Versammlungsbehörde der Berliner Polizei solche Anmeldungen durchaus kritisch. Wir haben gerade mit der letzten Infektionsschutzverordnung des Senats festgelegt, dass Versammlungen ab 20 Personen im Freibereich einen Mund-Nasen-Schutz tragen müssen. Diese Auflage wird streng kontrolliert.
Wir haben im Senat, um das noch einmal zu sagen, auch die Frage erwogen, oder ich habe zumindest die Frage erwogen, ob man für den Zeitraum einer verschärften Infektionsschutzverordnung im November die Versammlungsrechte einschränkt. Wir haben uns bewusst dagegen entschieden. Wir sagen, dass wir im politischen Dialog bleiben müssen, dass die Einschränkung der Grundrechte an dieser Stelle unangemessen wäre. Das bringt uns natürlich aber in die Situation, dass wir einen Umgang mit Demonstrationsanmeldungen finden müssen, die gezielt gegen die Regeln der Infektionsschutzverordnung verstoßen wollen.
Die Berliner Polizei – ich habe das vor Kurzem im Interview mit der „Morgenpost“ gesagt – ist sehr erfahren im Umgang mit Demonstrationen, auch mit gewalttätigen Demonstrationen. Das meint damit Steineschmeißer beispielsweise oder Leute, die sich vermummen oder Nebeltöpfe zünden und Ähnliches.
Wir haben aber die Situation, dass bei den Anti-CoronaDemonstrationen das Spektrum durchaus heterogen ist, dass da auch Familien mit Kindern im Bollerwagen unterwegs sind, und das ist schon eine Herausforderung für die Berliner Polizei. Wenn, wie gerade am 25. Oktober bei der Demonstration, eine 47 Jahre alte Frau auf einen Polizisten zukommt, ein ganz normales Kleid anhat, ihn aber dann plötzlich in die Hand beißt
und ihn entsprechend attackiert, ist das eine Herausforderung für die Berliner Polizei, die einen Umgang dafür finden muss.
Ich werde immer wieder gefragt: Jetzt müsste man eigentlich mal härter durchgreifen, Wasserwerfer auffahren lassen und Ähnliches. Wer das fordert – ich nenne nur die verschiedenen Diskussionsebenen, die es da gibt –, muss
sich im Klaren sein, welche Bilder das gibt. Ich glaube, dass wir bei der Herausforderung, die wir im Zusammenhang mit der Pandemie zu bewältigen haben, vor allem den Dialog suchen müssen. Der Dialog darf nicht abreißen, und das wird ein Punkt sein. Diesen Zusammenhalt in der Gesellschaft werden wir nicht allein über Repressionen, über den Einsatz von Polizei herstellen können, sondern wir müssen im Dialog bleiben. Deshalb: Ja, das ist eine schwierige Frage. Wir setzen diese Auflagen durch, aber das entscheidet jeweils die Polizeiführung vor Ort, was angemessen ist, weil wir den Grundsatz der Deradikalisierung, den wir auch ins Versammlungsfreiheitsgesetz reinschreiben wollen, auch bei Demonstrationen beachten müssen, deren Inhalt uns nicht gefällt.
Vielen Dank, Herr Senator! – Dann geht die erste Nachfrage an die Abgeordnete Tomiak. – Bitte schön!