Es ist richtig, dass die Strukturentscheidung jetzt getroffen wird. Das ist ein wichtiger Schritt für die Zukunft der S-Bahn. Wir sind als FDP-Fraktion da grundsätzlich mit im Boot, aber über den Wirtschaftsplan und die Details der Ausgestaltung werden wir mit Ihnen noch diskutieren. Darauf freue ich mich. – Vielen Dank!
Vielen Dank! – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Vorgeschlagen wird die Überweisung der Gesetzesvorlage an den Ausschuss für Umwelt, Verkehr, Klimaschutz sowie an den Hauptausschuss. Widerspruch hierzu höre ich nicht. Dann verfahren wir so.
Beschlussempfehlung des Ausschusses für Verfassungs- und Rechtsangelegenheiten, Geschäftsordnung, Verbraucherschutz, Antidiskriminierung vom 18. November 2020 Drucksache 18/3135
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Vor beinahe zehn Monaten hat der Senat einschneidende Rechtsverordnungen im Kampf gegen die vermeintliche Coronapandemie erlassen. Am 14. März 2020 wurde die erste Verordnung erlassen. Doch schon damals machte dieses Parlament deutlich, dass die Entscheidung über schwerwiegende Grundrechtseingriffe stets einer kontinuierlichen Kontrolle des Parlaments bedarf.
Es folgten diverse Änderungsverordnungen. Wir sind derzeit bei über 27 Verordnungen angelangt. Lange Zeit wurde es versäumt, diese Verordnungen dem Parlament rechtzeitig vorzulegen. Den zuständigen Fachausschüssen war es in den meisten Fällen kaum möglich, zeitgerecht eine Überprüfung vorzunehmen und Änderungen oder eine Ersetzung der Verordnungen im Parlament zu beantragen. „Zur Kenntnisnahme“ lautete bei fast allen Verordnungen die Entscheidung des Parlaments: ein Armutszeugnis.
Die Schnelllebigkeit der Rechtsverordnungen hat in der parlamentarischen Praxis gezeigt, dass die Überweisung der Rechtsverordnungen in die Fachausschüsse ein untaugliches Mittel zu der Überprüfung darstellt, denn die Fachausschüsse müssen sich neben diesen Verordnungen auch mit dem Tagesgeschäft befassen. Meist erfolgte nicht mal die Befassung mit diesen Verordnungen. Hierauf zielt nun unser eingebrachter Antrag – auf einen
Sonderausschuss. Dieser soll sich ausschließlich mit den Covid-19-Rechtsverordnungen befassen und dem Parlament durch eine zeitnahe Bearbeitung eine Empfehlung zur Beschlussfassung vorlegen können. Er soll auch flexibel tagen. Es ist längst überfällig, diese Entscheidungen und die Debatte über die Maßnahmen in die Hände der gewählten Volksvertreter zu legen und sie nicht einem der Verfassung fremden Zentralkomitee aus Kanzlerin und Ministerpräsidenten zu überlassen.
Denn diese haben in ihrer Selbstermächtigung mittlerweile Allmachtsfantasien entwickelt und jedes Maß und Mitte verloren. Auch das unsägliche Dritte Gesetz zum Bevölkerungsschutz, welches durch den Bundestag verabschiedet wurde, um die Maßnahmen nachträglich zu legitimieren, verschärft diese Problematik nur noch. Dies erinnert vielleicht nicht unmittelbar an ein Ermächtigungsgesetz, aber doch an die Weimarer Präsidialkabinette. Eine Grundrechtsabwägung findet nicht mehr statt. Das Grundrecht auf Gesundheit und Leben wird zu einem Supergrundrecht erhoben, bei dem alle anderen Grundrechte zurückzustehen haben. Die Freizügigkeit, sich im Bundesgebiet frei zu bewegen – ausgesetzt. Die Versammlungsfreiheit, ohne zahlenmäßige Beschränkung gegen die Maßnahmen der Regierung zu protestieren – ausgesetzt. Die Berufsfreiheit für Gastronomen, Künstler, Sportstättenbetreiber, Schausteller und viele mehr – ausgesetzt. Das Grundrecht auf Familie, Angehörige besuchen zu können – ausgesetzt. Gleichheit vor dem Gesetz bedeutet: keine Ungleichbehandlung von wesentlich Gleichem. Erste Bundesliga darf spielen, Regionalliga nicht – ausgesetzt. Unverletzlichkeit der Wohnung: Wenn man mehr Besuch empfängt als von den Verordnungen vorgesehen – ausgesetzt. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung – ausgesetzt. Das Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit – ausgesetzt. Kurz: Das Grundgesetz wurde ausgesetzt.
Ein Regieren per Verordnung ist eine demokratische Zumutung, und je länger dieser Zustand andauert, umso größer der Schaden für unseren freiheitlich
demokratischen Rechtsstaat. Mein Appell geht daher an sämtliche gewählte Volksvertreter in diesem Parlament, unabhängig von der Parteifarbe: Lassen Sie uns gemeinsam dieser Regierung endlich ihre Grenzen aufzeigen! Lassen Sie uns im Parlament darüber streiten, auf welche Wissenschaftler und Experten man hören sollte! Lassen Sie uns im Parlament über die vielen Schicksalsschläge von selbstständigen Unternehmern, Künstlern und Angestellten reden, die nicht wissen, wie sie ihre Familien ernähren sollen, weil sie seit Monaten nur eingeschränkt oder gar nicht mehr arbeiten dürfen, weil sie nicht als systemrelevant betrachtet werden! Lassen Sie uns über die Jugend in diesem Land reden, die unbeschwert durch die Welt gehen möchte und sich von Corona zurecht nicht bedroht fühlt! Lassen Sie uns über die Alten, Schwachen und Kranken reden, wie wir sie schützen können, ohne ihnen zeitgleich jeden sozialen Kontakt zu verwehren!
Vielen Dank! – Ich habe zwei Sachen noch nicht verstanden. Das eine ist: Sie hätten das doch alles schon tun können, was Sie sagen. Dazu hätte es z. B. Anträge Ihrer Fraktion bedurft, um etwas zu ändern, was die Verordnungen angeht, und sie nicht nur zur Kenntnis zu nehmen. Warum ist das bislang nicht erfolgt? All das hätte ja geschehen können. Wieso braucht es da noch den Ausschuss? Dazu haben Sie noch gar nichts gesagt, sondern allgemein über Corona gesprochen. Das ist für mich nicht verständlich, warum es den Antrag braucht.
Herr Kollege! Ich sehe Ihnen das mal nach, dass Sie nicht mitbekommen haben, dass wir im Sonderplenum am 1. November, als der kurze leichte Lockdown, der angeblich nur vier Wochen dauern sollte, Änderungsanträge zur Rechtsverordnung eingereicht und die im Parlament sofort abgestimmt haben. Ich sehe Ihnen auch nach, dass Sie nicht wissen, dass wir als AfD-Fraktion im Rechtsausschuss vor einigen Monaten ebenfalls Änderungsanträge gestellt haben, die Sie aber abgelehnt haben.
Unabhängig davon, sehe ich da vor allen Dingen, dass die anderen Fraktionen bisher fast gar keine Änderungsanträge zu den Rechtsverordnungen gestellt haben, die CDU nicht einen einzigen. Das muss man sich mal vorstellen, das ist die Opposition hier in diesem Haus. Das ist wirklich eine Schande.
Deswegen lassen Sie uns durch einen Sonderausschuss die Arbeit fokussieren, lassen Sie uns Akzeptanz und demokratische Legitimation für die Maßnahmen erreichen, denn andernfalls driften wir in ein autoritär geführtes Verordnungsregime, das den Menschen jegliche Lebensfreude und Perspektive nimmt und dessen Folgen viel vernichtender sein können als das Virus selbst.
Wenn der Kollege der Fraktion der Grünen das nicht mitbekommen hat, dass die entsprechenden Änderungsanträge im Rechtsausschuss gestellt worden sind, dann ist das natürlich seine Sache. – Herr Kollege Vallendar! Stimmen Sie mir zu oder haben Sie denselben Eindruck wie ich, dass sämtliche Mitteilungen – zur Kenntnisnahme –, sämtliche Eindämmungsvorordnungen, was zum Beispiel den Innenausschuss anging, dieser überhaupt nicht willens war, sie zu debattieren, sondern wirklich nur zur Kenntnis zu nehmen, optimalerweise in einem Wisch abzustimmen, sodass das Parlament gar nicht beteiligt werden sollte?
Der einzige Ausschuss, dem ich auch angehöre, der sich zweimal mit den Rechtsverordnungen befasst hatte, war der Rechtsausschuss. Er hat darüber mal debattiert.
Einmal gab es auch eine leichte Änderung, die die Koalition hinsichtlich Religionsstätten und Versammlungen eingebracht hat. Das ist vollkommen richtig, aber bei 27 Verordnungen in über einem Jahr ist das wirklich ein Armutszeugnis. Wir als Parlament müssen uns doch selbst die Frage stellen: Wer regiert uns eigentlich? – Ja, die Regierung! Und kontrollieren wir sie im Moment? – Im Moment kontrollieren wir sie nicht. Das ist schlicht und einfach der Fall.
Deswegen sage ich: Lassen Sie uns bitte den Weg der Freiheit wählen, lassen Sie uns einen Sonderausschuss einsetzen! – Vielen herzlichen Dank!
Ich danke Ihnen ganz herzlich, Frau Präsidentin! – Sehr geehrter Kollege Vallendar! Ich weiß nicht, was Sie genommen haben. Sie sollten auf jeden Fall weniger davon nehmen. Ich bin kein Arzt, aber das klang nicht gesund, was Sie hier erzählt haben.
Sie wollen einen Sonderausschuss einrichten. – Jetzt rede ich hier vorne, und Sie hören schön zu wie beim letzten Mal ebenfalls! Ich mache es hier anders als die Kollegin Schmidt, ich fordere Sie nicht auf, sich hier neben mich zu stellen, weil ich das nicht möchte.
Sie wollen einen Sonderausschuss. Wir haben darüber schon im Rechtsausschuss miteinander diskutiert. Vier Gründe, warum der abzulehnen ist – erstens: Mich verwundert ja schon ganz erheblich, dass diejenigen, die Corona leugnen, sich hinstellen und einen Coronaausschuss haben wollen. Was denn nun? Gibt es nun Corona oder kein Corona? Worüber wollen wir in diesem Sonderausschuss miteinander reden?
Zweite Anmerkung: Sie haben es vielleicht noch nicht mitbekommen, weil Sie mit anderen Dingen befasst sind, die parlamentarischen Beratungen finden im Parlament statt, und zwar hier in diesem Plenum, und die parlamentarischen Beratungen finden in den entsprechenden Ausschüssen statt, so wie es in den vergangenen neun Monaten eben war. Der Kollege Walter hat hier die Frage zutreffend angesprochen: Wann haben Sie das hier jemals auf die Tagesordnung gesetzt, über die Coronaverordnungen reden zu wollen? Dankenswerterweise, Frau Präsidentin, haben Sie ein hervorragendes Suchsystem eingerichtet, und wenn man in der Parlamentsdokumentation nach Corona und AfD googelt, dann findet man u. a. diesen Antrag vom 26. Oktober. Der ist in der Parlamentsdokumentation vom 20. Oktober gelistet.
In der Tat, die AfD hat nicht gelogen, die hat tatsächlich einen Antrag zur Änderung der Zehnten Verordnung eingereicht. Was glauben Sie eigentlich, wann das gewesen ist? – Am 30. Oktober, sieben Tage, nachdem Sie diesen Sonderausschuss gefordert haben, weil Sie selber gemerkt haben, dass es ziemlich schwachsinnig ist, hier einen Sonderausschuss zu fordern und dieses Thema bisher niemals aufgerufen zu haben.