Sebastian Walter
Appearances
18/7
18/8
18/11
18/13
18/18
18/22
18/26
18/29
18/35
18/38
18/39
18/40
18/43
18/44
18/46
18/48
18/51
18/55
18/59
18/60
18/61
18/62
18/66
18/68
18/70
18/71
18/76
18/78
18/83
Last Statements
Vielen Dank! – Nachdem die Gleichstellungsverwaltung die im Senatsentwurf für den Doppelhaushalt 2022/2023 bei den Frauen- und Gleichstellungsprojekten beschlossenen Kürzungen gegenüber den Zuwendungsträgern schriftlich für nichtig erklärt hat, frage ich: Was bedeutet das für die Betroffenen konkret? Können die betroffenen Träger darauf zählen, dass Anträge für Zuwendungen in Höhe der bisherigen Fördermittel für den Zeitraum ab dem 1. Januar 2022 bewilligt werden, wenn auch übergangsweise bzw. unter den Bedingungen der vorläufigen Haushaltswirtschaft?
Vielen Dank! – Danke auch für die Information! – Bei anderen Senatsverwaltungen gibt es schon Informationen über die vorläufige Haushaltswirtschaft und was das dann auch für vorläufige Zuwendungsbescheide für das kommende Jahr bedeutet. Wenn Sie das noch mal intern geprüft haben, können Sie uns zusagen, dass Sie dann die Projekte über den neuen Stand und auch über die Anträge für das kommenden Jahr, zumindest für das erste Halbjahr, bis das Parlament den neuen Haushalt beschließen wird, noch mal informieren, wie unter diesen Bedingungen Anträge gestellt und möglicherweise die, die jetzt im Senatsentwurf gekürzt werden sollen, überbrückt werden können, bis das neue Parlament den Haushalt beschließen wird?
Vielen Dank! – Ich frage: Was unternimmt der Senat derzeit, um die dringend erforderlichen alternativen Standorte für die Jugendeinrichtungen Potse und Drugstore zeitnah zu realisieren?
Vielen Dank! – Angesichts Ihrer Bemühungen erscheint die durch den zuständigen Stadtrat angestrebte Räumung unverständlich. Welche Anstrengung gibt es, die beauftragte Räumung des Jugendzentrums Potse am 19. Mai noch abzuwenden, wie wir uns das hier sicherlich alle wünschen?
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen!
Kein Politikfeld ist geschlechtsneutral. Das ist eigentlich eine selbstverständliche Feststellung, aber manche Bereiche verschließen sich dieser Erkenntnis mehr als andere. Hierzu gehört leider auch noch die Finanzpolitik.
Mit diesen Sätzen zitiere ich die Abgeordnete der SPD Ulrike Neumann, mit der sie die Einführung von GenderBudgeting hier in diesem Hause an dieser Stelle im Jahr 2002 begründet hat. Vieles ist seitdem an Gutem passiert, doch diese Erkenntnis von damals, die ich soeben formuliert habe, ist teilweise noch immer erschreckend aktuell.
Berlin hat Anfang der Zweitausenderjahre mit der Implementierung von Gender-Budgeting eine bundesweite Pionierrolle eingenommen. Mit dem vorliegenden Antrag wollen wir, dass Berlin genau daran wieder anknüpft. Wir wollen, dass Berlin dem Gender-Budgeting-Ansatz neuen Schwung verleiht, ihn ausweitet, weiterentwickelt und damit erneut bundesweit Vorreiterin wird.
Damals wie heute gilt, dass wir anerkennen müssen, dass unser Landeshaushalt und unsere Bezirkshaushalte nicht geschlechtsneutral sind. Gender-Budgeting ist aber hier das starke Instrument, um unsere Haushalte von der Aufstellung bis zur Steuerung der Ausgaben geschlechtergerecht auszutarieren. Ohne Widerstände wird das nicht passieren, denn Geld ist bekanntlich Macht. Und auch für den Haushalt muss gelten: die Hälfte der Macht den Frauen!
In dieser Wahlperiode sind wir bereits einen ersten entscheidenden Schritt gegangen, und zwar: Mit dem Auflagenbeschluss Nr. 11 zum aktuellen Doppelhaushalt haben wir die konzeptionelle Novellierung des GenderBudgetings neu angestoßen. Dabei möchte ich ausdrücklich allen beteiligten Verwaltungen, insbesondere der Senatsfinanzverwaltung, aber auch der AG GenderBudgeting danken, die sich da auf einen sehr arbeitsreichen und diskussionsreichen Weg der Umsetzung gemacht haben. Bitte verstehen Sie diesen Antrag aus dem Parlament heraus als Rückenwind und Motivationsschub, um diesen Kurs auch über den aktuellen Haushalt hinaus zu bekräftigen!
Uns geht es dabei vor allem um drei zentrale Aspekte, die Kolleginnen haben sie schon genannt – erstens: Wir
(Dr. Kristin Brinker)
wollen, dass bei den Ausgaben die bisher nur partiell erhobenen Genderdaten auf mehr Titel ausgeweitet und qualitativ verbessert werden. Zweitens wollen wir, dass Gender-Budgeting nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur dritten Option alle Geschlechter berücksichtigt. Und drittens wollen wir, dass ein Controllingmechanismus entwickelt und implementiert wird, damit die Vergleichbarkeit von Daten hergestellt wird und auch konkrete Steuerungsmaßnahmen ermöglicht werden. Das wurde übrigens auch schon mit dem Beschluss von 2002 gefordert und hier im Haus diskutiert.
Eine geschlechtergerechte Haushaltspolitik sieht genau hin, z. B. wenn es bei den Dienstkräften des Landes noch immer zu geschlechtsabhängigen Lohnungleichheiten kommt. Hier wird es künftig eine differenziertere Darstellung geben, die variable Faktoren wie beispielsweise die unterschiedliche Inanspruchnahme von Elternzeit herausrechnet, sodass wir zum ersten Mal politisch bewertbare Zahlen erhalten. Neben dem Hinschauen und dem Bewerten geht es bei einem geschlechtergerechten Haushalt auch um die Steuerung, z. B. um die Sportförderung. Wenn im Spitzensport beide Geschlechter gleichermaßen gefördert werden sollen, aber der Großteil der Mittel nur Männermannschaften zugutekommt, dann muss in der Tat noch mal neu austariert werden.
Dieser Antrag ist aber nicht nur ein Auftrag an die Verwaltung, sondern – Frau Klein hat es schon sehr gut gesagt – auch eine Selbstverpflichtung für uns als Parlamentarierinnen und Parlamentarier. Niemand weiß das so gut wie meine werte Kollegin Anja Kofbinger, der Erfolg von Gender-Budgeting hängt von unser aller Engagement ab. Da dürfen wir selbstkritisch einräumen, da ist noch Luft nach oben. Bereits jetzt ist die Zuarbeit der Verwaltung sehr umfangreich. Das Berichtswesen zu den Haushaltsberatungen füllt sehr lange Vorlagen aus. Aber die Diskussionen hier im Haus bleiben ehrlicherweise dünn. Da müssen wir besser werden, gar keine Frage!
Gerade in Zeiten, wo die Coronapandemie die Gleichstellung der Geschlechter um Jahrzehnte zurückzuwerfen droht, müssen wir alle verfügbaren Mittel nutzen und schärfen, um den Backlash abzuwehren und für Geschlechtergerechtigkeit als Grundsatz unserer Demokratie zu kämpfen. Eines dieser wirkungsvollen Mittel heißt Gender-Budgeting. – Vielen Dank!
Vielen Dank, Herr Präsident! – Vielen Dank auch Ihnen! Es ist ja so, dass vor ungefähr genau 19 Jahren hier in diesem Haus der Antrag der damaligen Koalition diskutiert worden ist, und die Sprecherin der FDP war damals Frau Meister im Übrigen, die auch heute anwesend ist. Ich wollte an diesen Moment erinnern. Ich fand das damals sehr schön, weil ich in dem Protokoll noch mal nachgelesen habe –
Das mache ich. Das mache ich.
Ihre Position war damals etwas aufgeschlossener, und die Frage war nach der wissenschaftlichen Evaluation, die noch fehlen würde, aber ansonsten würden Sie dem zustimmen. – Ich wollte fragen, ob Sie nicht möglicherweise Ihren alten Ansätzen vertrauen und sagen: das Controlling schärfen, aber ansonsten können Sie dem eigentlich zustimmen.
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Zur Konstituierung der Jury gegen diskriminierende und sexistische Werbung frage ich: Welche Bedeutung hat die Jury für die Antidiskriminierungsarbeit des Berliner Senats?
Vielen Dank! – Mich würde dazu noch interessieren, wie diese Jury arbeitet und wie sie besetzt ist.
Vielen Dank! – Ich würde gerne ein bisschen generell nachfragen, auch angesichts des Vorfalls mit dem Amtsarzt in Treptow-Köpenick. Wie jetzt hier beim Staatsballett, entsteht der öffentliche Eindruck – so ist es mir auch mehrfach widergespiegelt worden –, dass diejenigen, die von Rassismus oder von Diskriminierung betroffen sind, entweder die Einrichtung selbst verlassen oder das zumindest erwägen. Und es entsteht auch der Eindruck, dass diejenigen, die potenziell Diskriminierung ausüben, sozusagen ungeschoren davonkommen. – Was tut der Senat, auch jetzt in diesem Fall, um diesem öffentlichen Eindruck entgegenzuwirken?
Vielen Dank! – Ich habe zwei Sachen noch nicht verstanden. Das eine ist: Sie hätten das doch alles schon tun können, was Sie sagen. Dazu hätte es z. B. Anträge Ihrer Fraktion bedurft, um etwas zu ändern, was die Verordnungen angeht, und sie nicht nur zur Kenntnis zu nehmen. Warum ist das bislang nicht erfolgt? All das hätte ja geschehen können. Wieso braucht es da noch den Ausschuss? Dazu haben Sie noch gar nichts gesagt, sondern allgemein über Corona gesprochen. Das ist für mich nicht verständlich, warum es den Antrag braucht.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Aber vor allem sehr geehrte Frau Präsidentin Klingen! Schön, dass Sie heute nicht nur im Plenum sind, sondern dass Sie in der Tat zum ersten Mal den Bericht Ihres Hauses hier persönlich vorstellen konnten. Ihnen, Herrn Vizepräsident Schubert, den Direktorinnen und Direktoren und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbei
tern des Landesrechnungshofs gilt auch der ausdrückliche Dank der Grünen-Fraktion, und zwar nicht nur für die Vorlage des wie immer wichtigen und detailscharfen Jahresberichts, sondern insbesondere auch für den allzeit höchst konstruktiven Austausch im Unterausschuss Haushaltskontrolle. In der morgigen Sitzung werden wir die Beratungen zum Jahresbericht 2019 zu Ende führen und unsere Empfehlungen an den Hauptausschuss mit den entsprechenden Missbilligungen und Auflagen beschließen. Das wäre ohne Ihre Grundlage nicht möglich, insofern: vielen herzlichen Dank dafür!
Ich habe bereits in meiner letzten Rede die neue Linie des Rechnungshofs begrüßt, relevante aktuelle Themen aufzugreifen und sich stärker als zuvor in einer beratenden Rolle für Legislative und Exekutive zu sehen. Der diesjährige Bericht folgt diesem Muster, und wie ich finde, ist das uneingeschränkt geglückt. Er gibt uns als Kontrollorgan der Regierung wichtige Hinweise zu vielen aktuellen politischen und administrativen Handlungsfeldern, etwa zum Management der städtebaulichen Verträge – da bin ich sehr gespannt auf die angekündigten Handlungsempfehlungen –, zur IT-Sicherheit in der Verwaltung oder der gesamtstädtischen Steuerung des öffentlichen Gesundheitsdienstes.
Ein besonderes Augenmerk sollten wir ganz ohne Zweifel bei den Beratungen im Unterausschuss Haushaltskontrolle auf die Anmerkung des Rechnungshofs zur Schulbauoffensive legen. In der Tat ist nach der Grundlage für die Kostenkalkulation und damit nach den Ursachen der Kostensteigerungen für den Neubau, die Erweiterung und die Sanierung von Schulen zu fragen, und das ist erst einmal gar nicht auf die zusätzliche mengenmäßige Erhöhung der Projekte in den letzten Jahren bezogen, sondern allein auf die ganz offensichtlich unzureichende Aussagekraft der Kalkulation auf Grundlage des Gebäudescans.
Die unterschiedlichen Kalkulationen differieren gewaltig, wie wir dem Bericht entnehmen dürfen. Die Forderung des Rechnungshofs erscheint daher erst einmal plausibel, dass es geboten ist, den Finanzbedarf belastbar zu ermitteln. Gleiches gilt auch für die Forderung, ein funktionierendes Controlling beispielsweise anhand von Erfolgskriterien einzuziehen.
All dies werden wir im Frühjahr im zuständigen Unterausschuss mit den ausstehenden Stellungnahmen des Senats gemeinsam beraten und bewerten und daraus mögliche Konsequenzen ableiten.
Insofern verwundert es mich dann doch, wenn ich die festgelegten Urteile und finalen Bewertungen der Opposition zu einzelnen Sachverhalten höre, und ich finde es auch unlauter, jetzt schon die eigene politische Agenda in den Rechnungshofbericht hineinzulesen oder auch das
(Paul Fresdorf)
der Rede der Präsidentin unterzuschieben. Ich glaube, es gebietet der Respekt vor dem Unterausschuss Haushaltskontrolle, erst einmal dessen Beratungen und Empfehlungen nicht vorzugreifen, sondern abzuwarten.
Lassen Sie uns also erst einmal gemeinsam unsere parlamentarische Arbeit machen. Ich würde mich in der Tat freuen, wenn auch Herr Evers oder Herr Fresdorf dann dort mit beraten würden. – Vielen Dank!
Da standen Ihre Leute!
Weitere Zurufe von der SPD, der LINKEN und
den GRÜNEN]
Die Vorkommnisse vor dem Reichstag und vor der russischen Botschaft haben mit der Demokratie, die wir uns wünschen, nichts, und zwar gar nichts zu tun.
Sie verknüpfen aber die „Querdenken“-Demonstration mit diesen Vorfällen und blenden auf eine unverantwortliche Art und Weise die vielen Tausende von Menschen und ihr Anliegen aus, sich gegen einen Abbau von Demokratie und gegen einen Abbau von Grundrechten zur Wehr zu setzen. Als Teilnehmer dieser Demonstration verwahre ich mich dagegen. Das nehmen wir nicht hin, und das sage ich an dieser Stelle ganz deutlich.
Unterlassen Sie das, die sinnvollen Anliegen und Warnungen gegen unverantwortliche Coronamaßnahmen, die an der Realität vollkommen vorbeigehen, mit einem Kampf um die Demokratie zu verquicken! Das kommt nicht an, und das lassen wir Ihnen nicht durchgehen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Gestatten Sie mir die Vorbemerkung, dass die CDU ganz offensichtlich das Gesetz – das haben wir gerade schon festgestellt –, das sie hier so eindringlich zu verteidigen versucht, überhaupt nicht gelesen hat! Anders ist der vorliegende Antrag nicht zu erklären, und das ist an erster Stelle vor allem eines, nämlich in höchstem Maße peinlich.
Um sich der Faktenlage zuzuwenden – der Kollege Schlüsselburg hat sie schon vorgestellt, und ich würde das bekräftigen wollen: Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Januar dieses Jahres dürfen Rechtsreferendarinnen und -referendare durchaus und ausdrücklich auch die Sitzungsleitung oder die staatsanwaltliche Sitzungsvertretung mit sichtbar religiösen Kleidungsstücken wie beispielsweise dem Kopftuch oder der Kippa ausüben.
Dies entsprach und entspricht im Übrigen – und da müssen Sie sich noch einmal festhalten, weil es auch falsch ist, was Sie gesagt haben – auch dem Berliner Neutralitätsgesetz, denn § 4 des Neutralitätsgesetzes, der über § 10 Abs. 3 des Juristenausbildungsgesetzes Anwendung findet für Berliner Rechtsreferendarinnen und -referendare, für Beamtinnen und Beamte im Vorbereitungsdienst und andere in der Ausbildung befindliche Personen, lässt
Ausnahmen von dem in § 1 Neutralitätsgesetz geregelten Verbot des Tragens sichtbarer religiöser und weltanschaulicher Symbole bei hoheitlicher Tätigkeit innerhalb des Dienstes dezidiert zu. Unter welchen Umständen diese Ausnahmen gelten, obliegt gemäß § 4 Neutralitätsgesetz dem Ermessen der zuständigen Personalstelle. Das war in diesem Fall nicht der Senator – insofern geht auch dieser peinliche Vorwurf ins Leere –, sondern der Präsident des gemeinsamen juristischen Prüfungsamts gemeinsam mit dem für die Ausbildung der Referendarinnen und Referendare zuständigen Präsidenten des Kammergerichts.
Diese Regelung – das kann man nur bekräftigen; da haben Sie auch nicht richtig hingeguckt – gilt für Referendarinnen und Referendare, die im Kammergericht ihre Ausbildung beginnen, bereits seit dem 1. August.
Diese Ausnahme bei Referendarinnen und Referendaren ist nicht neu – das haben wir auch schon gehört –, sondern sie kommt in Berlin schon länger zur Anwendung, und sie wurde in der Tat von der Bildungsverwaltung im September 2017 in einem Rundschreiben an alle öffentlichen Schulen bekräftigt. Ich zitiere:
Für Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter werden gemäß § 4 Neutralitätsgesetz Ausnahmen vom Verbot nach § 1 gemacht. Der Staat besitzt hier ein Ausbildungsmonopol,
das ist das Entscheidende –
sodass sich aus dem Grundrecht auf Berufsfreiheit
Artikel 12 Grundgesetz –
grundsätzlich ein Anspruch auf Teilhabe an der staatlichen Ausbildung ergibt, sofern die regulären Ausbildungsvoraussetzungen erfüllt sind.
Das ist der Text der Bildungsverwaltung. Dem stimmen wir ausdrücklich zu, und nach dem wurde auch gehandelt.
Es ist darüber hinaus noch festzustellen, dass GJPA und Kammergericht mit der vorgeschriebenen Aufsichtspflicht sogar restriktiver agieren als die Bildungsverwaltung für den Schuldienst. Um es kurz zu machen: Diese Angriffe der CDU in dem Antrag sind substanzlos und in der Sache falsch, und es wirklich schade um die vertane Zeit. Diesen möchte ich abschließend nutzen, um festzuhalten, dass es aus antidiskriminierungspolitischer Perspektive nicht nur richtig, sondern sehr zu begrüßen ist, wenn Auszubildende, welche die Diversität unserer Stadtgesellschaft abbilden, auch in Kern- und Schlüsselbereichen unseres Staates und unserer Verwaltung gleichberechtigt Zugang finden.
Da der Senat – es wurde jetzt über den Senator im gestrigen Rechtsausschuss gesprochen – auch heute in der Fragestunde ganz offensichtlich nicht mit einer Stimme gesprochen hat, sondern – ich habe das jetzt gehört – die „persönliche Agenda“, dann in dem Fall der Bildungssenatorin, vorgetragen worden ist,
möchte ich für uns festhalten und ergänzen, dass wir ausdrücklich das Urteil des Bundesarbeitsgerichts zum Neutralitätsgesetz begrüßen. Ich wünsche der Bildungssenatorin viel Glück vor dem Bundesverfassungsgericht, wie sie angekündigt hat. Vielleicht sollte sie sich noch einmal informieren, wie das funktionieren könnte.
Die notwendigen Konsequenzen für eine Gesetzesnovellierung werden wir prüfen. Es kann aus unserer Sicht nicht sein, dass Berlin fortlaufend gegen das Antidiskriminierungsgesetz des Bundes, das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, verstößt und damit Diskriminierung im eigenen Namen akzeptiert. Das muss sich endlich ändern. – Ich danke Ihnen!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Bei der heutigen Diskussion erscheint es sinnvoll, zunächst einen völlig unaufgeregten Blick in die aktuelle Ausgabe des Duden zu werfen, um Klarheit für die politische Diskussion zu gewinnen. Das M-Wort, so heißt es da, sei – ich zitiere – „veraltet, heute diskriminierend“. So kurz, so klar. Und für uns ist ebenso kurz und klar: Straßennamen, die anti-Schwarze Diskriminierung verbreiten, die Kolonialrassismus reproduzieren oder koloniale Kriegsverbrecher ehren, gehören nicht in unsere Stadt.
Die Diskussion um den Namen der M-Straße und um deren Umbenennung wird bekanntlich nicht seit gestern, sondern schon seit sehr vielen Jahren von postkolonialen Initiativen und von afrikanischen, afrodiasporischen und Schwarzen Organisationen in unserer Stadt breit geführt und vorangetrieben.
Die Koalition unterstützt ausdrücklich das Anliegen, den öffentlichen Raum zu dekolonisieren. Daher haben wir im letzten Jahr in diesem Hohen Hause die Erarbeitung eines gesamtstädtischen postkolonialen Erinnerungskonzepts für Berlin beschlossen, das gerade auf den Weg gebracht wird.
Und so ist der Versuch der AfD, mit diesem Antrag auf einen fahrenden Zug aufzuspringen, ein vergeblicher: Der Zug ist schon längst abgefahren. Die Bezirksverordnetenversammlung Mitte wird heute den Antrag von SPD und Grünen „Anton-Wilhelm-Amo-Straße … jetzt“ beraten und – ich hoffe – auch mit Unterstützung der Linken beschließen.
Das Bezirksamt soll, so heißt es darin, den Prozess der Umbenennung der M-Straße unverzüglich in die Wege leiten. Ich zitiere:
Nach dem heutigen Demokratieverständnis ist der bestehende rassistische Kern des Namens belastend und schadet dem nationalen und internationalen Ansehen Berlins.
Dem ist aus unserer Sicht nichts hinzuzufügen. Es ist wahrlich beeindruckend, mit welcher Obsession Hobbyhistoriker und Hobbyetymologen vergeblich versuchen, die kolonialen Bezüge und die lange rassistische Wirkungsgeschichte des M-Worts abzuschütteln. Auch das macht der AfD-Antrag paradigmatisch vor. Historiografie dient dann ausschließlich der politischen Instrumentalisierung. Der historische Kontext aber des brandenburgisch-preußischen Kolonialismus und seines Sklavenhandels wird so zum nächsten „Vogelschiss der Geschichte“, oder, noch schlimmer, er wird einfach, wie hier, verschleiert.
Auch der Vorwurf, mit der Umbenennung von Straße und U-Bahnhof solle Geschichte bewusst getilgt werden, läuft völlig ins Leere. Das Gegenteil ist der Fall! Wir befürworten den zivilgesellschaftlich breit getragenen Vorschlag: Beide Orte sollen künftig den ersten SchwarzenUniversitätsgelehrten Deutschlands, Anton Wilhelm Amo, ehren. Damit bleibt der historische Bezug nicht nur erhalten, sondern die Perspektive wird zugunsten der ehemals Kolonisierten quasi umgekehrt: Aus einer exotisierend-rassistischen Fremdzuschreibung kann mit Anton Wilhelm Amo eine gemeinsame, geteilte, eine postkoloniale Geschichte werden. Gerade auch deswegen ist es so wichtig, dass neben der Umbenennung ein Lern- und Erinnerungsort eingerichtet wird. Auch diesen Vorschlag unterstützen wir ausdrücklich.
Die Black-Lives-Matter-Proteste der letzten Monate haben den Finger zu Recht in die Wunde der weißen Mehrheitsgesellschaft gelegt:
Wie lange wollen wir anti-Schwarzen Rassismus im Alltag unserer Stadt hinnehmen? Wie lange wollen wir die Verherrlichung der Kolonialzeit unkommentiert im öffentlichen Raum stehen lassen? – Die Antwort kann nur heißen: keinen Augenblick länger. – Vielen Dank!
Oh je, Gender-Gaga beim Landesrechnungshof! Da haben Sie was aufdeckt, Frau Brinker.
Ich hoffe, der Rechnungshof kommt darüber hinweg.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wenn wir heute die Änderung des Gesetzes über den Rechnungshof in zweiter Lesung beraten, dann in dem Bewusstsein: Der Landesrechnungshof leistet eine zentrale Aufgabe für das Gelingen des Gemeinwohls und das Funktionieren unserer Demokratie. Dafür gebührt ihm unser besonderer Dank.
Der explizite Dank gilt gerade auch der Präsidentin des Landesrechnungshofes, Frau Klingen, dem Direktorinnen- und Direktorenkollegium und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, insbesondere auch für den letzten Jahresbericht, dessen Beratung wir coronabedingt im Unterausschuss Haushaltskontrolle abbrechen mussten, den wir aber ab September weiterdiskutieren werden. Ich freue mich schon jetzt darauf, wenn wir zum Abschluss im Plenum die Ergebnisse der Beratungen vorstellen werden. Dies war in den letzten Jahren ehrlicherweise nicht
selbstverständlich. Mit dem vorliegenden Änderungsantrag wird es das aber werden, geknüpft an das Rederecht der Präsidentin. Das begrüßen wir ausdrücklich. Die weiteren guten Novellierungen haben der Kollege Hofer wie auch die anderen bereits skizziert.
Wir nehmen darüber hinaus aber auch mit großem Interesse wahr, dass der Landesrechnungshof dabei ist, seine internen Strukturen weiterzuentwickeln und auf die Zukunft auszurichten. Auch die unterjährlichen Einzelprüfberichte und Empfehlungen an uns gehören zu diesen Neuerungen. All das sind aus unserer Sicht sehr begrüßenswerte Entwicklungen, um Kontrolle und Transparenz über die wachsenden Ausgaben des Landes herzustellen. Auf den Unterausschuss Haushaltskontrolle wird dadurch vermutlich künftig mehr Arbeit zukommen; ich freue mich darauf. – Vielen Dank!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Diskriminierung und Rassismus kommen vor, und zwar überall in der Gesellschaft. Trotz der ständig steigenden Fallzahlen werden diskriminierende Vorfälle noch immer und viel zu häufig bagatellisiert. Wir als Koalition schlagen da einen anderen Weg ein. Wir wissen, dass sich die Stärke einer Demokratie am Umgang mit ihren Minderheiten bemisst. Wir sind der Überzeugung, dass jede und jeder in unserer pluralen Gesellschaft das Recht auf Gleichbehandlung hat.
Wir wollen, dass Artikel 10 unserer Landesverfassung nicht auf dem Papier steht, sondern Wirklichkeit wird: Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. – Dafür ist das Landesantidiskriminierungsgesetz ein Meilenstein nach vorne.
Mit dem LADG schließen wir heute eine bundesrechtliche Schutzlücke und erkennen erstmals an, dass auch der Staat mit seiner Verwaltung und seinen Behörden ein potenziell diskriminierender Akteur sein kann, dass er eine Schutzpflicht gegenüber seinen Bürgerinnen und Bürgern hat, und wir ermutigen von Diskriminierung Betroffene, ihre Rechte einzufordern und sich zu wehren.
Der vorliegende Gesetzentwurf beschränkt sich aber nicht allein darauf, sondern er entwickelt ein Antidiskriminierungsrecht innovativ weiter: mit einer Ausweitung des Merkmalskatalogs, mit der Einrichtung einer Ombudsstelle, die eine schlichtende Funktion einnimmt, mit einem Verbandsklagerecht, das den Kampf gegen strukturelle Diskriminierung ermöglicht, mit der gesetzlichen Verankerung von Diversität und konkreten DiversityMaßnahmen in der gesamten Berliner Verwaltung.
Es freut mich, dass wir in den koalitionsinternen Verhandlungen den Diskriminierungsschutz weiter ausbauen konnten, indem wir die Verbindlichkeit des LADG gegenüber den landeseigenen Betrieben erhöhen und indem wir den Merkmalskatalog um Antisemitismus erweitern. Das Ergebnis lässt sich sehen: Mit diesem Gesetz wird Berlin bundesweit eine Vorreiterrolle einnehmen.
Ich habe in den letzten Tagen noch mal in den Bundestagsprotokollen zur Verabschiedung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes von 2006 geblättert, und vieles von der damaligen Debatte kommt einem seltsam vertraut vor: die Warnung vor angeblichen Klagewellen, die Warnung vor Bürokratie, die Warnung vor angeblichen Missbrauch und falschen Anschuldigungen, die Behauptung, das Gesetz stünde gegen die geltende Rechtsordnung usw.
14 Jahre später lässt sich sagen, all diese Anwürfe haben sich als unwahr und falsch herausgestellt. Sie sind es ebenso heute.
Bundesministerin Zypries sagte damals in ihrer Plenarrede – ich zitiere:
Es war insbesondere schwierig, so etwas wie eine rationale Debatte zu führen. Viele Kritiker haben
(Vizepräsidentin Dr. Manuela Schmidt)
unseren Gesetzentwurf leider offenbar nicht richtig zur Kenntnis genommen.
Das gilt auch für die aktuelle Diskussion. Anders sind die Wortmeldungen von rechts nicht zu erklären. Die geäußerte Kritik ist aber aus unserer Sicht vor allem eines, sie ist ideologisch und faktenfrei.
Um es noch einmal in aller Verständlichkeit zu erklären: Das Gesetz adressiert eben nicht das Verhalten einzelner Dienstkräfte. Das LADG enthält auch keine Beweislastumkehr, sondern eine Beweislasterleichterung.
Das ist nicht neu. Eine entsprechende Regelung gibt es im AGG und gibt es im Berliner Landesgleichberechtigungsgesetz, ohne dass es jemals zu diesen von Ihnen hier beschworenen Horrorszenarien gekommen wäre. Im Gegenteil: Die Beweislasterleichterung ist ein bewährtes Element im Antidiskriminierungsschutz und folgt den EU-Vorgaben, die wir mit dem LADG umsetzen.
Ein Blick in das Gesetz hilft im Übrigen. Die Vermutungsregelung ist an eine richterliche Prüfung gekoppelt. Richter und Richterinnen werden überprüfen, ob jeweils Tatsachen glaubhaft gemacht werden, die das Vorliegen eines Verstoßes gegen das Diskriminierungsverbot überwiegend wahrscheinlich machen. Es ist also nachweislich falsch, dass bloße Vorwürfe zu einem Verfahren führen.
Da würde ich mir von rechts einmal mehr Vertrauen in den Rechtsstaat und die Gerichtsbarkeit wünschen.
Als Koalition war es uns wichtig, die Debatte über den Gesetzentwurf im Rechtsausschuss ernsthaft und auch kritisch zu führen. Da haben wir auch den DGB mit der dezidierten Perspektive der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes angehört. Die Haltung des DGB war eine klare dabei: Es war eine Befürwortung dieses Gesetzes im Ganzen und eine ausdrückliche Begrüßung einzelner Elemente wie der Verbandsklage und der Ombudsstelle.
Das bestärkt noch einmal mehr unseren Kurs.
Wir haben aber auch die Sorgen ernst genommen. Daher ist nun in der Gesetzesbegründung unter anderem bekräftigt, dass es zur Umsetzung eine Dienstvereinbarung mit dem Hauptpersonalrat geben wird. Ich sage deswegen „bekräftigt“, weil die Gespräche dazu bereits aufgenommen wurden. Natürlich wird es umfassende Informationsangebote geben, um die Handlung- und Anwendungssicherheit zu erhöhen. Die Sicht der Beschäftigten war uns immer wichtig. Wir begrüßen diesen gemeinsamen Pro
zess in der Umsetzung mit dem Hauptpersonalrat ausdrücklich.
Die Vorwürfe der Opposition sollen Angst beschwören, weil sich eben daraus politisches Kapital schlagen lässt.
Das weisen wir zurück, gerade dann, wenn diese Kritik nicht selbst ohne Vorurteile oder rassistische Stereotype auskommt, auch das haben wir in den letzten Tagen erlebt. Es ist beschämend, wie stark die Abwehrkräfte gegen einen wirkungsvollen Diskriminierungsschutz wirken.
Es ist erst recht beschämend, mit welcher Vehemenz hier weiße Privilegien verteidigt werden,
während zeitgleich schwarze Communities in unserer Stadt auf die Straße gehen, um nach der Ermordung von George Floyd auch hier gegen Rassismus zu protestieren.
Ich habe erhebliche Zweifel, ob der Bundesinnenminister qualifiziert ist, dass LADG fachlich zu bewerten. Wer nach der rassistischen Hetzjagd von Chemnitz Migration als „die Mutter aller Probleme“ bezeichnet, ist nicht Teil der Lösung, sondern ist Teil des Problems, über das wir hier heute sprechen.
Das Landesantidiskriminierungsgesetz ist ein Meilenstein im Diskriminierungsrecht. Es ist ein Gesetz für alle Berlinerinnen und Berliner. Es wird für Rechtssicherheit sorgen. Es wird das Vertrauen in die Arbeit des Staates, seine Behörden und auch in die Arbeit der Polizei erhöhen.
Von Berlin wird ein Signal ausgehen, dem sich hoffentlich viele andere Bundesländer anschließen werden.
Abschließend bleibt mir nur noch, den vielen Akteuren aus der Berliner Zivilgesellschaft zu danken, die dieses Gesetz vorangetrieben haben, aber auch unseren Koalitionspartnern für alles, was wir jetzt hier gemeinsam auf den Weg gebracht haben, und ich würde sagen: Es hat sich gelohnt.
[Starker Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN –
Beifall von Dr. Susanne Kitschun (SPD) und
Daniel Buchholz (SPD) –
Lachen bei der FDP –
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Koalition tritt für gute Arbeit im öffentlichen Auftrag ein, für faire Entlohnung und gegen Lohndumping auf Kosten von Beschäftigten, gegen Outsourcing in öffentlichen Einrichtungen und Betrieben. Wir übernehmen als Land damit soziale Verantwortung. Und gerade jetzt in der Krise erleben wir, wie wichtig dieser Grundsatz ist: Soziale Gerechtigkeit ist der Kern unseres Gemeinwesens. Dazu haben wir in diesem Haus schon zahlreiche grundlegende Beschlüsse gefasst: für ein Vergabegesetz mit sozialökologischem Kompass, für einen Landesmindestlohn, für Tarifangleichung bei den Zuwendungsempfängerinnen und -empfängern oder für den Verzicht auf sachgrundlose Befristungen.
In diesen Geist und diese Überzeugung reiht sich die heutige Vorlage ein, mit dem die beiden VivantesTochtergesellschaften „Therapeutische Dienste“ und „Ambulante Krankenpflege“ eingegliedert werden und deren Angestellte infolgedessen dieselben Tarifbe
(Dr. Wolfgang Albers)
dingungen wie die übrigen Vivantes-Beschäftigten erhalten. Dies begrüßen wir als Grüne-Fraktion ausdrücklich.
Die Coronaepidemie zeigt uns: Das neoliberale Wirtschaften und die Ökonomisierung des Gesundheitswesens schadet uns allen. Wer die pflegenden Berufe stärken will, muss die Systemfrage stellen, muss die Rahmenbedingungen verändern. Es reicht kein Klatschen, es reichen leider auch nicht einmalige Prämien. Egal, ob es um angemessene Bezahlung, um bessere Arbeitsbedingungen oder familienfreundliche Arbeitszeiten geht, wir müssen über den Grundsatz der Beschäftigungsbedingungen sprechen.
Diesen Weg haben wir hier bei den beiden VivantesTöchtern eingeschlagen; der Markt und der Wettbewerb regeln eben nicht alles. – Vielen Dank!
Der Senat hat im Herbst vergangenen Jahres angekündigt zu prüfen, ob das eine oder andere Demokratie-leben!Projekt, dessen Förderung der Bund eingestellt hat, inhaltlich wie finanziell von der Landesantidiskriminierungsstelle übernommen werden kann. Können Sie schon etwas zum Ergebnis dieser Prüfung sagen?
Vielen Dank, Herr Senator! Mich würde noch konkret interessieren, um welche Projekte es sich genau handelt, die vom Land Berlin übernommen worden sind, mit denen wir zivilgesellschaftliches Engagement gerade nach Halle und Hanau noch mal stärken können.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Es freut mich, den Einzelplan 06 mit den Schwerpunkten der Koalition in seiner ganzen Fülle würdigen zu dürfen.
(Dr. Petra Vandrey)
Der Senat hat am Dienstag eine Ernährungsstrategie für Berlin beschlossen. Herr Krestel hat es schon erwähnt.
Mit ihr setzen wir bundesweit Maßstäbe. Mit dem vorliegenden Doppelhaushalt sorgen wir gleich auch noch für deren Umsetzung. Wir legen den Grundstein für eine bessere Versorgung der Berlinerinnen und Berliner mit regionalen, saisonalen und biologisch erzeugten Lebensmitteln.
Mit der „Kantine Zukunft Berlin“ richten wir zudem einen Ort ein, der Impulse für die Ernährungswende in den öffentlichen Gemeinschaftsküchen hervorbringen wird. Wir stärken den Verbraucher- und Tierschutz. Wir fördern gezielt die Imkerinnen und Imker im Land Berlin und werden eine Bienenkoordinierungsstelle an der Freien Universität einrichten. Wir bauen aber auch den Tierschutz rund um die Haustiere der Berlinerinnen und Berliner aus. Die Berliner Tiertafel und der Tierschutzverein Berlin leisten hier eine extrem wichtige Arbeit, die wir ganz gezielt unterstützen wollen.
Wir alle spüren es: Unsere Demokratie ist unter Druck. Hass verbreitet sich im Netz. Hass verbreitet sich in den Parlamenten, und aus Worten werden Taten. Das ist nicht erst seit Halle oder Chemnitz der Fall. Wir erfahren nahezu täglich von antisemitischen oder rassistischen Übergriffen. Wir als Koalition wissen, was die Antwort darauf sein muss: Es braucht eine starke Zivilgesellschaft, die für unsere plurale Demokratie eintritt. Unser Auftrag kann daher nur sein, das zivilgesellschaftliche Engagement in unserer Stadt gegen rechts, gegen Antisemitismus, Rassismus und gegen LSBTIQ-Freundlichkeit zu unterstützen und auszubauen.
Das werden wir mit diesem Haushalt und zusammen mit unserem Senator für Antidiskriminierung tun. Unser zentrales Anliegen ist es, die Antisemitismusprävention in unserer Stadt weiter zu stärken. Dabei bauen wir nicht nur die bestehenden Präventions- und Beratungsstrukturen aus, sondern wir richten auch eine hauptamtliche Stelle für eine Ansprechperson mit einem eigenen Mitteltopf zur Umsetzung des Präventionskonzepts ein.
Da kann man applaudieren, und da geht mein Dank auch noch einmal an die Kollegin Kitschun, die besonders dafür gekämpft hat. Ich kann mich nur wundern, dass die Opposition gerade in diesem Bereich Streichungen haben wollte, wo wir doch hier eigentlich immer den Konsens hatten, gegen Antisemitismus etwas tun zu wollen.
Die queere Community stärken wir in ihren Strukturen und fördern gezielt lesbische Sichtbarkeit. Das RuTWohnprojekt für lesbische Frauen wird realisiert werden können und die Initiative „Berlin tritt ein für Selbstbestimmung und Akzeptanz geschlechtlicher und sexueller Vielfalt“ neu durchstarten.
Wir haben ein Maßnahmenpaket gegen Rassismus und gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit geschnürt. Wir machen Berlin bundesweit zur Vorreiterin bei der Umsetzung der UN-Dekade für Menschen afrikanischer Herkunft. Nicht zuletzt: Wir haben einen Notfalltopf mit mehr als 2 Millionen Euro eingerichtet. Damit werden die Berliner Projekte mit ihrer wichtigen Arbeit gerettet, die durch den Wegfall von „Demokratie leben!“ in ihrer Existenz bedroht sind.
Wir werden es nicht zulassen, dass unsere Gesellschaft durch den rechten Rand gespalten wird. Mit diesem Haushalt stellen wir allen antidemokratischen Tendenzen unsere Vision von einem Berlin für alle entgegen, das Diskriminierung und Rassismus entschlossen den Kampf ansagt. – Vielen Dank!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ich frage den Senat: Was kann der Senat auf Bundesebene unternehmen, damit die vom Bundesfamilienministerium vollzogenen konzeptionellen Änderungen bei „Demokratie leben!“ wieder revidiert werden, durch die im kommenden Jahr ein Kahlschlag bei NGOs im Bereich der Demokratieförderung, Antisemitismus- und Rassismusprävention, gegen Rechts und für Empowerment droht?
Hat der Senat Kenntnis darüber, wie viele Berliner NGOs Ablehnungsbescheide erhalten haben? Gibt es da auch Überlegungen, wie das Land Berlin darauf reagieren kann?
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Da der Kollege Bachmann auch die Menschenrechte von Homosexuellen gerade ins Feld geführt hat, frage ich nach: Wie bewertet der Senat die Glaubwürdigkeit und die Ernsthaftigkeit des Interesses dieser Frage der AfD angesichts dessen, dass der AfD-Abgeordnete Kerker in der vorletzten Plenarsitzung in Bezug auf die Handreichungen für pädagogisches Fachpersonal an Kitas zu sexueller und geschlechtlicher Vielfalt Lesben, Schwule, Trans- und intergeschlechtliche Menschen als „sexuelle Abnormitäten“ bezeichnet hat?
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Gäste! Das weltoffene Berlin, die offene Gesellschaft ist nicht voraussetzungslos. Sie muss täglich neu erkämpft, neu vermittelt und neu verteidigt werden, gerade wenn der Wind von rechts weht, gerade wenn die vertrauten demokratischen Grundprinzipien ausgehöhlt und angegriffen werden.
Der Wert, die Stärke und die Menschlichkeit unserer offenen Gesellschaft bemessen sich dabei daran, wie sie mit denjenigen ihrer Mitglieder umgeht, die besonders vulnerabel sind oder marginalisiert werden. Diese Mitglieder vor sozialer Kälte und Ungerechtigkeit zu schützen, ist unsere Aufgabe. Sie vor Diskriminierung zu schützen, ist unsere Pflicht. Und, um nicht falsch verstan
den zu werden, nicht etwa aus Gutherzigkeit, sondern frei von Diskriminierung zu leben, ist ein Menschenrecht.
Diskriminierung ist noch immer und überall in unserer Gesellschaft gegenwärtig. Die meisten Berlinerinnen und Berliner können davon im Laufe ihres Lebens betroffen sein. Sei es auf dem Arbeitsmarkt, in der Schule oder beim Ämtergang, die Gründe und Zuschreibungen sind dabei so vielfältig, wie es die Berliner Stadtgesellschaft ist. Diskriminiert wird aufgrund des Alters, aufgrund einer Behinderung, aufgrund des Geschlechts, aufgrund einer rassistischen Zuschreibung und vieler weiterer Gründe mehr.
Wir als rot-rot-grüne Koalition wollen und werden uns damit nicht abfinden. Deshalb gehen wir heute voran, um den Schutz vor Diskriminierung weiter auszubauen und endlich gesetzlich zu verankern – mit einem eigenen Landesantidiskriminierungsgesetz. Und das ist, mit Verlaub, bundesweit einmalig.
Das Landesantidiskriminierungsgesetz, kurz: LADG, schließt – das hat der Senator schon gesagt – für Berlin eine wichtige Schutzlücke, die das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz auf Bundesebene in seinem Geltungsbereich offenlässt,
nämlich den Bereich des öffentlich-rechtlichen Handelns. Mit dem LADG erkennen wir erstmals an, dass auch der Staat mit seiner Verwaltung, mit seinen öffentlichen Stellen und Behörden mittel- und unmittelbar ein potenziell diskriminierender Akteur sein kann, dass er eine Schutzpflicht gegenüber seinen Bürgerinnen und Bürgern hat, und wir ermutigen von Diskriminierung Betroffene, ihre Rechte selbstbewusst einzufordern und sich zu wehren.
Der vorliegende Gesetzentwurf beschränkt sich aber nicht allein darauf, sondern er entwickelt Antidiskriminierungsrecht innovativ weiter: Mit einer Ausweitung des Merkmalkatalogs – zum ersten Mal sind Sprache, sind chronische Erkrankungen oder sozialer Status dann gesetzlich verankert –, mit einem Verbandsklagerecht, mit einer erweiterten Verjährungsfrist, mit der Einrichtung einer Ombudsstelle zur Unterstützung von Betroffenen. Und mit der gesetzlichen Verankerung einer Kultur der Wertschätzung von Vielfalt und von ganz konkreten Diversity-Maßnahmen in der gesamten Berliner Verwaltung. Damit schreiben wir nicht nur Rechtsgeschichte, sondern nehmen im Ländervergleich eine Pionierrolle ein.
(Senator Dr. Dirk Behrendt)
Bis zur heutigen Einbringung des Gesetzes sind wir einen ziemlich weiten Weg gegangen. Und allen, die seit der vorletzten Legislaturperiode – damals von SPD und Linke initiiert – auf den verschiedensten Ebenen das LADG vorangetrieben haben, sei hier und heute gedankt, nicht zuletzt auch dem gesamten Senat, der Landesantidiskriminierungsstelle, aber insbesondere allen zivilgesellschaftlichen Verbänden, die über die Jahre hinweg nicht lockergelassen haben – danke!
Nein!
Ich glaube, wir müssen noch viel über Diskriminierung reden. Sie haben ganz offensichtlich nicht verstanden, um was es dabei geht.
Wenn Sie weiter auch Witze über Diskriminierung wollen, können Sie das gerne nachher machen, aber das nimmt die Sache nicht ernst genug, Herr Krestel!
Mit dem vorliegenden Entwurf des LADG gehen wir einen großen antidiskriminierungsrechtlichen Schritt voran. Für uns ist aber klar, dass Antidiskriminierungsrecht per se fortlaufend weiterentwickelt und angepasst werden muss. Dies werden wir mittel- und langfristig tun müssen und daher das LADG auch in seiner Umsetzung und Anwendung parlamentarisch eng begleiten.
Um der weiteren Debatte heute vorzugreifen – und das werde ich, glaube ich, hier, nachdem, was alles schon gesagt worden ist, ganz treffend machen: Der FDP sind Bürgerinnen- und Bürgerrechte bekanntlich nur dann etwas wert, wenn sie gratis und unverbindlich sind.
Im Jahr 2006 beschwor die FDP-Bundestagsfraktion mit der Einführung des AGG – und ich habe alle Protokolle noch einmal gelesen; das war kein besonderes Vergnügen – die Ankunft der apokalyptischen Reiter: Das Gesetz werde Bürokratie, Rechtschaos, Unfreiheit, Finanzrisiken, Gesetzesmissbrauch, Entschädigungserschwindlungen, Massenklagen und gar Diskriminierung selbst mit sich bringen – Herr Krestel hat es gerade eben selbst noch mal gesagt. Ich hoffe inständig, Sie wärmen diese ollen Kamellen von 2006 heute nicht erneut auf, und ich hoffe, wir werden von Ihnen positiv überrascht und ein klares Bekenntnis zu einem gesetzlichen Diskriminierungsschutz auch von Ihnen bekommen.
Das gilt genauso für die CDU-Fraktion: Sie haben sich 2015 bei der Beratung des damaligen LADG-Entwurfs in diesem Haus ebenfalls in einer, würde ich sagen, abenteuerlich-absurden Begründung für Ihre Ablehnung verstiegen. Ich kann nur sagen: Zeigen Sie heute und hier mehr Courage!
Das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz ist inzwischen 13 Jahre alt, und nichts von dem, was die FDP damals voraussagte, ist eingetreten. Das Abendland ist nicht untergegangen, und ganz im Gegenteil: Die Anzahl der Klagen ist überschaubar – möglicherweise sogar zu überschaubar –, die Urteile sind moderat – möglicherweise zu moderat –, und die Urteile haben im Umgang mit Diskriminierung v. a. eines geschaffen: Rechtssicherheit.
Genauso wird es sich beim LADG verhalten.
Das Berliner Landesantidiskriminierungsgesetz stärkt die Verwaltung in ihrem Kurs zu mehr Diversität und Offenheit. Das LADG stärkt die Rechte aller Berlinerinnen und Berliner.
Es füllt das Versprechen auf Chancengleichheit und Teilhabe mit Leben, und gegen die spaltenden Angriffe von rechts werden wir damit ein starkes Zeichen der Solida
rität und des Zusammenhalts für eine unteilbare Gesellschaft setzen.
Das ist, mit Verlaub, das Gebot der Stunde. Ich freue mich auf die Beratung! – Vielen Dank!
Ich lache mich tot! –
Weitere Zurufe]
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! „Der Tod ist ein Meister aus Deutschland“ – diese Zeile aus dem Gedicht „Todesfuge“
des von den Nationalsozialisten verfolgten Lyrikers Paul Celan wurde 1990 Titel eines Dokumentarfilms. Die Journalistin Lea Rosh und der Historiker Eberhard Jäckel bereisten Europa in seiner gesamten Ausstreckung und dokumentierten die Stimmen der Überlebenden der Shoah. Mit diesem Film wurde einem großen deutschen Publikum erstmalig das Ausmaß der Vernichtung der europäischen Jüdinnen und Juden vor Augen geführt, die geplante Auslöschung der jüdischen Kultur und des jüdischen Lebens eines nahezu kompletten Kontinents mit über sechs Millionen Opfern – „Der Tod ist ein Meister aus Deutschland“.
Warum erzähle ich hier davon? – Weil wir in dem Erinnern an die Shoah nie vergessen dürfen, dass dieses un
vorstellbare Grauen maßgeblich in unserer Stadt vom Schreibtisch aus beschlossen, geplant und befehligt wurde. Das sogenannte Reichssicherheitshauptamt als Vernichtungsapparat der NS-Terrorherrschaft befand sich bekanntermaßen keine 150 Meter Luftlinie von hier entfernt.
Wenn wir heute über das Berliner Landeskonzept zur Weiterentwicklung der Antisemitismusprävention beraten, dann geschieht dies vor diesem geschichtlichen Horizont und in vollem Bewusstsein unserer historischen Verantwortung. Es gilt: Nie wieder!
Es ist der antifaschistische Konsens aller Demokratinnen und Demokraten, an den Holocaust zu erinnern, der Opfer zu gedenken, sich entschieden gegen jede Relativierung des NS-Terrors zu stellen und entschlossen jeder Form des Antisemitismus den Kampf anzusagen. Und um das klarzustellen: egal, von wem der Antisemitismus kommt, und egal, aus welchen Ideologien er sich speist – egal, ob klassischer, sekundärer oder ob israelbezogener Antisemitismus.
Umso unerträglicher ist es für alle Demokratinnen und Demokraten, dass jüdische Einrichtungen in unserer Stadt noch immer geschützt werden müssen, dass Schülerinnen und Schüler aufgrund antisemitischer Attacken die Schule wechseln, dass Jüdinnen und Juden in unserer Stadt auf offener Straße oder in der Anonymität des Internets bedroht, beleidigt und attackiert werden, dass antisemitische Einstellungen jedweder Art noch immer durchgängig in der ganzen Gesellschaft verbreitet sind.
Um es mit Max Mannheimer zu sagen, der Auschwitz und vier weitere Konzentrationslager überlebte, viele Jahre der Lagergemeinschaft Dachau vorstand – ich zitiere:
Ihr seid nicht verantwortlich für das, was geschah. Aber dass es nicht wieder geschieht, dafür schon.
Dieser Verantwortung stellen wir uns. Und gerade deshalb begrüßen wir, dass der Senat nun das Berliner Landeskonzept zur Weiterentwicklung der Antisemitismusprävention vorgelegt hat.
Rückblickend möchte ich mich noch einmal sehr herzlich für den gemeinsamen Antragsprozess bei allen beteiligten Fraktionen bedanken, mit dem dieses Konzept vor rund einem Jahr angestoßen wurde. Diese Geschlossenheit war und ist ein sehr wichtiges Signal.
(Präsident Ralf Wieland)
Bedanken möchte ich mich aber auch bei allen, die an der Erarbeitung mitgewirkt haben: bei der Landesantidiskriminierungsstelle, aber insbesondere bei allen zivilgesellschaftlichen Vertreterinnen und Vertretern mit ihrer enormen fachlichen Expertise. Der Einsatz, würde ich sagen, hat sich mehr als gelohnt.
Mit dem Konzept liegt nun ein umfangreiches Maßnahmenpaket vor, das bundesweit Vorbildcharakter hat. Es begreift Antisemitismus richtigerweise als gesamtgesellschaftliches Problem und als Querschnittsaufgabe. Folglich schlägt es Gegen- und Präventionsstrategien in allen gesellschaftlichen Bereichen vor. Ziel der Anstrengungen ist die konsequente Erfassung und Verfolgung von antisemitisch motivierten Straftaten, die Stärkung des Opferschutzes und der Beratung, die Auseinandersetzung in pädagogischen Kontexten, die Stärkung der Zivilgesellschaft sowie eine allgemeine Antisemitismusprävention durch Sensibilisierung der Stadtgesellschaft.
Das Gute ist: Wir fangen hier nicht bei null an. Das Konzept baut auf einer gefestigten Struktur im Land Berlin auf. Es existiert bereits eine Vielzahl von fachlich hochqualifizierten und innovativen Projekten, die nun strategisch zusammengeführt und verwaltungsübergreifend zusammengedacht werden. Es existiert als Dachstruktur das bewährte Landesprogramm gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus unter Regie der Landesantidiskriminierungsstelle.
Im Rahmen des aktuellen Doppelhaushalts hat die rot-rotgrüne Koalition die Antisemitismusprävention bereits deutlich ausgebaut. Bei der Generalstaatsanwaltschaft Berlin gibt es seit August letzten Jahres erstmals eine Beauftragte für Antisemitismus.
Ja, das ist wirklich Applaus wert! – Auch die Praxisstelle Bildung und Beratung als Anlaufstelle bei antisemitischen Vorfällen an Schulen hat ihre Arbeit schon aufgenommen. Wie das nun vorliegende Landeskonzept aufzeigt, war dies aber erst der Anfang. Berlin erhält eine hauptamtliche Ansprechperson zu Antisemitismus. Vorgesehen ist die verstärkte Qualifizierung von pädagogischem Personal, Polizei und Strafverfolgungsbehörden, die bessere Verfolgung von antisemitischer Hasspropaganda im Internet, die Stärkung von jüdisch
muslimischen Allianzen gegen Antisemitismus und vieles, vieles Weitere mehr.
Und um eines dabei klarzustellen: Trotz dieser zahlreichen Maßnahmen werden wir uns gewiss nicht zurücklehnen, sondern das Gegenteil ist der Fall. Der Kampf gegen Antisemitismus muss langfristig und differenziert
erfolgen. Die Strategien sind daher immer wieder zu prüfen und anzupassen, und es ist ausdrücklich begrüßenswert, dass das vorgelegte Landeskonzept sich als lernend im Sinne einer stetigen Weiterentwicklung versteht. Und diesen Lernprozess werden wir ganz sicher auch parlamentarisch begleiten – da können Sie sehr, sehr sicher sein.
Klar ist auch: Antisemitismus kommt nicht isoliert vor. Es geht immer um Gesamtzusammenhänge, die Ausgrenzung unterschiedlichster Art ermöglichen. Darauf hat nicht zuletzt der unabhängige Expertenkreis Antisemitismus der Bundesregierung hingewiesen. Antisemitische Einstellungen gehen einher mit einem Bündel von menschenverachtenden Haltungen: von Rassismus über Sexismus, Homo- und Transfeindlichkeit bis hin zu Antiziganismus und Feindlichkeit gegenüber Musliminnen und Muslimen. Menschenverachtung ist aber immer gleichermaßen unerträglich. Antisemitismus, Rassismus – alle Formen der gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit wenden sich immer gegen unsere offene Gesellschaft. Sie sind alle demokratiezersetzend.
Deswegen braucht es auch immer unseren Widerspruch und unsere Zivilcourage, wenn Jüdinnen und Juden attackiert werden, wenn einer Muslima in aller Öffentlichkeit das Kopftuch heruntergerissen wird, oder wenn ein gleichgeschlechtliches Paar auf offener Straße angegriffen wird. Hass unterscheidet nicht, und unsere Solidarität darf auch keinen Unterschied machen. Sie gilt allen!
Das beginnt bereits hier in diesem Haus, im parlamentarisch-politischen Raum. Eine Fraktion hat bekanntlich ein recht einseitiges, instrumentelles Verhältnis zum Antisemitismus.
Für sie wird Antisemitismus vor allem dann wichtig, wenn er sich gegen andere Minderheiten mobilisieren lässt, insbesondere gegen muslimische Communities und gegen Geflüchtete. Um es klarzustellen: Mit ihrem Geschichtsrevisionismus und der gezielten Relativierung der NS-Terrorherrschaft durch Gauland, Höcke und Co. ist die AfD nicht Teil der Lösung, sondern Teil des Problems, über das wir heute sprechen.
Um Charlotte Knobloch, die langjährige Präsidentin des Zentralrats der Juden in Deutschland, zu zitieren, formuliert beim Holocaust-Gedenken im Bayerischen Landtag:
Heute und hier ist eine Partei vertreten, die die Verbrechen der Nationalsozialisten verharmlost.
Diese sogenannte Alternative für Deutschland gründet ihre Politik auf Hass und Ausgrenzung und steht nicht auf dem Boden unserer demokratischen Verfassung.
Damit, mit diesen Punkten, sollte sich die AfD dringendst beschäftigen.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Mit dem vorliegenden Berliner Landeskonzept zur Weiterentwicklung der Antisemitismusprävention geht ein Signal an alle Jüdinnen und Juden in unserer Stadt, dass wir an ihrer Seite stehen und eingreifen, wann immer sich Antisemitismus Bahn bricht. Es gilt: Nie wieder! Gegen jeden Antisemitismus! – Vielen Dank!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Wenn man sich die beiden Anträge der AfD anschaut, kann man nur konstatieren: Großes Gender-Chaos und Gender-Gaga bei der AfD – sollen jetzt ausschließlich der bei Ihnen so verhasste Gender-Star oder gleich alle Formen einer geschlechtergerechten Sprache verboten werden? Das ist reichlich wirr und unklar.
Um es gleich vorweg zu sagen: Die von Ihnen behauptete Schönheit und Eleganz der deutschen Sprache – ich habe lange in Ihrem Antrag gesucht; ich habe sie nicht gefunden.
Viel Mühe hat sich die AfD ohnehin nicht gemacht: Erst wurden die Landtage in Hessen, Nordrhein-Westfalen, Brandenburg und Sachsen-Anhalt mit wort- oder inhaltsgleichen Anträgen behelligt. Jetzt ist Berlin dran – darauf hätten wir getrost verzichten können.
Geschlechtergerechte Schreibweisen, zu denen zweifellos auch die Verwendung des Gender-Stars gehört, haben sich nicht in das Abgeordnetenhaus eingeschlichen, wie die AfD suggeriert, sondern sind Ausdruck einer klaren politischen Haltung.
Keine Zwischenfragen! – Für uns als Koalition ist eine geschlechtergerechte Sprache von grundlegender politischer Bedeutung. Sie ist das Bekenntnis zu einem diversen, offenen, feministischen Berlin. Sprache ist Macht. In Sprache bilden sich Geschlechterhierarchien ab. In Sprache werden Geschlechterverhältnisse verhandelt, hergestellt und zementiert. Mit Sprache bestimmen wir, wer wahrgenommen wird und wer Bedeutung hat.
Das generische Maskulinum ist eben nicht neutral. Es macht Frauen unsichtbar, und es macht alle Menschen jenseits der Zweigeschlechtlichkeit unsichtbar.
Frau Kollegin Schmidt hat es angedeutet: Es gibt entsprechende wissenschaftliche Studien seit 1982. Ich weiß nicht, warum wir darüber heute noch diskutieren müssen.
In ihrem Feldzug gegen die Sichtbarkeit von Frauen in der Sprache meint die AfD, sich mit dem Rat für deutsche Rechtschreibung verbünden zu können. Das ist in der Tat ein Trugschluss und auch schon angesprochen worden. Denn selbst der Rat für deutsche Rechtschreibung erkennt die geschlechterdiverse Lebens- und Sprachrealität an. Die AfD muss jetzt ganz stark sein: Gender-Star und Gender-Gap werden vom Rat ausdrücklich nicht untersagt, sondern im Gegenteil: Der Rat fordert eine öffentliche Erprobung und eine Offenheit für die unterschiedlichen Sprachvarianten ein. Das ist die Realität.
Die AfD meint in dem zweiten Antrag, mit der Gleichstellung müsse es endlich einmal gut sein. Mit einem Geschlechterverständnis aus der ersten Hälfte des vergangenen Jahrhunderts ist das natürlich nur konsequent. Sich dann in antimuslimischem Rassismus auszutoben, ist, ehrlich gesagt, schäbig. Angeblich sind Sie besorgt, dass – ich zitiere:
Frauen nicht mehr frei entscheiden dürfen, wen sie lieben und heiraten dürfen.
(Dr. Maren Jasper-Winter)
Wir erinnern uns, es ist die AfD, die im Bundestag einen Antrag zur Abschaffung der gleichgeschlechtlichen Ehe gestellt hat, die Homosexuelle in Thüringen zählen lassen will,
die Akzeptanzarbeit für queere Jugendliche an Schulen verbieten möchte, die Lesben und Schwulen das Adoptionsrecht abspricht und das notwendige Verbot von Konversionstherapien zuletzt in Schleswig-Holstein ablehnt und damit Homosexualität zur Krankheit macht. Pfui, kann man da nur sagen.
Die rechtspopulistische Strategie der AfD ist glasklar. Mit ihrem offenen Antifeminismus und Heterosexismus will sie einen Kulturkampf von rechts anzetteln, übrigens im Schulterschluss mit den Putins, Erdoğans und Orbáns dieser Welt bis hin zu den AfD-Goldstücken Höcke, Gauland und von Storch, scheinbar auch im Schulterschluss mit der CDU. Diesem Backlash werden wir uns als Koalition heute und immer entgegenstellen. – Vielen Dank!
Frau Präsidentin! Ich frage den Senat: Wie bewertet der Senat die von der Opferberatungsstelle ReachOut am gestrigen Mittwoch veröffentlichte Statistik zu rechten, rassistischen und antisemitischen Angriffen und Attacken im Jahr 2018?
Vielen Dank! – Ich würde gerne nachfragen, wie sich der Senat erklärt, dass es insbesondere zu einer Zunahme rechter Gewaltdelikte gekommen ist.
Vielen Dank, Herr Krestel! Das ist eine Rückfrage, und zwar haben Sie gesagt, es geht um die Menschen, die legal hier angekommen sind. Ich will nachfragen: Das
heißt, Sie gehen davon aus, dass Geflüchtete, die aus Ihrer Heimat fliehen müssen, erst noch ein Visum beantragen können, bevor sie nach Deutschland kommen können?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! – Was tut der Senat zum Opferschutz von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen Menschen in Berlin, die von Zwangsverheiratung betroffen sind?
Vielen Dank! – Mich würde genauer interessieren, welche Erkenntnisse der Senat über sogenannte Zwangsverheiratungen von LSBTIQ in Berlin hat.
Bitte nicht!]