Protokoll der Sitzung vom 09.03.2017

gerade für die Tochterunternehmen, von den dafür zuständigen Vorständen geführt werden. Dort, wo wir in bundesweiten Tarifverbünden sind, finden sie auf Ebene der bundesweiten Tarifverbünde statt. Das ist übrigens einer der Gründe, weshalb wir auch betreiben wollen, dass die Charité in einen bundesweiten Tarifverbund eintritt, damit dort auch etwas mehr Regeln am Arbeitsmarkt, wenn Sie so wollen, bestehen.

Grundsätzlich ist es so, dass einer der Konflikte bei Vivantes, auf den Sie jetzt anspielen, der war, dass es dort eine rechtliche Auseinandersetzung gegeben hat. Wenn ich richtig informiert bin, war es so, dass die Gewerkschaftsseite sich nicht dazu bereitgefunden hat, eine Notfallvereinbarung abzuschließen, die in Krankenhäusern üblich ist. Dann gab es eine Rechtsprechung in einem Eilverfahren, das besagt hat, das ist der falsche Weg. Insofern hat der Vorstand bei diesem Thema rechtlich obsiegt. Es ist durchaus auch im Interesse der Bevölkerung, dass es, wenn es zu Streikaktionen kommt, die ein legitimes Recht der Arbeitnehmerschaft darstellen, im Krankenhausbereich zu Notfallvereinbarungen kommt.

Vielen Dank! – Weitere Wortmeldungen gibt es nicht.

Jetzt habe ich hier für die CDU-Fraktion den Kollegen Dregger stehen.

[Zuruf von der CDU]

Herr Rissmann macht das. – Bitte, Herr Kollege!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage den Senat: Ist es der neue Umgang, die neue Politik des Senats, Rechte des Parlaments, Rechte von Abgeordneten zu missachten, indem Anträge auf Akteneinsicht, die Verfassungsrang haben, nämlich in Artikel 45 Abs. 2 Satz 1 der Verfassung von Berlin kodifiziert sind, einfach nicht zu bescheiden? Oder wann ist damit zu rechnen, dass der Justizsenator über den vor 14 Tagen gestellten Antrag auf Akteneinsicht in der Sache Koppers entscheidet?

Herr Senator Behrendt, bitte schön!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Abgeordneter Rissmann! Wir schätzen das Einsichtsrecht von Abgeordneten sehr hoch. Wie Sie vielleicht wissen, ist das damals ein Aufeinanderzugehen der im Parlament vertretenen Parteien gewesen, wonach der Regierende Bürgermeister damals Richtlinienkompetenz

bekommen hat und die Grünen-Fraktion das Akteneinsichtsrecht durchsetzen konnte. Von daher sind wir schon sehr lange mit diesem Thema beschäftigt und sind auch sehr froh, dass das Verfassungsgericht in den letzten Jahren immer wieder Anlass hatte, sich zum Umfang des Akteneinsichtsrechts zu verhalten, zur Frage, wann man das verweigern kann.

[Zuruf von Mario Czaja (CDU)]

Herr Kollege Czaja! Sie haben nicht das Wort!

Das heißt aber, ein Abgeordneter fragt den Senat und nicht alle Abgeordneten gleichzeitig. – Herr Czaja! Sie können sich ja für eine Nachfrage melden!

[Heiko Melzer (CDU): Man antwortet doch und schwa- droniert nicht!]

Zu der konkreten Frage des Abgeordneten Rissmann: Es ist eingegangen ein Akteneinsichtsgesuch von Ihnen am 24. Februar 2017, verbunden mit einer einseitigen Fristsetzung von drei Werktagen. Es ist ihm noch am Tag des Eingangs mitgeteilt worden, dass sein Akteneinsichtsgesuch in der Verwaltung eingegangen ist und jetzt geprüft wird. Sie haben ja selbst in Ihrem Akteneinsichtsgesuch Bezug genommen auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, haben damit deutlich gemacht, dass das alles nicht ganz so einfache Fragen rechtlicher Art sind, die man also nicht in einem halben Werktag beantworten kann. Daraufhin ist eine Prüfung eingeleitet worden, und diese Prüfung ist noch nicht abgeschlossen. Ich kann Ihnen aber zusagen, dass diese Prüfung sehr kurz vor dem Abschluss steht und Sie spätestens Anfang der kommenden Woche ein Ergebnis mitgeteilt bekommen. Es geht nicht schneller, wenn Sie – Sie haben ja dann noch mal einseitige Fristen gesetzt – einseitige Fristsetzungen vornehmen, weil wir uns ja dann immer damit beschäftigen und darauf reagieren müssen. Die Zeit steht dann leider nicht zur Verfügung, um inhaltlich zu prüfen. – Ich danke Ihnen!

[Dr. Robbin Juhnke (CDU): Wenig überzeugend!]

Für die Nachfrage hat Kollege Rissmann das Wort. – Bitte schön!

Herr Präsident! Ich nehme erfreut zur Kenntnis, Herr Senator, dass Sie offensichtlich auf diese Frage vorbereitet waren – zu Recht auch. Stimmen Sie mit mir überein,

[Zuruf von den GRÜNEN: Frage!]

(Senator Dr. Matthias Kollatz-Ahnen)

dass der unbeteiligte Dritte – – „Stimmen Sie mit mir überein“ – keine Frage? Ist eine, nicht? – Stimmen Sie mit mir darin überein, Herr Senator, dass ein unbeteiligter Dritter den Eindruck gewinnen könnte, dass das an Bigotterie nicht zu überbieten ist, wenn ein grüner Abgeordneter angeblich im Alleingang ein Abgeordnetenrecht in der Verfassung hat kodifizieren können, weil Abgeordnetenrechte so wichtig sind, und dann wenig später als Senator dieses Recht natürlich unterhöhlt, indem er es nicht unverzüglich bescheidet? Die Frage ist nämlich nicht, wie Sie in der Sache antworten, sondern dass Sie antworten. Und geben Sie mir recht, dass der Eindruck entstehen könnte, dass Sie mir gerichtlichen Rechtsschutz abschneiden wollen, indem Sie meinen Antrag nicht bescheiden?

[Beifall bei der CDU und der AfD – Vereinzelter Beifall bei der FDP]

Ich muss trotzdem feststellen, das war schon mehr als eine Frage. Aber Herr Behrendt darf es sich dann einfach aussuchen.

Das sind ja jetzt mehrere Fragen, ein bunter Strauß an Fragen.

[Kurt Wansner (CDU): Sie werden ja nicht überfordert!]

Das sind auch alles sehr interessante Fragen. Es ist überhaupt nicht unsere Absicht, irgendjemandem Rechtsschutz abzuschneiden. Vielleicht darf ich Sie an die Verwaltungspraxis von CDU-geführten Häusern erinnern. Ich weiß noch aus meiner Zeit als Abgeordneter, dass man bei Akteneinsichtsgesuchen zum Teil vier Wochen überhaupt keine Nachricht gekriegt hat. Nach sechs bis acht Wochen hat man dann mal eine Nachricht bekommen.

[Zuruf von der FDP]

Ich muss feststellen, da stehen wir noch ganz gut da. Und was das „unverzüglich“ angeht: In der Verfassung steht nicht „unverzüglich“. Es steht in Artikel 45:

Jeder Abgeordnete hat das Recht, Einsicht in Akten und sonstige amtliche Unterlagen der Verwaltung zu nehmen. Eine Einsichtnahme darf abgelehnt werden

und so weiter und so fort.

[Heiko Melzer (CDU): Wie sieht es denn aus mit politischer Justiz?]

Ich kenne keine Anträge der CDU-Fraktion, da könnte man dann ja ins Gespräch kommen, wonach Akteneinsichtsgesuche innerhalb einer Woche, innerhalb von zwei Wochen, innerhalb von einem Monat zu bescheiden sind.

Solche Regelungen gibt es bisher nicht. Und solche Anträge der CDU-Fraktion gibt es auch nicht.

[Zurufe von der CDU: Peinlich für die Grünen! – Lux kennt die Antwort!]

Für die zweite Nachfrage hat jetzt der Kollege Lux das Wort. – Bitte schön!

Vielen Dank, Herr Präsident! – Sehr geehrter Herr Senator! Können Sie mir denn erklären, was seit Regierungswechsel in Ihrem Haus besser gelaufen ist, was unternommen worden ist, dass Akteneinsichtsanträge in so kurzer Zeit bearbeitet werden können, vor dem Hintergrund, dass meine Akteneinsichtsgesuche an die CDUgeführte Justiz- und Innenverwaltung in der letzten Wahlperiode nie unter einer Frist von acht Wochen beantwortet, geschweige denn überhaupt beschieden worden sind?

[Harald Wolf (LINKE): Unglaublich!]

Wie haben Sie es geschafft, in so kurzer Zeit eine professionellere Arbeit reinzubringen?

[Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN – Vereinzelter Beifall bei der SPD]

Herr Kollege Lux! Auch das waren bei großzügigster Auslegung zwei Fragen. – Herr Behrendt! Sie suchen sich mal eine aus!

[Heiko Melzer (CDU): Er kennt ja meine Fragen schon!]

Ich habe das ja eingangs gesagt: Ich nehme das Akteneinsichtsrecht von Abgeordneten ernst, und meine Verwaltung nimmt das auch ernst. Deswegen bearbeiten wir das zeitnah. Ich kann nicht sagen, warum es beim Vorgänger acht Wochen liegengeblieben ist. Das hat er mir bei der Amtsübergabe nicht gesagt. Ich kann auch nicht sagen, warum Ihr Akteneinsichtsgesuch bei Herrn Henkel acht Wochen liegengeblieben ist. Das kann ich nicht beantworten. Aber Sie können sicher sein, dass bei mir kein Akteneinsichtsgesuch acht Wochen liegenbleibt.

[Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN]

Jetzt kommen wir zur Fraktion Die Linke. – Frau Gennburg, bitte schön, Sie haben das Wort!

(Sven Rissmann)

Auch von mir einen schönen guten Morgen! – Ich frage den Senat: Welche Erkenntnisse hat der Senat über die von der Deutschen Wohnen AG gekauften Wohnungen? Wie bewertet er das wohnungspolitisch?

Vielen Dank! – Frau Senatorin Lompscher antwortet für den Senat. – Bitte schön!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Gennburg! Über diesen Kauf der Deutschen Wohnen lesen wir in der Zeitung. Wir werden von Journalisten danach gefragt. Daraufhin fragen wir auch bei der Deutschen Wohnen nach und werden darüber informiert, dass Stillschweigen vereinbart worden ist. Insofern weiß ich darüber das, was in den Zeitungen zu lesen ist, dass es sich offensichtlich um einen Share-Deal handelt, dass es sich überwiegend um Altbauwohnungen in zentralen Lagen handelt mit einem relativ guten Gebäudezustand, dass, weil es sich um einen Share-Deal handeln soll, weder das Vorkaufsrecht in Milieuschutzgebieten angewandt werden kann noch Einnahmen aus der Grunderwerbsteuer fließen. Insofern würde ich das wohnungspolitisch dahin gehend bewerten, dass wir hier dringend bundesrechtliche Änderungen brauchen, damit ShareDeals nicht von der Grunderwerbsteuer befreit sind, damit Anteilsverkäufe nicht dazu führen, dass kommunale Vorkaufsrechte nicht wahrgenommen werden können. Angesichts der durchaus veröffentlichten Preise für diesen Deal besteht eine gewisse Sorge, dass der Kaufpreis durch übermäßige Mieterhöhungen refinanziert wird. Hier wäre dann der Rat an die Mieterinnen und Mieter, den ich ja schon öfter gegeben habe, sich auf jeden Fall sachkundig zu machen, um die Einhaltung des Mietrechts zu verlangen.

Vielen Dank, Frau Lompscher! – Kollegin Gennburg! Wünschen Sie eine Nachfrage zu stellen? – Nein. – Dann hat Kollege Buchholz das Wort. – Bitte schön!

Vielen Dank, Herr Präsident! – Frau Senatorin! Sie hatten ja den vermeintlichen Share-Deal der Deutschen Wohnen angesprochen. Sehen Sie es wie ich, dass man eigentlich dieses Instrument, bei dem sich insbesondere große Firmen praktisch komplett der Steuerpflicht dadurch entledigen, dass sie nicht die kompletten Anteile, sondern nur einen großen Teil davon kaufen, dringend auf Bundesebene ändern müsste, um zum einen, wie in den letzten Jahren gesehen, Berlin offensichtlich über 600 Millionen Euro an Steuereinnahmen entgangen sind, dass man das