Protokoll der Sitzung vom 09.03.2017

zum einen über eine Bundesratsinitiative zu ändern versucht und gleichzeitig damit auch die Vorkaufsrechte für die Bezirke sichern könnte?

Frau Senatorin, bitte schön!

Herr Buchholz! Ich halte das für dringend änderungsbedürftig auf Bundesebene. Wir haben leider derzeit nicht die politischen Mehrheiten auf Bundesebene, die das wahrscheinlich machen. Soweit ich weiß, gibt es eine Arbeitsgruppe der Länderfinanzminister, die hier Vorbereitungen trifft. Aber selbst wenn die Vorbereitungen vor den Bundestagswahlen zu einem Ergebnis kämen, ist leider nicht zu erwarten, dass es im Bundestag dafür eine entsprechende Mehrheit gibt.

Vielen Dank! – Weitere Wortmeldungen haben wir nicht.

Dann kommen wir zu Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Herr Kollege Walter hat das Wort. – Bitte schön!

Vielen Dank, Herr Präsident! – Ich frage den Senat: Wie ist der Stand der Umsetzung bei der im Rahmen des Hundert-Tage-Programms angekündigten Fach- und Koordinationsstelle gegen Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt?

Herr Senator Behrendt, bitte schön!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Abgeordneter Walter! Ich beantworte Ihre Frage wie folgt: Der Senat hat aufgrund der Mitteilung von vielen im Antidiskriminierungsbereich Tätigen ein Handlungsfeld für die Antidiskriminierung im Wohnungsmarkt ausgemacht. Wir wollen der Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt den Kampf ansagen. In Berlin soll weder das Kopftuch oder die Kippa oder auch ein Rollstuhl ein Nachteil für die Wohnungssuchenden und für die Mieterinnen und Mieter sein. Wir wollen die vielfältige Stadt, in der sich alle Menschen wohlfühlen und in allen Stadtteilen leben können. Aus diesem Grund haben wir uns vorgenommen, eine Stelle einzurichten, die sich mit Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt beschäftigt. Da ist der aktuelle Stand der, dass nach Vorstellung eines Gutachtens Mitte Februar eine Dialogrunde stattgefunden

hat. Wir wollen dort die Akteure der Wohnungswirtschaft und die Wohnungsbauunternehmen des Landes Berlin mitnehmen, aber auch die private Wohnungswirtschaft und die verschiedenen beteiligten Verwaltungen einbinden. Am 28. Februar, also vor wenigen Tagen, haben wir ein Interessenbekundungsverfahren für die dort einzurichtende Stelle gestartet, verbunden mit der an die Träger gerichteten Aufforderung, sich zu bewerben und ihre Projektideen vorzuschlagen. Sodann werden wir die passendste Bewerbung auswählen. Noch im ersten Halbjahr dieses Jahres wollen wir diese Stelle, die auch im Koalitionsvertrag verabredet wurde, einrichten.

Vielen Dank! – Herr Kollege! Wollen Sie eine Nachfrage stellen? – Dann bekommen Sie das Wort, bitte schön!

Vielen Dank, Herr Senator! Vielleicht können Sie noch sagen, welche Aufgabe die Fachstelle übernehmen soll. – Danke schön!

Bitte schön, Herr Senator!

Nach unserer Vorstellung soll diese Fachstelle, die dort eingerichtet wird, Beratung für Wohnungssuchende, die Diskriminierungserfahrungen gemacht haben, wie auch Beratungsvermittlung an andere Fachvermittlungsstellen leisten sowie Clearingprozesse organisieren. Zudem soll sie die Entwicklung von fachspezifischen Qualifizierungsangeboten für Beraterinnen und Berater sowie andere Akteure anbieten. Sie soll eine systematische Vernetzung sowie die Weiterentwicklung von Kooperationen zwischen den relevanten Akteurinnen und Akteuren betreiben. Es ist auch geplant, bezirkliche Mieterberatungsstellen einzurichten; auch dort ist die Vernetzung angedacht. Sie soll Kontrollverfahren zu Diskriminierungen am Wohnungsmarkt – u. a. Testingverfahren – initiieren und begleiten. Sie soll fachbezogene Informations- und Sensibilisierungsarbeit für alle Akteure leisten. Nicht zuletzt soll sie Diskriminierungsfälle dokumentieren, damit wir daraus Schlussfolgerungen für die Zukunft ableiten können.

Vielen Dank! – Weitere Nachfragen sehe ich nicht.

Wir kommen dann zum Kollegen Ubbelohde von der AfD. – Bitte schön, Herr Kollege!

Herr Präsident! Ich frage den Senat: Trifft es zu, dass der Senat die Erteilung von Wohnberechtigungsscheinen an sogenannte Zuwanderer vor der Entscheidung der Ausländerbehörde über die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis befürwortet, politisch forciert und damit unter Umständen Rechtsbeugung betreibt?

[Torsten Schneider (SPD): Was? – Steffen Zillich (LINKE): Das war eine Suggestivfrage! – Torsten Schneider (SPD): Setzt aber Kenntnis voraus! – Zurufe von den GRÜNEN]

Das beantwortet auch Frau Senatorin Lompscher. – Bitte schön!

Sehr geehrter Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter!

Liebe Kollegen! Ich hatte Frau Lompscher das Wort erteilt!

Ihre Frage finde ich hinreichend absurd, ich will trotzdem versuchen, sie zu beantworten. Es geht darum, dass auch Geflüchtete mit subsidiärem Schutz, die hier einen Aufenthalt bekommen, der in aller Regel über elf Monate liegt und bis zu drei Jahre dauern kann, einen Wohnberechtigungsschein erhalten können. Bisher gibt es ein technisches Problem: Der subsidiäre Schutz und damit der längere Aufenthalt werden zugebilligt, aber das entsprechende Papier dauert etwas länger – Monate –, weil aus der Bundesdruckerei, warum auch immer, die Dinge später kommen. Deshalb ist beabsichtigt – und war es bisher im Rahmen des Ermessens der Bezirke auch möglich, um das mal ganz klar zu sagen –, dass auch ohne Vorliegen des endgültigen Papiers, aber bei getroffener Entscheidung, ein Wohnberechtigungsschein erteilt werden kann. Da dieses Ermessen in den Bezirken unterschiedlich ausgeübt wird, wird derzeit eine Ausführungsvorschrift vorbereitet, damit alle Bezirke das Verfahren einheitlich anwenden. – Vielen Dank!

[Beifall bei der LINKEN und den GRÜNEN]

Danke schön! – Herr Kollege Ubbelohde! Wenn Sie eine Nachfrage stellen, bekommen Sie das Wort – bitte schön! Sie können ruhig sitzen bleiben.

(Senator Dr. Dirk Behrendt)

Frau Senatorin! Sehen Sie nicht auch die Gefahr, dass Leute durch diese voreilige Maßnahme – also der Vorwegnahme der Aussage der Ausländerbehörde, was gesetzlich vorgeschrieben ist – eine vergünstigte Wohnberechtigung erhalten, bevor überhaupt inländische Berechtigte zum Zuge kommen,

[Zurufe von Carola Bluhm (LINKE) und Katrin Möller (LINKE)]

die nach § 25 Aufenthaltsgesetz unter Gründen der Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgewiesen werden müssten, wie zum Beispiel Leute wie der bekannte Anis Amri?

[Katrin Möller (LINKE): Das kann doch wohl nicht wahr sein!]

Frau Senatorin!

Herr Abgeordneter! Ich kann mich nur wiederholen: Wir greifen nicht einer Entscheidung der zuständigen Behörde vor, sondern wir setzen diese Entscheidung um, bevor der amtliche Ausweis, der damit verbunden ist, der aber erst Monate später überreicht wird, den Menschen vorliegt.

Danke schön! – Die zweite Nachfrage geht an Frau Kollegin Bayram von den Grünen. – Bitte schön, Frau Kollegin!

Vielen Dank, Herr Präsident! – Frau Senatorin! Sind Sie mit mir nicht auch der Ansicht, dass die eine oder andere Frage, die hier von Kollegen in den Raum gestellt wird, dazu geeignet ist, eine Missachtung unserer Gesetze und unserer Verfassung deutlich zu machen – und wir alle darauf gerne verzichten könnten?

[Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN – Ah! von der AfD – Zuruf von Kurt Wansner (CDU)]

Sie fordern jetzt den Senat auf, eine Beurteilung gegenüber Abgeordneten abzugeben. – Ich lasse die Frage nicht zu.

[Beifall bei der CDU, der AfD und der FDP]

Wir kommen zur FDP. – Herr Kollege Fresdorf!

Vielen Dank, Herr Präsident! – Ich frage den Senat: Wie kommt der Senat seiner Fürsorgepflicht gegenüber den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie nach, wenn diese aufgrund sehr hoher Arbeitsbelastung nicht mehr in der Lage sind, sich an Arbeitsergebnisse zu erinnern, die nicht älter als ein Vierteljahr sind, wie es Staatssekretär Rackles in seinem Schreiben vom 16. Februar 2017 an mich ausführt?

[Zuruf von Dr. Wolfgang Albers (LINKE)]

Frau Senatorin Scheeres!

Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Ich habe mir diesen Fall darstellen lassen. Ich denke, dass das Problem letztlich erledigt wurde und Sie die Information erhalten haben. Da ist ein Fehler des Mitarbeiters aufgekommen; es ging um Anfragen von Ihnen. Diesen Bereich haben wir zentralisiert, sodass wir es im Blick haben, dass die Abgeordneten ihre Antworten auch erhalten.

Herr Kollege Fresdorf! Wollen Sie eine Nachfrage stellen? – Dann bekommen Sie das Wort, bitte schön!

Vielen Dank! – Frau Scheeres! Die Frage lautete, wie die Fürsorgepflicht erhalten wird, aber gut. Meine Nachfrage lautet: Wie will der Senat sicherstellen, dass bei so hoher Arbeitslast die vor uns liegende Herkulesaufgabe – die Schulen in Berlin zu sanieren, 30 Schulen neu zu bauen und zusätzlich das Bildungsniveau zu heben – bewältigt werden kann?

[Dr. Wolfgang Albers (LINKE): Wenn Sie nicht so merkwürdige Fragen stellen würden... Zuruf von Heiko Melzer (CDU)]

Frau Senatorin!

Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Natürlich haben wir eine Fürsorgepflicht. Deswegen wurde auch regelmäßig im Rahmen von Haushaltsverhandlungen umgesetzt, dass wir zusätzliches Personal zur Verfügung gestellt be

kommen und wir dieses auch einstellen. Die nächsten Haushaltsberatungen stehen an. Sie können sicher sein – das hat der Finanzsenator auch immer wieder zugesagt –, dass wir das Thema der wachsenden Stadt im Blick haben. Aus diesem Grund bekommen auch die Bezirke zusätzliches Personal, ebenso die einzelnen Senatsverwaltungen. Das ist der richtige Weg. Ich erhoffe mir natürlich auch, dass wir qualifiziertes Personal schnell einstellen können.

Zudem gibt es umfangreiche gesundheitliche Maßnahmen in den Verwaltungen, um die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu unterstützen. Das gehört für mich selbstverständlich dazu. Wir haben verschiedene Gesundheitsangebote – Gymnastik etc. –, aber auch Beratungs- und Entlastungsangebote. Mir ist es sehr wichtig, diese Dinge im Blick zu haben. Das Gesundheitsmanagement ist in allen Verwaltungen ein regelmäßiges Thema.

Vielen Dank! – Die zweite Nachfrage stellt der Kollege Luthe. – Bitte schön!

Herzlichen Dank! – Frau Senatorin! Sie haben gerade erläutert, dass Sie sehr viel tun, um die Mitarbeiter zu entlasten. Gleichzeitig ist es so, dass Ihre Partei dieses Ressort schon relativ lange verantwortet. Wie kommt es dann – weil wir vorhin über Akteneinsicht sprachen –, dass Sie seit zweieinhalb Monaten nicht in der Lage sind, mein Akteneinsichtsgesuch zu bescheiden?

Frau Senatorin!