Ich grenze ein: Eine Prognoseentscheidung, jemanden aufgrund einer Prognose ins Gefängnis zu stecken, ist äußerst problematisch. Da sind wir uns einig. Jeder muss zuerst einmal eine strafbare Handlung begehen, um überhaupt – –
Weil es in der Menschenrechtskonvention so geregelt ist. Die Europäische Menschenrechtskonvention verbietet, jemanden nur aufgrund von Prognosen in Haft zu nehmen. Deshalb müssen Anlasspunkte vorhanden sein.
Ja. Das verbietet die Menschenrechtskonvention. Das hat das Ziel, dass ich nicht jeden auf der Straße festnehmen kann und sagen kann: „Du bist potenziell gefährlich.“ Das geht nicht. Aber wenn einer einmal eine strafbare Handlung begangen hat und in Haft ist und dort erklärt: „Ich begehe weiterhin strafbare Handlungen“, dann muss ich den fassen. Da geben Sie mir keine Möglichkeit. Ich meine, da ist es Aufgabe des Staates, in diesem eng begrenzten Bereich zu handeln. Ich kann natürlich nicht dem freien Bürger, der frei herumläuft, gleich sagen: „Du bist gefährlich, ich nehme dich in Haft.“ Das wäre völlig falsch.
Wenn Sie das fordern und diesen Bereich auch mit haben wollen, dann stellen Sie bitte den Gesetzesantrag. Sie haben die Möglichkeit, dies im Laufe des Verfahrens auch auf Bürger zu erweitern. Das lehne ich ab. Ich möchte einen Bürger, der noch nicht straffällig war, nicht in Haft nehmen.
Da möchte ich zunächst einmal auf Sie, Herr Bebber, eingehen. Eigentlich kann ich aber für beide – für Sie, Kollege Bebber, und auch für Sie, Kollege Oelmayer – vorab feststellen:
(Abg. Oelmayer Bündnis 90/Die Grünen: Haben Sie nicht zugehört? – Abg. Döpper CDU: Bei dem wird das nie klar!)
Sie haben sich, mit Verlaub gesagt, um eine klare Aussage herumgedrückt. In der zweiten Runde habe ich allerdings feststellen können, dass Sie mit uns der Auffassung sind: Jawohl, hier ist eine Lücke, und diese Lücke müssen wir im Interesse und zum Schutz unserer Bürgerinnen und Bürger schließen. Das ist so weit gut.
Das nun allerdings, Herr Kollege Oelmayer, wie Sie vorschlagen, über das Unterbringungsgesetz zu lösen,
oder Sie, Herr Kollege Bebber –, hielte ich für außerordentlich problematisch. Das ist nicht der richtige Ansatzpunkt. Denn Ausgangspunkt einer – auch nachträglich anzuordnenden – Sicherungsverwahrung ist nun einmal die Straftat und nicht irgendeine wie auch immer geartete gesundheitliche Indisposition.
Darüber hinaus darf ich darauf hinweisen, dass das Unterbringungsgesetz im Grunde genommen das Problem nicht löst, das wir schon haben, Herr Kollege Oelmayer; das ist ja durchaus richtig.
Ich würde auf jeden Fall eine bundesgesetzliche Regelung vorziehen. Es kann nicht sein – das ist richtig –, dass ein Bundesland allein über ein Landesgesetz eine zusätzliche Regelung zur nachträglichen Anordnung einer Sicherungsverwahrung schafft.
Wenn uns aber nach der letzten Stellungnahme des Bundesjustizministeriums keine andere Möglichkeit eröffnet ist, müssen wir einfach handeln. Ich bin davon überzeugt, dass dann, wenn wir gehandelt haben, die anderen Bundesländer sofort nachziehen werden. Das ist für mich überhaupt keine Frage.
(Beifall bei der CDU – Abg. Wieser CDU: Sehr gut! – Abg. Bebber SPD: Das müssen Sie auf der Justizministerkonferenz besprechen; anders geht es gar nicht!)
Herr Bebber, Sie haben zu Recht das Problem der Prognose der Rückfallgefährdung eines Straftäters herausgearbeitet. Da ist ein Problem; das wissen wir alle aus der Rechtspraxis bei den Gerichten.
Aber genau deswegen sagen wir ja: Es muss die Möglichkeit einer nachträglichen Anordnung der Sicherungsverwahrung eröffnet werden.
Denn wie soll denn ein Sachverständiger, und sei er noch so gut, im Zeitpunkt der Verurteilung ermessen können, ob eine Rückfallgefährdung zehn oder zwölf Jahre später vorhanden ist oder nicht? Da kommt es doch auf das Verhalten in der Zeit der Strafverbüßung an. Das heißt mit anderen Worten: Die Rückfallgefährdungsprognose ist umso zielgenauer, je zeitnäher sie stattfindet.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich glaube, die Debatte hat eindeutig gezeigt, dass mein Argument aus der ersten Runde richtig ist, dass wir über eine so diffizile und komplizierte Rechtsfrage nicht diskutieren können, wenn uns der Justizminister nicht die Karten auf den Tisch legt. Gerade erfahre ich, dass es ein 40-seitiges Gutachten zu unserer Fragestellung gibt, wobei dann schon die Frage gerechtfertigt ist, warum das nicht aus dem Hause des Justizministers kommt, sondern er den Auftrag nach außen vergibt. Vielleicht ist das deswegen der Fall, weil er bisher, wie er selber sagt, mit seinen Bundesratsinitiativen gescheitert ist.
Ich will das aber mal außen vor lassen und einfach für unsere Fraktion noch einmal erklären, dass wir selbstverständlich bereit sind – ich glaube, keiner der Redner hat hier etwas anderes gesagt –, auf der Grundlage eines Ge