war aus meiner Sicht unnötig wie ein Kropf, aber die Aufgabe, dass die jetzt geschaffene Messeinfrastruktur der Regionalmessen und der neuen Landesmesse als Ensemble gut für die Zukunft positioniert wird, ist die eigentliche Herausforderung, der sich alle außer den Grünen in der Zukunft stellen sollten.
Meine Damen und Herren, ich habe mich an und für sich nur deshalb gemeldet, weil unser aller Kollege Schmiedel auch heute dadurch auffällt, dass, wie auch sein Verhalten im Ausschuss zeigt, er bei Reden der anderen immer wieder mit Zwischenrufen glänzt. Ich muss doch eines sagen: Wenn man selber in Stuttgart in der Messe sitzt, im Aufsichtsrat der Stuttgarter Messe tätig ist, das Wohl der Stuttgarter Messe will und für die Stuttgarter Messe kämpft, auf der anderen Seite jedoch für die Messe
Sinsheim kämpfen will, deutet das auf eine gespaltene Persönlichkeit hin. Dies muss ich auch einmal ganz klar hier feststellen.
Was Herr Schmiedel im Ausschuss mit dem ganzen Ausschuss gemacht hat, war einmalig. So etwas haben wir hier im Landtag noch nie erlebt, dass sich ein Aufsichtsrat aus Stuttgart
Meine Damen und Herren, nach § 88 Abs. 1 der Geschäftsordnung erteile ich Herrn Abg. Göschel das Wort zu einer persönlichen Erklärung.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Versuch der beiden Koalitionsfraktionen und des Wirtschaftsministers, mich als Entlastungszeugen zu missbrauchen, veranlasst mich zu dieser persönlichen Erklärung. Ich bin zu keinem Zeitpunkt von dem Vorwurf abgerückt, dass die Landesregierung die Abwerbung der Sinsheimer Messen nach Stuttgart aktiv unterstützt hat. Ich habe zu keinem Zeitpunkt eine Äußerung gemacht, die einen solchen Schluss berechtigterweise zuließe. Wer etwas anderes behauptet, äußert sich grob fahrlässig falsch oder sagt bewusst die Unwahrheit. Deshalb unterstütze ich aus voller Überzeugung unsere Beschlussempfehlung.
(Beifall bei der SPD – Abg. Hofer FDP/DVP: Das war eine Falschmeldung! – Abg. Mappus CDU: Steilkurve, kann ich nur sagen!)
Wir kommen zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Untersuchungsausschusses auf Seite 437 der Drucksache 13/5100. Wer dieser Beschlussempfehlung zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenprobe! – Enthaltungen? – Der Beschlussempfehlung wurde mehrheitlich zugestimmt.
a) Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP/DVP – Gesetz zur Änderung des Landtagswahlgesetzes – Drucksache 13/5046
b) Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktion der SPD – Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes – Drucksache 13/5086
Das Präsidium hat folgende Redezeiten festgelegt: für die Begründung der Gesetzentwürfe unter den Buchstaben a und b je fünf Minuten, für die Aussprache zehn Minuten je Fraktion. Dabei gelten gestaffelte Redezeiten.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Fraktionen von CDU und FDP/DVP legen heute einen Gesetzentwurf zur Novellierung des Auszählverfahrens vor, das ab dem Jahr 2011, also für die Wahlen zum übernächsten Landtag von Baden-Württemberg, gelten soll. Die Umstellung betrifft das Berechnungsverfahren, und zwar umfasst die Änderung drei Punkte: Erstens geht es um die Verteilung der Sitze auf Landesebene, zweitens geht es um die Verteilung dieser Sitze auf die Regierungsbezirke und drittens um die Berechnung der Ausgleichsmandate.
In dem Gesetzentwurf ist vorgesehen, dass das Höchstzahlverfahren von d’Hondt auf das nach Sainte-Laguë/Schepers umgestellt wird. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sind beide Auszählverfahren mit dem Grundgesetz vereinbar. Der Grundsatz der Gleichheit der Wahl gebietet, dass alle Staatsbürger das Wahlrecht in gleicher Weise ausüben können und die Stimmen der Wahlberechtigten nicht nur den gleichen Zähl-, sondern grundsätzlich auch den gleichen Erfolgswert haben müssen.
Da Mandate nur ganzzählig zugeteilt werden können und grundsätzlich bei allen Berechnungsverfahren Reststimmen zugeteilt werden müssen, erfordern alle Verfahren, ob d’Hondt oder Sainte-Laguë/Schepers, Rundungen. Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts unterliegt es daher der Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers, für welches System zur Berechnung und Verteilung der Mandate er sich entscheidet.
Dieses Verfahren gilt bereits mit einigen Modifikationen für die Wahl der Bürgerschaft in Bremen und in Hamburg. Außerdem verwendet es mittlerweile der Deutsche Bundestag für einzelne Verfahren,
zum Beispiel für die Berechnung der Zahl der auf die Fraktionen entfallenden Sitze im Ältestenrat usw. In der vergangenen Legislaturperiode des Bundestags war auch vom Bundesministerium des Innern angedacht, dieses Verfahren insgesamt auf den Bundestag und die Bundestagswahlen anzuwenden. Dies ist dann aufgrund der vorgezogenen Bundestagswahl nicht weiterverfolgt worden.
Ich gehe deswegen davon aus, dass wir uns im Landtag einig sind, dass wir auf dieses Verfahren umstellen können.
Gleichzeitig ist in der Tagesordnung der Gesetzentwurf der Fraktion der SPD zur Vereinbarkeit von Amt und Mandat aufgerufen. Auch dieser Gesetzentwurf betrifft erst die übernächste Legislaturperiode. Wir wollen zu Beginn der nächsten Legislaturperiode in aller Ruhe darüber befinden,
ob und, wenn ja, wie wir die Vereinbarkeit von Amt und Mandat neu regeln. Die Landräte wurden im Zuge der Verwaltungsreform natürlich gestärkt, was die staatlichen Aufgaben anbelangt. Ich meine, insoweit muss der Grundsatz der Gewaltenteilung neu bewertet werden. Wir wollen heute den Gesetzentwurf der SPD ablehnen,
sind aber zu Beginn der nächsten Legislaturperiode hierüber gesprächsbereit und können uns vorstellen, dass wir da zu einer Neuregelung kommen.
Im Übrigen bitte ich darum, dem Gesetzentwurf der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP/DVP zuzustimmen.
(Abg. Birzele SPD: Liest der jetzt die zweite Hälfte der Begründung vor? Die erste Hälfte der Begrün- dung ist schon vorgetragen! – Gegenruf des Abg. Mack CDU: Bitte, dann brauchen Sie es nicht mehr zu machen!)
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Alles Wesentliche ist gesagt. Ich füge das, was noch nicht gesagt worden ist, hinzu.