Protokoll der Sitzung vom 01.02.2006

(Abg. Drexler SPD: Ich habe einen!)

kann er sie bei mir abholen.

Vielen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und der FDP/ DVP)

Ich erteile das Wort Frau Abg. Haußmann.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! So kurz wie der Kollege Hoffmann kann ich es diesmal leider nicht machen, weil wir einfach sagen müssen, dass wir lange Jahre auf dieses Gesetz gewartet haben, das eine Verbesserung für Patienten bringt, die auf ein Spenderorgan warten. Wir freuen uns, dass heute nach jahrelanger Untätigkeit,

(Zurufe von der CDU: Oh! – Abg. Hillebrand CDU: „Untätigkeit“! Jetzt aber!)

fast acht Jahre, nachdem wir im Bund ein Transplantationsgesetz bekommen haben, auch die Landesregierung aktiv wird

(Abg. Zeller SPD: Das muss gesagt sein!)

und dieses Gesetz auf den Weg bringt.

Wir werden zukünftig an Kliniken mit Intensivbetten eine Transplantationsbeauftragte bzw. einen Transplantationsbeauftragten haben.

(Abg. Hoffmann CDU: Ein Satz!)

Wer die Not von Wartepatienten kennt, meine Damen und Herren, hat wirklich kein Verständnis für das jahrelange Taktieren der Landesregierung. Wer die Not kennt, wenn man auf ein überlebensnotwendiges Spenderorgan wartet, weiß, dass es höchste Zeit war, dass die Landesregierung endlich gehandelt hat.

(Beifall bei der SPD)

Mit der Einführung des Transplantationsbeauftragten ist es aber nicht getan. Ich will Sie einfach daran erinnern, dass das Sozialministerium, dass die Landesregierung in der Verantwortung steht, weiterhin für die Organspende zu sensibilisieren. Man muss die Bevölkerung wirklich noch einmal auf die Möglichkeit der Organspende aufmerksam machen.

Ich will auch, dass das Sozialministerium seiner Moderatorenrolle gerecht wird, wenn es darum geht, bei den Leistungsträgern, den Kliniken und auch den Kassen darauf hinzuwirken,

(Unruhe)

dass wir die Arbeit des Transplantationsbeauftragten auch finanziell ausstatten, wenn es um Fortbildung bzw. Freistellung des Transplantationsbeauftragten geht.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD – Abg. Zeller SPD: Bravo!)

Das sind wichtige Dinge, die Sie noch erledigen müssen, wenn es Ihnen mit der Verbesserung der Situation der Wartepatienten ernst ist.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD – Glocke der Präsidentin)

Meine Damen und Herren, da Frau Abg. Haußmann, weil es ihr ein wichtiges Anliegen war, dieses Thema noch einmal ausführlich angesprochen hat, möchte ich Sie bitten, zu erlauben, dass die einzelnen Reden zu Protokoll gegeben werden. Sind Sie damit einverstanden? Üblicherweise können die Reden nicht mehr zu Protokoll gegeben werden, wenn zum Beratungsgegenstand bereits Ausführungen gemacht worden sind.

(Abg. Dr. Noll FDP/DVP: Warum?)

In diesem Fall bitte ich Sie aber, damit einverstanden zu sein, dass die Reden zu Protokoll gegeben werden. Denn Herr Abg. Hoffmann hat sich an die vereinbarte Regelung gehalten.

(Abg. Zeller SPD: Herr Hoffmann hat gesprochen! – Gegenruf von der CDU: Einen Satz! – Zurufe: Das machen wir!)

Ich bedanke mich.

Das Wort erteile ich Herrn Abg. Dr. Noll.

(Abg. Fischer SPD zu Stellv. Präsidentin Beate Fauser: Kurz, aber länger!)

Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! In der Rede von Frau Kollegin Haußmann ist ja Kritik durchgeschimmert. Ich sage einmal: zu Recht. Wir müssen insbesondere aufpassen, dass wir nicht glauben, mit der Benennung von Beauftragten würden wir alle Probleme lösen.

(Abg. Ursula Haußmann SPD: Das habe ich doch gerade gesagt! Da haben Sie nicht zugehört, Herr Kollege!)

Es gab ja ernsthafte Bedenken seitens der Baden-Württembergischen Krankenhausgesellschaft, dass es zu mehr Bürokratie und zusätzlichen Kosten komme, ohne dass der gewünschte Effekt eintritt. Es gab auch unterschiedliche Bewertungen in den Ländern.

Trotzdem: Nach Abwägung bin ich mit Ihnen, liebe Kollegin Haußmann, der Meinung, dass wir diese Bedenken jetzt hintanstellen mussten, gerade aus den Gründen, die Sie genannt haben. Wenn man einmal Patienten auf einer Dialysestation, die jahrelang auf ein Spenderorgan warten, erlebt hat, kommt man zu der Auffassung, dass wir alle Möglichkeiten nutzen müssen. Deswegen können wir, denke ich, bei allen Bedenken gegen zu viele Beauftragte diesem Gesetzentwurf jetzt zustimmen.

(Beifall des Abg. Kleinmann FDP/DVP)

Denn für mich ist Organspende Solidarität, Mitmenschlichkeit und Nächstenliebe über den Tod hinaus.

(Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der CDU – Abg. Kleinmann FDP/DVP: Gut!)

Das Wort erteile ich Frau Abg. Lösch.

(Abg. Capezzuto SPD zu Abg. Dr. Noll FDP/DVP: Haben Sie einen Spenderausweis?)

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Fraktion GRÜNE begrüßt den Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Landeskrankenhausgesetzes. Er ist längst überfällig. Wir sind froh, dass nach über acht Jahren – das Bundesgesetz wurde bereits 1997 verabschiedet – nun endlich auch in BadenWürttemberg ein entsprechendes Ausführungsgesetz vorliegt, das die Einführung von Transplantationsbeauftragten verbindlich regelt.

Die Kollegin Haußmann hat angedeutet, dass gesetzliche Regelungen allein nicht ausreichen. Nur wenige Menschen in Baden-Württemberg besitzen einen Spenderausweis, und in 80 % der Fälle muss die Entscheidung über die Organentnahme durch die Angehörigen getroffen werden. Das heißt, wir brauchen beim Thema Organspende eine bessere Öffentlichkeitsarbeit. Man muss die Leute dafür sensibilisieren. Wir brauchen sachliche Aufklärung. Wir brauchen Informationskampagnen.

Daher sollten sich alle Abgeordneten, die noch keinen Organspendeausweis haben, einen Ruck geben und einen Antrag für einen solchen Ausweis ausfüllen.

(Beifall bei der FDP/DVP – Abg. Hoffmann CDU hält einen Organspendeantrag in die Höhe. – Abg. Hoffmann CDU: Hier!)

Man kann sich einen solchen Antrag auch beim Kollegen Hoffmann abholen.

Meine Damen und Herren, das Wort erteile ich Frau Staatssekretärin Lichy.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Auch ich will es ganz kurz machen. Wenn Sie jetzt auf Beiträge verzichtet hätten, hätte ich meinen Beitrag auch zu Protokoll gegeben. Aber nehmen Sie es der Landesregierung bitte ab, dass es dem Sozialministerium all die Jahre ein Anliegen war, die Zahl der Organspenden zu erhöhen; deshalb jetzt dieses Gesetz für einen Beauftragten.

Ich habe sehr wohl vermerkt, dass Sie angeregt haben, wir sollten, da es mit dem Transplantationsbeauftragten allein nicht getan ist, auch die anderen Initiativen beibehalten, etwa für Organspenden werbend eintreten und die Moderation übernehmen. Auch dieses ist selbstverständlich. In dieser Rolle sehen wir uns. Insofern, denke ich, sind wir alle im Konsens.

Auch soll das Ganze nicht mit einem großen Bürokratieaufwand betrieben werden. Es gilt ja bislang schon das Transplantationsmeldegesetz. Der Beauftragte muss in den Krankenhäusern sensibilisieren und die Ärzte darauf hinweisen. So erhoffen wir uns, dass, wie sich auch in anderen Bundesländern zeigt, durch die Bestellung eines Transplantationsbeauftragten die Zahl der Organspenden tatsächlich erhöht werden kann. Heute steht in der Zeitung, dass es Gott sei Dank wieder etwas bessere Zahlen gibt. Aber nach wie vor nehmen wir in Bezug auf die Zahl der Spender eine der letzten Positionen ein und warten sehr viele Menschen auf ein Organ. Wir sind uns alle einig, dass der Transplantationsbeauftragte hier werbend und moderierend seine Tätig

keit aufnehmen kann, um die Ärzteschaft und die Krankenhäuser für eine Spendebereitschaft zu sensibilisieren. Wir bitten um Zustimmung.

Danke schön.

(Beifall bei der CDU und der FDP/DVP)

Meine Damen und Herren, in der Allgemeinen Aussprache liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen daher in der Zweiten Beratung zur A b s t i m m u n g über den Gesetzentwurf der Landesregierung – Gesetz zur Änderung des Landeskrankenhausgesetzes –, Drucksache 13/4815.