Meine Damen und Herren, die Fraktionen sind übereingekommen, die Aussprache sehr kurz zu halten. Ich bitte Sie, diesem gemeinsamen Votum zu entsprechen.
Meine Damen und Herren! Ich habe im Sozialausschuss schon auf die berechtigten Anliegen der Landesapothekerkammer und auch auf die berechtigten Anliegen der Landesärztekammer hingewiesen. Trotzdem stimmen wir diesem Gesetzentwurf zu.
Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Da ich leider an der Beratung des Gesetzentwurfs im Sozialausschuss nicht teilnehmen konnte, möchte ich hiermit feststellen, dass das Sozialministerium in engster Kooperation mit den jeweils zuständigen berufsständischen Kammern gemeinsam diesen Gesetzentwurf mit vier Schwerpunkten entwickelt hat. Man konnte nicht an allen Stellen den Wünschen nachkommen, Frau Kollegin Haußmann.
Ich möchte zu dem Thema „Elektronischer Heilberufsausweis“ noch einmal bekräftigen, was auch Ihr Anliegen, Frau Haußmann und Frau Lösch, war, dass wir den Bundesgesetzgeber auffordern, eine Grundlage dafür zu schaffen, dass zum Beispiel auch Hebammen einen Heilberufsausweis bekommen.
(Abg. Ursula Haußmann SPD: Diese Diskussion haben wir im Sozialausschuss geführt, Herr Kolle- ge! Da waren Sie leider nicht dabei!)
Ich darf aber anmerken, dass mit der elektronischen Gesundheitskarte zwangsläufig eine neue Aufgabe auf die Kammern zukommt. Ich sage einfach einmal – das muss ich hier loswerden –: Die große Euphorie zum Start in die schöne neue elektronische Gesundheitswelt kann ich nicht ganz teilen; aber der Zug scheint mir leider in diese Richtung abgefahren zu sein. Deswegen ist die Entwicklung nun zwangsläufig.
Alles Weitere, zum Beispiel die Weiterentwicklung der Musterweiterbildungsordnung, kommt der Patientensouveränität natürlich insoweit entgegen, als damit den Ärzten und Zahnärzten ermöglicht wird, von der Kompetenz, die sie durch Weiterbildung erreicht haben, auch öffentlich Gebrauch zu machen. Deshalb kann ich in all diesen Punkten, auch wenn es noch den einen oder anderen Wunsch gegeben hätte, auch unsere Zustimmung signalisieren.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Gesetz war ja im Vorfeld nicht ganz unumstritten und hat vor allem bei der Landesärzteund der Landesapothekerkammer an einigen Stellen Widerspruch ausgelöst. Gleichwohl halten wir die Gesetzesänderung insgesamt für sachgerecht, insbesondere sowohl im Hinblick auf die Patientinnen- und Patientenrechte als auch im Hinblick auf die gemeinsame Haftung von Kammern und Land bei Voten der Ethikkommission. Deshalb stimmen wir diesem Gesetzentwurf zu.
Meine Damen und Herren, in der Allgemeinen Aussprache liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen daher in der Zweiten Beratung zur A b s t i m m u n g über den Gesetzentwurf Drucksache 13/4902.
Abstimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Sozialausschusses, Drucksache 13/5082. Der Sozialausschuss empfiehlt Ihnen, dem Gesetzentwurf zuzustimmen.
Wer Artikel 1 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Artikel 1 ist mehrheitlich zugestimmt.
Wer Artikel 2 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Artikel 2 ist einstimmig zugestimmt.
Wer Artikel 3 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Artikel 3 ist einstimmig zugestimmt.
Wer Artikel 4 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Artikel 4 ist einstimmig zugestimmt.
lautet: „Gesetz zur Änderung des Heilberufe-Kammergesetzes und des Versorgungsanstaltsgesetzes“. – Sie stimmen der Überschrift zu.
Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmt, den bitte ich, sich zu erheben. – Dem Gesetz wurde einstimmig zugestimmt.
Wir haben noch über Abschnitt II der Beschlussempfehlung Drucksache 13/5082 abzustimmen. – Sie stimmen zu.