Protokoll der Sitzung vom 01.02.2006

Berichterstatterin: Abg. Brigitte Lösch

Frau Abg. Lösch, Sie wünschen als Berichterstatterin nicht das Wort?

(Abg. Brigitte Lösch GRÜNE: Nein!)

Meine Damen und Herren, die Fraktionen sind übereingekommen, die Aussprache sehr kurz zu halten. Ich bitte Sie, diesem gemeinsamen Votum zu entsprechen.

Ich erteile Herrn Abg. Hoffmann das Wort.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die CDU-Fraktion stimmt dem Gesetzentwurf zu.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU – Abg. Pfisterer CDU: Tolle Rede!)

Ich erteile Frau Abg. Haußmann das Wort.

Meine Damen und Herren! Ich habe im Sozialausschuss schon auf die berechtigten Anliegen der Landesapothekerkammer und auch auf die berechtigten Anliegen der Landesärztekammer hingewiesen. Trotzdem stimmen wir diesem Gesetzentwurf zu.

(Beifall bei der SPD – Abg. Pfisterer CDU: Das war aber eine lange Rede!)

Ich erteile Herrn Abg. Dr. Noll das Wort.

Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Da ich leider an der Beratung des Gesetzentwurfs im Sozialausschuss nicht teilnehmen konnte, möchte ich hiermit feststellen, dass das Sozialministerium in engster Kooperation mit den jeweils zuständigen berufsständischen Kammern gemeinsam diesen Gesetzentwurf mit vier Schwerpunkten entwickelt hat. Man konnte nicht an allen Stellen den Wünschen nachkommen, Frau Kollegin Haußmann.

Ich möchte zu dem Thema „Elektronischer Heilberufsausweis“ noch einmal bekräftigen, was auch Ihr Anliegen, Frau Haußmann und Frau Lösch, war, dass wir den Bundesgesetzgeber auffordern, eine Grundlage dafür zu schaffen, dass zum Beispiel auch Hebammen einen Heilberufsausweis bekommen.

(Abg. Ursula Haußmann SPD: Diese Diskussion haben wir im Sozialausschuss geführt, Herr Kolle- ge! Da waren Sie leider nicht dabei!)

Ja, das weiß ich. Ich sage ja, ich unterstütze dies.

Ich darf aber anmerken, dass mit der elektronischen Gesundheitskarte zwangsläufig eine neue Aufgabe auf die Kammern zukommt. Ich sage einfach einmal – das muss ich hier loswerden –: Die große Euphorie zum Start in die schöne neue elektronische Gesundheitswelt kann ich nicht ganz teilen; aber der Zug scheint mir leider in diese Richtung abgefahren zu sein. Deswegen ist die Entwicklung nun zwangsläufig.

Alles Weitere, zum Beispiel die Weiterentwicklung der Musterweiterbildungsordnung, kommt der Patientensouveränität natürlich insoweit entgegen, als damit den Ärzten und Zahnärzten ermöglicht wird, von der Kompetenz, die sie durch Weiterbildung erreicht haben, auch öffentlich Gebrauch zu machen. Deshalb kann ich in all diesen Punkten, auch wenn es noch den einen oder anderen Wunsch gegeben hätte, auch unsere Zustimmung signalisieren.

(Beifall des Abg. Kleinmann FDP/DVP)

Ich erteile das Wort Frau Abg. Lösch.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Gesetz war ja im Vorfeld nicht ganz unumstritten und hat vor allem bei der Landesärzteund der Landesapothekerkammer an einigen Stellen Widerspruch ausgelöst. Gleichwohl halten wir die Gesetzesänderung insgesamt für sachgerecht, insbesondere sowohl im Hinblick auf die Patientinnen- und Patientenrechte als auch im Hinblick auf die gemeinsame Haftung von Kammern und Land bei Voten der Ethikkommission. Deshalb stimmen wir diesem Gesetzentwurf zu.

(Abg. Kleinmann FDP/DVP: Schön! – Beifall bei Abgeordneten der CDU)

Ich erteile das Wort Frau Staatssekretärin Lichy.

Ich kann verzichten, nachdem alle Fraktionen ihre Zustimmung erklärt haben.

Meine Damen und Herren, in der Allgemeinen Aussprache liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen daher in der Zweiten Beratung zur A b s t i m m u n g über den Gesetzentwurf Drucksache 13/4902.

Abstimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Sozialausschusses, Drucksache 13/5082. Der Sozialausschuss empfiehlt Ihnen, dem Gesetzentwurf zuzustimmen.

Ich rufe auf

Artikel 1

Änderung des Heilberufe-Kammergesetzes

Wer Artikel 1 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Artikel 1 ist mehrheitlich zugestimmt.

(Abg. Seimetz CDU: Einstimmig!)

Ich rufe auf

Artikel 2

Änderung des Versorgungsanstaltsgesetzes

Wer Artikel 2 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Artikel 2 ist einstimmig zugestimmt.

Ich rufe auf

Artikel 3

Neubekanntmachung

Wer Artikel 3 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Artikel 3 ist einstimmig zugestimmt.

Ich rufe auf

Artikel 4

Schlussvorschriften

Wer Artikel 4 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Artikel 4 ist einstimmig zugestimmt.

Die Einleitung

lautet: „Der Landtag hat am 1. Februar 2006 das folgende Gesetz beschlossen:“.

Die Überschrift

lautet: „Gesetz zur Änderung des Heilberufe-Kammergesetzes und des Versorgungsanstaltsgesetzes“. – Sie stimmen der Überschrift zu.

Wir kommen zur

S c h l u s s a b s t i m m u n g

Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmt, den bitte ich, sich zu erheben. – Dem Gesetz wurde einstimmig zugestimmt.

Wir haben noch über Abschnitt II der Beschlussempfehlung Drucksache 13/5082 abzustimmen. – Sie stimmen zu.