Was die Landesregierung für nicht befriedigend hält, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist allerdings die Entwicklung der Personalstruktur des Senders. Es ist auch nicht überzeugend – wie im Ständigen Ausschuss geschehen –, die Einsparverpflichtung von 650 Personalstellen bis zum Jahr 2003 zu relativieren, indem man sie als eine nicht besonders konkrete Zielbeschreibung definiert. Nein, diese Einsparverpflichtung von 650 Stellen war schon der Anspruch an sich selbst, den man sich 1997 gegeben hat,
und an diesem Ziel muss sich auch der Sender messen lassen. Deshalb sollte die Politik auch an diesem Ziel festhalten, dass man diese Einsparverpflichtung bis zum Jahr 2003 erbringt, dass diese Selbstverpflichtung des Senders auch erfüllt werden kann. Wir sollten den Sender da nicht aus der Verantwortung entlassen, auch wenn beispielsweise die Reduzierung von Stellen im Bereich der Leitungsebenen durchaus schon befriedigend ist. Meine sehr verehrten Damen und Herren, meist hat man ja bei Fusionen den umgekehrten Fall, dass sich die Zahl der Häuptlinge nicht reduziert, sondern nur die Zahl der Indianer. In diesem Fall hat sich die Zahl der Häuptlinge schon deutlich reduziert. Aber in der Arbeitsteilung kann bei den Indianern noch viel geschehen.
Herr Minister Palmer, würden Sie mir zustimmen, dass der Abbau von Personalstellen allein nicht das Kriterium sein kann, weil die Leistungen auch von außen eingekauft werden können, dass der Vergleich mit dem Norddeutschen Rundfunk – auf diesem Vergleich basiert nämlich die Zahl von 650 Stellen, die man abzubauen gewillt war – zeigt, dass der Norddeutsche Rundfunk diese Zahl auch nur erreicht, weil er wesentlich mehr Leistungen nach außen vergeben hat als bisher der SWR, dass allein eigentlich die Minutenkosten in der Produktionsleistung ein messbarer Parameter sind und dass diese Minutenkosten im SWR sowohl im Hörfunk als auch im Fernsehen gesenkt worden sind?
Sehr verehrte Frau Kollegin Kipfer, ich will mit dem zweiten Teil beginnen. Der Intendant hat ja wiederholt dargelegt, dass er zu dieser Zahl von 650 Stellen gekommen ist, indem er die Zahl des NDR zugrunde gelegt hat. Was dafür maßgeblich war, braucht uns zunächst einmal nicht zu interessieren.
Das war der Anspruch an diesen Sender, dass man über einen Sechs-Jahres-Zeitraum von 1997 bis 2003 die Zahl der Stellen um 650 reduziert. Das war der Programmsatz, die Überschrift, mit der man gestartet ist, und an diesem Anspruch muss man sich messen lassen. Deswegen halten wir daran fest, dass dieses Ziel erreicht werden sollte, meine sehr verehrten Damen und Herren, und es gibt überhaupt keine Veranlassung, von diesem Ziel abzugehen.
Zum ersten Punkt Ihrer Frage: Da sind wir völlig beieinander; natürlich kann und muss alles, was sinnvoll ist, outgesourct werden. Die Landesregierung hat nicht in den allgemeinen Klagegesang eingestimmt, der sich aus der Produktionsszene heraus und in den Feuilletons bemerkbar gemacht hat, als es darum ging, ein wirtschaftlicheres Betriebsmodell für Fernsehproduktionen zu finden, sondern wir haben es für richtig gehalten, dass die „Maran“ in dieser veränderten Ausrichtung an den Start gegangen ist, dass mehr nach außen gegeben wird, dass ein höherer Produktionsanteil fremdvergeben wird. Das war eine Politik des Senders, die unsere volle Unterstützung findet.
Ja, aber das ist kostengünstiger. Alle Erfahrungen bei anderen Sendern zeigen, Frau Kipfer, dass Produktionen dort, wo nicht eigenproduziert wird, kostengünstiger sind als in Strukturen, in denen ausschließlich oder weitgehend im eigenen Haus produziert wird. Deshalb sind wir da aus ganzer Überzeugung bei Ihnen. Ich halte es für richtig, dass der Sender Ernst damit macht, Produktionen nach außen zu geben – unter Berücksichtigung der baden-württembergi
Meine sehr verehrten Damen und Herren, lassen Sie mich abschließend sagen: Das Prüfungsrecht der Rechnungshöfe – so umfassend, wie wir es im SWR-Staatsvertrag verankert haben – erstreckt sich bekanntlich auch auf die Beteiligungsunternehmen des Senders und erweist sich, wie der aufschlussreiche Prüfbericht unterstreicht, als richtungweisend für andere Landesrundfunkanstalten, für das Deutschlandradio und das ZDF. Deshalb wollen wir dieses weit gehende Prüfungsrecht im Rundfunkstaatsvertrag für alle Anstalten in Deutschland verankern.
Insgesamt kommen wir als Landesregierung zu einer Bilanz, die nicht zu Euphorie Anlass gibt, aber dem SWR bescheinigt, dass in den vergangenen drei Jahren intensiv und gut gearbeitet worden ist und dass viele selbst gesteckte Ziele der Fusion erreicht worden sind. Manches muss noch erreicht werden, insbesondere im Personalbereich. Bei der kompetenten und dynamischen Führung, angesichts der Qualität der Mitarbeiter und bei dem Anspruch einer öffentlich-rechtlichen Anstalt wird dies aber auch in den nächsten Jahren gelingen.
Meine Damen und Herren, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen daher zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung.
Der Ständige Ausschuss schlägt Ihnen vor, von der Mitteilung des Südwestrundfunks, Drucksache 13/224, und von der Mitteilung des Rechnungshofs, Drucksache 13/312, Kenntnis zu nehmen. – Sie stimmen diesem Beschlussvorschlag zu.
Beschlussempfehlung und Bericht des Ständigen Ausschusses zu der Mitteilung der Landesregierung vom 18. Juli 2001 – Information über Staatsvertragsentwürfe; hier: Entwurf eines Staatsvertrages zur Änderung des Mediendienste-Staatsvertrages (Mediendiensteän- derungsstaatsvertrag) – Drucksachen 13/120, 13/398
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! In immer kürzeren Taktzeiten beschäftigen sich die deutschen Landesparlamente mit Änderungen, Novellierungen und Modifizierungen von Staatsverträgen im Medienbereich. Ursächlich sind die rasanten technischen Entwicklungen mit neuen Chancen, aber auch Risiken auf der Autobahn zur Informationsgesellschaft sowie vor allem auch die Angleichung an europäische Richtlinien. Der vorliegende Entwurf eines Staatsvertrags zur Änderung des Mediendienste-Staatsvertrags regelt das Herkunftslandprinzip, modifiziert die Regeln der Verantwortlichkeit und der Informationspflicht der Diensteanbieter und passt die Bestimmungen an das Teledienste-Datenschutzgesetz an.
Bund und Länder sind übereingekommen, die E-Commerce-Richtlinie parallel umzusetzen. Unser deutsches Recht kennt den allgemein gefassten Begriff der Dienste der Informationsgesellschaft nicht, vielmehr wird zwischen Mediendiensten und Telediensten unterschieden. Die Abgrenzung ist im Einzelfall schwierig. Es ist höchste Zeit, dass im deutschen Medienrecht eine grundlegende Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern vorgenommen wird,
wobei eine klare Länderzuständigkeit für Werbung, Kinder-, Jugend- und Persönlichkeitsschutz erreicht werden soll.
Bei den Mediendiensten wird unterschieden zwischen Verteildiensten, die ohne individuellen Abruf gleichzeitig für eine unbegrenzte Zahl von einzelnen Empfängern erbracht werden, und Abrufdiensten, die nur auf individuelle Anforderung übertragen werden. Abrufdienste unterfallen nur dann dem Mediendienste-Staatsvertrag, wenn der individualkommunikative Charakter nicht im Vordergrund steht. Ansonsten handelt es sich bei den Abrufdiensten um Teledienste im Sinne des Teledienstgesetzes, zum Beispiel Onlinebanking oder E-Commerce.
Aufgrund der größeren Meinungsrelevanz der Mediendienste weist der Mediendienste-Staatsvertrag eine größere Regelungstiefe auf. Im Übrigen sind die Bestimmungen jedoch nahezu identisch.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Vereinheitlichung der Rechtsregeln im Bereich des elektronischen Geschäftsverkehrs ist zweckmäßig und dringend erforderlich. Wir brauchen Rechtssicherheit für die Anbieter und einen effektiven Schutz für die Verbraucher.
Deswegen ist es erfreulich, dass hier ausdrücklich und eindeutig die Pflichten der Diensteanbieter geregelt werden. Das Herkunftslandprinzip regelt, dass für Diensteanbieter, die in einem anderen Mitgliedsstaat der EU ihren Sitz haben, künftig das Recht des Sitzlandes gelten wird.
Das Herkunftslandprinzip gilt jedoch nicht im Bereich des Schutzes der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, der öffentlichen Gesundheit sowie von Verbraucherinteressen. Dem Bürger wird insoweit nicht der Schutz entzogen, der ihm durch Vorschriften in seinem Wohnsitzland gewährt wird, zum Beispiel durch Jugendschutz. Die Datenschutzbestimmungen werden angepasst. Die Änderungen hierzu haben im Wesentlichen eine Konkretisierung des Anwendungsbereichs sowie die Präzisierung der Einwilligung des Verbrauchers bzw. des Nutzers in die Verarbeitung seiner Daten zum Gegenstand.
Spannender als die technischen Details dieses Staatsvertrags sind folgende drei Punkte aus der Reform der Medienordnung: die Berichterstattung an den Landtag, das Medienkonzentrationsrecht sowie die Digitalisierung des Rundfunks. Was die Berichterstattung an den Landtag anbelangt, empfiehlt die CDU-Fraktion, trotz des bundesweiten zweijährigen Rhythmus an einer jährlichen Information festzuhalten, wie sie sich in Baden-Württemberg seit Jahren bewährt hat.
Lassen Sie mich zusammenfassen: Bei diesem Staatsvertragsentwurf zur Änderung des Mediendienste-Staatsvertrags handelt es sich in vielen Bereichen um eine Vollharmonisierung. Daher besteht seitens des Landtags kein nennenswerter Handlungsbedarf –
Herr Kollege, ich bin ganz beeindruckt von der Durchdringung dieses gesetzestechnischen Werkes im fachlichen Bereich. Dem habe ich überhaupt nichts hinzuzufügen.
Das ist ein Staatsvertragsentwurf. Dem stimmen wir zu. Es ist eine Übereinstimmung aller beteiligten Länder herbeigeführt worden. Allerdings ist es ein Entwurf.
Weil ich ohnehin zu sprechen habe – wir wollten eigentlich, dass niemand redet –, sage ich jetzt, wo wir doch reden sollen,