Weil ich ohnehin zu sprechen habe – wir wollten eigentlich, dass niemand redet –, sage ich jetzt, wo wir doch reden sollen,
noch einmal meinen Wunsch. Man kann ja einen Staatsvertrag auch danach beurteilen, was nicht in ihm steht und bisher nicht aufgenommen wurde. Deshalb wiederhole ich meinen Wunsch aus dem Ständigen Ausschuss. Ich hätte mir gewünscht, dass von der Möglichkeit Gebrauch gemacht worden wäre, wenn man schon den Staatsvertrag ändert, eine Regelung über den diskriminierungsfreien Zugang für die Diensteanbieter aufzunehmen, zumal dies bei
der Entstehung dieses Staatsvertrags 1997 von den damals SPD-regierten Ländern angemahnt worden war. Ich zitiere aus der damaligen Protokollerklärung:
sind der Auffassung, dass § 4 um eine Regelung ergänzt werden sollte, die Betreiber von Telekommunikationsnetzen für Mediendienste verpflichtet, Anbietern von Mediendiensten diskriminierungsfreien Zugang zu den Netzen zu gewährleisten. Sie bedauern, dass über die dem Interesse der Nutzer dienende Regelung kein Einvernehmen im Länderkreise erzielbar war.
Baden-Württemberg hatte diesem Ansinnen nicht zugestimmt, obwohl die Landesregierung in der Stellungnahme zu einem Antrag der Kollegin Dr. Gräßle jetzt geschrieben hat – Drucksache 13/226 –, dass eine Regelung gefunden werden müsse, die einen diskriminierungsfreien Netzzugang ermögliche. Das ist auch deshalb aktuell, weil die Kabelnetze, wie jedermann weiß, in private Hand gelegt worden sind und ausgebaut werden und weil es notwendig ist, zu regeln, dass jeder, der das möchte, Zugang zu diesen Netzen hat. Jetzt wäre die Gelegenheit, dies auch in den Mediendienste-Staatsvertrag aufzunehmen und nicht auf die Ausübung der Bundeskompetenz zu warten, die dies natürlich auf ihre Weise in verschiedenen Bundesgesetzen regeln kann. Aber solange wir noch eine höchst komplizierte Verteilung der Zuständigkeiten in diesem neuen Bereich zwischen Bund und Ländern haben, so lange muss auch vonseiten der Länder dieser Netzzugang gewährleistet sein. Das ist der Wunsch, den wir haben.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Gestatten Sie mir zunächst eine Vorbemerkung: Herr Minister, als Sie vorhin über das halb volle Glas gesprochen hatten, war Ihr Wasserglas ganz voll. Als Sie mit Ihrer Rede aufgehört haben, war es halb voll oder halb leer. Jetzt ist es ganz weg.
Ich hoffe, dass es uns angesichts der technischen Entwicklungen im Bereich der Medien mit dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht irgendwann einmal genauso gehen wird. Wir wissen es nicht genau. Jedenfalls sind die technischen Entwicklungen in diesem Bereich dramatisch. Es gibt auch eine Konvergenz. Mittlerweile spricht man davon, dass man über Stromnetze bereits Medien übertragen kann. Insofern haben wir hier auch ein ganz neues Feld, das rechtlich geregelt werden muss. Wir haben das ja im Ständigen Ausschuss auch ausführlich vorberaten. Die Fachleute der Länder, insbesondere der Staatsministerien und Staatskanzleien, haben das in bewährter Manier mit
dem Staatsvertragsentwurf auch wieder rechtlich geregelt und alles durchgeprüft, meine Damen und Herren. Deshalb kann ich hier für die FDP/DVP-Fraktion feststellen, dass wir dem Staatsvertragsentwurf zustimmen können.
Ich möchte aber eines anmerken: Hier ist davon gesprochen worden, dass die Länder immer mehr Einflussmöglichkeiten verlieren. Ich denke, man muss selbstkritisch anmerken, dass in diesem Bereich – das ist in einem Zwischenruf vorhin auch von der Kollegin Kipfer geäußert worden – die Handlungsmöglichkeit doch stark bei der Regierung liegt. Deshalb geben wir zu bedenken, künftig vor der Aushandlung von neuen Staatsverträgen eine andere Form der Beteiligung der Länderparlamente zu entwickeln, etwa in einer Art und Weise, wie man es auf europäischer Ebene in Form eines Konvents realisiert. Das möchte ich hier einfach einmal als Gedanken in die Debatte einführen. Denn ansonsten haben wir als Parlament ja das Problem, dass wir mit fertig ausgehandelten Vertragsentwürfen, die unter den Bundesländern bereits fest abgestimmt sind, konfrontiert werden und nur noch wenige Einzelheiten verändern können.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Dieser vorliegenden Richtlinie – das haben meine Vorrednerin und die Vorredner schon festgestellt – kann man eigentlich nur zustimmen. Bis auf den Punkt, den Sie angesprochen haben, Frau Kollegin Kipfer, ist eigentlich alles drin, was im Augenblick zu erwarten ist.
Das Herkunftslandprinzip wurde auch von Ihnen schon genannt. Ich glaube, es ist wirklich wichtig, dass auch für die hier in der BRD niedergelassenen Diensteanbieter und Mediendienste die innerstaatlichen Normen gelten. Es ist ein Fortschritt, dass das hier klar umgesetzt wurde. Diese Position wird von uns auch unterstützt, weil sie kleinen und mittleren Unternehmen hilft, einen Zugang zum Internet zu haben, ohne sich, wie große Konzerne das leichter können, in den einzelnen Ländern, in denen sie aktiv werden wollen, um die genaue Umsetzung von Gesetzen kümmern zu müssen.
Bei der Nutzung des Internets kann es aber nicht nur um Freiheiten gehen, sondern da geht es auch um Pflichten. Ich glaube, da sind wir uns alle einig. Wir brauchen in der Informationsgesellschaft auch eine Handhabe gegen Missbrauch. Auch dafür bildet diese Richtlinie der EU eine gute Grundlage.
Sie haben sicherlich Recht, Kollege Theurer, dass man Wege finden muss, dass die Länderparlamente hier nicht wirklich nur noch abnicken müssen. Trotzdem haben wir an dieser konkreten Vorlage eigentlich nichts auszusetzen. Das ändert natürlich nichts daran, dass Ihre generelle oder prinzipielle Kritik sicherlich wichtig ist.
Gut finde ich, dass weiterhin gesichert ist, dass Inhalte mit Straftatbestand, Inhalte, die gegen den Jugendschutz verstoßen, die Rassenhetze betreiben oder diskriminierend sind, von innerstaatlichem Recht nicht geschützt sind. Wenn man so weit käme, dann würde das Internet eine Freiheit erhalten, die es derzeit eigentlich nicht haben kann und nicht haben darf. Es gibt Inhalte, die weiterhin im Internet nichts zu suchen haben. Wenn wir dagegen keine Handhabe haben, wird es sehr schwierig.
Deswegen ist es auch gut, dass die Richtlinie sagt, welche Sanktionen möglich sind. Sonst wäre das nur ein Papiertiger. Es wird klar aufgelistet, welche Verstöße wie zu ahnden sind. Auch das ist ein Fortschritt.
Positiv für den Verbraucher ist, dass Anbieter und Mediendienste beispielsweise regeln müssen, was mit den gespeicherten Daten geschieht. Gerade im Internet, wo Daten frei verfügbar sein können, wo Daten weitergereicht werden können, muss Klarheit für die Verbraucher geschaffen werden.
Ich glaube, es lohnt sich nicht, hier noch mehr auf die Einzelheiten einzugehen. Es herrscht auch Einigkeit quer durch alle Fraktionen. Deshalb sollte man, denke ich, diese Richtlinie im Parlament schnell verabschieden und zu einem guten Ende bringen. Ich glaube, es gibt wieder Punkte in nächster Zeit, schon morgen früh, für die wir mehr Zeit brauchen, weil da die unterschiedlichen Meinungen stärker zutage treten werden.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Vom Kollegen Theurer wurde bemängelt, dass wir mit einem solchen Entwurf spät kommen. Er meinte, wir sollten früher damit kommen, damit das Landesparlament beteiligt werden kann.
Ich möchte darauf hinweisen, dass auch die Landesregierungen bei dieser schwierigen Materie nahezu keinen Handlungsspielraum haben.
Der Handlungsspielraum ist eingeengt durch eine gemeinsame Richtlinie des Europäischen Rats – das sind die nationalen Regierungen – und des Europäischen Parlaments unter dem Titel „Dienste der Informationsgesellschaft“. Das ist eine rechtliche Begrifflichkeit, die im deutschen Recht nicht vorhanden ist. Wir mussten deshalb diese Richtlinie in zweierlei Zuständigkeiten umsetzen, zum einen für die Mediendienste – da sind die Länder zuständig –, zum anderen für die Teledienste – dafür ist der Bund zuständig. Deshalb arbeitet der Bund derzeit an einer bundesrechtlichen Regelung, und die Länder haben den Staatsvertrag abgeschlossen, den wir Ihnen heute im Entwurf vorlegen.
Wir hätten das natürlich gern im Vorfeld diskutiert, Herr Theurer, aber der Zeitdruck ist enorm. Die Europäische Union – das geht morgen in die Debatte zur Europapolitik hinein – hat eine Frist bis Januar 2002 gesetzt. Eigentlich geht dieser Hinweis an die nationale Vertretung,
nämlich die Bundesrepublik Deutschland, die sich im Europäischen Rat solche Fristen nicht setzen lassen sollte, die dann die Länder umzusetzen haben nach dem Motto: „Friss, Vogel, oder stirb“, ohne einen nennenswerten Handlungsspielraum.
Da eigentlich kein Handlungsspielraum vorhanden ist und der Kollege Pauli die Inhalte des Entwurfs des Staatsvertrags sehr gut dargestellt hat, möchte ich dazu auch nichts mehr sagen.
Ich möchte eigentlich nur auf das eingehen, was Frau Kipfer sowohl im Ständigen Ausschuss als auch hier im Plenum vorgetragen hat, dass wir nämlich aufseiten der Länder versäumt hätten, den diskriminierungsfreien Zugang zu regeln und damit eine alte Forderung von 1997 aufzugreifen.
Frau Kipfer, das ist deshalb geschehen, weil Ihre Forderung einfach überholt ist. Ich konnte das im Ständigen Ausschuss nicht ad hoc beantworten, habe mich aber inzwischen kundig gemacht und kann es heute beantworten. Kein A-Land, also kein SPD- oder grün mitregiertes Land, hat im Rahmen des Entwurfsverfahrens für den Staatsvertrag, als wir uns zwischen den Ländern verständigten, einen solchen Vorschlag vorgetragen, weil es seit dem Rechtszustand von 1997 – das habe ich im Ständigen Ausschuss darlegen können und will es heute erneut tun, nachdem das Argument wieder vorgetragen wurde – markante Veränderungen gegeben hat. Wir haben 1999 in § 22 unseres eigenen Landesmediengesetzes festgehalten, dass der Betreiber von Anlagen Mediendienste angemessen berücksichtigen muss, wobei gleiche Belegungskriterien wie bei Fernseh- und Hörfunkprogrammen gelten. Eine entsprechende Regelung für digitalisierte Kabelanlagen wurde im Rahmen des Vierten Rundfunkänderungsstaatsvertrags im Jahr 2000 in § 52 des Rundfunkstaatsvertrags aufgenommen.
Da beide Rechtsmaterien – der Rundfunkstaatsvertrag und unser eigenes Medienrecht im Land – den diskriminierungsfreien Zugang befriedigend regeln, bestand überhaupt keine Notwendigkeit, dies jetzt im Rahmen der Umsetzung der E-Commerce-Richtlinie der Europäischen Union nochmals zu tun. Alle Länder haben sich darauf beschränkt, das, was von Europa als Rechtsrahmen für die Umsetzung zwingend vorgegeben ist, jetzt auch anzupassen. Anderes haben sie nicht gemacht. Das sollte man nicht kritisieren, sondern akzeptieren, vor allem wenn der diskriminierungsfreie Zugang auch in anderen Rechtsmaterien befriedigend geregelt worden ist, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Es ist eher eine Abschlussfrage, weil ich an das Ende meines Beitrags gekommen war. Aber ich gestatte auch gern eine Abschlussfrage.
Ich werde das auch nicht über Gebühr verlängern, Herr Minister. Nur frage ich mich, warum dann die Landesregierung in ihrer aktuellen Stellungnahme zum Antrag Drucksache 13/226 selbst von einem Regelungsbedarf spricht. Ich zitiere aus dieser Stellungnahme:
Ziel muss es daher sein, einen rechtlichen Rahmen zu schaffen, der einen diskriminierungsfreien Netzzugang und damit eine Angebotsvielfalt im Kabel sicherstellt...
Wenn im Landesmediengesetz und im Rundfunkstaatsvertrag alles schon geregelt ist, warum haben Sie diesen Satz dann in die Stellungnahme zu diesem Antrag aufgenommen, und wo wollen Sie die Regelung noch treffen?
Wenn Sie nicht dazusagen, was das Thema der Drucksache ist, ist es ein bisschen schwierig, darauf einzugehen. Ich vermute, dass es sich dabei um eine der Stellungnahmen handelt, die wir zu Anträgen vonseiten der CDU und der Grünen zum Thema „Kabelbelegung in Baden-Württemberg“ abgegeben haben.
Das Kabel, Frau Kipfer, bedarf natürlich viel umfassenderer Regelungen. Über das Kabel werden ja nicht nur Mediendienste oder Teledienste abgewickelt –
dieser Aspekt ist in den Rechtsmaterien befriedigend geregelt –, vielmehr wird über das Kabel eine ungleich größere Verbreitungsmöglichkeit geschaffen. Wir müssen natürlich schon noch gemeinsam dafür sorgen, dass zum Kabel generell ein diskriminierungsfreier Zugang besteht.