Protokoll der Sitzung vom 06.03.2002

Die Maßnahmen bei der WAK sind mittlerweile weitgehend umgesetzt. Wir haben andere kerntechnische Anlagen entsprechend überprüft. Auf die Frage der Übertragbarkeit der Erkenntnisse komme ich noch einmal zu sprechen. Da greife ich dann einen Gedanken von Ihnen auf, Herr Dr. Witzel, nämlich den Gedanken: Was wäre denn in anderen Anlagen gewesen? Hätte das nicht noch viel schlimmer sein können?

Die Maßnahmen haben die WAK und damit den Steuerzahler insgesamt viele Millionen Mark gekostet. Wir wissen ja, wie die WAK finanziert wird. Man muss schon heute feststellen: Bis der ganze Betrieb wieder normal läuft, bis er rund läuft, wird etwa ein Jahr ins Land gegangen sein. Die WAK fängt jetzt mit unserer Genehmigung schrittweise mit der Wiederaufnahme der Arbeiten an. Wir werden eigentlich erst im Sommer dieses Jahres wieder einen normal laufenden Betrieb haben, weil die technischen Voraussetzungen, die wir als Auflage zur Wiederaufnahme der Arbeiten ausgesprochen haben, noch nicht gegeben sind.

Was waren die Fakten? Ein sicherheitsüberprüfter Fremdarbeiter hat Ende 2000 geringe Mengen von plutoniumhaltigem Abfall aus einem hoch kontaminierten Bereich unter aktiver Täuschung des Überwachungspersonals und der entsprechenden Sicherheitseinrichtungen und unter Missachtung der Sicherheitsvorschriften sowie unter Inkaufnahme von Selbstgefährdung entwendet, nämlich das berühmte Wischtuch und das Röhrchen. Er ist im Rahmen einer Routinekontrolle auch diese Kontrollen können ihren Sinn haben, wie man daran sieht entdeckt worden und kam dann in Haft. Er hat sich selbst geschädigt. Er hat noch viel stärker seine Freundin geschädigt, übrigens in einem Maß ich will das hier nicht im Einzelnen ausführen, obwohl wir über das Maß dieser Belastung Bescheid wissen, aber ich finde, das gehört quasi zur ärztlichen Schweigepflicht , das für mich als Staatsanwalt eine Blickrichtung in der Ermittlung wäre. Denn der Täter hat sich selbst sehr viel weniger geschädigt als seine Lebensgefährtin. Ich frage: Ist das nicht ein Ermittlungsansatz? Muss man bezüglich des Motivs der Tat nicht daraufhin entsprechend untersuchen? Ich nehme an, dass das auch geschieht.

Der aktuelle Stand ist folgender: Die Untersuchungen waren kostspielig, notwendig und sind mittlerweile abge

schlossen. Die radioaktiven Quellen sind sichergestellt mit der Ausnahme, dass man, wie gesagt, nicht ausschließen kann, dass es noch eine weitere strahlende Quelle gibt. Aber wir können sie nicht finden. Wir können aber wohl davon ausgehen, dass eine aktuelle Gefährdung der Bevölkerung aus dieser Quelle so wenig besteht wie aus den beiden, die wir gefunden haben.

Die radiologischen Untersuchungen sind abgeschlossen. Sie waren ungemein kompliziert. So etwas hat es in der Bundesrepublik noch nicht gegeben. Es handelte sich um eine Mischung aus Radiologie und Kriminologie.

Der Tathergang liegt nach wie vor eigentlich im Dunkeln. Wir kennen ihn nicht.

Die Untersuchungen, die Sanierung der betroffenen Wohnungen in Rheinland-Pfalz, die übrigens auch schon Kosten in Millionenhöhe verursacht haben, sind mittlerweile abgeschlossen. Die Gesamtkosten des Vorfalls gehen in die Größenordnung von Millionen, ohne dass wir sie schon heute genau beziffern könnten.

Seinerzeit haben wir den Rückbau, die weitere Arbeit der WAK sofort eingestellt. Erst in diesen Wochen werden, wie gesagt, die Arbeiten schrittweise wieder aufgenommen.

Es hat eine Schwachstellenanalyse mit umfangreichen Maßnahmen stattgefunden. Diese sind mittlerweile weitgehend umgesetzt.

Frau Schmidt-Kühner, ich darf Sie jetzt konkret ansprechen. Sie sprachen von einem Anforderungskatalog zur Sicherheitsanalyse. Dieser Katalog kann Ihnen selbstverständlich zur Verfügung gestellt werden. Ich bin mir im Moment nicht sicher, ob wir ihn dem Landtag nicht sogar schon einmal übermittelt haben. Ich weiß es jetzt nicht mehr. Aber er kann Ihnen jedenfalls übermittelt werden. Das ist überhaupt keine Frage.

Darüber hinausgehend können wir sagen: Der Anforderungskatalog ist ja das, was wir wollen. Noch viel wichtiger ist: Was geschieht denn jetzt wirklich?

(Abg. Regina Schmidt-Kühner SPD: Das meine ich ja!)

Ja, okay. Wir sind dabei, einen Abschlussbericht zu erstellen. Er wird selbstverständlich auch dem Landtag zur Verfügung gestellt. Wir werden in diesen Abschlussbericht alle Informationen aufnehmen, die keine Betriebsgeheimnisse oder keine Verschlusssachen sind. Dieser Bericht wird also noch folgen.

Alles, was wir damals formuliert haben, was geschehen muss, was wir auch mit dem Bundesumweltministerium als Anforderungskatalog abgestimmt haben, ist mittlerweile in Maßnahmen gebracht worden. Zum Teil sind sie realisiert, zum Teil müssen sie noch realisiert werden. Wir haben den ganzen Prozess abgesehen von einer schrillen Begleitmusik im Sommer in Übereinstimmung mit der Gesellschaft für Reaktorsicherheit und dem Bundesumweltministerium zum Abschluss gebracht.

(Minister Müller)

Die Maßnahmen lauten, grob gesagt: neue Material- und Personenschleusen, neue Ausrüstung zur Detektion auch kleinster Mengen radioaktiver Stoffe an den Ausgängen, strenge Überwachung aller denkbaren Ausschleusungswege, Erweiterung der Kameraüberwachung, ein neues Röntgendetektionsgerät gegen Materialverschleppung am Haupteingang der WAK.

Außerdem haben wir überprüft, wie es sich immer gehört: Könnte sich etwas Vergleichbares auch anderswo ereignen? Hier muss man zwischen zwei Typen von Anlagen unterscheiden: auf der einen Seite den Kernkraftwerken und auf der anderen Seite anderen Anlagen.

Bei den Kernkraftwerken wäre ein vergleichbarer Vorgang wegen des hohen Anteils an leicht detektierbaren Gammastrahlern hier bestand das Problem, dass es schwer detektierbar war unwahrscheinlich gewesen. Aber ich will noch eines dazu sagen, warum Kernkraftwerke von anderen Anlagen zu unterscheiden sind. Deswegen ist Ihr Gedankengang, Herr Kollege Witzel, prüfenswert aber er führt auch zu einem anderen Ergebnis : Wenn es dort bei der WAK schon einen Vorfall mit dem kleinen, nicht so schlimmen Material gegeben hat, was wäre dann, wenn das in einer großen Anlage passiert wäre?

Erstens: Wir haben, wie gesagt, eine andere Strahlensituation.

Zweitens: Wir haben in Kernkraftwerken schon bisher zusätzliche Sicherheitsvorkehrungen gehabt. Wir haben nichtsdestoweniger auch dort überprüft und, wo notwendig, auch entsprechende Maßnahmen ergriffen.

Drittens aber muss man vor allem sagen: In Kernkraftwerken hat man es mit Radioaktivitätsstrahlungen zu tun, die vor sich selbst schützen. Die sind so stark, dass gar kein Täter drankommt, ohne dass er sozusagen gleich rückwärts umkippt.

Insofern haben wir es mit einer unvergleichbaren Situation zu tun, bei der man nicht einfach einen Erst-recht-Schluss anlegen kann. Nichtsdestoweniger haben wir auch Kernkraftwerke überprüft.

Wir haben aber auch die anderen Anlagen, bei denen es um eine vergleichbare Problematik geht, untersucht und gesagt: Wenn der Anteil an leicht detektierbaren Gammastrahlern, also wie bei der WAK, entsprechend gering ist, müssen auch hier entsprechend hohe Vorkehrungen getroffen werden.

Ich komme bereits zum Schluss, meine Damen und Herren, und stelle einfach zusammenfassend noch einmal fest: Wir haben es mit einem insgesamt schon einzigartigen Vorgang in Deutschland zu tun gehabt. Ich glaube, dass wir ihn mustergültig abgewickelt haben. Wir haben die radiologischen Untersuchungen abgeschlossen. Die Quellen sind sichergestellt. Die Kontamination ist beseitigt. Wir haben keine aktuellen Hinweise auf Gefährdungen der Öffentlichkeit, also des Bürgers. Wir haben allerdings nach wie vor das Problem, dass die nötigen Konsequenzen unter dem Stichwort „krimineller Innentäter“, also des neuen Täterbildes, nicht in dem Umfang gezogen worden sind, wie es unseres Erachtens geschehen muss. Wir haben hier unsere

Schlussfolgerungen an den Bund weitergeleitet und hoffen, dass jetzt auf Bundesebene entsprechende Korrekturen bei den zu unterstellenden Täterbildern vorgenommen werden, die dann auch Basis für Sicherheitsmaßnahmen an anderen Stellen außerhalb von Baden-Württemberg sind.

Trotz der umfangreichen Maßnahmen zur Erschwerung eines kriminellen Entwendens geringer Abfallmengen weit über das bisherige Regelwerk hinaus können wir nicht ausschließen, dass in irgendeiner Weise auch anderen kriminellen Innentätern eine Tat „gelingen“ kann. Deswegen müssen wir einfach Stück für Stück die Schwellen erhöhen, müssen ein solches Täterbild haben, brauchen eine gute Kooperation zwischen dem Betreiber auf der einen Seite und der Atomaufsicht auf der anderen Seite in Sicherungsmaßnahmen und den Sicherheitsmaßnahmen der Sicherheitsorgane, sprich: Landesamt für Verfassungsschutz, Polizei, Bundeskriminalamt und dergleichen mehr. Ich hoffe, dass wir den Aktendeckel über diesen konkreten Vorgang schließen können, dass wir aber die generellen Konsequenzen, die aus dem Vorgang zu ziehen sind, innerhalb und außerhalb von Baden-Württemberg noch ziehen werden. Wir jedenfalls haben alle notwendigen Konsequenzen gezogen, die man aus diesem Vorgang hat ziehen können.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und der FDP/DVP)

Meine Damen und Herren, mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Kann ich davon ausgehen, dass der Antrag durch die Aussprache insgesamt erledigt ist? Es ist so beschlossen.

Damit ist Punkt 7 der Tagesordnung erledigt.

Ich rufe Punkt 8 der Tagesordnung auf:

Antrag der Fraktion der SPD und Stellungnahme des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Kinderbetreuung an Hochschulen Drucksache 13/97

Das Präsidium hat folgende Redezeiten festgelegt: für die Begründung des Antrags fünf Minuten, für die Aussprache fünf Minuten je Fraktion.

Das Wort erteile ich Frau Abg. Bregenzer.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Als vor 50 Jahren das Land Baden-Württemberg gegründet wurde, war das Thema „Kinderbetreuung an Hochschulen“ in Baden-Württemberg sicher noch kein Thema. Professuren waren fest in Männerhand. Studierende waren in der Mehrzahl männlichen Geschlechts. Das hat sich in den letzten 50 Jahren dramatisch verändert. Ich will drei Bereiche nennen.

Der eine ist: Heute haben wir bei den Abiturientinnen einen Anteil von über 50 %, bei den Studienanfängerinnen einen Anteil von 50 %, nur bei den Professorinnen sind wir noch Schlusslicht. Nur bei den Professorinnen ist der Anteil der weiblichen Mitglieder einer Hochschule dünn gesät.

Nun ist es unser aller erklärter Wille, zumindest in den Reden, die wir allenthalben halten, dies zu ändern. Wir wol

len nicht länger Schlusslicht sein, sondern wollen hier auch an die Spitze kommen. Deshalb werben wir für Studierende in den Naturwissenschaften. Wir legen Programme auf Margarethe von Wrangell , starten Initiativen wie die Initiative Irene Rosenberg, und versuchen auf diese Weise, durch gezielte Unterstützung Frauen in Professuren zu bekommen.

Wenn dies alles von uns so getragen ist, hoffe ich, dass wir bei der Behandlung dieses Antrags eine ähnliche Einigkeit erzielen wie heute Mittag beim Thema Universitätsklinika. Das wäre wunderbar.

(Abg. Pfister FDP/DVP: Da war keine Einigkeit da!)

Herr Pfister, dass die FDP/DVP ein Frauenproblem hat, das ist evident.

(Abg. Pfister FDP/DVP: Nein, Sie haben von heu- te Nachmittag gesprochen! Da war keine Einigkeit da! Abg. Marianne Wonnay SPD: Bis auf eine Kleinigkeit!)

Gut, auch Sie sind ja lernfähig.

Wir haben diese Einigkeit, die Frauenförderung in den Hochschulen zu verstärken, in unsere Hochschulgesetze geschrieben und haben als eine der Errungenschaften die leistungsbezogene Mittelvergabe eingeführt und für diese unter anderem Kriterien für die Frauenförderung aufgestellt, nämlich den Anteil von weiblichen Studierenden und Professorinnen zu erhöhen.

Es gibt aber noch einen zweiten Bereich. Dass das Thema Kinderbetreuung an unseren Hochschulen ein Thema ist, hängt damit zusammen, dass unsere Studierenden heute älter sind. Sie absolvieren zum Teil, bevor sie mit dem Studium beginnen, eine Ausbildung, sie hatten einen längeren Auslandsaufenthalt oder kommen an die Hochschule zurück, um Aufbaustudiengänge zu absolvieren oder sich weiterzubilden. Das heißt, für viele Studierende führen Familiengründung und Studium dazu, dass das Problem der Kinderbetreuung zu lösen ist.

Drittens ist heute im Gegensatz zu der Zeit vor 50 Jahren die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ein Schwerpunkt der Politik; denn wir haben eine sehr gut ausgebildete Frauengeneration. Herr Ministerpräsident Teufel hat in seiner Regierungserklärung dargelegt, er wolle es schaffen, dass in Baden-Württemberg Frauen eine echte Wahlmöglichkeit haben, ob sie wegen der Kinderbetreuung zu Hause bleiben oder in den Beruf gehen. Nur: An unseren Hochschulen und nicht nur dort, aber von denen reden wir gerade ist diese Wahlmöglichkeit noch ein reiner Papiertiger. Dort, wo das Land Dienstherr ist, könnte das Land Vorbild sein. Aber tatsächlich sind die Betreuungseinrichtungen in unseren Hochschulen im Moment noch ein Tropfen auf den heißen Stein.

Warum lässt sich das nicht kommunal lösen? Warum können wir die Studierenden und die Professorinnen mit ihren Kindern nicht in die kommunalen Kinderbetreuungseinrichtungen schicken? Zum einen haben beide Gruppierungen häufig außergewöhnliche Arbeitszeiten, sodass sich die

Betreuungswünsche mit kommunalen Einrichtungen nicht befriedigen lassen. Zum anderen gibt es keine oder nur wenig Ferienbetreuung. Häufig finden Wohnen und Studieren nicht am gleichen Ort statt. Deshalb ist es häufig schwierig, die Kinder am Wohnort unterzubringen. An kleinen Hochschulstandorten gibt es oft überhaupt keine Möglichkeit der Kinderbetreuung, weil dort häufig die kommunalen Kindergärten voll sind, und bei Krippen und Horten und da brauchen wir gerade für den Hochschulbereich, und zwar für Kinder von Studierenden und von Professorinnen, dringend Angebote ist im kommunalen Bereich in der Regel Fehlanzeige zu verzeichnen.

Aus der Stellungnahme der Landesregierung können wir entnehmen, dass es derzeit für Kinder von Studierenden 732 Betreuungsplätze gibt, die die Studentenwerke anbieten. Bei etwa 210 000 Studierenden und davon ausgehend, dass die Zahlen des Deutschen Studentenwerks richtig sind, nämlich dass 7 % der Studierenden mindestens ein Kind haben, haben wir gerade einmal für 0,5 % der Kinder von Studierenden einen Kindergartenplatz. 428 Plätze werden für Kinder des wissenschaftlichen Personals angeboten, das in Einrichtungen des Studentenwerks zweitrangig behandelt wird. Solche Plätze werden häufig durch Elterninitiativen und die Initiative von Frauenbeauftragten geschaffen. 428 Plätze für 15 600 Beschäftigte! Dass das nicht ausreicht, liegt auf der Hand. Die Umfrage der Frauenbeauftragten macht dies auch deutlich. Die Antwort aller Hochschulen außer Heidelberg lautet: nicht ausreichend. Wir haben dringenden Bedarf, und das darf nach meiner Auffassung nicht so bleiben.

Es darf auch nicht so bleiben, dass es immer nur auf die Initiative der Frauenbeauftragten zurückgeht, wenn ein Projekt, ein Modell entwickelt wird, dass nur sie mit allen möglichen Trägern und an allen möglichen Ecken und Enden verhandelt und dann auch noch ums Geld betteln muss. Es entstehen Modelle, aber diese Modelle sind und das sagt schon der Begriff „Modell“ keine Einrichtungen, die Verlässlichkeit garantieren. Das sind keine Einrichtungen mit Zukunft, sondern nur Einzelprojekte. In Schwäbisch Gmünd an der PH ist es so, dass von Semester zu Semester ein Modell eingerichtet wird. Ich habe gestern mit der Frauenbeauftragten telefoniert. Sie sagt: Wir sind gerade in den Semesterferien, aber das ist unser Glück. Ob ich zu Semesterbeginn das Geld zusammenhaben werde, um für die 15 Kinder des wissenschaftlichen Personals Betreuungsplätze zur Verfügung stellen zu können, weiß ich heute noch nicht. Das ist in einem modernen Land wie BadenWürttemberg doch kein Zustand.