Davon können nach heutigem Stand zwölf Labors weiterarbeiten. Bei fünf Labors haben wir Unregelmäßigkeiten gravierender Art oder ich will es einmal so sagen Unregelmäßigkeiten, denen wir weiter nachgehen müssen und die auch Folgen hatten, entdeckt. Darunter war ein Labor mit einem einzigen falsch bewerteten Testergebnis, bei dem man im Grunde sagen muss: Es war menschliches Versagen, es war eine grenzwertige Probe, die nicht noch ein zweites Mal überprüft worden ist. Das sind die Zahlen: 17, 5.
Was aber ganz wichtig ist und was man auch wissen muss, wenn man darüber redet, ist: Von den in den betroffenen Labors insgesamt durchgeführten 12 000 Tests erfolgten 90 % in einem Labor, und ich habe im Ausschuss berichtet, worin dort der vornehmliche Fehler bestand: Eben jene Testplatten aus der gleichen Charge wurden immer verwendet, und zwar mit dem Testmittel, das bei der Platte das erste Mal positiv getestet hatte. Das war auch der Überprüfungsauftrag nach Riems. Herr Walter: Wir haben die eine Antwort, die endgültige Antwort auf die Frage, ob dieser Test verwendbar ist oder ob wir ihn als fehlerhaft bezeichnen müssen und deswegen in der Folge Genussuntauglichkeit des Fleisches zu testieren ist, glaube ich, erst letzte Woche bekommen.
Ein anderes Labor und diese Nachricht kam auch erst vor wenigen Tagen , das ebenfalls das eine oder andere im Verfahren erkennen ließ, wurde jetzt im Nachhinein gewissermaßen freigestellt und kann wieder weitertesten. Das heißt, es wurde komplett aus der Mängelliste herausgenommen.
Jetzt noch einmal dazu, wie das im Verhältnis zum Bund zu sehen ist. Zunächst einmal: Im zuständigen Agrarausschuss des Deutschen Bundestags und das ist mir fast schon peinlich sind wir von Frau Künast ausdrücklich
gelobt worden für die Art und Weise, wie in Baden-Württemberg mit diesen neuen Erkenntnissen und dieser neuen Fehlerhaftigkeit sofort umgegangen worden ist.
(Abg. Teßmer SPD: Sie müssen auch das Datum dazusagen! Das war am Schluss! Vorher hat man die Fehler machen müssen!)
Allerdings muss ich nach wie vor sagen: Bei all diesem Lob gibt es nach wie vor die dringende Aufforderung an Berlin und seit gestern liegt uns ein Entwurf zur Stellungnahme vor ,
doch endlich für bundeseinheitliche Überwachungs- und Kontrollkriterien zu sorgen. Das ist noch nicht erledigt.
Zweitens: Wir werden wie bisher die Taskforce, die nicht alle gern sehen, in speziellen Fällen und auch in diesem Fall einsetzen. Wir werden auf ein bundeseinheitliches Kontrollsystem drängen und hoffen, dass man Sorge trägt, die dringendst notwendigen Ringversuche zur Kontrolle einzubringen.
Die aktuelle Frage lautet: Wie geht es hinsichtlich der Schäden weiter? Herr Teßmer, ich räume ein: Sie haben absolut Recht. Das Ganze war nicht dazu geeignet, das sich allmählich stabilisierende Vertrauen der Verbraucher weiterzubringen oder noch mehr zu stabilisieren im Gegenteil: Es gab wieder neue Sorgen. Nach allem, was ich aber mittlerweile weiß, hat der Verbraucher auf die Geschehnisse und auf die Veröffentlichungen sehr nüchtern reagiert.
Ich habe in meinem Haus sofort sichergestellt, dass das Fleisch, um das es geht und das wegen der fehlerhaften Tests genussuntauglich geworden ist, sichergestellt, beschlagnahmt und aus dem Verkehr gezogen wird. Dabei haben wir den Ermessensspielraum zugunsten der Verbraucher auch unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Interessen genutzt.
Es ist gar keine Frage, dass für eine abschließende Bewertung der Frage des Schadenersatzes noch Tage notwendig sind. Dabei geht es um Schadenersatz dem Grunde nach, aber insbesondere um Schadenersatz der Höhe nach. Meine Damen und Herren, ich will deutlich sagen: Wo immer Schäden auftreten, werden wir dafür im Rahmen dessen, was uns anbelangt, geradestehen. Wir werden aber alles,
aber auch alles, was auf das Land zukommt, gleichzeitig als Schadenersatzanspruch gegenüber den Labors formulieren, die falsch getestet haben. Ich bin gerne bereit, Ihnen Näheres darüber zu sagen, was dieser Schaden pekuniär ausmachen kann, sobald er quantifiziert werden kann.
Kurzum: Das Wichtigste, insbesondere mit Blick auf die Erzeuger, die weiß Gott schon genug gebeutelt worden sind, und insbesondere mit Blick auf die Verbraucher, ist der seriöse, der sachliche, der besonnene Umgang mit den Themen, um die es hier geht.
Meine Damen und Herren, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen deshalb zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung des Antrags der Fraktion der SPD, Drucksache 13/746.
M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. G u s t a v - A d o l f H a a s S P D P e r s o n a l a b b a u d e r D B A G i m E i n s a t z b e r e i c h d e r Z u g b e g l e i t e r / - i n n e n
a) Ist der Landesregierung und der Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg bekannt, dass die DB AG auch in Baden-Württemberg im Dienstbereich des SPNV in ihren Betriebsbereichen, zum Beispiel auf der Strecke zwischen Offenburg und Basel, beabsichtigt, die Zugbegleiterinnen und Zugbegleiter mit Ausnahme des Prüfdienstes generell, außer auf Steilstrecken, zum Beispiel im Bereich des Höllentals, nicht mehr einzusetzen?
b) Welche Auswirkungen sind im Hinblick auf diese beabsichtigte Personalausdünnung bei der Fahrgastsicherheit und der Sauberkeit des eingesetzten Wagenmaterials, insbesondere in Bezug auf drohende Vandalismusschäden, auf den Schienenpersonennahverkehrsstrecken, schwerpunktmäßig in den Abend- und Nachtstunden, zu erwarten?
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage des Abg. Gustav-Adolf Haas wie folgt:
Zu a: Die DB Regio AG hat der Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mitgeteilt, man wolle für die im Rheintal mit Doppelstockwagen verkehrenden Züge ein so genanntes technikbasiertes Abfertigungsverfahren (TAV) einführen und dabei auf Zugbegleiter verzichten. Man will also technische Vorkehrungen treffen und kein Personal mehr einsetzen.
Aufgrund der erforderlichen technischen Ausrüstung verschiedener Fahrzeuge im Wagenbereich wurden an dieser Stelle nur Doppelstockwagen genannt. Mit TAV sei die betriebliche Abfertigung der entsprechenden Züge und Triebwagen an den einzelnen Haltepunkten und Bahnhöfen allein durch den Triebfahrzeugführer möglich. Auf weiteres Zugpersonal könnte unter diesem Gesichtspunkt verzichtet werden.
Dieses Vorgehen wird von der Landesregierung nur dann als akzeptabel erachtet, wenn ein mit dem Land abgestimmtes Konzept der DB Regio AG zur Sicherstellung des Kundendienstes vorgelegt wird. So müssten beispielsweise Reisende in öffentlichen Fahrplanunterlagen darüber informiert werden, dass der Erwerb von Fahrkarten im Zug nicht mehr möglich ist. Weiterhin wäre sicherzustellen, dass an allen Zugangsstellen Fahrscheine erworben werden können.
Die DB Regio AG hat bis heute weder das geforderte Gesamtkonzept zur Sicherstellung des Kundendienstes vorgelegt noch das Land über das weitere Vorgehen informiert.
Zu b: Die Landesregierung hat keine Erkenntnisse darüber, ob ein Zusammenhang und wenn ja, welcher zwischen der Anwesenheit von Zugbegleitern und dem Ausmaß an Vandalismusschäden oder der Sicherheit der Fahrgäste besteht. Aus dem Bereich der nicht bundeseigenen Eisenbahnen im Land, die seit langem ausschließlich mit Triebwagen ohne Zugbegleitpersonal verkehren, sind diesbezüglich keine besonderen Schwierigkeiten bekannt. Gleiches ist für die DB AG dort festzustellen, wo seit langem Triebwagen ohne Zugbegleiter eingesetzt werden.
Frau Präsidentin, es wird befürchtet, dass durch diese Personalausdünnung und durch den Wegfall der Zugbegleiterinnen und Zugbegleiter
auch die Kontrolle in den Waggons entfallen wird, und es werden Einnahmeverluste der Bahn befürchtet. Frage: Wer trägt diese Verluste, die Landesregierung, die Nahverkehrsgesellschaft, die Regionalverkehrseinrichtungen oder aber die DB selbst?