lautet: Gesetz zur Änderung des Landesverwaltungszustellungsgesetzes. Sie stimmen der Überschrift zu.
Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmen möchte, den bitte ich, sich zu erheben. Dem Gesetz wurde einstimmig zugestimmt.
Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses zu der Mitteilung des Rechnungshofs vom 18. März 2002 Organisation und Arbeitsweise der Veranlagungsstellen bei den Finanzämtern Drucksachen 13/853, 13/1114
Intern wurde vereinbart, dass sich die Fraktionen auf eine Redezeit von drei Minuten beschränken. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Landtag hat nicht nur die Aufgabe und die Verpflichtung, die Ausgaben, die das Land tätigt, immer wieder selbstkritisch zu überprüfen, sondern sich auch zu bemühen, die Einnahmeseite der Landesfinanzen zu verbessern und zu optimieren.
In diesem Zusammenhang sehen wir die Feststellungen des Rechnungshofs, der Organisation, Personalausstattung und Arbeitsweise der Veranlagungsstellen bei den Finanzämtern untersucht hat. Er hat dabei den Kernbereich der Finanzämter einer kritischen Untersuchung unterworfen und interessante Ergebnisse erzielt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich möchte, um mich wirklich kurz zu fassen, nur auf den aus meiner Sicht wesentlichen Punkt hinweisen. Wir werden uns sicherlich darüber unterhalten müssen und auch kritisch überlegen
müssen, welche Verbesserungen wir in unserem Wirkungsbereich aufgrund der Rechnungshofergebnisse erzielen können.
Ich möchte an dieser Stelle aber auch darauf hinweisen, dass der Rechnungshof in seiner Denkschrift schreibt, dass eines der wichtigsten Probleme das komplizierte, praxisfeindliche Steuerrecht mit seiner extrem hohen Änderungsfrequenz sei.
Dieses unterliegt nicht der Zuständigkeit des Landtags, der Landesregierung und der Steuerverwaltung. Auf Seite 18 seines Berichts schreibt der Rechnungshof: Der Kern des Problems liegt im vielfach beklagten Steuerrecht. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich hoffe, dass wir im September dann die Voraussetzungen schaffen, um mit einer neuen Bundesregierung unter einem Bundeskanzler Stoiber zu einem anderen Steuerrecht kommen zu können,
Ich darf darauf hinweisen, Herr Kollege Palmer: Wir haben in den letzten vier Jahren unserer Regierungszeit immerhin zwei Steuern abgeschafft: die Vermögensteuer und die Gewerbekapitalsteuer. Wenn ich das mit dem vergleiche, was in den letzten vier Jahren vonseiten der jetzigen Bundesregierung geschehen ist, dann meine ich: Die Ökosteuer, das 325--Gesetz, das sind keine Steuervereinfachungen, sondern das hat Mehrarbeit für die Finanzämter mit sich gebracht.
Herr Kollege Scheffold, nehmen Sie mit mir zur Kenntnis, dass der Rechnungshof ausdrücklich darauf verzichtet hat, bundesrechtliche Rahmenbedingungen für Vereinfachungen zu prüfen, sowohl was das Steuerrecht als auch was das Veranlagungsverfahren angeht, und dass das deshalb nicht das Hauptthema dieser beratenden Äußerung ist?
Ich darf Ihnen, nachdem das ja keine Frage, sondern eine Feststellung war, meine Feststellung entgegenhalten: Ich habe darauf hingewiesen, dass wir aufgrund der Äußerung des Rechnungshofs überlegen müssen, ob wir als Landtag im Rahmen unserer Möglichkeiten gemeinsam das eine oder andere verbessern können.
Der entscheidende Grund für die schwierige Situation liegt aber darin, dass das Steuerrecht in Deutschland zu kompliziert ist. Das zu ändern liegt nicht in unserer Zuständigkeit.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, hohes Haus! Zunächst einmal: Die beratende Äußerung des Rechnungshofs vom März 2002 ist eigentlich eine schallende Ohrfeige, so groß wie der Schlossplatz vor dem Finanzministerium.
Es wurde aufgrund von Vermutungen des Rechnungshofs festgestellt, dass die Steuerverwaltung bis zu 362 Millionen einnehmen könnte, wenn ausreichend Personal vorhanden wäre. Die Realisierungsquote beträgt aber nur ca. 60 %. Das bedeutet übrigens, dass jeder Sachbearbeiter, der rund 102 000 DM kostet, rund 207 000 DM an Erträgen bringt. Hier geht es um die Frage der Effektivität der Verwaltung, und anschließend stellt sich die Frage, wie es mit der Effizienz aussieht.
Der Rechnungshof hat einen bemerkenswerten Satz dazu geschrieben, warum er geprüft hat. Er wollte zum Beispiel Personalreduzierungen in der Steuerverwaltung nachgehen ohne vorherige Prüfung der fiskalischen Auswirkungen auf der Einnahmeseite.
Ein Punkt ist gewiss auch die Frage des komplizierten Steuerrechts insgesamt. Aber Personalverlagerungen und dazu noch, wie schon gesagt, die mangelnde Personalausstattung der Ämter sind im Prinzip schuld daran, dass die Quote von 362 Millionen auch nicht annähernd erreicht werden kann.
Deswegen müssen wir uns fragen, was wir tun können, um entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Ich sage nur, weil wir nicht viel Zeit haben: Die Deutsche Steuer-Gewerkschaft, die Personalräte haben in der Vergangenheit laufend gemahnt, dass das ein Problem darstellt. Das Ganze wurde jedoch sehr leicht genommen. Die Landesregierung hat in der Zwischenzeit ja auch aufgrund des Drucks der Opposition ein Strukturprogramm für die Finanzämter vorgelegt. Dies reicht insgesamt aber nicht aus.
Das Problem besteht darin, dass die Mitarbeiter in den Finanzämtern in der Zwischenzeit demotiviert sind.
Sie fühlen sich nicht gerecht behandelt, schon deswegen, weil die Stellendurchschlüsselung nicht ausreicht, weil die Beförderung zur nächsten Gehaltsstufe teilweise zwischen 12 und 15 Jahren dauert, weil die Regierung zum Beispiel erst die Zahlung einer Leistungszulage verspricht, sie auch einführt und dann wieder streicht. Das sind doch demotivierende Faktoren, die man nicht unterschätzen darf. Hinzu kommt eine Reihe von Streichungen bzw. Kürzungen sozialer Leistungen wie zum Beispiel der Pensionen oder auch der Zusatzversorgung.
Ein weiterer Punkt, den ich hier noch nennen will das ist ein Problem : Gleichzeitig mit der Kumulierung von Nachteilen in der Finanzverwaltung will man meines Erachtens zu Recht neue Steuerungsinstrumente einführen.
Wenn wir das wollen, liebe Kolleginnen und Kollegen, brauchen wir dafür in den Verwaltungen eine gewisse Akzeptanz. Diese erreicht man nicht dadurch, dass man zunächst einmal sagt: Das Ganze muss sich rechnen. Wir streichen von vornherein Stellen für den Bereich der neuen Steuerungsintrumente. Zusammengenommen ergibt das Ganze keinen Sinn. Meines Erachtens gibt es auch in der Verwaltung selbst erhebliche Widerstände.
Ich will zum Schluss Folgendes sagen: Wir sind auch für Steuervereinfachungen. Nur wissen wir, dass die bisherigen Steuervereinfachungen nicht dazu geführt haben, dass dabei tatsächlich etwas Vernünftiges herausgekommen ist, weil jede Lobbygruppe gepienzt, gejammert hat. Anschließend sind die Dinge manchmal schwerer geworden übrigens auch für die Mitarbeiter.
je nachdem, wie gut die Steuererklärung ausgefüllt worden ist entsprechend handeln könnten, ist noch nicht am Horizont zu erkennen. Den Ärger, den wir mit dem Bürger haben nach dem Motto: Beim Denken ans Vermögen leidet oft das Denkvermögen , müssen die Mitarbeiter ebenfalls aushalten, gerade wenn neue Steuerprogramme wie WISO und Ähnliches auf dem Markt sind.
Ich sage zu dieser Sache nur eines: Es geht zwar auch ums Geld, es geht aber auch darum, dass beim Bürger Steuerakzeptanz besteht.