Wer Artikel 2 zustimmt, den bitte ich das Handzeichen. Gegenprobe! Enthaltungen? Artikel 2 ist einstimmig zugestimmt.
Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmen möchte, den bitte ich, sich zu erheben. Gegenprobe! Stimmenthaltungen? Dem Gesetz wurde einstimmig zugestimmt.
Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung Gesetz zur Änderung des Landesverwaltungszustellungsgesetzes Drucksache 13/968
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Dieses Landesverwaltungszustellungsgesetz ist in der tagtäglichen Praxis der Verwaltung ein durchaus wichtiges Gesetz. Es ist konsequent in die bundesgesetzliche Rechtslage, insbesondere die prozessuale, eingepasst. Es genügt den Anforderungen der tagtäglichen Verwaltungspraxis, und wir haben über die Fraktionen hinweg in dieser Gesetzesbewertung keine politischen Differenzen. Deshalb ist eine vertiefte Befassung mit diesem Gesetz jetzt nicht mehr angezeigt. Ich kann sagen: Die CDU-Fraktion stimmt zu.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Für die SPDFraktion erkläre ich ebenfalls Zustimmung.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich habe eine dreistündige Rede vorbereitet. Die werde ich nicht halten.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Zu fortgeschrittener Stunde doch eine kleine Anmerkung zu dem Gesetzesvorhaben der Landesregierung.
Es freut mich natürlich sehr, dass auch der Kollege Schneider dieses Gesetzesvorhaben begrüßt und die CDU-Fraktion das mit Beifall mitträgt. Es ist im Übrigen ein rot-grünes Gesetz, das auf Bundesebene erlassen worden ist
und das wir im Land umsetzen müssen. Ich stelle das am Ende eines langen Sitzungstags natürlich mit Freude fest. Natürlich stimmt auch die Fraktion GRÜNE im Landtag von Baden-Württemberg diesem Gesetzesvorhaben zu.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Dieses Gesetz ist ein Großvorhaben dieser Legislaturperiode. Es taugt nicht für eine namentliche Abstimmung. Ich bitte um freihändige Zustimmung.
Meine Damen und Herren, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen daher in der Zweiten Beratung zur A b s t i m m u n g. Abstimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Innenausschusses, Drucksache 13/1129.
Wer Artikel 1 zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. Artikel 1 des Gesetzentwurfs ist einstimmig zugestimmt.
und dazu die in der Beschlussempfehlung des Innenausschusses, Drucksache 13/1129, empfohlene Änderung. Wer Artikel 2 des Gesetzentwurfs mit der Änderung beim Inkrafttreten entsprechend der Beschlussempfehlung zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. Gegenprobe! Artikel 2 ist einstimmig so zugestimmt.