Protokoll der Sitzung vom 18.07.2002

(Stellv. Präsidentin Beate Fauser)

Ich rufe auf

Artikel 2

Wer Artikel 2 zustimmt, den bitte ich das Handzeichen. Gegenprobe! Enthaltungen? Artikel 2 ist einstimmig zugestimmt.

Die Einleitung

lautet: „Der Landtag hat am 18. Juli 2002 das folgende Gesetz beschlossen:“.

Die Überschrift

lautet: „Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes“. Sie stimmen der Überschrift zu.

Wir kommen zur

S c h l u s s a b s t i m m u n g

Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmen möchte, den bitte ich, sich zu erheben. Gegenprobe! Stimmenthaltungen? Dem Gesetz wurde einstimmig zugestimmt.

Damit ist Tagesordnungspunkt 8 erledigt.

Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 9:

Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung Gesetz zur Änderung des Landesverwaltungszustellungsgesetzes Drucksache 13/968

Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses Drucksache 13/1129

Berichterstatter: Abg. Junginger

In der Allgemeinen Aussprache erteile ich Herrn Abg. Schneider das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Dieses Landesverwaltungszustellungsgesetz ist in der tagtäglichen Praxis der Verwaltung ein durchaus wichtiges Gesetz. Es ist konsequent in die bundesgesetzliche Rechtslage, insbesondere die prozessuale, eingepasst. Es genügt den Anforderungen der tagtäglichen Verwaltungspraxis, und wir haben über die Fraktionen hinweg in dieser Gesetzesbewertung keine politischen Differenzen. Deshalb ist eine vertiefte Befassung mit diesem Gesetz jetzt nicht mehr angezeigt. Ich kann sagen: Die CDU-Fraktion stimmt zu.

Vielen Dank.

(Lebhafter Beifall bei der CDU und Abgeordneten aller Fraktionen Zurufe: Sehr gut!)

Ich erteile das Wort Herrn Abg. Stickelberger.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Für die SPDFraktion erkläre ich ebenfalls Zustimmung.

Danke schön.

(Lebhafter Beifall bei allen Fraktionen)

Ich erteile das Wort Herrn Abg. Theurer.

(Abg. Dr. Birk CDU: Abstimmen!)

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich habe eine dreistündige Rede vorbereitet. Die werde ich nicht halten.

(Oh-Rufe Abg. Dr. Birk CDU: Aber bitte zu Pro- tokoll geben!)

Auch die FDP/DVP-Fraktion wird diesem Gesetzentwurf zustimmen.

(Beifall bei allen Fraktionen)

Ich erteile das Wort Herrn Abg. Oelmayer.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Zu fortgeschrittener Stunde doch eine kleine Anmerkung zu dem Gesetzesvorhaben der Landesregierung.

(Zurufe: Oh!)

Es freut mich natürlich sehr, dass auch der Kollege Schneider dieses Gesetzesvorhaben begrüßt und die CDU-Fraktion das mit Beifall mitträgt. Es ist im Übrigen ein rot-grünes Gesetz, das auf Bundesebene erlassen worden ist

(Zurufe: Oh!)

und das wir im Land umsetzen müssen. Ich stelle das am Ende eines langen Sitzungstags natürlich mit Freude fest. Natürlich stimmt auch die Fraktion GRÜNE im Landtag von Baden-Württemberg diesem Gesetzesvorhaben zu.

(Beifall bei allen Fraktionen)

Ich erteile das Wort Herrn Minister Dr. Schäuble.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Dieses Gesetz ist ein Großvorhaben dieser Legislaturperiode. Es taugt nicht für eine namentliche Abstimmung. Ich bitte um freihändige Zustimmung.

Vielen Dank.

(Beifall bei allen Fraktionen)

Meine Damen und Herren, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen daher in der Zweiten Beratung zur A b s t i m m u n g. Abstimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Innenausschusses, Drucksache 13/1129.

Ich rufe auf

Artikel 1

Wer Artikel 1 zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. Artikel 1 des Gesetzentwurfs ist einstimmig zugestimmt.

(Stellv. Präsidentin Beate Fauser)

Ich rufe auf

Artikel 2

und dazu die in der Beschlussempfehlung des Innenausschusses, Drucksache 13/1129, empfohlene Änderung. Wer Artikel 2 des Gesetzentwurfs mit der Änderung beim Inkrafttreten entsprechend der Beschlussempfehlung zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. Gegenprobe! Artikel 2 ist einstimmig so zugestimmt.

Die Einleitung

lautet: „Der Landtag hat am 18. Juli 2002 das folgende Gesetz beschlossen:“.